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mRNA gegen Hautkrebs: Durchbruch oder vorläufige Hoffnung?

„Bedeutender Meilenstein“, „medizinischer Durchbruch“, „Hoffnung für Krebspatienten“ – so überschrieben viele Medien eine Meldung von Moderna und MSD. Die Unternehmen selbst formulierten nüchterner: „Dies ist die erste Bekanntgabe von positiven Phase-3-Ergebnissen für eine mRNA-basierte Krebstherapie“, hieß es in der Mitteilung.

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Hype oder Heilung? Modernas Hautkrebs-Impfung im Faktencheck


In Kürze:

  • Die US-Pharmaunternehmen Moderna und Merck (hierzulande MSD) verkündeten in der vergangenen Woche einen Durchbruch mit einem Impfstoff gegen schwarzen Hautkrebs.
  • Zahlreiche Medien griffen die Pressemitteilung auf und ziehen in ihren Berichten Parallelen zu Corona-Impfstoffen oder legen sie nah. Der Vergleich hinkt:
  • Es handelt sich zwar um eine mRNA-basierte, aber individuelle und adjuvante Krebstherapie, die Patienten zusätzlich nach der operativen Tumorentfernung erhalten.
  • Zudem handelt es sich um Zwischenergebnisse einer nicht abgeschlossenen Studie mit methodischen Schwachpunkten.
  • Die Daten sind nicht öffentlich. Bisherige Informationen lassen Fragen offen. Epoch Times versucht, diese zu beantworten.

 
„Bedeutender Meilenstein“, „medizinischer Durchbruch“ und „Hoffnung für Krebspatienten“. So überschrieben zahlreiche Meiden in der vergangenen Woche eine Mitteilung der US-amerikanischen Pharmaunternehmen Moderna und Merck Sharp & Dohme (MSD). Die beiden Unternehmen selbst sprachen erheblich unspektakulärer von der Erreichung der „Endpunkte ‚rezidivfreies Überleben‘ (RFS) und ‚Überleben ohne Fernmetastasen‘ (DMFS) bei Patienten mit vollständig reseziertem Melanom im Stadium IIB–IV“.
Ein gemeinsamer Nenner lässt sich dennoch finden. Unter der Überschrift „Moderna und Merck melden positive Testergebnisse für mRNA-Impfstoff gegen schwarzen Hautkrebs“ berichtete auch Epoch Times. Warum diese ersten Meldungen, einschließlich unserer, unvollständig und vielfach irreführend sind, lesen Sie im Folgenden. Außerdem versuchen wir, herauszufinden, was die verfügbaren Daten wirklich sagen, welche Fragen noch offen sind, und warum einige offen bleiben werden.

Der „medizinische Meilenstein“ im Überblick

Am 19. August verkündeten die Unternehmen einen möglichen Durchbruch bei fortgeschrittenen schwarzen Hautkrebs. In einer Studie mit über 1.100 Patienten verringerte ein mRNA-Impfstoff Rückfälle und Metastasen. „Dies ist die erste Bekanntgabe von positiven Phase-3-Ergebnissen für eine mRNA-basierte Krebstherapie“, hieß es in der gemeinsamen Mitteilung. Diese Art individueller Medizin wird seit mindestens zwei Jahrzehnten erforscht.
Ganz kurz und einfach zusammengefasst: Anhand individueller Mutationen im Tumor des jeweiligen Patienten werden Sequenzen, in diesem Fall, für bis zu 34 Neoantigene ausgewählt. Anhand dieser entsteht eine individualisierte mRNA-Formulierung, die der Patient erhält. Die körpereigenen Zellen sollen diese mRNA dann ablesen und entsprechenden Tumor-Antigene produzieren. Dadurch sollen Immunzellen, hauptsächlich sogenannte T-Zellen, speziell gegen Zellen mit diesen Tumormerkmalen aktiviert werden. So soll das Immunsystem eine erneute Ausbreitung des Krebses rechtzeitig erkennen.
„Intismeran Autogene“ in Kombination mit Pembrolizumab – ein Immuntherapeutikum und die derzeitige Standardtherapie bei schwarzem Hautkrebs – verhindere das Wiederauftreten von Melanomen und die Ausbreitung des Krebses auf andere Organe, erklärten die US-Unternehmen anhand vorläufiger Ergebnisse. Studienleiterin Georgina Long konkretisierte: Die Kombination „hat das Potenzial, ein neues Behandlungsparadigma in der adjuvanten Melanomtherapie zu etablieren und dazu beizutragen, dass Patienten länger krebsfrei bleiben.“
Die Professorin der Universität Sydney und medizinische Direktorin des Melanoma Institute Australia sprach in diesem Zusammenhang außerdem von einem „Meilenstein in der adjuvanten Behandlung“ von schwarzem Hautkrebs.
Endgültige Daten aus der Studie sind bislang nicht einmal in Fachkreisen bekannt. Die Vorstellung soll nach Angabe der Unternehmen auf einer bevorstehenden internationalen Konferenz erfolgen. Zugleich sollen sie als Grundlage für die Zulassung dienen. Einen konkreten Zeitplan nennt die ursprüngliche Mitteilung nicht. In weiterführenden Berichten ist davon die Rede, das eine Zulassung aufgrund einer Einstufung als „therapeutischen Durchbruch“ bis 2027 möglich wäre, sowohl in den USA als auch in Europa.

Was Moderna und MSD wirklich veröffentlichten

Eine Impfung gegen Krebs klingt nach einem Heilmittel gegen eine der Volkskrankheiten unserer modernen Zeit – und wäre es auch. Davon ist allerdings allenfalls in der Presse die Rede. Tatsächlich beschränkt sich die Anwendung auf eine kleine Gruppe. Weder alle Menschen, noch alle Krebspatienten und noch nicht einmal alle Menschen oder Patienten mit Hautkrebs kommen für die Behandlung mit Intismeran Autogene infrage.
Die Pressemitteilung bezieht sich ausdrücklich auf Menschen mit schwarzem Hautkrebs im Stadium IIb, III oder IV, also jene mit fortgeschrittenen Melanomen. Zudem müssen diese bereits operativ entfernt worden sein. Erst dann, und zusätzlich zu bereits etablierten Folgetherapien, könne künftig eine Behandlung mit dem neuartigen Mittel erfolgen. Im Rahmen der Phase-III-Studie werden 1.137 Personen berücksichtigt. Zwei Drittel der Patienten erhielten nach der OP die neue Therapie in Kombination mit Pembrolizumab, die anderen ausschließlich letzteres.
Zahlreiche Berichte sprechen zudem von einer Studiendauer von einem Jahr und suggerieren einen erfolgreichen Abschluss der Untersuchungen. Moderna spricht hingegen von einer „vorab festgelegten Zwischenanalyse“.
Die Studie ist nicht beendet und läuft bis zum Jahr 2030. Alle angegebenen Werte beziehen sich somit auf einen relativ kurzen Zeitraum und wurden zu einem Zeitpunkt ermittelt, der erheblich unter den „ungefähr bis zu 74 Monaten“ oder mehr Beobachtungszeit liegt. Gleichzeitig sagen Rückfälle und Ausbreitung nichts über das Befinden und das mittel- oder langfristige Überleben der Patienten aus.

Individuelle Behandlung nach erfolgter OP

Auch die von Studienleiterin Long angesprochene „krebsfreie Zeit“ muss dahingehend verstanden werden, dass Patienten rezidiv-frei – also ohne Rückfall – bleiben, nicht, dass sie keinen Krebs hatten. Dies ist sogar eine Voraussetzung der Behandlung, denn Intismeran kodiert bestimmte Marker der patientenspezifischen Tumore in mRNA, mit dem Ziel, dass der Körper gezielte Antikörper produziert.
Dieses Prinzip ähnelt den bei Covid-19 angewendeten Wirkstoffen, die das Spike-Protein in mRNA kodierten. Unterscheidet sich jedoch dahingehend grundsätzlich, dass die verwendeten Marker individuell auf den Tumor des jeweiligen Patienten statt auf allgemeine Merkmale eines Virus angepasst sind. Jeder Patient bekommt also einen eigenen, speziell abgestimmten Wirkstoff.

Schematische Erstellung der individualisierten Hautkrebsimpfung.

Foto: ts/Epoch Times nach ttsz/iSTock

Dies erlaubt prinzipiell die Übertragung der Behandlungsmethodik auf andere Krebsarten, wie sie von Moderna und MSD ins Gespräch gebracht wurde. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse ist jedoch ungewiss. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Machbarkeit und Wirksamkeit derartiger Ansätze aufgrund mangelnder Studie unbekannt. Eine vorsorgliche Immunisierung für einen Großteil der Bevölkerung ist nicht Gegenstand der aktuellen Forschung.
Damit geht es weder aktuell noch in naher Zukunft um eine klassische „Vorsorge“-Impfung, die gesunden Menschen gegeben wird. Stattdessen handelt es sich um eine speziell an den Tumor angepasste mRNA-Immuntherapie nach einer Hautkrebsdiagnose und erfolgter OP. Wir sprechen also von Menschen mit einer schweren Erkrankung und, vor allem wenn sie jung sind, mit einem relativ hohen Risiko eines Rückfalls, mit dem Ziel, dass sie nach OP und gegebenenfalls Chemo, länger krebsfrei bleiben oder im besten Fall der Krebs gar nicht wiederkommt.

Kein Impfstoff, sondern eine Therapie

Daraus ergibt sich ein weiterer Widerspruch, der in nahezu allen Medienberichten bewusst oder unbewusst Einzug erhalten hat. Ein Impfstoff schützt der Definition nach vor eine Krankheit. So schreibt das für Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI): „(Prophylaktische) Impfstoffe sind Arzneimittel, die das Immunsystem zum Schutz vor Infektionskrankheiten aktivieren.“
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) wird konkreter. Auch hier schützen Impfstoffe „vor Infektionskrankheiten, indem sie das Immunsystem zur Herstellung von Antikörpern und Vermehrung bestimmter Immunzellen anregen.“ Zugleich seien Impfstoffe „mit die wichtigsten Mittel zur Prävention gegen Krankheiten.“
Krebs, egal welcher Form, ist seinerseits nicht ansteckend und beruht nur im seltensten Fall auf einer Infektion, etwa mit Humanen Papillomviren (HPV) – hiergegen existiert ein eigener Impfstoff. Unterschieden werden muss zudem, dass Intismeran erst nach erfolgter Krebs-OP Anwendung findet, sprich, nachdem der Patient chirurgisch behandelt wurde. Das Präparat soll vor einem Rückfall schützen, kann aber die Krankheit nicht an erster Stelle verhindern. Der Begriff „Impfstoff“ kann in diesem Zusammenhang zu Missverständnissen führen. Einer Verwendung zugunsten der besseren Verständlichkeit steht das nicht im Wege, erfordert aber eine Konkretisierung, die in den wenigsten Presseberichten erfolgt.
Moderna und MSD selbst sprechen in ihrer Meldung nicht von einem Impfstoff oder Vakzin. Letzterer Begriff taucht in der Meldung exakt zweimal auf: jeweils im Kontext der Kurzbeschreibungen beider Unternehmen.

Bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen

Was wir kennen, sind Daten aus der Phase-II-Studie begonnen im Jahr 2019. Beendet ist sie ebenfalls noch nicht. Die Nachbeobachtung der rund 150 Teilnehmer, von denen wiederum zwei Drittel die Kombitherapie erhielten, soll bis 2032 dauern. Anfang Juni 2026 veröffentlichten Zwischenergebnisse umfassen einen Fünfjahreszeitraum.
Dr. Kay Klapproth hebt gegenüber Epoch Times zwei Punkte hervor:
„Moderna hat darin gezeigt, dass Intismeran neoantigenspezifische T-Zell-Klone erzeugen beziehungsweise bereits vorhandene Klone expandieren kann. Gleichzeitig zeigt die Phase-II-Studie einen Vorteil beim rezidivfreien Überleben. Nach vier Jahren waren etwa 72 Prozent der Patienten unter Intismeran plus Pembrolizumab rezidivfrei, gegenüber rund 49 Prozent unter Pembrolizumab allein. Das entspricht einer absoluten Differenz von etwa 23 Prozentpunkten.“
Entgegen den jüngsten Behauptungen von Moderna ist damit zwar eine Verbesserung feststellbar, aber von der absoluten Formulierung „verhindert das Wiederauftreten“ sind wir weit entfernt, stellt der nicht an der Studie beteiligte, deutsche Immunologe fest. Er hat lange Zeit in der Krebsforschung gearbeitet und sich unter anderem mit Immuntherapien beschäftigt.
Und noch etwas wird aus den bisherigen Daten deutlich: Ausnahmslos alle Teilnehmer, die Intismeran erhielten, hatten Nebenwirkungen. In der Kontrollgruppe hatten „nur“ 94 Prozent Nebenwirkungen. Ernste Nebenwirkungen hielten sich mit rund 19 zu 24 Prozent ebenfalls nahezu die Waage. In beiden Gruppen führten die Nebenwirkungen zudem in rund 45 Prozent der Fälle zu einer „Verzögerung, Unterbrechung oder Absetzung“ der Behandlung und in einem Fall in der Intismeran-Gruppe sogar zum Tod. Der Patient starb den Angaben zufolge an einer Sepsis im Rahmen einer Nebenwirkung einer Pembrolizumab-Gabe.
All dies muss jedoch im Kontext einer Krankheit mit beschränkten Überlebenschancen und Behandlungen mit erheblichen Nebenwirkungen – Stichwort Chemotherapie – betrachtet werden.

Lässt sich die Wirkung überhaupt ermitteln?

Daneben gibt es eine Reihe offener Fragen, oder wie Dr. Klapproth es formulierte: „Immunaktivierung ist nicht das Gleiche wie klinische Wirksamkeit – und der Nachweis einer Immunantwort beweist noch nicht den Wirkmechanismus.“ Sprich, „was nicht gezeigt wurde, ist, dass beide Beobachtungen kausal zusammenhängen.“ Der zentrale Kritik- und Schwachpunkt bestehe darin, dass die verwendete mRNA/LNP-Plattform selbst immunologisch aktiv ist:
„Ionisierbare Lipid-Nanopartikel können das angeborene Immunsystem stimulieren, das ist oft gezeigt worden“, erklärte Dr. Klapproth. „Gleichzeitig wissen wir aus der Tumorimmunologie, dass eine Aktivierung angeborener Immunmechanismen die Antitumorwirkung einer PD-1/PDL1-Blockade [Anm. d. Red.: das Ziel der Standardtherapie] erheblich verstärken kann.“ Konkret belegt hat dies Tübinger Unternehmen CureVac bereits im Jahr 2022 mit einer mRNA, die nicht tumorspezifisch ist, die aber durch Immunaktivierung antitumoral gewirkt hat.
Damit existiert eine plausible alternative Erklärung für den beobachteten Effekt: Das Trägersystem der mRNA aktiviert das angeborene Immunsystem, auch ohne tumorspezifische Neoantigene. Gerade im Kontext einer PD-1/PDL1-Blokade genüge dies laut Dr. Klapproth, um einen gewissen positiven Effekt hervorzurufen. „Wie groß der unspezifische Effekt ist und welchen Anteil an der klinischen Wirkung tatsächlich die individuell ausgewählten Neoantigene haben, wissen wir aber nicht, weil diese Experimente fehlen.“
Ferner werde Intismeran plus Pembrolizumab mit Pembrolizumab plus einem nicht-immunogenen Placebo verglichen. „Damit kann man zwar zeigen, dass das Gesamtpräparat einen Effekt hat. Man kann aber nicht zeigen, welcher Anteil dieses Effekts auf dem Konzept der tumorspezifische Information beruht.“

Offene Fragen und methodische Schwächen

Ungewöhnlich erscheint dem Immunologen die intensive wiederholte Gabe die der mRNA-Präparate. Moderna und Merck sprechen davon, dass ein Milligramm mRNA alle drei Wochen bis zu neunmal verabreicht wird. Man setzt das Immunsystem also innerhalb weniger Monate wiederholt demselben Reiz aus, wobei die erste Injektion konsequenterweise nicht auf dasselbe Ausgangssystem trifft wie die neunte. Was zwischen Dosis eins und neun passiert, bleibt ungewiss.
Ein weiteres grundsätzliches Problem wurde 2023 in „Nature“ beschrieben: das fehlerhafte Ablesen von mRNA-Bausteinen. Epoch Times berichtete.
Auch in Intismeran gibt es modifizierte Basen, die sogenannte ribosomale Leserasterverschiebungen verursachen. Dadurch können nicht beabsichtigte Peptide entstehen und diese auch unerwünschte T-Zell-Antworten auslösen. Das Problem wird nach Wissen von Dr. Klapproth von Moderna nicht adressiert. Gerade bei einem individualisierten Präparat wäre das aber relevant: Nicht nur die gewünschten Neoantigene sind individuell, sondern potentiell auch unbeabsichtigte immunogene Produkte.
Durch die künstliche Verkettung unterschiedlicher Epitope, jenem Teil der Antigene, die das Immunsystem später erkennen soll, können zudem auch den Verbindungsstellen zwischen den einzelnen Epitopen neue, sogenannte Junction-Peptide, entstehen. Diese könnten ebenfalls einen Einfluss auf die Immunantwort haben, positiv als auch negativ. Mögliche Autoimmunreaktionen wären aufgrund der individuellen Formulierung wiederum höchst individuell und können daher praktisch kaum in Experimenten kontrolliert werden.

Fazit

Schwarzer Hautkrebs, auch als Malignes Melanom bekannt, ist eine der gefährlichsten Formen von Hautkrebs. Im Jahr 2022 wurden weltweit mehr als 330.000 neue Fälle diagnostiziert. In Deutschland sind es laut Uniklinik Tübingen rund 21.000 jährlich, wobei immer mehr junge Menschen betroffen seien. Rund 3.000 Menschen sterben jährlich daran.
Vor diesem Hintergrund ist eine Verbesserung der Behandlung wünschenswert. Einen (kleinen) Erfolg beim Melanom als Beweis dafür anzusehen, dass „mRNA-Impfstoffe gegen Krebs funktionieren“, ist aber übertrieben.
Bisher sind weder abschließende Daten aus Phase-II-Studien noch Zwischenergebnisse der Phase-III-Studie verfügbar. Womöglich bleibt der Effekt eines vermeintlichen Impfstoffs auch nach deren Veröffentlichung unbekannt oder muss hinterfragt werden. Obwohl es das Konzept prinzipiell ermöglicht, ist außerdem ungewiss, inwieweit sich die Ergebnisse auf andere Krebsarten übertragen lassen.
Von einer möglichen Zulassung sind wir auch aufgrund fehlender Daten mindestens ein Jahr entfernt. Wie hoch anschließend die Kosten für eine Behandlung sind, bleibt offen. Die Rede ist von mehreren Hunderttausend Dollar pro Patient.
Demgegenüber stehen schon jetzt messbare Effekte – an der Börse. Unterschiedliche Quellen sprechen von kurzfristigen Kursgewinnen von bis über 150 Prozent bei Moderna, sodass der Börsenwert des Unternehmens am Mittwoch um etwa 30 Milliarden US-Dollar zulegte. Die Papiere von Merck/MSD legten Mitte vergangener Woche ihrerseits etwa zehn Prozent zu. Mögliche Umsätze mit dem neuen Krebsmittel liegen Schätzungen zufolge zwischen drei und 13 Milliarden Dollar jährlich.
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Faucis SMS veröffentlicht: Bedenken zu Corona-Impfung für Schwangere


In Kürze:

  • Fauci und andere US-Gesundheitsbeamte diskutierten Anfang 2021 über fehlende Daten zu Corona-Impfungen bei Schwangeren.
  • Fauci verwies einerseits auf theoretisch mögliche Risiken im ersten Schwangerschaftsdrittel, andererseits aber auch auf erste verfügbare Erkenntnisse.
  • Diese Nachrichten wurden von den republikanischen Senatoren Ron Johnson und Rand Paul im Rahmen einer Untersuchung veröffentlicht.

 
Neu veröffentlichte SMS-Nachrichten aus den USA werfen ein Schlaglicht auf die damalige Unsicherheit bezüglich der Corona-Impfung während der Schwangerschaft. Anfang 2021 diskutierten hochrangige US-Gesundheitsvertreter untereinander über die noch begrenzte Datenlage und mögliche Risiken für Schwangere.
Zwei republikanische Senatoren veröffentlichten am Montag, 10. August, Nachrichten von Dr. Anthony Faucis Diensthandy. Die Nachrichten stammen aus dem Januar 2021, als Fauci das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) leitete. Sie sind Teil eines Bestands von mehr als 34.000 Nachrichten, die von dem Gerät abgerufen wurden.
Neben Fauci waren an dem Austausch die damalige Direktorin der US-Gesundheitsbehörde CDC, Dr. Rochelle Walensky, sowie Dr. Vivek Murthy, der unter US-Präsident Joe Biden der oberste medizinische Berater der US-Regierung in Gesundheitsfragen war, beteiligt.
Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Erkenntnisse zur Sicherheit der Corona-Impfung in den verschiedenen Phasen der Schwangerschaft damals vorlagen.

Fehlende Daten zur Impfung in der Schwangerschaft

Murthy fragte in einer Nachricht vom 25. Januar 2021, ob es „Daten oder theoretische Gründe“ dafür gebe, eine Corona-Impfung eher zu Beginn oder eher gegen Ende der Schwangerschaft vorzuziehen. Zudem wollte er wissen, wann umfangreichere Daten zu möglichen Impfrisiken für Schwangere verfügbar sein würden.
Walensky antwortete, nach ihrem damaligen Kenntnisstand gebe es zu den Impfstoffrisiken für Schwangere noch keine ausreichende Datenbasis. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass mehr als 15.000 Schwangere am Sicherheitsüberwachungssystem der CDC teilgenommen hätten und dadurch weitere Daten gesammelt würden.
Fauci erklärte, es lägen keine Daten vor, um zu bestimmen, ob eine Impfung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft vorzuziehen sei. Er wies darauf hin, dass Zytokinreaktionen und Fieber nach einer zweiten Dosis „theoretisch mit einer Fehlgeburt im ersten Trimester in Verbindung stehen könnten“, was sowohl Walensky als auch Murthy als berechtigten Einwand anerkannten.
In einem weiteren Austausch vom 26. Januar 2021 ging es um eine damalige Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der aufgrund der begrenzten Datenlage von einer Moderna-Impfung während der Schwangerschaft abgeraten wurde.
Fauci erklärte, bei Impfstoffen, für die Daten zu Schwangeren fehlten, müssten die möglichen Risiken gegen den erwarteten Nutzen abgewogen werden. Schwangere waren nicht in die ursprünglichen Impfstoffstudien aufgenommen worden. Gleichzeitig hätten sich nach seinen Angaben bereits mehr als 10.000 Schwangere für eine Impfung entschieden.
„Es sind keine Probleme aufgetreten. Tierexperimentelle toxikologische Studien haben keine Warnsignale ergeben“, sagte Fauci.

Senatoren sehen offene Fragen

Johnson und Paul erklärten, die veröffentlichten Nachrichten könnten Auswirkungen auf die damalige Gesundheitspolitik haben. Aus ihrer Sicht stelle sich dabei auch die Frage, ob Menschen bei ihren Impfentscheidungen ausreichend über die zu diesem Zeitpunkt noch begrenzte Datenlage und mögliche Risiken informiert worden seien.
Die Senatoren veröffentlichten zudem öffentliche Aussagen von Fauci, Walensky und Murthy, in denen diese trotz der damals begrenzten Datenlage eine Corona-Impfung für Schwangere empfahlen.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times bat Faucis Rechtsbeistand um eine Stellungnahme. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag jedoch keine Antwort vor.

Faucis dienstliches iPhone im Fokus

Fauci leitete das NIAID von 1984 bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 2022 und stand damit fast 39 Jahre an der Spitze der US-Bundesbehörde. Anfang 2020 wurde er weltweit bekannt, als er während der Corona-Pandemie regelmäßig in Pressekonferenzen und Medieninterviews auftrat.
In der vergangenen Woche erhielt der Ständige Unterausschuss für Untersuchungen des US-Senats, dem Senator Ron Johnson vorsitzt, vom US-Gesundheitsministerium eine Kopie von Faucis dienstlichem iPhone. Fauci hatte das Gerät während seiner amtlichen Tätigkeit genutzt. Die Übergabe erfolgte im Rahmen einer Untersuchung seines Umgangs mit der Corona-Pandemie.
Am 29. Juli verweigerte Fauci bei einer Senatsanhörung die Beantwortung von Fragen und berief sich dabei auf sein verfassungsmäßiges Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Die Anhörung folgte auf die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen, die Fauci während seiner Tätigkeit als zentraler Berater der US-Regierung in der Pandemie geführt hatte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „GOP Senators Release Fauci’s Texts on COVID Vaccine Concerns for Pregnant Women“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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26. Mai: Kinderlose sollen mehr zahlen | Kiew verlassen | Impfstrategie gegen Ebola

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Kinderlose sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Warken will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Pflegereform vorlegen. Im Gespräch ist eine Erhöhung der Beiträge für Kinderlose auf 4,3 Prozent, während Versicherte mit Kindern weiterhin 3,1 bis 3,6 Prozent zahlen würden. Warken rechnet für die kommenden beiden Jahre mit einem Defizit von über 22 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

Kiew verlassen

Moskau hat westliche Diplomaten erneut aufgefordert, Kiew zu verlassen, da Russland dort systematische Luftangriffe auf militärische Ziele plant. Hintergrund sind eskalierende Angriffe beider Seiten und festgefahrene Friedensverhandlungen. Die EU weist die Aufforderung zurück. Gleichzeitig verhandelt die Ukraine in Berlin mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Impfstrategie gegen Ebola

Ein Ebola-Ausbruch durch die seltene Bundibugyo-Virusvariante betrifft den Kongo und Uganda. Die Universität von Oxford und ein indischer Pharmahersteller entwickeln einen experimentellen Impfstoff auf Adenovirus-Basis im Eiltempo. Da keine zugelassenen Impfstoffe verfügbar sind, setzen die WHO und ihre Partnerorganisationen kurzfristig auf Eindämmung statt Impfung.

Finanzstreit mit Ungarn

Trotz des Regierungswechsels in Ungarn blockiert die EU weiterhin rund 17 Milliarden Euro. Brüssel fordert tiefgreifende Reformen, von denen einige von Budapest als kurzfristig nicht umsetzbar angesehen werden. Gleichzeitig sorgt eine Sondersteuer auf ausländische Handelsketten für Konfliktstoff. Premierminister Péter Magyar will in Kürze nach Brüssel reisen, um zu verhandeln.

Zug kollidiert mit Schulbus

Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Schulbus und einem Zug in Belgien sind vier Menschen ums Leben gekommen: der Busfahrer, zwei Jugendliche im Alter von 12 und 15 Jahren sowie eine Begleitperson. Fünf weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der Bus war offenbar trotz geschlossener Schranke auf den Bahnübergang gefahren. Die genaue Ursache ist noch unklar.