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Nach Hantavirus: „Hondius“ wieder auf See

Knapp zwei Wochen nach Rückkehr des vom Hantavirus betroffenen Kreuzfahrtschiffes ist die „Hondius“ nach Angaben der Reederei desinfiziert und kann wieder in See stechen.
Das niederländische Schiff werde planmäßig am 6. Juni auslaufen nach Spitzbergen in der Arktik. Von dort soll es am 13. Juni zu einer Reise durchs Nordpolarmeer aufbrechen, wie die Reederei Oceanwide Expeditions mitteilte.
Spezialisten der niederländischen Gesundheitsbehörden hatten das Schiff umfassend gereinigt und desinfiziert. Am Wochenende hatten die Behörden es wieder freigegeben. Eine Infektionsgefahr bestehe nicht mehr.

Besatzung noch in Quarantäne

Erste Untersuchungen ergaben nach Angaben der Reederei, dass das Hantavirus mit Passagieren an Bord gekommen war und nicht vom Schiff stammte.
Alle Besatzungsmitglieder der vorigen Fahrt befinden sich noch Quarantäne, teilte die Reederei mit. „Es hat ein Besatzungswechsel stattgefunden, wobei kein Besatzungsmitglied an Bord Kontakt zu Personen hatte, die sich derzeit in Quarantäne befinden.“
Im Mai war bekanntgeworden, dass mehrere Menschen an Bord des Kreuzfahrtschiffes mit dem Hantavirus infiziert worden waren. Drei Menschen starben, mehrere wurden infiziert. Passagiere und auch Besatzungsmitglieder wurden evakuiert. Das Schiff kehrte am 18. Mai nach Rotterdam zurück.

Keine Pandemie-Gefahr

Bei dem Virus ging es um die sogenannte Andes-Variante, die vor allem in Südamerika vorkommt und von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Das Schiff war zum Zeitpunkt des Ausbruches unterwegs von Argentinien zu den Kanarischen Inseln. Auf Teneriffa konnten Passagiere und die meisten Besatzungsmitglieder an Land gehen und in ihre Heimatländer fliegen.
Die Weltgesundheitsorganisation hatte bekräftigt, dass keine Gefahr einer großen Ansteckungswelle oder Pandemie bestand. Eine Infizierung ist nach Aussagen von Experten weitaus schwieriger als etwa bei einem Grippevirus oder Corona. (dpa/red)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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Ebola: Uganda schließt Grenze zum Kongo – Patient in Berlin „stabil“

Uganda hat zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo seine Grenze zu dem Nachbarland vorübergehend geschlossen.
Der Schritt erfolge „mit sofortiger Wirkung“, teilte das Gesundheitsministerium in Kampala am Mittwoch, 27. Mai, mit.
Ausgenommen davon seien lediglich „autorisierte Ebola-Einsatzteams, humanitäre Einsätze, der Transport von Lebensmitteln und Fracht sowie Sicherheitskräfte, die strengen Gesundheitskontrollen und Überwachungsabläufen unterliegen“, sagte die Staatssekretärin Diana Atwine.
Sie kündigte zudem eine 21-tägige Quarantäne für alle Einreisenden aus der DR Kongo sowie regelmäßige Kontrollen von Schülern an grenznahen Schulen an. Uganda hatte in der vergangenen Woche bereits den gesamten öffentlichen Verkehr in die DR Kongo eingestellt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte die Nachbarstaaten der DR Kongo zwei Tage zuvor zu einem „unverzüglichen“ Vorgehen gegen eine Ausbreitung des Ebola-Virus aufgerufen.
Die an die DR Kongo angrenzenden Länder seien „einem besonders hohen Risiko“ ausgesetzt und sollten „unverzügliche Maßnahmen ergreifen“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Montag bei virtuellen Ministerberatungen zu der Ebola-Epidemie.
Die DR Kongo ist das Epizentrum der Ebola-Epidemie. Die Zahl der Ebola-Verdachtsfälle stieg dort laut der WHO inzwischen auf über 900. Nach Angaben der WHO wurde in der DR Kongo bei zehn Todesfällen das Ebola-Virus als Ursache bestätigt, zudem starb ein an mit dem Virus infizierter Mann in Uganda.
Bei rund 220 weiteren Todesfällen in der DR Kongo besteht außerdem der Verdacht, dass das Virus verantwortlich ist.

Berliner Ebola-Patient ist „stabil“

Der Berliner Ebola-Patient ist offensichtlich auf dem Weg der Besserung. Das sagte Leif Erik Sander, Direktor der Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin an der Charité, am Mittwoch nach einem Besuch der Gesundheitsministerin.
Der Patient habe eine kombinierte antivirale Therapie bekommen, bestehend aus einem Antikörperpräparat und einem anderen Medikament, das zwar einmal für Ebola entwickelt wurde, aber eigentlich für die Behandlung von Covid-19 zugelassen wurde.
Die Entwicklung des Patienten sei „sehr positiv“, er habe „fast wieder normale Laborwerte“. Auf der anderen Seite habe man mit der festgestellten Virusvariante „nicht so viel klinische Erfahrung“.
„Insofern können wir das momentan einfach nur beschreiben und sind sehr zufrieden mit dem klinischen Verlauf“, sagte Sander.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die sich in der Charité über die Lage informiert hatte, gab sich zufrieden. „Hier hat sich gezeigt, dass wirklich Strukturen, Abläufe sehr gut geklappt haben“, so die Ministerin.
Es sei wichtig, die entsprechenden Einrichtungen zu haben „und auch ausreichend auszustatten“. Dies müsse auch bei knapper werdenden Mitteln sichergestellt werden. (afp/dts/red)
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22. Mai: Apotheken-Rezept bald nicht mehr nötig? | Sommerurlaub gesichert | Steuererhöhung für Spitzenverdiener

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Apothekenreform

Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das Apothekern mehr Befugnisse gibt. Künftig dürfen sie bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, mehr Impfungen anbieten und Blutabnahmen für Diagnosen durchführen. Zugleich werden Apotheken wirtschaftlich unterstützt, um die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu sichern.

Sommerurlaub gesichert

Die parlamentarische Taskforce zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Kriegs erwartet im Sommer keine Beeinträchtigungen von Flugreisen durch Kerosinmangel. Dies habe die Luftverkehrswirtschaft bei einem Treffen der Arbeitsgruppe eindeutig versichert. „Wer bereits gebucht hat, wird ohne zusätzliche Kosten in den Sommerurlaub fliegen können“, hieß es in der Erklärung.

Steuererhöhungen für Spitzenverdiener

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion distanziert sich immer stärker von der Wirtschaftspolitik der Koalition. Die Vorsitzende Gitta Connemann lehnt Steuererhöhungen strikt ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für den Mittelstand und Unternehmen. Hintergrund sind die laufenden Diskussionen über eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen zur Finanzierung geplanter Entlastungen.

US-Truppen in Polen

Außenminister Johann Wadephul begrüßt die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, 5.000 zusätzliche US-Soldaten nach Polen zu entsenden. Er betonte, dass die Truppenverlegungen mit den NATO-Partnern abgestimmt seien. Gleichzeitig finden weitere Gespräche zwischen Deutschland und den USA über die Stationierung von Langstreckenwaffen statt.

Ebola-Patient in Berlin

Ein mit Ebola infizierter US-Arzt wird weiterhin in der Berliner Charité behandelt. Laut Angaben des Krankenhauses ist der Mann zwar stark geschwächt, aber nicht in kritischem Zustand. Seine Frau und seine vier Kinder befinden sich ebenfalls in Quarantäne in der Charité. Bei ihnen wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen und sie zeigen keine Symptome.
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Charité: Ebola-Patient stark geschwächt, aber „nicht kritisch krank“

Zwei Tage nach der Aufnahme eines mit Ebola infizierten US-Bürgers in der Berliner Charité hat das Krankenhaus erstmals Informationen zum Gesundheitszustand veröffentlicht.
Der Patient zeige deutliche Krankheitssymptome und sei stark geschwächt, er sei momentan aber „nicht kritisch krank“, hieß es am Freitag, 22. Mai, von der Charité. Er benötige daher zur Zeit „keine intensivmedizinischen Maßnahmen oder Organersatzverfahren“.
Der Mann, der als Arzt für eine christliche Hilfsorganisation in der Demokratischen Republik Kongo arbeitete und sich dort mit dem gefährlichen Virus infizierte, wurde auf Bitten der USA am Mittwoch in der Charité aufgenommen.
Einen Tag später folgten seine Frau und die vier Kinder, die sich zuvor ebenfalls im Kongo aufhielten. Alle sechs befinden sich auf der Sonderisolierstation des Krankenhauses.
Während bei dem Mann das Virus mit einem PCR-Test eindeutig nachgewiesen wurde, war dies bei Frau und Kindern laut Charité bislang nicht der Fall. Sie seien aktuell symptomfrei und befänden sich in einem getrennten Teil der Station in Quarantäne, hieß es am Freitag.
Sichtkontakt zu ihrem infizierten Mann beziehungsweise Vater ist den Angaben zufolge über eine Glasscheibe möglich. Außerdem können sie über eine Sprechanlage mit ihm kommunizieren.
Zwei Kinder des US-amerikanischen Ebola-Patienten schauen durch ein Fenster zu ihrem Vater in die Isolierstation der Berliner Charité.

Zwei Kinder des US-amerikanischen Ebola-Patienten schauen durch ein Fenster zu ihrem Vater in die Isolierstation der Berliner Charité.

Foto: –/Universitätsmedizin Charité/dpa

Neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung sei es das Ziel der Charité, die Familie in dieser schwierigen Situation „gesamthaft“ zu unterstützen, hieß es.
So bestehe die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung, außerdem wurde ein Patientenzimmer „soweit möglich kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug ausgestattet, um den Kindern eine Beschäftigungs- und Ablenkungsmöglichkeit zu schaffen.“
Der Ausbruch der oft tödlich verlaufenden Fieberkrankheit war am vergangenen Freitag im Osten des Kongos gemeldet worden. Das Virus, das durch Körperflüssigkeiten von Infizierten übertragen wird, hatte sich nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon seit Monaten unentdeckt ausgebreitet.
Inzwischen gibt es fast 600 Verdachtsfälle, darunter 139 Todesfälle. (afp/red)
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Kreuzfahrtschiff vor Bordeaux unter Quarantäne: Magen-Darm-Beschwerden

Nach dem Tod eines 90 Jahre alten Passagiers und Magen-Darm-Beschwerden bei etwa 50 Passagieren ist ein Kreuzfahrtschiff vor Bordeaux unter Quarantäne gestellt worden.
Einen Zusammenhang mit dem Hantavirus schlossen die Gesundheitsbehörden am Mittwoch, 13. Mai, aus. An Bord des Kreuzfahrtschiffes befinden sich mehr als 1700 Menschen, unter ihnen gut 1200 überwiegend britische und irische Passagiere.
Das Schiff der Reederei Ambassador Cruise Line war am 6. Mai von den Shetlandinseln ausgelaufen und sollte von Bordeaux aus weiter nach Spanien fahren.
Nach ersten Untersuchungen sind die Erkrankten nicht mit Noroviren infiziert, die sehr ansteckend sind und Durchfall und Erbrechen auslösen.
Es würden jedoch noch weitere Untersuchungen gemacht, teilten die Gesundheitsbehörden mit. Möglicherweise habe es ein Problem mit verdorbenen Lebensmitteln gegeben.
Auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ war es während einer Fahrt von Argentinien zu den Kapverden zu einem Hantavirus-Ausbruch gekommen, bei dem drei Passagiere starben, darunter eine Deutsche.
Bei zwei von ihnen wurde das Virus nachgewiesen, bei dem dritten Todesopfer gilt eine Hantavirus-Infektion nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich. (afp/red)
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Hantavirus: Worauf man achten sollte, um eine Erkrankung zu vermeiden


In Kürze:

  • Mäuse und Ratten gelten als Hauptüberträger des Hantavirus.
  • Lebensbedrohliche Erkrankungen von Herz, Lunge oder Nieren sind möglich.
  • Das aktuell in den Fokus gerückte Andes-Virus war hauptsächlich in Lateinamerika verbreitet.

 
Der Ausbruch des Hantavirus auf dem Kreuzfahrtschiff MV „Hondius“ füllt seit einigen Tagen die Schlagzeilen in den Medien. Was ist über das Virus bekannt und wie kann es zu einer Ansteckung kommen?

Das Risiko für die öffentliche Gesundheit ist gering

Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte kürzlich, dass es sich um die Variante Andes handelt. Sie sei der einzige Hantavirustyp, der von Mensch zu Mensch übertragbar sei. Das Risiko für die öffentliche Gesundheit wird jedoch weiterhin als gering eingeschätzt.
Was sind Hantaviren und wie wirken sie sich auf den Menschen aus?
Das Hantavirus ist ein winziges Virus mit einem Durchmesser von etwa 100 Nanometern. Es ist so klein, dass tausend davon auf die Breite eines menschlichen Haares passen würden.
Hantaviren sind eine Virusgattung aus der Familie der Hantaviridae (früher Bunyaviridae) und werden hauptsächlich von Nagetieren, insbesondere Mäusen und Ratten, übertragen. In Nordamerika gelten Hirschmäuse als die häufigsten Überträger.
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit infiziertem Nagetierurin, -kot oder -speichel oder durch Einatmen von mit diesen Ausscheidungen kontaminierten Aerosolen. Weltweit sind mehr als 50 Arten bekannt.
Eine Infektion kann zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: das Hantavirus-Pulmonalsyndrom (HPS), das zu lebensbedrohlichen Lungen- und Herzproblemen führt, und das Hämorrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS), eine schwere Nierenerkrankung.
Es gibt bislang keine spezifische Behandlung für eine Hantavirusinfektion. Das antivirale Medikament Ribavirin hat sich zwar bei der Variante mit Nierenversagen laut Forschungen als hilfreich erwiesen, jedoch nicht bei HPS.
Von allen bekannten Stämmen ist nur beim Andes-Virus eine potenzielle Übertragung von Mensch zu Mensch dokumentiert. Doch selbst dann erfordert die Ansteckung in der Regel engen, längeren Kontakt und ist selten.

2019 gab es elf Tote in Patagonien

Vor dem erneuten Ausbruch war das Andes-Virus auf Teile Lateinamerikas, insbesondere Argentinien, beschränkt. Einer der größten gemeldeten Ausbrüche des Andes-Virus ereignete sich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 in Epuyén, einem Dorf mit rund 2.000 Einwohnern in Patagonien, Argentinien. Es gab 29 bestätigte Krankheitsfälle, darunter elf Todesfälle. Bislang ist dies der bekannteste Ausbruch mit der Übertragung von Mensch zu Mensch. Im Fall der MV „Hondius“ vermuten Experten der Weltgesundheitsorganisation, dass sich der erste Passagier, der mutmaßlich an dem Hantavirus starb, wahrscheinlich in dem südamerikanischen Land infiziert hat. Beim Betreten des Schiffes verbreitete er das Virus dann unter den anderen Passagieren.
In Argentinien liegt die Sterblichkeitsrate bei HPS bei bis zu 50 Prozent. Die Behörden dämmten die Ausbreitung durch strenge Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung, Isolation enger Kontaktpersonen und aktive Überwachung ein. Diese Maßnahmen erinnern an die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens während der COVID-19-Pandemie.
Dr. Tyler B. Evans, Facharzt für Infektionskrankheiten und öffentliches Gesundheitswesen und erster leitender Amtsarzt von New York City während der COVID-19-Pandemie, sagte gegenüber der Epoch Times, die Gefahr eines Schiffes wie der MV „Hondius“ bestehe darin, dass es sich um ein kleines Expeditionsschiff handele, das in einigen der entlegensten Gewässer der Erde operiere.
Da sich nur ein Arzt an Bord befinde und abgelegene Orte mit minimaler medizinischer Infrastruktur angelaufen würden, bestehe die Reaktion im Falle einer kritischen Erkrankung nicht in einer schnellen Verlegung in einen nahe gelegenen Hafen mit modernen Einrichtungen, so Evans. „Es handelt sich um eine Evakuierung über mehrere Tage, die Erkrankte möglicherweise nicht überleben.“
HPS beginnt typischerweise mit grippeähnlichen Symptomen. Die Inkubationszeit – die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der Symptome – beträgt bis zu acht Wochen. Die meisten Symptome treten etwa zwei bis vier Wochen nach der Ansteckung auf.

Verschiedene Symptome

Das Gefährliche an dieser Krankheit ist ihr rasanter Verlauf. „Es können Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Husten auftreten, die einige Tage bis zu einer Woche anhalten können“, erklärte Dr. Andrew Handel, Spezialist für pädiatrische Infektionskrankheiten am Stony Brook Children’s Hospital in New York, gegenüber Epoch Times. „Die größte Gefahr bei Hantaviren geht jedoch vom kardiopulmonalen Syndrom aus, das zu einem raschen Kreislaufkollaps führen kann.“
Wenn dieser Kollaps eintritt, ist die Sterblichkeitsrate innerhalb der ersten 24 Stunden hoch, so Handel. Im weiteren Verlauf kann es rasch zu einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge kommen. Wird sie nicht behandelt, kann sie zu Atemversagen führen.
HFRS hingegen äußert sich durch Symptome wie Fieber, Hautrötung, Kopfschmerzen, Nierenprobleme, Blutungen unter der Haut oder aus anderen Körperöffnungen und in schweren Fällen durch Schock.
Für die Bevölkerung stellen Hantaviren ein geringes Risiko dar. In den Vereinigten Staaten werden jährlich zwischen 15 und 50 Fälle registriert. In Asien und Europa ist HFRS häufiger. Das gilt vor allem für Länder wie China, Korea und Russland, wo jährlich Tausende Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2023 wurden in Europa laut European Centre for Disease Prevention and Control 1.885 Fälle von Hantavirusinfektionen gemeldet.
Das Virus benötigt bestimmte Bedingungen, um Menschen zu infizieren. Dazu gehört etwa das Einatmen von infektiösen Aerosolpartikeln über einen längeren Zeitraum. Allerdings tragen die meisten Nagetierpopulationen das Virus nicht und wenige Menschen kommen regelmäßig mit Nagetieren in Berührung, was das Gesamtrisiko weiter reduziert.
Wer jedoch in ländlichen Gebieten, auf Bauernhöfen, in Hütten oder in Regionen mit hohem Nagetieraufkommen lebt, erhöht sein Expositionsrisiko.
Der Schlüssel zur Vorbeugung liegt darin, den Kontakt mit Nagetieren zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme ist, Nagetiere vom eigenen Zuhause und Arbeitsplatz fernzuhalten. Löcher und Spalten sollten abgedichtet, Lebensmittel in luftdichten Behältern aufbewahrt werden. Um zu verhindern, dass sich die Nager einnisten, sollte man Unrat entfernen.

Hanta ist in Deutschland meldepflichtig

Beim Reinigen von mit Nagetierkot verunreinigten Bereichen ist es wichtig, nicht zu fegen oder zu saugen, da dies das Virus in die Luft wirbeln kann. Stattdessen sollte man zunächst gründlich lüften. Desinfektionsmittel und feuchte Tücher werden zum Reinigen empfohlen. Dabei sollte man Handschuhe und eine Maske tragen, um das Einatmen oder den Kontakt mit Viren zu vermeiden.
Auch das Robert Koch‑Institut (RKI) weist darauf hin, dass Hantaviren in der Umwelt mehrere Wochen lang überleben können. Menschen benötigen deshalb keinen direkten Kontakt zu infizierten Nagern, um sich anzustecken. Wer im Keller oder Schuppen arbeitet oder Feuerholz umschichtet, kann dabei mit virushaltigem Material in Berührung kommen.
Laut RKI steigt das Infektionsrisiko, wenn verletzte Haut mit kontaminiertem Staub oder anderen belasteten Materialien in Kontakt kommt. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere verunreinigt wurden, kann eine Ansteckung auslösen.
Kinder erkranken sehr selten, haben aber ebenso wie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem bei Kontakt mit Nagetieren ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
In Deutschland ist eine Hantaviruserkrankung meldepflichtig. Im Süden und Westen Deutschlands dient laut RKI die Rötelmaus als Zwischenwirt, in Nord- und Ostdeutschland wird die Brandmaus mit den Infektionen in Verbindung gebracht.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Hantavirus: A Rare yet Deadly Virus Strikes Cruise Ship — What to Watch Out For“. (deutsche Bearbeitung: os)
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Hantavirus: Von Kreuzfahrtschiff evakuierter Franzose hat Symptome

Ein nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ausgeflogener Franzose hat nach Angaben der französischen Regierung Krankheitssymptome.
Bei einem der fünf am Sonntagnachmittag am Flughafen Le Bourget bei Paris gelandeten Passagiere seien während des Fluges Symptome aufgetreten, erklärte Premierminister Sébastien Lecornu im Onlinedienst X.
Alle fünf wurden demnach direkt nach der Landung bis auf Weiteres unter strenge Quarantäne gestellt und isoliert. Sie sollen in einem Pariser Krankenhaus gründlich untersucht und medizinisch betreut werden.
Am Sonntag hatten evakuierte Passagiere und Besatzungsmitglieder des Kreuzfahrtschiffs von der Kanareninsel Teneriffa aus mit Sondermaschinen die Heimreise angetreten.
Vier Deutsche starteten am Nachmittag gemeinsam mit weiteren Betroffenen mit einer niederländischen Maschine in Richtung Niederlande und sollten anschließend nach Deutschland gebracht werden.
Vor Verlassen des Schiffs waren nach Angaben der spanischen Gesundheitsministerin Mónica García alle Passagiere und Besatzungsmitglieder noch einmal untersucht und für symptomfrei befunden worden.
In den vergangenen Wochen waren drei Passagiere des Schiffs am Hantavirus gestorben, darunter eine Deutsche.
Unter den rund 150 Insassen des Kreuzfahrtschiffs wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO bislang drei weitere Infektionen mit der von Mensch zu Mensch übertragbaren Anden-Variante des Hantavirus nachgewiesen, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle. (afp/red)
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Hantavirus: Deutsche Passagiere zurückerwartet

Nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ werden am Sonntagabend vier deutsche Passagiere des Schiffs in den Niederlanden erwartet.
Dort werden sie von Vertretern des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (Stakob) in Empfang genommen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin mitteilte.
Anschließend sollen die vier nach Deutschland gebracht und dort ärztlich betreut werden.
Anfang der Woche sollen die Betroffenen dann in ihre jeweiligen Bundesländer transportiert und nach den Anordnungen der dortigen Gesundheitsämter unter Quarantäne gestellt werden, hieß es weiter.
Laut einer Liste der „Hondius“-Reederei befanden sich zuletzt sechs Deutsche an Bord des Kreuzfahrtschiffes. Eine weitere Deutsche war Anfang des Monats infolge einer Hantavirus-Infektion gestorben.

Evakuierung des Schiffs begonnen

Am Sonntag begann vor der Kanareninsel Teneriffa die Evakuierung des Schiffs, nur ein Teil der Besatzung soll an Bord bleiben.
Mit einer Sondermaschine wurden am Sonntagmorgen zunächst 14 spanische Passagiere und Besatzungsmitglieder zu einem Militärflughafen nach Madrid geflogen und in ein Armeekrankenhaus gebracht. Am Nachmittag landete eine Maschine mit fünf Franzosen nördlich von Paris.
Die Kreuzfahrtpassagiere sollen zunächst für drei Tage in einer Klinik unter Quarantäne gestellt und gründlich untersucht und anschließend 45 Tage lang zu Hause unter Quarantäne gestellt werden.
Drei Passagiere der „Hondius“ waren nach einem Ausbruch des Hantavirus gestorben. Insgesamt wurden unter den rund 150 Insassen des Kreuzfahrtschiffs nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sechs Infektionen mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Hantavirus nachgewiesen, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle.
Auch wenn derzeit keiner der Menschen an Bord Symptome hat, gelten sie laut WHO aufgrund der langen Inkubationszeit des Hantavirus von bis zu sechs Wochen als „Hochrisikokontakte“. Zugleich betont die WHO, dass das Risiko für die Allgemeinbevölkerung „absolut gering“ sei. (afp/red)