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6-Stunden-Treffen im Koalitionsausschuss – Koalition beerdigt 1.000-Euro-Prämie


In Kürze:

  • Union und SPD sprachen im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen.
  • Die Koalition beerdigt die „Entlastungsprämie“.
  • Vereinbart wurde, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten.
  • Für den Haushalt 2027 sollen keine Rücklagen zum Füllen von Lücken genutzt werden.
  • Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte.

 
Am Dienstagabend, 12. Mai, trafen sich die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss. Diesmal ging es vor allem darum, nach Wochen voller Streitereien wieder neues Vertrauen herzustellen. Dazu kehrte die Spitzenrunde an ihren üblichen Tagungsort zurück: ins Kanzleramt.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung. Einzelheiten dazu wurden nach der sechsstündigen Sitzung der Spitzenrunde allerdings nicht genannt. Die Runde habe „in guter, vertrauensvoller Atmosphäre getagt“, hieß es.

Arbeitsplan und neues Treffen vor der Sommerpause

Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es in der Nacht zu Mittwoch aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz wird laut „Rheinischer Post“ für Anfang Juni die Sozialpartner zum Dialog über die geplanten Reformen ins Kanzleramt einladen. Dann sollen die beteiligten bei einem weiteren Koalitionsausschuss vor der Sommerpause zu den aktuellen Reformthemen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratierückbau „im Paket zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen“.

1.000-Euro-Entlastungsprämie beerdigt

Ein Ergebnis des gestrigen Treffens ist, dass die Koalition das Vorhaben einer „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro nicht weiter verfolgen wird. Darauf hat sich laut der „Rheinischen Post“ – unter Berufung auf Teilnehmerkreise – der Koalitionsausschuss verständigt.
Die 1.000-Euro-Prämie war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor.
Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.

CO2-Bepreisung stabil halten

Vereinbart wurde in der Sitzung, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten. Der Preis pro ausgestoßener Tonne des Gases Kohlendioxid soll damit weiter – wie seit Beginn dieses Jahres – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen, hieß es aus der Koalition.
Mit Blick auf den Haushalt 2027 legten sich die Koalitionäre darauf fest, keine Rücklagen in Milliardenhöhe zum Füllen von Lücken zu nutzen, wie es aus Koalitionskreisen weiter hieß. Das war aber auch schon in den Haushalts-Eckwerten so angelegt, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte.
Unklar blieb, bis wann genau die Koalition welches der anstehenden Reformprojekte beschließen will. Auch Detailregelungen zum Bundeshaushalt 2027 – etwa zur Frage der Einsparungen oder zu Gegenfinanzierung der geplanten Einkommensteuerreform – blieben zunächst offen.
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht vieles dafür, dass weitere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses waren. Dazu zählen eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommensteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Doch auch hier prallen die zum Teil deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Helena Melnikov, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für den Mittelstand und die Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftsteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Koalition eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis versprochen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen wurde der Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Auch über Steuerschätzung reden

Wann ein erster Vorschlag für die Einkommensteuerreform vorgelegt wird, blieb ebenfalls offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte vor dem Treffen Tempo angemahnt. Die Einkommensteuerreform müsse nun „schnellstmöglich an den Start gehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Ein Vorschlag von Finanzminister Klingbeil sei „in den nächsten Wochen, vielleicht auch schon in den nächsten Tagen“ zu erwarten.
Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands, forderte zuvor vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Erbschaftsteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Der Finanzminister sprach sich ebenfalls für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das dürfte zur Sprache gekommen sein.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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12. Mai: Koalition sucht Prämien-Alternative | Trauer um Familie Lohmiller | Buhrufe bei Kanzlerrede

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Koalition sucht Prämien-Alternative

Wenige Tage nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat treffen sich die Spitzen von Union und SPD heute Abend im Koalitionsausschuss. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise. Zudem geht es um Milliardenlücken im Haushalt sowie um den wachsenden Reformdruck auf die Bundesregierung. Das Koalitionsklima gilt angesichts des zunehmenden Streits zwischen den Koalitionspartnern als belastet.

Trauer um Familie Lohmiller

Bei einem Flugzeugabsturz in Namibia sind die früheren Top-Manager der Schwarz-Gruppe, Silke und Richard Lohmiller, ums Leben gekommen. Das Wrack wurde in der Wüste entdeckt. Überlebende gibt es laut Fluggesellschaft nicht. In ihrer Heimat in Baden-Württemberg löst der Tod der Familie Lohmiller große Bestürzung aus.

US-Sanktionen gegen Iran

Die USA haben vor der China-Reise von Präsident Donald Trump ihre Sanktionen gegen den Iran verschärft. Betroffen sind drei Iraner sowie neun Firmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ihnen wird vorgeworfen, iranische Ölexporte nach China über Scheinfirmen zu verschleiern und die Einnahmen anschließend an die Führung in Teheran weiterzuleiten.

Buhrufe bei Kanzlerrede

Bundeskanzler Friedrich Merz ist auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds mit seinem Kurs für Sozialreformen auf heftigen Widerstand gestoßen. Der CDU-Chef wurde bei seiner Rede mehrfach von Pfiffen und Buhrufen unterbrochen – vor allem beim Thema Rentenreform. Merz verteidigte die Pläne als notwendige Antwort auf demografische und wirtschaftliche Probleme.

Medikamentenengpässe

Die EU will die Herstellung von Arzneimitteln in Europa stärken. Unterhändler einigten sich auf Regeln, um die Produktion lebenswichtiger Medikamente leichter mit öffentlichen Geldern zu fördern. Ziel ist es, Engpässe zu vermeiden und die Abhängigkeit von Asien zu verringern.
 
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Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
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Koalitionsausschuss: Entlastungsprämie vor dem Aus – Regierung unter Erfolgsdruck


In Kürze:

  • Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen
  • Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie gilt nach dem Nein des Bundesrats als faktisch gescheitert
  • Diskutiert werden Alternativen wie Stromsteuersenkung oder höhere Pendlerpauschale
  • Wirtschaft und Arbeitgeberverbände fordern schnellere Strukturreformen
  • Die Koalition steht wegen schlechter Umfragewerte und Haushaltsproblemen massiv unter Druck

Am Dienstagabend, 12.5., werden die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss zusammentreten. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise steht nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Dennoch werden die Ergebnisse des damaligen Sonderformats auch heute wieder ein Thema sein. Die hohen Energiepreise, die durch den Irankrieg noch weiter verschärft werden, belasten weiterhin Bevölkerung und Wirtschaft. Dazu wird es um Fragen des Haushalts und des anhaltenden Reformstaus gehen.

Koalitionsausschuss unter enormem Erfolgsdruck

Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Koalition steht unter Erfolgsdruck – gleichzeitig nimmt ein erheblicher Teil der Bevölkerung im täglichen Leben vor allem die Misserfolge wahr. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann man mit höheren Preisen rechnen muss. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem mittlerweile auch der Kanzler selbst sagt, dieser funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken. Sie bleiben dennoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.

Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Ein weiteres Element des zweiten Entlastungspakets steht voraussichtlich vor dem Aus, bevor es überhaupt Platz greifen konnte. Es wird erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigen wird, die am Freitag im Bundesrat gescheitert war. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel bringen.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte nun im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht viel dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses sein werden. Als solche gelten eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung oder Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommenssteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Aber auch hier prallen zum Teil deutlich unterschiedliche Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Helena Melnikov, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für Mittelstand und Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftssteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag versprochen, eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis zu schaffen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen hatte man den Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Koalitionsausschuss wird auch über Steuerschätzung reden müssen

Es steht noch nicht fest, welche Themen sonst noch zur Sprache kommen werden – und wo Ergebnisse erzielt werden können. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf drängte auf „schnellstmögliche“ Reformen. Die Regierung brauche „sichtbare Erfolge nach mehreren Rückschlägen“.
Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Steffen Kampeter forderte vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des deutschen Gewerkschaftsbundes auch die Erbschaftssteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Auch Sprach sich der Finanzminister für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten Gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das wird am Dienstagabend im Kanzleramt zur Sprache kommen.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.