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Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt.
Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte – wie auch Vertreter der Münchner Brauereien – hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro – sofern beide Zelte einbezogen werden – zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.

„Schwierige Fragen“ auf hohem juristischem Niveau

„Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf“, die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, „die wir uns nicht leicht machen“. Dennoch folge das Gericht – eben nach vorläufiger Einschätzung – nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe.
Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein „starkes Stück“, den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. „Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“, rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht.

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt „Schottenhamel“ und das „Paulaner“-Festzelt beantragt.
Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.
Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.
Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen – und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.

Egger und die anderen Wirte

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde.
Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (dpa/red)
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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Überhöhte Werkstattkosten – BGH entlastet Kaskoversicherer

Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, weiß: Jetzt beginnt der Ärger. Versicherung informieren, gegebenenfalls Gutachten einholen, Fahrzeug reparieren lassen – und die Werkstattrechnung bezahlen.
Doch wer zahlt beim sogenannten Werkstattrisiko – also dann, wenn eine Autowerkstatt überhöhte Kosten berechnet? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun auch für Kaskoversicherer sehr klar beantwortet. (Az. IV ZR 235/25).

Was hat der BGH entschieden?

Kaskoversicherungen sind in der Regel nicht zuständig für zu Unrecht erhobene Werkstattkosten. Das Werkstattrisiko verbleibe hier beim Versicherungsnehmer, entschied der BGH.
Denn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die sich auch die nun unterlegene Klägerin berufen hatte, habe sich die Kaskoversicherung zur Übernahme „erforderlicher Kosten“ für die fachgerechte Reparatur verpflichtet. Dazu gehörten überteuerte Positionen oder unnötige Arbeiten aber ausdrücklich nicht, hieß es in der Begründung des Senats.

Worum ging es im vorliegenden Fall?

Geklagt hatte eine vollkaskoversicherte Frau, die im Dezember 2020 beim Einparken ihr Auto beschädigt hatte. Sie ließ es reparieren und meldete den Schaden bei ihrem Versicherer HUK24, einer Online-Tochter der HUK-Coburg. Diese zahlte zwar – zog aber neben dem vereinbarten Selbstbehalt zusätzlich rund 390 Euro von der Gesamtrechnung ab.
Sie begründete dies mit überhöhten Kosten der Werkstatt. Diese habe Positionen abgerechnet, die für die Instandsetzung des Unfallwagens nicht erforderlich gewesen seien. Die Frau zog vor Gericht, verlor in den Vorinstanzen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Heilbronn – und unterlag nun auch vor dem BGH.

Was bedeutet eigentlich Werkstattrisiko?

Das Werkstattrisiko regelt, wer die Kosten trägt, wenn nach einem Unfall eine Werkstatt unnötige Reparaturen abrechnet. Dazu zählen Arbeiten, die überteuert sind, fehlerhaft oder gar nicht durchgeführt, aber dennoch in Rechnung gestellt wurden.
Solche Kosten dürfen im Haftpflichtrecht grundsätzlich nicht zulasten des Geschädigten gehen. Für das Kaskoversicherungsrecht gelten diese Grundsätze aber nicht, stellte der 4. Senat nun unmissverständlich klar.

Was hatte der BGH denn bisher zum Werkstattrisiko gesagt?

Im Haftpflichtrecht sprach er bereits deutliche Worte. Der Kern: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt nicht der Geschädigte, sondern der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung das Risiko für überhöhte, fehlerhafte oder verzögerte Werkstattleistungen.
Das gilt nach einem jüngsten BGH-Urteil aus dem Jahr 2024 sogar dann, wenn die Werkstatt Positionen für Arbeiten abrechnet, die gar nicht durchgeführt wurden. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der nicht schuld an einem Unfall ist, auf solchen Kosten sitzenbleibt.

Was sagt der Versicherer zum Urteil?

Er begrüßt die aktuelle Entscheidung. „Für uns als Versicherer ist es wichtig, dass nur tatsächlich erforderliche und angemessene Reparaturkosten erstattet werden – das dient letztlich auch der Beitragsstabilität für alle Versicherten“, so ein Sprecher der HUK-Coburg.
Das Urteil bestätige die Rechtsauffassung, dass das sogenannte Werkstattrisiko im Kaskoversicherungsrecht anders zu bewerten sei als im Haftpflichtrecht.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?

Höhere Versicherungsbeiträge wegen des Werkstattrisikos sind damit nicht zu befürchten, da der Versicherungsnehmer das Risiko trägt. Verbraucher sollten bei Abschluss einer Kaskoversicherung aber darauf achten, dass sie mit Blick auf das aktuelle Urteil aufgeklärt und informiert werden, sagte Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Er erwarte im Übrigen auch, dass die Versicherer in Beratungen zu einer Kaskoversicherung ihre potenziellen Kunden künftig sehr deutlich darauf hinweisen, dass sie für das Werkstattrisiko im Zweifel nicht einstehen.
Auch sollten Verbraucher Werkstattrechnungen sehr genau prüfen und kontrollieren. Am besten sei es allemal, dem Versicherer im Schadensfall einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorzulegen und diesen absegnen zu lassen, rät Experte Grieble.
Gegen Rabatte böten Kaskoversicherer zudem auch Verträge an, bei denen man im Schadensfall an eine bestimmte, vom Versicherer ausgewählte Werkstatt gebunden ist. In solchen Fällen dürfte das Werkstattrisiko nicht beim Verbraucher liegen, wie auch der BGH andeutete. (dpa/red)
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Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren gegen Xavier Naidoo

Gegen den Sänger Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Zweite Anklage nicht zugelassen

Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Seine Anwälte betonen zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab. (dpa/red)
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Verband reicht Klage gegen Schienenmaut ein

Zahlreiche Eisenbahnunternehmen haben gemeinsam mit dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) Klage gegen die sogenannte Schienenmaut für den Personennahverkehr eingereicht. Wie der Verband mitteilte, beteiligt sich auch der Freistaat Bayern an der Klage gegen die Trassenpreise, sie sei mit allen Bundesländern und Verbandsmitgliedern abgestimmt. Die Klage wurde demnach beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an die Deutsche Bahn als Netzbetreiber zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr.

Mehrkosten durch EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März jedoch, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Deshalb veröffentlichte die Bundesnetzagentur vor zwei Wochen neue Trassenpreise, die für den Personennahverkehr allein im laufenden Jahr Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro bedeuten.
Dem BSN zufolge ist der Personennahverkehr auf der Schiene für 2026 mit Preissteigerungen von 9 Prozent und damit Nachzahlungen von 400 Millionen Euro konfrontiert.

Seit Wochen Kritik der Länder – Warnung vor weniger ÖPNV-Angebot

„Auch in den Folgejahren drohen sich schon weitere Preissteigerungen an“, teilte der Verband mit. Aus dem aktuellen Antrag der für die Infrastruktur zuständigen DB InfraGo ergäben sich Steigerungsraten von durchschnittlich 7,8 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr.
Die Bundesländer drohen bereits seit einigen Wochen mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Landesverkehrsminister zuletzt von der Bundesregierung eine vollständige finanzielle Kompensation für die gestiegenen Trassenpreise. Sie warnen, dass die Preissteigerungen andernfalls zur Abbestellung von Verkehr führen könnten.
„Die massiven Trassenpreissteigerungen sind nicht akzeptabel“, teilte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) mit. „Leidtragende wären sonst die Fahrgäste, die im schlimmsten Fall mit erheblichen Streichungen im Nahverkehr rechnen müssten.“ Der Freistaat habe sich der Klage des BSN angeschlossen, um seine Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile abzuwehren.
Der Regionalverkehr wird in Deutschland von den Bundesländern bestellt. Sie verlagern diese Aufgabe an insgesamt 26 Aufgabenträger bundesweit. Der Bundesverband SchienenNahverkehr repräsentiert diese Aufgabenträger. (dpa/red)
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Germanwings-Prozess: Schlechte Aussichten für Angehörigen

Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung.
Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe haben 30 Hinterbliebene Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.

Copilot flog absichtlich gegen einen Berg

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden. (dpa/red)
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Meta zahlt 16,7 Milliarden Dollar wegen Social-Media-Sucht

In einem Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern hat der Facebook-Mutterkonzern Meta einer Zahlung von insgesamt knapp 16,7 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Darauf einigte er sich mit den klagenden US-Bundesstaaten, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht.
Die Summe teilt sich auf die überwiegende Mehrheit der US-Bundesstaaten, mehrere US-Territorien und den Hauptstadtbezirk District of Columbia auf. Durch die Einigung hätten die Parteien vereinbart, die Klage ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen.
Mehrere US-Bundesstaaten hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kinder bewusst zu einer ausufernden Nutzung von Facebook und Instagram verleitet zu haben. Zugleich habe Meta Risiken vor Eltern und der Öffentlichkeit verborgen. Der Konzern wies damals wie auch jetzt bei der Einigung die Vorwürfe zurück.
Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones, bezeichnete die Einigung als „monumentalen Sieg für den Schutz der amerikanischen Kinder“: „Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Meta will neue Schutzmechanismen einbauen

Meta kündigte unterdessen neue Einschränkungen an, die Jugendliche schützen und Eltern eine stärkere Kontrolle ermöglichen sollen. Vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung sollen diese automatisch für Minderjährige zehn Jahre lang gelten, die Instagram und Facebook nutzen.
Unter anderem ist ein tägliches Zeitlimit von zwei Stunden vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche nur mit Zustimmung ihrer Eltern deaktivieren können. Die Begrenzung gelte kumulativ für Facebook und Instagram.
Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgen sollen die Apps zudem über einen Nachtmodus gesperrt werden, sodass Nutzer keine Beiträge veröffentlichen noch Inhalte sehen können. Regelmäßige Erinnerungen sollen zudem die minderjährigen Nutzer zu einem „bewussteren Umgang“ auf den Plattformen anregen.
Mit Blick auf möglicherweise falsche Schönheitsideale kündigte Meta an, Filter für „Schönheitsoperationen und extremes Make-up“ zu deaktivieren. Auch die in Kritik stehende Funktion von sogenannten Likes und Reaktionen auf Beiträge soll standardmäßig ausgeblendet werden. Jugendliche sollen weder bei ihren eigenen noch bei Beiträgen anderer Nutzer sehen können, wie stark auf Inhalte reagiert wurde.

Meta bezifferte zuvor geforderte Strafen auf bis zu 1,4 Billionen

Der Prozess vor Geschworenen im kalifornischen Oakland begann vergangene Woche Dienstag mit den Eröffnungsplädoyers. Die von Kalifornien angeführten Bundesstaaten strebten Geldstrafen sowie Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells an.
Meta gab vor einigen Monaten in einem Gerichtsdokument an, die von den Bundesstaaten geforderten Strafen könnten sich auf 1,4 Billionen Dollar (aktuell 1,2 Billionen Euro) belaufen und damit die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Anwälten der Klägerseite zufolge könnte es eher um einen Betrag von etwa 200 Milliarden Dollar gehen. Meta nannte die Vorwürfe unbegründet und die finanziellen Forderungen unangemessen.

Jason Slothouber (2. v. l.), leitender Staatsanwalt aus Colorado, führt am 26. August 2026 Staatsanwälte zum Prozess gegen Meta in Oakland, Kalifornien.

Foto: Karl Mondon / AFP via Getty Images

Serie von Rückschlägen für Meta

Meta hatte zuletzt mehrere empfindliche Niederlagen vor US-Gerichten einstecken müssen. So soll der Konzern nach einer Gerichtsentscheidung im Bundesstaat New Mexico mehr als eine halbe Milliarde Dollar für Hilfen an Kinder zahlen, die durch Nutzung sozialer Medien Schaden genommen haben.
Zudem müssen in dem Bundesstaat zusätzliche Einschränkungen für Nutzer im Alter unter 18 Jahren eingeführt werden: Unter anderem sollen sie bei Facebook und Instagram maximal 90 Stunden pro Monat verbringen können. Meta will in Berufung gehen.
Im März verloren Meta und die Google-Videoplattform YouTube einen potenziell wegweisenden Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Auch dieses Urteil wollen die Unternehmen kippen. (dpa/red)
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Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23. Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen. Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres. Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert. Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme.
„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein. Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist. Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
Sie habe Angst „und ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber trotzdem geschwiegen, sagte die Angeklagte in dem Video. Bei dieser Beschreibung ging ein Raunen durch das Publikum.

Veto gegen Vernehmungsvideo und Zeugenbefragung abgelehnt

Die Verteidigung hatte zu Beginn der Verhandlung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.
Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Im Anschluss bemängelten die Verteidiger Verfahrensfehler und versuchten, die Befragung der vernehmenden Polizistin als Zeugin und die Vorführung des Vernehmungsvideos zu verhindern. Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt, so ihre Forderung.
Die Anwälte begründeten dies damit, dass die Angeklagte damals noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht wies den Einspruch nach längerer Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Mehrfach revidierte Aussage

Die Angeklagte hat ihre Aussage im Prozessverlauf nochmals revidiert. In der zuletzt verlesenen Erklärung hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war.
Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat streitet sie nach wie vor ab.
Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser solle nachweisen, wie lange die Leiche gebrannt habe. Nach Angaben der Verteidiger ist die Frage der Brenndauer entscheidend dafür, ob der angenommene Tatablauf so möglich ist wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. (dpa/red)
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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez nach über 30 Jahren

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben“.
Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick nach in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung.
Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit „ja“, als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche.
Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Die Tat geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.
Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen Gürtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Durchbruch dank neuer technischer Möglichkeiten

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen – mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen. (dpa/red)
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Haftstrafe im Prozess gegen mutmaßlichen Agenten Russlands

Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden – er soll laut Anklage im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit.
Zum Auftraggeber und den konkreten Tatvorwürfen äußerte es sich beim Urteilsspruch und zu Beginn der derzeit laufenden Begründung noch nicht. Zwei weitere ukrainische Angeklagte sprach das Gericht frei.
Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
Die Männer waren angeklagt, im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben.
Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben – über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.

Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage.
Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.
Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Erinnerungen an andere Vorfälle

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war.
Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“. (dpa/red)
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Verletzte Ehre? – Mann wegen Mordes an Ehefrau vor Gericht

Besitzdenken und übersteigertes Ehrgefühl sollen einen 37 Jahre alten Mann zu einer unfassbaren Tat bewogen haben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau steht der Angeklagte nun vor dem Landgericht Ellwangen.
Ihm wird vorgeworfen, die 38 Jahre alte Frau am gemeinsamen Dönerimbiss in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) mit einer Pistole erschossen zu haben – ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten der drei gemeinsamen Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus.

Blutige Attacke am 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes

Der 37 Jahre alte Mann soll laut Landgericht am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben.
Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll ihr der Angeklagte aus erhöhter Position und kurzer Distanz mit einer Walther PPK „in die Stirn“ geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Foto: Fabian Koss/onw-images/dpa

Der Angeklagte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Er soll selbst die Polizei gerufen haben. Am Folgetag wurde der Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt.

Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Frau soll sich laut dem Landgericht keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ.
Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben.
Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.
Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende September eingeplant. (dpa/red)
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68-Jähriger gesteht Vergewaltigungsserie in Berlin

Im Prozess um eine Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen hat ein 68-Jähriger gestanden. Der Mann, dem Übergriffe auf 14 Frauen vorgeworfen werden, erklärte vor dem Landgericht Berlin über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“
Auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten sei zutreffend. Auf Details ging der Berliner, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, zunächst nicht ein. Dies erfolge möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es.

Wegen 22 Fällen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Fälle in der Zeit von 2016 bis 2022 angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier der betroffenen Frauen treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf.
Laut Anklage soll der Deutsche die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.
Mit Schlafmitteln in Kombination mit Alkohol soll der Elektriker sie dann bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben. Bei einem Teil der Taten habe er Fotos und Videos aufgenommen, so der Vorwurf.

Hinweis aus Niedersachsen

Entdeckt wurden diese Aufnahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen.
Diese ermittelte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 gegen einen Mann, der inzwischen gestorben ist. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein, der nun vor Gericht steht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die Frauen nichts von den Taten und erfuhren erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund von Videos, was ihnen widerfahren ist. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Zehn mutmaßliche Opfer seien bislang nicht identifiziert worden, hieß es bei Anklageerhebung.
Das Landgericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 1. Oktober eingeplant. Der Prozess soll am 18. August fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an. (dpa/red)
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Händler müssen für Recycling von Kunststofftaschen zahlen

Jeder kennt die dicken, stabilen Kunststofftaschen, die an den Supermarktkassen der Republik ausliegen. Aber wie sind diese vergleichsweise langlebigen Transportbehältnisse im Recyclingsystem einzuordnen?
Über diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Die sogenannten Permanenttragetaschen sind Verpackungen, urteilten die Bundesrichter. Das bedeutet: Die Händler müssen für das Recycling der Taschen zahlen. Es geht um viel Geld.

Worum ging es in dem Streit?

Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Die Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke – zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren.
„Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte“, sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.
Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR hatte die Permanenttragetaschen als Verpackung eingestuft. Sie seien „systembeteiligungspflichtig“.
Rewe klagte dagegen, verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

Wie haben die Bundesrichter entschieden?

Der 10. Senat ging davon aus, dass die Permanenttragetaschen sogenannte Serviceverpackungen sind. Sie würden gekauft, um mit Waren befüllt zu werden.
Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie seien, oder ob Kunden dafür ein Entgelt zahlen müssen. Aus dem zugrundeliegenden Europarecht ergäben sich auch keine Hinweise, dass eine längere Haltbarkeit der Taschen gegen eine Verpackungseigenschaft spreche. Die Bundesrichter wiesen die Revision von Rewe zurück.

Was bedeutet das Urteil?

Die Entscheidung bringt Rechtsklarheit. Die Händler müssen für das Recycling zahlen. Dass es dabei um viel Geld geht, zeigt der ungewöhnliche hohe Streitwert des Gerichtsverfahrens von 2.333.333 Euro. Das entspreche dem Betrag, den Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin.
„Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in Sinne des Umweltschutzes“, teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter oder Drogeriemärkte. (dpa/red)
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Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.
In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung.
Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen.
Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland.
Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.
Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen.
Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit „Unvergessen“, wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, „weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können“. Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, „keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen“. (dpa/red)
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Alles wegen einer Fahrkarte: Urteil nach Tod von Schaffner

Regungslos und mit gesenktem Blick nimmt der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Zehn Jahre Gefängnis, weil er Anfang Februar einen Schaffner bei einer Ticketkontrolle totgeprügelt hat.
Der Anlass: Der 26-Jährige hatte keinen Fahrschein. Die Tat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Sicherheit in Zügen aus.
Fünf Monate später spricht das Landgericht Zweibrücken den Mann schuldig – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen vehement gefordert hatten.
Warum? Nach Überzeugung der ersten Strafkammer hatte der Grieche den 36 Jahre alten Zugbegleiter nicht töten wollen – und sieht somit keinen Tötungsvorsatz.

„Don’t touch me“

Ioanni V. habe „die Gefährlichkeit seines Handels“ nicht erkannt, sagte Richter Andreas Herzog in seiner nur knapp 20 Minuten dauernden Begründung. Das Opfer hatte keine äußeren Verletzungen – auch andere Passagiere seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich ende.
Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, stirbt zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung.
Der Angeklagte habe nach der Tat gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ (Das wird ihm eine Lehre sein, dass er keine fremden Menschen anfasst), so der Richter. Diese Aussage zeige, dass er davon ausging, dass der Schaffner überleben werde.
Der Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg habe am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“ gehandelt.
Er hatte seinen Job verloren, anders als erwartet kein Geld bei der Bank bekommen und am Vormittag schon Stress in einem anderen Zug gehabt, weil er ohne Ticket fuhr.

„Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“

Als Serkan Calar ihn dann bei der Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland) angetippt habe, sei er schnell aggressiv geworden. Ihm habe nicht gefallen, dass der Schaffner Deutsch redete – und er reagierte: „Don`t touch me“ (Fass mich nicht an).
Durch Überwachungskameras ist das Geschehen – tonlos – dokumentiert. Der Angeklagte habe sich vor dem Schaffner aufgebaut, und Calar habe versucht, ihn auf Abstand zu halten, ihn leicht zurückgetippt – dann schlug der Angeklagte zu.
Mit beiden Fäusten und mit Wucht – gegen Kopf und Schläfen. Auch als der Mann in Uniform auf einen Sitz sackte, schlug er weiter.
Dennoch: „Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, sagt der Richter. Es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte professionelle Boxerfahrung habe. Er habe aber eine Abneigung gegen Berührungen von Fremden und gegen Anweisungen von Amtsträgern.

Nebenklage will Urteil anfechten

Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.
Doch während die Justiz ein Urteil fällt, kämpfen Hinterbliebene mit einer Frage: Wie lebt man weiter, wenn ein Vater, Ehemann, Sohn oder Kollege zur Arbeit geht und nicht wiederkommt?
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, sagen sie, denke daran, dass eine Situation kippen könne. Freundlichkeit sei selbstverständlich geblieben – Sorglosigkeit nicht.
Im Gegensatz zum Angeklagten regieren die Angehörigen des Opfers mit massiver Enttäuschung sowie viel Wut und Ärger.
Familie und Freude kritisieren, dass das Gericht nicht Totschlag oder Mord in Betracht gezogen hat. Keiner von ihnen erscheint zur Urteilsverkündung im Saal – demonstrativ.

Großer Frust bei der Opferfamilie

„Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt Yalcin Tekinoglu, der Anwalt der Familie.
Den beiden Kindern, zehn und zwölf Jahre alt, werde man vorerst nichts von dem Urteil erzählen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Familie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagt Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“.
Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Täter kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Tekinoglu betont, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils.

Unverständnis bei Zuschauern

Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagt eine Zuschauerin aus dem Saarland. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“
Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.

Für Serkan Calar entsteht Gedenkort

Klar ist, die Erinnerung an Serkan Calar wird wachgehalten – auch sichtbar. Für den Zugbegleiter soll es einen Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geben, seinem Dienstort.
Die Bahn ist dazu nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Familie des Getöteten in der Planung. Der Ort solle „die Erinnerung an unseren geschätzten Kollegen und lieben Menschen, aber auch an die schreckliche Tat im Bewusstsein halten“. (dpa/red)
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Urteil: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport

Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.

Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt

Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.

Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an  Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)

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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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Erfolg für Bayer vor Oberstem US-Gericht in Glyphosat-Streit

Im jahrelangen Streit um gesundheitliche Folgen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hat der Oberste Gerichtshof der USA zugunsten des Bayer-Konzerns aus Leverkusen entschieden.
Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebs-Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Bundesweite Warnhinweise in den USA hätten Vorrang vor solchen der Bundesstaaten, hieß es in dem am Donnerstag in Washington veröffentlichten Urteil.
Bayer begrüßte die Entscheidung und erklärte, dadurch dürften „aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“. (afp/dpa/red)
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Streit um Aussageerlaubnis einer Polizistin im Block-Prozess

Im Block-Prozess pocht die Verteidigung weiter darauf, dass die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei auch zu parallelen Verfahren in dem Fall aussagen darf. Die 44 Jahre alte Zeugin hatte bei vorherigen Prozesstagen zahlreiche Fragen mit der Begründung nicht beantwortet, dass sie für diese Bereiche keine Aussagegenehmigung habe.
Man brauche die „Erkenntnisse aus dem Gesamtkomplex“, sagte Anwältin Gül Pinar, die einen der sechs Mitangeklagten der Unternehmerin Christina Block verteidigt.
Die Zeugin sei lange mit dem Fall betraut gewesen und kenne auch die Ermittlungen gegen andere Personen, die in dem aktuellen Prozess nicht vor dem Landgericht Hamburg stehen.
Die Kammer lehnte es erneut ab, sich bei der zuständigen Behörde für eine Erweiterung dieser Genehmigung einzusetzen. Das löste heftige Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten aus.
Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Foto: Georg Wendt/dpa

Fall Block hat eine lange Vorgeschichte

Der Unternehmerin Christina Block wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark erteilt zu haben.
Die 53-Jährige ist die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block. Sie bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, erst nach Süddeutschland und dann nach Hamburg gebracht worden.
Der Fall Block hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2021 hatte der Vater den Jungen und das Mädchen, die damals bei ihrer Mutter in Hamburg lebten, nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.
Er erhob Gewaltvorwürfe, die nach Angaben von Christina Block nicht stimmen. Sie gibt an, ihr Ex-Mann habe die Kinder manipuliert. Gegen Hensel und seine neue Ehefrau läuft auch ein Verfahren.
Es gehört zu den Bereichen, für das die Kriminalbeamtin keine Aussagegenehmigung hat. Blocks Verteidiger, Ingo Bott, bezeichnete das im Gerichtssaal als „völlig absurd“. (dpa/red)