Tag: SPD
Die Digitalminister der Länder haben bei ihrer 5. Konferenz in Hamburg zentrale Beschlüsse für eine „einfachere digitale Verwaltung“ gefasst.
Im Mittelpunkt standen die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda, schnellere Unternehmensgründungen und leistungsfähige digitale Infrastrukturen, teilte das Brandenburger Digitalministerium am Mittwoch, 13. Mai, mit.
Die Konferenz befasste sich auch mit der praxistauglichen Anwendung des Datenschutzes.
Brandenburgs Digitalminister Benjamin Grimm (SPD) sagte, dass die digitale Verwaltung den Alltag der Menschen erleichtern müsse, indem sie weniger Papier verlange und schneller zu Entscheidungen komme.
Die Föderale Modernisierungsagenda soll schrittweise den Regelfall „Digital Only“ einführen, wobei Menschen mit wenig digitalen Kenntnissen nicht ausgeschlossen werden sollen.
Das Vorhaben „Gründen in 24 Stunden“ zielt unterdessen darauf ab, Unternehmensgründungen zu vereinfachen, indem Anträge digital gebündelt erledigt werden können.
Die Länder sprachen sich auch für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in der Datenschutzpraxis aus, ohne den Schutz persönlicher Daten zu verringern.
Zudem soll Deutschland als Standort für leistungsfähige und souveräne Rechenzentren gestärkt werden, um digitale Wertschöpfung und moderne Cloud-Infrastrukturen zu fördern. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und Glasfaser- sowie Mobilfunknetze weiter ausgebaut werden. (dts/red)
Industrie und Handwerk haben die Einigung der Koalitionsspitzen auf einen Reform-Fahrplan begrüßt – und zugleich weitere Entlastungen gefordert.
„Es ist richtig, dass sich die Koalition auf einen konkreten Arbeitsprozess geeinigt hat“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov am Mittwoch, 13. Mai. „Daran hat es in den vergangenen Wochen gefehlt.“
Entscheidend für Deutschland sei, „dass daraus zügig ein umfassendes Reformpaket mit spürbaren Entlastungen für die Menschen und Unternehmen entsteht“.
Verbände verlangen klare Reformen
Melnikov betonte: „Weitere unausgereifte Einzelmaßnahmen wie bei der Entlastungsprämie bringen uns nicht weiter.“ Notwendig seien „mutige, konsistente Entscheidungen“.
An erster Stelle stünden dabei sinkende Kosten und Steuern, erklärte die IHK-Geschäftsführerin. Bürger wie Unternehmen ächzten unter einer im internationalen Vergleich hohen Steuer- und Abgabenlast.
Zentral seien zudem dauerhaft niedrige Energiekosten, dazu gehöre eine Senkung der Stromsteuer für alle.
Ähnlich äußerte sich Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Die Koalition habe „gut daran getan, keine weiteren unausgereiften Schnellschüsse zu liefern, sondern sich auf einen Arbeitsprozess zu verständigen, in dem die anstehenden Reformen sorgfältig vorbereitet werden sollen“.
Kritik an Entlastungsprämie
Dittrich betonte: „Wer bei Sozialstaat und Steuern dauerhaft etwas verändern will, darf nicht hektisch durchs politische Schaufenster laufen wie zuletzt bei der sogenannten Entlastungsprämie.“
Ziel müsse „ein tragfähiges und konsistentes Gesamt-Reformpaket“ sein. Das sei grundsätzlich der bessere Weg. „Schlechte und unausgereifte Beschlüsse helfen niemandem.“
Deutschland brauche Ruhe im Verfahren und verlässliches Regierungshandeln, erklärte der Verbandschef. Zentral sei jetzt, dass aus dem Arbeitsprozess auch Reform-Entscheidungen werden. „Die Regierungskoalition muss jetzt liefern.“
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss am Dienstagabend auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung geeinigt.
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es aus Koalitionskreisen. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Vereinbart wurde zudem, dass die 1000-Euro-Entlastungsprämie nicht weiter verfolgt wird. Diese war am Freitag im Bundesrat gescheitert. (afp/red)
Nach dem Koalitionsausschuss sieht SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese das Bündnis aus Union und SPD wieder auf Kurs. „Wir haben wieder Tritt gefasst“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“.
Er ergänzte, nun gelte es, in dem wiedergefundenen Arbeitsmodus zu bleiben und vor dem Sommer politisch abzuliefern. Die Sitzung des Koalitionsausschusses sei sehr wichtig gewesen, sagte der SPD-Politiker weiter. Man habe gemeinsam und vertrauensvoll Wege zu dringenden Lösungen für das Land erarbeitet.
So seien Zeitpläne für entscheidende Modernisierungsprojekte abgesteckt und ein Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart worden, um eine breite Zustimmung zu den Reformen zu erwirken, erklärte Wiese. (dts/red)
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Koalition sucht Prämien-Alternative
Wenige Tage nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat treffen sich die Spitzen von Union und SPD heute Abend im Koalitionsausschuss. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise. Zudem geht es um Milliardenlücken im Haushalt sowie um den wachsenden Reformdruck auf die Bundesregierung. Das Koalitionsklima gilt angesichts des zunehmenden Streits zwischen den Koalitionspartnern als belastet.
Trauer um Familie Lohmiller
Bei einem Flugzeugabsturz in Namibia sind die früheren Top-Manager der Schwarz-Gruppe, Silke und Richard Lohmiller, ums Leben gekommen. Das Wrack wurde in der Wüste entdeckt. Überlebende gibt es laut Fluggesellschaft nicht. In ihrer Heimat in Baden-Württemberg löst der Tod der Familie Lohmiller große Bestürzung aus.
US-Sanktionen gegen Iran
Die USA haben vor der China-Reise von Präsident Donald Trump ihre Sanktionen gegen den Iran verschärft. Betroffen sind drei Iraner sowie neun Firmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ihnen wird vorgeworfen, iranische Ölexporte nach China über Scheinfirmen zu verschleiern und die Einnahmen anschließend an die Führung in Teheran weiterzuleiten.
Buhrufe bei Kanzlerrede
Bundeskanzler Friedrich Merz ist auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds mit seinem Kurs für Sozialreformen auf heftigen Widerstand gestoßen. Der CDU-Chef wurde bei seiner Rede mehrfach von Pfiffen und Buhrufen unterbrochen – vor allem beim Thema Rentenreform. Merz verteidigte die Pläne als notwendige Antwort auf demografische und wirtschaftliche Probleme.
Medikamentenengpässe
Die EU will die Herstellung von Arzneimitteln in Europa stärken. Unterhändler einigten sich auf Regeln, um die Produktion lebenswichtiger Medikamente leichter mit öffentlichen Geldern zu fördern. Ziel ist es, Engpässe zu vermeiden und die Abhängigkeit von Asien zu verringern.
In Kürze:
- Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
- Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
- DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
- Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.
Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten
Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.
Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche
Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.
Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“
Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“
Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag
Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.
Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“
Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
In Kürze:
- Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
- Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
- Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
- Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
- „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
- CO₂-Preis,
- Gasnetzentgelte,
- Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Wirklich eine Entlastung für Mieter?
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Nach dem Aus für die 1000-Euro-Prämie konzentriert sich die Bundesregierung nun auf mögliche Alternativen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. „Morgen Abend stecken wir intern die Köpfe zusammen und dann werden wir eine Entscheidung treffen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Am Dienstag kommt der Koalitionsausschuss in Berlin zusammen.
„Unser Ziel als SPD ist es jedenfalls, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, fuhr Wiese fort. „Welches Instrument jetzt auf den Tisch kommt, das wird morgen Thema sein.“ Zur Frage nach der 1000-Euro-Prämie, die besonders aus den Ländern teils schon für tot erklärt wurde, sagte er, er nehme die Kritik daran „sehr wohl wahr“, diese habe es auch schon im Vorfeld der Abstimmung gegeben.
Ablehnung der Entlastungsprämie von Länderkammer
Am Freitag hatte die Länderkammer die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Wie es mit dem Plan nun weitergeht, ist offen.
Wiese verwies nun explizit auf die geplante Einkommensteuerreform, die als nächstes angegangen werde. Ausgemacht sei, „dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und gezielt kleine und mittlere Einkommen im Land entlasten soll“. Das sei einer der Punkte, der jetzt umgesetzt werden müsse. „Jetzt werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Details ausbuchstabieren.“
Wichtig sei dabei eine „saubere und solide Gegenfinanzierung“, sagte Wiese im ZDF. „Das geht gar nicht anders bei der aktuell angespannten Haushaltslage und in diesem geopolitischen Umfeld.“ (afp/red)
CSU-Chef Markus Söder hält die von der SPD vorgeschlagene sogenannte „Entlastungsprämie“ für nicht mehr realisierbar. Im „Bericht aus Berlin“ der ARD sagte er am Sonntag, 10. Mai, die Prämie sei vom Tisch.
Es habe sich in den Tagen nach der Ankündigung gezeigt, dass die Idee in der Wirtschaft auf großen Widerstand gestoßen sei. Er habe eigentlich gedacht, dass es vorher Absprachen mit der Wirtschaft gegeben habe. Das sei offenkundig nicht der Fall gewesen.
Beim am Dienstag anstehenden Koalitionsausschuss will Söder den Fokus stärker auf eine Einkommensteuerreform legen.
Er glaube nicht, dass dort die große Steuerreform beschlossen werde, sondern man werde über die Grundzüge und das weitere Verfahren reden, so wie bei der Krankenkassenreform.
Mit Blick auf die schwachen Umfragewerte der Union im Bund schließt Söder eine Koalition mit den Grünen weiterhin aus. „Mit den Grünen wird es ja nicht besser“, sagte er. (dts/red)
Der designierte baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hält den Rückzug seiner Partei von X für falsch und will bei dem Internetdienst bleiben.
Gerade auf schwierigen Plattformen „dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die am lautesten schreien oder Desinformation verbreiten“, sagte er dem „Münchner Merkur“ laut Vorabmeldung vom Sonntag, 10. Mai.
Grüne, SPD und Linke hatten Anfang Mai erklärt, sich in einer untereinander abgestimmten Aktion vom Internetdienst X zurückzuziehen.
Betroffen sind demnach sowohl die offiziellen Accounts der Parteien und Fraktionen als auch die privaten Accounts führender Vertreter. Den Abgeordneten hatten die Fraktionen aber diese Entscheidung freigestellt.
„Ich kann die Entscheidung vieler gut nachvollziehen – X hat sich stark verändert und vieles dort ist problematisch“, sagte Özdemir der Zeitung.
„Aber ich halte es trotzdem für falsch, sich komplett zurückzuziehen.“ Außer ihm wollen demnach auch die Grünen-Politiker Omid Nouripour, Konstantin von Notz und Ricarda Lang auf X aktiv bleiben. (afp/red)
Die AfD liegt im aktuellen „Sonntagstrend“ des Instituts INSA erstmals fünf Prozentpunkte vor der Union.
Die Partei kommt in der am Samstag veröffentlichten Umfrage auf 28 Prozent, während CDU und CSU um einen Punkt auf 23 Prozent fallen. Für die Union ist es der schwächste Wert seit mehr als vier Jahren.
Auch die SPD verliert einen Prozentpunkt und liegt nun bei 13 Prozent. Damit erreichen Union und SPD zusammen nur noch 36 Prozent. Die Grünen kommen ebenfalls auf 13 Prozent. Die Linke (11 Prozent), BSW (3 Prozent) und FDP (3 Prozent) halten ihre Werte.
Seit der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die beiden Koalitionspartner laut der INSA-Zahlen rund ein Fünftel ihrer damaligen Wähler verloren.
INSA-Chef Hermann Binkert sagte der „Bild am Sonntag“, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat: „Wenn sich dieser Trend verfestigt, steht Deutschland vor einer massiven Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse.“
Das Meinungsforschungsinstitut hatte 1.200 Personen im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 8. Mai 2026 befragt. (dts/red)
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Bas-Aussage löst Debatte aus
Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.
AfD legt in Sachsen-Anhalt weiter zu
In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.
„Subventionitis“ beenden
Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.
Wehrdienst-Fragebogen
Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.
Hantavirus-Update
Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.

















