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Hitzewelle bringt Bevölkerungsschutz an seine Grenzen – Lauterbach für mehr Klimaanlagen


In Kürze:

  • Feuerwehr, Rettungsdienste und THW verzeichneten während der Hitzewelle deutlich mehr Einsätze als üblich.
  • Medizinische Notfälle, Vegetationsbrände sowie Schäden an Strom- und Verkehrsinfrastruktur belasteten den Bevölkerungsschutz gleichzeitig.
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gerieten regional an ihre Kapazitätsgrenzen.
  • Karl Lauterbach und Verbraucherschützer sprechen sich für einen stärkeren Einsatz moderner Klimaanlagen aus.

 
Die Hitzewelle im letzten Junidrittel 2026 erwies sich nicht nur für Bürger ohne voll klimatisierte Wohn- und Arbeitsräumlichkeiten, sondern auch für den Bevölkerungsschutz als flächendeckender Belastungstest. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, Krankenhäuser und Leitstellen mussten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Einsatzlagen bewältigen.
In einer Dankesbotschaft an seine Einsatzkräfte meldete sich der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, zu Wort. Die große Hitze führe, so Banse, nicht nur zu verstärkten Alarmierungen, sondern bedeute auch eine zusätzliche Belastung für die Einsatzkräfte.

Hitzewelle bringt Einsatzkräfte an ihre Grenzen

Insbesondere in den größeren Städten machte sich dies in Form eines signifikanten Anstiegs des Einsatzaufkommens bemerkbar. So kam es allein am Samstag, 27. Juni, in Dresden zu 318 Alarmierungen des Rettungsdienstes, was einen neuen Jahresrekord bedeutete. Auch am Sonntag war das Einsatzaufkommen mit 278 noch weit überdurchschnittlich hoch.
In Karlsruhe waren bis zu 2.500 Notrufe und knapp 750 Einsätze pro Tag zu verzeichnen, in Berlin an Spitzentagen über 2.000 Alarmierungen. Auch Stuttgart meldete ungefähr doppelt so viele Einsätze der Feuerwehr wie üblich, in Köln waren die Feuerwehren zeitweise an der Kapazitätsgrenze.
Ein erheblicher Teil der Einsätze war auf medizinische Gesundheitsprobleme zurückzuführen. Zu den typischen Einsatzanlässen gehörten Kreislaufzusammenbrüche, Flüssigkeitsmangel, Bewusstlosigkeit, Ohnmacht oder Hitzschläge.
Zudem bedurften zahlreiche ältere Menschen einer notfallmedizinischen Behandlung oder mussten reanimiert werden. In einigen Fällen gerieten auch Angehörige der Einsatzkräfte selbst an ihre Grenzen und mussten behandelt werden.

Brände in Trafostationen – evakuierte Pflegeheime

Insbesondere in nicht klimatisierten Alten- und Pflegeheimen spielten sich fallweise dramatische Szenen ab. In einer Einrichtung in Krefeld kollabierten mehrere Bewohner, in Dormagen mussten 30 Bewohner ein überhitztes Pflegeheim evakuiert werden.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen besseren Schutz älterer Menschen in Pflegeheimen.
Feuerwehr, THW und Rettungsdienste mussten vielfach auch gemeinsam ausrücken – etwa dort, wo es infolge der anhaltenden Trockenheit zu zahlreichen Bränden kam. Die anhaltende Trockenheit hatte diese begünstigt. Zu einem Großeinsatz kam es beispielsweise in der Gohrischheide im Grenzgebiet zwischen Sachsen und Brandenburg.
Die Hitze verursachte auch Schäden an der Infrastruktur. In Reislingen kam es zu einem vermutlich durch Wärmestau ausgelösten Brand einer 20-Kilowatt-Leitung in einem Trafohaus. Diese hatte sogar kurzfristige Stromausfälle in der Umgebung zur Folge.
Es war nicht das einzige Ereignis dieser Art. Ähnliche Fälle wurden etwa aus Köln, Itzehoe, Kerpen, Bonn, Kerpen, Brilon, Mönchengladbach und Jülich gemeldet. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 600.000 Trafostationen.

Leitstellen überlastet – auch öffentliche Verkehrsmittel von Temperaturen betroffen

Schäden infolge der Hitze traten jedoch auch an Straßenbelägen und Bahnstrecken auf. In Leipzig wurde zeitweise der gesamte Straßenbahnverkehr eingestellt. Auf mehreren Autobahnen wurden fallweise Streifen gesperrt.
Neben den Einsatzkräften selbst arbeiteten häufig auch die Leitstellen am Limit. Aufgrund der hohen Auslastung durch außergewöhnlich viele Notrufe verlängerten sich die Dispositionszeiten. Außerdem kam es zu mehr Fehlalarmen an Brandmeldeanlagen, dazu wurden technische Hilfsleistungen und manchmal auch Suchaktionen an Badeseen erforderlich. Die Vielzahl gleichzeitiger Einsätze erschwerte dabei die Koordination.
Das THW und weitere Organisationen übernahmen während der Hitzewelle zahlreiche zusätzliche Aufgaben. Sie leisteten Unterstützung bei Vegetationsbränden, in der Logistik, bei der Löschwasserversorgung und in technischen Bereichen. Da das THW auch andere Einsatzorganisationen unterstützte, wurden Ehrenamtliche deutlich häufiger eingebunden als im normalen Einsatzgeschehen.
Die Hitze der vergangenen Tage belastete auch die medizinische Versorgung. Häufig waren die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet. Einige Einrichtungen appellierten an die Menschen, die Notaufnahmen nur bei echten Notfällen aufzusuchen. Krankenhäuser verzeichneten deutlich steigende Patientenzahlen infolge hitzebedingter Erkrankungen.

Auf diesem Foto sind Klimaanlagen zu sehen, aufgenommen am 26. Juni 2026 bei heißem Wetter in Magdeburg.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Lauterbach zur Hitzewelle: „Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch“

Die Ereignisse haben zugleich eine politische Debatte darüber neu entfacht, wie sich Bevölkerung und kritische Infrastruktur besser gegen zunehmende Hitzeperioden schützen lassen. Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Klimaanlagen künftig spielen sollen.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Wandel in der Einstellung gegenüber Klimaanlagen eingefordert. Auf X äußerte er, Befürchtungen wegen des Stromverbrauchs seien ebenso unangebracht wie deren Einordnung als Luxusartikel:
„Vorbehalte gegen Klimaanlagen sind falsch. Sie werden im Sommer gerade für ärmere Menschen in heißen kleinen Wohnungen Leben retten. Im Zeitalter erneuerbarer Energien ist ihr Stromverbrauch an heißen Tagen kein Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel.“
Rückendeckung bekam der frühere Minister dabei auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deren Energieexpertin Meike Militz erklärte gegenüber der „tagesschau“, moderne Split-Klimaanlagen würden jährlich etwa 40 bis 140 Euro an Stromkosten verursachen.
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Bundestag ringt erneut um Widerspruchslösung bei Organspende


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
  • Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
  • Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
  • Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.

 
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.

Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.

Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt

Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte  Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.

Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung

In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.

Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?

Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.

Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern

Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
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Nach Transplantation von Kronprinzessin Mette-Marit: Organspende wieder im Fokus


In Kürze:

  • Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen erhielt am 17. Juni 2026 erfolgreich eine Spenderlunge.
  • Die kurze Wartezeit auf ein Spenderorgan löste Spekulationen über eine mögliche Bevorzugung aus.
  • Fachleute betonen, dass die Organvergabe nach medizinischen Kriterien und nicht nach Reihenfolge erfolgt.
  • Die Transplantation könnte auch in Deutschland die Debatte über die Widerspruchslösung erneut in den Fokus rücken.

 
Die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit hat sich am Mittwoch, 17. Juni, einer Lungentransplantation unterzogen. Dies teilte das Königshaus in einer Presseerklärung mit. Dem verantwortlichen Leiter der Thoraxchirurgie am Rikshospitalet in Oslo, Arnt Fiane, zufolge war der Eingriff „bisher erfolgreich“. Mette-Marit wird allerdings für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.
Im Jahr 2018 hatten Ärzte bei der Monarchin in spe eine Lungenfibrose diagnostiziert. Die unheilbare Krankheit führt zu Narbenbildung in der Lunge und dadurch zu Atemnot.
Zuletzt hatte sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Mette-Marit musste wegen ihres Gesundheitszustands schon seit Jahren ihr Programm stark zurückfahren und mehrfach Auszeiten nehmen. Zuletzt musste sie bei öffentlichen Terminen ein mobiles Sauerstoffgerät tragen.

Fachleute weisen Vorwurf der Bevorzugung zurück

Der Umstand, dass der Hof erst Anfang Juni mitgeteilt hatte, dass die Kronprinzessin auf die Warteliste für eine Organtransplantation gekommen war, nachdem sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechtert hatte, hat für Diskussionen gesorgt.
Bereits am 17. Juni – zwölf Tage später – hatte sie eine neue Lunge. Dies hatte unter anderem für Debatten über eine mögliche Bevorzugung der königlichen Familie gesorgt.
Dieser Einschätzung traten Fachärzte wie Olav Kåre Refvem, Lungenspezialist und Berater bei der norwegischen Herz- und Lungenorganisation LHL, entgegen. Gegenüber der Tageszeitung „Verdens Gang“ äußerte dieser:
„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich jemand in der Warteschlange vorgedrängelt hat. Das glaube ich absolut nicht.“

Der Chefarzt und Lungenfacharzt Are Holm steht vor einer Abbildung einer Lungenfibrose, als er am 5. Juni 2026 im Universitätsklinikum Oslo – Rikshospitalet in Oslo – vor der Presse spricht, nachdem bekannt gegeben wurde, dass die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt wurde.

Foto: Lise Åserud/NTB/AFP via Getty Images/Norway OUT

Zudem sei der Zeitpunkt der Registrierung auf der Liste nicht der einzige Faktor, der darüber entscheide, bei wem der Eingriff zuerst vorgenommen werde, sagte Marthe Gundersen, gesundheitliche Fachberaterin bei LHL, gegenüber dem Medium. Stattdessen gehe es auch um Faktoren wie Blutgruppe, Körpergröße, Vorerkrankungen, den Schweregrad der Erkrankung und die Verfügbarkeit passender Spenderlungen.
Norwegen ist zudem Mitglied im Organpool Scandiatransplant. Diesem gehören auch noch Schweden, Finnland, Dänemark, Island und Estland an. Der größere Pool an verfügbaren Organen innerhalb dieses Verbunds macht in vielen Fällen Eingriffe schneller durchführbar.
Die Operation wird normalerweise nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, wenn die Lebenserwartung der Patientin oder des Patienten ohne Transplantation auf nur noch ein bis zwei Jahre geschätzt wird.

Lauterbach will nicht, dass Organe „verloren gehen“

Die Nachrichten aus Norwegen könnten auch die Debatte über Organspenden in Deutschland wieder aufflammen lassen. Derzeit warten hier etwa 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Generell gilt die Zahl der verfügbaren Organe als zu niedrig. Daher gerät die derzeit geltende Zustimmungslösung bei manchen Gesundheitspolitikern in die Kritik.
Derzeit gilt nur derjenige als Organspender, der bereits zu Lebzeiten im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte einer Organentnahme zugestimmt hat. Dokumentieren lässt sich dieser Wille unter anderem über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Möglich ist auch, dass eine andere Person benannt wird, die diese Entscheidung dann treffen soll.
Die derzeitige Regelung gilt seit 2020, da die Alternative einer Widerspruchslösung keine parlamentarische Mehrheit gefunden hat.
Einer der vehementesten Verfechter einer solchen Lösung ist der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Es gebe eine „hohe Spendenbereitschaft in Deutschland“. Das zeige die Zustimmung von fast 90 Prozent der zuletzt Registrierten, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe), als er seine langjährige Forderung erneuerte. Diese hohe Bereitschaft werde aber „nicht realisiert, die Organe gehen verloren“.
Bei einer Widerspruchslösung gelten Erwachsene so lange als potenzielle Organspender, bis sie dem aktiv widersprechen. Um die derzeit geltende Regelung zu flankieren, tritt Lauterbach dafür ein, Bürger in regelmäßigen Abständen auf die Möglichkeit anzusprechen, sich als Organspender eintragen zu lassen.

Kirchen und Stiftung Patientenschutz lehnen Widerspruchslösung ab

Kritiker hingegen betrachten die Idee einer Widerspruchslösung als Verletzung des Selbstbestimmungsrechts. Sie betonen, die Entscheidung über Organspenden müsse eine ausdrücklich erklärte persönliche Zustimmung bleiben. Ein Automatismus wäre damit nicht vereinbar.
Gegen eine Widerspruchslösung spricht sich etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz aus. Sie drängt unter anderem darauf, die im Jahr 2020 beschlossenen Vorhaben wie die Schaffung eines bundesweiten Onlinespenderregisters, das alle freiwilligen Spender umfasst, umzusetzen.
Die Evangelische und die Katholische Kirche lehnen die Widerspruchslösung auch ausdrücklich ab.

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Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken hatte Anfang Mai einen neuen Anlauf gestartet, die Widerspruchslösung bei der Organspende zu verankern.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Künast entdeckt NSDAP-Mitgliedschaft ihres Vaters

Die frühere Bundesverbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) hat die NSDAP-Mitgliedschaft ihres Vaters bei der Suche in den digital aufbereiteten Mitgliederakten gefunden.

Künast fand Treffer sofort

„Ich habe das ‚Spiegel‘-Tool fast sofort genutzt, es hatte schon lange in mir rumort, ob einer meiner Vorfahren in der NSDAP gewesen ist. Aber Recherche ist nicht einfach. Ich habe den Namen meines Vaters, Willy Künast, eingegeben, sein Geburtsdatum, sein Jahrgang 1914. Es gab sofort einen Treffer. Er ist am 1. Mai 1933 in der Partei aufgenommen worden, also wenige Wochen nach der Machtübernahme“, sagte die Grünenpolitikerin dem „Spiegel“.
„Es war kein Schock, aber es hat mich schon getroffen und beschäftigt mich seitdem. Wenn aus einer unbeantworteten Frage Gewissheit wird, geht das Nachdenken wieder los“, so die heute 70-jährige Künast, die bis zum Frühjahr 2025 noch dem Bundestag angehörte.
Sie habe weitergesucht und auch noch seinen älteren Bruder gefunden, der 1937 eingetreten ist.
„Mich beschäftigt das emotional, ich rede darüber mit meinem Mann, mit Freunden“, so Künast. „Nach dem Krieg war es auch bei uns wie in vielen Familien: Das war ein Schweigekartell“, so die Grüne weiter.
Der „Spiegel“ hatte nach der Veröffentlichung der Suchmaschine auf seiner Onlineseite mehrere Politiker angefragt, ob sie sich mit der möglichen NS-Vergangenheit ihrer Familien beschäftigen.

Auch Lauterbach und Ramelow äußern sich

Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte nun dem „Spiegel“: „Ich habe die Daten meiner Großeltern eingegeben und war erleichtert, dass es stimmt, was mir erzählt wurde: Niemand von meinen Großeltern war in der NSDAP.“
Er habe allerdings auch seinen Großonkel in der Kartei gefunden. „Er war der Bruder meiner Großmutter und trat bereits im Mai 1932 in die NSDAP ein“, so Lauterbach, der heute SPD-Bundestagsabgeordneter ist.
Sein Großonkel sei nach dem Krieg entnazifiziert worden und habe in Wuppertal eine Karriere bei der Polizei gemacht. „Er war ein überzeugter Nationalsozialist“, so Lauterbach über seinen Großonkel.
Der Bundestagsvizepräsident und frühere Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte gegenüber dem „Spiegel“: „Ich finde die Transparenz, die jetzt in Bezug auf die NSDAP-Mitgliedsakten entsteht, wichtig. Nicht, um nachgelagerte Scherbengerichte abzuhalten, aber um sich zu erinnern und um sich mit der Geschichte der eigenen Familie auseinanderzusetzen.“
Er habe bereits vor den jetzt zugänglichen Akten gewusst, dass „mein Großvater ein frühes NSDAP-Mitglied war und meine Mutter ein frühes Mitglied des Bundes Deutscher Mädel“.
Der Linkenpolitiker erklärte weiter: „Ich habe die Geschichte meiner Familie immer offen thematisiert, weil damit auch meine eigenen Brüche zusammenhängen.“ (dts/red)
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Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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WHO-Versammlung: Mehr Geld, Klimafokus und Forderung nach neuen Notstandsregeln


In Kürze:

  • Deutschland hat WHO-Beitrag nach US-Austritt erhöht
  • WHO sieht Klimawandel als strategische Kernaufgabe
  • Expertenkommission fordert neue WHO-Notstandsregeln

 
In Genf hat am Montag, 18. Mai, die 79. Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) begonnen. Delegierte aus 193 Mitgliedstaaten beraten bis Samstag über die künftigen Prioritäten und gesundheitspolitischen Ziele der Organisation.
Die WHO bietet für Interessierte einen Livestream an, über den sie die Beratungen im Plenum mitverfolgen können. Die Redebeiträge werden in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Simultanübersetzung zur Verfügung stehen.

Deutsche Finanzierung hat WHO „unabhängiger und resilienter“ gemacht

Bereits am Vorabend der Eröffnung hat der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, an einem Empfang der deutschen Delegation teilgenommen. Dabei hat er sich bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dafür bedankt, dass die deutsche Bundesregierung ihren Beitrag zur Organisation um weitere 10 Millionen Euro erhöht hat. Damit soll ein Teil der durch den Austritt der USA wegfallenden Mittel kompensiert werden. Für die Jahre 2024 und 2025 lag der deutsche Beitrag insgesamt bei rund 290 Millionen Euro.
Die „nachhaltige Finanzierung über viele Jahre“, die Deutschland der WHO habe zuteilwerden lassen, mache diese „unabhängiger und resilienter“. Zudem habe die deutsche Unterstützung für das WHO-Zentrum in Berlin die globale Datenlage zu Pandemien verbessert. Dadurch sei eine bessere Überwachung auf Basis verfügbarer Technologien möglich.
Die aktuellen Ausbrüche des Hantavirus und von Ebola zeigen, dass „globale Gesundheitssicherheit von globaler Zusammenarbeit abhängt“. Deutschlands Engagement sende diese Botschaft aus – gerade in einer Zeit, in der „der Multilateralismus unter Druck steht“. Tedros warb vor diesem Hintergrund erneut für das Pandemieabkommen und das darin vorgesehene System für den Zugang zu Krankheitserregern und den gerechten Vorteilsausgleich („Benefit Sharing“).

Tedros: Schrumpfungsprozess „schmerzhaft“ – Deutschland hat geholfen

Es sei „sehr schmerzhaft“ für Tedros gewesen, dass jüngst viele Kollegen die WHO verlassen mussten, weil das vergangene Jahr für die Organisation so schwierig gewesen sei. Den Einschnitt sehe man jedoch auch als Chance. Die Umstrukturierung helfe dabei, „uns neu zu priorisieren, neu auszurichten und eine schlankere Organisation zu werden“. Diese solle sich künftig „stärker auf unser Kernmandat und unseren komparativen Vorteil“ konzentrieren, sagte Tedros. Deutschland habe die WHO in diesem Prozess unterstützt.
Am Montag überbrachte WHO-Büroleiterin Razia Pendse eine Grußbotschaft des UN-Generalsekretärs. Zudem wurden vier Global Health Leaders Awards an Persönlichkeiten aus Norway, Egypt, Ireland und The Bahamas verliehen, die sich über viele Jahre in WHO-Initiativen engagiert hatten.
Nach Angaben der WHO steht die diesjährige Weltgesundheitsversammlung im Zeichen einer zunehmenden Verknüpfung von Gesundheits- und Klimapolitik. Die Tagung knüpft an die Ergebnisse des Vorjahres an. Damals hatte die Weltgesundheitsorganisation den Klimawandel erstmals als vorrangiges strategisches Ziel ihres aktuellen Arbeitsprogramms definiert.

Klimapolitik im Zentrum des diesjährigen Treffens

Entsprechend werden im Rahmen der Tagung auch mehrere Nebenveranstaltungen zu Themen wie Klima, Luftverschmutzung, Energieversorgung und Gesundheit stattfinden. Die WHO beabsichtigt außerdem, einen neuen globalen Kommunikations- und Partnerschaftsplan „Klimawandel und Gesundheit“ vorzustellen. Dieser soll bis zur nächsten Weltklimakonferenz COP31 die politische Dynamik aufrechterhalten.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Bericht der Paneuropäischen Kommission für Klima und Gesundheit, die im vergangenen Jahr vom WHO-Regionalbüro Europa eingesetzt worden war. Den Vorsitz führt die frühere isländische Premierministerin Katrín Jakobsdóttir. Zu den Mitgliedern gehört auch der frühere deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
In ihrem Bericht bezeichnet die Kommission den Klimawandel als akute Bedrohung für Gesundheit, Versorgungssicherheit, sozialen Zusammenhalt und nationale Sicherheit. Nach Auffassung der Autoren reichen die bisherigen politischen Maßnahmen nicht aus, um dieser Entwicklung zu begegnen. Europa erwärme sich doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Allein im Jahr 2024 habe es rund 63.000 hitzebedingte Todesfälle gegeben.

Kommission legt WHO 17 Empfehlungen vor – darunter „Klimanotstand“

Die Kommission formulierte 17 Empfehlungen, die sie an Regierungen und die WHO selbst richtete. Sie umfassen unter anderem einen Umbau der Gesundheitssysteme mit stärkerer Ausrichtung auf Klimaresilienz, aber auch einen Ausbau erneuerbarer Energien und eine schrittweise Abkehr von Subventionen für fossile Brennstoffe.
Klimaindikatoren sollen künftig in die Bewertung nationaler Gesundheitssysteme einfließen. Die WHO solle zudem ein Informationszentrum einrichten, das Daten und Argumentationshilfen gegen „Klimaleugner“ bereitstellt. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Organisation alle zwei Jahre die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Gesundheitssysteme an den Klimawandel überprüft.
Darüber hinaus fordert die Kommission, die WHO solle ihre Regularien so anpassen, dass sie auch bei starken Hitzewellen oder anderen klimabedingten Gesundheitsgefahren einen Notstand ausrufen kann. Dies solle koordinierte Gegenmaßnahmen erleichtern. Bisher seien die Regelungen vor allem auf zeitlich begrenzte Epidemien ausgerichtet; langfristige klimabedingte Gesundheitsgefahren würden dadurch nicht ausreichend abgedeckt.