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Rentenkommission einigt sich auf rund 30 Empfehlungen

Die Vorschläge wurden demnach in Einzelabstimmungen mit großer Mehrheit angenommen, allerdings nicht einstimmig. Nach AFP-Informationen ist eine weitere Sitzung geplant, in der ein einstimmiger Beschluss über den gesamten Kommissionsbericht angestrebt wird.

Hintergrund

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte auf ein einstimmiges Votum gedrungen. Nur dann würden die Vorschläge von der Koalition „so umgesetzt“, sagte sie Ende Mai der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Andernfalls müsse in der Koalition darüber gesprochen werden.
Die schwarz-rote Koalition hat eine umfassende Rentenreform angekündigt, um das System angesichts des demografischen Wandels langfristig zu stabilisieren. Die 13-köpfige Kommission hatte im Januar ihre Arbeit aufgenommen. Die Übergabe der Empfehlungen an die Regierung ist für kommenden Dienstag geplant.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission wird geleitet von Frank-Jürgen Weise, dem ehemaligen Chef der Bundesagentur für Arbeit, und der Sozial- und Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda. Stellvertretende Vorsitzende sind die Abgeordneten Annika Klose (SPD), Pascal Reddig (CDU) und Florian Dorn (CSU). Hinzu kommen acht Wissenschaftler. (afp/red)
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Jobcenter Bremen setzt Geschäftsführer nach Kostenaffäre ab


In Kürze:

  • Das Jobcenter Bremen hat Geschäftsführer Thorsten Spinn nach einer Kostenaffäre um einen Kreativraum abberufen.
  • Die Ausgaben für das Projekt stiegen von ursprünglich veranschlagten 600.000 Euro auf rund 906.000 Euro.
  • Die Entscheidung folgt wenige Tage nach der umstrittenen Entlassung des langjährigen Mitarbeiters Fred Göcken.
  • Neben der Debatte über Bürgergeldmissbrauch stehen auch Überlastung, Personalmangel und hohe Bürokratiebelastungen in den Jobcentern in der Kritik.

 
In Bremen ist das Jobcenter erneut in die Schlagzeilen geraten. Nach der Debatte um die Entlassung des langjährigen leitenden Angestellten Fred Göcken hat die Trägerversammlung nun Geschäftsführer Thorsten Spinn von seinen Aufgaben entbunden. In dieser sitzen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit sowie des Sozial- und des Finanzsenats. Bis auf Weiteres soll Spinns bisherige Stellvertreterin Wiebke Müller die Leitungsverantwortung übernehmen.
Wie es am Freitag, 12. Juni, vonseiten der Behörde hieß, begründet das Gremium den Schritt mit unzutreffenden Angaben über mögliche Repräsentationsausgaben. So soll das Jobcenter mit Blick auf die Errichtung eines sogenannten Kreativraums Kosten in Höhe von etwa 600.000 Euro veranschlagt haben. Tatsächlich seien diese jedoch am Ende auf 906.000 Euro angewachsen. Ein erheblicher Kostenfaktor seien dabei Designermöbel gewesen. Der Betrag überschreitet nach Auffassung der Trägerversammlung ein angemessenes Kosten-Nutzung-Verhältnis.

Jobcenter Bremen bereits 2024 zur Hälfte des Jahres pleite

Unter Führung von Spinn hatte das Jobcenter Bremen schon 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war das für Vermittlung oder Weiterbildung und Qualifizierung vorgesehene Budget bereits zur Hälfte des Jahres erschöpft. Es mussten Mittel für die Verwaltung umgewidmet und Kosten massiv reduziert werden. In der Sozialverwaltung verwies man damals auf reduzierte Bundesmittel für den Eingliederungstitel bei gestiegenem Bedarf – unter anderem aufgrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine.
Die Kreativraum-Affäre kommt zu einem Zeitpunkt, da das Jobcenter Bremen ohnehin im Mittelpunkt bundesweiter Schlagzeilen steht. Anfang der Woche wurde bekannt, dass sich die Stadt Bremen als Träger des Jobcenters fristlos von dem Verwaltungsmitarbeiter Fred Göcken getrennt hat. Dieser war zuvor mehr als 20 Jahre für die Einrichtung tätig und hatte das Jobcenter mit aufgebaut.
Göcken hatte von 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden im Tätigkeitsbereich des Jobcenters Bremen gesprochen, die diesem gegenüber angeblich falsche Angaben machten. Zudem warf er dem Jobcenter indirekt verschwenderisches Gebaren vor, indem er erklärte, Kollegen gäben lieber Geld für Weiterbildungsmaßnahmen aus, als Menschen in Arbeit zu vermitteln.

Trägerverein sagt umfassende Aufklärung des Falles zu

Sowohl im Fall Göcken als auch mit Blick auf das Gebaren Spinns spricht Bremens Sozialsenatorin Claudia Schilling von einer „nachhaltigen Erschütterung des Vertrauens“. Neben dem Kreativraum sind der ARD-Sendung „buten un binnen“ zufolge noch weitere 293.000 Euro auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt entfallen.
Die Trägerversammlung kündigte an, die Angelegenheit vollständig aufzuklären. Weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen werde man beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wolle man diese nicht ausschließen.
Was die von Fred Göcken geäußerte Kritik anbelangt, handelt es sich dem Magazin zufolge um keine Einzelmeinung. Was das Ausmaß des Bürgergeldmissbrauchs anbelange, gebe es ein Dunkelfeld. Dieses lasse sich lediglich auf der Grundlage von Schätzungen skizzieren. Göcken selbst betonte, sogenannte Totalverweigerer machten tatsächlich nur einen minimalen Prozentsatz der Jobcenter-Kunden aus. Allerdings habe auch nicht jedes reales Interesse an einer Arbeitsvermittlung, es gebe Schwarzarbeit und es spiele auch eine gewisse Mitnahmementalität eine Rolle. Dies gehe so weit, dass Kunden sich Führerscheine oder sogar kleine Fahrzeuge finanzieren ließen.

Nur 0,2 Prozent der Bürgergeldempfänger des Missbrauchs überführt

Gegenüber „buten un binnen“ hatte auch Spinn sich zu der Göcken-Debatte geäußert. Er erklärte, es gebe Fälle mit realem Leistungsmissbrauch. Allerdings werde daraus „in der Debatte der Rückschluss gezogen, dass alle oder sehr viele Menschen, die Leistungen erhalten, diese zu Unrecht beziehen“. Das stimme mit seiner Wahrnehmung nicht überein:
„Man muss anerkennen, dass die meisten Menschen, die Bürgergeld beziehen, diese Leistungen auch rechtmäßig beziehen.“
Nach den zuletzt erhobenen Zahlen, die „buten un binnen“ zitiert, ließen sich bundesweit 100.000 Fälle von Leistungsmissbrauch nachweisen – etwa im Kontext von Schwarzarbeit oder falschen Angaben. Bei 5,5 Millionen Leistungsempfängern entspreche dies einem Anteil von knapp 0,2 Prozent. Das angesprochene Dunkelfeld ist damit nicht abgedeckt, fraglich ist, ob es tatsächlich auch nur annähernd in den von Göcken genannten Bereich reicht.
Sozialsenatorin Schilling hält dies etwa für unrealistisch. Sie äußerte zu den Vorwürfen Göckens, dessen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.

Jobcenter Bremen vermittelte 2025 nach eigenen Angaben 10.000 Kunden

Zu der „Kreativraum“-Affäre äußerte Spinn sich bis dato nicht. Bezüglich des Vorwurfs übermäßiger Ausgaben für Weiterbildung erklärte der mittlerweile abberufene Geschäftsführer, das Budget für Eingliederungsmaßnahmen weise der Bund zweckgebunden zu. Dies sei mit der Erwartung verbunden, dass die Mittel auch dafür ausgegeben würden. Spinn fügte hinzu:
„Was sich daraus nicht ableiten lässt, ist, dass wir uns deshalb nicht darum kümmern, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Das ist unser gesetzlicher Auftrag.“
Im Vorjahr hat das Jobcenter Bremen eigenen Angaben zufolge 10.000 Kunden einen Arbeitsplatz vermittelt. Das entspricht etwa 45 Vermittlungen pro Werktag. Aktuell liegt die Zahl der Erwerbsfähigen, die Bürgergeld beziehen, in der Hansestadt bei 50.000. Das dortige Jobcenter beschäftigt 1.000 Personen. Kernaufgabe des Jobcenters ist es, arbeitslose Menschen beruflich wieder einzugliedern und für deren finanzielle Absicherung zu sorgen.

Verdi: Überlastung lässt keinen Spielraum mehr für Mitarbeiter

Gewerkschaften weisen darauf hin, dass Missstände in den Jobcentern auch eine unvermeidliche Folge von Überlastung aufseiten der Beschäftigten seien. Die Anfang des Jahres von der Koalition im Bund veranlassten Reformen machten deren Arbeit nicht leichter, warnt Verdi.
Mitarbeiter bestätigen gegenüber „buten un binnen“, dass diese Faktoren zuträfen. Auf einen Mitarbeiter entfielen etwa 400 Fälle, was eine individuelle Betreuung unmöglich mache. Die Verhältnisse in den Jobcentern hätten einen hohen Krankenstand und eine hohe Mitarbeiterfluktuation zur Folge. Allein die Belastung mit den täglichen Aufgaben und bürokratischen Anforderungen mache es faktisch unmöglich, nennenswerte Energie in die Untersuchung von Missbrauchsfällen zu investieren.
Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen vorgeworfen, dass Kontrollen, aber auch bürokratische Anforderungen zu groß seien. Die Einrichtung fordere von Bedürftigen zu viele Unterlagen an, diese seien jedoch häufig nicht mehr auffindbar. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
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Bundesagentur für Arbeit: Defizit könnte 2026 auf über acht Milliarden Euro steigen

Angesichts höherer Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Milliardendefiziten.
„Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte“, heißt es in einem turnusmäßigen Finanzbericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der AFP am Mittwoch, 3. Juni, vorlag.
2027 läge das Defizit aus heutiger Sicht demnach bei 5,2 Milliarden Euro.
Ein positiver Haushaltssaldo sei im Projektionszeitraum bis 2030 „nicht darstellbar“, heißt es in der Vorlage weiter. „Selbst im Projektionsjahr 2030 läge das Defizit noch bei 2,7 Milliarden Euro.“

Arbeitslosigkeit bleibt hoch

In ihrer Herbstprognose hatte die Bundesagentur noch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 2,74 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet. In der aktuellen Projektion wurden für dieses Jahr nun 2,83 Millionen zugrunde gelegt.
Im Mai hatte die Zahl der Arbeitslosen bei 2,95 Millionen gelegen. In allen Jahren bis 2030 bliebe die Erwerbslosigkeit nach der Projektion im Jahresschnitt unter drei Millionen.

Bund soll Milliardenhilfen leisten

Wegen der Defizite benötigt die Bundesagentur in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Unterstützung des Bundes. „Bis 2030 würde sich der Stand an Liquiditätshilfen auf rund 23 Milliarden Euro kumulieren“, heißt es in der Vorlage.
Insgesamt verweist die Bundesagentur darauf, dass die Projektion „einer hohen Unsicherheit“ unterliegt. (afp/red)
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31.000 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr

Die Arbeitslosenzahlen sind im Mai wie im Frühjahr üblich gegenüber dem Vormonat gesunken, im Vorjahresvergleich aber gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2,95 Millionen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Freitag, 29. Mai, mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details. (dts/red)
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20 Euro mehr für Miete und Heizung: Jobcenter müssen mehr für Bürgergeldhaushalte aufwenden

Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.

Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne

Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.

Aktuelle Regelsätze

Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen

Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
  • 1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
  • 2 Personen – 65 qm: 543,40 Euro
  • 3 Personen – 80 qm: 668,80 Euro
  • 4 Personen – 90 qm: 772,40 Euro
  • 5 Personen – 102 qm: 903,72 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.

Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.

Ab 1. Juli: „Grundsicherung“

Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.