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AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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Kanzler Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht verhängt 30 Tagessätze gegen Facebook-Nutzer

Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Facebook-Kommentar als „Lackaffe“ bezeichnete, sieht sich der Urheber nun einem Strafverfahren gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ging diese Äußerung zu weit.
Die Konsequenz: Sie ließe einen Strafbefehl wegen Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) verhängen.
Das Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlichte im Oktober 2025 einen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite über den Besuch des Kanzlers in der Stadt und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. Etwa 400 Menschen kommentierten den Beitrag.

Behörden prüften 38 Kommentare auf strafrechtliche Relevanz

Bei der Untersuchung der Kommentare fanden die Behörden laut „tagesschau“ bei 38 Beiträgen mögliche strafrechtliche Relevanz. Einige Kommentare bewerteten sie dann als zulässige Meinungsäußerung und stellten die Verfahren ein. Dazu gehört etwa der Vergleich des Bundeskanzlers mit „Pinocchio“, einer Märchenfigur, der beim Lügen die Nase wächst. Andere Aussagen hielten sie für strafrechtlich relevant. Ein Strafbefehl ist bislang nur gegen eine Person bekannt geworden, deren Identität nicht veröffentlicht wurde.
Die Bezeichnung „Lackaffe“ ordnete die Staatsanwaltschaft als Beleidigung ein. Sie begründete dies damit, dass die Äußerung keinen sachlichen Bezug zur politischen Tätigkeit des Betroffenen aufweise und eine persönliche Herabsetzung darstelle. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl, den das Gericht erließ. Dieser sieht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor.
Der Strafbefehl ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Zur Höhe der Tagessätze machte die zuständige Staatsanwältin laut „tagesschau“ keine Angaben. Es könnten Rückschlüsse über die Höhe seiner Einkünfte gezogen werden, begründete sie.

Geldstrafen für soziale Zwecke gespendet

Die hier aufgeführten Äußerungen sind bislang die Einzigen, von denen bekannt wurde, dass sie während Merz‘ Amtszeit als Kanzler Strafverfahren nach sich zogen. Während seiner Zeit als Oppositionsführer stellte er hingegen Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gegen seine Person, wie die „WELT“ im November 2025 berichtete.
In einigen Fällen ordneten Ermittlungsbehörden anschließend Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten an. Eine dieser Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Äußerung „drecks Suffkopf“ erklärte ein Gericht später für rechtswidrig.
Laut „WELT“ bestätigte das Abgeordnetenbüro die Vorgänge. So habe Merz in der vergangenen Legislaturperiode „einige Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. Ein Sprecher betonte in dem Zusammenhang, dass er Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet hat“.