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Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Gemeinsame nukleare Abschreckung, engere Kooperation bei Künstlicher Intelligenz, Satelliten und in der Handelspolitik: Deutschland und Frankreich wollen heute mit ihren Regierungsgesprächen in der Nähe von Köln neuen Schwung in ihre zuletzt schwierigen Beziehungen bringen.
Die Zusammenarbeit beider Länder müsse weiter ausgebaut und der strategische Aufbruch Europas beschleunigt werden, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstagabend nach seiner Ankunft in Deutschland. Auf Schloss Bensberg kam er mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen, um das Regierungstreffen vorzubereiten.

Vom Militärflugplatz ins Schloss

Heute Morgen tagt zunächst der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat unter Leitung von Merz und Macron auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Anschließend kommt der sogenannte Ministerrat auf Schloss Augustusburg in Brühl zusammen. An den Beratungen nehmen auf beiden Seiten Minister und Staatssekretäre aus zehn Ressorts teil.
Das Rokoko-Schloss aus dem 18. Jahrhundert ist ein historisch bedeutender Ort für die deutsch-französischen Beziehungen. Dort schlug 1962 der damalige französische Präsident Charles de Gaulle dem Kanzler Konrad Adenauer einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vor, der 1963 im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sei bis heute „die Basis für unsere Arbeit“, sagte Merz bei der Ankunft Macrons.

FCAS-Pleite war Rückschlag für strategische Zusammenarbeit

Zuletzt holperte es allerdings in den deutsch-französischen Beziehungen – vor allem wegen des weitgehenden Scheiterns des milliardenschweren Kampfjet-Projekts FCAS. Heute soll geklärt werden, was davon noch zu retten ist. Die Entwicklung einer sogenannten Combat Cloud, eines System zur Vernetzung von Waffensystemen, soll fortgeführt werden.
Daneben wollen beide Länder ein weiteres wichtiges Verteidigungsprojekt vorantreiben: Die Partnerschaft bei der nuklearen Abschreckung auf Grundlage des französischen Atomwaffenarsenals, die Merz und Macron im März vereinbart hatten.
Eine erste gemeinsame Luftwaffenübung von französischen Rafale- und deutschen Eurofighter-Kampfjets zur Betankung in der Luft fand bereits am Donnerstag statt. Die Rafale-Jets sind darauf ausgelegt, Atomwaffen einzusetzen. Auf dem Flugplatz Nörvenich werden sich Macron und Merz die Jets gemeinsamen anschauen.

Was kommt nach Macron?

Für Macron ist es wohl der letzte deutsch-französische Ministerrat. Im nächsten Frühjahr findet in Frankreich die Präsidentschaftswahl statt, bei der er nach zwei Amtszeiten nicht mehr antritt. Was danach kommt, ist völlig offen.
Umfragen sehen Marine Le Pen in der ersten Runde seit langem vorne. Und nach der jüngsten Umfrage des Instituts Ifop, die nach der Ankündigung von Le Pens Kandidatur trotz einer Verurteilung vor Gericht erhoben wurde, kann Le Pen auch die zweite Runde gewinnen und Präsidentin werden, ganz egal welche Kandidaten die übrigen politischen Lager am Ende ins Rennen schicken.
Sollte das tatsächlich so kommen, würde der innerhalb der EU wichtige deutsch-französische Motor sicher an Fahrt verlieren. Statt auf eine enge Integration in Europa setzt Le Pen auf nationale Souveränität und steht der EU zumindest skeptisch gegenüber. Wichtige deutsch-französische Rüstungsvorhaben könnten ausgebremst werden.
Auch deswegen wollen Merz und Macron in den letzten Monaten noch möglichst viel gemeinsam zustande bringen. Er freue sich, mit dem französischen Kabinett in Deutschland zu Gast zu sein, sagte Macron bei seiner Ankunft auf Schloss Bensberg. (dpa/red)
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Klingbeil: Krypto-Besteuerung soll Gerechtigkeitslücke schließen

Für die nächsten Jahre droht dem Bund ein massives Haushaltsdefizit. Ein stärkeres Vorgehen gegen Steuer- und Finanzbetrug soll helfen, die Lücke zu schließen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) stellten dazu einen Aktionsplan vor.
Dabei soll es auch um die Ahndung von Finanzbetrug im Kryptobereich und die Besteuerung von Kryptowährun…
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Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage


In Kürze:

  • Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie selten zu dieser Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich eine Gasmangellage im kommenden Winter ab.
  • Weltpolitische Krisen erschweren die Wiederbefüllung und gefährden das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber.
  • Deutschland bezieht selbst kein Gas aus Russland, erhält aber dennoch über Umwege russisches Gas. Diese Importe fallen ab Januar 2027 weg.
  • Einheimisches Gas könnte Deutschland für Jahrzehnte versorgen, die Förderung bleibt jedoch verboten.
  • Zugleich setzt die Methanverordnung der EU die Versorgungssicherheit unter Druck.
  • Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht unter derart „verrückten“ Bedingungen.

 
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom 30-jährigen Mittel der Satellitenmessungen ist damit im Vergleich zu Mai gesunken (+0,53 Grad Celsius), liegt aber höher als im April (+0,39 Grad Celsius).
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die US-amerikanische Ozeanbehörde NOAA hat die für den Pazifik erwarteten El Niño-Konditionen inzwischen bestätigt und rechnet damit, dass diese bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. El Niño ist eine natürliche, zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle drei bis fünf Jahre ereignet und in der Regel mit einem globalen Temperaturausschlag von 0,2 Grad Celsius verbunden ist.
Davon scheinbar unberührt, beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 weiterhin 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.

Die Befüllung der deutschen Gasspeicher bis zur Heizsaison wird schwierig

Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt zurzeit lediglich 44 Prozent. Dies liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, denn die Füllstände lagen früher zu diesem Zeitpunkt bei 60 Prozent. Die Befüllung im Jahr 2026 startete zum einen von einem sehr niedrigen Niveau von rund 20 Prozent. Zum anderen zögern die Gasspeicherbetreiber, Gas einzukaufen, da die Gaspreise seit der Hormus-Krise hoch sind.
Das Geschäftsmodell der Betreiber bestand darin, preiswertes Gas im Sommer einzukaufen und zu einem in der Regel höheren Preis im Winter zu verkaufen. Jetzt droht sogar das Gegenteil. Sollte es zu einer Entspannung am Persischen Golf kommen, werden die Gaspreise im Winter niedriger als im Sommer liegen, sodass den Betreibern Verluste drohen.
Der Verband der Speicherbetreiber INES gab daher im Juli bekannt, dass bis zur Heizsaison technisch nur noch ein Niveau von 76 Prozent erreicht werden kann. Die Betreiber stellen fest:
„Die derzeitigen Preisentwicklungen setzen kaum Anreize zur Einspeicherung von Gas und gefährden damit die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.“

Gasmangellage schon heute absehbar?

Bei einem kalten Winter prognostiziert der Verband schon heute eine Gasmangellage von bis zu 2 Terawattstunden pro Tag im Februar/März 2027. Es fehlten dann bis zu 40 Prozent des in Deutschland täglich benötigten Erdgases. In diesem Fall droht die Abschaltung des Gases für die Industrie, die etwa 2 Terawattstunden Gas pro Tag verbraucht.
Der INES-Geschäftsführer Heinermann sieht bei einem außergewöhnlich kalten Winter die Risiken erheblich steigen: „Deshalb müssen bereits heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen.“
Die tägliche Einspeisung in die Speicher beläuft sich zurzeit auf 0,2 Prozentpunkte. Bei diesem Tempo würde bis zum 1. November – noch etwas über 100 Tage – noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Füllstand von 70 Prozent erreicht. Die Bundesnetzagentur erklärt dennoch, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet.

Deutschland bezieht immer noch relevante Mengen Gas aus Russland

Über die viel gepriesenen deutschen LNG-Terminals bezieht Deutschland etwa 10 bis 13 Prozent seines Erdgases. Etwa 40 Prozent kommen aus Norwegen. Weitere 40 Prozent kommen aus den Niederlanden und Belgien. Dort wird es als LNG angelandet und durch Pipelines nach Deutschland transportiert.

Tägliche Gasimporte Deutschlands nach Ländern. Der Direktimport aus Russland (grau) wurde 2022 eingestellt. Parallel dazu ist die Gesamtimportmenge (orange) erheblich gesunken. LNG (rosa) ist seither die viertwichtigste Bezugsquelle – ein Teil dessen stammt über Umwege dennoch aus Russland.

Foto: Bundesnetzagentur

Es wird jedoch kaum diskutiert, dass Belgien über Zeebrügge vier Zehntel seines LNG-Imports aus Russland bezieht, ebenso die Niederlande mit 13 Prozent seines Imports. Insofern erhalten wir indirekt immer noch erhebliche Mengen – rechnerisch ergeben sich rund 10 Prozent – unseres Gases aus Russland.
Frankreich importiert seinerseits ein Drittel des LNGs aus Russland. Dieser Import soll nach den Plänen der EU ab 1. Januar 2027 beendet werden. Das wird sich dann tendenziell in höheren Preisen niederschlagen.

Monatliche LNG-Importe aus Russland ausgewählter Länder in Milliarden Kubikmetern. Seit Januar 2021 hat sich das Gesamtvolumen erhöht, sowohl in Summe für Belgien, die Niederlande und Frankreich als auch für Europa insgesamt.

Foto: IEEFA

Gas-Notfallreserve ab 1. Januar 2027 geplant …

Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine strategische Erdgasreserve, um auf Gasversorgungskrisen besser vorbereitet zu sein. Die Gasreserve soll 24 Terawattstunden umfassen, etwa 10 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität. Die Kosten für den Gaseinkauf und die Einspeicherung sollen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, die über einen Aufschlag auf die Gaspreise für den Verbraucher finanziert werden sollen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Maßnahme ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Energiepolitik der letzten vier Bundesregierungen die Krisenanfälligkeit der Gasversorgung massiv erhöht hat. Denn aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und des notwendigen Backups für Wind- und Solarenergie werden in den nächsten Jahren zahlreiche Gaskraftwerke zu bauen sein.
Die Bundesnetzagentur hat erklärt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nur gewährleistet werden kann, „wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22.400 MW bis 35.500 MW errichtet werden“. 35.500 Megawatt Gaskraftwerke verbrauchen etwa 15 Milliarden Kubikmeter zusätzliches Gas. Zum Vergleich: Der Jahresverbrauch Deutschlands lag 2025 bei 85 Milliarden Kubikmetern Gas.

… aber Fracking bleibt verboten

Erschwerend kommt hinzu, dass die früheren Regierungsparteien es für richtig hielten, die Erdgasförderung durch Fracking in Deutschland zu verbieten. Ministerin Reiche kann sich eine Lockerung des Fracking-Verbots vorstellen.
Der Kanzler geht jedoch auf Distanz. Auch sein Finanzminister hat sich – wie die SPD insgesamt – gegen Fracking ausgesprochen. Der Wahlkreis von Lars Klingbeil (Heidekreis) liegt in einem Gebiet vielversprechender Schiefergasvorkommen.
Nun bekommt die Ministerin starke Unterstützung durch ein von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Prof. Hans-Joachim Kümpel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass
  • die Technik der Förderung des Schiefergases aus mehr als 1.000 Meter Tiefe eine Gefährdung des Grundwassers (bis zu 100 Meter Tiefe) ausschließt,
  • das Erdbebenrisiko beim Fracking um ein Vielfaches niedriger ist als bei der herkömmlichen Erdgasförderung,
  • Deutschland eine förderbare Gesamtmenge von 1.000 Milliarden Kubikmetern aufweist, was einer Förderdauer von 50 Jahren bei einer jährlichen Fördermenge von 20 Milliarden Kubikmetern entspricht,
  • deutlich kostengünstiger wäre als der heutige Weltmarktpreis.
Das Gutachten kann man hier kostenlos herunterladen.

Verschärft ein Erdgaslieferstopp wegen der EU-Methanverordnung die Gasmangellage?

Die EU hat eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. Januar 2027 der Methanausstoß bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Rohöl und Erdgas aus Klimaschutzgründen zu reduzieren ist. Und das soll nicht nur in Europa gelten, sondern für Importeure, die nachweisen sollen, dass in den außereuropäischen Förderländern diese neuen, erheblich strengeren EU-Standards erfüllt sind.
Während Importeure wie SEFE, Uniper und Shell davor warnen, dass „ein erheblicher Teil der weltweiten Gasversorgung de facto nicht konform sein wird“ und es zu erheblichen Lieferengpässen kommen könnte, will die EU ihre Verordnung mit horrenden Strafzahlungen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes durchsetzen.
Am 24. Juni haben die USA, Katar, Nigeria und Algerien in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Änderungen der Importregeln verlangt, andernfalls werde Europa massive Versorgungsrisiken mitten im Januar 2027 eingehen. Immerhin sind 43 Prozent des Erdgasverbrauchs in Europa betroffen. Der US-Energieminister Chris Wright nannte die Regeln „crazy“ – verrückt. Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Ministerin Reiche hat sich richtigerweise bei der EU für ein Aussetzen der Verordnung ausgesprochen. Ihr SPD-Kollege, Umweltminister Schneider, hat sich im Namen der Bundesregierung für die Beibehaltung der EU-Verordnung ausgesprochen und hat seine Ministerkollegin für ihre Initiative öffentlich gerügt.
Wenn wir im Januar 2027 Versorgungsprobleme bekommen werden, wissen wir, bei wem wir uns zu bedanken haben.
Dieser Artikel erschien im Original auf klimanachrichten.de unter dem Titel „Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage“. (redaktionelle Bearbeitung: ts/Epoch Times)
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Ipsos-Umfrage: Bundesregierung bleibt hinter Erwartungen zurück

Laut einer neuen Umfrage des Instituts Ipsos hat sich die Sicht der Deutschen auf die Situation in fast allen zentralen Politikfeldern unter Schwarz-Rot eher verschlechtert als verbessert. Eine Ausnahme bildet die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr: Hier überwiegt der Eindruck des Fortschritts, so eines der Ergebnisse der Erhebung, die am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlicht wird.

Bundeswehr mit bester Bewertung

Ein knappes Drittel der Deutschen (32 Prozent) nimmt demnach unter der aktuellen Bundesregierung eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wahr, 30 Prozent sehen eine Verschlechterung.
Weitere 32 Prozent der Befragten erkennen hier keine Veränderung. Damit ist die Verteidigungspolitik der Bereich mit der besten Bewertung.
Dennoch bleibt das Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen vom Juni 2025, also kurz nach Amtsantritt der aktuellen Regierung, zurück: Der Anteil derjenigen, die Fortschritte sehen, liegt 21 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert.

Wirtschaft und Verkehr enttäuschen Erwartungen

Die größte Diskrepanz zwischen den Erwartungen zu Beginn der Legislaturperiode und der aktuellen Wahrnehmung zeigt sich beim Blick auf die Wirtschaft und die Verkehrs-infrastruktur. Nur 10 Prozent sagen in der neuen Ipsos-Umfrage, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wurde, 65 Prozent sehen keine Veränderung.
Damit liegt der Anteil derjenigen, die seit Beginn der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wahrnehmen, 32 Prozentpunkte unter dem Erwartungswert vom Juni 2025.
Beim Ausbau und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erkennen 12 Prozent Fortschritte, die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) nimmt Rückschritte wahr. Die Lücke zu den anfänglichen Erwartungen beträgt somit 25 Prozentpunkte.

Skepsis bei Sicherheit und Rente

In den Bereichen innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sehen lediglich 15 Prozent der Bundesbürger Verbesserungen, 46 Prozent berichten von Verschlechterungen. Der Anteil positiver Bewertungen bleibt damit 22 Prozentpunkte hinter dem Wert vom Juni 2025 zurück.
Bei der Sicherung der Rente weicht die aktuelle Einschätzung am wenigsten von den Erwartungen aus dem Vorjahr ab: Der Anteil derer, die Fortschritte in der Rentenpolitik wahrnehmen, verfehlt die kurz nach der Regierungsbildung geäußerten Erwartungen lediglich um 9 Prozentpunkte.
Dennoch überwiegt auch in diesem Bereich die Skepsis deutlich: Nur 11 Prozent der Deutschen sprechen von Verbesserungen, rund zwei Drittel (65 Prozent) bewerten die Entwicklung unter Schwarz-Rot als rückläufig.

Stillstand bei Digitalisierung und Klimaschutz

In Schlüsselbereichen des Wandels wie der Digitalisierung, dem Klimaschutz und dem Abbau der Bürokratie dominiert der Eindruck von Stillstand.
Bei der Digitalisierung geben 39 Prozent an, die Situation habe sich weder verbessert noch verschlechtert. 36 Prozent sehen vor allem Rückschritte, immerhin 19 Prozent nehmen Fortschritte wahr.
In Bezug auf den Klimaschutz sagen 40 Prozent, es habe sich nichts verändert. Nur 9 Prozent glauben, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt hat. Zugleich überwiegen negative Bewertungen: 46 Prozent der Deutschen sehen Rückschritte beim Klimaschutz.

Wohnungsbau mit schlechtester Bewertung

Im Bereich Bürokratieabbau halten 38 Prozent die Lage für unverändert, 49 Prozent für rückläufig; lediglich 12 Prozent für verbessert. Am negativsten fällt das Urteil bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus.
Nur 6 Prozent der Deutschen sehen in diesem Bereich Verbesserungen, eine klare Mehrheit von 69 Prozent nimmt unter der aktuellen Bundesregierung Verschlechterungen wahr – der negativste Wert unter allen abgefragten Politikfeldern.
Trotz der ohnehin niedrigen Erwartungshaltung aus dem Vorjahr liegt der Anteil derjenigen, die Fortschritte wahrnehmen, 13 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert vom Juni 2025.

Umfrage von Ipsos

Ipsos hatte nach eigenen Angaben eine quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 75 Jahren in Deutschland durchgeführt, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde vom 3. bis 5. Juli 2026 durchgeführt. (dts/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für „Kost und Logis“

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)
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Drei Monate ohne Geld und ohne Kita: Die teure Lücke bei Elterngeld-Reform


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
  • Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
  • Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.

Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten

Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Foto: Halfpoint/iStock

Am Ende entscheidet der Taschenrechner

Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.

Beim zweiten Kind wird es schwieriger

Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Foto: Lordn/iStock

Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz

Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.

Die Mittelschicht muss rechnen

Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
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Bhakdi zu mRNA-Impfungen: „Ich merke, wie die Menschen wirklich geistig verändert sind“

Der renommierte und für seine Forschungsarbeiten mehrfach ausgezeichnete emeritierte Professor für Mikrobiologie und Immunologie Sucharit Bhakdi gehört zu den schärfsten Kritikern der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland.
Insbesondere die auf der mRNA-Technologie beruhenden COVID-Impfstoffe, sieht der in Schleswig-Holstein lebende Mediziner kritisch.
Epoc…
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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9. Juli: Digitaler Euro rückt näher | Merz zieht Bilanz | Chatkontrolle kommt zurück

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Digitaler Euro rückt näher

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Nun beginnen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten und der EU-Kommission. Die digitale Währung soll per App genutzt und Anfang 2029 eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen dann Bargeld als auch digitale Euros akzeptieren. Kritische Stimmen mahnen, dass für Bargeldannahmen noch Hürden in die Verordnung eingebaut werden könnten.

Merz zieht Bilanz

Kanzler Friedrich Merz hat die Politik der Bundesregierung verteidigt und vor der Sommerpause eine positive Bilanz gezogen. Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen. AfD, Grüne und Linke kritisierten den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat 2025 mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, für die sie zuständig ist, festgestellt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle. Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent.

Chatkontrolle kommt zurück

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das EU-Parlament einer Fortsetzung der Chatkontrolle zugestimmt. Damit dürfen Tech-Konzerne wie Meta oder Google private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste anlasslos nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Ende März hatte das Parlament eine Verlängerung der Ausnahmeregelung noch abgelehnt. Die Zustimmung wurde durch einen Trick erwirkt, der juristisch umstritten ist.

Naher Osten

Die USA haben den Iran den zweiten Tag in Folge angegriffen. Washington begründet die Angriffe mit der Sicherheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Der Iran reagiert mit Angriffen auf Bahrain, Kuwait und Katar sowie Drohungen gegen weitere Verbündete der USA.
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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Geht Schwarz-Rot jetzt harmonisch in den Sommer?

Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.

Freitagmorgen wird es noch einmal spannend

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.

Wie die Koalition in den Sommer starten will

Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.

Verflixter Juli

Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
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30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bürokratieabbau soll jährlich 16 Milliarden Euro einsparen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass ihr versprochenes Ziel, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu senken, mit dem nun beschlossenen Reformpaket „theoretisch in einem Schritt erreicht werden“ könnte.
Das sagte der Staatssekretär im Digitalministerium, Philipp Amthor (CDU), dem „Handelsblatt“.

Berichtspflichten sollen fallen

Das nun geplante Berichtsentlastungsgesetz führt laut Amthor eine gesetzliche Generalklausel ein, die bestehende Berichtspflichten aussetzt. „Wir reden dabei nicht von zwölf oder 50 Berichtspflichten, sondern eher von einem vierstelligen Bereich“, sagte Amthor.
Er hoffe auf eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Dadurch sollen 16 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiekosten für die Wirtschaft wegfallen. Ministerien könnten allerdings noch per Verordnung bestimmen, welche Berichtspflichten bleiben sollen.

Warnung vor Widerständen

Der Präsident des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, warnte deshalb vor „gewaltigen Beharrungskräften“. Viele Leute in den Ministerien fragten sich: „Warum soll ich abschaffen, was ich selbst gemacht habe?“, sagte Goebel dem „Handelsblatt“.
Der Regierungsberater fordert darum strenge Voraussetzungen, um Berichtspflichten beibehalten zu können. „Leider gibt es immer noch eine Reihe von Ministerien, die beim Bürokratieabbau nicht richtig mitspielen“, kritisierte der NKR-Chef und nannte das Umwelt-, das Justiz- und das Finanzministerium. (dts/red)
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Haushaltspläne stoßen auf Kritik: „Plünderung“ von Klimafonds

Die Haushaltspläne der Bundesregierung stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es vor allem um eine geplante höhere Neuverschuldung und Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds. Der Haushaltsentwurf, den das Kabinett am Montag beschließen sollte, sieht mehr Ausgaben und höhere Schulden vor.
Vor allem die Verteidigungsausgaben sollen massiv steigen, um die Bundeswehr gegen Bedrohungen durch Russland zu stärken.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll den Etat Ende November verabschieden. Üblicherweise kommt es noch zu Änderungen am Regierungsentwurf. Darum geht es bei den Haushaltsplänen:

Höhere Ausgaben und mehr Schulden

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) veranschlagt 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als im laufenden Jahr, in dem 524,5 Milliarden Euro zu Buche stehen. Im Kernhaushalt sind 2027 Ausgaben im Verteidigungsetat von rund 109,7 Milliarden Euro geplant – ein Drittel mehr als im Budget 2026. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse.
Vorgesehen ist 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro – nach geplanten 98 Milliarden 2026. Dazu kommen neue Schulden aus den Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Insgesamt soll die Neuverschuldung 2027 damit bei gut 200 Milliarden Euro liegen und auf 219,5 Milliarden Euro bis 2030 steigen. Mit den Ausgaben aus den Sondervermögen Infrastruktur sollen unter anderem marode Brücken, Straßen und das Bahnnetz saniert werden. Der Bund plant 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro.
Klingbeil verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf Bedrohungen durch Russland und dessen Präsidenten Wladimir Putin.
Belastet wird der Haushalt dadurch, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Wachstumserwartungen senken musste. Klingbeil muss mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen als zuvor angenommen.
Neben Einsparungen in Etats ist ein Abbau von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds geplant. Außerdem sollen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurückgefahren werden. Mehr Geld bringen sollen eine neue Plastikabgabe sowie eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer. Klingbeil muss aber zudem rund 6,8 Milliarden Euro aus einer Rücklage entnehmen.

Industrie kritisiert Ausgaben- und Schuldenzuwächse

„Die geplanten Ausgaben- und Schuldenzuwächse im Haushalt sind alarmierend“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. „Trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen gelingt es der Bundesregierung nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.“
Der Linke-Haushälter Dietmar Bartsch sagte: „Obwohl der Finanzminister Schulden macht wie keiner seiner Vorgänger in den letzten 77 Jahren, und die Zinslasten auf 80 Milliarden im Jahr anwachsen werden, reicht das Geld nur für eines: den kreditfinanzierten Kauf der Militärtechnik von vorgestern.“

Kürzungen im Klimafonds

Die Bundesregierung plant Kürzungen im Sondertopf Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß. Laut Entwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro.
Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Aus diesem Programm wird auch der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gefördert. Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes bereits Einschnitte bei der Förderung angedeutet. Vieles deutet auf eine sozial stärker gestaffelte Förderung hin.

Umweltverband: Klingbeil will Fonds „plündern“

„Finanzminister Klingbeil will den Klima- und Transformationsfonds plündern, um die Einkommensteuer von Besserverdienenden zu senken, das ist eine schamlose Zweckentfremdung und ein Skandal für eine Partei, die für Fortschritt und Sozialstaatlichkeit stehen will“, sagte Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas. Er sprach von einem „Raubzug“. Die Klimaschutzorganisation GermanZero sprach mit Blick auf die Kürzungen im KTF von einer „offenen Kampfansage“ an den Klimaschutz.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte: „Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren.“ Der KTF verkomme zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.

Finanzminister kündigt weitere Konsolidierung an

„Wir müssen konsolidieren, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte der Finanzminister in der ARD. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden Euro, 2029 bei 38 Milliarden Euro und 2030 bei 47 Milliarden Euro. Ein großes Problem sind massiv steigende Zinsausgaben. (dpa/red)
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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
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Ist Deutschland Europameister bei Krankschreibungen?

Lassen sich die Bundesbürger im Vergleich zu anderen Europäern am häufigsten krankschreiben? Diese Frage hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) 2025 im Auftrag der Krankenkasse DAK untersucht.
Lassen sich die Gesundheitsdaten von europäischen Staaten bei Krankschreibungen vergleichen?
Bei Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht das auf den ersten Blick so aus. Danach führte Deutschland nach IGES-Angaben im Jahr 2022 mit 24,9 registrierten Fehltagen an der Spitze, gefolgt von Tschechien (19,2 Tage), Norwegen (18,8 Tage) und Luxemburg (18,6 Fehltage). Am unteren Ende der Tabelle stehen Portugal (8,5 Tage), Großbritannien (5,7 Tage) und die Türkei (3,2 Tage).
Diese Zahlen eignen sich laut IGES-Studie jedoch nicht für einen Systemvergleich, da die OECD ihre Daten aus verschiedenen nationalen Quellen beziehe. Eine Krux dabei: Die registrierten Fehlzeiten werden von nationalen Regeln beeinflusst, wie Arbeitsunfähigkeit genau gemessen wird.
Neben Estland, Lettland und Polen ist Deutschland eines der wenigen europäischen Länder, das Fehltage durch ein gesetzlich verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren (eAU) sehr genau erhebt. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer hierzulande spätestens am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die anderen Tage werden nicht erfasst.
Eignen sich andere Erhebungen besser für Vergleiche? 
Ja. Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (European Labour Force Survey) befragt Haushalte auch nach Abwesenheitszeiten von der Arbeit.
2024 lag Deutschland mit 3,6 Wochen Abwesenheit im Jahr hier im oberen Mittelfeld. An der Spitze standen Norwegen (5,9 Wochen), Finnland (5 Wochen) und Spanien (4,9). Ganz unten rangierten Bulgarien (0,4), Griechenland (0,2) und Rumänien (0,1).
Diese Zahlen sind für den Zeitraum ihrer Erhebung einheitlich, es gibt aber erneut eine Krux: In den Staaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur Lohnfortzahlung – und damit auch verschiedene Wahrnehmungen von einem Krankentag.
So gibt es laut IGES in Estland, Frankreich, Portugal, Spanien und Lettland Karenz-Regelungen von einem bis zu drei Tagen: In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Ist das deutsche System im Hinblick auf Krankheit sehr großzügig? 
Ja, weil es hohe Absicherungen und lange Leistungszeiträume gibt. Damit ist Deutschland aber nicht ganz allein. In sieben europäischen Ländern erhalten Beschäftigte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vergleichsweise lange ihren Lohn oder ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter.
Neben Deutschland (6 Wochen) sind das Luxemburg (77 Tage) und die Niederlande (104 Wochen bei 70 bis 100 Prozent Lohnfortzahlung). Viel kürzer ist dieser Zeitraum zum Beispiel in Bulgarien (drei Tage), Irland (maximal fünf Tage pro Jahr) oder Rumänien (fünf Tage).
Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich auch in der Bezugsdauer des Krankengeldes durch Sozialversicherungsträger. Vergleichsweise lange Leistungszeiträume finden sich laut der IGES-Auswertung neben Deutschland in Portugal, Irland, Belgien und Finnland.
Die prozentuale Höhe liegt europaweit zwischen 50 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. In Deutschland sind es bei der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoentgelts für bis zu 78 Wochen.
Wo sehen Fachleute Deutschland bei all diesen Unterschieden beim Krankenstand? 
Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung sieht Deutschland nach der Analyse all dieser Daten nicht an der Spitze bei Krankschreibungen.
Die Fachleute ordnen die Bundesrepublik im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld ein. Noch ein Fazit: Fehlzeiten hätten im Ländervergleich wegen der großen Unterschiede der Systeme nur begrenzte Aussagekraft für Reformdebatten. (dpa/red)