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Streit um Buchhandlungspreis: Weimer präsentiert Chronologie

Nach neuen Fragen zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis gibt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erstmals Einblicke in die Abläufe bei der Entscheidung. Ein Sprecher wies damit den Vorwurf zurück, Weimer habe sich über Empfehlungen seines Hauses hinweggesetzt. Dies entbehre jeder Grundlage, hieß es.
Es geht um Weimers Entscheidung, die drei linken Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Der Fall löste bereits im März heftige Kritik aus. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt.
Eine neue Debatte begann nun nach einem Bericht von „t-online“. Das Nachrichtenportal hatte aus Unterlagen zitiert, wonach Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen hatte, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Grüne und Linke im Kulturausschuss des Bundestags sahen dadurch neue Fragen aufgeworfen und forderten von Weimer Aufklärung. Daraufhin veröffentlichte ein Sprecher Weimers nun eine Chronologie.

Weimer: Fachebene schaltete Verfassungsschutz ein

Dieser Darstellung zufolge hatte es in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 tatsächlich eine Empfehlung des Fachreferats gegeben, dem Juryvotum zu folgen. Doch dazu erklärte der Sprecher: „Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht.“ Vielmehr hätten sich „bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben“. Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt.
„In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden“, erklärte Weimers Sprecher weiter. Diese mündliche Erläuterung auf Nachfrage war bisher so nicht bekannt. In einem Interview der „Zeit“ hatte Weimer im März gesagt, was gegen die Läden vorliege, „das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen“.

„Er folgte dem Votum“

Laut Weimers Sprecher wurde der Staatsminister Anfang Dezember 2025 von dem Haber-Verfahren informiert. „Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben“, hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge „aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise“ im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. „Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.“
Der Sprecher stellte klar: „Der Staatsminister hat seine Entscheidung erst nach Abschluss der Haber-Verfahren, die zuvor auf Fachebene eingeleitet wurden, getroffen.“ Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgte und welcher Art die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit. (dpa/red)
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Millionenklage: Kosten für Wal-Bergung sorgen für Streit

Die Kosten für den Transport des im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals Timmy sorgen für Streit. Der maßgeblich beteiligte Unternehmer Fred Babbel hat eine Klage gegen Karin Walter-Mommert eingereicht, die als Geldgeberin der Aktion in Erscheinung trat. Babbel fordert rund 1,35 Millionen Euro von Walter-Mommert, wie das Landgericht Schwerin bestätigte. Die Klage sei Anfang September eingegangen. Zuerst hatte die „Ostsee-Zeitung“ berichtet.
Babbels Tauchunternehmen kümmert sich etwa um Bootsstege, Taucharbeiten oder Kaianlagen. Er beschaffte im Rahmen der Bergungsaktion Technik und war selbst mit eigenem Personal vor Ort. Er habe außerdem die maßgeblichen Bergungskonzepte erstellt und auch andere Unternehmen eingebunden, etwa um benötigte Schiffe zu organisieren, sagte Babbel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er sei bei anderen Firmen teils in Vorleistung gegangen und sitze nun Monate nach der Aktion weiter auf Kosten.

Geldgeberin zeigt sich unzufrieden mit Ablauf

Walter-Mommert wiederum sagte der dpa, es gehe nicht um das Geld an sich oder die Höhe der Forderung. Sie zeigte sich aber unzufrieden mit dem Ablauf der Bergung. Das geht auch aus einem im Internet veröffentlichten Anwaltsschreiben hervor. Nach eigener Aussage geht es Walter-Mommert darum, mit der Nichtzahlung auf weitere Aufklärung hinzuwirken, die ihrer Auffassung nach besonders zum Aussetzen des Tieres geboten ist.
Babbel sagte, Walter-Mommert habe zwar noch während der Aktion 400.000 Euro gezahlt. „Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge.“ Der Wal war mit in einer Barge – einer Art Lastkahn – transportiert worden.
Nach Angaben des Landgerichts Schwerin hat Babbel einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Zunächst stünde ein schriftliches Vorverfahren an, sagte ein Gerichtssprecher. Walter-Mommert erhalte die Klageschrift und Gelegenheit zur Stellungnahme. „Dazu kann dann wieder die Klägerseite Stellung nehmen, und dann würde im Zweifel ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, wenn die Parteien nicht einvernehmlich irgendwie eine Lösung finden. Das ist natürlich auch immer möglich.“

Weitere Unstimmigkeiten in Sachen Kosten

Als weiterer Geldgeber der umstrittenen Aktion war der Unternehmer Walter Gunz in Erscheinung getreten. Auch zwischen Walter-Mommert und Gunz soll es Meinungsverschiedenheiten beim Geld geben. Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt auf Anfrage mit. Es gebe aber weitere Forderungen seitens Walter-Mommert, die Gunz nicht zahlen werde. Es seien Kosten in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung durch Herrn Gunz veranlasst worden.
Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin Geld. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten infolge der behördlichen Begleitung der Aktion. Walter-Mommert hatte der dpa bereits vor einiger Zeit gesagt, man habe diese weder beauftragt noch angefordert. Das Ministerium verwies auf eine Erklärung, mit der die Initiative sich bereit erklärt habe, sämtliche Kosten zu übernehmen, einschließlich der Einsatzkosten von Behörden.
Der Anwalt von Gunz erklärte, eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das Ministerium geschickt habe, kannte Gunz nicht und habe den Text weder gesehen noch freigegeben.
Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war von der privaten Initiative zur Nordsee gebracht und dort ins Wasser gelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. (dpa/red)
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Geständnis im Prozess um gigantischen Darknet-Drogenmarkt

Tonnenweise Drogen mit einem Umsatzvolumen von 330 Millionen Euro: Der mutmaßliche Betreiber einer gigantischen Drogenplattform im Darknet hat zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Er sei der Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes „Archetyp Market“ gewesen, sagte der 31-Jährige. „Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst.“ Alles habe als kleines persönliches Projekt begonnen und eine rasante Entwicklung genommen.

„Archetyp Market“ galt als weltweit größter Drogen-Handelsplatz

Bei der Plattform handelte es sich laut Anklage zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 um den weltweit größten Handelsmarktplatz für Drogen und Arzneimittel. Gegründet wurde dieser im November 2020.
Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden.
Zugleich gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts Durchsuchungen im In- und Ausland und weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich demnach in den Niederlanden.

20 Millionen Euro soll der Angeklagte verdient haben

Den Gesamtumsatz bezifferten die Ermittler auf etwa 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Konten von Kunden aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.
Konkret wurden demnach etwa 6,9 Tonnen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter diverser Drogen – beispielsweise Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack gehandelt. Darunter waren auch diverse Cannabisprodukte, Arzneimittel oder Dopingmittel.
Der heute 31-Jährige soll die Plattform verantwortet und gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben haben. Er selbst soll laut den Ermittlungen Einnahmen von etwa 20 Millionen Euro erzielt haben.

Bezahlt in Kryptowährung Monero

Die Bezahlung erfolgte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft szenetypisch in der Kryptowährung Monero. Wie der Angeklagte in seiner Einlassung erkläre, registrierten sich die Besteller und zahlten ihr Guthaben in ein Wallet ein. Daraufhin suchten sie sich Waren aus und gaben Lieferadresse ein. Die Bestellung sei dann von den Verkäufern akzeptiert und verschickt worden.
Er selbst habe mit 17 Jahren zum ersten Mal illegale Drogen konsumiert, sagte der Angeklagte. Er habe aber keine Drogen im Darknet verkauft. Auf der Plattform habe er sich den Usernamen „ASNT“ gegeben, als Abkürzung für „Apfelsaft naturtrüb“, weil er das Getränk damals getrunken hatte.
Kurz vor der Festnahme seien die Pläne laut seiner Anwälte immer konkreter geworden, die Plattform abzuschalten. Eine Belastung, an die niemand denke, sei das große Geheimnis vor Familie und Freunden, sagte er. Es klinge komisch, aber die Festnahme habe ihm ein Gefühl von Entlastung und Ruhe gegeben.

Was könnte dem Mann nun drohen?

Laut Betäubungsmittelgesetz kann für das bandenmäßige unerlaubte Handeln mit Drogen in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren verhängt werden. Ein Geständnis gilt oftmals strafmildernd. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.
Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, daher findet der Prozess am Frankfurter Landgericht statt. (dpa/red)
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Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm

Vor zwei Wochen erst hat die Drogeriemarktkette dm vor dem Landgericht Karlsruhe ihr Angebot von Augenscreening in Filialen verteidigt. Heute geht es am selben Ort um die Online-Apotheke dm-med.
Kurz vor Weihnachten 2025 hat dm angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente wie manche Schmerzmittel online zu verkaufen. Dafür hat das Karlsruher Unternehmen eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Klage der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale klagt dagegen vor dem Landgericht. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, will die Online-Apotheke im Grunde verbieten lassen. Konkret soll dm es unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Die Parteien streiten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem darüber, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom Angebot der Beklagten, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei. Es geht unter anderem um Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

dm sieht sich rechtskonform aufgestellt

Am Online-Auftritt der Versandapotheke hat dm nach eigenen Angaben seit der Einführung nichts geändert – und sieht sich damit rechtskonform aufgestellt. Anfang dieses Monats startete das Unternehmen eine bundesweite Kommunikationskampagne, mit der es deutlich machen will, „wie einfach sich Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen lassen“. Der Claim: „Alles zusammen. Einfach bestellt“.
Legt eine Partei Rechtsmittel ein, wäre die nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe. Als höchstes Zivilgericht in Deutschland wäre danach der Bundesgerichtshof zuständig.
Dass das ein realistisches Szenario ist, machte dm-Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer, schon vor der Verhandlung deutlich: Wichtig sei dm, Rechtssicherheit zu bekommen, sagte er. Die Wettbewerbszentrale will anhand der Urteilsgründe prüfen, ob es sinnvoll sein kann, ein Rechtsmittel einzulegen.
Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Interesse der Kunden

Die bisherige Nutzung entspricht laut dm den Erwartungen. Ein Viertel der dm-med-Kundschaft bestelle rein aus diesem Sortiment. Die restlichen 75 Prozent hätten bei einem Einkauf auch andere Drogerieartikel im Warenkorb. Welchen Anteil am Umsatz dm-med bislang ausmacht, teilte das Unternehmen nicht mit. Deutlich überwiegend seien nach wie vor reine Drogerie-Einkäufe – also ohne Produkte aus dem Sortiment von dm-med.
Nicht zuletzt wegen der Versandapotheke wächst der Anteil des Online-Geschäfts bei dm. Auch hierzu nennt dm keine Zahlen. Die Kunden bei dm-med seien im Schnitt etwas älter, habe man festgestellt. Zudem kauften hier mehr Männer ein.
Generell werden Medikamente immer häufiger im Internet gekauft. Online-Apotheken wie Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke) und DocMorris verzeichnen eine steigende Nachfrage. Die Kategorie Medikament zählte im vergangenen Jahr zu den Gewinnern im Online-Handel.
Der Umsatz stieg in Deutschland um sechs Prozent, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel mitteilte. Ein wichtiger Grund für den Zuwachs ist das 2024 eingeführte E-Rezept.

dm will sein Angebot ausweiten

Die Karlsruher prüfen, das Angebot auszuweiten. So werden in Deutschland auch Tierarzneimittel in Apotheken verkauft. „Hierzu haben uns viele Anfragen erreicht“, sagte Geschäftsführer Bayer. Außerdem könnte eine Versandapotheke auch in anderen Ländern eingeführt werden.
Konkret überlegt dm das für Österreich. Dort seien die Regularien jedoch noch strenger als in Deutschland. In Polen wiederum seien sie lockerer: Dort dürfe dm beispielsweise Aspirin auch in den Filialen verkaufen.
Rossmann hat zum Ende dieses Jahres eine Versand-Apotheke angekündigt. Dort sollen Patienten auch ihr E-Rezept einlösen können. Von Müller sind keine derartigen Pläne bekannt. Auf Nachfrage hieß es, dass man sich dazu „aus unternehmerischen Gründen aktuell nicht äußern möchten“.

Apotheken warnen vor der Entwicklung

Der Deutsche Apothekerverband hatte beim Start von dm-med gewarnt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen verunsichert werden könnten, wenn der Unterschied zwischen Apotheke und Drogeriemarkt verwässert werde. Auch wollten sich drei Viertel aller Patienten in der Apotheke vor Ort in Sachen Selbstmedikation beraten lassen.
Erst vor wenigen Tagen bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, den Versandhandel – vor allem aus dem Ausland – als Störfaktor für die flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Mit der jüngsten Apothekenreform sei eine weitere Chance verpasst worden, den Versandhandel angemessen zu regulieren. (dpa/red)
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Ex-Verteidiger als Zeuge: Christina Block ist nicht schuldig

Nach mehr als einem Jahr ist der Ex-Verteidiger von Christina Block, Otmar Kury, in einer neuen Rolle in den Prozess um die Entführung der Block-Kinder zurückgekehrt. Im Landgericht Hamburg nimmt er auf dem Zeugenstuhl Platz. Mit einem silbernen Koffer in der Hand schreitet der 70-Jährige im grauen Anzug mit Einstecktuch nach vorn, legt einen großen Stapel Papiere auf seinen Tisch. Zu seiner früheren Mandantin, die er zu Prozessanfang im Juli 2025 immer „die Dame Block“ nannte, schaut er nicht.
Die 53 Jahre alte Unternehmerin ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die damals 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, bestreitet das.

Block trennte nach wenigen Prozesstagen von ihrem Anwalt Kury

Zu Beginn des Prozesses hatte Christina Block noch Kury und Ingo Bott als Verteidiger. Bott war recht kurzfristig dazugekommen. Doch schon kurze Zeit später trennte sich die Angeklagte von Kury. „Ich danke Herrn Rechtsanwalt Kury für seinen großen Einsatz“, teilte Block nach Angaben ihres zweiten Verteidigers Bott damals mit.
In der Erklärung von Block hieß es weiter: „Seit einiger Zeit habe ich allerdings festgestellt, dass unsere beiden Welten sehr unterschiedlich sind. Mir ist daran gelegen, als der Mensch gesehen und gehört zu werden, der ich tatsächlich bin. Die fachkundige und hochprofessionelle Kompetenz von Herrn Kury stelle ich dabei nicht infrage.“

Kury auf Antrag eines Mitangeklagten als Zeuge geladen

Kury, ehemaliger Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer, ist auf Antrag eines ebenfalls angeklagten deutschen Sicherheitsunternehmers als Zeuge geladen. Dabei soll es unter anderem um ein Gespräch von Anfang Januar 2024 gehen, an dem auch Kury nach Angaben des Sicherheitsunternehmers beteiligt war.
Er habe noch mal in seinen Akten nachgeschaut, in denen er „minutengenau“ alles festhalten, sagt der Zeuge. Er dürfe dazu nichts sagen, denn das betreffe seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Von dieser hatte ihn Christina Block nicht entbunden.

Schlagabtausch zwischen Verteidigern und Vorsitzender Richterin

Kurys Erscheinen im Gerichtssaal ist begleitet von heftigen Diskussionen zwischen den Verteidigern und der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt, ob Blocks Ex-Anwalt überhaupt zu bestimmten Aspekten gefragt werden dürfe. Kury will auch etwas dazu sagen, die Vorsitzende Richterin unterbricht ihn. Er dürfe jetzt nichts erklären, er sei als Zeuge hier, sagt Hildebrandt. Sie bittet ihn, vorübergehend draußen zu warten.
Als Kury dann nach einer halben Stunde als Zeuge entlassen wird, hat er kaum Auskünfte geben können. Doch eines möchte er zum Abschluss noch betonen: Seine ehemalige Mandantin sei unschuldig. Das habe er bereits zu Prozessbeginn in der Funktion als ihr Anwalt gesagt, erklärt der Zeuge. „An dieser Position hat sich nichts geändert.“

Zeichen, dass es auf das Ende des Verfahrens zugeht

Anschließend beginnt das Landgericht mit der Befragung der sieben Angeklagten nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – ein deutliches Zeichen, dass es auf das Ende des Verfahrens zugeht. Christina Blocks Verteidiger stellt vergeblich einen Antrag, dafür die Öffentlichkeit auszuschließen.
Vor zahlreichen Zuhörern berichtet Block daraufhin von den Stationen ihres Lebens. Grundschulzeit, Gymnasium, Ausbildung zur Hotelfachfrau, Studium, ihre Tätigkeiten bei der Block-Holding. Ihre Beratungstätigkeit ruhe seit Prozessbeginn, sagt die 53-Jährige. „Wie hoch denn ihr Gesamtvermögen sei?“, will der Anwalt ihres Ex-Mannes, Philip von der Meden, wissen. Darauf will die Angeklagte nicht antworten.
Auch ihr Lebensgefährte Gerhard Delling (67) berichtet von seiner Ausbildung und seinen beruflichen Stationen. Der Ex-Sportmoderator ist wegen Beihilfe angeklagt, er bestreitet die Vorwürfe ebenfalls. Er habe derzeit kein Einkommen, weil seine Tätigkeit aufgrund des Prozesses ruhe.
Hildebrandt verkündet an diesem Prozesstag zudem, dass Beweisanträge künftig schriftlich zu stellen sind, damit das Verfahren zügiger vorankommt. Die Befragung der Angeklagten wird am Dienstag fortgesetzt. (dpa/red)
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Fall-Fabian: Angeklagte verwickelt sich in neue Widersprüche

„Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“, „Ich war mit der Situation überfordert“ – im Mordfall Fabian muss die Angeklagte mehrfach eingestehen, ihr Verhalten nicht erklären und Widersprüche in ihren Aussagen nicht ausräumen zu können. Am 28. Verhandlungstag muss sich die 30-Jährige einer neuerlichen Befragung unterziehen. Obwohl der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Verhandlung betont, die Befragung diene nicht dazu, die Angeklagte vorzuführen, nimmt er sie anschließend stundenlang hart in die Mangel.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin ab.

Grund für Fahrt nach Güstrow infrage gestellt

Doch Schütt konfrontiert die Beschuldigte mit zahlreichen Widersprüchen, die sie etwa zum Tag des Verschwindens von Fabian gemacht hat. Sie habe angegeben, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagt er. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, muss sie einräumen.
Immer wieder stößt der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zieht er das von der Angeklagten genannte Motiv – die Geldabhebung – für die Fahrt nach Güstrow grundsätzlich infrage. „Warum war das nicht so eilig“, will er wissen. Eine klare Antwort kann die Beschuldigte darauf nicht geben.
„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen“ – fragt Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe sie schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle wirft er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatiert er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren muss.
Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritiert Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte laut Gericht dies damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11.00 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagt die Angeklagte.

Umstände des Leichenfunds bleiben ominös

Widersprüche macht das Gericht zudem zu den Umständen des Leichenfunds deutlich. Am 14. Oktober meldete die inzwischen Angeklagte der Polizei die Entdeckung einer Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl. Damals gab sie an, die Leiche zufällig beim Spazierengehen entdeckt zu haben.
Die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war, erst mit einem und danach mit einem weiteren Bekannten, nimmt am 28. Verhandlungstag erneut viel Platz ein. Sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen, sagte sie während der Verhandlung.
Schütt will wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden dem ersten der beiden Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendet ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.
Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagt, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähne sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gibt die Angeklagte keine klare Antwort.
Sie relativiert stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtet auch das nicht ein. Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?

Mutter wirft Angeklagter Mord vor

Es bleibt bei den Aussagen der Angeklagten vieles unklar. Obwohl noch keine Plädoyers gehalten werden, wirft die Staatsanwaltschaft ihr ständige Lügen vor. Auch die Mutter Fabians als Nebenklägerin glaubt der Beschuldigten nicht, wirft ihr „Lügengeschichten“ vor und fragt sie in einem emotionalen Ausbruch direkt: „Warum musste er sterben?“, ehe das Gericht die Anwürfe als unzulässig unterbricht. „Ich war es nicht“, beharrt die Angeklagte.
Die Verteidigung bescheinigt der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagt Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründet Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung und verweist darauf, wie viele Menschen schon bei einer einfachen Prüfung Wichtiges vergessen würden.
Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich. (dpa/red)
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Was Rabatt-Apps so beliebt macht – und was kritisiert wird

Viele Menschen haben sie auf dem Handy installiert: die Apps der Lebensmittelhändler für zusätzliche Rabatte. Das ist aber nicht unumstritten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darin eine Diskriminierung und hat deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen „Lidl Plus“-App geklagt. Am Dienstag, den 15. September, verhandelte das Brandenburgische Oberlandesgericht den Fall (Az. 6 UKl 2/25). Eine Entscheidung soll am 29. September verkündet werden, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Was kritisieren die Verbraucherschützer?

Sie monieren, dass ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften. Die Verbraucherschützer gingen deswegen auch gegen die Discounter Netto und Penny vor.
Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang aber nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Welche Vorteile bieten die Apps?

Viele große Handelsketten haben eine App, die Kunden auf ihren Smartphones verwenden können. Sie bewerben darin ihre Produkte und Sonderangebote. Wer sich registriert, kann bei vielen Händlern auch die Bonus- und Treueprogramme nutzen. Teils sind zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Vielfach erhalten Kunden Rabatt-Coupons, wenn sie innerhalb eines Monats eine bestimmte Einkaufssumme erreichen.
Eine Auswertung des Vergleichsportals Smhaggle ergab vor einigen Monaten, dass Verbraucher mit Rabatt-Apps nur wenig sparen. Die durchschnittliche Ersparnis pro App liegt demnach bei rund einem Prozent. Dies bezieht sich auf die gesamten Ausgaben über alle Händler hinweg. Denn Verbraucher kaufen in der Regel bei mehreren Handelsketten ein.

Gibt es überall App-Rabatte?

Nein. Aldi Nord und Aldi Süd verzichten vollständig auf Bonusprogramme mit App-Rabatten. Mit einer Werbekampagne haben sich die Unternehmen kürzlich offensiv dagegen positioniert. Bei Aldi gebe es einen Preis für alle und ohne Bedingungen, heißt es darin. „In einer Zeit, in der alles komplexer wird, ist Einfachheit wichtiger denn je.“
Handelsexperte Stephan Rüschen von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heilbronn sagt: „Ich halte den Weg von Aldi für erfolgversprechend und sinnvoll.“ Bonusprogramme seien bei den Kunden umstritten. Viele hielten sie für zu kompliziert.
Ein Alleinstellungsmerkmal von Aldi sei es, dass Einkaufen einfach sein solle. Der Weg sei daher konsequent. Beim Thema Rabatt-Apps unterscheide sich der Discounter vom restlichen Lebensmittelhandel. „Damit hat Aldi einen „Point of no return“ definiert, denn eine Einführung eines Bonusprogrammes in den nächsten Jahren würde die Glaubwürdigkeit von Aldi gefährden.“
Rivale Lidl nahm die Aldi-Kampagne inzwischen mit mehreren Videoclips aufs Korn. Der Discounter argumentiert, ohne App lasse sich sparen, mit der App jedoch noch mehr. Aus Sicht von Rüschen könnten beide Strategien – mit oder ohne App-Rabatte – erfolgreich sein. Denn Kunden hätten schließlich unterschiedliche Vorlieben.

Was haben die Händler davon?

Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler – im besten Fall – treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und womöglich auch Kaufentscheidungen beeinflussen. Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb womöglich besser als Aldi.
Die Bonusprogramme seien im Alltag fest etabliert, sagt Andreas Riekötter vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. Er erkennt jedoch Anzeichen einer gewissen Sättigung: „Die meisten Menschen möchten nicht 10 oder 20 verschiedene Apps verwalten, um Rabatte zu sammeln.“
Laut einer IFH-Analyse ist zudem fraglich, ob die Apps die Kundenbindung nachhaltig stärken. Nutzer haben demnach im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Riekötter zufolge wechseln viele für die besten Vorteile oft zwischen den Apps hin und her. „Für den Kunden zählt am Ende häufig der beste Preis und nicht die Zugehörigkeit zu einem einzelnen Treueprogramm.“

Wie viele Menschen nutzen die Apps?

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov nutzen drei von vier Menschen in Deutschland Rabatt-Apps von Händlern wie Rewe, Lidl oder Penny. Jeder Zweite macht dies sogar mindestens einmal die Woche.
24 Prozent verwenden die Apps nicht, ein Drittel von ihnen kann sich eine Nutzung aber vorstellen. YouGov hat vom 28. bis 31. August 2.040 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland zum Thema befragt.

Wie werden Rabatt-Apps bewertet?

Die Apps werden laut Umfrage aus unterschiedlichen Gründen verwendet. 93 Prozent der Nutzer geben an, damit beim Einkauf Geld zu sparen. Für 86 Prozent erleichtern sie die Suche nach aktuellen Angeboten und Rabatten. 72 Prozent sagen, die Apps bieten ihnen individuelle und für sie relevante Angebote. 56 Prozent der Befragten zufolge helfen sie ihnen, den Einkauf besser zu planen.
Unter allen Befragten sehen viele die Apps jedoch kritisch. 55 Prozent halten es für unfair, dass die Rabatte nur angemeldeten Nutzern angeboten werden. Jeder Zweite hat Bedenken wegen des Datenschutzes und der Nutzung persönlicher Daten. Für 47 Prozent ist der Aufwand zu hoch. 46 Prozent empfinden die Benachrichtigungen oder Werbehinweise als störend. Für 29 Prozent ist die Bedienung zu kompliziert und unübersichtlich. (dpa/red)
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Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt.
Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte – wie auch Vertreter der Münchner Brauereien – hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro – sofern beide Zelte einbezogen werden – zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.

„Schwierige Fragen“ auf hohem juristischem Niveau

„Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf“, die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, „die wir uns nicht leicht machen“. Dennoch folge das Gericht – eben nach vorläufiger Einschätzung – nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe.
Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein „starkes Stück“, den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. „Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“, rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht.

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt „Schottenhamel“ und das „Paulaner“-Festzelt beantragt.
Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.
Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.
Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen – und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.

Egger und die anderen Wirte

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde.
Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (dpa/red)
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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Überhöhte Werkstattkosten – BGH entlastet Kaskoversicherer

Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, weiß: Jetzt beginnt der Ärger. Versicherung informieren, gegebenenfalls Gutachten einholen, Fahrzeug reparieren lassen – und die Werkstattrechnung bezahlen.
Doch wer zahlt beim sogenannten Werkstattrisiko – also dann, wenn eine Autowerkstatt überhöhte Kosten berechnet? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun auch für Kaskoversicherer sehr klar beantwortet. (Az. IV ZR 235/25).

Was hat der BGH entschieden?

Kaskoversicherungen sind in der Regel nicht zuständig für zu Unrecht erhobene Werkstattkosten. Das Werkstattrisiko verbleibe hier beim Versicherungsnehmer, entschied der BGH.
Denn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die sich auch die nun unterlegene Klägerin berufen hatte, habe sich die Kaskoversicherung zur Übernahme „erforderlicher Kosten“ für die fachgerechte Reparatur verpflichtet. Dazu gehörten überteuerte Positionen oder unnötige Arbeiten aber ausdrücklich nicht, hieß es in der Begründung des Senats.

Worum ging es im vorliegenden Fall?

Geklagt hatte eine vollkaskoversicherte Frau, die im Dezember 2020 beim Einparken ihr Auto beschädigt hatte. Sie ließ es reparieren und meldete den Schaden bei ihrem Versicherer HUK24, einer Online-Tochter der HUK-Coburg. Diese zahlte zwar – zog aber neben dem vereinbarten Selbstbehalt zusätzlich rund 390 Euro von der Gesamtrechnung ab.
Sie begründete dies mit überhöhten Kosten der Werkstatt. Diese habe Positionen abgerechnet, die für die Instandsetzung des Unfallwagens nicht erforderlich gewesen seien. Die Frau zog vor Gericht, verlor in den Vorinstanzen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Heilbronn – und unterlag nun auch vor dem BGH.

Was bedeutet eigentlich Werkstattrisiko?

Das Werkstattrisiko regelt, wer die Kosten trägt, wenn nach einem Unfall eine Werkstatt unnötige Reparaturen abrechnet. Dazu zählen Arbeiten, die überteuert sind, fehlerhaft oder gar nicht durchgeführt, aber dennoch in Rechnung gestellt wurden.
Solche Kosten dürfen im Haftpflichtrecht grundsätzlich nicht zulasten des Geschädigten gehen. Für das Kaskoversicherungsrecht gelten diese Grundsätze aber nicht, stellte der 4. Senat nun unmissverständlich klar.

Was hatte der BGH denn bisher zum Werkstattrisiko gesagt?

Im Haftpflichtrecht sprach er bereits deutliche Worte. Der Kern: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt nicht der Geschädigte, sondern der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung das Risiko für überhöhte, fehlerhafte oder verzögerte Werkstattleistungen.
Das gilt nach einem jüngsten BGH-Urteil aus dem Jahr 2024 sogar dann, wenn die Werkstatt Positionen für Arbeiten abrechnet, die gar nicht durchgeführt wurden. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der nicht schuld an einem Unfall ist, auf solchen Kosten sitzenbleibt.

Was sagt der Versicherer zum Urteil?

Er begrüßt die aktuelle Entscheidung. „Für uns als Versicherer ist es wichtig, dass nur tatsächlich erforderliche und angemessene Reparaturkosten erstattet werden – das dient letztlich auch der Beitragsstabilität für alle Versicherten“, so ein Sprecher der HUK-Coburg.
Das Urteil bestätige die Rechtsauffassung, dass das sogenannte Werkstattrisiko im Kaskoversicherungsrecht anders zu bewerten sei als im Haftpflichtrecht.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?

Höhere Versicherungsbeiträge wegen des Werkstattrisikos sind damit nicht zu befürchten, da der Versicherungsnehmer das Risiko trägt. Verbraucher sollten bei Abschluss einer Kaskoversicherung aber darauf achten, dass sie mit Blick auf das aktuelle Urteil aufgeklärt und informiert werden, sagte Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Er erwarte im Übrigen auch, dass die Versicherer in Beratungen zu einer Kaskoversicherung ihre potenziellen Kunden künftig sehr deutlich darauf hinweisen, dass sie für das Werkstattrisiko im Zweifel nicht einstehen.
Auch sollten Verbraucher Werkstattrechnungen sehr genau prüfen und kontrollieren. Am besten sei es allemal, dem Versicherer im Schadensfall einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorzulegen und diesen absegnen zu lassen, rät Experte Grieble.
Gegen Rabatte böten Kaskoversicherer zudem auch Verträge an, bei denen man im Schadensfall an eine bestimmte, vom Versicherer ausgewählte Werkstatt gebunden ist. In solchen Fällen dürfte das Werkstattrisiko nicht beim Verbraucher liegen, wie auch der BGH andeutete. (dpa/red)
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Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren gegen Xavier Naidoo

Gegen den Sänger Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Zweite Anklage nicht zugelassen

Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Seine Anwälte betonen zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab. (dpa/red)
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Verband reicht Klage gegen Schienenmaut ein

Zahlreiche Eisenbahnunternehmen haben gemeinsam mit dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) Klage gegen die sogenannte Schienenmaut für den Personennahverkehr eingereicht. Wie der Verband mitteilte, beteiligt sich auch der Freistaat Bayern an der Klage gegen die Trassenpreise, sie sei mit allen Bundesländern und Verbandsmitgliedern abgestimmt. Die Klage wurde demnach beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an die Deutsche Bahn als Netzbetreiber zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr.

Mehrkosten durch EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März jedoch, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Deshalb veröffentlichte die Bundesnetzagentur vor zwei Wochen neue Trassenpreise, die für den Personennahverkehr allein im laufenden Jahr Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro bedeuten.
Dem BSN zufolge ist der Personennahverkehr auf der Schiene für 2026 mit Preissteigerungen von 9 Prozent und damit Nachzahlungen von 400 Millionen Euro konfrontiert.

Seit Wochen Kritik der Länder – Warnung vor weniger ÖPNV-Angebot

„Auch in den Folgejahren drohen sich schon weitere Preissteigerungen an“, teilte der Verband mit. Aus dem aktuellen Antrag der für die Infrastruktur zuständigen DB InfraGo ergäben sich Steigerungsraten von durchschnittlich 7,8 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr.
Die Bundesländer drohen bereits seit einigen Wochen mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Landesverkehrsminister zuletzt von der Bundesregierung eine vollständige finanzielle Kompensation für die gestiegenen Trassenpreise. Sie warnen, dass die Preissteigerungen andernfalls zur Abbestellung von Verkehr führen könnten.
„Die massiven Trassenpreissteigerungen sind nicht akzeptabel“, teilte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) mit. „Leidtragende wären sonst die Fahrgäste, die im schlimmsten Fall mit erheblichen Streichungen im Nahverkehr rechnen müssten.“ Der Freistaat habe sich der Klage des BSN angeschlossen, um seine Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile abzuwehren.
Der Regionalverkehr wird in Deutschland von den Bundesländern bestellt. Sie verlagern diese Aufgabe an insgesamt 26 Aufgabenträger bundesweit. Der Bundesverband SchienenNahverkehr repräsentiert diese Aufgabenträger. (dpa/red)
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Germanwings-Prozess: Schlechte Aussichten für Angehörigen

Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung.
Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe haben 30 Hinterbliebene Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.

Copilot flog absichtlich gegen einen Berg

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden. (dpa/red)
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Meta zahlt 16,7 Milliarden Dollar wegen Social-Media-Sucht

In einem Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern hat der Facebook-Mutterkonzern Meta einer Zahlung von insgesamt knapp 16,7 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Darauf einigte er sich mit den klagenden US-Bundesstaaten, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht.
Die Summe teilt sich auf die überwiegende Mehrheit der US-Bundesstaaten, mehrere US-Territorien und den Hauptstadtbezirk District of Columbia auf. Durch die Einigung hätten die Parteien vereinbart, die Klage ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen.
Mehrere US-Bundesstaaten hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kinder bewusst zu einer ausufernden Nutzung von Facebook und Instagram verleitet zu haben. Zugleich habe Meta Risiken vor Eltern und der Öffentlichkeit verborgen. Der Konzern wies damals wie auch jetzt bei der Einigung die Vorwürfe zurück.
Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones, bezeichnete die Einigung als „monumentalen Sieg für den Schutz der amerikanischen Kinder“: „Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Meta will neue Schutzmechanismen einbauen

Meta kündigte unterdessen neue Einschränkungen an, die Jugendliche schützen und Eltern eine stärkere Kontrolle ermöglichen sollen. Vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung sollen diese automatisch für Minderjährige zehn Jahre lang gelten, die Instagram und Facebook nutzen.
Unter anderem ist ein tägliches Zeitlimit von zwei Stunden vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche nur mit Zustimmung ihrer Eltern deaktivieren können. Die Begrenzung gelte kumulativ für Facebook und Instagram.
Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgen sollen die Apps zudem über einen Nachtmodus gesperrt werden, sodass Nutzer keine Beiträge veröffentlichen noch Inhalte sehen können. Regelmäßige Erinnerungen sollen zudem die minderjährigen Nutzer zu einem „bewussteren Umgang“ auf den Plattformen anregen.
Mit Blick auf möglicherweise falsche Schönheitsideale kündigte Meta an, Filter für „Schönheitsoperationen und extremes Make-up“ zu deaktivieren. Auch die in Kritik stehende Funktion von sogenannten Likes und Reaktionen auf Beiträge soll standardmäßig ausgeblendet werden. Jugendliche sollen weder bei ihren eigenen noch bei Beiträgen anderer Nutzer sehen können, wie stark auf Inhalte reagiert wurde.

Meta bezifferte zuvor geforderte Strafen auf bis zu 1,4 Billionen

Der Prozess vor Geschworenen im kalifornischen Oakland begann vergangene Woche Dienstag mit den Eröffnungsplädoyers. Die von Kalifornien angeführten Bundesstaaten strebten Geldstrafen sowie Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells an.
Meta gab vor einigen Monaten in einem Gerichtsdokument an, die von den Bundesstaaten geforderten Strafen könnten sich auf 1,4 Billionen Dollar (aktuell 1,2 Billionen Euro) belaufen und damit die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Anwälten der Klägerseite zufolge könnte es eher um einen Betrag von etwa 200 Milliarden Dollar gehen. Meta nannte die Vorwürfe unbegründet und die finanziellen Forderungen unangemessen.

Jason Slothouber (2. v. l.), leitender Staatsanwalt aus Colorado, führt am 26. August 2026 Staatsanwälte zum Prozess gegen Meta in Oakland, Kalifornien.

Foto: Karl Mondon / AFP via Getty Images

Serie von Rückschlägen für Meta

Meta hatte zuletzt mehrere empfindliche Niederlagen vor US-Gerichten einstecken müssen. So soll der Konzern nach einer Gerichtsentscheidung im Bundesstaat New Mexico mehr als eine halbe Milliarde Dollar für Hilfen an Kinder zahlen, die durch Nutzung sozialer Medien Schaden genommen haben.
Zudem müssen in dem Bundesstaat zusätzliche Einschränkungen für Nutzer im Alter unter 18 Jahren eingeführt werden: Unter anderem sollen sie bei Facebook und Instagram maximal 90 Stunden pro Monat verbringen können. Meta will in Berufung gehen.
Im März verloren Meta und die Google-Videoplattform YouTube einen potenziell wegweisenden Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Auch dieses Urteil wollen die Unternehmen kippen. (dpa/red)
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Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23. Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen. Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres. Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert. Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme.
„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein. Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist. Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
Sie habe Angst „und ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber trotzdem geschwiegen, sagte die Angeklagte in dem Video. Bei dieser Beschreibung ging ein Raunen durch das Publikum.

Veto gegen Vernehmungsvideo und Zeugenbefragung abgelehnt

Die Verteidigung hatte zu Beginn der Verhandlung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.
Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Im Anschluss bemängelten die Verteidiger Verfahrensfehler und versuchten, die Befragung der vernehmenden Polizistin als Zeugin und die Vorführung des Vernehmungsvideos zu verhindern. Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt, so ihre Forderung.
Die Anwälte begründeten dies damit, dass die Angeklagte damals noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht wies den Einspruch nach längerer Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Mehrfach revidierte Aussage

Die Angeklagte hat ihre Aussage im Prozessverlauf nochmals revidiert. In der zuletzt verlesenen Erklärung hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war.
Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat streitet sie nach wie vor ab.
Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser solle nachweisen, wie lange die Leiche gebrannt habe. Nach Angaben der Verteidiger ist die Frage der Brenndauer entscheidend dafür, ob der angenommene Tatablauf so möglich ist wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. (dpa/red)
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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez nach über 30 Jahren

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben“.
Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick nach in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung.
Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit „ja“, als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche.
Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Die Tat geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.
Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen Gürtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Durchbruch dank neuer technischer Möglichkeiten

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen – mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen. (dpa/red)
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Haftstrafe im Prozess gegen mutmaßlichen Agenten Russlands

Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden – er soll laut Anklage im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit.
Zum Auftraggeber und den konkreten Tatvorwürfen äußerte es sich beim Urteilsspruch und zu Beginn der derzeit laufenden Begründung noch nicht. Zwei weitere ukrainische Angeklagte sprach das Gericht frei.
Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
Die Männer waren angeklagt, im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben.
Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben – über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.

Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage.
Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.
Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Erinnerungen an andere Vorfälle

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war.
Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“. (dpa/red)
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Verletzte Ehre? – Mann wegen Mordes an Ehefrau vor Gericht

Besitzdenken und übersteigertes Ehrgefühl sollen einen 37 Jahre alten Mann zu einer unfassbaren Tat bewogen haben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau steht der Angeklagte nun vor dem Landgericht Ellwangen.
Ihm wird vorgeworfen, die 38 Jahre alte Frau am gemeinsamen Dönerimbiss in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) mit einer Pistole erschossen zu haben – ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten der drei gemeinsamen Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus.

Blutige Attacke am 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes

Der 37 Jahre alte Mann soll laut Landgericht am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben.
Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll ihr der Angeklagte aus erhöhter Position und kurzer Distanz mit einer Walther PPK „in die Stirn“ geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Foto: Fabian Koss/onw-images/dpa

Der Angeklagte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Er soll selbst die Polizei gerufen haben. Am Folgetag wurde der Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt.

Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Frau soll sich laut dem Landgericht keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ.
Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben.
Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.
Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende September eingeplant. (dpa/red)
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68-Jähriger gesteht Vergewaltigungsserie in Berlin

Im Prozess um eine Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen hat ein 68-Jähriger gestanden. Der Mann, dem Übergriffe auf 14 Frauen vorgeworfen werden, erklärte vor dem Landgericht Berlin über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“
Auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten sei zutreffend. Auf Details ging der Berliner, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, zunächst nicht ein. Dies erfolge möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es.

Wegen 22 Fällen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Fälle in der Zeit von 2016 bis 2022 angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier der betroffenen Frauen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf.
Laut Anklage soll der Deutsche die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.
Mit Schlafmitteln in Kombination mit Alkohol soll der Elektriker sie dann bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben. Bei einem Teil der Taten habe er Fotos und Videos aufgenommen, so der Vorwurf.

Hinweis aus Niedersachsen

Entdeckt wurden diese Aufnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen.
Diese ermittelte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 gegen einen Mann, der inzwischen gestorben ist. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein, der nun vor Gericht steht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die Frauen nichts von den Taten und erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund von Videos, was ihnen widerfahren ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es bei Anklageerhebung.
Das Landgericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 1. Oktober eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an. (dpa/red)