In Kürze:
- Das Landgericht Köln wandelte die Bewährungsstrafen gegen zwei Klimaaktivisten in Geldstrafen um.
- Hintergrund ist eine Rollfeldblockade am Flughafen Köln/Bonn im August 2024, die zu Flugausfällen und Verspätungen führte.
- Die Richterin verwies auf mögliche hohe Schadensersatzforderungen, die die Aktivisten langfristig finanziell belasten könnten.
- Zivilrechtliche Ansprüche von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften sind noch nicht abschließend geklärt.
Das Landgericht Köln hat am Montag, dem 23. Juni, die Strafurteile des Amtsgerichts gegen die Klimaaktivisten Judith Beadle und Fabian Beese aus dem Vorjahr abgemildert. Im Oktober 2025 hatte die erste Instanz Beese zu elf Monaten und Beadle zu neun Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielten beide Verurteilten eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie 300 Sozialstunden.
Gegenstand der Anklage war das unerlaubte Eindringen auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn im August 2024. Als Vertreter der damals noch aktiven „Letzten Generation“ hatten Beadle und Beese mit einem Bolzenschneider den Flughafenzaun durchtrennt und sich anschließend auf dem Rollfeld festgeklebt. Infolge der Aktion mussten Start- und Landebahnen gesperrt sowie mehrere Abflüge abgebrochen werden.
Richterin äußert Sorge über gesellschaftliche und klimatische Entwicklungen
Sollte die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, wären Haftstrafen für die beiden Aktivisten endgültig vom Tisch. Die zuständige Richterin wandelte die ursprünglichen Bewährungsstrafen in Geldstrafen um. Beadle muss demnach 1.020 Euro zahlen. Gegen Beese wurde eine Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro verhängt, in die auch weitere Vorfälle einflossen. Dabei ging es unter anderem um eine Farbattacke auf das Bundeskanzleramt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen für die aus ihrer Sicht „unbelehrbaren“ Angeklagten gedrängt. Die Richterin zeigte sich hingegen deutlich milder. Auf Facebook erklärte Beese, der Prozess sei „gut ausgegangen“. Zudem habe ihn die Richterin „mit ihrer eigenen Betroffenheit überrascht“. Nach seiner Darstellung brachte sie zum Ausdruck, dass auch sie Sorgen hinsichtlich der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklung habe.
Gleichzeitig betonte Beese, es schockiere ihn zutiefst, dass sich „friedliche Klimaaktivisten vor Gericht verantworten müssen und ihr Engagement strafrechtlich verfolgt wird“. Der Richter der ersten Instanz hatte die Tat deutlich schärfer bewertet. Man könne „kaum schwerer einen Hausfriedensbruch begehen“, erklärte er damals. Dabei verwies er auf den entstandenen Sachschaden sowie die mit der Aktion verbundenen Sicherheitsrisiken.
Richterin: Aktivisten drohen „30 Jahre Leben am Existenzminimum“
Die Abmilderung der Strafe dürfte für die Aktivisten nur ein schwacher Trost sein. Richterin Julia Krüger deutete im Urteil selbst an, dass die gravierenderen Konsequenzen für die Beese und Beadle erst noch bevorstünden. Damit meinte sie die Schadensersatzansprüche, die auf sie zukommen würden – durch die Flughafenbetreiber und weitere potenziell Geschädigte.
Für die nächsten 30 Jahre müssten die Aktivisten sich auf ein Leben am Existenzminimum einstellen, prognostizierte Krüger. Sie bezog sich dabei mutmaßlich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Az. 325 O 168/24 vom 20. November des Vorjahres. Das Gericht verurteilte damals zehn Personen gesamtschuldnerisch unter anderem zur Bezahlung von mehr als 400.000 Euro, fünf Prozent Zinsen und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Das Urteil gilt als mögliches Muster für weitere Prozesse gegen Aktivisten der damaligen „Letzten Generation“. Diese hatten in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre mehrfach nicht nur Straßen und Autobahnen blockiert, sondern in mehreren Fällen auch die Rollfelder von Flughäfen.
Keine Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz möglich
In einem Porträt der „Zeit“ über ehemalige Aktivisten hieß es, Judith Beadle sehe sich Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro gegenüber. Die 46-Jährige verfüge selbst lediglich über monatliche Einnahmen von etwa 400 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch der Ehemann der zweifachen Mutter habe kein pfändbares Einkommen.
Tobias Lutzi, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, spricht mit Blick auf das Hamburger Urteil von einer „potenziell ruinösen“ Wirkung. Nach § 302 der Insolvenzordnung sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Betroffene nicht über eine Privatinsolvenz nach sieben Jahren von diesen Schulden befreien können.
Beese erklärte, es fühle sich „nicht gut an, wenn man mit Strafen übersät wird“. Wenn Demonstranten strafrechtlich verfolgt würden, könnten sie sich eher autonomen Protestaktionen anschließen, um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Zugleich betonte er, dass solche Protestformen für ihn selbst nicht infrage kämen.
Mögliche sechsstellige Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten
An seinem Anspruch, „die Klimakatastrophe aufzuhalten“, ändere das Urteil nichts. Die Verhandlung vom Montag habe ihn „darin bestärkt, den Kampf nicht aufzugeben und die Klimakatastrophe immer wieder zu thematisieren“. Auf „Gofundme“ wirbt er um finanzielle Unterstützung zur Deckung der Anwaltskosten. Bislang sind etwas mehr als 1.300 Euro zusammengekommen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind gesondert zu verhandeln. Insgesamt waren etwa 3.000 Passagiere von Flugausfällen betroffen, rund 10.000 mussten Verspätungen hinnehmen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beziffert ein Mitarbeiter des Flughafenmanagements den Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kosten für den Polizeieinsatz beliefen sich auf 12.000 Euro. Die Schadensersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften sind bislang noch nicht beziffert.







