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Vertrauen in den Staat stark gesunken

Das Vertrauen der Bürger in den Staat ist nach einer neuen Umfrage auf einen Tiefststand gesunken. Laut der Bürgerbefragung im Auftrag des Beamtenbunds dbb trauen nur noch 17 Prozent dem Staat zu, seine Aufgaben erfüllen zu können. In den Vorjahren waren es 23, 25 und 27 Prozent.
79 Prozent der Bürger in Deutschland meinen laut der vom Institut Forsa durchgeführten Umfrage, der Staat sei angesichts der Fülle seiner Aufgaben und Probleme überfordert.
Etwas höheres Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates haben Beamten sowie – unter den Parteianhängern – die Anhänger von Union, SPD und Grünen. Ein geringeres Vertrauen haben Anhänger der AfD.

Beamtenbund spricht von „Weckruf“

dbb-Chef Volker Geyer nannte die Ergebnisse „eine Katastrophe und ein Weckruf“. Am Zug sei nun die Bundesregierung.
Geyer forderte Reformen, die sich positiv auf das Leben der Menschen auswirkten, „die Wirtschaftswachstum schaffen, die Sozialsysteme stärken und dafür sorgen, dass der Staat wieder besser funktioniert“. (dpa/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Ringen um VW-Sparpläne: Die Proteste laufen

Die IG Metall wehrt sich mit bundesweiten Aktionen gegen drohende Werksschließungen und einen weiteren Stellenabbau bei Volkswagen. Der VW-Aufsichtsrat wollte am Nachmittag zusammenkommen, um über neue Sparpläne für den Konzern zu beraten.
Mehr als ein Dutzend Aktionen der Arbeitnehmervertreter waren geplant, teils sind sie bereits gelaufen.
In Wolfsburg ist eine Kundgebung direkt am Vorstandshochhaus angekündigt. Im Vorstandshochhaus kommt um 14.30 der Aufsichtsrat zusammen – auch in dem Kontrollgremium treffen sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander.

Vier Werken soll die Schließung drohen

Konzernchef Oliver Blume hatte bereits im Frühjahr angekündigt, an einem neuen „Zielbild 2030“ für den Konzern zu arbeiten und dabei auch den Sparkurs deutlich verschärfen zu wollen. Laut „Manager Magazin“ könnten bis zu 100.000 Stellen weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant.
Vier Werken des VW-Konzerns in Deutschland droht demnach sogar die Schließung: Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm. Laut „Spiegel“ könnte die Fahrzeugproduktion dort bis Ende 2034 auslaufen: Ab 2031 zunächst in Zwickau und Emden, 2032 bei VW Nutzfahrzeuge in Hannover und 2034 bei Audi in Neckarsulm, schreibt das Blatt.
VW selbst bestätigte bisher nur, dass der Konzernvorstand „intensiv an einem Zukunftsplan für die Neuaufstellung des Unternehmens“ arbeite, nannte aber keine Details.
Vor der Aufsichtsratssitzung sagte ein Sprecher: „Die genauen Inhalte des Zukunftsplans und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen werden heute zwischen Aufsichtsrat und Vorstand der Volkswagen AG erörtert.“
Dabei gehe es unter anderem darum, Komplexität zu reduzieren, Beteiligung zu straffen, Entwicklung und Produktion regionaler auszurichten: „Und ja, wir werden auch Überkapazitäten abbauen müssen.“

IG Metall will Widerstand leisten

Die IG Metall will Widerstand leisten. Gewerkschafts-Chefin Christiane Benner bezeichnete die Proteste als „ein klares Signal an den Vorstand: Nicht mit uns!“ Die Beschäftigten hätten ihre Beiträge bereits geleistet, sagte sie mit Blick auf die Tarifeinigung Ende 2024.
„Die ständigen Angriffe auf die Rechte der Kollegen nehmen wir nicht ohne Gegenwehr hin.“
Heute fiel der Protest noch vergleichsweise klein aus. Laut IG Metall handelt es sich bei allen Aktionen aber nicht um einen Arbeitskampf, sondern um Informations- oder Protestveranstaltungen. Sollte es wirklich zum befürchteten Abbau und der Schließung von vier Werken kommen, sähe dies mutmaßlich anders aus.

Auftakt in Osnabrück

Den Auftakt der Proteste hatte am Morgen Osnabrück gemacht, wo sich etwa 70 Vertrauensleute und Betriebsräte nach IG-Metall-Angaben vor dem Werkstor versammelten.
Die Beschäftigten warteten nun schon seit zwei Jahren auf eine Entscheidung, wie es mit dem Werk weitergehen solle, sagte der örtliche IG-Metall-Chef Stephan Soldanski. „Wir können uns sehr gut vorstellen, wie sich die Beschäftigten fühlen, wo spekuliert wird, was als Nächstes schließen soll.“
In Ingolstadt versammelten sich nach Gewerkschaftsangaben am Audi-Stammsitz rund 250 bis 300 Menschen zu einem Flashmob.
Wenn der Konzern glaube, der Belegschaft Abbaupläne über die Presse mitteilen zu können, sei dies die Antwort – und nur ein kleiner Vorgeschmack, sagte ein Sprecher.
In Zuffenhausen protestierten laut Gewerkschaft spontan 250 Porsche-Beschäftigte. Geplant war für sie eigentlich nur ein Autokorso in Stuttgart, an dem rund 200 Fahrzeuge teilnahmen.
Weitere Aktionen waren in Neckarsulm, Braunschweig, Stuttgart, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter, Chemnitz, Dresden, Zwickau, Leipzig, München, Nürnberg und Salzgitter geplant.

Komplizierte Situation im Aufsichtsrat

Die Lage im Aufsichtsrat ist kompliziert – und aus Sicht der Beschäftigten gar nicht mal so schlecht. Denn neben den Arbeitnehmervertretern hat sich auch das Land Niedersachsen bereits ablehnend zu den Plänen geäußert. Werksschließungen seien keine Zukunftsstrategie, so Niedersachsens Vize-Regierungschefin Julia Willie Hamburg (Grüne).
Das Land ist mit 20 Prozent an VW beteiligt, Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und dessen Stellvertreterin Willie Hamburg sitzen dort im Aufsichtsrat. Zusammen mit den zehn Arbeitnehmervertretern sind sie in der Mehrheit – derzeit sogar deutlich, denn einer der eigentlich zehn Sitze der Kapitaleigner ist unbesetzt.
Dass die Vorschläge des Vorstands unverändert eine Mehrheit finden, gilt daher als nahezu ausgeschlossen. Zudem sind Kampfabstimmungen im VW-Kontrollorgan bisher die absolute Ausnahme. In aller Regel wird diskutiert, bis sich alle Seiten einig sind.
Nach der Aufsichtsratssitzung will Volkswagen zügig über mögliche Entscheidungen informieren.

Es wird schon gespart

Bis 2030 hat VW bereits den Abbau von konzernweit 50.000 Stellen in Deutschland angekündigt. 35.000 Jobs sollen bei der Kernmarke wegfallen, der Rest bei Töchtern wie Audi und Porsche.
Blume begründet die Ausweitung der Sparpläne mit den sich verschärfenden Rahmenbedingungen. Zölle, Kriege, geopolitische Spannungen und härter werdende Konkurrenz sorgten für Gegenwind, so der Konzernchef.
Das bisherige Geschäftsmodell von VW, in Europa zu entwickeln und zu produzieren und weltweit zu verkaufen, funktioniere daher nicht mehr. Der Konzern müsse sich neu aufstellen und die Kosten weiter senken. (dpa/red)
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Verdi ruft für Freitag bundesweit zu Warnstreiks im Handel auf

Die Gewerkschaft Verdi ruft in den laufenden Tarifverhandlungen im Handel erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf. Wie Verdi mitteilte, sollen an diesem Freitag, dem 3. Juli, Tausende Beschäftigte ihre Arbeit niederlegen. In Dortmund, Berlin, Wiesbaden, Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Hamburg sind demnach zentrale Streikkundgebungen geplant.
„Die Arbeitgeber spielen in dieser Tarifrunde erneut auf Zeit – daher werden wir jetzt den Druck noch einmal erhöhen“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. „Wer so unverantwortlich mit seinen Beschäftigten umgeht, verspielt die Zukunft der größten privatwirtschaftlichen Branche hierzulande.“
Welche Handelsunternehmen bestreikt werden, teilte Verdi nicht mit. Die Gewerkschaft hatte kürzlich bereits mehrfach zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen, zuletzt standen unter anderem Kaufland und Ikea im Mittelpunkt. Die Auswirkungen der Ausstände bleiben für Kunden häufig überschaubar.
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich. „Den angekündigten Streiks von Verdi morgen sehen wir gelassen entgegen. Die Handelsunternehmen sind gut vorbereitet“, sagte HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. „Die bisherigen Arbeitskampfmaßnahmen haben keine spürbaren Auswirkungen auf die Versorgung der Kundinnen und Kunden gehabt, das wird auch morgen wieder im gesamten Bundesgebiet so sein.“

Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel begannen im April in den ersten Landesbezirken. Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
Die Arbeitgeber haben im Einzelhandel zuletzt in mehreren Bundesländern ein überarbeitetes Angebot vorgelegt. Dies sieht von November an eine Erhöhung um 2,4 Prozent vor und von August 2027 an eine weitere um 2 Prozent – bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Gewerkschaft lehnte das ab. In der kommenden Woche werden die Verhandlungen in mehreren Bundesländern fortgesetzt.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorherigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin. Am Ende stand für die Beschäftigten im Einzelhandel ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent für die Jahre 2023 bis 2025. (dpa/red)
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Gewerkschaften fordern „Abkühlpausen“ bei Hitze – Vorbild Fußball-WM

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert angesichts der aktuellen Hitzewelle in Westeuropa „Abkühlpausen“ für Arbeitnehmer – nach Vorbild der Trinkpausen bei der Fußball-WM in den USA.
„Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Arbeit an den Klimawandel angepasst werden kann“, sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynch am Donnerstag. Bauarbeiter, Obstpflücker oder Busfahrer bräuchten jedoch deutlich länger als drei Minuten, um sich zu erholen.

Hintergrund aus der WM

Die bei der WM eingeführten Abkühlpausen hätten die Gefahren extremer Hitze für Beschäftigte ins Bewusstsein gerückt, betonte Lynch. Die Fifa schreibt bei dieser WM dreiminütige Trinkpausen zur Mitte jeder Halbzeit vor, um die Gesundheit der Spieler zu schützen.

Steigende Risiken durch Hitze

Nach Angaben des EGB ist die Zahl hitzebedingter Todesfälle am Arbeitsplatz in der EU in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen. Das Risiko erhöht sich demnach um bis zu sieben Prozent bei Temperaturen über 30 Grad und um bis zu 15 Prozent ab 38 Grad.

Forderung an die EU-Kommission

Die Dachorganisation, die 45 Millionen Beschäftigte aus 94 Gewerkschaften in 42 Ländern vertritt, fordert die Europäische Kommission auf, ein „Recht auf Pausen ohne Lohnverlust“ bei hohen Temperaturen einzuführen.

Aktuelle Hitzewelle in Westeuropa

Westeuropa leidet derzeit unter einer außergewöhnlichen Hitzewelle. Besonders betroffen sind Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. Auch in Deutschland galten am Mittwoch vielerorts amtliche Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. (dpa/afp/red)
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ver.di kündigt Warnstreiks bei Kaufland an

Im Tarifkonflikt im Handel hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für Donnerstag, 25. Juni, Tausende Beschäftigte vor allem von Kaufland zu Warnstreiks aufgerufen.
Die Gewerkschaft rechne mit rund 6500 Streikenden bundesweit, sagte die ver.di-Bundesfachgruppenleiterin für den Einzel- und Versandhandel, Corinna Groß, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Schwerpunkt sind laut ver.di „unter anderem Filialen des Handelskonzerns Kaufland, der zur Schwarz-Gruppe gehört“.
„Bei diesem Konzern wird das Missverhältnis zwischen hohen Gewinnen und niedrigen Löhnen besonders deutlich: Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, weshalb Kaufland seine Beschäftigten nicht mit fairen Entgeltsteigerungen am Erfolg beteiligt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer.
Kaufland-Vertreter säßen in vielen Landesbezirken mit an den Verhandlungstischen, daher habe das Unternehmen „ein großes Gewicht in den Arbeitgeberkommissionen und ist für das bisherige inakzeptable Angebot der Arbeitgeber mit Nullmonaten und Reallohnverlusten mitverantwortlich“.
ver.di fordert für die Beschäftigten im Handel sieben Prozent mehr Lohn, mindestens aber 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die nächsten Verhandlungstermine sind am Freitag für den Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für den Groß- und Außenhandel in Baden-Württemberg. (afp/red)
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Erneut Warnstreiks im Handel – 31 Ikea-Filialen betroffen

Tausende Beschäftigte im Handel haben in der laufenden Tarifrunde erneut ihre Arbeit niedergelegt. Im Mittelpunkt der bundesweiten Warnstreiks, zu denen die Gewerkschaft Verdi aufgerufen hatte, stand diesmal die Möbelhauskette Ikea. 31 Einrichtungshäuser seien „in unterschiedlicher Stärke im Arbeitskampf“, teilte Verdi mit.
Insgesamt beteiligten sich der Gewerkschaft zufolge mehr als 8.000 Handelsbeschäftigte an den Warnstreiks. Nach Angaben einer Sprecherin habe es spürbare Einschränkungen bei den Betriebsabläufen gegeben, unter anderem Auswirkungen im Kassenbereich. In einzelnen Filialen hätten zudem Termine im Küchenstudio abgesagt werden müssen.
Ikea teilte auf Nachfrage mit: „Wir beobachten aktuell nur geringe Auswirkungen durch Streiks in unseren Einrichtungshäusern.“ Alle 54 Filialen seien geöffnet.
Der Tarifgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Steven Haarke, sagte: „Die Geschäfte laufen wie gewohnt weiter. Verdi muss verstehen, dass die Streiks nicht zum Ziel führen.“ Konfrontation sei die falsche Taktik.

Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Mitte Mai und Anfang Juni hatte Verdi bereits zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen.
Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben zuletzt in mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Einzelhandel ab November eine Erhöhung um zwei Prozent angeboten und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent – bei einer zweijährigen Laufzeit. Verdi lehnte dies ab.
Im Handel arbeiten laut Gewerkschaft hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorherigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende stand für die Beschäftigten im Einzelhandel ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent für die Jahre 2023 bis 2025. (dpa/red)
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Verdi will am 19. Juni IKEA-Filialen bestreiken

Die Gewerkschaft Ver.di ruft in den laufenden Tarifverhandlungen im Handel erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf. Im Zentrum der Aktionen am 19. Juni steht die Möbelhauskette IKEA.
„In mehr als der Hälfte der IKEA-Einrichtungshäuser in Deutschland werden Beschäftigte in den Arbeitskampf treten“, teilte Ver.di mit. Beschäftigte anderer Handelsunternehmen beteiligen sich nach Angaben einer Sprecherin ebenfalls am Warnstreik.
Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer sagte: „Im Handel werden täglich Milliardenumsätze gemacht, aber bei den Beschäftigten kommt so gut wie nichts davon an – gerade auch bei IKEA.“
Das Unternehmen stehe wirtschaftlich gut da und plane dennoch einen Personalabbau. Statt faire Löhne zu zahlen, werde ein radikaler Sparkurs gefahren. Mitte Mai und Anfang Juni hatte die Gewerkschaft bereits zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen.

Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel waren im April in den ersten Landesbezirken gestartet. In einigen Bundesländern hatte die Arbeitgeberseite zuletzt Tarifangebote vorgelegt, die Ver.di jedoch zurückwies.
IKEA spielt in der aktuellen Tarifrunde auf der Arbeitgeberseite nach Angaben der Gewerkschaft eine einflussreiche Rolle. Das Unternehmen sei an Arbeitgeberkommissionen beteiligt und stelle im Saarland die Verhandlungsführung, so Zimmer.
Die Gewerkschaft fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben zuletzt in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Einzelhandel ab November eine Erhöhung um zwei Prozent angeboten und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent – bei einer Laufzeit von zwei Jahren.
Im Handel arbeiten laut Ver.di hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorangegangenen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin. (dpa/red)
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Wirtschaftstreffen: Arbeitgeber fordern Begrenzung der Sozialabgaben

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sehen das Treffen mit den Spitzen der Koalition und Gewerkschaften am 10. Juni im Kanzleramt als Chance für einen gemeinsamen Reformkurs.
„Positiv wäre, wenn es gelingt, ein gemeinsames Verständnis über das Zielbild und die politischen Prioritäten sowie Klarheit über den zeitlichen Fahrplan für die anstehenden Reformvorhaben zu gewinnen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
„Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sind bereit, im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen.“
Die Bundesregierung will bis zur parlamentarischen Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren. Es soll die Themen Einkommensteuer, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau umfassen.
Dazu kommen die bereits vorliegenden Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Morgen trifft sich dazu der Koalitionsausschuss mit den Sozialpartnern, also Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften.

Schnittmengen

„Das Treffen sollte als Chance genutzt werden, möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, heißt es in der Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbands der Deutschen Industrie, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Die Verbände drängen angesichts der Schwächephase der deutschen Wirtschaft auf eine Begrenzung der Sozialabgaben, eine Senkung von Steuern, weniger Bürokratie und flexiblere Arbeitszeiten.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi hatte Reformpläne der Bundesregierung vor dem Spitzentreffen kritisiert. „Alles an sogenannter Reformagenda, was derzeit diskutiert wird, legt den Fokus auf Sparen und Kürzen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Unterschiedliche Interessen zusammenführen“

In der Erklärung der Wirtschaftsverbände heißt es weiter: „Gerade angesichts der Herausforderungen bei der zukunftsfähigen Aufstellung der sozialen Sicherungssysteme, des Arbeitsmarktes und der Standortbedingungen kommt es darauf an, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, gegenseitiges Verständnis zu stärken und gemeinsame Lösungswege zu identifizieren. Dafür stehen die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände mit ihren Mitgliedern bereit.“
Die Mitglieder des Koalitionsausschusses hätten ein breites und ausreichendes Themenspektrum für das Treffen gesetzt. „Die Debatte über diese einzelnen Themen werden wir am Mittwoch führen. Für uns muss der Fokus dabei klar auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegen.“ (dpa/red)
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Gewerkschaft der Polizei: Fast jede dritte Polizeiwache ist marode

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt Alarm wegen maroder Dienststellen der Bundespolizei und fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zum Handeln auf.
Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, sagte der „Rheinischen Post“: „Man kann klar sagen, dass so gut wie jede dritte Dienststelle erhebliche Mängel hat oder marode ist.“ Der Zustand vieler Gebäude und Wachen sei „nicht mehr hinnehmbar“.
Die Bundespolizei ist auf rund 56.000 Beschäftigte angewachsen. Neue Kollegen würden eingestellt, aber es fehlten Büros, Unterkünfte oder Parkflächen. Das sorge für Frust und belaste die Beschäftigten zusätzlich, so Roßkopf. Sanierungen würden zudem immer wieder verschoben.

Eine Frage des Respekts

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland über moderne Sicherheitsarchitektur gesprochen wird, während Polizeibeschäftigte gleichzeitig mit Eimern unter tropfenden Decken stehen oder in völlig überalterten Gebäuden Dienst verrichten müssen.“ Es fehlten zeitgemäße Sozialräume, ausreichend Umkleiden und eine funktionierende Infrastruktur.
Die Gewerkschaft fordert schnellere Genehmigungs- und Bauverfahren sowie vom Innenminister mehr Geld für Sanierung, Neubau und bessere Unterkünfte.
„Eine moderne Bundespolizei braucht moderne Infrastruktur.“ Das sei „keine Luxusforderung, sondern eine Frage von Respekt, Motivation und letztlich auch öffentlicher Sicherheit“, sagte Roßkopf. (dts/red)
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Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?

Worum geht es bei dem Gutachten?

Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen – also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.

Was ist der Standpunkt der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.

Warum wurde nun der IGH angerufen?

Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.

Was für Folgen hat so ein Gutachten?

Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein. (dpa/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Handel: Ver.di kündigt bundesweite Warnstreiks für Freitag an

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)