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Musk will staatliche Zensurforderungen auf X sichtbar machen


In Kürze:

  • Elon Musk will staatliche Forderungen nach Löschung von Beiträgen oder Konten auf X künftig deutlich sichtbar machen.
  • X will unter anderem die zuständige Regierungsbehörde sowie die rechtliche Grundlage der jeweiligen Forderung nennen.
  • Als erstes Beispiel wurde ein von Brasilien geforderter Filter im Open-Source-Bereich von X veröffentlicht.
  • Musk will damit die Verantwortung für Einschränkungen der Meinungsfreiheit stärker bei staatlichen Stellen sichtbar machen.

Elon Musk hat angekündigt, künftig Anfragen von Regierungen auf Inhaltsbeschränkungen, die an seine Plattform X gerichtet werden, sichtbar zu machen. Dies werde für die geforderte Löschung von Beiträgen ebenso gelten wie für Anforderungen auf Entfernung von Konten.
Der Eigentümer des Dienstes hat am Samstag, 15. August, verkündet, dass „jede Zensur, die von Regierungen verlangt wird, jetzt deutlich zu sehen sein wird“. Die Sichtbarkeit entsprechender Anfragen werde künftig dadurch deutlich erhöht. Im Open-Source-Bereich hat X in einem ersten Schritt einen Filter sichtbar gemacht, den Brasiliens Regierung für die bevorstehenden Wahlen gefordert hat.

Elon Musk will künftig umgehende Kennzeichnungen bei Regierungsanforderungen

Wie die indische Nachrichtenseite „News 18“ berichtet, will Musk auf diese Weise die weltweite Einmischung von Regierungen in die digitale Meinungsäußerung sichtbar machen. X wird demnach künftig die Nutzer über jedes Begehren von Regierungen zur Löschung von Konten oder Entfernung von Beiträgen benachrichtigen.
Man will den Namen der Regierungsbehörde nennen, von der das entsprechende Begehren ausgeht. Außerdem werde man die Rechtsgrundlagen und Begründungen dokumentieren, auf die sich das entsprechende Begehren stützt. Musk geht damit in die Offensive angesichts weltweit geführter Debatten darüber, wie Social-Media-Plattformen das Verhältnis zwischen Redefreiheit und Compliance-Bestimmungen ausbalancieren.
Der X-Eigentümer hat sich seit seinem Erwerb des früher als „Twitter“ bekannten Dienstes als Vorkämpfer der Redefreiheit in Szene gesetzt. Gleichzeitig entspricht X nach wie vor zehntausenden Anforderungen auf Entfernung von Inhalten, die Jahr für Jahr weltweit von Regulierungsbehörden kommen.

X will Rechenschaftspflicht an Politiker und Behörden zurückgeben

In der Vergangenheit reagierten Social-Media-Plattformen auf Interventionen von Regierungen häufig mit undurchsichtigen Moderationsentscheidungen und regionalen Geoblockaden. Die Entfernung von Inhalten oder Nutzern begründeten sie oft mit Verstößen gegen Gemeinschaftsbedingungen.
Die Plattformen gerieten damit von zwei Seiten unter Druck: Staatliche Behörden werfen ihnen vor, nicht entschieden genug gegen problematische Inhalte vorzugehen. Betroffene Nutzer wiederum klagen über vermeintliche Willkür der Betreiber.
Durch die künftigen Kennzeichnungen will X offenbar die öffentliche Rechenschaftspflicht für Beschränkungen der Redefreiheit an Politik und Regierungsbehörden zurückgeben. Der Dienst will damit auch zeigen, dass er den meisten auf Gesetze gestützten Anforderungen nachkommt, um lokale Geldstrafen oder Plattformsperren zu vermeiden. Ob andere Social-Media-Plattformen wie Meta dem Beispiel folgen werden, ist bislang offen.
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Kanzler Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht verhängt 30 Tagessätze gegen Facebook-Nutzer

Weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Facebook-Kommentar als „Lackaffe“ bezeichnete, sieht sich der Urheber nun einem Strafverfahren gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ging diese Äußerung zu weit.
Die Konsequenz: Sie ließe einen Strafbefehl wegen Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) verhängen.
Das Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlichte im Oktober 2025 einen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite über den Besuch des Kanzlers in der Stadt und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen. Etwa 400 Menschen kommentierten den Beitrag.

Behörden prüften 38 Kommentare auf strafrechtliche Relevanz

Bei der Untersuchung der Kommentare fanden die Behörden laut „tagesschau“ bei 38 Beiträgen mögliche strafrechtliche Relevanz. Einige Kommentare bewerteten sie dann als zulässige Meinungsäußerung und stellten die Verfahren ein. Dazu gehört etwa der Vergleich des Bundeskanzlers mit „Pinocchio“, einer Märchenfigur, der beim Lügen die Nase wächst. Andere Aussagen hielten sie für strafrechtlich relevant. Ein Strafbefehl ist bislang nur gegen eine Person bekannt geworden, deren Identität nicht veröffentlicht wurde.
Die Bezeichnung „Lackaffe“ ordnete die Staatsanwaltschaft als Beleidigung ein. Sie begründete dies damit, dass die Äußerung keinen sachlichen Bezug zur politischen Tätigkeit des Betroffenen aufweise und eine persönliche Herabsetzung darstelle. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl, den das Gericht erließ. Dieser sieht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor.
Der Strafbefehl ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Zur Höhe der Tagessätze machte die zuständige Staatsanwältin laut „tagesschau“ keine Angaben. Es könnten Rückschlüsse über die Höhe seiner Einkünfte gezogen werden, begründete sie.

Geldstrafen für soziale Zwecke gespendet

Die hier aufgeführten Äußerungen sind bislang die Einzigen, von denen bekannt wurde, dass sie während Merz‘ Amtszeit als Kanzler Strafverfahren nach sich zogen. Während seiner Zeit als Oppositionsführer stellte er hingegen Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gegen seine Person, wie die „WELT“ im November 2025 berichtete.
In einigen Fällen ordneten Ermittlungsbehörden anschließend Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten an. Eine dieser Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Äußerung „drecks Suffkopf“ erklärte ein Gericht später für rechtswidrig.
Laut „WELT“ bestätigte das Abgeordnetenbüro die Vorgänge. So habe Merz in der vergangenen Legislaturperiode „einige Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. Ein Sprecher betonte in dem Zusammenhang, dass er Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet hat“.