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Emotionale Debatte im Bundestag: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung zur Organspende

Kann man Schweigen als Zustimmung zur Organspende zählen? Kann man Menschen verpflichten, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?
Das sind Fragen, die momentan die Politik beschäftigen. Am Donnerstag, 24. September, wurde in erster Lesung im Bundestag über einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung debattiert.
Demnach würde künftig in Deutschland jede volljährige und einwilligungsfähige Person als Organspender gelten, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat – ein Weg, der im Jahr 2020 nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag fand und von Patientenschützern abgelehnt wird.
Ein weiterer diskutierter Antrag setzt auf die Freiwilligkeit der Organspende und vermehrte Aufklärung. Im Ziel sind sich beide fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten einig: Die Anzahl der benötigten Organspenden soll erhöht werden.

Das Dilemma

Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen und Vertreter des Bundesrates, verwies in der Debatte auf ein Dilemma: Es würden einfach zu wenig Menschen ihre Einstellung zur Organspende dokumentieren. Und daher begrüße es der Bundesrat, dass sich der Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema Organspende befasse. Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei zumutbar, so Laumann.
Auch andere Befürworter der Widerspruchsregelung argumentierten, dass sich jeder Mensch, der entscheidungsfähig sei, zumindest einmal in seinem Leben mit der Frage auseinandersetzen und seinen Willen dokumentieren solle, ob er seine Organe spenden will oder nicht.
Konsens unter den Befürwortern der Widerspruchslösung herrschte in dem Punkt, dass diese allein nicht ausreiche, um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Auch die Strukturen in Krankenhäusern, Personal und Aufklärung müssten entsprechend ausgebaut werden.
Es gehe darum, an „Stellschrauben“ zu drehen, wie Sabine Dittmar (SPD) es zur Eröffnung der Debatte nannte.

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Transplantationsorgane aus Nachbarländern

Während der Debatte führten gleich mehrere Politiker Einzelschicksale an, die untermauern sollten, warum sie sich für oder gegen die Widerspruchsregelung positionieren.
Der Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von seiner Freundin Anke, deren Leben durch eine Spenderleber um 17 Jahre verlängert worden sei. In vielen europäischen Nachbarländern gelte bereits die Widerspruchsregelung. „Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen“, sagte Kellner.
Ähnlich sieht es Stefan Schwartze (SPD), Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
„Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden. Ein System, wie wir es bei uns selber scheuen“, so Schwartze.
Er erzählte von der 16-jährigen Lilly, die ebenfalls dringend eine neue Leber benötigte und am Tag der Debatte ihren „zweiten Geburtstag“ feierte. Die Widerspruchsregelung sei „kein Allheilmittel“, aber eine zentrale Maßnahme, um Spenden zu erhöhen.

Menschenleben retten

Alexis Giersch (AfD) weiß aus seiner Erfahrung als Rettungsassistent, dass das Thema Organspende für Betroffene „keine abstrakte politische Debatte“ sei. Für ihn steht im Vordergrund, Menschenleben zu retten.
„Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender“, so der AfD-Politiker.

Keine Stigmatisierung

Bodo Ramelow (Die Linke) musste sich nach eigenen Angaben selbst als Vater seines schwer kranken Sohnes mit der Frage der Knochenmarkspende auseinandersetzen. Er warb nicht nur dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, sondern auch, über eine Knochenmarkspende nachzudenken und sich registrieren zu lassen.
Aber auch ein „Nein“ zu einer Blut- oder Organentnahme müsse respektiert werden. „Es darf nicht zu einer Stigmatisierung führen“, so Ramelow.

Eine „lästige“ Entscheidung

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Freiwilligkeit der Spende „absolut gewahrt und unangetastet“ bleibe.
„Und deshalb beschränkt sich der Eingriff in eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden und sich zu erklären“, so Winkelmeier-Becker.
Wer diese Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten nicht treffe, fordere viel von den Angehörigen, die dann die Entscheidung übernehmen müssten. Hirntote, die nicht als Spender freigegeben werden, würden mit ihren Organen verbrannt – dabei könne man damit noch Leben retten.

Fachgesellschaften für Widerspruchsregelung

Der CSU-Politiker und Intensivmediziner Prof. Dr. Hans Theiss verwies auf die Sicht diverser medizinischer Fachgesellschaften.
Die Widerspruchsregelung sei „der entscheidende Mosaikstein“, der in Deutschland fehle. Aber erst bei einem „Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen, wie intensiver Aufklärung, Optimierung der Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination“ entfalte sie ihre volle Wirkung.
Zusätzlich verwies Theiss darauf, dass im Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine Organentnahme nach dem Herztod vorgesehen sei, wie sie etwa in einem Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin angeregt wurde. „Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest.“

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Martin Sichert und Dr. Christina Baum (beide AfD) hingegen plädierten für eine freiwillige, bewusste Entscheidung der Menschen. In der Debatte stellten sie die zentrale Voraussetzung für die Organspende infrage: die aus ihrer Sicht fragwürdige Hirntoddefinition. „Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt“, so Sichert.
Dazu führte er das Schicksal des 1991 geborenen Max Siegel an. Seine Mutter war elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt worden – und trotzdem kam ihr Sohn unter Wehen per Kaiserschnitt zur Welt. In diesen Tagen feiert Siegel seinen 35. Geburtstag.
Baum bezeichnete unter Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit die Widerspruchsregelung als „einen gezielten Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen“.
„Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates“, argumentierte sie.

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Menschenwürde über den Tod hinaus

Sven Lehmann (Grüne) warnte vor einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung. „Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen. Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers“, so Lehmann.
Es sei legitim, wenn man sich nicht mit dem Tod und der Frage nach der Organspende beschäftigen wolle.
Ebenso habe der Mensch „postmortale Persönlichkeitsrechte“. Die Menschenwürde ende nicht mit dem Tod – sonst bräuchte es auch keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe.

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Vertrauen stärken

Michael Brand (CDU) verwies auf Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa Obdachlose oder Menschen mit Sprach- oder Leseproblemen, die zwar entscheidungsfähig seien, aber sich nicht melden und so unfreiwillig per Gesetz zum Organspender erklärt werden würden. Er selbst habe versucht, sich im Onlineregister anzumelden. Erst beim dritten Versuch habe es geklappt.
In Zeiten, in denen man selbst bei Internetnutzung ständig seine Zustimmung erklären müsse, bei so einem wichtigen Punkt wie der Organspende den Spieß plötzlich umdrehe, könne er nicht nachvollziehen.
Wer mehr Organe wolle, müsse Vertrauen stärken, nicht Zweifel säen. „Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende und sie ist eine höchstpersönliche Entscheidung“, so Brand.
Mit „vernünftigen Onlinekampagnen“ zur Information könne man mehr Menschen erreichen, vorrangig die jüngere Generation.
In den nächsten Wochen soll nun  im federführenden Gesundheitsausschuss über die Vorlagen beraten werden. Wann es zu einer endgültigen Abstimmung im Plenum kommt, steht bislang nicht fest.
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wurde von 254 Abgeordneten eingebracht. Welches Mehrheitsverhältnis sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten zeigt, bleibt abzuwarten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Ärzte für mehr Terminsteuerung – mit Anreizen

Die geplante stärkere Steuerung zu Facharztterminen sollte aus Ärztesicht mit spürbaren Anreizen für Patienten verbunden sein. „Die Menschen müssen erleben, dass es am besten für sie läuft, wenn sie zuerst in die Hausarztpraxis gehen und im Bedarfsfall von dort aus eine Weiterleitung organisiert wird“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warb für spürbare Vorteile und forderte, Abweichungen „angemessen“ zu sanktionieren.
Die schwarz-rote Koalition will ein verbindliches Primärversorgungssystem einführen, bei dem Patientinnen und Patienten in der Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen. Diese soll sie bei Bedarf – mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum – an Fachärzte überweisen.
Kommen soll außerdem eine online-gestützte einheitliche Einschätzung von Beschwerden noch vor Praxisbesuchen. Greifen solle das neue System voraussichtlich 2028.

„Spielregeln“ mit Folgen

Reinhardt erklärte: „Wer sich nicht an sinnvolle Spielregeln hält, sollte erleben, dass er im Zweifel länger wartet als jemand, der genauso krank ist, aber die Spielregeln eingehalten hat.“ Am Ende könne auch die Frage nach „finanziellen Mechanismen“ stehen. Ziel sei auch, Wartezeiten zu verkürzen.
Mit 9,7 Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr liege Deutschland europaweit weit oben. Zudem gebe es eine der höchsten Krankenhausbehandlungszahlen weltweit. „Das sind auch Folgen unseres völlig ungeregelten Zugangs zu Gesundheitsleistungen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, das deutsche System sei ohne Zweifel ineffizient. Doch die Ärzte-Lobby ziehe die falschen Schlüsse. „Die Patientinnen und Patienten sind nicht die alleinigen Schuldigen für das Systemversagen“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Ärztinnen und Ärzte selbst trügen entscheidend dazu bei. „Weiterhin wird nicht Behandlungsqualität honoriert, sondern die Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte.“ Er warnte davor, Hilfesuchende zusätzlich zur Kasse zu bitten, wenn sie direkt Facharztkontakte wählen. Eine „massive Verunsicherung der Menschen“ sei dann verständlich.

Verband: Steuerung nicht über Apotheken

Der Hausärzteverband forderte Klarheit. Patienten sollten sich für oder gegen eine Teilnahme an einem solchen Versorgungspfad entscheiden können. „Wer sich für diese Vorteile entscheidet, muss sich dann aber auch an die Regeln halten“, sagte der Vorsitzende Markus Blumenthal-Beier. „Dafür braucht es klare und nachvollziehbare Konsequenzen für den Fall, dass Versorgungswege bewusst umgangen werden, etwa direkt die Facharztpraxis aufgesucht wird.“
Der Verband forderte, dass Patientinnen und Patienten während der regulären Praxisöffnungszeiten immer zuerst ihre Hausarztpraxis kontaktieren müssten – ob digital, telefonisch oder direkt vor Ort.
Eine digitale oder telefonische erste Einschätzung an den Hausarztpraxen vorbei sei abzulehnen. Anlaufstellen und Steuerungsinstanzen dürften auch nicht etwa Apotheken oder Fachärzte sein. (dpa/red)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)