Categories
ticker wirtschaft

Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

Weitere Verluste möglich

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Kontrollen werden überprüft

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.

Opposition fordert Konsequenzen

Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
Categories
deutschland

Bundesgesundheitsministerium lässt rund 2.200 Tonnen Masken und Materialien vernichten

Masken im Wert von mehreren Milliarden Euro aus Steuergeldern ließ der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Pandemie bestellen und auf Halde legen. Benötigt wurde ein Großteil nicht, daher wurden bereits mehrere Milliarden Masken verbrannt. Nun geht es bei der Vernichtung in die nächste Runde. Die aktuelle Bundesgesundheitsministerin und Parteifreundin Spahns, Nina Warken, will nun weitere Hunderttausende Gesichtsbedeckungen entsorgen lassen. Und auch das kostet den Steuerzahler wieder viel Geld, wie die „BILD“ berichtet.

715.000 Euro für Entsorgung

Wie es in einer Ausschreibung des Ministeriums heißt, sollen bis zu knapp 2.200 Tonnen Masken, Spritzen und Schutzbrillen in Öfen landen. Die riesige Menge an Materialien lagert in Ulm. Warkens Behörde sucht nun ein Unternehmen, das alles abholt. Laut „BILD“ haben allein die Masken einen Wert von etwa 250 Millionen Dollar. Für den Abtransport seien bis zu 87 Laster (40-Tonner) nötig.
Wie aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Material „zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen)“. Diese müssten „ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsorgt werden. Bis Ende November 2027 soll der Auftrag, dessen Wert das Ministerium auf 715.000 Euro plus Mehrwertsteuer schätzt, abgewickelt sein.
Über Einzelheiten zur Abwicklung darf sich der potenzielle Vertragspartner des Ministeriums nicht äußern. So heißt es in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 13.3:
„Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.“

Rüge vom Bundesrechnungshof

Der Großteil der 5,8 Milliarden Schutzmasken, die Spahn zu Beginn der Coronapandemie beschaffen ließ, ist inzwischen ungenutzt verbrannt worden. Das ging im vergangenen Februar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Entsorgungskosten sollen rund acht Millionen Euro betragen haben. Das Thema Masken beschäftigt auch nach wie vor die Gerichte, da zahlreiche Unternehmen den Bund beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verklagt haben.
Spahn musste im Februar vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages aussagen. Dort rechtfertigte er sein Handeln und behauptete, dass die Masken zu einem günstigen Preis von je einem Euro gekauft wurden. Enquetemitglied Paula Piechotta (Grüne) widersprach und sagte, dass selbst außerhalb der „Akutphase“ der Pandemie bis zu sieben Euro für die „Wuchermasken“ gezahlt worden seien.
Auch der Bundesrechnungshof übte scharfe Kritik an Spahn. So seien Masken „weit über Bedarf“ bestellt worden. Weniger als ein Drittel der 5,7 Milliarden Masken sei tatsächlich verteilt worden. Inwiefern sie hilfreich bei der Pandemiebekämpfung waren, sei nicht feststellbar. Im Ergebnis sei der „überwiegende Teil“ ohne Nutzen gewesen.