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„Ende des größten Betrugs“ oder Bestätigung der Klimamaßnahmen? Bundestag debattiert über Wegfall von RCP 8.5


In Kürze:

  • Im Bundestag fand eine Debatte zur Abschaffung des RCP-8.5-Klimamodells statt.
  • Laut der AfD habe auf dieser Basis die Bundesregierung „unsinnigste Maßnahmen durgepeitscht“.
  • RCP 8.5 hatte eine Erwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius prognostiziert.
  • Die anderen Parteien widersprachen der AfD.
  • Das Ende der extremen Klimaprognose sei eine gute Nachricht für den Klimaschutz und man müsse hier weitermachen.

 
Erst kürzlich ist der UN-Klimarat (IPCC) vom bislang schlimmstmöglichen Szenario für die Klimaerwärmung, dem RCP-8.5-Modell, abgerückt. Dieses hatte eine Erwärmung von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 prognostiziert.
Am Mittwoch, 20. Mai, fand dazu eine hitzige Debatte in einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde im Bundestag statt. Die Parteien bewerteten diese klimapolitische Entwicklung kontrovers – vom „Ende des größten Betrugs der Menschheit“ bis zum Beleg für die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen.
Hintergrund ist die Annahme, dass viele klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung und der EU auf RCP 8.5 basieren könnten und nun möglicherweise überdacht werden müssten.

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AfD: Horrorszenario, um Geld von Menschen abzupressen

Zunächst bezeichnete Karsten Hilse (AfD) RCP 8.5 als „Horrorszenario, das nie auch nur Ansatz plausibel war“. Trotzdem sei es genutzt worden, um die Menschen in Panik zu versetzen und durch die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Länder in die Armut zu treiben, so der Abgeordnete.
Laut dem AfD-Politiker hätten sich zudem Medienberichte und wissenschaftliche Arbeiten auf dieses Szenario gestützt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss von 2021.

Der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse (AfD) spricht am 20. Mai 2026 im Deutschen Bundestag über das ausgemusterte Klimamodell RCP 8.5.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Seiner Aussage nach stecken dahinter ökonomische Interessen. Große Finanzinstitute, „darunter JPMorgan Chase, Bank of America und Citigroup,“ seien demnach bereits aus dem Klimageschäft ausgestiegen.
„Die Wiese der sogenannten Erneuerbaren ist so gut wie abgegrast“, schilderte er. „Billionen Dollar, die die Regierungen vorher den Menschen abgepresst haben, sind auf ihre Konten geflossen. Und nun wenden sie sich dem nächsten profitablen Geschäft zu. Rechenzentren und KI.“ Dafür sei viel Energie nötig, die Windkraft und Solar nicht liefern könnten.
Hilse bezeichnete RCP 8.5, mit dem verschiedene Bundesregierungen „unsinnigste Maßnahmen durchgepeitscht“ hätten, als beendet. Daraus müsse in erster Linie die CDU und CSU lernen: „Lösen Sie sich von Sozialisten und Kommunisten, die Ihnen erzählen, man könne zukünftige Klimazustände voraussagen“, rief Hilse den Unionsabgeordneten im Plenum zu. „Sonst sind auch Sie bald Geschichte.“

CDU/CSU: AfD konstruiert „Pseudoskandal“

Den Aussagen des AfD-Politikers widersprach Mark Helfrich (CDU) unmittelbar darauf. Es sei „gängige Praxis“, dass Klimaforscher ihre Berechnungen und Klimaszenarien regelmäßig aktualisierten. Dass sie RCP 8.5 für mittlerweile als unrealistisch erklärt hätten, sei kein Grund, „die gesamte politische Klimaarchitektur“ infrage zu stellen.
Im Gegenteil: Die Anpassung der Szenarien zeige doch, dass die Pariser Klimavereinbarungen, der technologische Fortschritt und der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkten. „Das ist eine gute Nachricht für den internationalen Klimaschutz“, sagte Helfrich.

Der Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich (CDU) spricht am 20. Mai 2026 im Deutschen Bundestag in der Aktuellen Stunde zur Klimadebatte.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Das Extremszenario habe sich laut dem Unionspolitiker erledigt, da die noch zu Beginn der 2010er-Jahre angenommene massive Ausweitung der Kohleenergie unrealistisch geworden sei. Es sei ein „billiger Versuch“, daraus einen „Pseudoskandal“ zu konstruieren, so der Christdemokrat in Richtung AfD-Fraktion.
Helfrich forderte, dass die Staatengemeinschaft in ihren Anstrengungen zum Klimaschutz jetzt nicht nachlassen dürfe, um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen.

Grüne: Veränderung ist möglich

Von der Grünen-Partei meldete sich die Abgeordnete Julia Schneider zu Wort. Ihrer Aussage nach gehe es der AfD nur darum, die Wissenschaft, den IPCC und die Klimapolitik insgesamt zu diskreditieren. Damit agiere sie genau nach „rechtem Drehbuch“ nach dem Vorbild von US-Präsident Donald Trump.
Auch Schneider machte klar, dass die veränderte IPCC-Prognose eine gute Nachricht sei. „Die Abkehr vom Worst-Case-Szenario [von der ungünstigen Annahme] bedeutet: Veränderung ist möglich“, äußerte sie.
Mit dem Pariser Abkommen von 2015 hätten sich die Rahmenbedingungen weltweit positiv verändert, so Schneider. Das müsse Motivation dafür sein, weiterzumachen und gegen die „Klimakrise“ zu kämpfen, forderte sie.

SPD: Korrektur bedeutet nicht Entwarnung

Die Ansicht von Helfrich und Schneider unterstrich auch Jakob Blankenburg (SPD). Er betonte, dass die Korrektur des Extremszenarios keinesfalls Entwarnung bedeute. Denn selbst nach der Korrektur seien bis zu 3,5 Grad Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts möglich.
Die Dekarbonisierung sei nicht nur der Schlüssel, um die Klimaerwärmung zu begrenzen, so lasse sich auch die riskante Abhängigkeit von fossilen Energien lösen.
Was dies bedeute, habe der Irankrieg gezeigt: „Wer fossile Energien kauft, der kauft sie von Leuten, die uns jederzeit wieder den Hahn zudrehen oder Lieferwege absperren“, so der Sozialdemokrat. Deshalb sei Klimaschutz kein Verzicht, sondern er stärke vielmehr die Unverwundbarkeit gegen Krisen.

Linke: Gesellschaft steht vor großen Problemen

Der Aussage der AfD stellte sich auch die Partei Die Linke entgegen. Aus ihren Reihen hielt Fabian Fahl eine kurze Rede, in der er nicht von Entwarnung sprechen wollte.
Mit dem Wegfall des allerschlimmsten Szenarios sei nicht auf einmal „alles super und die Zukunft gerettet“. Laut Fahl steuere die Welt gegenwärtig auf eine Erwärmung von 3 Grad Celsius zu. Das stelle Gesellschaft, globale Lieferketten, Land und Forstwirtschaft „vor große Probleme wie Dürren, Ernteausfälle und Waldsterben“.
Als drittgrößte Volkswirtschaft müsse Deutschland nun endlich die „Probleme bei der Wurzel […] packen“, forderte er. Dabei würden ‚erneuerbare‘ Energien Sicherheit und Unabhängigkeit schaffen, so Fahl.
Alle Redner haben aufkommende Zwischenfragen von anderen Parteien abgelehnt.
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Tunnel nach Prag: Bundestag berät über mehrere Bahn-Großprojekte

Der Bundestag will heute den Weg für die weitere Planung von Milliardenprojekten bei der Bahn frei machen. Dabei geht es um eine Neubaustrecke von Dresden bis zur Grenze nach Tschechien, um die Neubaustrecke Augsburg-Ulm sowie den Ausbau der Strecke von Niebüll nach Westerland in Schleswig-Holstein.
Dem Beschluss sind lange Vorplanungen der Deutschen Bahn vorausgegangen. Das Bundesverkehrsministerium legte dazu Berichte an den Bundestag vor. Diese enthalten jeweils „Vorzugsvarianten“ für die Strecken. Der Verkehrsausschuss legte zu den Berichten Beschlussempfehlungen vor.

Baubeginn und Finanzierung weit in der Zukunft

Die Befassung im Bundestag ist ein wichtiger Schritt. Danach folgt für die Projekte erst noch die konkrete Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Der Baubeginn kann noch viele Jahre dauern. Außerdem muss die Finanzierung sichergestellt sein.
Das Bundesverkehrsministerium sieht für den Ausbau von Bahnstrecken in den kommenden Jahren Milliardenlücken in der Finanzplanung.
Ein Sprecher sagte, das Ministerium arbeite an einer Lösung der Finanzierungssituation. Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta sagte: „Es braucht eine große Lösung im Haushalt für echte zusätzliche Investitionen in die Verkehrswege.“

Augsburg-Ulm und 300 km/h

Die bisherige, etwa 85 Kilometer lange Schienenverbindung ist rund 170 Jahre alt. Sie entspricht laut Bahn-Infrastruktursparte InfraGO nicht mehr den Anforderungen einer modernen Hochgeschwindigkeitsstrecke, ein Ausbau sei nicht möglich.
Deswegen soll eine neue Strecke gebaut werden. Die Fahrtzeit der ICE zwischen Augsburg und Ulm soll sich von bislang mehr als 40 auf 26 Minuten verkürzen. Die neue Hochgeschwindigkeitsstrecke soll weitgehend parallel zur Autobahn 8 (München-Stuttgart) verlaufen.
Die Züge sollen künftig bis zu 300 km/h schnell fahren können. Dadurch sollen Anforderungen des geplanten „Deutschlandtakts“ erfüllt werden. Das Ziel: mehr Reiseverbindungen, gut abgestimmte Anschlüsse und insgesamt kürzere Reisezeiten. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei mindestens knapp 8,2 Milliarden Euro.

Dresden-Prag im Hochgeschwindigkeitskorridor

Die geplante Neubaustrecke von Dresden zur Grenze nach Tschechien sei ein zentraler Baustein des geplanten internationalen Hochgeschwindigkeitskorridors zwischen Berlin, Prag und Wien, so das Bundesverkehrsministerium.
Im Kern bestehe das Projekt aus einem 30 Kilometer langen Tunnel durch das Erzgebirge. Die Reisezeit zwischen Dresden und Prag soll von 2,5 Stunden auf künftig eine Stunde verkürzt werden.
Die geplante Neubaustrecke soll den Engpass der durch das Elbtal verlaufenden Bestandsstrecke auflösen und die vom Lärm im oberen Elbtal betroffenen Anwohner entlasten. Der Güterverkehr soll auf die Neubaustrecke verlagert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei mindestens rund 5,6 Milliarden Euro. Der Baubeginn ist laut InfraGO für den Dezember 2032 avisiert. Die Neubaustrecke soll Ende 2044 in Betrieb gehen.
Sofern der Bundestag der Fortführung des Vorhabens zustimme, kann laut Ministerium ein Staatsvertrag mit der Tschechischen Republik unterzeichnet werden – sofern die Haushaltsmittel geklärt seien.

Marschbahn: Hoch belastetes Nadelöhr

Die Strecke nach Sylt ist ein Nadelöhr und hoch belastet. Das geplante Vorhaben auf der „Marschbahn“ sieht einen zweigleisigen Streckenausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie Morsum und Tinnum vor.
Auf dem Abschnitt zwischen Niebüll und Klanxbüll sollen die Züge künftig statt 100 dann 140 km/h fahren können. Die Gesamtkosten werden auf mindestens rund 426 Millionen Euro geschätzt. Der Baubeginn ist laut InfraGO für den Sommer 2032, die Inbetriebnahme im Herbst 2039. (dpa/red)
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Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.

Worum geht es konkret?

Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen.
Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können Käufern Gewährleistung einfordern.
Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Hubig: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“

Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ – für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun. (dpa/red)
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Merz wirbt für Koalition – ohne sich „gegenseitig öffentlich rote Linien“ aufzuzeigen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine schwarz-rote Regierungskoalition nach den Streitereien der vergangenen Wochen zu Mut und Kompromissbereitschaft auf dem Weg zu den großen Reformen aufgerufen.
Vor seinem ersten Besuch in der SPD-Fraktion als Bundeskanzler appellierte er an den Koalitionspartner, aber auch an die eigenen Reihen, in der Reformdebatte darauf zu verzichten, sich „gegenseitig öffentlich rote Linien“ aufzuzeigen. „Wir brauchen jetzt Ruhe, wir brauchen Vertrauen, wir brauchen aber auch Mut in der Regierung.“

Entweder gemeinsam erfolgreich sein oder gemeinsam scheitern

Die Koalition eine das Ziel, „miteinander nachzuweisen, dass aus der politischen Mitte unseres Landes heraus Entscheidungen möglich sind, dass Regierung möglich ist“, sagte der Kanzler.
In der Fraktionssitzung erteilte er nach Angaben von Teilnehmern allen Spekulationen über eine Minderheitsregierung erneut eine klare Absage und beschwor die Kompromissfähigkeit. „Entweder wir haben gemeinsam Erfolg oder wir scheitern zusammen“, wird er zitiert.
Die Atmosphäre und der Applaus wurden anschließend als „gut“ beschrieben. SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas nahm an der Sitzung teil, Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) ließ sich entschuldigen. Er ist beim G7-Finanzministertreffen in Paris.
Merz war zuletzt vor seiner Wahl zum Bundeskanzler vor gut einem Jahr in der SPD-Fraktion. Sein jetziger Besuch war eigentlich für die Fraktionssitzung am 5. Mai unmittelbar vor dem ersten Jahrestag der Regierung geplant. Wegen der gleichzeitigen Wiederwahl von Jens Spahn als Unions-Fraktionschef wurde der Auftritt aber um zwei Wochen verschoben.

Merz: Ein „Streit muss zu Ergebnissen führen“

Die Koalition hat schwere Wochen hinter sich. Nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März, die für die SPD desaströs verliefen und für die CDU durchwachsen, hat sie sich immer weiter in Streitigkeiten verstrickt.
In den Umfragen ist die Zufriedenheit mit der Regierung auf einen Tiefststand abgerutscht. Die AfD hat die Union als stärkste Partei inzwischen abgehängt.
Zuletzt wurden Zweifel daran laut, ob die Achse zwischen Merz und Vizekanzler Klingbeil noch funktioniert. Der Kanzler sah sich um den Jahrestag der Regierung herum genötigt, Spekulationen über ein vorzeitiges Ende der Koalition zurückzuweisen.
Auf dem Katholikentag in der vergangenen Woche räumte er die Defizite des ersten Jahres offen ein. „Zur Demokratie gehört Streit. Aber der Streit muss zu Ergebnissen führen. Und vielleicht streiten wir im Augenblick zu viel und bringen zu wenig Ergebnisse.“

Am 30. Juni will Koalition über Reformpaket entscheiden

Nun will Merz das Ruder herumreißen. Die nächsten sechs Wochen werden entscheidend. Der Fahrplan für das große Reformpaket, das sich die Koalition vorgenommen hat, steht. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger nannte den 30. Juni als Datum für die entscheidende Sitzung des Koalitionsausschusses.
Bis dann dürften die Grundzüge stehen. Es geht um die Einkommensteuer, Rente, Pflege, die Arbeitskosten und den Bürokratieabbau.
Vorher ist am 10. Juni ein Treffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaftern geplant. Die Stimmung ist gereizt – vor allem bei den Gewerkschaften. Das bekam Merz beim DGB-Bundeskongress zu spüren, wo er ausgepfiffen wurde.

„Ich bin mir sicher, dass wir da rauskommen“

In der SPD-Fraktion versucht der Kanzler die Stimmung Richtung Zuversicht zu drehen. Er bedankt sich bei den Regierungsmitgliedern, betont das Gemeinsame, adressiert die Reformen und spricht sich klar für diese Koalition aus.
„Auch wenn wir im Augenblick stimmungsmäßig nicht in der besten Verfassung sind, ich bin mir sicher, dass wir da rauskommen“, sagt Merz schon vor der Fraktionssitzung.
Zumindest für diesen einen Tag läuft es erstmal wieder in der Koalition. Das gab es schon öfter, dann kippte die Stimmung wieder. Die großen Momente der Wahrheit kommen erst noch.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nennt den Besuch des Kanzlers aber erst einmal „ein starkes Zeichen der Gemeinsamkeit“. Ähnlich äußert sich Unions-Fraktionschef Spahn.
Auf die Frage, ob er im Gegenzug demnächst auch die in der Unionsfraktion nicht besonders beliebte SPD-Vorsitzende Bas zu einem Gegenbesuch einladen wolle, antwortete Spahn, man sei beständig im Austausch miteinander. „Ich würde jetzt Einladungen nicht über die Presse erklären. Aber grundsätzlich können wir uns das natürlich gut vorstellen.“ (dpa/red)
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Angriffe auf Parteivertreter: Anstieg um knapp 40 Prozent

Die Zahl der Angriffe auf Mitglieder von Parteien hat im vergangenen Jahr massiv zugenommen. Nachdem in den Vorjahren Mitglieder der Grünen am stärksten betroffen gewesen waren, wurden 2025 Politiker und sonstige Mitglieder der AfD besonders häufig attackiert. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion, die dpa vorliegt.
Demnach registrierte die Polizei im vergangenen Jahr bundesweit 5.140 Straftaten, die sich gegen Parteirepräsentanten beziehungsweise Parteimitglieder richteten. Im Jahr 2024 fanden sich in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität 3.690 solcher Taten. 2023 hatte die Polizei 2.790 Angriffe auf Parteiangehörige gezählt.

AfD am häufigsten betroffen

Mit 1.852 Angriffen war die AfD im vergangenen Jahr besonders stark betroffen, wobei die Polizei die gegen ihre Vertreter gerichteten Straftaten überwiegend dem linken Spektrum zuordnete.
Stark zugenommen haben 2025 die gegen die CDU gerichteten Straftaten. Zählte die Polizei 2024 noch rund 420 Delikte, von denen Repräsentanten beziehungsweise Mitglieder der CDU betroffen waren, so waren es im vergangenen Jahr 1.171 Straftaten, die sich gegen ihre Vertreter richteten. 168 Delikte betrafen Angehörige der CSU.
Politiker beziehungsweise Mitglieder der Grünen wurden im vergangenen Jahr in 1.005 Fällen Ziel eines Angriffs und damit etwas seltener als in den zwei Vorjahren, als die Partei auf Bundesebene noch an der Ampel-Regierung beteiligt war. Damals waren Repräsentanten und Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit jeweils rund 1.200 Angriffen häufiger attackiert worden als die Vertreter anderer Parteien.
Häufiger als gegen Parteivertreter gerichtete Gewaltdelikte, von denen es im vergangenen Jahr laut Bundesregierung 193 gab, sind sogenannte Äußerungsdelikte.
Dazu zählen unter anderem Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung. 2025 wurden der Polizei demnach 1.289 Äußerungsdelikte bekannt, die Parteivertreter betrafen. Weitere Delikte, die Politiker betreffen können, sind etwa Farbschmierereien an Wohnhäusern oder Störungen am Infostand.

Das linke und rechte Spektrum

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage weiter ausführt, registrierte die Polizei 2025 insgesamt 121 gegen AfD-Mitglieder gerichtete Gewaltdelikte, bei denen mehrheitlich eine politisch links motivierte Haltung der mutmaßlichen Täter maßgeblich war.
Vertreter der Grünen waren in 13 Fällen von Gewalt betroffen. Politiker der Linken erlebten den Angaben zufolge in 16 Fällen Gewalt. Jeweils zwölf Gewaltdelikte richteten sich gegen Vertreter von CDU und SPD.
Gewalttaten, die von der Polizei klar dem rechten Spektrum zugeordnet wurden, betrafen 2025 vor allem Vertreter der Linken. Die meisten Delikte, die Grünen-Vertreter zum Ziel hatten, konnten keinem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden.
„Wer die AfD und ihre Wähler ständig diffamiert, delegitimiert, moralisch entrechtet und sogar entmenschlicht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratiefeinde daraus einen vermeintlichen Auftrag zur Gewalt ableiten“, sagt der AfD-Innenpolitiker Martin Hess. Der Linksextremismus werde von den etablierten Parteien verharmlost.

Besonders ernste Vorfälle

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern, das sich mit dem linken Spektrum beschäftigt (GETZ-L), wurden im vergangenen Jahr laut Bundesregierung elf Sachverhalte thematisiert, bei denen es um Angriffe oder geplante Angriffe auf Einrichtungen oder Repräsentanten von Parteien ging.
Davon betrafen sieben Sachverhalte die AfD, drei die CDU/CSU und einer die Grünen. Im GETZ-R, das entsprechende Vorgänge mit rechtem Hintergrund bearbeitet, kamen jeweils zwei Sachverhalte zur Sprache, die sich gegen die SPD und die Grünen richteten.
Für Schlagzeilen sorgten 2025 unter anderem die Grünen-Kommunalpolitiker Matthias Kaiser und Felix Kalbe, als sie in einem offenen Brief an den Thüringer Innenminister, Georg Maier (SPD) schrieben: „In den vergangenen Wahlkämpfen im letzten Jahr – Kommunal im Haupt- und Ehrenamt, Europa, Landtag – war es „normal“, auf offener Straße beleidigt oder angespuckt zu werden.“
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage ausführt, beziehen sich die Zahlen für das Gesamtjahr auf alle Parteien, die Anfang 2025 im Bundestag waren. Dazu zählten damals auch die FDP und das BSW, die im Parlament aktuell nicht mehr vertreten sind.
Gegen BSW-Vertreter richteten sich im vergangenen Jahr 51 Straftaten. 167 Delikte zielten gegen Mitglieder beziehungsweise Repräsentanten der FDP, wobei in etwa gleich viele Delikte rechten (33) und linken (35) Tatverdächtigen zugeordnet wurden. (dpa/red)
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Diätenerhöhung wird wohl ausgesetzt – Unionsfraktionschef Spahn signalisiert Zustimmung

Die zum 1. Juli anstehende Erhöhung der Diäten für die 630 Bundestagsabgeordneten wird voraussichtlich ausgesetzt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, verwies im „Frühstart“ von RTL und ntv zwar auf noch anstehende Diskussionen in den Fraktionsgremien heute und morgen zu dem Thema. Der CDU-Politiker betonte aber zugleich: „Wir sind mit der SPD gemeinsam der Auffassung, dass wir diesen Schritt jetzt gehen sollten.“
Zur Begründung verwies Bilger darauf, dass die grundlegenden anstehenden Reformen in diesem Jahr für die Menschen auch mit Belastungen verbunden seien.
Es sei daher richtig, dass auch die Politiker einen Beitrag leisteten. SPD, Linke, Grüne und AfD sind ebenfalls für eine Aussetzung. Eigentlich sollen die Diäten zum 1. Juli um 497 Euro steigen – auf rund 12.330 Euro.

Erhöhung aussetzen? – „Jawohl“, sagt der Unionsfraktionschef

Auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zeigte sich im Gespräch mit dem Portal „The Pioneer“ offen dafür, die Diätenerhöhung in diesem Jahr auszusetzen. Er verstehe, dass viele Bürger sagten, wenn sie gerade viel verzichten müssten, dann erwarteten sie das auch von den Abgeordneten.
„Und deswegen kann ich mir vorstellen, dass zum Beispiel in einem zeitlichen Zusammenhang mit der GKV-Reform, die ja für viele zusätzliche Belastungen bedeutet, Einschnitte bedeutet, dass wir im Zusammenhang mit dieser GKV-Entscheidung dann auch zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen, dann aber zum Mechanismus zurückkehren“, sagte er. Auf die Nachfrage, ob das sein Vorschlag wäre, sagte Spahn: „Jawohl“.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Ende April in der „Maischberger“-Sendung Zustimmung zu einem Aussetzen erkennen lassen.
Bilger verteidigte den generellen Mechanismus der Diätenanpassung, die der allgemeinen Lohnentwicklung folgt. Dies sei ein „guter Maßstab“, der auch erhalten werden sollte. Es sei richtig, dass Politiker ordentlich bezahlt werden, auch, um deren Unabhängigkeit zu sichern. „Wir leisten aber auch viel“, betonte Bilger. (dpa/red)
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Luftverkehrsbranche: Senkung der Ticketsteuer reicht nicht

Die Luftverkehrsbranche fordert weitere Entlastungen über die geplante Absenkung der Ticketsteuer hinaus.
„Die aktuelle Absenkung der Luftverkehrsteuer ist ein notwendiger erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen“, schreibt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag. Ähnlich äußerte sich der Flughafenverband ADV.

Senkung der Ticketsteuer

Der Bundestag will am Donnerstag über eine Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes entscheiden. Danach muss dem noch der Bundesrat zustimmen.
An diesem Montag gibt es eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags. Für Flüge aus Deutschland soll von Juli an eine niedrigere Ticketsteuer gelten. Die Luftverkehrsteuer soll so stark gesenkt werden, dass die Einnahmen auf das Niveau von 2024 zurückfallen. CDU, CSU und SPD lösen ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag ein.
Bei der Ticketsteuer gibt es drei Kategorien: Für Inlands- und Europaflüge sowie andere Kurzstrecken sollen künftig statt 15,53 Euro noch 13,03 Euro Luftverkehrsteuer anfallen. Bei Mittelstrecken (Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer Entfernung) ist eine Reduzierung von 39,34 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen, bei Langstreckenflügen (Zielländer mehr als 6.000 Kilometer entfernt) fallen künftig 59,43 Euro an und nicht mehr 70,83 Euro.
Das Finanzministerium hatte betont, ihm sei wichtig, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden. Doch zwingen kann die Regierung die Airlines nicht. Aktuell treibt der durch den Irankrieg gestiegene Ölpreis die Kosten.

Branche: Weitere Entlastungen notwendig

Die Branche hatte die Ankündigung zur Ticketsteuer bereits als notwendigen ersten Schritt bezeichnet – aber weitere Entlastungen angemahnt. Der BDL fordert unter anderem eine ebenfalls von der Koalition beschlossene Dämpfung der Flugsicherungskosten.
Der Verband ADV schrieb, die Absenkung der Luftverkehrsteuer reiche aber bei weitem nicht aus, um den Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen. Die Maßnahme entfalte nicht die notwendige Signalwirkung für eine nachhaltige Trendwende. Das verdeutliche das Beispiel der Angebotsreduzierung von Ryanair am Flughafen Berlin.

Verkehrsclub: Falsches Signal

Der Verkehrsclub Deutschland kritisiert die geplante Steuersenkung. Sie setzte angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs und der Herausforderungen durch den Klimawandel das „völlig falsche Signal“, heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung. „Die Subventionen für den Luftverkehr führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere zur wesentlich umweltverträglicheren Schiene.“ (dpa/red)
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Spahn für Aussetzung der Diätenerhöhung im Bundestag

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat einer Aussetzung der Diätenerhöhung in diesem Jahr zugestimmt.
„Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger das so sehen, dass sie auch sagen, wenn wir gerade viel verzichten müssen, (…) dann erwarten wir das auch von den Abgeordneten“, sagte Spahn in einem Podcast des Nachrichtenportals „The Pioneer“.
Er verwies unter anderem auf die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, „die ja für viele eine zusätzliche Belastung bedeutet“.
Er könne sich daher „vorstellen, dass (…) wir zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen“, sagte Spahn in dem Podcast, der am Sonntag, 17. Mai, aufgezeichnet wurde und am Montag erscheinen soll.
Entsprechende Forderungen waren bereits vom Koalitionspartner der Union geäußert worden. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte Anfang Mai gesagt, seine Partei wolle die anstehende Erhöhung „unbedingt aussetzen“.
Zur Begründung verwies er auf die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Bürger. Auch die Grünen und die Linke sprachen sich dafür aus, die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Bundestag ausfallen zu lassen.
Seit 2014 sind die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt und erhöhen sich dementsprechend automatisch.
Zum 1. Juli würde deshalb ein Plus von 4,2 Prozent anstehen. Die monatlichen Bezüge würden damit von derzeit rund 11.833 Euro auf etwa 12.330 Euro vor Steuern steigen.
Spahn sprach sich dafür aus, nach einer Aussetzung in diesem Jahr wieder zu dem Mechanismus zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“ (afp/red)
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Union fordert Fahrplan für Steuerreform bis 2027

Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
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Sparmaßnahme: Bundestag stoppt millionenschweres Bauprojekt

Bei den geplanten Neubauten für den Bundestag soll eines der Bauprojekte zu Sparzwecken gänzlich gestoppt werden.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte einen Bericht des „Spiegels“, wonach Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und ihr Stellvertreter Omid Nouripour (Grüne) angesichts von Kostensteigerungen das Bauprojekt Luisenblock-Ost II gänzlich stoppen wollen. Damit sollen mindestens 600 Millionen Euro an reinen Baukosten gespart werden.
Das Projekt Luisenblock-Ost II befindet sich nördlich der Spree zwischen der Luisenstraße, der S-Bahn-Trasse und dem Bahnhof Friedrichstraße, wie eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung ausführte.

Luisenblick Ost I und II

Kürzlich hatte die Bau- und Raumkommission demnach bereits über Einsparungen beim Projekt Luisenblock-Ost I entschieden, das nun rund 135 Millionen Euro günstiger werde als zuletzt geplant. Dort sollen Büros und Tagungsräume entstehen.
Über die Empfehlung zum Ergänzungsprojekt Luisenblock-Ost II soll nun Ende Mai die Bau- und Raumkommission in einer Sondersitzung entscheiden. Nouripour sitzt der Kommission vor.
Wie die Bundestagsverwaltung ausführte, folgten Klöckner und Nouripour damit Anregungen aus den Fraktionen. Dazu äußerte sich Marja-Liisa Völlers, eine der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der SPD-Fraktion: „Ich begrüße sehr, dass die Verwaltung die Anregungen der SPD-Fraktion zur Einstellung der weiteren Projekte endlich aufgenommen hat“, erklärte sie.

Prioritäten setzen

Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Thema berichtet. „Es geht mir um haushaltspolitische Bundeshaftung“, sagte Klöckner dem Magazin. „Gerade bei knappen Kassen dürfen wir keine teuren Erweiterungen des Parlaments vorantreiben, die wir nicht zwingend brauchen.“
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage müsse auch der Bundestag seine Planungen kritisch prüfen und Prioritäten setzen.
„Wir müssen uns auf das Notwendige konzentrieren“, ergänzte Nouripour. „Unsere Hauptaufgaben sind die Sicherheit und die notwendige Sanierung der bestehenden Gebäude.“ (afp/red)
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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)
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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)