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AfD-Parteitag: Blockadeziel nicht erreicht – Angriffe auf Presse

Dank eines massiven Polizeiaufgebotes und eines funktionierenden polizeilichen Sicherheitskonzepts konnte der AfD-Bundesparteitag heute wie geplant pünktlich starten.
Zahlreiche Verbände, Kirchen, Vereine, Fridays for Future, aber auch Parteien, deren Abgeordnete im Bundestag vertreten sind, wie die der Linken und der Grünen, beteiligten sich an den Demonstrationen. Zahlreiche Blockadeakt…
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Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Rente mit 70: Mitglieder der Rentenkommission dementieren Empfehlung zum Rentenalter

Mitglieder der Rentenkommission haben einen Bericht über eine angebliche Festlegung auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zurückgewiesen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig, welcher der Kommission angehört, sagte, der Bericht der „BILD“ treffe „schon deshalb nicht zu, weil bislang über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen wurden“.
Reddig wollte sich nicht dazu äußern, welche Inhalte die Kommission bereits besprochen habe. Er verwies auf die „strikte Vertraulichkeit“, welche die Kommission für ihre Arbeit vereinbart habe. Auch die SPD-Abgeordnete Annika Klose, die der Kommission ebenfalls angehört, verwies gegenüber AFP auf die vereinbarte Vertraulichkeit.
Klose sagte über den Stand der Kommissionsberatungen, „dass Vieles noch nicht entschieden ist und wir noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Von daher könne sie sagen, „dass der ‚BILD‘-Bericht nicht stimmt“, fügte die Sozialexpertin hinzu.
Die „BILD“ hatte unter Berufung auf „Kommissionskreise“ berichtet, die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission wolle die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen.
Die Grenze solle bis Anfang der 2060er Jahre von bald 67 Jahren auf dann 70 Jahre steigen. Zur Stabilisierung der Rentenfinanzen wolle das Gremium außerdem ein Absenken des Rentenniveaus bis auf 46 Prozent vorschlagen. Aktuell sind es 48 Prozent.

CDU-Arbeitnehmerflügel: Rente mit 70 ist der „falsche Schritt“

Der Arbeitnehmerflügel der CDU kritisiert scharf die Überlegungen zur Rente-mit-70. Eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“, sagte Dennis Radtke, der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA in Berlin.
„Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Radtke formulierte Bedingungen für den Fall, dass das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben werden soll. Der CDU-Politiker sagte: „Wenn über eine Anhebung diskutiert wird, ginge das nur, wenn es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden.“
Er warnte davor, sich in der Rentenreform-Diskussion zu sehr auf einzelne Punkte zu fokussieren. „Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, jetzt einzelne Reformschritte zu besprechen“, sagte Radtke. „Daher habe ich immer für ein Gesamtpaket geworben.“
In der Unionsfraktion gibt es hingegen Unterstützung für eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre. „Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-jährige Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) den Sendern RTL und ntv.
Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“, sagte der CDU-Abgeordnete. „Und deswegen ist es gut und sind wir gut beraten, wenn wir die Ergebnisse auch umsetzen in Gesetze“, sagte er mit Blick auf die erwarteten Empfehlungen der Rentenkommission.

DGB gegen Rente mit 70 – statt dessen sollen mehr Menschen arbeiten

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Yasmin Fahimi, dringt statt Rente-mit-70 auf eine Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen.
„Ich finde das interessant, dass sozusagen unter Reform verstanden wird: Es muss möglichst viele Schmerzen auslösen“, sagte Fahimi im ARD-„Morgenmagazin“ auf die Frage nach einer Anhebung der Regelaltersgrenze auf bis zu 70 Jahre.
Die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“, sagte Fahimi weiter. Entscheidend sei vielmehr, mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Fahimi verwies unter anderem auf Frauen in Teilzeit, die gerne mehr arbeiten würden, auf junge Erwachsene ohne abgeschlossene Ausbildung sowie auf ältere Arbeitslose mit schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Dieses Erwerbspotenzial zu heben, würde vieles lösen in der Rentenpolitik“, betonte Fahimi. (afp/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Mehrtägiger DGB-Bundeskongress beginnt in Berlin

In Berlin beginnt am Sonntag der auf vier Tage angesetzte Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Unter dem Motto „Stärker mit uns“ wollen die etwa 400 Delegierten aus den acht Gewerkschaften über die Leitlinien gewerkschaftlicher Arbeit in den kommenden vier Jahren beraten und entscheiden. Außerdem ist die Wahl des hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstands geplant.

Auch Friedrich Merz wird erwartet

Im Laufe der bis Mittwoch andauernden Veranstaltung werden auch die Spitzen der Bundespolitik erwartet. Unter anderem halten Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) eine Rede.
Erwartet werden zu Diskussionsveranstaltungen auch die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer.

Abrechnung mit Reformplänen von Union und SPD

Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechnet mit den Reformplänen von Union und SPD ab. Das berichtet das Magazin „Politico“ unter Berufung auf einen Initiativantrag für den DGB-Bundeskongress, der am Sonntag in Berlin beginnt.
„Die Bundesregierung streitet und spaltet, anstatt Probleme zu lösen und dem Land und seinen Menschen eine Perspektive zu bieten“, heißt es in dem Antrag. Stattdessen verzettele sie sich allzu oft im Klein-Klein und Streit. Dabei verpasse sie immer wieder die Gelegenheit, mit den Sozialpartnern Beschlüsse gut und getragen von einem breiteren Konsens vorzubereiten.
Heraus kämen dabei „Entscheidungen wie die 1.000-Euro-Prämie oder der Tankrabatt, die nie auf einhellige Zustimmung stoßen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit umstritten sind“. Die bisher beschlossenen und die angekündigten Maßnahmen hätten „massive Schlagseite“. Beklagt wird in dem Antrag jedoch ein falscher Fokus. „Ohne jeden Zweifel sind Entscheidungen notwendig. Die Lasten tragen nun aber einseitig die Beschäftigten, während viele in der Wirtschaft sich aus der Verantwortung stehlen.“

Kritik bei Krankenversicherung und Rente

Bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es eine „erhebliche soziale Schieflage durch einseitige Mehrbelastung der Versicherten“. Als Beispiele werden Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Beschränkung der Familienmitversicherung genannt. Durch die Teilkrankschreibung werde der Druck auf Beschäftigte, krank zur Arbeit zu gehen, enorm steigen.
Auch bei der gesetzlichen Rente warnt der DGB vor Einschnitten. „Die Rentenkommission der Bundesregierung darf nicht zur Kürzungskommission werden“, heißt es im Antrag. „Es geht vielmehr darum, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und zu stärken durch ein stabiles und perspektivisch höheres Rentenniveau, die Ablehnung einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze sowie die Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch Verlagerung in die private Vorsorge.“
In dem Text warnt die DGB-Spitze unter anderem vor einem Ende des Acht-Stunden-Arbeitstages, vor einer Streichung gesetzlicher Feiertage und Einschränkungen bei Kündigungsschutz und Teilzeit-Rechtsanspruch.
Der Kongress findet alle vier Jahre statt. Zum DGB gehören unter anderem die IG Bau, die Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, die IGBCE, die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ver.di. (afp/dts/red)