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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.
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deutschland

Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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Kabinett: Erleichterungen beim Personalausweis ab 70 – EUDI-Wallet auf dem Weg

Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen.
Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik.
Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Gesetz für digitale Brieftasche auf den Weg gebracht

Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll.
Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.

Wirtschaft dürfte EUDI-Wallet begrüßen

Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (dpa/afp/red)
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gesellschaft

Fehler der Behörden sollen Todesfahrt am Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigt haben

Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.

Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“

Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.

U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“

Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.

Todesfahrer wegen Mordes angeklagt

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden. Foto: Epoch Times

Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.

Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.
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Nach Waffenruhe: Ukraine meldet russische Drohnenangriffe

Nur wenige Stunden nach dem Ende einer befristeten Waffenruhe hat Russland die Ukraine nach Angaben aus Kiew erneut massiv angegriffen.
Die ukrainische Luftwaffe meldete in der Nacht Angriffe mit zahlreichen Drohnen auf die Hauptstadt Kiew und weitere Städte wie Saporischschja, Dnipro, Charkiw und Cherson. Auch die Gebiete Sumy im Norden und Mykolajiw im Süden waren demnach betroffen. Die seit Samstag geltende Waffenruhe war in der Nacht ausgelaufen.
Kiews Militärverwalter Tymur Tkatschenko schrieb auf Telegram, in der Hauptstadt seien Drohnentrümmer auf das Dach eines 20-stöckigen Wohnhauses gefallen. Über Verletzte und das Ausmaß der Schäden gab es zunächst keine Informationen. Die Zeitung „Kyiv Independent“ berichtete über Explosionen.
US-Präsident Donald Trump hatte Kremlchef Wladimir Putin und den ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj vergangene Woche um eine dreitägige Waffenruhe gebeten. Beide Seiten verzichteten in dieser Zeit weitgehend auf Luftangriffe. Am Boden berichteten sie aber von vielen Verstößen des Gegners, auf die jeweils reagiert worden sei.

Selenskyj: „Wir bereiten uns auf neue Angriffe vor, leider“

Anlass dieser Einigung waren die Feierlichkeiten in Russland zum Jahrestag des Sieges der Sowjetunion über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg. Kremlchef Wladimir Putin wollte eine störungsfreie Militärparade in Moskau gewährleisten, die ukrainische Seite vor diesem Hintergrund eine längere Waffenruhe durchsetzen.
Ähnlich war es bereits bei der Waffenruhe über das orthodoxe Osterfest vor einem Monat. Russland überzieht die Ukraine seit mehr als vier Jahren mit einem zerstörerischen Angriffskrieg.
Selenskyj hatte sich bereits vor Ablauf der Waffenruhe auf neue Angriffe eingestellt: „Wir sehen auch, dass Russland nicht die Absicht hat, diesen Krieg zu beenden“, sagte er in einer abendlichen Videobotschaft. „Wir bereiten uns auf neue Angriffe vor, leider.“

Ehemals rechte Hand von Selenskyj unter Geldwäsche-Verdacht

Derweil verdächtigen Antikorruptionsbehörden in der Ukraine den ehemaligen Leiter des Präsidentenbüros, Andrij Jermak, der Geldwäsche. Das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) berichteten, eine organisierte Gruppe enttarnt zu haben.
Diese soll an der Geldwäsche von umgerechnet fast neun Millionen Euro im Zusammenhang mit einem Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew beteiligt sein. Jermak soll dieser Gruppe angehören.
Nach Durchsuchungen in seiner Wohnung war Jermak im Zuge eines Korruptionsskandals Ende November vergangenen Jahres zurückgetreten. Er war ein langjähriger Vertrauter von Selenskyj. Er leitete das Präsidentenbüro seit 2020 und galt als zweitwichtigster Mann in der Ukraine.

90-Milliarden-Kredit: Erste Auszahlungen im Juni?

Selenskyj zufolge erwartet die Ukraine die Auszahlung erster Tranchen des EU-Kredits über 90 Milliarden Euro im Juni. Es werde intensiv mit der EU-Kommission zusammengearbeitet, damit sich die Auszahlung nicht weiter verzögere, erklärte er. Die Europäische Union hatte den Weg für den Kredit im April freigemacht. (dpa/red)
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china

Gewaltwelle überrollt China – Zentralregierung wirft lokalen Verwaltungen Versagen vor


In Kürze:

  • Berichte über mögliche Zunahme von Gewaltvorfällen in China
  • Vorwürfe über eingeschränkte Informationsweitergabe und Kontrolle
  • Experten verweisen auf gesellschaftlichen und strukturellen Druck

 
In China soll die Zahl der Gewalttaten Berichten zufolge stark zugenommen haben. Personen aus dem inneren Sicherheitssystem berichten von einer Vielzahl von Messerattacken und Angriffen auf Fahrzeuge. Offizielle Stellen veröffentlichen jedoch nur einen Teil solcher Vorfälle. Kritiker gehen davon aus, dass dadurch nicht alle Ereignisse öffentlich bekannt werden.

Überwachung von Personen mit „extremen Tendenzen“

Von der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times befragte Personen wollten aus Angst vor möglichen Repressalien anonym bleiben und nannten lediglich ihre Nachnamen. Ihre Aussagen deuten darauf hin, dass es Unterschiede zwischen den tatsächlichen Vorfällen und den offiziellen Darstellungen geben könnte. Demnach soll Peking auf die Entwicklung mit verstärkter Informationskontrolle und ausgeweiteter Überwachung reagieren.
Die Sorge vor sogenannten „Rache gegen die Gesellschaft“-Angriffen – also Gewalttaten gegen zufällig ausgewählte Personen im öffentlichen Raum – habe laut diesen Angaben zugenommen. Ein Insider namens Wei sagte gegenüber der Epoch Times: „Nach intern verfügbaren Informationen kommt es auf dem chinesischen Festland regelmäßig zu Messerangriffen. Zudem gebe es weitere Vorfälle, über die nicht öffentlich berichtet werde.“
Demnach habe die Entwicklung auch innerhalb des politisch-rechtlichen Systems der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), das für Sicherheit und Strafverfolgung zuständig ist, Aufmerksamkeit ausgelöst. Berichten zufolge sollen zuständige Behörden interne Anweisungen herausgegeben und Untersuchungen eingeleitet haben.
Dabei sollen Behörden angewiesen worden sein, Personen zu identifizieren und zu beobachten, die als mögliche Sicherheitsrisiken gelten. Dazu zählen unter anderem Petenten, Personen, die in Konflikten mit Behörden stehen, sowie Menschen, denen „Ressentiments“ oder „extreme Tendenzen“ zugeschrieben werden.
Gleichzeitig soll die Kontrolle von Informationen verstärkt worden sein. Nach Angaben eines Insiders würden Behörden versuchen, Videos, Augenzeugenberichte und andere sensible Inhalte zu entfernen, bevor diese sich im Internet verbreiten oder auf ausländischen Plattformen erscheinen.

Tote und Verletzte bei Amokfahrten

Mehrere jüngere Vorfälle werden in diesen Berichten als Beispiele genannt. Diese würden laut Insidern ein wiederkehrendes Muster zeigen, wobei die öffentliche Informationslage teilweise begrenzt oder unterschiedlich sei.
Am 19. April kam es in der Stadt Shuitou im Verwaltungsgebiet Nan’an in der Provinz Fujian zu einem Vorfall, bei dem ein Auto in eine Menschenmenge fuhr. Laut Behörden wurden dabei zwei Menschen getötet und eine weitere Person verletzt. Der Fahrer wurde festgenommen.
In den sozialen Medien, insbesondere auf Weibo, berichteten Augenzeugen von abweichenden Angaben. Dort war teilweise von mindestens vier Todesopfern die Rede. Im Internet kursierten zudem Videos, die ein Fahrzeug zeigen sollen, das mit hoher Geschwindigkeit eine Kreuzung überquert, in den Gegenverkehr gerät, einen Straßenteiler durchbricht und mit mehreren Motorrädern kollidiert.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 29. März im Pekinger Bezirk Fangshan. Dort soll ein Mann mit einem Bulldozer auf einen belebten, ländlichen Markt gefahren und in eine Menschenmenge gerast sein. Eine offizielle öffentliche Mitteilung der Behörden dazu liegt nach Angaben von Anwohnern nicht vor.
Mehrere Einwohner berichteten dennoch von dem Vorfall auf dem Dahanji-Markt. In sozialen Medien kursierten unterschiedliche Angaben zu möglichen Opferzahlen, die zwischen mindestens sieben und 13 Todesopfern sowie rund einem Dutzend Verletzten schwankten. Entsprechende Inhalte sollen Nutzern zufolge später entfernt worden sein.

Messerangriffe in Shenzhen

Auch weitere Gewaltvorfälle werden in einzelnen Berichten erwähnt. Am 26. März soll es in den Shenzhener Bezirken Luohu und Longgang zu zwei Messerangriffen gekommen sein, bei denen mehrere Menschen getötet oder verletzt wurden. In einem der Fälle habe eine Frau nach Berichten zwei Personen getötet und drei weitere verletzt, darunter einen 14-Jährigen.
Ein pensionierter Beamter aus Shenzhen erklärte, die jüngsten Vorfälle hätten das politisch-rechtliche System der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) unter Druck gesetzt. Höhere Behörden seien demnach der Ansicht, dass lokale Verwaltungen ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllt und zu langsam auf soziale Spannungen reagiert hätten.
Demnach seien lokale Behörden angewiesen worden, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Stabilität Vorrang einzuräumen. Dazu gehörten auch strengere Kontrollen der Informationsweitergabe. Interne Anweisungen sollen darauf abzielen, die Verbreitung sensibler Inhalte im Ausland zu verhindern.
Ein in Europa lebender chinesischer Wissenschaftler namens Li äußerte die Einschätzung, dass die Gewalt Ausdruck eines längerfristigen gesellschaftlichen Drucks sei. Er verwies darauf, dass lokale Beamte im bestehenden System teilweise auf administrative oder wirtschaftliche Ziele fokussiert seien, während soziale Probleme weniger Beachtung fänden. Dies könne insbesondere in unteren sozialen Schichten zu wachsendem Druck führen und in Einzelfällen Gewalt begünstigen.
Li argumentierte zudem, dass solche Entwicklungen historische Parallelen hätten und einzelne Gewalttaten auf breitere gesellschaftliche Spannungen hinweisen könnten. Die aktuelle Reaktion der Behörden – verstärkte Überwachung und strengere Kontrolle von Informationen – trage seiner Einschätzung nach nicht zur Lösung der Ursachen bei.
 
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Insider Says Hundreds of Violent Attacks Take Place Daily in China as Authorities Tighten Control“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Nach mutmaßlichem Mega-Datenleck: China verschärft Sicherheitsmaßnahmen


In Kürze:

  • Ein mutmaßliches Datenleck in einem Supercomputer-Zentrum zeigt, wie empfindlich Peking auf Risiken für sensible Informationen reagiert.
  • Die KPCh verschärft daraufhin die Sicherheitsvorgaben: Mobiltelefone verschwinden aus Büros, besonders sensible Abläufe werden offline abgewickelt.
  • Die Maßnahmen reichen inzwischen über Zentralbehörden hinaus und deuten auf einen breiteren Kurs der digitalen Abschottung.

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Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hat die Sicherheitsvorgaben für Behörden deutlich verschärft. Anlass sind Berichte über einen Hackerangriff auf ein wichtiges nationales Supercomputer-Zentrum, bei dem große Mengen sensibler Daten abgeflossen sein könnten, wie Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind, sagen.
Die neuen Regeln reichen von Handyverboten in Büros bis zu strengeren Vorgaben für vernetzte Geräte. Analysten und Insider sehen darin eine klare Verschärfung von Pekings Bemühungen, Datenabflüsse zu verhindern – aus Sorge vor Cyberangriffen von außen ebenso wie vor Risiken aus dem Inneren.
Mehrere in China ansässige Insider sprachen aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nur unter Zusicherung von Anonymität mit The Epoch Times.

Mobiltelefone aus den Büros, sensible Arbeit offline

Eine mit den Abläufen des Regimes vertraute Person sagte der Zeitung, dass das Generalbüro des Staatsrats vor Kurzem eine Reihe neuer Anweisungen erlassen hat, um die Informationssicherheit weiter zu verschärfen.
Nach den neuen Vorgaben müssen Mitarbeiter ihre Mobiltelefone vor dem Betreten der Büroräume ausschalten oder stummschalten und in signalabschirmenden Schließfächern an den Gebäudeeingängen abgeben. Zusätzliche Kontrollen sollen verhindern, dass Beschäftigte Zweitgeräte verborgen mit sich führen.
In den Büros soll die Kommunikation über Festnetztelefone laufen. Drucker und andere Endgeräte dürfen nicht direkt mit dem Netzwerk verbunden werden.
Eine zweite Quelle, die in einer Behörde mit besonders sensiblen Aufgaben arbeitet, sagte gegenüber Epoch Times, dass die Sicherheitsvorgaben in Bereichen mit Bezug auf Außenpolitik und Landesverteidigung nochmals verschärft worden seien. Dort würden Systeme eingesetzt, die Mobilfunksignale aufspüren. Bestimmte Vorgänge müssten außerdem vollständig offline abgewickelt werden.
„Die Behörden haben wiederholt betont, dass interne Arbeit in einer ,abgekoppelten‘ Umgebung erfolgen muss“, sagte die Quelle. Einige besonders sensible Computer dürften inzwischen nicht einmal mehr mit internen Netzwerken verbunden werden und müssten als vollständig isolierte Rechner betrieben werden.
Parallel dazu werden in mehreren Regionen erweiterte Schulungen zur Cybersicherheit eingeführt. Dabei geht es unter anderem darum, Phishing-E-Mails zu erkennen und die Nutzung virtueller privater Netzwerke (VPN) einzuschränken, wie aus Angaben von Beamten und internen Mitteilungen hervorgeht.

Auch inländische Smartphones geraten in den Blick

Ein pensionierter Beamter sagte Epoch Times, dass das Ausmaß der jüngsten Maßnahmen auf eine spürbare Veränderung hindeute.
„Sicherheitskontrollen gab es schon immer, aber ihre Durchsetzung wurde klar verschärft“, sagte er. „Schon vor einem Jahrzehnt gab es Einschränkungen für die Nutzung von iPhones in Büros, doch mit der Zeit wurde das weniger streng gehandhabt. Nun wurde das Verbot wieder eingeführt und auch auf inländische Geräte ausgeweitet.“
Dass nun auch in China hergestellte Smartphones einbezogen werden, zeige die wachsende Sorge vor möglichen Schwachstellen, sagte der frühere Beamte. Selbst im Inland entwickelte Betriebssysteme könnten Sicherheitsrisiken bergen.
Offenbar betrachten Funktionäre des Regimes moderne Smartphones, die über Kameras, Mikrofone und Sensoren Daten erfassen können, als nur schwer vollständig abzusichern.

Bericht über den Vorfall in Tianjin erhöht den Druck

Dem verschärften Kurs ging ein CNN-Bericht vom 8. April voraus. Darin hieß es, das Nationale Supercomputer-Zentrum in Tianjin sei Ziel eines größeren Cyberangriffs geworden, bei dem mehr als 10 Petabyte an Daten abgeflossen sein könnten.
Laut dem Bericht könnten die kompromittierten Daten hochsensible Informationen zur Raketenentwicklung, zur Luft- und Raumfahrtforschung sowie zu Simulationen der Kernfusion umfassen. Das chinesische Regime hat sich zu dem Vorfall bislang nicht öffentlich geäußert.
Das Nationale Supercomputer-Zentrum reagierte nicht auf eine Anfrage von The Epoch Times.
Ein in Nanjing ansässiger Netzwerktechniker sagte Epoch Times, das im CNN-Bericht geschilderte Ausmaß des mutmaßlichen Datenabflusses deute auf die Möglichkeit einer Beteiligung von Insidern hin.
„Einrichtungen wie Supercomputer-Zentren verfügen in der Regel über mehrere Ebenen der Authentifizierung und Warnsysteme, sodass ein direkter externer Eindringversuch äußerst schwierig ist“, sagte der Ingenieur.
„Wenn mobile Geräte kompromittiert wurden, könnten sie als Zwischenstation dienen, um Daten zu sammeln oder weiterzuleiten.“
Smartphones, die mit Schadsoftware infiziert sind, können laut dem Ingenieur auch als Überwachungswerkzeuge dienen und Hackern Zugriff auf Kameras, Mikrofone und andere Sensoren ermöglichen. Selbst die alltägliche Kommunikation könne zu aufschlussreichen Erkenntnissen verdichtet werden.

Die Kontrollen reichen inzwischen über die Zentralbehörden hinaus

Die Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen beschränkt sich nicht auf die Zentralbehörden der KPCh. Auch lokale Regierungen und Telekommunikationsanbieter im ganzen Land haben zuletzt entsprechende Mitteilungen herausgegeben. Demnach müssen Unternehmen für grenzüberschreitende Netzverbindungen eine Genehmigung einholen.
Zudem hat das Regime Kampagnen gestartet, um nicht genehmigte internationale Datenverbindungen aufzuspüren und abzuschalten.
Der Netzwerktechniker sagte, diese Schritte sprächen für einen breiter angelegten Versuch, die Anbindung an externe Netzwerke zu verringern.
„Die Verantwortlichen sorgen sich um Schwachstellen in VPNs und um die Nutzung ausländischer digitaler Werkzeuge durch internes Personal“, sagte er. „Indem sie nicht genehmigte grenzüberschreitende Verbindungen einschränken, versuchen sie das Risiko eines nach außen gerichteten Datenabflusses zu minimieren.“
Insgesamt deuten die Maßnahmen darauf hin, dass Peking nicht nur auf einen mutmaßlichen Einzelfall reagiert, sondern sensible Bereiche des Staatsapparats umfassender abschottet.