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Faucis SMS veröffentlicht: Bedenken zu Corona-Impfung für Schwangere


In Kürze:

  • Fauci und andere US-Gesundheitsbeamte diskutierten Anfang 2021 über fehlende Daten zu Corona-Impfungen bei Schwangeren.
  • Fauci verwies einerseits auf theoretisch mögliche Risiken im ersten Schwangerschaftsdrittel, andererseits aber auch auf erste verfügbare Erkenntnisse.
  • Diese Nachrichten wurden von den republikanischen Senatoren Ron Johnson und Rand Paul im Rahmen einer Untersuchung veröffentlicht.

 
Neu veröffentlichte SMS-Nachrichten aus den USA werfen ein Schlaglicht auf die damalige Unsicherheit bezüglich der Corona-Impfung während der Schwangerschaft. Anfang 2021 diskutierten hochrangige US-Gesundheitsvertreter untereinander über die noch begrenzte Datenlage und mögliche Risiken für Schwangere.
Zwei republikanische Senatoren veröffentlichten am Montag, 10. August, Nachrichten von Dr. Anthony Faucis Diensthandy. Die Nachrichten stammen aus dem Januar 2021, als Fauci das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) leitete. Sie sind Teil eines Bestands von mehr als 34.000 Nachrichten, die von dem Gerät abgerufen wurden.
Neben Fauci waren an dem Austausch die damalige Direktorin der US-Gesundheitsbehörde CDC, Dr. Rochelle Walensky, sowie Dr. Vivek Murthy, der unter US-Präsident Joe Biden der oberste medizinische Berater der US-Regierung in Gesundheitsfragen war, beteiligt.
Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Erkenntnisse zur Sicherheit der Corona-Impfung in den verschiedenen Phasen der Schwangerschaft damals vorlagen.

Fehlende Daten zur Impfung in der Schwangerschaft

Murthy fragte in einer Nachricht vom 25. Januar 2021, ob es „Daten oder theoretische Gründe“ dafür gebe, eine Corona-Impfung eher zu Beginn oder eher gegen Ende der Schwangerschaft vorzuziehen. Zudem wollte er wissen, wann umfangreichere Daten zu möglichen Impfrisiken für Schwangere verfügbar sein würden.
Walensky antwortete, nach ihrem damaligen Kenntnisstand gebe es zu den Impfstoffrisiken für Schwangere noch keine ausreichende Datenbasis. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass mehr als 15.000 Schwangere am Sicherheitsüberwachungssystem der CDC teilgenommen hätten und dadurch weitere Daten gesammelt würden.
Fauci erklärte, es lägen keine Daten vor, um zu bestimmen, ob eine Impfung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft vorzuziehen sei. Er wies darauf hin, dass Zytokinreaktionen und Fieber nach einer zweiten Dosis „theoretisch mit einer Fehlgeburt im ersten Trimester in Verbindung stehen könnten“, was sowohl Walensky als auch Murthy als berechtigten Einwand anerkannten.
In einem weiteren Austausch vom 26. Januar 2021 ging es um eine damalige Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der aufgrund der begrenzten Datenlage von einer Moderna-Impfung während der Schwangerschaft abgeraten wurde.
Fauci erklärte, bei Impfstoffen, für die Daten zu Schwangeren fehlten, müssten die möglichen Risiken gegen den erwarteten Nutzen abgewogen werden. Schwangere waren nicht in die ursprünglichen Impfstoffstudien aufgenommen worden. Gleichzeitig hätten sich nach seinen Angaben bereits mehr als 10.000 Schwangere für eine Impfung entschieden.
„Es sind keine Probleme aufgetreten. Tierexperimentelle toxikologische Studien haben keine Warnsignale ergeben“, sagte Fauci.

Senatoren sehen offene Fragen

Johnson und Paul erklärten, die veröffentlichten Nachrichten könnten Auswirkungen auf die damalige Gesundheitspolitik haben. Aus ihrer Sicht stelle sich dabei auch die Frage, ob Menschen bei ihren Impfentscheidungen ausreichend über die zu diesem Zeitpunkt noch begrenzte Datenlage und mögliche Risiken informiert worden seien.
Die Senatoren veröffentlichten zudem öffentliche Aussagen von Fauci, Walensky und Murthy, in denen diese trotz der damals begrenzten Datenlage eine Corona-Impfung für Schwangere empfahlen.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times bat Faucis Rechtsbeistand um eine Stellungnahme. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag jedoch keine Antwort vor.

Faucis dienstliches iPhone im Fokus

Fauci leitete das NIAID von 1984 bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 2022 und stand damit fast 39 Jahre an der Spitze der US-Bundesbehörde. Anfang 2020 wurde er weltweit bekannt, als er während der Corona-Pandemie regelmäßig in Pressekonferenzen und Medieninterviews auftrat.
In der vergangenen Woche erhielt der Ständige Unterausschuss für Untersuchungen des US-Senats, dem Senator Ron Johnson vorsitzt, vom US-Gesundheitsministerium eine Kopie von Faucis dienstlichem iPhone. Fauci hatte das Gerät während seiner amtlichen Tätigkeit genutzt. Die Übergabe erfolgte im Rahmen einer Untersuchung seines Umgangs mit der Corona-Pandemie.
Am 29. Juli verweigerte Fauci bei einer Senatsanhörung die Beantwortung von Fragen und berief sich dabei auf sein verfassungsmäßiges Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Die Anhörung folgte auf die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen, die Fauci während seiner Tätigkeit als zentraler Berater der US-Regierung in der Pandemie geführt hatte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „GOP Senators Release Fauci’s Texts on COVID Vaccine Concerns for Pregnant Women“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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26. Mai: Kinderlose sollen mehr zahlen | Kiew verlassen | Impfstrategie gegen Ebola

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Kinderlose sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Warken will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorlegen. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose auf 4,3 Prozent, während Versicherte mit Kindern weiterhin 3,1 bis 3,6 Prozent zahlen würden. Warken rechnet für die kommenden beiden Jahre mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

Kiew verlassen

Moskau hat westliche Diplomaten erneut aufgefordert, Kiew zu verlassen, da Russland dort systematische Luftangriffe auf militärische Ziele plant. Hintergrund sind eskalierende Angriffe beider Seiten und festgefahrene Friedensverhandlungen. Die EU weist die Aufforderung zurück. Gleichzeitig verhandelt die Ukraine in Berlin mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Impfstrategie gegen Ebola

Ein Ebola-Ausbruch durch die seltene Bundibugyo-Virusvariante betrifft den Kongo und Uganda. Die Universität von Oxford und ein indischer Pharmahersteller entwickeln einen experimentellen Impfstoff auf Adenovirus-Basis im Eiltempo. Da keine zugelassenen Impfstoffe verfügbar sind, setzen die WHO und ihre Partnerorganisationen kurzfristig auf Eindämmung statt Impfung.

Finanzstreit mit Ungarn

Trotz des Regierungswechsels in Ungarn blockiert die EU weiterhin rund 17 Milliarden Euro. Brüssel fordert tiefgreifende Reformen, von denen einige von Budapest als kurzfristig nicht umsetzbar angesehen werden. Gleichzeitig sorgt eine Sondersteuer auf ausländische Handelsketten für Konfliktstoff. Premierminister Péter Magyar will in Kürze nach Brüssel reisen, um zu verhandeln.

Zug kollidiert mit Schulbus

Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Schulbus und einem Zug in Belgien sind vier Menschen ums Leben gekommen: der Busfahrer, zwei Jugendliche im Alter von 12 und 15 Jahren sowie eine Begleitperson. Fünf weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der Bus war offenbar trotz geschlossener Schranke auf den Bahnübergang gefahren. Die genaue Ursache ist noch unklar.