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Elterngeld, Bürgergeld, Rente: Wo Schwarz-Rot sparen will


In Kürze:

  • Milliardenloch im Haushalt erhöht Reformdruck.
  • Klare Sparvorgabe von Lars Klingbeil an alle Ministerien
  • Elterngeld gerät erneut ins Visier der Sparpolitiker.
  • Ehegattensplitting entwickelt sich zum Konfliktthema.
  • Bürgergeld-Debatte: große politische Wirkung, kleiner Spareffekt

 
Die bevorstehende parlamentarische Sommerpause und die Landtagswahlen im Herbst setzen die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Der Reformbedarf ist groß, die Reformbereitschaft der Bevölkerung jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen ausgeprägt – und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommen klare Vorgaben für die Haushaltsaufstellung 2027. Nun geht es an die Details.
Alle Ressorts sollen ihre bisherigen Ausgaben um mindestens ein Prozent senken. Das schwarz-rote Bündnis will zugleich umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss eine milliardenschwere Haushaltslücke geschlossen werden: Für das Jahr 2027 wird sie auf rund 30 Milliarden Euro geschätzt, bis zum Jahr 2029 sogar auf 172 Milliarden Euro. Hinzu kommen Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte infolge des Irankrieges. Zudem droht langfristig eine Überforderung der Sozialsysteme.

Nach beitragsfreier Mitversicherung gerät auch Elterngeld ins Sparvisier

Dem jüngsten ZDF-„Politbarometer“ zufolge sind 89 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung, dass grundlegende Reformen in Bereichen wie Gesundheit, Rente oder Arbeitsmarkt erforderlich sind. Allerdings sehen nur 23 Prozent eine hohe Bereitschaft dafür in der Bevölkerung – 75 Prozent gehen vom Gegenteil aus.
Wie bereits die Debatte um kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung gezeigt hat, ist die Reformbereitschaft dort besonders gering, wo es die eigene Familie betrifft. Die FinanzKommission Gesundheit (FGK) hatte unter anderem empfohlen, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden. Die starke öffentliche Kritik führte dazu, dass stattdessen lediglich ein Beitragszuschlag vorgesehen ist.
Als weiterer Bereich, in dem mit Kürzungen und Einschränkungen zu rechnen ist, gilt das Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien muss gemäß den Vorgaben von Lars Klingbeil in ihrem Ressort Einsparungen von 500 Millionen Euro umsetzen. Bereits zu Monatsbeginn hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass das Elterngeld davon betroffen sein soll.

Einkommensgrenzen bereits zweimal nach unten angepasst

Es wäre nicht das erste Mal, dass es im Bereich dieser im Jahr 2006 beschlossenen Leistung Einschränkungen gäbe – und das, obwohl die Summen noch nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 hatte das Ministerium unter Prien-Vorgängerin Lisa Paus die Einkommensgrenzen modifiziert. Diese stehen auch jetzt zur Debatte.
Derzeit liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bei einer Summe von 175.000 Euro pro Ehepaar. Wer mehr verdient, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Künftig könnte diese Obergrenze noch weiter gesenkt werden. Aber auch die Bezugsdauer könnte schrittweise verringert werden.
Je nach Ausgestaltung kann das Elterngeld insgesamt für 12 bis 14 oder für 28 bis 32 Monate in Anspruch genommen werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein Elternteil in dieser Zeit nicht oder in Teilzeit erwerbstätig ist. Zum anderen lässt sich die Bezugsdauer verlängern, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Einkommensersatzleistung.

Sozialverbände üben scharfe Kritik an möglicher Elterngeld-Kürzung

Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Übernimmt ein Elternteil vollständig die Kinderbetreuung und verzichtet auf Erwerbseinkommen, werden rund 65 Prozent des zuvor erzielten Nettoeinkommens ersetzt. Beim Elterngeld Plus für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 32 Wochenstunden liegt der Betrag zwischen 150 und 900 Euro. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, rund 350 der 500 Millionen Euro Einsparvorgabe über eine Reform des Elterngelds erreichen zu können.
Sozialverbände wie der VdK üben Kritik an dem Vorhaben. Dessen Präsidentin Verena Bentele verweist der dpa zufolge auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. De facto hätten Beziehende bereits jetzt stetige Verschlechterungen in Kauf nehmen müssen: „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Darüber hinaus missachte Schwarz-Rot damit den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, man wolle beim Elterngeld „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. Die Anzahl der Elterngeldbeziehenden betrug im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen.

Klingbeil will Aus für Ehegattensplitting bei künftigen Ehen

Ein weiterer politisch heikler Punkt ist vom Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst angestoßen worden: die Infragestellung des Ehegattensplittings. Wie Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der SPD-Zeitung „Vorwärts“ erklärte, entlaste dieses keine Familien mit Kindern, sondern vor allem Ehepaare: „Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen.“
Allerdings steht eine vollständige Abschaffung auch für Klingbeil nicht zur Debatte – nicht zuletzt, weil sie für bestehende Ehen verfassungsrechtlich problematisch wäre. Ein abrupter Wegfall würde in bestehende Lebensplanungen eingreifen und könnte dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. Zudem stellt sich die Union gegen weitreichende Eingriffe beim Ehegattensplitting, das politisch ähnlich umstritten wäre, wie die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung.
Der Vorschlag, das Splitting nur für künftige Ehen abzuschaffen, hätte entsprechend keinen unmittelbaren Effekt auf den Bundeshaushalt. Langfristig könnte er jedoch Wirkung entfalten, da in Deutschland jährlich rund 400.000 Ehen geschlossen werden.

Union setzt auf Bürgergeld-Einschränkungen – Einsparpotenzial wohl überschätzt

Die Union drängt auf weitere Einschränkungen und Verschärfungen beim Bürgergeld. Strengere Mitwirkungspflichten sowie schnellere und härtere Sanktionen sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und den Haushalt entlasten. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein Einsparpotenzial von rund 10 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, nach der Wahl sprach er von etwa fünf Milliarden Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte zuletzt lediglich „einige“ Milliarden.
Demgegenüber steht der im Herbst des Vorjahres vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der deutlich geringere Effekte erwarten lässt. Dem ZDF zufolge sollen sich die Einsparungen im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro belaufen und im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro sinken.
Ab 2028 könnte die Bürgergeldreform sogar mehr kosten, als sie einbringt, rechnete Bas vor. Zudem würden strengere Sanktionen voraussichtlich nur begrenzt zusätzliche Erwerbstätigkeit erzeugen. Ein erheblicher Anteil der Leistungsbeziehenden ist minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder als sogenannte Aufstocker im Erwerbsleben. Insgesamt erwarte Bas einen Spareffekt von etwa 0,2 Prozent der zuletzt rund 52 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben.

Einsparungen bei Verwaltung und Entwicklungshilfe – populär, aber wenig wirksam

Kurzfristig könnten Einschnitte bei Verwaltung und Personal den Haushalt entlasten. Bereits im Jahr 2025 soll der Personalbestand sinken, für das Jahr 2026 ist zusätzlich eine Einsparquote von zwei Prozent vorgesehen – Sicherheitsbehörden ausgenommen. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsausgaben reduziert werden. Politisch gilt dieser Bereich als leicht durchsetzbar und vergleichsweise populär, der finanzielle Effekt dürfte jedoch nur im niedrigen Milliardenbereich liegen.
Weitere Einsparpotenziale bestehen bei Förderprogrammen und Subventionen. Auch das Entwicklungsministerium muss sich auf Kürzungen einstellen – der Etat wurde bereits im laufenden Jahr von rund 10,28 auf 9,94 Milliarden Euro reduziert. Zudem ist die vollständige Senkung der Stromsteuer noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig könnten die Folgen des Irankrieges den politischen Druck dahingehend erhöhen, die Entlastungen für Bürger stärker zu priorisieren.
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Bund prüft Kürzungen beim Elterngeld trotz sinkender Geburtenrate


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
  • Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
  • Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
  • Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.

 
Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“

Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft

Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.

Wer derzeit die Leistung beantragen kann

Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition

Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.