Categories
etplus ticker

Warum die Pflegereform viele Grundsatzfragen vertagt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
  • Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
  • Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.

 
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“

Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.

Was sich ändern soll

Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.

Streit um Pflegegrad 1

Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.

Was Politiker dazu sagen

Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.

Die Kostenfrage bleibt

Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.

Die Kommunen zahlen mit

Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.

Zeitgewinn statt grundlegende Lösung

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

30. September: Anhörung zu AfD-Verbot | Pflegereform | Neue Typklassen für Autoversicherung

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Anhörung zu AfD-Verbot

Heute diskutiert der Thüringer Landtag über das Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Unter den Teilnehmern sind der Entertainer Hape Kerkeling und der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Befürworter sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie. AfD-Politiker sprechen dagegen von einem Versuch, die Oppositionspartei auszuschalten, die in den aktuellen Sonntagsumfragen vorn liegt.

Pflegereform

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung verabschiedet. Zentrale Streitthemen wurden dabei in eine Kommission ausgelagert, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll. Ab Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei häuslicher Pflege sollen die zentralen Leistungen erhöht werden.

Neue Typklassen für Autoversicherung

Die Versicherungsbranche hat für zahlreiche Automodelle neue Typklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt. Davon sind mehr als 12 Millionen Autofahrer betroffen. Rund 7,4 Millionen werden in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt in der Regel die Kasko-Typklasse aus.

Schülerproteste in Frankreich

In Frankreich sind die Schülerproteste eskaliert. Laut Regierung wurden am Dienstag 440 Menschen festgenommen und 79 verletzt, darunter 48 Polizisten. Hunderte Gymnasien waren betroffen. Die Schüler fordern mehr Personal und bessere Lernbedingungen. Linke Politiker stellen sich hinter die Proteste.

Notlandung wegen Gewaltfall

An Bord eines Flugzeugs von Dubai nach Tel Aviv kam es zu einem gewaltsamen Zwischenfall im Cockpit zwischen Pilot und Copilot. Der Angreifer wurde überwältigt. Passagiere berichten von Panik und Schreien an Bord. Das Flugzeug sackte binnen einer Minute von einer Flughöhe von über 10.300 Metern auf unter 5.200 Meter ab. Nach einem Notruf landete es in Saudi-Arabien. Es gab keine weiteren Verletzten.
 
Categories
deutschland ticker

29. September: SPD-Blockade bei Pflegereform | Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot | Klage gegen Heizungsgesetz

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

SPD-Blockade bei Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen und rechnet ab Oktober ohne weitere Zuschüsse mit Zahlungsunfähigkeit. Insgesamt fehlen in diesem Jahr bis zu 4,4 Milliarden Euro. Daher will die Koalition zeitnah eine Reform auf den Weg bringen. Die SPD droht jedoch mit einer Blockade im Kabinett.

Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot

Eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie von der Berliner Linken gefordert, den Wohnungsmangel verschärfen würde. Wenn man die Entschädigungssumme hingegen in den Neubau von Wohnungen investiert, könnten bis zu 71.000 neue Wohnungen geschaffen und die Mieten deutlich gedämpft werden.

Klage gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Laut Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diesem Grundsatz widerspreche der weiterhin erlaubte Einbau fossil betriebener Heizungen.

Über ein Jahr Vollsperrung

Die Bahnstrecke Berlin–Hannover wird ab dem 2. Oktober grundsaniert und bleibt voraussichtlich bis Ende 2027 gesperrt. Auf den Umleitungen verlängert sich die Fahrtzeit um 80 Minuten. Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Täglich fahren dort mehr als 400 Passagierzüge und rund 90 Güterzüge.

Gerüchte um Waffenverkäufe

Nach Spekulationen über mögliche Waffenverkäufe der USA an China wies US-Präsident Donald Trump die Gerüchte zurück. Möglicherweise seien dabei Geschäfte mit Taiwan gemeint gewesen, sagte er im Oval Office vor der Presse. Seit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking im Jahr 1989 sind Waffenverkäufe an China per US-Gesetz verboten.
 
Categories
deutschland etplus ticker

Was die Wahlen in Berlin und Meck-Pomm für den Bund bedeuten


In Kürze:

  • Die CDU-Spitze hat Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ihre Unterstützung zugesichert.
  • Innerhalb der Union werden dennoch Veränderungen bei Kommunikation, Auftreten und politischen Inhalten gefordert.
  • Auch aus der SPD kommen Forderungen nach Korrekturen bei Renten-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
  • Die Zukunft der Koalition steht vorerst nicht infrage, doch der Druck auf beide Regierungsparteien wächst.

Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag, 20. September, halten Debatten und Spekulationen über die Zukunft der Bundesregierung an. Die CDU erzielte in Berlin weniger als 20 Prozent der Stimmen und verfehlte in Mecklenburg-Vorpommern den Einzug in den Landtag.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben. Dafür hat sich Merz am Sonntag die Rückendeckung des Präsidiums seiner Partei geholt.
Mit diesem Ergebnis der Sitzung vom Wahlabend hat die Parteispitze dem Bundeskanzler Unterstützung für eine Weiterführung seines Reformkurses gegeben. Anwesend waren auch die Länderchefs, von denen zwei – Daniel Günther in Schleswig-Holstein und Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen – im Frühjahr CDU-geführte Landesregierungen verteidigen müssen.

Kritik aus der CDU Brandenburg am Erscheinungsbild der Bundespartei

Die Rückendeckung für Merz beinhaltet auch die Ermächtigung, erforderlichenfalls mehr Druck auf den Koalitionspartner SPD auszuüben – und im Gegenzug Zugeständnisse zu machen. Dies betrifft unter anderem die Umsetzung der Rentenreform oder die geplanten Umgestaltungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Inwieweit damit Ruhe in die Bundesregierung einkehren wird, bleibt offen. Trotz der Festlegung des Präsidiums, mit Merz weiterzumachen, regt sich in Teilen der Partei Kritik. Diese bezieht sich sowohl auf das Bild, das die CDU nach außen hin abgibt, als auch auf Inhalte. In Brandenburg fordert der CDU-Landesverband Konsequenzen.
Generalsekretär Julian Brüning erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es könne im Bund nicht mehr weitergehen wie bisher. Er betonte mit Blick auf das Bild, das die Union in der Koalition vermittle:
„Ich bin überzeugt: Wir müssen unsere gesamte Kommunikation und unser Auftreten grundlegend verändern. Das betrifft die Art, wie wir miteinander streiten, Entscheidungen erklären, mit Kritik umgehen und den Menschen begegnen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, sich selbst zu hinterfragen.“

Brandenburg als Vorbild für Stabilität

Als Vorbild nennt der CDU-Generalsekretär die Koalition zwischen SPD und Union in Brandenburg. Diese regiert dort, seit die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zerfallen ist und Mitglieder daraufhin zu den Sozialdemokraten gewechselt hatten. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke vollzog daraufhin einen fliegenden Koalitionswechsel hin zur CDU. Brüning sieht diese mittlerweile als Vorbild an Stabilität.
Aus demselben Landesverband mahnt die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) einen härteren Kurs mit der Linken an. In einem Post auf X fragt sie Kanzler Merz, ob er – wie auch beim Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt – Berlin mit dem Bundeszwang droht, falls dort eine Bürgermeisterin der Linken regieren sollte.
Dieses verfassungsrechtliche Notmittel beinhaltet Maßnahmen, die geeignet sind, um sicherzustellen, dass die betroffene Landesregierung ihren bundesgesetzlichen oder verfassungsmäßigen Spielraum nicht überschreitet. Auf X schreibt Ludwig:
„Herr Bundeskanzler! Wird auch Berlin mit dem Bundeszwang belegt, wenn eine linksextreme Bürgermeisterin regiert? Und werden dann die fünf Milliarden Euro aus dem ‚Hauptstadtvertrag‘ umgehend eingefroren?“

Mit Klick auf den folgenden Button stimmen Sie zu, dass der Inhalt von twitter geladen wird.

Die Linke hat in Berlin mit 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Punkten einen triumphalen Wahlsieg erlangt. Eine Koalition der Wahlverlierer vom Sonntag gegen sie und ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp wäre rechnerisch möglich, erscheint aber als wenig wahrscheinlich.

SPD drängt ihrerseits CDU zur Nachjustierung von Reformen

Ein möglicher Konflikt mit Bundesrecht könnte sich im Fall einer links geführten Regierung mit Blick auf die geplante Überführung des Bestands großer privater Wohnungsgesellschaften in Landeseigentum ergeben. Im Juli 2026 hatte die Bundesregierung im Koalitionsausschuss beschlossen, ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Dieses solle bewirken, dass die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ sein wird. In Kraft ist es jedoch bisher nicht.
Unterdessen ist es fraglich, inwieweit die SPD als Koalitionspartner im Bund es zulassen wird, von Merz unter Druck gesetzt zu werden. Anders als die CDU haben die Sozialdemokraten zwar in Berlin verloren, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine massive Aufholjagd geschafft. Am Ende konnten sie einen Rückstand von 19 Prozentpunkten auf die AfD aus Umfragen vor einem Jahr auf 1,5 verringern.

Manuela Schwesig fordert „mehr Demut“ von Merz

Schwesig hatte sich im Wahlkampf zum einen als Bollwerk gegen die AfD präsentiert. Zum anderen aber übte sie deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin drängte unter anderem als eine der ersten auf staatliche Maßgaben gegen die explodierenden Benzinpreise. Zum anderen kündigte sie entschiedenen Widerstand gegen das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren an.
Auch am Wahlabend machte sie deutlich, dass sie ihren Kurs nicht ändern werde. Stattdessen forderte sie „mehr Demut“ von Bundeskanzler Merz. Politisch seien dringende Änderung erforderlich, da „sonst die AfD immer weiter erstarken wird“.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), die im Frühjahr 2027 eine Landtagswahl zu bestreiten hat, verlangt Kurskorrekturen. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“-Podcast erklärte sie am Montag, ein „bloßes Weiter-so kann es nicht sein“. Die Ergebnisse vom Sonntag hätten ihre Ursache in der Bundespolitik.

Klüssendorf drängt auf Korrekturen bei abschlagsfreier Rente nach 45 Beitragsjahren

Die Bundesregierung müsse sich auf das Wirtschaftswachstum konzentrieren und das Rentenpaket nachschärfen. Außerdem sei eine Pflegereform überfällig. Reformen müssten dabei „sozial gerecht“ sein. Rehlinger sagte:
„Es geht nicht nur darum, dass wir sie besser erklären, sondern sie müssen auch als solches besser sein“.
Ihre eigene Partei müsse dabei auch inhaltlich Farbe bekennen und nicht nur als der „sozialgerechter Reparaturbetrieb gegenüber der Union“ fungieren.
Im ARD-„Morgenmagazin“ drängte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch auf Korrekturen, insbesondere beim Reformkurs. Die Reformen stünden „augenblicklich in erster Linie für Kürzung“, ließen aber nicht erkennen, welche positiven Veränderungen damit verbunden wären. Neben der Rente nach 45 Versicherungsjahren müsse man auch über andere Eckpunkte sprechen. Miersch nannte etwa die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rente oder eine „Facharztgarantie für gesetzlich Versicherte“.
Die Koalition als solche stellte Miersch jedoch nicht infrage. Alle Koalitionspartner hätten „eine große Verantwortung, ein großes Verantwortungsbewusstsein“. Es gelte nun, „auch bei unterschiedlichen Meinungen einen tragfähigen Kompromiss zu finden“.
Am Wahlabend erklärte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, in den Ländern sei auch „über Bundespolitik abgestimmt“ worden. Das Ergebnis sei ein Signal, dass die Regierung nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ und nicht nur „Reformen um der Reform willen“ durchführen dürfe. Vor allem bezüglich der Rente mit 45 Beitragsjahren hätten sich die Menschen „auf uns verlassen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland

Landräte zur Finanzausstattung der Kommunen: „So kann es nicht weitergehen“


In Kürze:

  • Der Deutsche Landkreistag verlangt einen größeren Anteil vom Umsatzsteuerkuchen.
  • Ein Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro bei den Kommunen soll gestopft werden.
  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Kommunen „nicht im Regen stehen lassen“, macht aber keine konkreten Zusagen.

 
Vor dem Hintergrund der seit Jahren klammen Kommunalkassen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) während seiner zweitägigen Mitgliederversammlung am 8. und 9. Juni 2026 einen deutlich höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen verlangt.
In ihrem „Berliner Appell der 294 Landkreise“ forderten die Landräte zehn Prozentpunkte mehr, zumindest als Überbrückung, „bis grundlegende Reformen greifen“. Gemessen an den gesamten Umsatzsteuern des Jahres 2025 würde dies einem Plus von rund 31 Milliarden Euro entsprechen. Damit wäre das Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro, das die kommunalen Haushalte Ende 2025 auswiesen, ausgeglichen.
Dieselbe Lösung hatte im Januar der Deutsche Städtetag in seinen „Dresdner Impulsen“ vorgeschlagen. Demnach sollte der Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,8 auf 12,8 Prozent steigen.

Kommunale Spitzenverbände rechnen mit steigenden Defiziten

Für das laufende Jahr rechnen der DLT, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die zusammen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bilden, mit einem noch höheren Defizit von 31,6 Milliarden Euro in den 13 Flächenländern. 
Nach einer Prognose der Bundesvereinigung vom Sommer 2025 könnte der Schuldenberg im kommenden Jahr auf 34,7 Milliarden Euro anwachsen, 2028 sogar bei 36,1 Milliarden Euro liegen. Ein aktuellerer Ausblick sei gerade in Arbeit, erklärte eine Sprecherin des Städtetags NRW auf Anfrage von Epoch Times.
Die kommunale Finanzkrise sei „flächendeckend“. Die jeweiligen Anteile der Mitgliedstädte würden nicht gesondert ausgewiesen, so die Sprecherin. Als Ursachen für die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ nannte sie „mehr Aufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind, dynamisch wachsende Sozialausgaben“ sowie „keine gute Gesetzgebung mit immer mehr bürokratischem Aufwand“.

Landkreistagspräsident Brötel: „So kann es nicht weitergehen“

DLT-Präsident Achim Brötel (CDU) skizzierte die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt: „Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Digitalisierung und ÖPNV werden zurückgestellt, Kassenkredite steigen bedrohlich in nie gekannte Höhen. So kann es nicht weitergehen.“
Brötel war zu Beginn des Jahrestreffens im Berliner Café Moskau für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden. Als Landrat steht er dem Neckar-Odenwald-Kreis im Norden Baden-Württembergs vor. Bei seiner Abschlussrede am Dienstag betonte er noch einmal die Notwendigkeit baldiger Reformen:
„Wer immer nur nach mehr Geld ruft und sich Reformen verweigert, macht es sich definitiv zu leicht. Wer immer nur von Reformen spricht und die akute Finanznot der Kommunen währenddessen konsequent ignoriert, aber ebenfalls. Das muss sich deshalb auch unbedingt ändern.“
Brötel forderte nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes, sondern langfristig auch ein Ende der ungebremst steigenden laufenden Ausgaben. Es bedürfe „mehr Mut zur Zumutung“, wenn es um Reformen gehe.
Die Landräte hatten ihre Forderungen an die Bundesregierung schon am Vortag in ihrem Berliner Appell auf den Punkt gebracht:
„Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsse wieder konsequent umgesetzt werden: „Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen“, heißt es in dem Appell. Dabei stünden auch und vorrangig die Länder in der Pflicht.

Gegen neue Leistungsversprechen und mehr Verwaltungsaufwand

Die kommunale Ebene dürfe zudem nicht länger „Ausfallbürge anderer Systeme“ sein, fordern die Landräte. Was etwa in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Schulen liege, dürfe nicht mehr „dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe“, also nicht über die kommunale Ebene, bezahlt werden.
Die Landräte zeigten sich zudem einig, dass es „keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand“ mehr geben dürfe.
Speziell die Ausgaben für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege seien längst so stark gestiegen, dass sie „Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge“ verdrängen würden.
Bei all dem gehe es ihnen nicht um „sozialen Kahlschlag“, so die Landräte, sondern um „mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen“. Die 294 Landkreise erwarten jetzt „Mut zu Reformen“ und „reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, unterstrichen die Mitglieder des DLT in ihrem Appell.

Klingbeil sieht „historische Pflicht“ zur gemeinsamen Problemlösung

Zur Versammlung der Landräte waren am Nachmittag des 8. Juni auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Gastredner geladen.
Der Bundeskanzler sollte am nächsten Tag sprechen, sagte aber kurzfristig ab. Für ihn sprang Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ein. Nach Einschätzung der „Fränkischen Nachrichten“ gelang es aber keinem der drei Kabinettsmitglieder, Zuversicht unter den Landräten zu verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf dem Jahrestreffen des Deutschen Landkreistags am 8. Juni 2026 in Berlin. Foto: Bildschirmfoto/DLT

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf der Landkreisversammlung am 8. Juni 2026 in Berlin.

Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag

Klingbeil sprach mit Blick auf jene, „die sich vorgenommen haben, dieses Land in seinen Grundwerten und seinen Grundfesten auseinanderzunehmen“, von einer gemeinsamen „historischen Pflicht“, die Probleme zu lösen.
Auf die DLT-Forderung nach einem größeren Umsatzsteueranteil ging der Chef der Finanzen des Bundes nicht ein. Er erinnerte daran, dass sein Ministerium im April ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das den Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen soll.
Den Spruch „Wer bestellt, bezahlt“ könne man leicht in Talkshows äußern, meinte Klingbeil. In der Praxis gehe es aber darum, juristisch saubere Lösungen für den „Prozess der Veranlassungskonnexität“ zu finden. Er hoffe, dass dies noch 2026 klappen werde:
„Wir dürfen die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.“
Ob Deutschland überhaupt ein starkes Land bleiben werde, werde „sich entscheiden, wenn wir jetzt Knoten durchschlagen“, mahnte der Vizekanzler.
Investitionsfortschritte gebe es dank des 500 Milliarden Euro schweren „Sondervermögens“ des Bundes beim Wohnungsbau und bei der Digitalisierung. Dabei handele es sich aber um den „einzig wirksamen Wachstumsimpuls, den wir in diesem Land leider gerade haben“, so Klingbeil.
Er hoffe, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das „die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern“ soll, noch im Juni verabschiedet werden könne.
Nach Angaben des DLT-Pressesprechers sei nach Klingbeils Auftritt allen Anwesenden klar gewesen, dass eine Lösung „nur im Rahmen auch von Leistungsrückführungen oder dem Absenken von Standards etwa im Sozialbereich gelingen könne“.
Auf Nachfrage von Epoch Times wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen bereits vielfach unterstütze. Allein im Bereich Soziales flössen derzeit „jährlich rund 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Kassen der Kommunen“, schrieb ein Sprecher. Daneben entlaste der Bund die Kommunen „beispielsweise beim Ganztagsbetreuungsausbau, beim Startchancenprogramm und beim Digitalpakt 2.0 sowie in den Bereichen Verkehr und Bauen“.
Auch die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ sollten über die Länder zum größten Teil in die kommunale Infrastruktur fließen. Steuerliche Mindereinnahmen, die den Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstünden, würden bereits ausgeglichen, so der Sprecher, nämlich über die Erhöhung der Festbeträge der Gemeinden im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Landkreistagspräsident begrüßt Warkens Pflegekostenidee

DLT-Präsident Brötel zeigte sich im Interview mit dem Nachrichtensender „Phoenix“ offen für den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken, das Angehörigenentlastungsgesetz zu ändern, um Familienangehörige mit einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro wieder stärker an den Pflegekosten für ihre Verwandtschaft beteiligen zu können.
Den Kommunen weitere 5 Milliarden Euro Kosten aufzubürden, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren, sei jedoch „unbedingt“ zu verhindern, so Brötel.
Der DLT vertritt eigenen Angaben zufolge drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit knapp 56 Millionen Einwohnern 68 Prozent der Bevölkerung in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesratspräsident: Länder werden Steuerreform nur ohne Haushaltskürzungen absegnen

Auch die Länderseite erhöhte jüngst den Druck auf die Bundesregierung. Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen und derzeit Bundesratspräsident, warnte im „SPIEGEL“-Interview vor zu viel Reformeifer aus dem Bundeskabinett.
Aus seiner Sicht bedürfe es vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich einer Steuerreform, um wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die allgemeine Stimmung zu heben. Sollten daraufhin weniger Steuern eingenommen werden, könne man dies durch Aufnahme zusätzlicher Kredite ausgleichen.
Einsparungen im Bund, in den Ländern oder in den Kommunen zur Gegenfinanzierung von Steuererleichterungen halte er dagegen für den falschen Weg. Durch Haushaltskürzungen sei eine Belebung der Wirtschaft nämlich nicht zu erreichen, so Bovenschultes Überzeugung. „Die Länder wären dann gezwungen, die Steuerreform im Bundesrat abzulehnen.“
Categories
deutschland

Scharfer Gegenwind für Warkens Pflegereform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt bei der Finanzreform für die Pflege scharfen Gegenwind – auch aus der eigenen schwarz-roten Koalition. Für die weiteren Beratungen meldeten vor allem Vertreter von SPD und CSU aus Bund und Ländern Korrekturforderungen an.
Auf deutlichen Widerstand stoßen Einschnitte und stärkere Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Kommunen protestieren gegen drohende Mehrkosten, wenn mehr Betroffene in Sozialhilfe rutschen. Die Spitze der Unionsfraktion stärkt Warken bei den Milliardeneinsparungen den Rücken.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte, eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.
„Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen“, sagte sie dem Portal „Politico“. Sie halte es zudem für „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt“.

Städtetags-Präsident „erschüttert und wütend“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte dem „Münchner Merkur“ und der „Augsburger Allgemeinen“, wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Wenn Entlastungen bei Heimkosten später griffen, landeten die Mehrkosten am Ende bei Kommunen und Pflegebedürftigen.
Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro. „Ich bin erschüttert und wütend“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“
Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzkrise zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Unter anderem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders in der Kritik stehen zwei Sparmaßnahmen:

Eigenanteile für die Pflege im Heim

Seit Jahren fordern Patientenvertreter und Sozialverbände Entlastung von immer höheren Zahlungen aus eigener Tasche. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ steht auch im Koalitionsvertrag. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten.
Der Ausgangswert für den Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg zuletzt im Bundesschnitt auf 1.982 Euro im Monat – das waren nach Daten des Verbands der Ersatzkassen 222 Euro mehr als Anfang 2025. Dazu kommen im Heim noch weitere Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung
Für die konkrete Zahlung kommt es auf die Aufenthaltsdauer im Heim an. Denn die Pflegekassen zahlen Zuschläge, die den Eigenanteil nur für die reine Pflege drücken: im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
Die Spannen zur höheren Stufe sollen nun aber jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden – das würde die Entlastung schmälern. Laut Entwurf würden die Pflegekassen so im nächsten Jahr 2,6 Milliarden Euro sparen, die nicht bei Pflegebedürftigen ankommen.

Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – aktuell bis zu einer Summe von etwa 740 Euro im Monat. Geplant ist nun, dass ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der entsprechenden Beträge gezahlt werden sollen.
Die Begrenzung der Zahlungen für diese versicherungsfremde Leistung sei notwendig zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, heißt es aus dem Ministerium.
Veranschlagt werden damit laut Entwurf 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro. Das beeinträchtigt keine schon bestehenden Rentenanwartschaften. Betroffen wäre aber die Bildung künftiger Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.
Die Verbraucherzentralen kritisierten dies als „massive Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“, wie die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte.

„Weiter so kann nicht das Ziel sein“

Warken stehen schwierige Verhandlungen bevor. Der Chef der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, verteidigte sie auch gegen Kritik aus Unions-Reihen. „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten“, sagte er der dpa. „Ein einfaches Nein zu notwendigen Strukturreformen wie der Pflegereform reicht da nicht aus.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.
Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Reform als rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie treffe Menschen im Osten besonders, weil diese weniger Rücklagen hätten. Mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) drohe nun „ein Sommer der sozialen Grausamkeiten“. (dpa/red)
Categories
deutschland

Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
Categories
deutschland

Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland

Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen mit einzubeziehen.
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „BILD“. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“
Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro.
Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen. (afp/red)
Categories
deutschland

26. Mai: Kinderlose sollen mehr zahlen | Kiew verlassen | Impfstrategie gegen Ebola

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Kinderlose sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Warken will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorlegen. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose auf 4,3 Prozent, während Versicherte mit Kindern weiterhin 3,1 bis 3,6 Prozent zahlen würden. Warken rechnet für die kommenden beiden Jahre mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

Kiew verlassen

Moskau hat westliche Diplomaten erneut aufgefordert, Kiew zu verlassen, da Russland dort systematische Luftangriffe auf militärische Ziele plant. Hintergrund sind eskalierende Angriffe beider Seiten und festgefahrene Friedensverhandlungen. Die EU weist die Aufforderung zurück. Gleichzeitig verhandelt die Ukraine in Berlin mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Impfstrategie gegen Ebola

Ein Ebola-Ausbruch durch die seltene Bundibugyo-Virusvariante betrifft den Kongo und Uganda. Die Universität von Oxford und ein indischer Pharmahersteller entwickeln einen experimentellen Impfstoff auf Adenovirus-Basis im Eiltempo. Da keine zugelassenen Impfstoffe verfügbar sind, setzen die WHO und ihre Partnerorganisationen kurzfristig auf Eindämmung statt Impfung.

Finanzstreit mit Ungarn

Trotz des Regierungswechsels in Ungarn blockiert die EU weiterhin rund 17 Milliarden Euro. Brüssel fordert tiefgreifende Reformen, von denen einige von Budapest als kurzfristig nicht umsetzbar angesehen werden. Gleichzeitig sorgt eine Sondersteuer auf ausländische Handelsketten für Konfliktstoff. Premierminister Péter Magyar will in Kürze nach Brüssel reisen, um zu verhandeln.

Zug kollidiert mit Schulbus

Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Schulbus und einem Zug in Belgien sind vier Menschen ums Leben gekommen: der Busfahrer, zwei Jugendliche im Alter von 12 und 15 Jahren sowie eine Begleitperson. Fünf weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der Bus war offenbar trotz geschlossener Schranke auf den Bahnübergang gefahren. Die genaue Ursache ist noch unklar.
 
Categories
deutschland

Beitrag zur Pflege: Warken will Zuschlag für Kinderlose auf 0,7 Prozent steigern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant angesichts der enormen Finanzlöcher in der Pflegeversicherung auch eine höhere Belastung der Kinderlosen.
Nach Informationen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen sieht die Ministerin in ihrer Reform vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent anzuheben.
Versicherte ohne Kinder müssten dann ab einem Alter von 23 Jahren insgesamt einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Kindern bliebe es dagegen bei den bisherigen Sätzen von 3,6 Prozent (ein Kind), 3,35 Prozent (zwei Kinder) beziehungsweise 3,1 Prozent (drei Kinder).

Warken erwartet 22-Milliarden-Euro-Defizit

Warken rechnet in der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen über 22 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als bisher erwartet.
Bekannt ist, dass Warken die Zuschüsse für die Eigenanteile im Pflegeheim kürzen, die Bedingungen für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung verschärfen und die Beiträge für Gutverdiener anheben will.
Derzeit werden ihre Pläne in der sogenannten Frühkoordinierung in der Bundesregierung beraten. Details sind öffentlich noch nicht bekannt. (dts/red)