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Rentenreform: Nun sind Merz und Bas am Zug

Nach der Rentenkommission ist jetzt die Bundesregierung am Zug. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nehmen die 33 Empfehlungen des Expertengremiums am Vormittag im Kanzleramt entgegen und äußern sich dazu.
Bundeskanzler Merz hatte sich vor einigen Tagen zuversichtlich geäußert, dass die Regierung gute Vorschläge bekommt. Die Botschaft sei: „Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen, junge Generationen, die Chance haben, in Freiheit zu leben, im Frieden zu leben und im Wohlstand zu leben.“
Sozialministerin Bas lobte die bereits bekannten Ideen der Kommission am Wochenende grundsätzlich. Sie sagte aber auch, man müsse sehen, „wie wir mit den Ergebnissen umgehen“.

Warnungen vor Zerpflücken von Einzelvorschlägen

Gegenwind kommt aus diversen Richtungen. „Wir sehen einen heißen Rentensommer auf uns zukommen“, warnte der Sozialverband VdK.
Der CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Hendrik Hoppenstedt warnte die Koalitionäre denn auch davor, einzelne Vorschläge zu zerpflücken. Die Kommission habe einen Gesamtvorschlag unterbreitet, den alle ihre Mitglieder mittrügen, sagte der Christdemokrat zu dpa.
„Nicht jeder Vorschlag wird bei uns oder der SPD auf Gegenliebe stoßen. Aber wir alle wissen, dass das Aufschnüren einzelner Punkte automatisch Forderungen der Gegenseite nach sich ziehen und dann von dem großen Wurf nicht viel übrig bleiben wird“, erklärte er.
Auch die Chefin des SPD-Arbeitnehmerflügels, Cansel Kiziltepe, sagte: „Die Vorschläge dürfen jetzt nicht zerpflückt werden aus Angst vor Zumutungen für die, die vom jetzigen System profitieren.“ Sie hätte sich eine „echte Erwerbstätigenversicherung mit Einbeziehung aller arbeitenden Menschen“ gewünscht.
Die SPD-Vertreterin in der Rentenkommission, Annika Klose, wies Kritik an der vorgeschlagenen Anhebung des Renteneintrittsalters zurück. „Die meisten jüngeren Menschen haben das Gefühl, dass die Rente für sie möglicherweise später nicht reichen könnte.“ Das Konzept sehe vor, dass man zwar „ein bisschen mehr zahlen muss, am Ende aber auch eine bessere Leistung bei ‚rauskommt“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Der Rentenexperte und frühere Regierungsberater Bert Rürup lobte die Kommission. Würde ihr Gesamtkonzept umgesetzt, „würde das für zwei Legislaturperioden den Druck aus dem Kessel nehmen“, sagte er dem „Handelsblatt“.

Wichtigste Punkte der Reform

Zu den wichtigsten Empfehlungen der Kommission gehört:
  • Einführung einer „Kapitalrente“: Sie soll das Rentenniveau stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.
  • Wiedereinführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“: Er soll nach Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
  • Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.
  • Einschränkung der Frührente: Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können.
  • Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftig Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.
Bas hat von einem „Gesamtkunstwerk“ gesprochen, weil die Empfehlungen an vielen Stellen ansetzen und praktisch alle Altersgruppen betreffen. Je nach Interessenlage gibt es Kritik an einzelnen Punkten.
So lehnen Gewerkschafter die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente ab – für DGB-Chefin Yasmin Fahimi „eine Frage der Gerechtigkeit“, wie sie im Podcast „Ronzheimer“ sagte. Die Arbeitgeber wiederum wehren sich gegen eine verpflichtende Kapitalrente, die sie mit bezahlen müssten.

Kritiker: „Massives Kürzungsprogramm“

Fahimi nannte auch die Idee, das Renteneintrittsalter anzuheben, „nicht sachdienlich“. „Je höher das Renteneintrittsalter wird, desto größer wird die Gruppe werden, die es nicht schafft“, erklärte sie. Um die müsse die Politik sich kümmern.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigte an: „Wir als Sozialverband VdK werden hart darum ringen, dass bei der Umsetzung der Vorschläge vor allem gesundheitlich gefährdete ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht unter die Räder kommen.“ Lob hat Bentele für den Vorschlag, kleine gesetzliche Renten nicht mehr voll auf die Grundsicherung anzurechnen.
Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath kritisierte, dass die Kommission sich auf den Kapitalmarkt verlassen will. „Das ist kein zukunftssicheres Rentenkonzept.“ Die Linke hat bereits massive Proteste angekündigt, um die von der Regierung geplanten Sozialreformen zu stoppen. (dpa/red)
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Unionsfraktion kritisiert Pläne des Arbeitsministeriums zur Arbeitszeitflexibilisierung

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), erklärte am 18. Juni gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Flexibilisierung müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von einer Tarifbindung.
Eine Bindung an Tarifverträge lehnt die Union ab. „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen“, sagte Biadacz.

Kritik an Arbeitszeiterfassung

Biadacz lehnte auch Überlegungen des Ministeriums zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung ab. Die Erfassung müsse unbürokratisch möglich sein. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben weiterhin möglich bleiben.

Interne Arbeitsfassung

Ein Sprecher der Unionsfraktion wies darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf handelt. Das Bundesarbeitsministerium hatte sie als „interne Arbeitsfassung“ bezeichnet. (afp/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.