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Elterngeld, Bürgergeld, Rente: Wo Schwarz-Rot sparen will


In Kürze:

  • Milliardenloch im Haushalt erhöht Reformdruck.
  • Klare Sparvorgabe von Lars Klingbeil an alle Ministerien
  • Elterngeld gerät erneut ins Visier der Sparpolitiker.
  • Ehegattensplitting entwickelt sich zum Konfliktthema.
  • Bürgergeld-Debatte: große politische Wirkung, kleiner Spareffekt

 
Die bevorstehende parlamentarische Sommerpause und die Landtagswahlen im Herbst setzen die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Der Reformbedarf ist groß, die Reformbereitschaft der Bevölkerung jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen ausgeprägt – und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommen klare Vorgaben für die Haushaltsaufstellung 2027. Nun geht es an die Details.
Alle Ressorts sollen ihre bisherigen Ausgaben um mindestens ein Prozent senken. Das schwarz-rote Bündnis will zugleich umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss eine milliardenschwere Haushaltslücke geschlossen werden: Für das Jahr 2027 wird sie auf rund 30 Milliarden Euro geschätzt, bis zum Jahr 2029 sogar auf 172 Milliarden Euro. Hinzu kommen Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte infolge des Irankrieges. Zudem droht langfristig eine Überforderung der Sozialsysteme.

Nach beitragsfreier Mitversicherung gerät auch Elterngeld ins Sparvisier

Dem jüngsten ZDF-„Politbarometer“ zufolge sind 89 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung, dass grundlegende Reformen in Bereichen wie Gesundheit, Rente oder Arbeitsmarkt erforderlich sind. Allerdings sehen nur 23 Prozent eine hohe Bereitschaft dafür in der Bevölkerung – 75 Prozent gehen vom Gegenteil aus.
Wie bereits die Debatte um kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung gezeigt hat, ist die Reformbereitschaft dort besonders gering, wo es die eigene Familie betrifft. Die FinanzKommission Gesundheit (FGK) hatte unter anderem empfohlen, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden. Die starke öffentliche Kritik führte dazu, dass stattdessen lediglich ein Beitragszuschlag vorgesehen ist.
Als weiterer Bereich, in dem mit Kürzungen und Einschränkungen zu rechnen ist, gilt das Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien muss gemäß den Vorgaben von Lars Klingbeil in ihrem Ressort Einsparungen von 500 Millionen Euro umsetzen. Bereits zu Monatsbeginn hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass das Elterngeld davon betroffen sein soll.

Einkommensgrenzen bereits zweimal nach unten angepasst

Es wäre nicht das erste Mal, dass es im Bereich dieser im Jahr 2006 beschlossenen Leistung Einschränkungen gäbe – und das, obwohl die Summen noch nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 hatte das Ministerium unter Prien-Vorgängerin Lisa Paus die Einkommensgrenzen modifiziert. Diese stehen auch jetzt zur Debatte.
Derzeit liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bei einer Summe von 175.000 Euro pro Ehepaar. Wer mehr verdient, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Künftig könnte diese Obergrenze noch weiter gesenkt werden. Aber auch die Bezugsdauer könnte schrittweise verringert werden.
Je nach Ausgestaltung kann das Elterngeld insgesamt für 12 bis 14 oder für 28 bis 32 Monate in Anspruch genommen werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein Elternteil in dieser Zeit nicht oder in Teilzeit erwerbstätig ist. Zum anderen lässt sich die Bezugsdauer verlängern, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Einkommensersatzleistung.

Sozialverbände üben scharfe Kritik an möglicher Elterngeld-Kürzung

Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Übernimmt ein Elternteil vollständig die Kinderbetreuung und verzichtet auf Erwerbseinkommen, werden rund 65 Prozent des zuvor erzielten Nettoeinkommens ersetzt. Beim Elterngeld Plus für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 32 Wochenstunden liegt der Betrag zwischen 150 und 900 Euro. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, rund 350 der 500 Millionen Euro Einsparvorgabe über eine Reform des Elterngelds erreichen zu können.
Sozialverbände wie der VdK üben Kritik an dem Vorhaben. Dessen Präsidentin Verena Bentele verweist der dpa zufolge auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. De facto hätten Beziehende bereits jetzt stetige Verschlechterungen in Kauf nehmen müssen: „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Darüber hinaus missachte Schwarz-Rot damit den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, man wolle beim Elterngeld „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. Die Anzahl der Elterngeldbeziehenden betrug im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen.

Klingbeil will Aus für Ehegattensplitting bei künftigen Ehen

Ein weiterer politisch heikler Punkt ist vom Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst angestoßen worden: die Infragestellung des Ehegattensplittings. Wie Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der SPD-Zeitung „Vorwärts“ erklärte, entlaste dieses keine Familien mit Kindern, sondern vor allem Ehepaare: „Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen.“
Allerdings steht eine vollständige Abschaffung auch für Klingbeil nicht zur Debatte – nicht zuletzt, weil sie für bestehende Ehen verfassungsrechtlich problematisch wäre. Ein abrupter Wegfall würde in bestehende Lebensplanungen eingreifen und könnte dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. Zudem stellt sich die Union gegen weitreichende Eingriffe beim Ehegattensplitting, das politisch ähnlich umstritten wäre, wie die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung.
Der Vorschlag, das Splitting nur für künftige Ehen abzuschaffen, hätte entsprechend keinen unmittelbaren Effekt auf den Bundeshaushalt. Langfristig könnte er jedoch Wirkung entfalten, da in Deutschland jährlich rund 400.000 Ehen geschlossen werden.

Union setzt auf Bürgergeld-Einschränkungen – Einsparpotenzial wohl überschätzt

Die Union drängt auf weitere Einschränkungen und Verschärfungen beim Bürgergeld. Strengere Mitwirkungspflichten sowie schnellere und härtere Sanktionen sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und den Haushalt entlasten. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein Einsparpotenzial von rund 10 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, nach der Wahl sprach er von etwa fünf Milliarden Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte zuletzt lediglich „einige“ Milliarden.
Demgegenüber steht der im Herbst des Vorjahres vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der deutlich geringere Effekte erwarten lässt. Dem ZDF zufolge sollen sich die Einsparungen im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro belaufen und im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro sinken.
Ab 2028 könnte die Bürgergeldreform sogar mehr kosten, als sie einbringt, rechnete Bas vor. Zudem würden strengere Sanktionen voraussichtlich nur begrenzt zusätzliche Erwerbstätigkeit erzeugen. Ein erheblicher Anteil der Leistungsbeziehenden ist minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder als sogenannte Aufstocker im Erwerbsleben. Insgesamt erwarte Bas einen Spareffekt von etwa 0,2 Prozent der zuletzt rund 52 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben.

Einsparungen bei Verwaltung und Entwicklungshilfe – populär, aber wenig wirksam

Kurzfristig könnten Einschnitte bei Verwaltung und Personal den Haushalt entlasten. Bereits im Jahr 2025 soll der Personalbestand sinken, für das Jahr 2026 ist zusätzlich eine Einsparquote von zwei Prozent vorgesehen – Sicherheitsbehörden ausgenommen. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsausgaben reduziert werden. Politisch gilt dieser Bereich als leicht durchsetzbar und vergleichsweise populär, der finanzielle Effekt dürfte jedoch nur im niedrigen Milliardenbereich liegen.
Weitere Einsparpotenziale bestehen bei Förderprogrammen und Subventionen. Auch das Entwicklungsministerium muss sich auf Kürzungen einstellen – der Etat wurde bereits im laufenden Jahr von rund 10,28 auf 9,94 Milliarden Euro reduziert. Zudem ist die vollständige Senkung der Stromsteuer noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig könnten die Folgen des Irankrieges den politischen Druck dahingehend erhöhen, die Entlastungen für Bürger stärker zu priorisieren.

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