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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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Geht Schwarz-Rot jetzt harmonisch in den Sommer?

Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.

Freitagmorgen wird es noch einmal spannend

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.

Wie die Koalition in den Sommer starten will

Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.

Verflixter Juli

Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
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„Wir liefern“: Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die bisherige Bilanz seiner schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag verteidigt.
„Es ist sehr viel geschehen in diesem ersten Jahr, das für unser Land einen wirklichen Aufbruch bedeutet“, sagte Merz in einer Regierungserklärung am Donnerstag. Ziel sei „ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nach innen wie nach außen verteidigungsfähiges Deutschland. Wir liefern, was es dazu braucht.“
Die schwarz-rote Koalition habe sich „als Regierung der Erneuerung auf den Weg“ gemacht, sagte Merz.

„Die Mitte liefert“

Er höre „immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht, sie blockiere nur und sie blockiere sich selbst“, sagte der Kanzler. „Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit erwidern: Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“
Radikale Kräfte wollten hingegen „das Land schlechtreden“, sagte Merz. „Die Antworten radikaler Parteien, ob nun von links oder von rechts, mögen verführerisch klingen. Aber sie gestalten nicht, sie zerstören. Sie spalten unser Land und würden es, sollten sie politische Verantwortung in Deutschland übernehmen, in den Abgrund führen.“

Tomahawk-Raketen für Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt.
Sie würden von der Bundesregierung erworben und in Deutschland stationiert, sagte Merz. Darauf hätten sich beide Seiten am Rande des Nato-Gipfels im türkischen Ankara geeinigt.
(afp/dpa/red)
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Haushaltsausschuss billigt Rüstungsprojekte für 9,5 Milliarden

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch 16 weitere Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr mit einem Gesamtvolumen von mehr als 9,5 Milliarden Euro gebilligt.

Neue Fregatten beschlossen

Den größten Einzelposten bildet die Beschaffung neuer Fregatten des Typs Meko A-200 DEU für die Deutsche Marine. Vier Schiffe sollen für rund 6,3 Milliarden Euro fest beauftragt werden. Zudem wurde eine Option auf vier weitere Fregatten vorgesehen, deren Auslösung jedoch einer gesonderten Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf. Das Volumen dieser Option beläuft sich auf weitere 5,3 Milliarden Euro.
Die erste Fregatte soll 2029 an die Marine übergeben werden. Mit den Schiffen sollen insbesondere die Fähigkeiten zur U-Boot-Jagd gestärkt und Nato-Verpflichtungen erfüllt werden.

Investitionen in Luftwaffe

Ebenfalls genehmigt wurde die nächste Entwicklungsstufe des Projekts „Combat Fighter System of System Nucleus“ (CFSN). Das nationale Forschungs- und Entwicklungsprogramm soll die Grundlage für künftige vernetzte Luftkampfsysteme schaffen, bei denen bemannte Kampfflugzeuge gemeinsam mit unbemannten Begleitsystemen operieren.
Die nun freigegebene Finanzierung umfasst unter anderem die Entwicklung unbemannter Experimentierplattformen (UCAV), Bodenkontrollstationen sowie Test- und Analyseinfrastrukturen.

Laser und Digitalisierung

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung eines Hochenergielaserwaffensystems für die Marine. Die Lasertechnologie soll insbesondere zur Abwehr kleiner, schwer zu erfassender Ziele wie Drohnen eingesetzt werden und die Nah- und Nächstbereichsverteidigung von Kriegsschiffen verbessern.
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums bietet die Technologie langfristig auch wirtschaftliche Vorteile, da sie ohne konventionelle Munition auskommt.
Neben diesen drei Großvorhaben billigte der Haushaltsausschuss 13 weitere Beschaffungsvorlagen. Dazu zählen unter anderem modulare Sanitätseinrichtungen, Optiken für Sturmgewehre, Mehrzweckkampfboote für Spezialkräfte der Marine, geschützte und ungeschützte Militärfahrzeuge, Munition verschiedener Kaliber, gehärtete IT-Komponenten sowie ein gebrauchtes Flugzeug des Typs Bombardier Global 6000 für das Aufklärungsprojekt Pegasus.
Außerdem wurden Mittel für das IT-Folgeprojekt Herkules sowie für ein gemeinsames Raumfahrtvorhaben zur schnellen Verbringung militärischer Fähigkeiten in den Orbit freigegeben.
Mit den Beschlüssen setze die Bundesregierung den Ausbau zentraler Fähigkeiten der Bundeswehr in den Bereichen Marine, Luftwaffe, Digitalisierung und Logistik fort, hieß es aus dem Verteidigungsministerium. (dts/red)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Haushalt 2027: Rekordschulden, Investitionen und Kritik an Klingbeils Entwurf


In Kürze:

  • Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027 mit 555,4 Milliarden Euro Ausgaben und 118,7 Milliarden Euro Neuverschuldung.
  • Bundesregierung verweist auf Investitionen, Verteidigungsausgaben und geplante Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung.
  • Wirtschafts- und Umweltverbände kritisieren steigende Schulden, Umschichtungen und fehlende strukturelle Sparmaßnahmen.

 
Am Montag, 6. Juli, hat das Bundeskabinett eine Einigung auf einen Haushaltsentwurf für 2027 bekannt gemacht. Dieser sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro vor.
Zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, dass beides in einem geringeren Rahmen gehalten werden könnte. Für den Haushalt 2026 summierte sich nun die Nettokreditaufnahme auf etwa 98 Milliarden.
Ein Faktor für die deutlich höhere Neuverschuldung ist dabei der Verteidigungsetat. Dieser soll im Kernhaushalt auf 109,7 Milliarden Euro steigen – und damit um ein Drittel gegenüber dem Haushalt für das laufende Jahr. Für die Unterstützung der Ukraine sind rund 11,6 Milliarden eingeplant.

Klingbeil: Haushaltsentwurf als Ausdruck von Krisenresilienz

Unter Berücksichtigung der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr steigt die Neuverschuldung insgesamt auf rund 200 Milliarden Euro. Bis 2030 werde sie sich auf gut 220 Milliarden Euro belaufen.
Im Jahr 2027 plant der Bund zudem Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro in die Sanierung maroder Brücken und Straßen sowie des Bahnnetzes. Diese sollen vorwiegend aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.
Die Bundesregierung bezeichnet den Haushalt als Ausdruck ihrer Handlungsfähigkeit. „Der Bundeshaushalt trägt insgesamt dazu bei, die Krisenfestigkeit zu stärken“, lautet es auf ihrer Website.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Bedrohungen durch Russland.
Eine Rekordsumme sei für Investitionen vorgesehen. Damit wolle man das Land wieder auf Wachstumskurs bringen und gleichzeitig Sicherheit, Infrastruktur und Innovation stärken. Ferner weist Klingbeil Darstellungen zurück, man baue wieder nur die Verschuldung aus.

Sparmaßnahmen und Stellenabbau sollen Haushalt entlasten

Der SPD-Chef verwies zugleich darauf, dass es „trotz der internationalen Krisen“ gelungen sei, die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen.
Dazu werde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, etwa Einsparungen in den Bundesministerien. So sollen 2027 Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro durch effizienterer Abläufe und Strukturen im Bundeshaushalt entstehen.
Bis zum Haushaltsjahr 2029 wolle man diesen Kurs noch ausbauen. Der Effekt der angekündigten Effizienzmaßnahmen soll sich bis dahin kontinuierlich steigern. Außerdem hätten die Ressorts das von Klingbeil vorgegebene Einsparungsziel von 1 Prozent je Ministerium vollständig umgesetzt.
Beim Personal soll die Einsparquote im nächsten Jahr 2 Prozent betragen, wobei es keinen Abbau bei den Sicherheitsbehörden geben soll. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es dem Koalitionsvertrag zufolge in der Bundesverwaltung einen Stellenabbau um 8 Prozent geben.
Zudem soll ein höherer Steuersatz auf bestimmte alkoholische Getränke den Haushalt entlasten. Eine Senkung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr soll ebenfalls einen Spareffekt bewirken.

Wirtschaftsverbände warnen vor wachsender Schuldenlast

Kritik am Haushaltsentwurf gibt es unter anderem von den Verbänden.
So nennt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, die geplanten Mehrausgaben und Schuldenzuwächse „alarmierend“. Es gelinge der Bundesregierung trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.
Gönner warnt vor weiter explodierenden Zinskosten, die dazu führen könnten, dass bis 2030 jeder fünfte Euro aus den Steuereinnahmen für Zinsen gebunden sein könnte. Dieses Geld fehle dann für Zukunftsinvestitionen. Es müsse mehr geschehen in Richtung Wachstumsförderung, Konsolidierung und effizientere Verwendung öffentlicher Mittel, so die BDI-Funktionärin.
„Das eigentliche Haushaltsproblem liegt daher weiter bei den Ausgaben, nicht bei den Einnahmen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte, die Haushaltsentwicklung bereite den Unternehmen Sorge.
„Soziales, Verteidigung und Zinsen werden bis 2030 zusammen bereits 80 Prozent des Haushaltes binden. Für wachstumsrelevante Ausgaben bleibt damit kaum Spielraum“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die Bundesregierung müsse gegensteuern.
Die Vorsitzende des Verbandes der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, spricht in einer Erklärung von einem „geradezu gefährlichen Gemisch“. Mit mehr als 555 Milliarden Euro habe man den Kernhaushalt um 12 Milliarden stärker aufgebläht als noch im April geplant. Die Neuverschuldung falle um 8 Milliarden höher aus als angekündigt.

Familienunternehmer bemängeln steigende Zinsbelastung

Bis 2030 würden die Ausgaben für die Zinsen auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr steigen, kritisiert Ostermann. Entgegen vorherigen Ankündigungen greife Klingbeil auch auf die Rücklage zu – und wolle daraus 6,8 Milliarden Euro mobilisieren.
Der Haushaltsentwurf, so Ostermann, drohe zum „Desaster für Deutschland“ zu werden. Sie äußert weiter: „Konsolidiert ist an diesem Etat leider gar nichts. Statt endlich zu sparen werden Rücklagen geplündert, Steuern erhöht und mit Haushaltstricks nur noch mehr Mittel verschoben.“
Umweltverbände wiederum kritisieren, dass etwa 2,7 Milliarden Euro an Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt umgeleitet werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, wies darauf hin, dass man den KTF dazu geschaffen habe, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren. Stattdessen verkomme dieser jetzt zum „Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt“.
Um mehr Luft zu bekommen, soll zudem die Tilgung von Milliarden-Krediten, die der Bund während der Corona-Pandemie sowie nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgenommen hatte, zeitlich geschoben werden.

CDU/CSU-Fraktionsvize: Haushaltsentwurf „großer Wurf“

An der Verschiebung von Investitionen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen hatten bereits vor Wochen der Bundesrechnungshof und mehrere Wirtschaftsverbände Kritik geübt.
Zweifel gibt es auch, ob alle noch nicht konkret hinterlegten, aber eingeplanten Einsparungen und Mehreinnahmen wie vorgesehen eintreten werden. Klingbeil machte bei der Verkündung bereits darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Erwartungen bezüglich Wachstums und Steuereinnahmen nach unten korrigieren musste.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller zeigt sich hingegen optimistisch. Er erklärt gegenüber „Phoenix“, der Bundeshaushalt 2027 sei ein „echter großer Wurf“. Man setze die Prioritäten genau richtig – „durch mehr echte Investitionen, konsequentes Sparen und die gezielte Förderung von Familien“. Es gehe aber „noch mehr in den Folgejahren“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Koalition nimmt Änderungen an Gesundheitsreform vor

Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.

Entlastungen für Familien

Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend

Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.

DKG übt scharfe Kritik

Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.

Linnemann zuversichtlich

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
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Nach Nordstream-Anklage: Wagenknecht drängt auf Untersuchungsausschuss


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
  • Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
  • Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
  • Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

 
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.

Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.

Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus

K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.

Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“

Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.

Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt

Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.
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Neue Grundsicherung tritt in Kraft: Was sich ändert

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen vor. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um. Ein Überblick:

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem neuen Gesetz. Ziel ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.
Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Was ändert sich?

Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrecht zu erhalten.
Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.
Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland. (afp/red)
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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
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Bundestag ringt erneut um Widerspruchslösung bei Organspende


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
  • Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
  • Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
  • Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.

 
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.

Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.

Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt

Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte  Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.

Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung

In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.

Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?

Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.

Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern

Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Rentenkommission plant tiefgreifende Reformen – Kritik von Politik und Verbänden


In Kürze:

  • Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, Frühverrentung wird eingeschränkt
  • Kapitalgedeckte Rentensäule soll eingeführt und ausgebaut werden
  • Breite Kritik wegen höherer Belastung und sozialer Folgen

 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Alterssicherung – und stößt damit auf geballte Kritik. Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten langsam steigen, die abschlagfreie Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren soll abgeschafft werden, zudem soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden: Dies geht aus einem Entwurf der Empfehlungen hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge stießen auf Widerspruch – bei der Opposition ebenso wie bei Gewerkschaften und Ökonomen.
Nach AFP-Informationen will die Rentenkommission am Montag zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und den Abschlussbericht mit seinen rund 30 Empfehlungen endgültig verabschieden. Größere Änderungen waren nicht zu erwarten. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Bundesregierung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Zentrale Reformvorschläge

Die Vorschläge im Einzelnen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – und dadurch „moderat“ steigen, wie es in dem Entwurf heißt. Von 2031 bis 2041 soll es so um ein halbes Jahr von 67 Jahren auf 67,5 Jahre angehoben werden; weitere Erhöhungen sollen folgen.
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden – stattdessen soll es gezielte Erleichterungen für gesundheitlich angeschlagene Menschen geben, die nicht mehr länger arbeiten können. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg dämpft – und dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist -, soll ab 2031 wieder angewandt werden.

Arbeitsmarkt und Versicherungssystem

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollen weitgehend abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen künftig zudem sehr viel mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich reduziert werden.

Kapitalgedeckte Rentensäule

Eine weitere vorgeschlagene Neuerung ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Rentenversicherung. Dies soll nach Vorstellung der Kommission längerfristig ein höheres Rentenniveau garantieren von mehr als 50 Prozent. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns, anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent, ebenfalls anteilig finanziert. Eine verpflichtende Betriebsrente soll erst einmal nicht kommen.

Politische Reaktionen aus der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Vorschläge. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann wertete es als „Fehler, das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent zu stabilisieren“. Sehr viele Menschen seien im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, sagte Haßelmann zu AFP. „Sie alle haben dann keine Sicherheit.“ Positiv bewertete es Haßelmann, dass die Kommission eine Stärkung der Kapitaldeckung bei der Rente und eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 vorschlägt.
Durchweg negativ bewertete die Linke den Entwurf. Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano kündigte entschiedenen Widerstand an. Mit dem Kürzungsprogramm werde die Kommission „Friedrich Merz‘ feuchten Träumen gerecht: noch länger arbeiten, noch mehr arbeiten“, sagte er in Potsdam. Die Linke werde „alles dafür tun, dass wir hier den Widerstand organisieren“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wies auf „brauchbare Vorschläge“ in dem Kommissionsentwurf hin – etwa, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Generell liefen die Empfehlungen aber darauf hinaus, dass Menschen „länger arbeiten und höhere Beiträge zahlen“ müssten, kritisierte er gegenüber AFP.

Kritik von Gewerkschaften und Ökonomen

Scharfe Kritik übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde“, erklärte Verdi-Chef Frank Werneke. So wäre etwa die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 „eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte Nachbesserungen an den Empfehlungen. Diese würden nicht ausreichen, um die gesetzliche Alterssicherung zu stabilisieren, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt zu vorsichtig.“
Auch der neue Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr bemängelte die Empfehlungen. „Angesichts der finanziellen Schieflage und der damit verbundenen Verunsicherung ist der Gesamtentwurf nicht ambitioniert genug“, sagte er dem „Handelsblatt“. Insgesamt sei das Paket „okay, aber leider nicht der notwendige große Wurf“.
Die Vorsitzende des Wirtschaftsweisen-Gremiums, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen hingegen. An die Regierungsparteien appellierte Schnitzer im „Handelsblatt“, „dass sie sich die Vorschläge zu eigen machen und damit das Rentensystem zukunftsfähig und generationengerechter gestalten“.

Langfristige Strukturprobleme und finanzielle Stabilität

Neben der kurzfristigen politischen Bewertung verweisen neben Fratzscher auch Ökonomen wie Stefan Bach auf grundlegende strukturelle Herausforderungen des Rentensystems.
Bach und Schnitzer (beide DIW) betonen in Medien wie der ZEIT, dass die Reformdebatte vor allem durch langfristige strukturelle Spannungen geprägt ist. Der zentrale Treiber sei dabei die demografische Entwicklung: Während die Zahl der Rentenbeziehenden wächst, sinkt der Anteil der Erwerbstätigen, die das System finanzieren. Dadurch entsteht ein dauerhaft steigender Anpassungsdruck, der sich nicht durch einzelne Reformschritte vollständig auflösen lasse.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der diskutierten Maßnahmen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirken. Anpassungen beim Renteneintrittsalter oder bei Beitragsmechanismen entfalten ihre finanzielle Wirkung oft erst über Jahrzehnte, was die politische Steuerung erschwert und kurzfristige Entlastung begrenzt.
Kapitalgedeckte Elemente werden in diesem Zusammenhang als ergänzende Stabilisierung bewertet, allerdings nicht als Ersatz für das Umlagesystem. Ihre Wirksamkeit hängt stark von langfristigen Renditen und der Stabilität der Finanzmärkte ab, wodurch zusätzliche Unsicherheiten entstehen können. (afp/dpa/red)
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Union und Arbeitgeber kritisieren Entwurf zur Arbeitszeitreform

Laut dem Entwurf, der AFP am Donnerstag, 18. Juni, vorlag, soll der Übergang von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden.

Zudem sind strengere Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Das Ministerium bezeichnete das Papier als „interne Arbeitsfassung“, die sich noch in der Hausabstimmung befinde.

Koalitionsvertrag vs. Entwurf

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen Betriebspartner diese Möglichkeit erhalten – allerdings nur, wenn die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Kritik aus Wirtschaft und Union

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und weitere Verbände (Handel, Handwerk, Baugewerbe, Familienunternehmer) monierten, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag, der keine tarifliche Bindung vorsehe.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU sprach von einem „Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag zulasten des Mittelstandes“. Unionspolitiker Marc Biadacz (CDU) erklärte, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.

Auch die geplante Pflicht zur täglichen elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit stieß auf scharfe Ablehnung. Arbeitgeberverbände kritisierten dies als „bürokratisch“ und als „Stechuhr“.

Stellungnahme der SPD

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf. Die Reform müsse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Die elektronische Zeiterfassung sei notwendig, um unbezahlte Überstunden zu verhindern. Tarifverträge seien der richtige Ort für den Interessenausgleich.

Weitere Regelung

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden und öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden öffnen dürfen. (afp/red)

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Verabschiedung der Gesundheitsreform verschoben

Pantazis begründete die Verzögerung mit weiterem Beratungsbedarf. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung“, erklärte er.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auswerten und in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das gemeinsame Ziel bleibe ein Abschluss noch vor der Sommerpause.

Kritik an dem Vorhaben

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) waren bereits bei der ersten Lesung im Bundestag vor einer Woche auf breiten Widerstand gestoßen. Oppositionspolitiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam. Auch die Bundesländer äußerten im Bundesrat massive Kritik.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen vor.
Ziel ist die Stabilisierung der zuletzt stark gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge. (afp/red)