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Aufgeheizte Generaldebatte: Weidel attackiert Regierung, Merz verteidigt Reformkurs


In Kürze:

  • Alice Weidel kritisiert die Politik der Bundesregierung scharf und warnt vor einer weiteren Verschuldung sowie einer fortschreitenden Deindustrialisierung Deutschlands.
  • Friedrich Merz verteidigt den Kurs der Koalition, räumt aber Fehler in der Energiepolitik ein und wirbt für Investitionen in Wirtschaft, Sicherheit und Digitalisierung.
  • Grüne, SPD und Linke setzen unterschiedliche Schwerpunkte: Sie warnen vor den Folgen eines AfD-Erfolgs, verteidigen Investitionen oder kritisieren soziale Kürzungen und steigende Rüstungsausgaben.

 
Am Mittwoch, 9. September, stand im Bundestag die mit großem Interesse erwartete Generaldebatte zur Politik der Bundesregierung an. Anlass für den Schlagabtausch sind traditionell in der Haushaltswoche die Beratungen zum Etat des Kanzlers und Kanzleramtes.
Die Aussprache war von einer aggressiven Stimmung gekennzeichnet. Die Rede des Bundeskanzlers wurde mehrfach durch Zwischenrufe und Pfeifen, insbesondere aus der AfD‑Fraktion, unterbrochen. Julia Klöckner, Präsidentin des Bundestages, ermahnte die Abgeordneten mit den Worten: „Wenn so etwas noch einmal passiert, schmeiß’ ich Sie heraus.“
Die Debatte stand diesmal ganz im Zeichen der AfD, die am Sonntag deutlich die Wahl in Sachsen-Anhalt gewonnen hatte.

Weidel: Fundamentalkritik am Haushalt und an der Regierung

Bei der Generaldebatte hat die größte Oppositionsfraktion üblicherweise als Erste das Rederecht.
Für die AfD sprach die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel. Sie stellte den Haushaltsentwurf als Fortsetzung einer aus ihrer Sicht gescheiterten Politik dar. Sie kritisierte insbesondere die hohe Neuverschuldung und warnte vor einer „Staatspleite“. Bis 2030 werde die Verschuldung ihrer Darstellung zufolge auf mehr als 1 Billion Euro steigen. Sie warf der Bundesregierung vor, trotz hoher Steuereinnahmen immer neue Schulden aufzunehmen und dadurch künftige finanzielle Spielräume zu zerstören.
Ein zweiter Schwerpunkt ihrer Rede war die wirtschaftliche Lage im Land. Weidel machte die Bundesregierung für eine von ihr wahrgenommene Deindustrialisierung verantwortlich. Sie verwies unter anderem auf den Stellenabbau bei BASF und Volkswagen sowie auf die Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland. Sie machte dafür vor allem die Energie- und Klimapolitik verantwortlich – aber auch die Spitzenmanager von Konzernen, die sich gegen eine „wirtschaftsfeindliche Energiewende“ nicht gewehrt hätten. Deutschland habe zu hohe Stromkosten und verliere industrielle Substanz.
Die Energiewende schaffe zudem kostspielige, dysfunktionale Strukturen, während man intakte und bewährte wie hochmoderne Kohle- und Kernkraftwerke zerstöre.
Die „Migrationskrise“ sei entgegen der Darstellung der Bundesregierung nicht beendet. Deutschland sei nach Kolumbien das weltweit größte Aufnahmeland für Flüchtlinge. Dabei lebten in Deutschland mehr als 1 Million mehrfach abgelehnter Asylsuchender, die ausreisepflichtig wären.
Außenpolitisch warf Weidel der Bundesregierung vor, „Kriegspropaganda und Konfrontation mit Russland“ fortzusetzen, während die USA sich für einen Frieden in der Ukraine einsetzten.
Weidel skizzierte auch die Schwerpunkte eines von ihr geforderten Politikwechsels. Die AfD wolle unter anderem Subventionen, Entwicklungshilfe und bestimmte EU-Zahlungen reduzieren, den Staatsapparat verkleinern, eine „Massenmigration in die Sozialsysteme“ begrenzen sowie Energiewende und CO₂-Abgabe beenden. Zudem forderte Weidel eine Rückkehr zur Kernkraft und „günstigerem Erdgas aus Russland“.

Generaldebatte im Bundestag: Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel spricht am 9. September 2026, während Bundeskanzler Friedrich zuhört.

Foto: John Macdougall/AFP via Getty Images

Merz: Reformkurs verteidigt – gleichzeitig Selbstkritik bei Energie

Die Gegenrede von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war teils von einer Abgrenzung zur AfD und teils von einer Verteidigung des Regierungskurses gekennzeichnet. Er räumte ein, dass der AfD in Sachsen-Anhalt ein „bemerkenswertes Wahlergebnis“ gelungen sei. Er betonte aber, dass sie ihr Wahlziel einer absoluten Mehrheit nicht erreicht habe – und erklärte, er rechne nicht damit, dass der Partei eine solche irgendwo gelingen werde.
Besonders scharf kritisierte Merz die AfD-Position zur Ukraine und verteidigte die weitere Unterstützung des im Krieg mit Russland befindlichen Landes. Er warf Weidel vor, kein Wort zu dem offiziell Russland zugeschriebenen Drohnenvorfall vom 4. August verloren zu haben. Auch über die Waldbrände, für die der Kanzler den Klimawandel verantwortlich machte, habe die AfD-Fraktionsvorsitzende nicht gesprochen.
Beim Thema Wirtschaft verwies Merz auf ein erwartetes Wachstum von 1,3 Prozent in diesem Jahr und führte dies auf die Reformpolitik der Bundesregierung zurück. Gleichzeitig räumte er ausdrücklich ein, dass in der Energiepolitik „schwere Fehler“ gemacht worden seien.
Die Bundesregierung setze nun auf eigene Gaskraftwerke und erneuerbare Energien und wolle die Versorgungssicherheit gewährleisten. Der AfD warf er Panikmache mit Blick auf die Füllstände der Gasspeicher vor. Man kümmere sich um die Gewährleistung der Versorgung. Hastiges Mahnen zum zeitnahen Kauf treibe nur die Preise in die Höhe.
Der Kanzler ging außerdem auf Themen wie KI und Digitalisierung ein. Die Bundesregierung habe eine Taskforce zur KI-Nutzung eingesetzt und wolle unter anderem mit dem Ausbau von Rechenzentren sicherstellen, dass deutsche Unternehmen von der nächsten industriellen Entwicklungsstufe profitieren.
Merz verteidigte außerdem einen differenzierteren Umgang mit Migration und wandte sich scharf gegen den AfD-Begriff „Remigration“, den er als synonym mit jenem einer „ethnischen Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ bezeichnete. Die Position der AfD stelle eine Gefahr für zentrale Bereiche wie Handwerk, Krankenhäuser und Pflege dar, die auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen seien.

Grüne: Sorge wegen des AfD-Erfolgs und Kritik an der Kommunikation der Koalition

Für die Grünen sprach Fraktionschefin Katharina Dröge vor allem über die möglichen politischen Folgen des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt. Sie sprach von einem „absoluten Desaster“ und forderte Union und SPD auf, sich stärker gegen Rechtsextremismus und für die Zivilgesellschaft einzusetzen. Zugleich räumte sie ein, dass auch die Grünen in vielen Bereichen den Kontakt zu Teilen der Bevölkerung verloren hätten.
Dröge kritisierte die bisherige Strategie von CDU und CSU gegenüber der AfD: Diese sei offenbar davon ausgegangen, dass eine möglichst harte Migrationspolitik die Konkurrenz von rechts wieder zurückdrängen würde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe seit seinem Amtsantritt „größtmögliche Härte“ in der Migrationspolitik durchgesetzt – und die AfD sei nur noch stärker geworden.
Die Union, so Dröge, müsse ihre Unterschiede zur AfD deutlicher machen. Gleichzeitig kritisierte sie soziale Kürzungen und forderte, Wohlhabende stärker zur Finanzierung heranzuziehen.
Rechtsextremismus gedeihe insbesondere in strukturschwachen Regionen, wo Industrie abwandere und kommunale Einrichtungen geschlossen würden. Dröge brachte zudem ausdrücklich ein mögliches AfD-Parteiverbot ins Gespräch.

SPD: Verteidigung der Investitionen, aber Eingeständnis von Erklärungsproblemen

Für die SPD griff Fraktionschef Matthias Miersch die Aussagen Weidels scharf an. Diese habe in ihrer Rede erneut „Hass ausgesprüht“ – unter anderem mit pauschalen Angriffen gegen Syrer, von denen viele heute als Pflegekräfte oder Ärzte tätig seien. Miersch warnte insbesondere auch vor den Folgen eines EU-Austritts, mit dem Teile der AfD liebäugelten. Dieser sei ein „Schredder für Wohlstand und Arbeitsplätze“.
Miersch räumte jedoch ein, dass viele Bürger verunsichert seien und die Regierung ihre Reformen besser erklären müsse. Bei der Rente verwies Miersch darauf, dass die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und Kürzungen bei Sozialleistungen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen widersprächen.
Zugleich verteidigte er strukturelle Veränderungen bei Rente und gesetzlicher Krankenversicherung. Als Gegenargument zur Kritik an den Ausgaben verwies er auf „Rekordinvestitionen“: So sei eine „Steigerung von 60 Prozent“ an Mitteln in Forschung und Entwicklung investiert worden.

Linke: Regierung betreibt „Kanonen statt Butter“-Politik

Sören Pellmann, der Co-Chef der Fraktion der Linken, konzentrierte sich auf die sozialen Folgen des Haushalts. Er bezeichnete die Kürzungen als „sozialen Kahlschlag“ und kritisierte, dass ein erheblicher Teil der Ausgaben in die Aufrüstung fließe.
Die Koalition betreibe eine „Kanonen statt Butter“-Politik – dabei seien Investitionen in die Rüstung diejenigen, die am wenigsten an Folgeeffekte bewirkten. Auch der AfD warf Pellmann „Doppelzüngigkeit“ vor: Insbesondere im Osten stelle sie sich als Friedenspartei dar, in den Ausschüssen hingegen stimme sie jedoch der Aufrüstung zu.
Deutlich kritisierte Pellmann auch die Auswirkungen der Sparpolitik auf Kommunen und Zivilgesellschaft. Wenn Schwimmbäder, Jugendklubs und andere Einrichtungen geschlossen würden, gefährde dies letztlich auch den demokratischen Zusammenhalt. Als Alternative forderte Pellmann einen mindestens zehnjährigen Wiederaufbauplan für Infrastruktur, Wohnungsbau und Schulen.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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CDU-Arbeitnehmerflügel stellt sich gegen Merz: Streit um Rente


In Kürze:

  • Der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert bei der Rentenreform einen Kompromiss.
  • Mehrere ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab.
  • Die Rentenkommission empfiehlt eine Abschaffung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.

 
In der Debatte um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren stellt sich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Arbeitnehmerflügel der CDU, gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Die Bundesregierung sollte bei der Rentenreform „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“, äußerte CDA-Vize Christian Bäumler gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Bas will Gesamtpaket nicht mehr aufschnüren – Schwesig führt Widerstand an

Auch die Union solle „Beweglichkeit zeigen“, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Altersrente geht.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte im Juni ein Gutachten mit 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der Altersrente vorgelegt. Eine davon war die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die einen Rentenbezug bereits vor dem gesetzlichen Eintrittsalter ermöglichen soll.
Die Bundesregierung – darunter auch SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin Bärbel Bas – hatte angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission ohne weitere Abstriche umsetzen zu wollen.
Bas erklärte mit Blick auf die Vorschläge, diese seien für die Sozialdemokraten „kein Wunschergebnis“. Allerdings machte sie auch deutlich, das Gesamtpaket nicht aus Unmut über einzelne Punkte selektiv auseinanderreißen zu wollen.
Dies sehen einige Parteikollegen in den Ländern jedoch anders. Unter anderem hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die im September um ihre Wiederwahl kämpft, von Beginn an gegen die Rentenpläne ausgesprochen.
In einem Interview mit „t-online“ betonte Schwesig: „Wer 45 Jahre im Schichtdienst arbeitet, hat eine enorme Lebensleistung erbracht und muss weiterhin einen Anspruch auf eine auskömmliche Rente ohne Einschnitte haben.“

Geschlossene Front ostdeutscher Länder – auch Saarland und Bremen dabei

Die Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass gerade in Ostdeutschland nur die wenigsten Erwerbstätigen ausreichend Spielraum gehabt hätten, um zusätzlich privat vorzusorgen. Die meisten von ihnen hätten nur die gesetzliche Rente. Würden nun auch für Menschen mit 45-jähriger Erwerbsbiografie Abschläge kommen, würde die durchschnittliche Rente von 1.300 Euro im Nordosten noch weiter sinken.
Schwesig hält auch die geplante Härtefallregelung für untragbar. Diese ziele darauf ab, dass „die Menschen erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“. Das sei für die Landeschefin nicht machbar – und das kommuniziere sie auch in den Parteigremien. Man müsse „richtig an die Strukturen gehen“ und dürfe nicht diejenigen bestrafen,  die „den Laden rund um die Uhr am Laufen halten“.
Mit ihrem Widerstand gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren steht Schwesig gerade in den ostdeutschen Ländern nicht allein.
Neben Sven Schulze (CDU), der vor den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt mit dem Rücken zur Wand steht, erfährt Schwesig auch Unterstützung von den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU), Mario Voigt (CDU) und Dietmar Woidke (SPD).
Sie verweisen auch auf die speziellen Erwerbsbiografien im Osten und fehlende Optionen zum privaten Vermögensaufbau. Dies würde für Betroffene entweder einen faktischen Zwang zum Weiterarbeiten oder lebenslange Abschläge bedeuten.

Union bisher kategorisch gegen Änderungen

Rückendeckung erhalten die ostdeutsche Ministerpräsidenten auch von ihren SPD-Kollegen aus dem Westen, Anke Rehlinger (Saarland) und Andreas Bovenschulte (Bremen). Damit kommen die erklärten Gegner des Vorhabens im Bundesrat auf 25 Stimmen. Um die Beschlussfassung blockieren zu können, wären 35 Stimmen erforderlich. Es ist noch nicht absehbar, ob sich noch andere Länderregierungen den Gegnern der Neufassung anschließen werden.
Aufseiten der Union hatten sich CSU-Chef Markus Söder, die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann und der neue CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei bislang kategorisch gegen Kompromisse in dieser Frage ausgesprochen.
Auch die Junge Gruppe innerhalb der Unionsfraktion warnte auf X davor, durch das Herausziehen einzelner Bausteine „das ganze Haus zum Einsturz“ zu bringen. Der Abgeordnete Pascal Reddig fordert einen Gesetzesbeschluss noch vor den Landtagswahlen. Alles andere würde „Angst vor Wahlen“ signalisieren.
Reddig, der auch Mitglied der Rentenkommission war, beschrieb die Frührente als „sozial wenig zielgenau – und zugleich sehr teuer“. Denn statt „Menschen in körperlich belastenden Berufen einen früheren Rentenzugang zu ermöglichen“, werde sie vor allem „von gesünderen, männlichen und besserverdienenden Versicherten in Anspruch genommen“.

CDA fordert Kompromiss

CDA-Vize Bäumler hingegen fordert einen möglichst zügigen Kompromiss – bewusst noch vor den Landtagswahlen. Er erklärte:
„Es wäre gut, wenn der Kanzler so bald wie möglich mit den Ministerpräsidenten einen Kompromiss vereinbart. Am besten noch im August.“
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren treffe „hunderttausende Menschen […], nicht nur eine überschaubare Gruppe“. In vielen Fällen hätten die Betroffenen körperlich oft sehr hart gearbeitet.

Vertrauensschutz-Grundsatz verlangt längere Übergangsfristen

Die Rentenkommission empfiehlt, grundsätzlich keinen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze mehr zu ermöglichen. Zudem soll ein früherer Rentenzugang künftig immer an eine Altersgrenze statt an Beitragsjahre geknüpft sein.
Wer lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente nachweislich nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, soll über eine individuelle Gesundheitsprüfung einen erleichterten Rentenzugang erhalten.
Befürworter der Neuregelung argumentieren neben der Entlastung für die Rentenkassen auch mit arbeitsmarktpolitischen und demografischen Erwägungen. Die abschlagsfreie Frühverrentung entziehe dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte.
Zudem komme sie zunehmend nicht mehr körperlich hart arbeitenden Menschen zugute. Vielmehr werde sie überproportional von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, höheren Einkommen und entsprechend höheren Renten genutzt.
Die Kommission sprach sich für Übergangsregelungen für derzeit rentennahe Jahrgänge aus. Zudem erklärte sie, dass die abschlagsfreie Frührente unter Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes „zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft“ werden müsse.
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Druck auf Koalition wächst – Söder spricht vom „Weimarer Weg“

Die Koalition aus Union und SPD steht nach eigener Einschätzung vor wegweisenden Wochen – und angesichts des Aufwinds der AfD in Umfragen zusätzlich unter Druck.
CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem Aus der Regierung. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, (…), dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Samstag, 16. Mai, auf dem Katholikentag in Würzburg. „Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich.“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Diese Koalition muss halten und liefern.“ Er sieht die Koalition unter Zwang, Lösungen für die Probleme des Landes zu finden. Sonst wüchsen die radikalen Ränder. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie, und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübergabe an Adolf Hitlers Nationalsozialisten und der Errichtung der Diktatur. Historiker sehen nur sehr begrenzt Parallelen zur Gegenwart und warnen davor, die AfD mit den Nazis gleichzusetzen.

Reformpaket bis zum Sommer angestrebt

Angesichts der Wirtschaftskrise und dieses Umfragedrucks will die Bundesregierung vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen und bis zur Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren: zu den zentralen Themen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es noch große Differenzen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, er sei sich sicher, dass es die Koalition schaffe, sich auf Kompromisse zu einigen. Das habe die Koalition bereits bewiesen, sagte Miersch mit Blick etwa auf das Tariftreuegesetz.

Steuerreform

Zu den dicken Brocken gehört eine Steuerreform, welche die Koalition mit Wirkung zum 1. Januar 2027 plant – um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Vorhaben kostet viele Milliarden, die Finanzierung ist unklar.
Die SPD will höhere Einkommen und Erbschaften stärker belasten. Die CSU fordert den Koalitionspartner aber auf, nicht allein auf Umverteilung innerhalb des Systems zu setzen.
„Wir sind einen großen Schritt auf die SPD zugegangen und können uns vorstellen, uns bei der Reichensteuer zu bewegen“, schrieb CSU-Landesgruppenchef Hoffmann auf der Plattform X. „Im Gegenzug muss aber auch etwas von der SPD kommen. Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben. Reine Umverteilung führt in die Sackgasse, weil sie keinen Wohlstand schafft.“
Bei der Einkommensteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Spitzensatz im regulären Tarifverlauf – das sind 42 Prozent – und der Reichensteuer, die derzeit bei Ledigen ab knapp 278.000 Euro greift und 45 Prozent beträgt.

Pauschale Kürzungen?

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich für eine pauschale Abschmelzung bei allen Subventionen und Steuervergünstigungen um fünf Prozent ausgesprochen, um Steuerentlastungen zu finanzieren. Miersch nannte dies in der ARD einen Ansatz.
Allerdings habe die „Rasenmäher“-Methode das Problem, dass man dann auch an elementare Dinge gehe, die möglicherweise sehr wichtig seien. Er nannte etwa den sozialen Wohnungsbau. Zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte Miersch, dies würde untere Einkommen überproportional belasten.

Konsens mit Sozialpartnern? Verdi-Chef kritisiert Merz

Die Koalition will Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Reformprozess einbinden. Das könnte aber schwierig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Dienstag für tiefgreifende Sozialreformen geworben – und dafür Pfiffe und Buhrufe kassiert.
Verdi-Chef Frank Werneke warf Merz vor, für die Reformpläne der Bundesregierung bislang keinen Konsens mit den Gewerkschaften gesucht zu haben. Er warnte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten. Auch ein höheres Renteneintrittsalter sei nichts, wozu man Ja sagen werde.

Umfrage sieht AfD im Bund bei 29 Prozent

Auf Bundesebene steigt die AfD beim Meinungsforschungsinstitut Insa auf 29 Prozent (plus eins gegenüber der Vorwoche) – den höchsten je für sie gemessenen Wert.
Die Union fällt in der Erhebung für die „Bild am Sonntag“ auf 22 Prozent (minus eins) zurück – bei Insa ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Die SPD rutscht auf 12 Prozent (minus eins). Zusammen erreicht Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent. Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/red)