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Unionsfraktion kritisiert Pläne des Arbeitsministeriums zur Arbeitszeitflexibilisierung

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), erklärte am 18. Juni gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Flexibilisierung müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von einer Tarifbindung.
Eine Bindung an Tarifverträge lehnt die Union ab. „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen“, sagte Biadacz.

Kritik an Arbeitszeiterfassung

Biadacz lehnte auch Überlegungen des Ministeriums zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung ab. Die Erfassung müsse unbürokratisch möglich sein. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben weiterhin möglich bleiben.

Interne Arbeitsfassung

Ein Sprecher der Unionsfraktion wies darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf handelt. Das Bundesarbeitsministerium hatte sie als „interne Arbeitsfassung“ bezeichnet. (afp/red)
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Linken-Parteitag: Neue Führung soll Erfolgskurs sichern


In Kürze:

  • Die Linke wählt auf ihrem Parteitag in Potsdam eine neue Parteiführung und setzt auf Luigi Pantisano als Nachfolger von Jan van Aken.
  • Nach dem Bundestagswahlerfolg und starkem Mitgliederzuwachs liegt die Partei in Umfragen inzwischen bei rund 12 Prozent.
  • Die Parteiführung will verstärkt Arbeiter, Beschäftigte und sozial Schwächere ansprechen, die zuletzt häufig zur AfD abgewandert sind.

 
Vom 19. bis 21. Juni wird die Linke in Potsdam ihren Bundesparteitag abhalten. Dabei steht die Neuwahl ihres Vorstands im Mittelpunkt. Gleichzeitig möchte die Partei vor dem Hintergrund einer sich wandelnden politischen Landschaft in Deutschland ihren überraschenden Erfolg bei der Bundestagswahl fortsetzen.
Die seit Oktober 2024 amtierende Doppelspitze steht vor einer Veränderung. Die damals erstmals in diese Funktion gewählte Co-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner wird sich zur Wiederwahl stellen. Demgegenüber hatte ihr bisheriger Sprecherkollege Jan van Aken im April angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Als Nachfolger schlug er den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Luigi Pantisano vor, der sich daraufhin ebenfalls zur Kandidatur bereit erklärte.

Linke wächst auf 112.000 Mitglieder an

Politisch befindet sich die Linke derzeit in einer günstigen Ausgangslage. Bereits im Vorjahr war es ihr gelungen, in einer beispiellosen Aufholjagd den eigenen Verbleib im Bundestag abzusichern. Noch im Sommer 2024 galt die Partei als Auslaufmodell, Umfragen sahen sie über Monate hinweg bei lediglich 2 bis 3 Prozent. Die „Aktion Silberlocke“, im Zuge derer sich die Aushängeschilder Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow um Direktmandate bewarben, galt als letzte Chance, den Verbleib der Partei im Parlament zu sichern.
Inzwischen hat sich die Lage grundlegend verändert. In der jüngsten YouGov-Umfrage liegt die Linke bei 12 Prozent und damit gleichauf mit der SPD. Seit Beginn des Jahres hat sich zudem ihre Mitgliederzahl verdoppelt. Derzeit gehören 112.000 Menschen der Partei an, wobei die meisten Neuzugänge unter 30 Jahre alt sind.
Etwa 70 Prozent ihrer Wähler bei der Bundestagswahl bezeichneten sich als Überzeugungswähler – nur eine Minderheit hatte die Linke aus Protest oder taktischen Gründen gewählt. Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielte die Partei bei Jung- und Erstwählern, insbesondere bei jungen Frauen. Der Versuch der früheren Spitzenfunktionärin Sahra Wagenknecht, die Linke mit ihrer Parteineugründung im Parteienspektrum abzulösen, scheint gescheitert.

Wachstum geringer als bei anderen Oppositionsparteien

Allerdings konnte die Linke ihre phasenweisen Erfolge auf Bundesebene seit ihrer Entstehung aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG im Jahr 2007 nie in eine Regierungsbeteiligung ummünzen. Vonseiten der Union besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Zudem scheiterte eine gemeinsame Mehrheit mit den bevorzugten Partnern SPD und Grünen, die theoretisch 2005 und 2013 möglich gewesen wäre, am fehlenden Interesse der beiden Parteien.
Auf Länderebene regiert die Linke derzeit in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit. In Thüringen ist die CDU-geführte Landesregierung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag bei wichtigen Vorhaben auf die Zusammenarbeit mit der Linken angewiesen. Eine ähnliche Konstellation könnte nach der Landtagswahl im Herbst auch in Sachsen-Anhalt entstehen.
Gleichzeitig wächst die Linkspartei in der Wählergunst langsamer als die anderen im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien. Im Durchschnitt aller jüngst erhobenen Umfragen würde die Linke um 2,1 Prozent mehr als bei der Bundestagswahl 2025 auf sich vereinen können. Demgegenüber würden die Grünen ein Plus von 2,4 Prozent verzeichnen, die AfD eines von 6,9 Prozent.

Geringstes Wählerpotenzial aller Bundestagsparteien

Auch bei der Potenzialanalyse von INSA können sich nur 22,5 Prozent aller Befragten grundsätzlich vorstellen, die Linke zu wählen. Demgegenüber reicht das Wählerpotenzial der Grünen bis zu 28 Prozent, jenes von Union und SPD jeweils bis zu 33 Prozent und das der AfD bis zu 35 Prozent.
Zudem hat sich bei der Bundestagswahl sowie bei den bisherigen Landtags- und Kommunalwahlen des Jahres 2026 ein weiterer Trend gezeigt: Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt die Linke vor allem in Großstädten und Regionen mit einem hohen Akademikeranteil. In diesem Wählersegment steht sie in direkter Konkurrenz zu den Grünen.
Demgegenüber ist die Partei unter Arbeitern und Geringverdienern deutlich schwächer vertreten – also gerade in jenen Wählergruppen, für die sie den Anspruch erhebt, Politik zu machen. Dort ist die Neigung, die AfD zu wählen oder der Wahl fernzubleiben, deutlich stärker ausgeprägt als die Bereitschaft, die Linke zu unterstützen. Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu den 2000er-Jahren, als die Linke beziehungsweise ihre Vorgängerparteien PDS und WASG unter Arbeitslosen und sozial Schwächeren vergleichsweise großen Zuspruch genossen.

Pantisano will die Linke für Arbeiter wählbar machen

Ines Schwerdtner hatte in ihrer bisherigen Zeit als Bundesvorsitzende versucht, die Linke nach dem Vorbild der KPÖ in Graz oder Salzburg als „Kümmerer“-Partei zu etablieren. Im Mittelpunkt standen dabei Alltagsthemen wie hohe Mieten und steigende Lebensmittelpreise. Wie schon bei der PDS in Ostdeutschland nach der Wende sollte auf kommunaler Ebene der Servicegedanke im Vordergrund stehen. Dadurch sollte die Nähe zwischen Partei und Wählern gestärkt werden.
Auch ihr designierter künftiger Sprecherkollege Luigi Pantisano will die Linke als Partei etablieren, die wieder Politik „für die Krankenschwester, den Busfahrer und den Industriearbeiter“ macht. Obwohl der Landesverband in Baden-Württemberg als einer der schwächsten bundesweit gilt und bei der Landtagswahl 2026 erneut den Einzug in den Landtag verpasste, gilt Pantisano innerhalb der Bundespartei als Hoffnungsträger.
Pantisano erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er wolle die Sorgen und Nöte der Erwerbstätigen stärker aufgreifen. Es gebe eine „immense Wut bei denjenigen, die den Laden am Laufen halten, also Arbeiterinnen und Arbeitern“. Diese führt er unter anderem auf die Rhetorik von Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, der aus seiner Sicht Narrative kultiviere, wonach Arbeitnehmer Krankenstände vortäuschten sowie länger arbeiten und später in Rente gehen sollten.

Die Partei will sich „als Steinhaus“ aufbauen

Die Linke will nun „an die Werkstore gehen und dort ins Gespräch kommen“. Seit Ende April gibt es auch eine Hotline, bei der sich Beschäftigte mit Anliegen wenden können. Zudem müsse die Partei „hinter den Arbeiterinnen und Arbeitern stehen, wenn Konzernbosse mit Tarifkürzungen und Werksschließungen drohen“.
Auf diese Weise hofft Pantisano, auch dem Abwandern von Arbeitnehmern aus sozial schwächeren Milieus zur AfD entgegenwirken zu können. Diese schaffe es zwar, die Wut der Menschen aufzugreifen, habe jedoch „keinen Plan, wie der Wohlstand gesichert werden kann“. Mit dem Leitantrag „Die Linke als Steinhaus bauen“ skizziert die Partei zudem, wie sie vor allem jüngere Wähler ansprechen will, „die sich aus Wut das erste Mal für die AfD entscheiden oder sich in politische Apathie zurückziehen“.
Im Kern geht es der Partei dabei um die Verteidigung eines ausgebauten Sozialstaats, der aus Sicht der Linken eine Grundbedingung für den Erhalt demokratischer Strukturen ist. Die Partei will in der sich abzeichnenden „neuen Weltordnung“ Europa als Friedensmacht etablieren. Diese soll sich – ungeachtet der kolonialistischen Vergangenheit – mit dem Globalen Süden solidarisieren und durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung ihre Attraktivität gegenüber den Weltmächten bewahren.

Zohran Mamdani als Vorbild – auch im Umgang mit Israel

Zu den Forderungen im Antrag gehören auch Entlastungen im Alltag, Eingriffe in den Wohnungsmarkt, ein staatlicher Investitionsfonds für den industriellen Umbau sowie eine Vermögenssteuer. Pantisano selbst nennt New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani als eines seiner politischen Vorbilder.
Die „Jüdische Allgemeine“ interpretiert die Bezugnahme zu Mamdani dahingehend, dass damit auch eine kritischere Haltung gegenüber der israelischen Politik verbunden sein könnte. Eine direkte Verknüpfung zu Israel stellt der Leitantrag der Linken jedoch nicht her. Das Thema Israelpolitik, das die Partei zuletzt innerparteilich belastet hatte, spielt dort insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.
Nach Felix Banaszak bei den Grünen will künftig auch Pantisano bei der Linken verstärkt das Arbeiterpublikum ansprechen. Der Diplom-Ingenieur und Architekt aus Stuttgart ist zudem Mitglied der Gewerkschaft Verdi. Ursula Münch von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing äußert sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Pantisanos Strategie.

Expertin: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel“

Münch erklärt gegenüber AFP, dass das Zielpublikum und dessen Interessen insgesamt zu unterschiedlich seien, um die von der Linken betriebene Verknüpfung von Themen zu tragen. Dies betreffe etwa ökologische Fragen, internationale Positionierungen und soziale Gerechtigkeit: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel und keine internationale Solidarität mit den Palästinensern, sondern bezahlbare Wohnungen.“
Daher bleibe die Linke in einer „gewissen Zerrissenheit“, die sich auch durch „flotte Social-Media-Auftritte der Fraktionsvorsitzenden“ nicht überdecken lasse. Unklar bleibt zudem, ob Anträge zu „Solidarität mit Sexarbeiterinnen“, „Abschaffung des Werbeverbots für die Pille danach“, „Gegen die Ausbeutung von Pferden“, „Verbot der privaten Nutzung von Feuerwerkskörpern“, „reproduktiver Selbstbestimmung“ oder „Solidarität mit Kuba“ tatsächlich die dringlichsten Anliegen der neu adressierten Zielgruppen treffen.
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Bundestag beschließt Gesetz gegen missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Streit um Aus fürs Heizungsgesetz: Opposition und Verbände kritisieren Reform


In Kürze:

  • Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
  • 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
  • Aus der Opposition kommt Kritik

 
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.

Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem

Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.

Streit um neue Heizungspläne im Bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.

Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an

Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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Merz vor EU-Gipfel: Fokus auf Wachstum, Sicherheit und ein starkes Europa


In Kürze:

  • Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
  • Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
  • EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
  • Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.

 
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.

Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich

Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.

Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern

Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.

Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze

Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.

Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende

In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“

Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs

Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
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LIVESTREAM: Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an. Hier die heutige Tagesordnung. Der Livestream beginnt um 9 Uhr:

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Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an.
Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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10. Juni: Fahnen-Affäre im Bundestag | Forschung plant Stellenabbau | Gewaltwelle in Belfast

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Fahnen-Affäre im Bundestag

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.

Forschung plant Stellenabbau

Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.

Terminabsage für Merz

In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.

Gewaltwelle in Belfast

Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

Erneute Angriffe in Nahost

Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
 
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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Bundesgesundheitsministerium lässt rund 2.200 Tonnen Masken und Materialien vernichten

Masken im Wert von mehreren Milliarden Euro aus Steuergeldern ließ der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Pandemie bestellen und auf Halde legen. Benötigt wurde ein Großteil nicht, daher wurden bereits mehrere Milliarden Masken verbrannt. Nun geht es bei der Vernichtung in die nächste Runde. Die aktuelle Bundesgesundheitsministerin und Parteifreundin Spahns, Nina Warken, will nun weitere Hunderttausende Gesichtsbedeckungen entsorgen lassen. Und auch das kostet den Steuerzahler wieder viel Geld, wie die „BILD“ berichtet.

715.000 Euro für Entsorgung

Wie es in einer Ausschreibung des Ministeriums heißt, sollen bis zu knapp 2.200 Tonnen Masken, Spritzen und Schutzbrillen in Öfen landen. Die riesige Menge an Materialien lagert in Ulm. Warkens Behörde sucht nun ein Unternehmen, das alles abholt. Laut „BILD“ haben allein die Masken einen Wert von etwa 250 Millionen Dollar. Für den Abtransport seien bis zu 87 Laster (40-Tonner) nötig.
Wie aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Material „zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen)“. Diese müssten „ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsorgt werden. Bis Ende November 2027 soll der Auftrag, dessen Wert das Ministerium auf 715.000 Euro plus Mehrwertsteuer schätzt, abgewickelt sein.
Über Einzelheiten zur Abwicklung darf sich der potenzielle Vertragspartner des Ministeriums nicht äußern. So heißt es in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 13.3:
„Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.“

Rüge vom Bundesrechnungshof

Der Großteil der 5,8 Milliarden Schutzmasken, die Spahn zu Beginn der Coronapandemie beschaffen ließ, ist inzwischen ungenutzt verbrannt worden. Das ging im vergangenen Februar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Entsorgungskosten sollen rund acht Millionen Euro betragen haben. Das Thema Masken beschäftigt auch nach wie vor die Gerichte, da zahlreiche Unternehmen den Bund beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verklagt haben.
Spahn musste im Februar vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages aussagen. Dort rechtfertigte er sein Handeln und behauptete, dass die Masken zu einem günstigen Preis von je einem Euro gekauft wurden. Enquetemitglied Paula Piechotta (Grüne) widersprach und sagte, dass selbst außerhalb der „Akutphase“ der Pandemie bis zu sieben Euro für die „Wuchermasken“ gezahlt worden seien.
Auch der Bundesrechnungshof übte scharfe Kritik an Spahn. So seien Masken „weit über Bedarf“ bestellt worden. Weniger als ein Drittel der 5,7 Milliarden Masken sei tatsächlich verteilt worden. Inwiefern sie hilfreich bei der Pandemiebekämpfung waren, sei nicht feststellbar. Im Ergebnis sei der „überwiegende Teil“ ohne Nutzen gewesen.
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Bundestag: 4 Jahre Mandat – gleiche Rente wie nach 28 Jahren Arbeit

Bundestagsabgeordnete erwerben durch eine vierjährige Mandatsdauer im Parlament so hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftige mit Durchschnittsverdienst durch 28 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die am Samstag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Die Linke forderte eine Korrektur der Regelung.

Linke kritisiert Ungleichbehandlung

„Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat“, sagte die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, dem RND.
„Dass nach 28 Jahren harter Arbeit so viel gesetzliche Rente rauskommt wie nach nur vier Jahren im Bundestag, ist einfach absurd“, kritisierte sie. Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen.

Rentenreform auf der politischen Agenda

„Es ist allerhöchste Zeit, diese Privilegien abzuschaffen“, forderte Vollath. Sie verlangte, Abgeordnete in die normale gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Linken-Politikerin kritisierte, dass dies bislang nicht der Fall ist.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission berät derzeit über Vorschläge für eine Reform der Rentenversicherung. Am 30. Juni soll sich damit ein Koalitionsausschuss von Union und SPD befassen. Erwartet werden harte Einschnitte. Vor allem aus der Unionsfraktion gibt es Forderungen, die Lebensarbeitszeit deutlich zu verlängern. (afp/red)
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Bundesagentur für Arbeit: Defizit könnte 2026 auf über acht Milliarden Euro steigen

Angesichts höherer Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Milliardendefiziten.
„Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte“, heißt es in einem turnusmäßigen Finanzbericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der AFP am Mittwoch, 3. Juni, vorlag.
2027 läge das Defizit aus heutiger Sicht demnach bei 5,2 Milliarden Euro.
Ein positiver Haushaltssaldo sei im Projektionszeitraum bis 2030 „nicht darstellbar“, heißt es in der Vorlage weiter. „Selbst im Projektionsjahr 2030 läge das Defizit noch bei 2,7 Milliarden Euro.“

Arbeitslosigkeit bleibt hoch

In ihrer Herbstprognose hatte die Bundesagentur noch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 2,74 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet. In der aktuellen Projektion wurden für dieses Jahr nun 2,83 Millionen zugrunde gelegt.
Im Mai hatte die Zahl der Arbeitslosen bei 2,95 Millionen gelegen. In allen Jahren bis 2030 bliebe die Erwerbslosigkeit nach der Projektion im Jahresschnitt unter drei Millionen.

Bund soll Milliardenhilfen leisten

Wegen der Defizite benötigt die Bundesagentur in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Unterstützung des Bundes. „Bis 2030 würde sich der Stand an Liquiditätshilfen auf rund 23 Milliarden Euro kumulieren“, heißt es in der Vorlage.
Insgesamt verweist die Bundesagentur darauf, dass die Projektion „einer hohen Unsicherheit“ unterliegt. (afp/red)
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FDP erreicht wieder 5 Prozent, SPD stürzt ab auf 11 Prozent


In Kürze:

  • Zwei aktuelle Umfragen von GMS und Forsa sehen die FDP bei 5 Prozent und damit an der Schwelle zum Wiedereinzug in den Bundestag.
  • Die Wahl von Wolfgang Kubicki zum FDP-Bundesvorsitzenden könnte den Liberalen zusätzlichen Rückenwind verschafft haben.
  • Union und SPD verlieren weiter an Zustimmung, während die AfD mit 27 Prozent ihre starke Position behauptet.
  • 55 Prozent der Befragten trauen derzeit keiner Partei die Lösung der wichtigsten Probleme Deutschlands zu.

Ein kurzfristiger Kubicki-Effekt – oder Ausdruck eines möglichen Comebacks? Das Ergebnis der am Montag, 1.6., präsentierten Sonntagsfrage der Hamburger Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung (GMS) zieht vor allem aufgrund eines Ergebnisses die Aufmerksamkeit auf sich. Ihren Zahlen zufolge legt die FDP auf 5 Prozent zu und könnte sich demnach Hoffnungen auf eine Rückkehr in den Bundestag machen.
Zumindest teilweise ist der Bundesparteitag der Liberalen vom vergangenen Wochenende in die Zahlen mit eingepreist. Die Umfrage erfolgte unter 1.023 Wahlberechtigten in der Zeit von 27. Mai bis 1. Juni – wobei man einige Teilnehmer telefonisch und einige online befragte. Am Samstag wählten die Delegierten in Berlin in einer Kampfabstimmung Wolfgang Kubicki zu ihrem neuen Bundesvorsitzenden.

FDP dank Kubicki wieder im Aufwärtstrend?

Mit seinen für die FDP ausgewiesenen Werten stand GMS unter den Umfrageinstituten in Deutschland bis Dienstag allein. INSA, das am Samstag seine letzte Sonntagsfrage publizierte, sah die Liberalen nur bei 3 Prozent – mit einem Minus von einem Prozentpunkt. Auch Ipsos und Forsa sahen die FDP zuletzt nur bei 3 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen wies sie nicht einmal mehr gesondert aus.
Die letzten Umfragen, die das Erreichen der Sperrhürde für die Liberalen als möglich betrachteten, waren jene von Ipsos vom 1.4. sowie die am 14.1. publizierte von Pollytix. Keine andere Sonntagsfrage eines der führenden Meinungsforschungsinstitute sah die FDP sonst in diesem Jahr bei 5 Prozent.
GMS jedoch geht davon aus, dass die breite Unzufriedenheit mit der Koalition in Berlin in der Bevölkerung generell die Oppositionsparteien stärke – mit Ausnahme des BSW, das nur noch bei 2 Prozent liege. Das Institut führt lediglich vierteljährlich Sonntagsfragen durch, die Ergebnisse erscheinen meist auf msn.com.

GMS sieht Grüne wieder mit großem Abstand auf Platz 3

Frühere Partnerschaften wie jene mit Sat.1 oder der Bayerischen Staatskanzlei hat GMS beendet. Im Jahr 2008 war das Institut in die öffentliche Kritik geraten, weil sie für 108.000 Euro aus Steuergeldern Studien durchgeführt haben soll. Aus diesen sollte die CSU Anleitungen erhalten, wie sie politische Gegner kleinhalten könne. Eine Studie aus dem genannten Jahr soll dazu geraten haben, mit dem damaligen Koalitionspartner FDP den Konflikt zu suchen.
Diese Zeiten liegen jedoch lange zurück, und abseits des Plus von zwei Prozentpunkten Zuwachs seit März, den die Umfrage den Liberalen ausweist, weichen die GMS-Zahlen kaum von jenen der Konkurrenz ab. Die AfD liegt dem jüngsten Umfrageergebnis bei 27 Prozent, was einem Plus von drei Prozentpunkten gegenüber März entspräche.
Auch das Minus von drei Prozentpunkten von CDU und CSU, die GMS bei 24 Prozent sieht, spiegelt einen Trend wider, den auch andere abbilden. Höher als andere Meinungsforscher schätzt das Institut das Ergebnis für die Grünen ein. Diese würden demnach 16 Prozent erzielen – ein Plus von 4 Prozentpunkten gegenüber Anfang März und von 4,4 Prozent gegenüber dem Bundestagsergebnis.

Forsa sieht FDP ebenfalls wieder bei 5 Prozent

Demgegenüber stürzt die SPD auf 11 Prozent ab – was gegenüber März einem Minus von 5 Prozentpunkten gleichkäme. Damit liegen die Sozialdemokraten bei GMS gleichauf mit der Linkspartei, die sich um einen Prozentpunkt gegenüber der vorangegangenen Umfrage verbessert.
Ein Wiedereinzug der FDP in den Bundestag würde jedoch nichts an den Koalitionsoptionen ändern. Die sogenannte Kenia-Koalition aus Union, SPD und Grünen wäre das einzige realistische Dreiermodell, das noch eine Aussicht auf eine Mehrheit ohne AfD hätte.
Neben GMS hat mittlerweile auch Forsa eine Umfrage veröffentlicht, die von 5 Prozent für die FDP ausgeht. Die Zahl der Befragten liegt dort bei 2.502, der Umfragezeitraum war 26. Mai bis 1. Juni, damit auch hier zum Teil nach dem Bundesparteitag. Auch Forsa sieht die AfD bei 27 Prozent, allerdings die Union bei nur noch 21 Prozent (minus 1) und damit erheblich schlechter als alle anderen Institute.

55 Prozent halten keine Partei mehr für kompetent

Die Grünen kommen in der Forsa-Umfrage auf 15 Prozent. Sie bleiben ebenso unverändert wie die SPD mit 12 und die Linkspartei mit 11 Prozent. Bezeichnend ist weiterhin die Einschätzung der Bevölkerung zur Kompetenz der Parteien: 55 Prozent der Befragten trauen keiner politischen Partei zu, die Probleme lösen zu können. Auch bei AfD (13 Prozent) und Union (12 Prozent) glaubt nur ein Teil der Anhänger, dass diese Parteien dazu in der Lage wären.
Den Grünen sprechen 8 Prozent aller Befragten Kompetenz zu, SPD und Linke (plus 1) kommen in diesem Bereich auf je 5 Prozent. Nur 13 Prozent (minus 1) sind derzeit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz zufrieden, das ist ein neues Allzeittief. 85 Prozent (plus 1) sind unzufrieden, darunter sogar 54 Prozent der Unionsanhänger.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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BAföG-Reform auf der Kippe? Streit um Finanzierung belastet Koalition


In Kürze:

  • Die Koalition streitet über die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform und möglicher Leistungserhöhungen.
  • Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie eine spätere Anhebung des Grundbedarfs.
  • SPD-Politiker werfen der Union Verunsicherung von Studenten vor und pochen auf die Umsetzung der Reform.
  • Aussagen von Forschungsministerin Dorothee Bär zu Studentenjobs lösten zusätzliche Kritik aus.

 
Die Frage der BAföG-Reform belastet die Koalition. Eigentlich hatte das Bundesforschungsministerium bereits Ende April verkündet, dass sich Union und SPD auf die Finanzierung geeinigt hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Stefan Kornelius machten jedoch zu Wochenbeginn deutlich, dass die geplante Reform weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die vereinbarte Reform zwar nicht infrage – diese soll das Kabinett im Juli beschließen. Allerdings sei noch nicht gesichert, dass es zu der vorgesehenen Erhöhung der Leistungen kommen werde.

Was das BAföG-Paket beinhalten soll

Die Einigung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 380 auf 440 Euro steigen. In weiterer Folge soll der Grundbedarfssatz von derzeit 475 Euro schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der Bezug von Bürgergeld ist für Immatrikulierte grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Studienanfänger aus bedürftigen Familien soll es allerdings eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruchsberechtigt seien Studienanfänger, die nicht älter als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen und in Familien leben, die ihr Einkommen aufbessern müssen.
Die Antrags- und Verwaltungsverfahren für das BAföG sollen zudem modernisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem ist eine regelmäßigere Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale soll bereits zum Wintersemester 2026/27 stattfinden. Die Umsetzung der Erhöhung des Grundbedarfs soll dagegen in zwei Schritten ab 2027/28 erfolgen.

Bär: „Kein Drama“, wenn Studenten nebenbei jobben

Dass aus der Union jetzt Stimmen kommen, die den Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags anmahnen, sorgt in der SPD für Unmut. Vizefraktionschefin Wiebke Esdar wirft dem Kanzleramt vor, junge Menschen zu verunsichern. Die Finanzierung stehe, so Esdar. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe die Reform bereits in seiner Haushaltsplanung abgebildet, betonte sie.
Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatte Ministerin Bär erklärt, sie habe Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAföG-Reform angesichts des allgemeinen Spardrucks. Zudem sei es „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, so Bär.

SPD-Abgeordnete bringt wegen BAföG-Reform Koalitionsbruch ins Spiel

Juso-Chef Philipp Türmer kritisierte die Aussagen am 1. Juni im Deutschlandfunk als „ehrlicherweise saudumme Klischees“ über angeblich „faule Studenten“, die „doch mal arbeiten“ sollten. Tatsächlich seien bereits rund 65 Prozent der Studenten neben dem Studium berufstätig – mehr als in früheren Generationen.
Trotzdem lebten 50 Prozent der Immatrikulierten, die nicht mehr zu Hause wohnten, in Armut. Grund dafür seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Tatsache, dass das BAföG eben nicht ausreiche. Die Ministerin solle sich auf die Seite der Betroffenen stellen, mahnt Türmer: „Sie müsste ein Interesse daran haben, dass es in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängt, ob man sich das Studieren leisten kann.“
Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner. In einem am Montag veröffentlichten Meme deutete sie an, dass die SPD bei einem Scheitern der BAföG-Reform Konsequenzen ziehen könnte: „Wenn die BAföG-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!“
Später löschte sie das Bild. Screenshots davon verbreiten sich jedoch weiterhin in den sozialen Medien. Aus dem Bundesforschungsministerium hieß es unterdessen, man arbeite „mit Nachdruck“ daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Bundeskabinett verabschiedet werden könne und zum Wintersemester in Kraft trete.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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Kanzler Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht verhängt 30 Tagessätze gegen Facebook-Nutzer

Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Facebook-Kommentar als „Lackaffe“ bezeichnete, sieht sich der Urheber nun einem Strafverfahren gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ging diese Äußerung zu weit.
Die Konsequenz: Sie ließe einen Strafbefehl wegen Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) verhängen.
Das Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlichte im Oktober 2025 einen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite über den Besuch des Kanzlers in der Stadt und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. Etwa 400 Menschen kommentierten den Beitrag.

Behörden prüften 38 Kommentare auf strafrechtliche Relevanz

Bei der Untersuchung der Kommentare fanden die Behörden laut „tagesschau“ bei 38 Beiträgen mögliche strafrechtliche Relevanz. Einige Kommentare bewerteten sie dann als zulässige Meinungsäußerung und stellten die Verfahren ein. Dazu gehört etwa der Vergleich des Bundeskanzlers mit „Pinocchio“, einer Märchenfigur, der beim Lügen die Nase wächst. Andere Aussagen hielten sie für strafrechtlich relevant. Ein Strafbefehl ist bislang nur gegen eine Person bekannt geworden, deren Identität nicht veröffentlicht wurde.
Die Bezeichnung „Lackaffe“ ordnete die Staatsanwaltschaft als Beleidigung ein. Sie begründete dies damit, dass die Äußerung keinen sachlichen Bezug zur politischen Tätigkeit des Betroffenen aufweise und eine persönliche Herabsetzung darstelle. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl, den das Gericht erließ. Dieser sieht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor.
Der Strafbefehl ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Zur Höhe der Tagessätze machte die zuständige Staatsanwältin laut „tagesschau“ keine Angaben. Es könnten Rückschlüsse über die Höhe seiner Einkünfte gezogen werden, begründete sie.

Geldstrafen für soziale Zwecke gespendet

Die hier aufgeführten Äußerungen sind bislang die Einzigen, von denen bekannt wurde, dass sie während Merz‘ Amtszeit als Kanzler Strafverfahren nach sich zogen. Während seiner Zeit als Oppositionsführer stellte er hingegen Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gegen seine Person, wie die „WELT“ im November 2025 berichtete.
In einigen Fällen ordneten Ermittlungsbehörden anschließend Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten an. Eine dieser Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Äußerung „drecks Suffkopf“ erklärte ein Gericht später für rechtswidrig.
Laut „WELT“ bestätigte das Abgeordnetenbüro die Vorgänge. So habe Merz in der vergangenen Legislaturperiode „einige Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. Ein Sprecher betonte in dem Zusammenhang, dass er Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet hat“.
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.
 
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Merz kündigt „neuen Aufbruch“ für Deutschland an – Wüst weist Wechselgerüchte zurück


In Kürze:

  • Friedrich Merz betont bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit, Deutschland zu erneuern.
  • Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel weist die Union weitgehend zurück.
  • Hendrik Wüst gilt laut Umfragen als beliebtester Unionspolitiker.
  • Sinkende Umfragewerte erhöhen den Druck auf CDU und CSU.

 
Bei einer Veranstaltung der CDU in Arnsberg im Sauerland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine persönliche Entschlossenheit bekundet, einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland zu ermöglichen. Dafür habe Deutschland die Kraft, und seine Regierung könne dazu beitragen.
Auf Gerüchte über eine mögliche Ablösung durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging er nicht ein. Seine Aussagen in Arnsberg gelten jedoch als Absage an Spekulationen über einen möglichen Rücktritt.

Merz: „Suche nicht nach Alternativen“

Der Kanzler sprach am Mittwoch, 27. Mai, in seiner Heimatstadt anlässlich des 80-jährigen Jubiläums des sogenannten Neheim-Hüstener Programms der CDU. Dieses gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei.
Dabei betonte Merz, er spüre „die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“. Er wandte sich zugleich gegen den Eindruck, Deutschland sei „vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert“.
Merz erklärte, er werde sich „mit aller Kraft“ gegen ein solches Szenario stemmen. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr politische Erfolge von Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr gewünscht hätte. Dennoch sei das Bündnis der traditionellen Volksparteien für ihn die einzig gangbare Option:
„Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen.“
Wüst wies am Mittwochabend in Köln Gerüchte zurück, er könne als Bundeskanzler anstelle von Merz „eingewechselt“ werden. Darauf angesprochen, erklärte er: „Ich bin kein guter Fußballspieler.“

Reise nach Polen als möglicher Ausgangspunkt von Spekulationen

In der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz bezeichnete „Table.Media“- Journalistin Helene Bubrowski die jüngste Polen-Reise von Hendrik Wüst als Ausgangspunkt der Wechselgerüchte ein. Diese sei ein außenpolitischer Gehversuch des Ministerpräsidenten gewesen – der allerdings auch schon 2025 in der Golfregion um Investitionen geworben hatte.
Während der Polen-Reise besuchte Wüst das ehemalige nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz und bemühte sich um die Stärkung der Regionalpartnerschaft zwischen NRW und Schlesien. Journalisten, die ihn begleitet hatten, hätten ihn dabei auch auf mögliche bundespolitische Perspektiven angesprochen.
Wüst habe daraufhin im Wesentlichen gesagt, es könne „natürlich jeder nordrhein-westfälische Ministerpräsident auch potenziell Kanzler werden“. Dies sei offenbar von strategischen Kommunikationsberatern als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung eines möglichen Kanzlerwechsels in Berlin dargestellt worden.

Wüst auf Platz 3 im Politiker-Ranking – Merz bleibt Letzter

Tatsächlich stellen auch aktuelle Umfragen einen möglichen Anknüpfungspunkt für solche Spekulationen dar. Diese sehen CDU und CSU bundesweit zusammen nur noch bei 22 Prozent.
Dies bedeute nicht nur, dass der Abstand auf die AfD damit auf bis zu sieben Punkte angewachsen sei. Die Union hätte damit auch seit der Bundestagswahl über 6 Prozent eingebüßt.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst gewählt wird, liegt die CDU 18 beziehungsweise 26 Prozentpunkte hinter der AfD. Lediglich in Berlin wäre die Union die stärkste Partei – allerdings mit weniger als 20 Prozent der Stimmen.
Aber auch die persönlichen Beliebtheitswerte von Merz sind im Keller. Auch im jüngsten INSA-Meinungstrend für „BILD“ liegt der Kanzler stabil auf dem letzten Platz im Politiker-Ranking – hinter den Spitzen aller anderen Parteien. Demgegenüber ist Wüst der beliebteste Unionspolitiker und auf Platz 3 der Rangliste.
Auch, wenn Wüst die Wechselgerüchte zurückweist, sorgen diese im Umfeld beider Politiker für Unmut. Medienberichten zufolge ist in erster Linie das Umfeld von Merz alarmiert und warnt vor einer Destabilisierung der Partei selbst.
Gegenüber „BILD“ erklärte der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse, er sehe keine persönlichen Ambitionen des NRW-Ministerpräsidenten, zeitnah das Kanzleramt zu übernehmen:
„Wüst, der auf Schwarz-Grün setzt, ist vorsichtig. Er weiß, dass seine Zeit nach Merz kommt.“

„Putsch“ gegen Kanzler wäre „Ende der Union, wie sie besteht“

Der Deutschland-Chefredakteur von „Politico“, Gordon Repinski, erklärte gegenüber „WELT TV“, Merz solle die Gerüchte über einen möglichen Kanzlerwechsel „schon allein deshalb ernst nehmen, weil es sie gibt“. Immerhin berührten diese auch seine eigene Autorität zu einem Zeitpunkt, da er sich mit heiklen Themen befasse, die über seine Wiederwahl entschieden.
Mit einem „Putsch“ eines Landeschefs gegen den Kanzler rechnet Repinski nicht. Dies wäre „das Ende der Regierung und auch das Ende der Union, so wie sie besteht“. Nach den Wahlen im Osten könnten die Karten neu gemischt werden.
Ob allerdings Wüst verkörpern würde, was die Union wolle, sei fraglich. Dieser stünde für eine mögliche Zusammenarbeit mit den Grünen, von denen sich die Union distanzieren wollte. Es wäre ein „Rollback“ in die Merkel-Ära.
(Mit Material der Nachrichtenagentur)