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Landräte zur Finanzausstattung der Kommunen: „So kann es nicht weitergehen“


In Kürze:

  • Der Deutsche Landkreistag verlangt einen größeren Anteil vom Umsatzsteuerkuchen.
  • Ein Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro bei den Kommunen soll gestopft werden.
  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Kommunen „nicht im Regen stehen lassen“, macht aber keine konkreten Zusagen.

 
Vor dem Hintergrund der seit Jahren klammen Kommunalkassen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) während seiner zweitägigen Mitgliederversammlung am 8. und 9. Juni 2026 einen deutlich höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen verlangt.
In ihrem „Berliner Appell der 294 Landkreise“ forderten die Landräte zehn Prozentpunkte mehr, zumindest als Überbrückung, „bis grundlegende Reformen greifen“. Gemessen an den gesamten Umsatzsteuern des Jahres 2025 würde dies einem Plus von rund 31 Milliarden Euro entsprechen. Damit wäre das Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro, das die kommunalen Haushalte Ende 2025 auswiesen, ausgeglichen.
Dieselbe Lösung hatte im Januar der Deutsche Städtetag in seinen „Dresdner Impulsen“ vorgeschlagen. Demnach sollte der Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,8 auf 12,8 Prozent steigen.

Kommunale Spitzenverbände rechnen mit steigenden Defiziten

Für das laufende Jahr rechnen der DLT, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die zusammen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bilden, mit einem noch höheren Defizit von 31,6 Milliarden Euro in den 13 Flächenländern. 
Nach einer Prognose der Bundesvereinigung vom Sommer 2025 könnte der Schuldenberg im kommenden Jahr auf 34,7 Milliarden Euro anwachsen, 2028 sogar bei 36,1 Milliarden Euro liegen. Ein aktuellerer Ausblick sei gerade in Arbeit, erklärte eine Sprecherin des Städtetags NRW auf Anfrage von Epoch Times.
Die kommunale Finanzkrise sei „flächendeckend“. Die jeweiligen Anteile der Mitgliedstädte würden nicht gesondert ausgewiesen, so die Sprecherin. Als Ursachen für die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ nannte sie „mehr Aufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind, dynamisch wachsende Sozialausgaben“ sowie „keine gute Gesetzgebung mit immer mehr bürokratischem Aufwand“.

Landkreistagspräsident Brötel: „So kann es nicht weitergehen“

DLT-Präsident Achim Brötel (CDU) skizzierte die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt: „Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Digitalisierung und ÖPNV werden zurückgestellt, Kassenkredite steigen bedrohlich in nie gekannte Höhen. So kann es nicht weitergehen.“
Brötel war zu Beginn des Jahrestreffens im Berliner Café Moskau für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden. Als Landrat steht er dem Neckar-Odenwald-Kreis im Norden Baden-Württembergs vor. Bei seiner Abschlussrede am Dienstag betonte er noch einmal die Notwendigkeit baldiger Reformen:
„Wer immer nur nach mehr Geld ruft und sich Reformen verweigert, macht es sich definitiv zu leicht. Wer immer nur von Reformen spricht und die akute Finanznot der Kommunen währenddessen konsequent ignoriert, aber ebenfalls. Das muss sich deshalb auch unbedingt ändern.“
Brötel forderte nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes, sondern langfristig auch ein Ende der ungebremst steigenden laufenden Ausgaben. Es bedürfe „mehr Mut zur Zumutung“, wenn es um Reformen gehe.
Die Landräte hatten ihre Forderungen an die Bundesregierung schon am Vortag in ihrem Berliner Appell auf den Punkt gebracht:
„Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsse wieder konsequent umgesetzt werden: „Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen“, heißt es in dem Appell. Dabei stünden auch und vorrangig die Länder in der Pflicht.

Gegen neue Leistungsversprechen und mehr Verwaltungsaufwand

Die kommunale Ebene dürfe zudem nicht länger „Ausfallbürge anderer Systeme“ sein, fordern die Landräte. Was etwa in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Schulen liege, dürfe nicht mehr „dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe“, also nicht über die kommunale Ebene, bezahlt werden.
Die Landräte zeigten sich zudem einig, dass es „keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand“ mehr geben dürfe.
Speziell die Ausgaben für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege seien längst so stark gestiegen, dass sie „Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge“ verdrängen würden.
Bei all dem gehe es ihnen nicht um „sozialen Kahlschlag“, so die Landräte, sondern um „mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen“. Die 294 Landkreise erwarten jetzt „Mut zu Reformen“ und „reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, unterstrichen die Mitglieder des DLT in ihrem Appell.

Klingbeil sieht „historische Pflicht“ zur gemeinsamen Problemlösung

Zur Versammlung der Landräte waren am Nachmittag des 8. Juni auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Gastredner geladen.
Der Bundeskanzler sollte am nächsten Tag sprechen, sagte aber kurzfristig ab. Für ihn sprang Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ein. Nach Einschätzung der „Fränkischen Nachrichten“ gelang es aber keinem der drei Kabinettsmitglieder, Zuversicht unter den Landräten zu verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf dem Jahrestreffen des Deutschen Landkreistags am 8. Juni 2026 in Berlin. Foto: Bildschirmfoto/DLT

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf der Landkreisversammlung am 8. Juni 2026 in Berlin.

Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag

Klingbeil sprach mit Blick auf jene, „die sich vorgenommen haben, dieses Land in seinen Grundwerten und seinen Grundfesten auseinanderzunehmen“, von einer gemeinsamen „historischen Pflicht“, die Probleme zu lösen.
Auf die DLT-Forderung nach einem größeren Umsatzsteueranteil ging der Chef der Finanzen des Bundes nicht ein. Er erinnerte daran, dass sein Ministerium im April ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das den Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen soll.
Den Spruch „Wer bestellt, bezahlt“ könne man leicht in Talkshows äußern, meinte Klingbeil. In der Praxis gehe es aber darum, juristisch saubere Lösungen für den „Prozess der Veranlassungskonnexität“ zu finden. Er hoffe, dass dies noch 2026 klappen werde:
„Wir dürfen die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.“
Ob Deutschland überhaupt ein starkes Land bleiben werde, werde „sich entscheiden, wenn wir jetzt Knoten durchschlagen“, mahnte der Vizekanzler.
Investitionsfortschritte gebe es dank des 500 Milliarden Euro schweren „Sondervermögens“ des Bundes beim Wohnungsbau und bei der Digitalisierung. Dabei handele es sich aber um den „einzig wirksamen Wachstumsimpuls, den wir in diesem Land leider gerade haben“, so Klingbeil.
Er hoffe, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das „die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern“ soll, noch im Juni verabschiedet werden könne.
Nach Angaben des DLT-Pressesprechers sei nach Klingbeils Auftritt allen Anwesenden klar gewesen, dass eine Lösung „nur im Rahmen auch von Leistungsrückführungen oder dem Absenken von Standards etwa im Sozialbereich gelingen könne“.
Auf Nachfrage von Epoch Times wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen bereits vielfach unterstütze. Allein im Bereich Soziales flössen derzeit „jährlich rund 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Kassen der Kommunen“, schrieb ein Sprecher. Daneben entlaste der Bund die Kommunen „beispielsweise beim Ganztagsbetreuungsausbau, beim Startchancenprogramm und beim Digitalpakt 2.0 sowie in den Bereichen Verkehr und Bauen“.
Auch die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ sollten über die Länder zum größten Teil in die kommunale Infrastruktur fließen. Steuerliche Mindereinnahmen, die den Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstünden, würden bereits ausgeglichen, so der Sprecher, nämlich über die Erhöhung der Festbeträge der Gemeinden im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Landkreistagspräsident begrüßt Warkens Pflegekostenidee

DLT-Präsident Brötel zeigte sich im Interview mit dem Nachrichtensender „Phoenix“ offen für den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken, das Angehörigenentlastungsgesetz zu ändern, um Familienangehörige mit einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro wieder stärker an den Pflegekosten für ihre Verwandtschaft beteiligen zu können.
Den Kommunen weitere 5 Milliarden Euro Kosten aufzubürden, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren, sei jedoch „unbedingt“ zu verhindern, so Brötel.
Der DLT vertritt eigenen Angaben zufolge drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit knapp 56 Millionen Einwohnern 68 Prozent der Bevölkerung in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesratspräsident: Länder werden Steuerreform nur ohne Haushaltskürzungen absegnen

Auch die Länderseite erhöhte jüngst den Druck auf die Bundesregierung. Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen und derzeit Bundesratspräsident, warnte im „SPIEGEL“-Interview vor zu viel Reformeifer aus dem Bundeskabinett.
Aus seiner Sicht bedürfe es vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich einer Steuerreform, um wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die allgemeine Stimmung zu heben. Sollten daraufhin weniger Steuern eingenommen werden, könne man dies durch Aufnahme zusätzlicher Kredite ausgleichen.
Einsparungen im Bund, in den Ländern oder in den Kommunen zur Gegenfinanzierung von Steuererleichterungen halte er dagegen für den falschen Weg. Durch Haushaltskürzungen sei eine Belebung der Wirtschaft nämlich nicht zu erreichen, so Bovenschultes Überzeugung. „Die Länder wären dann gezwungen, die Steuerreform im Bundesrat abzulehnen.“
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Scharfer Gegenwind für Warkens Pflegereform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt bei der Finanzreform für die Pflege scharfen Gegenwind – auch aus der eigenen schwarz-roten Koalition. Für die weiteren Beratungen meldeten vor allem Vertreter von SPD und CSU aus Bund und Ländern Korrekturforderungen an.
Auf deutlichen Widerstand stoßen Einschnitte und stärkere Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Kommunen protestieren gegen drohende Mehrkosten, wenn mehr Betroffene in Sozialhilfe rutschen. Die Spitze der Unionsfraktion stärkt Warken bei den Milliardeneinsparungen den Rücken.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte, eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.
„Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen“, sagte sie dem Portal „Politico“. Sie halte es zudem für „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt“.

Städtetags-Präsident „erschüttert und wütend“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte dem „Münchner Merkur“ und der „Augsburger Allgemeinen“, wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Wenn Entlastungen bei Heimkosten später griffen, landeten die Mehrkosten am Ende bei Kommunen und Pflegebedürftigen.
Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro. „Ich bin erschüttert und wütend“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“
Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzkrise zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Unter anderem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders in der Kritik stehen zwei Sparmaßnahmen:

Eigenanteile für die Pflege im Heim

Seit Jahren fordern Patientenvertreter und Sozialverbände Entlastung von immer höheren Zahlungen aus eigener Tasche. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ steht auch im Koalitionsvertrag. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten.
Der Ausgangswert für den Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg zuletzt im Bundesschnitt auf 1.982 Euro im Monat – das waren nach Daten des Verbands der Ersatzkassen 222 Euro mehr als Anfang 2025. Dazu kommen im Heim noch weitere Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung
Für die konkrete Zahlung kommt es auf die Aufenthaltsdauer im Heim an. Denn die Pflegekassen zahlen Zuschläge, die den Eigenanteil nur für die reine Pflege drücken: im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
Die Spannen zur höheren Stufe sollen nun aber jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden – das würde die Entlastung schmälern. Laut Entwurf würden die Pflegekassen so im nächsten Jahr 2,6 Milliarden Euro sparen, die nicht bei Pflegebedürftigen ankommen.

Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – aktuell bis zu einer Summe von etwa 740 Euro im Monat. Geplant ist nun, dass ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der entsprechenden Beträge gezahlt werden sollen.
Die Begrenzung der Zahlungen für diese versicherungsfremde Leistung sei notwendig zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, heißt es aus dem Ministerium.
Veranschlagt werden damit laut Entwurf 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro. Das beeinträchtigt keine schon bestehenden Rentenanwartschaften. Betroffen wäre aber die Bildung künftiger Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.
Die Verbraucherzentralen kritisierten dies als „massive Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“, wie die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte.

„Weiter so kann nicht das Ziel sein“

Warken stehen schwierige Verhandlungen bevor. Der Chef der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, verteidigte sie auch gegen Kritik aus Unions-Reihen. „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten“, sagte er der dpa. „Ein einfaches Nein zu notwendigen Strukturreformen wie der Pflegereform reicht da nicht aus.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.
Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Reform als rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie treffe Menschen im Osten besonders, weil diese weniger Rücklagen hätten. Mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) drohe nun „ein Sommer der sozialen Grausamkeiten“. (dpa/red)
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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen mit einzubeziehen.
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „BILD“. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“
Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro.
Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen. (afp/red)
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26. Mai: Kinderlose sollen mehr zahlen | Kiew verlassen | Impfstrategie gegen Ebola

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Kinderlose sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Warken will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorlegen. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose auf 4,3 Prozent, während Versicherte mit Kindern weiterhin 3,1 bis 3,6 Prozent zahlen würden. Warken rechnet für die kommenden beiden Jahre mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

Kiew verlassen

Moskau hat westliche Diplomaten erneut aufgefordert, Kiew zu verlassen, da Russland dort systematische Luftangriffe auf militärische Ziele plant. Hintergrund sind eskalierende Angriffe beider Seiten und festgefahrene Friedensverhandlungen. Die EU weist die Aufforderung zurück. Gleichzeitig verhandelt die Ukraine in Berlin mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Impfstrategie gegen Ebola

Ein Ebola-Ausbruch durch die seltene Bundibugyo-Virusvariante betrifft den Kongo und Uganda. Die Universität von Oxford und ein indischer Pharmahersteller entwickeln einen experimentellen Impfstoff auf Adenovirus-Basis im Eiltempo. Da keine zugelassenen Impfstoffe verfügbar sind, setzen die WHO und ihre Partnerorganisationen kurzfristig auf Eindämmung statt Impfung.

Finanzstreit mit Ungarn

Trotz des Regierungswechsels in Ungarn blockiert die EU weiterhin rund 17 Milliarden Euro. Brüssel fordert tiefgreifende Reformen, von denen einige von Budapest als kurzfristig nicht umsetzbar angesehen werden. Gleichzeitig sorgt eine Sondersteuer auf ausländische Handelsketten für Konfliktstoff. Premierminister Péter Magyar will in Kürze nach Brüssel reisen, um zu verhandeln.

Zug kollidiert mit Schulbus

Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Schulbus und einem Zug in Belgien sind vier Menschen ums Leben gekommen: der Busfahrer, zwei Jugendliche im Alter von 12 und 15 Jahren sowie eine Begleitperson. Fünf weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der Bus war offenbar trotz geschlossener Schranke auf den Bahnübergang gefahren. Die genaue Ursache ist noch unklar.
 
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Beitrag zur Pflege: Warken will Zuschlag für Kinderlose auf 0,7 Prozent steigern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant angesichts der enormen Finanzlöcher in der Pflegeversicherung auch eine höhere Belastung der Kinderlosen.
Nach Informationen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen sieht die Ministerin in ihrer Reform vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent anzuheben.
Versicherte ohne Kinder müssten dann ab einem Alter von 23 Jahren insgesamt einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Kindern bliebe es dagegen bei den bisherigen Sätzen von 3,6 Prozent (ein Kind), 3,35 Prozent (zwei Kinder) beziehungsweise 3,1 Prozent (drei Kinder).

Warken erwartet 22-Milliarden-Euro-Defizit

Warken rechnet in der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen über 22 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als bisher erwartet.
Bekannt ist, dass Warken die Zuschüsse für die Eigenanteile im Pflegeheim kürzen, die Bedingungen für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung verschärfen und die Beiträge für Gutverdiener anheben will.
Derzeit werden ihre Pläne in der sogenannten Frühkoordinierung in der Bundesregierung beraten. Details sind öffentlich noch nicht bekannt. (dts/red)