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Nach Wahldebakel: Wie steht es um die Koalition?


In Kürze:

  • Nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wächst innerhalb von CDU und SPD der Ruf nach politischen Veränderungen.
  • Vertreter der Jungen Union verlangen von der CDU mehr Reformtempo, eine bessere Kommunikation und eine Debatte über die bisherige Abgrenzungspolitik.
  • JU-Chef Johannes Winkel fordert unter anderem Reformen bei Rente und Sozialstaat, eine strengere Migrationspolitik und einen Sparkurs.
  • In der SPD verweisen Kritiker auf das Ergebnis von Manuela Schwesig und verlangen wieder klar erkennbare Positionen der Partei.

 
Mit den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ist der Wahlzyklus des Jahres 2026 zu Ende gegangen. Die nächsten Urnengänge auf Landesebene stehen erst im April des nächsten Jahres auf dem Programm. Für Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesregierung eine potenzielle Atempause, die es der Koalition ermöglichen könnte, beschlossene Reformen umzusetzen.
Ob es nach den Ergebnissen vom Sonntag, 20. September, allerdings tatsächlich zu einem solchen Kraftakt kommen wird, ist ungewiss. Sowohl in der CDU als auch in der SPD gibt es Forderungen nach einem Politikwechsel. Vor allem in der Union rumort es nach den katastrophalen Ergebnissen der jüngsten Landtagswahlen. In Sachsen-Anhalt wurde das Ergebnis von 2021 halbiert, in Berlin ließ die Linkspartei die CDU klar hinter sich, in Mecklenburg-Vorpommern flog die Partei erstmals in ihrer Geschichte aus einem Landtag.

Junge Union hadert mit besonders katastrophalem CDU-Ergebnis bei Jungwählern

Vor allem in Teilen der Jungen Union liegen die Nerven blank. Sie fürchtet in mehrerlei Hinsicht um ihre Zukunft – auch parteipolitisch. Unter jüngeren Wählern schnitt die CDU besonders schlecht ab. In der Gruppe der 16- bis 24-Jährigen kam die Partei bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern nur noch auf 2 Prozent der abgegebenen Stimmen. Auch in der darüberliegenden Altersgruppe von 25 bis 34 waren es nur 3 Prozent. In Berlin blieb die Union in beiden Altersgruppen ebenfalls einstellig.
Dass in Mecklenburg-Vorpommern bereits der gesamte Landesvorstand zurückgetreten ist, reicht der Parteijugend nicht aus. Gegenüber dem MDR haben JU-Vertreter aus allen drei Landesverbänden des Sendegebiets weitreichende Veränderungen gefordert.
Thüringens JU-Landeschef Lennart Geibert erklärt, ein „Weiter so“ sei auf keinen Fall denkbar. Er habe nie mit dem Ausscheiden der CDU aus einem Landesparlament gerechnet und dies habe ihn „deswegen völlig aus den Schuhen gehauen“. Geibert sieht ein Austauschen von Friedrich Merz als Kanzler nicht als Königsweg. Dieser müsse jedoch nun ernsthaft Reformen auf den Weg bringen – und die Kommunikation verbessern.

JU-Politiker: „Hätte personellen Neuanfang geben können“

Geibert nimmt jedoch Anstoß am „Einmauern hinter Brandmauern“. Darüber wolle er innerhalb der Partei „konzeptionell“ sprechen. Probleme ließen sich durch solche nicht beseitigen: „Die bleiben da und werden da größer, wie man jetzt sehen kann.“
Die sächsische Abgeordnete Tina Trompter wünscht sich einen „großen Knall der Reformen“. Die Menschen wüssten, wo die Probleme lägen. Um sie zu lösen, sei man gewählt worden, und jetzt brauche man „einen großen Wurf“. Man müsse in Berlin „wieder mutig sein“.
Nico Elsner, Chef der JU Sachsen-Anhalt, fordert zwar nicht direkt einen Rücktritt von Friedrich Merz. Allerdings hätte es angesichts der katastrophalen Ergebnisse vom Sonntag „durchaus auch die Verkündung eines personellen Neuanfangs geben können“. Es gebe Leute, die hätten ihren Rückzug „schon für deutlich weniger verkündet“.
Einen konkreten Namen für einen potenziellen Nachfolger wollte Elsner nicht nennen. Es solle jedoch eine deutlich jüngere Persönlichkeit sein – „zwischen 30 und 50, was eigentlich ein gutes Alter ist, so eine Verantwortung zu übernehmen“. Immerhin seien die Beliebtheitswerte von Friedrich Merz jetzt so tief im Keller, dass er nichts mehr zu verlieren habe und auch unpopuläre Reformen angehen könne.
Elsner zufolge hat die Union mit vielen „Low Performern“ zu tun. Von diesen müsse man sich jetzt trennen und Leute nehmen, die „wirklich Lust haben, diese Partei und dieses Land zu gestalten“.

Führung der JU fordert mehr „CDU pur“

JU-Bundeschef Johannes Winkel fordert wiederum gegenüber „BILD“ weitreichende Reformen. Andernfalls drohe ein „weiterer Blindflug in den demografischen Wandel“ und der „sichere wirtschaftliche und soziale Kollaps“. Neben einer schnelleren Umsetzung der geplanten Rentenreform forderte Winkel eine umfassende Umgestaltung des Sozialstaats und eine Reform der Sozialhilfe.
Winkel fordert außerdem Maßnahmen gegen einen aus seiner Sicht weit verbreiteten Sozialbetrug und eine härtere Migrationspolitik. Zudem müsse der Staat seine Ausgaben deutlich zurückfahren. Er wirft die Frage auf: „Warum kommt der Staat mit Rekordeinnahmen von 1.000 Milliarden Euro und Rekordschulden von 1.000 Milliarden Euro nicht mit seinem Geld aus?“
Winkel ist auch Teil der „Jungen Gruppe“ in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese hatte im Vorjahr damit gedroht, das zum Ende des Jahres 2025 zur Abstimmung anstehende Rentenpaket zum Scheitern zu bringen. Der Fraktionsführung um den damaligen Fraktionschef Jens Spahn war es jedoch gelungen, die drohende Revolte zu verhindern – zudem hatte die Linke sich als potenzielle Retterin einer Mehrheit ins Spiel gebracht.

Schwesig beflügelt Hoffnungen auf Trendwende für Sozialdemokratie

Auch in der SPD gibt es jedoch Vorbehalte gegen den Kurs der Bundesregierung. Die Sozialdemokraten hatten in Berlin schwach abgeschnitten und dabei Stimmen unter anderem an die Linke, die AfD und an das BSW verloren. In Mecklenburg-Vorpommern gelang ihnen hingegen unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine eindrucksvolle Aufholjagd. Neben dem Bestreben, die AfD zurückzudrängen, spielte dabei auch deutliche Kritik an der Bundespolitik eine Rolle. Schwesig kritisierte unter anderem das geplante Ende für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Der Achtungserfolg von Schwesig hat in der Sozialdemokratie die Hoffnung beflügelt, mit ihrer Strategie aus dem Umfragetief herauszukommen. Im Gespräch mit der „WELT“ kritisiert der Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir, in Berlin gebe es eine „gewisse Beliebigkeit, versteckt hinter Rentenkommissionen und ‚Gesamtkunstwerken‘“. So hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die 33 Vorschläge der Rentenkommission bezeichnet.
Manuela Schwesig habe demgegenüber immer eine klare Linie in der Rentenpolitik vertreten. Özdemir erklärte, die SPD brauche wieder unverkennbare Positionen. Und sie brauche den Mut, „Regierungsverantwortung abzulehnen, wenn man am Ende vieles nur verschlimmbessert, statt wenige Dinge richtig gut zu machen“.

Abgeordneter fordert Mitgliederkonvent zur Kursbestimmung in der SPD

Der Duisburger Wahlkreisabgeordnete plädierte für einen Mitgliederkonvent der SPD an der Ruhr. In den Verbänden, wo es solche Einrichtungen nicht gäbe, solle man sie schaffen und möglichst viele Mitglieder einbinden. Die Parteispitze solle dort Rede und Antwort stehen und ihren Kurs erklären. Am Ende sollen die Mitglieder, die zuvor den Koalitionsvertrag gebilligt hätten, „auch darüber entscheiden, ob es eine Kurskorrektur braucht“. Dies könne auch personelle Konsequenzen zur Folge haben oder die Entscheidung, ob man Regierungs- und Parteiämter wieder klarer trennen müsse.
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Kann der Bund Vergesellschaftungen wirksam verbieten?

Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin Mietwohnungsbestände von Konzernen in Gemeineigentum überführt. Für die Linke, die bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag stärkste Kraft wurde, ist die Umsetzung ihres Vergesellschaftungsziels ein zentrales Anliegen.
Das Projekt, von dem sich die Partei günstige Mieten erhofft, dürfte auch bei den von ihr angestrebten Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD eine Rolle spielen.
Ob der Bund ein solches Verbot von Vergesellschaftungen per Gesetz durchsetzen kann, ist umstritten. Ausarbeiten soll den Entwurf dafür nun das Bundesinnenministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was hat die Bundesregierung konkret vor?

Am 2. Juli haben die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschlossen, per Bundesgesetz dafür zu sorgen, „dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von „Enteignung“ die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.
Die Union fürchtet einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach der Berlin-Wahl sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU):
„Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.“

Kann der Bund das überhaupt regeln?

Ja, allerdings sind die Hürden hoch. Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, dass hier weder Bund noch das jeweils betreffende Land über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt.
Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum.
Mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben, sehen verfassungsrechtliche Bedenken, was ein Verbot landesrechtlicher Vergesellschaftungen angeht, wenn solche Verbote „ausdrücklich lediglich dem Zweck dienen, eine landesrechtliche Regelung zu verhindern, ohne einen positiven Regelungsgehalt zu haben“.
Theoretisch könnte die Koalition von Union und SPD auch versuchen, eine Grundgesetzänderung anzustreben, mit dem Ziel, Artikel 15 zu ändern. Diesen Weg will man aber ganz offensichtlich nicht beschreiten, vielleicht auch weil die Chancen, dafür im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne Stimmen der AfD zu erreichen, gering sein dürften.

Warum kümmert sich das Innenministerium um den Entwurf?

Für das Mietrecht trägt das von Stefanie Hubig geleitete Bundesjustizministerium die Verantwortung, um Bau- und Wohnungspolitik kümmert sich Verena Hubertz (beide SPD). Ihre Ministerien sind eingebunden in die regierungsinternen Abstimmungen zu dem Vorhaben, die im Moment laufen.
Den Hut hat das Bundesinnenministerium auf, das, wie das Justizministerium auch, ein sogenanntes Verfassungsressort ist.
Die SPD tritt zwar auf Bundesebene nicht für die Vergesellschaftung von Wohnraum ein, geht das Thema aber nicht mit dem gleichen Furor an wie die CDU und die CSU, die mit Alexander Dobrindt aktuell den Bundesinnenminister stellt. Hubig sagte Ende Juli dem „Handelsblatt“, ein pauschales Verbot durch den Bund sei „sicher nicht möglich“.

Hat es Enteignungen oder ähnliche Eingriffe schon gegeben?

Ja, aber keine Vergesellschaftung.
  • Schloss und Park Reinhardsbrunn in Thüringen: Das Landesverwaltungsamt erließ 2018 einen Enteignungsbeschluss für die denkmalgeschützte Anlage im Landkreis Gotha. Ziel war, das vom Verfall bedrohte Kulturdenkmal zu sichern.
  • Kreisstraße K8 in Flensburg: Für den Bau einer Umgehungsstraße benötigte die Stadt Flensburg Grundstücksteile eines Landwirts. Nach gescheiterten Verhandlungen erging 2017 ein Enteignungsbeschluss. Die Straße wurde 2019 fertiggestellt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig den zugrunde liegenden Bebauungsplan 2022 wegen Mängeln für rechtswidrig erklärt hatte, hob die Enteignungsbehörde den Beschluss Ende 2023 auf. Die Flächen fielen an den Eigentümer zurück. Wie der NDR berichtete, dauert der Streit immer noch an und beschäftigt diese Woche die Ratsversammlung.
Seit Gründung der Bundesrepublik ist Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie angewandt worden. Es gab zwar mehrere Rekommunalisierungen und staatliche Übernahmen. Etwa wurde Ende 2022 Uniper in einer milliardenschweren Rettungsaktion durch die Bundesregierung nahezu komplett verstaatlicht.
Andere Beispiele sind der schrittweise Rückkauf der Hamburger Energienetze. Diese Vorgänge beruhten auf Kapitalmaßnahmen oder Kaufverträgen und waren keine Vergesellschaftungen im verfassungsrechtlichen Sinn.
Ziel einer Vergesellschaftung ist insbesondere der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führte 2019 aus: „Da eine staatliche Aneignung von Wohneigentum zur Verhinderung überhöhter Mietpreise das Ziel haben dürfte, den Wohnraum dem freien Markt zu entziehen, wird dafür vorrangig eine Vergesellschaftung in Betracht kommen.“ (dpa/red)
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Generalinventur und Neustart? CDU sucht Kurs nach Wahlfiasko

Nach der schmerzhaften Niederlagenserie der CDU bei den drei Landtagswahlen im September berät die Bundestagsfraktion der Union heute mit Kanzler Friedrich Merz über die Konsequenzen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte von seiner Partei eine schonungslose Analyse und einen Neustart. „Das hat auch etwas mit Personen zu tun“, sagte er im MDR.
Thüringens Ministerpräsident und CDU-Landeschef Mario Voigt nannte das Wahl-Fiasko einen historischen Wendepunkt. Ein Weiter-so könne es nicht geben, nötig sei eine „Generalinventur der Berliner Regierungspolitik“, sagte er am Rande einer Klausur der CSU-Landtagsfraktion im Kloster Banz. Dass die CDU wie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern aus einem Landtag fliege, „das ist eigentlich unvorstellbar“. „Normale Menschen“ müssten sich das normale Leben wieder leisten können. Tanken, Heizen, Miete, Wohnen und Einkaufen seien zu teuer.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst, gehandelt als ein potenzieller Nachfolger von Merz im Kanzleramt, bekräftigte auch nach den neuen Wahlniederlagen, dass er Personaldebatten nicht für zielführend hält. „Wir brauchen eine stabile Bundesregierung“, sagte er beim „Ständehaus-Treff“ der „Rheinischen Post“.
„Wir halten einfach Personaldebatten jetzt nicht für zielführend, nicht für richtig“, sagte er und verwies auf die Erklärung der acht CDU-Ministerpräsidenten vom Mittwoch. Darin hatten die Regierungschefs auf Spekulationen über Merz‘ Zukunft reagiert und ihm Rückendeckung gegeben. Hintergrund: Merz war schon nach dem Wahldebakel in Sachsen-Anhalt vor zwei Wochen in der eigenen Partei massiv unter Druck geraten.

Merz will um Ämter kämpfen

Auch Merz selbst hatte am Tag nach den krachenden Niederlagen bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin bereits deutlich gemacht, dass er seine beiden Ämter – Kanzler und CDU-Chef – behalten und seinen Reformkurs fortsetzen will.
Darin bestärkten ihn auch die Präsidenten der Arbeitgeberverbände (BDA) und des Industrieverbands BDI, Rainer Dulger und Peter Leibinger. Sie schrieben im „Handelsblatt“, gefragt seien nun Mut, Konsequenz, Handlungswille und auch Führung. Konkret forderten sie, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte Rente ab 63, müsse jetzt wie geplant abgeschafft werden.

Merkel erinnert in der Krise an Adenauer

Auch die frühere CDU-Chefin und Kanzlerin Angela Merkel äußerte sich zu dem Debakel bei den Wahlen. „An einem Tag wie heute und nach einem Abend wie gestern lohnt es sich vielleicht, auch noch mal nachzudenken: Was können wir von Konrad Adenauer übernehmen?“, sagte sie bei der Eröffnung einer Kunstausstellung im Bundestag.
Der erste Kanzler der Bundesrepublik habe aus den Fehlern der Geschichte gelernt, dass es wichtig sei, „Menschen einzuladen, alle Menschen anzusprechen, dass es wichtig ist, sich der eigenen Werte bewusst zu sein“. Er habe Brücken für nötig befunden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Männern und Frauen, Umwelt und Wirtschaft, Stadt und Land, zwischen den Konfessionen und den Generationen. „Ich würde heute hinzufügen: zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.“
Nur noch jeder Dritte hierzulande stuft die CDU noch als Volkspartei ein, wie eine YouGov-Umfrage nach den Landtagswahlen belegt. Dagegen sagen 46 Prozent, die Christdemokraten seien dies nicht mehr. Rund 21 Prozent der 1.341 Befragten antworteten mit „weiß nicht“ oder machten keine Angabe.
Am Wahlsonntag, bei dem die CDU teils historische Verluste einfuhr, hatte AfD-Chefin Alice Weidel festgestellt, dass ihre Partei immer breiter in der Gesellschaft verankert sei und die CDU als Volkspartei verdrängt habe.

CSU-Vize stellt Brandmauer zur AfD infrage

CSU-Vize Manfred Weber rät, die Bundesregierung solle „jetzt schlicht regieren“, statt Personaldebatten zu führen. „Die Debatte über einen Kanzlertausch muss jetzt sofort beendet werden“, sagte er der Mediengruppe Bayern. Gebraucht werde eine positive Zukunftserzählung.
Zudem erklärte er die bisherige Abgrenzungsstrategie zur AfD für gescheitert. „Wir müssen Schluss machen mit einer theoretischen Brandmauer, sondern endlich beginnen den Brand zu löschen.“ Es gelte, die innere Zerrissenheit der AfD aufzuzeigen.
Auch CSU-Chef Markus Söder könnte sich heute noch einmal zur CDU-Krise äußern. Nach der Herbstklausur der CSU-Landtagsfraktion in Bad Staffelstein ist für 12.15 Uhr eine Pressekonferenz geplant, an der er teilnimmt.
Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Karl-Josef Laumann nannte das Ergebnis der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern einen „Weckruf“. „Ich glaube aber nicht, dass es jetzt eine Lösung ist, den Kanzler auszutauschen. Sondern die Antwort muss sein: Wir brauchen die Reformen, die erarbeitet worden sind.“
Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht schrieb dagegen auf X, die Menschen hätten Merz satt. Es zeuge von Realitätsverweigerung und Verachtung gegenüber den Wählern, dass er sich an sein Amt klammere. „Kein Wort der Selbstkritik, kein Zeichen der Demut.“

Im Nordosten will die SPD mit Linken und Grünen sprechen

In Mecklenburg-Vorpommern stellte sich am Tag nach der Wahl der Parteivorstand der SPD hinter den Vorschlag von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, mit Linken und Grünen über ein Regierungsbündnis zu sprechen. Bisher regieren SPD und Linke in einer Zweierkoalition, die aber nun keine Mehrheit mehr hat.
Nach dem Ausscheiden der CDU aus dem Schweriner Landtag trat Spitzenkandidat Daniel Peters als Landeschef zurück, ebenso Generalsekretärin Katy Hoffmeister. Der Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bundeskanzleramt, Philipp Amthor, soll das Amt kommissarisch übernehmen.

In Berlin sieht die CDU die Linke am Zug

Auch die Berliner Linke setzt nach ihrem Wahlsieg auf einen zügigen Beginn von Sondierungsgesprächen zur Regierungsbildung mit Grünen und SPD. Sollte der dazu am Freitag geplante Parteitag zustimmen, könnten die Gespräche in der kommenden Woche beginnen, sagte Landesgeschäftsführer Bjoern Tielebein.
Der Berliner CDU-Landesvorstand nominierte den bisherigen Finanzsenator und Spitzenkandidaten Stefan Evers einstimmig für den Fraktionsvorsitz im Abgeordnetenhaus. (dpa/red)
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Was die Wahlen in Berlin und Meck-Pomm für den Bund bedeuten


In Kürze:

  • Die CDU-Spitze hat Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ihre Unterstützung zugesichert.
  • Innerhalb der Union werden dennoch Veränderungen bei Kommunikation, Auftreten und politischen Inhalten gefordert.
  • Auch aus der SPD kommen Forderungen nach Korrekturen bei Renten-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
  • Die Zukunft der Koalition steht vorerst nicht infrage, doch der Druck auf beide Regierungsparteien wächst.

Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag, 20. September, halten Debatten und Spekulationen über die Zukunft der Bundesregierung an. Die CDU erzielte in Berlin weniger als 20 Prozent der Stimmen und verfehlte in Mecklenburg-Vorpommern den Einzug in den Landtag.

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Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben. Dafür hat sich Merz am Sonntag die Rückendeckung des Präsidiums seiner Partei geholt.
Mit diesem Ergebnis der Sitzung vom Wahlabend hat die Parteispitze dem Bundeskanzler Unterstützung für eine Weiterführung seines Reformkurses gegeben. Anwesend waren auch die Länderchefs, von denen zwei – Daniel Günther in Schleswig-Holstein und Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen – im Frühjahr CDU-geführte Landesregierungen verteidigen müssen.

Kritik aus der CDU Brandenburg am Erscheinungsbild der Bundespartei

Die Rückendeckung für Merz beinhaltet auch die Ermächtigung, erforderlichenfalls mehr Druck auf den Koalitionspartner SPD auszuüben – und im Gegenzug Zugeständnisse zu machen. Dies betrifft unter anderem die Umsetzung der Rentenreform oder die geplanten Umgestaltungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Inwieweit damit Ruhe in die Bundesregierung einkehren wird, bleibt offen. Trotz der Festlegung des Präsidiums, mit Merz weiterzumachen, regt sich in Teilen der Partei Kritik. Diese bezieht sich sowohl auf das Bild, das die CDU nach außen hin abgibt, als auch auf Inhalte. In Brandenburg fordert der CDU-Landesverband Konsequenzen.
Generalsekretär Julian Brüning erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es könne im Bund nicht mehr weitergehen wie bisher. Er betonte mit Blick auf das Bild, das die Union in der Koalition vermittle:
„Ich bin überzeugt: Wir müssen unsere gesamte Kommunikation und unser Auftreten grundlegend verändern. Das betrifft die Art, wie wir miteinander streiten, Entscheidungen erklären, mit Kritik umgehen und den Menschen begegnen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, sich selbst zu hinterfragen.“

Brandenburg als Vorbild für Stabilität

Als Vorbild nennt der CDU-Generalsekretär die Koalition zwischen SPD und Union in Brandenburg. Diese regiert dort, seit die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zerfallen ist und Mitglieder daraufhin zu den Sozialdemokraten gewechselt hatten. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke vollzog daraufhin einen fliegenden Koalitionswechsel hin zur CDU. Brüning sieht diese mittlerweile als Vorbild an Stabilität.
Aus demselben Landesverband mahnt die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) einen härteren Kurs mit der Linken an. In einem Post auf X fragt sie Kanzler Merz, ob er – wie auch beim Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt – Berlin mit dem Bundeszwang droht, falls dort eine Bürgermeisterin der Linken regieren sollte.
Dieses verfassungsrechtliche Notmittel beinhaltet Maßnahmen, die geeignet sind, um sicherzustellen, dass die betroffene Landesregierung ihren bundesgesetzlichen oder verfassungsmäßigen Spielraum nicht überschreitet. Auf X schreibt Ludwig:
„Herr Bundeskanzler! Wird auch Berlin mit dem Bundeszwang belegt, wenn eine linksextreme Bürgermeisterin regiert? Und werden dann die fünf Milliarden Euro aus dem ‚Hauptstadtvertrag‘ umgehend eingefroren?“

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Die Linke hat in Berlin mit 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Punkten einen triumphalen Wahlsieg erlangt. Eine Koalition der Wahlverlierer vom Sonntag gegen sie und ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp wäre rechnerisch möglich, erscheint aber als wenig wahrscheinlich.

SPD drängt ihrerseits CDU zur Nachjustierung von Reformen

Ein möglicher Konflikt mit Bundesrecht könnte sich im Fall einer links geführten Regierung mit Blick auf die geplante Überführung des Bestands großer privater Wohnungsgesellschaften in Landeseigentum ergeben. Im Juli 2026 hatte die Bundesregierung im Koalitionsausschuss beschlossen, ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Dieses solle bewirken, dass die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ sein wird. In Kraft ist es jedoch bisher nicht.
Unterdessen ist es fraglich, inwieweit die SPD als Koalitionspartner im Bund es zulassen wird, von Merz unter Druck gesetzt zu werden. Anders als die CDU haben die Sozialdemokraten zwar in Berlin verloren, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine massive Aufholjagd geschafft. Am Ende konnten sie einen Rückstand von 19 Prozentpunkten auf die AfD aus Umfragen vor einem Jahr auf 1,5 verringern.

Manuela Schwesig fordert „mehr Demut“ von Merz

Schwesig hatte sich im Wahlkampf zum einen als Bollwerk gegen die AfD präsentiert. Zum anderen aber übte sie deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin drängte unter anderem als eine der ersten auf staatliche Maßgaben gegen die explodierenden Benzinpreise. Zum anderen kündigte sie entschiedenen Widerstand gegen das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren an.
Auch am Wahlabend machte sie deutlich, dass sie ihren Kurs nicht ändern werde. Stattdessen forderte sie „mehr Demut“ von Bundeskanzler Merz. Politisch seien dringende Änderung erforderlich, da „sonst die AfD immer weiter erstarken wird“.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), die im Frühjahr 2027 eine Landtagswahl zu bestreiten hat, verlangt Kurskorrekturen. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“-Podcast erklärte sie am Montag, ein „bloßes Weiter-so kann es nicht sein“. Die Ergebnisse vom Sonntag hätten ihre Ursache in der Bundespolitik.

Klüssendorf drängt auf Korrekturen bei abschlagsfreier Rente nach 45 Beitragsjahren

Die Bundesregierung müsse sich auf das Wirtschaftswachstum konzentrieren und das Rentenpaket nachschärfen. Außerdem sei eine Pflegereform überfällig. Reformen müssten dabei „sozial gerecht“ sein. Rehlinger sagte:
„Es geht nicht nur darum, dass wir sie besser erklären, sondern sie müssen auch als solches besser sein“.
Ihre eigene Partei müsse dabei auch inhaltlich Farbe bekennen und nicht nur als der „sozialgerechter Reparaturbetrieb gegenüber der Union“ fungieren.
Im ARD-„Morgenmagazin“ drängte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch auf Korrekturen, insbesondere beim Reformkurs. Die Reformen stünden „augenblicklich in erster Linie für Kürzung“, ließen aber nicht erkennen, welche positiven Veränderungen damit verbunden wären. Neben der Rente nach 45 Versicherungsjahren müsse man auch über andere Eckpunkte sprechen. Miersch nannte etwa die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rente oder eine „Facharztgarantie für gesetzlich Versicherte“.
Die Koalition als solche stellte Miersch jedoch nicht infrage. Alle Koalitionspartner hätten „eine große Verantwortung, ein großes Verantwortungsbewusstsein“. Es gelte nun, „auch bei unterschiedlichen Meinungen einen tragfähigen Kompromiss zu finden“.
Am Wahlabend erklärte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, in den Ländern sei auch „über Bundespolitik abgestimmt“ worden. Das Ergebnis sei ein Signal, dass die Regierung nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ und nicht nur „Reformen um der Reform willen“ durchführen dürfe. Vor allem bezüglich der Rente mit 45 Beitragsjahren hätten sich die Menschen „auf uns verlassen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Tankrabatt: Ökonomen streiten über Wirkung und Risiken


In Kürze:

  • Tankrabatt: Die geplante Entlastung von 17 Cent je Liter stößt bei Wirtschaft und Verbänden auf unterschiedliche Reaktionen.
  • Preisdeckel: Ökonomen sehen Chancen für Verbraucher und Unternehmen, warnen aber zugleich vor Marktverzerrungen und möglichen Versorgungsengpässen.
  • Weitere Hilfen: Die Bundesregierung kündigt für 2027 zusätzliche Entlastungen für besonders betroffene Bürger und Unternehmen an.

 
Im Wesentlichen mit zwei Maßnahmen will die Bundesregierung die in den vergangenen Wochen aus dem Ruder gelaufenen Treibstoffpreise in Deutschland wieder eindämmen. Ab 1. Oktober senkt sie die Energiesteuer auf Treibstoffe um 14 Cent. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer lässt das einen Tankrabatt von 17 Cent erwarten. Bereits im Mai und Juni hatte es einen Tankrabatt in etwa der gleichen Höhe gegeben.
Ab 1. Januar 2027 soll es auch einen Spritpreisdeckel als staatliche Preisobergrenze geben. Dieser soll sich an der Entwicklung des Ölpreises orientieren. Wie dieser exakt konstruiert sein soll und welche Höhe er aufweisen wird, ist noch völlig offen.

Lob aus Regierungsparteien

Die Reaktionen auf die Ankündigung sind höchst unterschiedlich. Unterstützung kommt erwartungsgemäß aus den Regierungsparteien. Die SPD hatte bereits seit Längerem einen Spritpreisdeckel gefordert. Die Partei sieht in einem Preisdeckel eine wirksame Maßnahme, um missbräuchliche Preisaufschläge zu unterbinden.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die vehement auf eine Intervention gedrängt hatte, äußerte, es sei „gut, dass die Bundesregierung bei den Spritpreisen endlich handelt“. Das Land werde einem Vorschlag der Bundesregierung im Bundesrat zustimmen.
Ihr hessischer Amtskollege Boris Rhein (CDU) erklärte, die Senkung der Energiesteuer sei „ein wichtiges Signal für alle, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind“. Gleichzeitig mahnte er:
„Was der Staat an der Zapfsäule zurückgibt, darf er sich nicht an anderer Stelle wiederholen.“
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte sich längere Zeit gegen einen Preisdeckel gesperrt. Sie befürchtete eine Schwächung in Deutschland ansässiger Raffinerien, die aufgrund geringerer Erlöse die Produktion drosseln könnten.

Opposition: Maßnahmen verspätet und ineffizient

Kritik kommt hingegen aus der Opposition. Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, hält die Maßnahmen lediglich für kurzfristig wirksam. Was weiterhin fehle, sei „ein Plan, wie Energie langfristig bezahlbar wird und nicht zum Luxusgut wird“. Solange Deutschland bei Öl und Gas von internationalen Krisen abhängig bleibe, werde es weiterhin Preisschocks geben.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch argwöhnt, dass die Ölkonzerne den Tankrabatt ausbremsen würden, sodass dieser nicht bei den Bürgern ankäme. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mahnte er:
„Das Geld muss im Geldbeutel der Menschen ankommen, nicht in den Taschen der Ölkonzerne.“
Mecklenburg-Vorpommerns AfD-Spitzenkandidat Leif-Erik Holm bezeichnete die angekündigten Maßnahmen gegenüber „BILD“ als „überfällig, aber in der Sache richtig“. Seine Partei habe schon seit Langem eine Spritpreisbremse gefordert, weil viele Menschen in seinem Bundesland für weite Wege auf das Auto angewiesen seien. Es müssten jedoch auch die staatlichen Abgaben auf den Treibstoffpreis sinken.
Der niedersächsische BSW-Chef Frederick Broßart hingegen kritisierte den Tankrabatt als unzureichend. Auf X schrieb er: „17 Cent Entlastung pro Liter Sprit, aber Geld für Waffen ist unendlich da.“ Der Politiker der Wagenknecht-Partei forderte einen Spritpreisdeckel von 1,50 Euro.
FDP-Generalsekretär Martin Hagen hält den Beschluss hingegen für falsch. Er lasse marktwirtschaftliche Mechanismen außer Acht. Gegenüber „BILD“ erklärte er, angebracht wäre stattdessen eine umfassende Steuersenkung. Außerdem müsse es niedrigere Energiesteuern, die Abschaffung der nationalen CO2‑Abgabe und ein Ende der Kfz-Steuer geben.

Kritik vom ifo – Sozialverband begrüßt Preisbremse

Ähnlich sieht es ifo-Präsident Clemens Fuest. Er hält den Tankrabatt für einen Fehler und erklärt, der Staat gebe für die Maßnahme viel Geld aus, erreiche aber größtenteils nur „Autofahrer, die sich die Benzinpreise leisten können“. Der Staat könne die Preise nicht ändern, nur die Kosten umverteilen. In dieser Situation wäre es die bessere Option gewesen, die Kilometerpauschale für Fernpendler zu erhöhen und Menschen mit niedrigen sowie mittleren Einkommen direkt zu unterstützen.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die geplanten Maßnahmen ambivalent. Vorstandschefin Michaela Engelmeier erklärte gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“, der Tankrabatt sei eine „Gießkannenlösung“. Er koste viel Geld und entlaste auch diejenigen, die keine Entlastung benötigten. Die Spritpreisbremse sei hingegen sinnvoll, um Bürger vor weiteren Preissprüngen zu schützen. Allerdings sei es enttäuschend, dass man krisenbedingte Übergewinne nicht konsequenter abschöpfe. Engelmeier mahnte auch zu Entlastungen bei Heiz- und Stromkosten.
Unterstützung kommt auch von Ökonom Sebastian Dullien. Er hält den Tankrabatt insbesondere in Kombination mit einem Preisdeckel für sinnvoll, da nicht nur Autofahrer, sondern auch Unternehmen mit hohen Transportkosten entlastet würden. Dies könne verhindern, dass hohe Dieselpreise auf Lebensmittelpreise durchschlagen. Außerdem würde dies die Inflation dämpfen und insbesondere Logistikunternehmen stabilisieren.

Tankrabatt im Frühjahr nicht vollständig weitergegeben

Ralf Dewenter von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg beurteilt die Effekte dagegen deutlich zurückhaltender: Die Entlastung sei zu gering und zu kurzfristig, um nennenswert Arbeitsplätze zu sichern. Auch für Pendler erwartet er lediglich Einsparungen im einstelligen Eurobereich pro Monat. Diesem kleinen Vorteil könnten mögliche Marktverzerrungen und im Extremfall Versorgungsengpässe gegenüberstehen.
Aus der Logistikbranche kommt Zustimmung, allerdings mit dem Wunsch nach mehr Planungssicherheit. Der Deutsche Bauernbund hält die Steuersenkung lediglich für eine kurzfristige Entlastung und fordert dauerhafte Maßnahmen wie einen vergünstigten Agrardiesel.
Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, bezweifelt größere Beschäftigungseffekte. Zudem verweist er auf Erfahrungen mit dem früheren Tankrabatt: Ein Teil der staatlichen Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen verblieben.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 
 
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Koalition einigt sich auf Tankrabatt und Preisdeckel

Die schwarz-rote Koalition hat zur Entlastung bei den hohen Spritpreisen eine grundsätzliche Einigung auf einen Tankrabatt und einen Spritpreisdeckel erzielt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Länder aus Regierungskreisen.
Konkret sollen die Steuer auf Benzin und Diesel um faktisch 17 Cent gesenkt werden, hieß es weiter. Von Anfang Mai bis Ende Juni galt bereits ein Tankrabatt auf Benzin und Diesel mit einer Entlastung in derselben Größenordnung.
Zuvor hatte es aus Verhandlungskreisen geheißen, der Tankrabatt solle bis Ende 2026 gelten – ab wann genau, ist noch unklar. Die Länder sollten sich finanziell beteiligen. Unklar ist, ab wann ein Spritpreisdeckel eingeführt werden soll. Als Vorbilder für Regelungen wurden Luxemburgs und Belgien genannt.
Die Bundesregierung führte Gespräche mit den Ländern. Bereits am Donnerstagabend hatte es Verhandlungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit den Koordinatoren der SPD- sowie CDU-geführten Ländern gegeben – dies sind der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sowie der rheinland-pfälzische Regierungschef Gordon Schnieder (CDU).

Rekorde bei Spritpreisen

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Dieselpreis kletterte am Donnerstag auf einen weiteren Höchstwert. Ein Liter kostete nach Auswertung des ADAC im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,471 Euro, knapp zwei Cent mehr als am Vortag. Super E10 verbilligte sich nach mehreren Preisrekorden in Folge dagegen minimal auf 2,308 Euro.
Kanzler Merz hatte am Dienstag Entlastungen angekündigt. Die konkreten Maßnahmen blieben aber zunächst offen. Politiker der Koalition hatten gesagt, Entlastungen sollten ab Oktober wirken. Am Sonntag finden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin statt.

Preisdeckel

Bei einem Spritpreisdeckel wird ein Höchstpreis für Benzin und Diesel festgelegt, der sich unter anderem an der Entwicklung der Ölpreise sowie Kosten für Transport und Vertrieb sowie einer Händlermarge orientiert. Die SPD fordert einen solchen Spritpreisdeckel seit langem. Vorbilder sind Modelle in Luxemburg und Österreich. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte sich gegen einen Preisdeckel ausgesprochen. (dpa/red)
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Brandbrief: Drei Bundesländer fordern von EU mehr Spielraum für Autoindustrie


In Kürze:

  • Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg fordern gemeinsam Änderungen an der europäischen und deutschen Automobilpolitik.
  • Die Länder wollen das Ende des starren EU-„Verbrenner-Aus“.
  • Neben Elektroautos sollen Verbrenner, Plug-in-Hybride und Range Extender als Übergangstechnologien berücksichtigt werden.
  • Gefordert werden außerdem niedrigere Energie- und Ladekosten, weniger Bürokratie sowie mehr Investitionen in Batterien, Halbleiter und weitere Schlüsseltechnologien.

 
In einer parteiübergreifenden Allianz haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg einen Brandbrief an die Bundesregierung und die EU-Kommission gerichtet.
Alle drei Länder sind in einem erheblichen Maße von der Automobilindustrie geprägt. In einem Sechs-Seiten-Papier warnen die Politiker von CSU, SPD und Grünen vor potenziell „irreversiblen Schäden“ für die Branche durch falsche politische Weichenstellungen.

Automobilbranche baute im Vorjahr 52.000 Arbeitsplätze ab

Markus Söder, Olaf Lies und Cem Özdemir verweisen auf die Herausforderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Elektrifizierung, Digitalisierung, autonomes Fahren, hohe erforderliche Investitionen und ein schärferer internationaler Wettbewerb sorgen für einen „historischen Umbruch“.
Was den Ministerpräsidenten laut dem Schreiben mit dem Titel „Entschlossen handeln, fairen Wettbewerb sichern, Strukturbrüche vermeiden“ in besonderem Maße Kopfzerbrechen bereitet, ist die Beschäftigungsentwicklung.
So seien laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) in der Branche seit 2018 „Zehntausende Arbeitsplätze“ verloren gegangen. Allein 52.000 Arbeitsplätze baute sie im vergangenen Jahr ab. In besonderer Weise trifft die Entwicklung die Zulieferindustrie. 
Die Ministerpräsidenten stellen dabei nicht infrage, dass Elektromobilität zur zentralen Zukunftstechnologie werde. Allerdings geben sie zu bedenken, dass der Übergangsprozess deutlich länger dauern werde als ursprünglich angenommen. Dieser Realität solle sich auch die Politik auf Bundes- und europäischer Ebene stellen.

Mehr Spielraum für Verbrenner und Hybride

Daher fordern alle drei Länder eine Flexibilisierung der CO₂-Flottengrenzwerte der EU. Diese seien „nicht realistisch“, befinden die Ministerpräsidenten einhellig. Der Flottengrenzwert bezeichnet den höchstzulässigen durchschnittlichen Ausstoß von CO₂ der produzierten Fahrzeugflotte eines Fahrzeugherstellers. Das als „Verbrenner-Aus“ bezeichnete Flottenziel ab 2035 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollte bislang auf null abgesenkt werden.
Die Ministerpräsidenten fordern nun eine Absenkung des CO₂-Minderungsziels für 2035 auf pauschal 90 Prozent ohne Kompensation. Zudem sollen die Hersteller mehr Spielraum bei der Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen, grünem Stahl und weiteren Materialien wie Aluminium erhalten. Es gelte, Strafzahlungen für die Nichterreichung vorgegebener Flottenziele zu verhindern.
Markus Söder spricht sich in diesem Kontext für ein „echtes Aus vom starren Verbrenner-Aus“ und die Förderung des „Hightech-Verbrenners“ aus:
„Es wäre ein schwerer Fehler, unser Know-how dem Ausland zu überlassen. Insgesamt müssen wir noch viel mehr auf Innovation und Hightech setzen, denn darin liegen in der Zukunft Wohlstand und Arbeitsplätze.“
Die Ministerpräsidenten, auch Grünen-Politiker Özdemir, fordern somit die Akzeptanz hocheffizienter Verbrennermodelle, Plug-in-Hybride und Range Extender als Übergangstechnologien.
Außerdem sollen Hersteller Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, bei den Flottenzielen als Nullemissionsfahrzeuge anrechnen können. Das Papier bekennt sich damit zum Ausbau der Elektromobilität – allerdings unter Wahrung eines höheren Maßes an Technologieoffenheit.

Absage an weitere Vorgaben für Unternehmensflotten über Autoindustrie hinaus

Den Ambitionen der EU, die Vorgaben für Autohersteller sogar noch um eine generelle Unternehmensflotten-Verordnung zu ergänzen, erteilen die Unterzeichner eine Absage. Diese soll nach dem Willen Brüssels ab 2030 gelten. Statt weiterer Vorgaben solle es Anreize für emissionsärmere Fahrzeugflotten geben.
In diesem Sinne fordern die Landeschefs einen deutlichen Bürokratieabbau. Dazu gehöre die Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungs- und Förderverfahren. Aber auch Zahl und Umfang der Berichts- und Dokumentationspflichten müssten reduziert werden.
Das Papier befasst sich jedoch nicht nur mit der Verkehrspolitik. Die Ministerpräsidenten machen sich auch Gedanken zur deutschen und europäischen Industrie- und Standortpolitik. Dazu gehörten niedrigere Energiekosten, eine Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer sowie geringere Arbeitskosten.
Lies betont in diesem Zusammenhang: „Entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität ist ihre Alltagstauglichkeit: Die Energiepreise müssen runter. Der Ladepreis muss durch eine niedrige Stromsteuer auf ein Mindestmaß gesenkt werden, um die E-Mobilität im Alltag bezahlbar zu machen.“
Die Zukunft von vier VW- und Audi-Standorte ist weiter ungewiss: Emden, Hannover, Zwickau und - hier im Bild - Neckarsulm. (Archivbild)

Das Audi-Werk in Neckarsulm im Kreis Heilbronn ist von einer möglichen Schließung bedroht. Drei Ministerpräsidenten von Autoländern fordern ein Ende „nicht realistischer“ Vorgaben für die Autoindustrie. (Archivbild)

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr Ladeinfrastruktur für Stadt und Land

Zum Forderungskatalog der Ministerpräsidenten gehören auch Investitionen in Straßen, Schienen, Brücken und Glasfasernetze. Dazu sollen Schlüsseltechnologien wie KI, Mikroelektronik und Quantentechnologie gestärkt und ein schneller Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ermöglicht werden.
Söder, Lies und Özdemir fordern außerdem den strategischen Ausbau europäischer Kapazitäten für Halbleiter, Software, Batterien und Wasserstoff. Vor allem im Bereich der Batterien müsse man einer immer stärkeren Abhängigkeit entgegenwirken – insbesondere von China. Dazu müsse die EU bessere Rahmenbedingungen für Batteriefertigung schaffen und grenzüberschreitende Industrieallianzen ermöglichen. Es bedürfe dazu auch zusätzlicher Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für strategische Investitionen.
Ministerpräsident Özdemir erklärt dazu: „Europa muss vom Regulierungskontinent zum Innovationskontinent werden. Das ist die Botschaft, die wir gemeinsam nach Brüssel senden. Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Investitionen in Batterien, Halbleiter und die eigenen Schlüsseltechnologien.“
Die Ministerpräsidenten sprechen sich zudem dafür aus, die Förderung der Bundesregierung für Elektroautos auf Gebrauchtmodelle auszuweiten. Der Gebrauchtwagenmarkt sei „entscheidend für die Restwertstabilität und die Bezahlbarkeit der Elektromobilität“, wie es in dem Schreiben heißt.
Durch die Senkung der Stromsteuer für Ladestrom auf das EU-Mindestniveau und einen stärkeren Ausbau der Ladeinfrastruktur solle die E-Mobilität ebenfalls attraktiver werden. Ein Hauptaugenmerk müsse dabei ländlichen Regionen und schweren Nutzfahrzeugen gelten.
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Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug – Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung plant ein schärferes Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, zielt vor allem auf den Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten ab. Durch einen verstärkten Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln soll dieser Missbrauch künftig erschwert werden. Zudem soll die Auszahlung von Grundsicherung an Personen gestoppt werden, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden.

Bundesarbeitsministerin zeigt klare Kante

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Regierung mit dem Aktionsplan klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug zeige.
Sie betonte zwar die hohe Bedeutung ausländischer Beschäftigter für die deutsche Wirtschaft, stellte jedoch klar, dass die Freizügigkeit nicht ausgenutzt werden dürfe, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch zu nutzen. Gegen diesen Missbrauch werde sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen, da er der Gesellschaft schade und das Vertrauen in den Sozialstaat schwäche.

Bessere Kontrollen und Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Um Schlupflöcher zu schließen, soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden, damit man Sozialbetrügern schneller auf die Schliche kommt. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen, und Hintermänner der organisierten Ausbeutung sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Auch Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, werden künftig stärker in Haftung genommen.Zudem will die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv werden, damit bereits über die europäischen Freizügigkeitsregeln dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, soll bereits in den Herkunftsländern klar über deutsche Standards und faire Arbeitsbedingungen informiert werden.

Kriminelle Banden nutzen Notlage aus

Nach Angaben des Bundessozialministeriums berichten immer mehr Kommunen von erheblichen Problemen mit bestimmten Zuwanderergruppen aus EU-Staaten. Das gängige Betrugsmodell läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen.
Sie werden in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen ausgestattet, um unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen wie das Kindergeld zu beanspruchen. Dabei sind sie tatsächlich nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in Scheinarbeitsverhältnissen gemeldet und bringen oft nur wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit.
Das Ministerium betont, dass die Leistungsempfänger dabei häufig selbst Opfer kriminell organisierter und menschenhandelsähnlicher Strukturen sind. Sie werden zu teilweise überteuerten Mieten in den abgenutzten Immobilien untergebracht, wobei die Sozialbehörden oft für diese Kosten aufkommen müssen.
Da dieser Missbrauch das Gerechtigkeitsempfinden verletzt, erhalten die Kommunen neue Instrumente zum Vorgehen gegen diese Immobilien, wie Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht sowie Möglichkeiten zu Enteignung und Nutzungsuntersagung. Zudem werden die Jobcenter über unbewohnbare Wohneinheiten oder Scheinadressen informiert, um die Mietzahlungen einstellen zu können.

Zeitplan und Kritik der Opposition

Ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte ist das Ruhrgebiet. Dies ist auch die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Sie hatte bereits zu Beginn ihrer Amtszeit Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und steht im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Kommunen.
Der Aktionsplan soll noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.
Mit Blick auf den Aktionsplan warf die Linkspartei der Regierung verfehlte Prioritäten vor. Cansin Köktürk, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte, dass das größte Problem für die Mehrheit der Menschen ein Sozialstaat sei, der ihnen zu wenig Sicherheit gebe. Sie erwarte von der Arbeitsministerin mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. (dpa/(afp/red)
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Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus


In Kürze:

  • Das Kabinett will Propaganda und Terrorismusfinanzierung künftig umfassender strafrechtlich verfolgen.
  • Bei Gefährdern sollen elektronische Fußfesseln und Präventivgewahrsam häufiger zum Einsatz kommen.
  • Prävention und Deradikalisierung sollen durch digitale Angebote, kommunale Partnerschaften und eine bessere Vernetzung gestärkt werden.

 
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 16. September, einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben diesen auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Berlin vorgestellt. Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Anlass ist der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag vom 25. Juli auf den CSD in Berlin. Der Täter hatte in der Vergangenheit versucht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Beim Anschlag kam eine Frau aus Polen ums Leben und 31 weitere Menschen verletzt wurden.
Seit Anfang 2016 hatte es in Deutschland laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 17 Anschläge mit islamistischem Bezug gegeben. Dabei kamen 24 Menschen ums Leben und über 200 wurden verletzt.
Dazu kommen mehrere Attentate, die vereitelt werden konnten – vier im Jahr 2025 und eines in diesem Jahr. Der Verfassungsschutz beziffert das sogenannte islamistische Personenpotenzial in seinem aktuellen Bericht auf 28.645 Personen für das Jahr 2025. Gewaltbereit sind davon 9.110.

Strafrechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus erweitert

Um dieser Form extremistischer Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Bund nun auf Verschärfung bestehender Strafgesetze, aber auch auf Anstrengungen zur Prävention und Deradikalisierung.
Unter anderem plant Hubig, beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den IS „nachzuschärfen“. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stelle.
Generell sollen besonders gefährliche Körperverletzungen, beispielsweise mit Messern, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies soll greifen, wenn „dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet“ wird. Dobrindt stellte auf Nachfrage klar, dass es dabei nicht nur um Messerangriffe mit terroristischem Hintergrund gehe. Vielmehr soll diese Verschärfung für sämtliche Messerangriffe gelten.
Anpassungen wird es auch im Jugendstrafrecht geben. Künftig sollen Gerichte eine ausdrückliche Begründung anführen, warum bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht zur Anwendung komme. Wird eine Strafe ab sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, soll das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen.

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Verbesserung des Austauschs zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden

Bei Heranwachsenden soll es auch möglich werden, bereits vor dem Ausspruch einer rechtskräftigen Verurteilung Maßnahmen anzuordnen – etwa die Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs. Es sollen außerdem die Kompetenzen der Jugendgerichte gestärkt werden.
Das Maßnahmenpaket umfasst auch eine Verbesserung des Austauschs von Informationen zwischen den Behörden. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug sollen relevante Erkenntnisse besser austauschen können als bisher. Dies soll auch Informationen über Gefährdungseinschätzungen und erkennbare Radikalisierungstendenzen beinhalten. Nicht genannt wurde dabei der Verfassungsschutz.
Ministerin Hubig betonte, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren erhebliche Expertise bei der Einschätzung islamistischer Gefährder erworben hätten. Deshalb sei es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden diese Erkenntnisse, die ihnen über eine mögliche Radikalisierung oder Gewaltbereitschaft vorliegen, auch anderen Behörden zukommen lassen können.

Elektronische Fußfessel und Präventivhaft gegen Gefährder

Im Einzelfall soll es künftig zusätzlich Länderpolizeien gestattet sein, relevante Verkehrsdaten sichern zu lassen, um späteren Verlust zu verhindern oder eine spätere Beweiserhebung zu ermöglichen.
Ferner strebt das Kabinett bundeseinheitliche Standards für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und Präventivgewahrsam bei Gefährdern an. Bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, plant man diese Mittel künftig regelmäßig einzusetzen.
Ein Verzicht darauf soll nur in Betracht kommen, wenn im Einzelfall verdeckte Überwachungsmaßnahmen als geeigneter erscheinen. Bezüglich der Maßnahmen zur Präventivhaft soll der Plan Dobrindt zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen gegenüber einer einheitlicheren Umsetzung zwischen Bund und Ländern vorsehen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.

Prävention soll Faszination von Terrorismus bei Jugendlichen entgegenwirken

Neben der Verschärfung von Strafbestimmungen plant das Kabinett auch, der Prävention von Extremismus einen breiteren Raum einzuräumen. Das gilt unter anderem im digitalen Raum, wo Plattformen für extremistische Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch soll es mehr Bildungsarbeit, soziale Präventionen, digitale Gegen- und Alternativangebote und die Stärkung des „Digital Streetwork“ geben.
Im Bereich der Prävention plant die Regierung auch, Akteure aus der muslimischen Gemeinschaft einzubinden. Dazu soll es stärkere kommunale Partnerschaften, mehr Maßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und einen gemeinsamen Bund-Länder-Aktionsplan zur Islamismusbekämpfung geben.
Ministerin Hubig betonte, die Prävention solle verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst den Weg in den Extremismus einschlagen. Zudem sollen Jugendliche, die Anlass zu Radikalisierungssorgen geben, „zurückgeholt“ werden.
Auch soll das neue Maßnahmenpaket das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken.
Ein bekannter Akteur im Bereich der Distanzierung und Deradikalisierung ist das Violence Prevention Network. Dieses arbeitet unter anderem mit bereits radikalisierten Personen, auch im Strafvollzug. Neben Anti-Gewalt- und Kompetenztraining findet dort auch politische Bildungsarbeit und Ausstiegshilfe statt.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Kanzler unter Druck: CDU-Ministerpräsidenten stellen sich geschlossen hinter Merz

Die acht Ministerpräsidenten der CDU haben sich vor dem Hintergrund der Debatte über die politische Zukunft von Kanzler Friedrich Merz gemeinsam zu Wort gemeldet.
Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert den Text der Erklärung im Wortlaut:
„Das politische Deutschland braucht jetzt mehr denn je Stabilität. In dieser Lage kommt es jetzt auf die Geschlossenheit, die Tatkraft und einen klaren Kurs der deutschen Christdemokratie an.
Mit Blick auf den Wahlausgang in Sachsen-Anhalt und im Angesicht der bevorstehenden Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen wir ein für drei Grundüberzeugungen:
Erstens: Auch in Zukunft braucht unser Land eine stabile und handlungsfähige Bundesregierung mit eigener Mehrheit im Bundestag. Die CDU Deutschlands steht seit ihrer Gründung wie keine zweite Partei für das Erfolgsmodell der deutschen Koalitionsdemokratie. In Polen, Italien, Spanien und Griechenland finden im nächsten Jahr Parlamentswahlen, in Frankreich Präsidentschaftswahlen statt. Ihr Ausgang ist ungewiss. Umso mehr wird es auf ein stabiles und starkes Deutschland im geeinten Europa ankommen.
Zweitens: Die CDU Deutschlands ist zur Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften bereit.
Drittens: Der Weg zu neuem Vertrauen der Menschen in die Christdemokratie führt über das Zuhören und politisches Handeln, nicht über Personaldiskussionen.
Deutschland braucht Verlässlichkeit und entschlossenes Handeln. Vertrauen wird wieder entstehen, wenn Politik die Probleme und Fragen löst, die die Menschen in ihrem Alltag beschäftigen. Das ist die feste Überzeugung von uns, den Ministerpräsidenten aus der CDU und das ist die gemeinsame Verantwortung aller Christdemokraten für unser Land. Die Menschen können darauf vertrauen, dass wir ihre Probleme angehen. Als Ministerpräsidenten wollen und werden wir gemeinsam mit dem Bundeskanzler unseren Beitrag dazu leisten.“

Krisensitzung in CDU-Zentrale

Merz  hat das Präsidium seiner Partei zu einer Sitzung am Sonntagabend nach den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einberufen. Von der Sitzung dürfte sich der parteiintern kritisierte Kanzler Aufschluss darüber versprechen, in wie weit er noch den Rückhalt der engeren Parteiführung genießt.
Am Sonntag wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Laut Umfragen hat die CDU zwei Wochen nach ihrem Debakel in Sachsen-Anhalt abermals schwache Ergebnisse zu erwarten. Üblicherweise trifft sich das Präsidium, dem auch alle Ministerpräsidenten der CDU angehören, nach Landtagswahlen am Montagvormittag zur Analyse. Bei dem auf Sonntagabend vorgezogenen Treffen soll es dem Vernehmen nach um eine Beratung des weiteren Vorgehens gehen – und damit auch um die Zukunft von Kanzler Merz.

Rückendeckung für den Kanzler

Außenminister Johann Wadephul (CDU) appellierte angesichts der Krisenstimmung in der Koalition an das Pflichtbewusstsein in der Koalition. „Wir haben eine Pflicht zu erfüllen“, sagte Wadephul in München. „Wir sind gewählt für eine Legislaturperiode und haben diese Verantwortung jetzt diese Legislaturperiode wahrzunehmen“, sagte er weiter. „Das werden wir unter Führung des Bundeskanzlers machen.“ Er selbst arbeite „sehr gerne“ im Kabinett von Kanzler Merz, betonte Wadephul.
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder sagte, es wäre auch international „ein echtes Problem“, wenn Deutschland schlingere. Es brauche jetzt Zusammenhalt, „dafür bekommt der Bundeskanzler Rückendeckung“. Er denke, auch nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werde Merz am Sonntag im CDU-Präsidium Rückendeckung bekommen.
Beobachter werteten das Vorgehen der Parteizentrale als Krisensignal. „Die Szenarien, die inzwischen im Konrad-Adenauer-Haus durchgespielt werden, zeigen: Auch der Kanzler selbst hält ein vorzeitiges Ende seiner Kanzlerschaft offenbar für ein reales Szenario“, sagte Politikprofessor Oliver Lembcke von der Ruhr Universität Bochum am Dienstag zu AFP. „Deshalb versucht Merz, insbesondere die einflussreichen Ministerpräsidenten hinter sich zu versammeln. Wenn ihm diese nach den Wahlen nicht demonstrativ das Vertrauen aussprechen, wird seine Lage sehr schwierig.“ (dpa/dts/red)
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CDU-Ministerpräsidenten stellen sich geschlossen hinter Merz

Die acht Ministerpräsidenten der CDU haben sich vor dem Hintergrund der Spekulationen über die politische Zukunft von Bundeskanzler Friedrich Merz gegen Personaldiskussionen gewandt. „Die Menschen können darauf vertrauen, dass wir ihre Probleme angehen. Als Ministerpräsidenten wollen und werden wir gemeinsam mit dem Bundeskanzler unseren Beitrag dazu leisten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
„Das politische Deutschland braucht jetzt mehr denn je Stabilität. In dieser Lage kommt es jetzt auf die Geschlossenheit, die Tatkraft und einen klaren Kurs der deutschen Christdemokratie an“, heißt es in der Erklärung weiter. Darin werden drei gemeinsame Grundüberzeugungen der Regierungschefs genannt:
  • Auch in Zukunft brauche das Land eine stabile und handlungsfähige Bundesregierung mit eigener Mehrheit im Bundestag. Die CDU Deutschlands stehe seit ihrer Gründung wie keine zweite Partei für „das Erfolgsmodell der deutschen Koalitionsdemokratie“. Angesichts der anstehenden Wahlen in anderen europäischen Ländern im nächsten Jahr werde es umso mehr „auf ein stabiles und starkes Deutschland
    im geeinten Europa ankommen“.
  • Die CDU Deutschlands sei zur Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften bereit.
  • Deutschland brauche Verlässlichkeit und entschlossenes Handeln. „Vertrauen wird wieder entstehen, wenn Politik die Probleme und Fragen löst, die die Menschen in ihrem Alltag beschäftigen.“ Das sei die feste Überzeugung der Ministerpräsidenten aus der CDU und „die gemeinsame Verantwortung aller Christdemokraten für unser Land“.

Krisensitzung in CDU-Zentrale

Merz  hatte zuvor das Präsidium seiner Partei zu einer Sitzung am Sonntagabend nach den Landtagswahlen einberufen. Von der Sitzung dürfte sich der parteiintern kritisierte Kanzler Aufschluss darüber versprechen, in wie weit er noch den Rückhalt der engeren Parteiführung genießt.
Am Sonntag wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Laut Umfragen hat die CDU zwei Wochen nach ihrem Debakel in Sachsen-Anhalt abermals schwache Ergebnisse zu erwarten. Üblicherweise trifft sich das Präsidium, dem auch alle Ministerpräsidenten der CDU angehören, nach Landtagswahlen am Montagvormittag zur Analyse. Bei dem auf Sonntagabend vorgezogenen Treffen soll es dem Vernehmen nach um eine Beratung des weiteren Vorgehens gehen – und damit auch um die Zukunft von Kanzler Merz.
Außenminister Johann Wadephul (CDU) appellierte angesichts der Krisenstimmung in der Koalition an das Pflichtbewusstsein in der Koalition. „Wir haben eine Pflicht zu erfüllen“, sagte Wadephul in München. „Wir sind gewählt für eine Legislaturperiode und haben diese Verantwortung jetzt diese Legislaturperiode wahrzunehmen“, sagte er weiter. „Das werden wir unter Führung des Bundeskanzlers machen.“ Er selbst arbeite „sehr gerne“ im Kabinett von Kanzler Merz, betonte Wadephul.
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder sagte, es wäre auch international „ein echtes Problem“, wenn Deutschland schlingere. Es brauche jetzt Zusammenhalt, „dafür bekommt der Bundeskanzler Rückendeckung“. Er denke, auch nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werde Merz am Sonntag im CDU-Präsidium Rückendeckung bekommen.
Beobachter werteten das Vorgehen der Parteizentrale als Krisensignal. „Die Szenarien, die inzwischen im Konrad-Adenauer-Haus durchgespielt werden, zeigen: Auch der Kanzler selbst hält ein vorzeitiges Ende seiner Kanzlerschaft offenbar für ein reales Szenario“, sagte Politikprofessor Oliver Lembcke von der Ruhr Universität Bochum am Dienstag zu AFP. „Deshalb versucht Merz, insbesondere die einflussreichen Ministerpräsidenten hinter sich zu versammeln. Wenn ihm diese nach den Wahlen nicht demonstrativ das Vertrauen aussprechen, wird seine Lage sehr schwierig.“ (afp/dts/red)
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Merz kündigt schnelle Entlastung bei Spritpreisen an

Die Bundesregierung plant angesichts der rasant steigenden Spritpreise kurzfristig finanzielle Entlastungen der Verbraucher. „Ja, wir werden auf Preistreiberei reagieren, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) beim Unternehmertag des Handelsverbands BGA in Berlin.
„Ich bin der Meinung, dass wir handeln müssen“, sagte Merz. Das genaue Instrumentarium stehe noch nicht fest. „Sie können aber davon ausgehen, dass wir sehr bald einen Vorschlag dazu vorlegen werden.“
Zuletzt stieg der Preis für einen Liter Super E10 auf durchschnittlich 2,286 Euro, Diesel kostete am Montag 2,412 Euro pro Liter – und ist damit nur noch wenige Cent von einem Rekordpreis entfernt.
Für viele Menschen, die täglich das Auto brauchten, sei eine Belastungsgrenze erreicht, sagte Merz. Er verwies darauf, dass das Bundeskartellamt mit einer Missbrauchsaufsicht ausgestattet worden sei.
„Aber wir spüren auch, jedenfalls aus dem Blickwinkel der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das nicht reicht.“

Klingbeil begrüßt Merz-Vorstoß

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) begrüßte die Bewegung bei CSU und CDU: „Dass gestern Markus Söder und heute der Bundeskanzler jetzt auch sagen, es muss etwas passieren, nachdem meine Ideen jetzt schon wochenlang auf dem Tisch liegen, ist erstmal richtig.“ Nun müsse man „schnell zusammenkommen“.
Klingbeil warf den Mineralölkonzernen vor, die Krise auszunutzen und die „Abzocke voranzutreiben“. Er fordert schon länger eine Übergewinnsteuer auf die zusätzlichen Gewinne der Mineralölkonzerne sowie einen Preisdeckel. Es sei „unanständig“, wenn sich die Konzerne in der aktuellen Krise bereicherten, sagte Klingbeil. Deshalb müsse die Politik schnell konkret werden.

Die Linke ist skeptisch

Die Opposition bleibt kritisch. Mit der bloßen Ankündigung sei es nicht getan, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler. „Die Bundesregierung muss handeln.“ Sie kritisierte, dass der Kanzler keine konkreten Maßnahmen benennen könne, obwohl diverse Vorschläge seit Monaten auf dem Tisch lägen. Auch die Linke fordert laut Wissler eine Übergewinnsteuer und spricht sich gegen eine Senkung der Energiesteuer aus.

Umweltverbände gegen erneuten Tankrabatt

Politiker von AfD und CDU hatten vor Merz‘ Ankündigung erneut Steuersenkungen im Bereich Energie gefordert. Die hatte es von Anfang Mai bis Ende Juni 2026 bereits gegeben. Durch die staatliche Senkung der Energiesteuer hatten Autofahrer an der Zapfsäule rund 17 Cent sparen sollen. Den Bund kostete der „Tankrabatt“ rund 1,6 Milliarden Euro.
Die Umweltverbände Greenpeace, BUND und der Naturschutzbund (NABU) warnen vor erneuten pauschalen Steuersenkungen. Die Bundesregierung sollte „die Auszahlung direkter pro Kopf Beihilfen auf den Weg bringen, um so die unteren Einkommensschichten zu entlasten“, schlug die Bundesgeschäftsführerin des BUND, Verena Graichen, vor.

Direktzahlungen und Deutschlandticket

Dies entspricht einem Vorschlag von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Sie schlug vor, bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt über Direktzahlungen zu entlasten. Hier gibt es allerdings Zweifel an der Umsetzbarkeit: Zwar gibt es laut Finanzministerium einen solchen Direktauszahlungsmechanismus. Aber erst von ungefähr 19 Prozent der Steuerpflichtigen liegen die notwendigen IBANs vor, wie ein Sprecher sagte.
Die Allianz pro Schiene forderte ein Mobilitätsgeld, damit Anreize gesetzt würden, in Zeiten steigender Spritpreise den ÖPNV zu nutzen. Bei Greenpeace regte man eine erneute Preissenkung beim Deutschlandticket an wie zuletzt 2022 auf neun Euro. (dpa/red)
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„Stützen oder stürzen“: Merz sucht Rückhalt im CDU-Präsidium


In Kürze:

  • Friedrich Merz will das CDU-Präsidium am Sonntagabend unmittelbar vor Schließung der Wahllokale in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern versammeln.
  • Die Parteispitze soll offenbar entscheiden, ob sie Merz bei einem verschärften Reformkurs unterstützt oder einen möglichen Nachfolger ins Spiel bringt.
  • Das Ergebnis der Landtagswahlen könnte den Druck auf den CDU-Chef und Kanzler weiter erhöhen.
  • Als mögliche Nachfolger gelten unter anderem Hendrik Wüst, Markus Söder, Daniel Günther und Boris Rhein.

 
Am kommenden Sonntag, 20. September, soll das Präsidium der CDU auf Initiative von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Parteizentrale in Berlin zusammentreten. Dies berichtet die Deutsche Presse Agentur unter Berufung auf Parteikreise. Der Beginn der Sitzung soll auf 17:00 Uhr festgesetzt sein – eine Stunde vor Schließung der Wahllokale in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
„Table.media“ hatte bereits zuvor von einer „indirekten Vertrauensfrage“ geschrieben, die Bundeskanzler Friedrich Merz den Parteigranden stellen wolle. Die schlechten Umfragewerte für die CDU im Allgemeinen und den Kanzler im Besonderen haben in Teilen von Partei und Öffentlichkeit jedoch längst Debatten um dessen Zukunft ausgelöst. Das katastrophale Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und die jüngsten Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern verstärken den Druck auf Merz weiter.

Merz will Rückhalt von CDU-Präsidium für „strikten, erweiterten Reformkurs“

Nun will der Kanzler die Parteigranden offenbar vor die Wahl stellen. Eine Option, die er auf den Tisch lege, sei die Unterstützung bei einem „strikten, erweiterten Reformkurs“. Darunter dürfte er unter anderem die Umsetzung der Renten- und Krankenkassen-Reform verstehen. Sollte sich das Präsidium darauf verständigen können, würde er gegenüber der SPD deutlich schnellere und tiefgreifendere Reformschritte fordern. Im Gegenzug könnte er sich vorstellen, dem Koalitionspartner bezüglich höherer Steuerentlastungen und Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise entgegenzukommen.
Falls sich die Präsidiumsmitglieder nicht dazu aufraffen könnten, Merz weiter das Vertrauen auszusprechen, sollten sie dies ihm gegenüber persönlich kundtun – und einen möglichen Nachfolger vorschlagen. Die Rede ist von einer Alternative von „Stützen oder Stürzen“. Besonderen Wert lege Merz auch darauf, dass die CDU-Landesvorsitzenden geschlossen zu dem Termin erschienen.
Merz hatte in jüngster Zeit mehrfach betont, dass für ihn „Aufgeben keine Option“ sei. Auch stehe eine Entlassung der SPD-Minister und die Bildung eines Minderheitskabinetts für ihn nicht zur Debatte. Vieles wird vom Wahlabend selbst und vom tatsächlichen Ergebnis der CDU bei den Landtagswahlen abhängen.

Keine zwingende „Kanzlerreserve“ in Sicht

Dieses dürfte auch die Stimmung unter den Versammelten beeinflussen. Sollte es der CDU gelingen, trotz zu erwartender Verluste in Berlin stärkste Kraft und in Mecklenburg-Vorpommern deutlich über fünf Prozent zu bleiben, könnte Merz noch einmal ein Mandat zum „Durchstarten“ bekommen. Fällt die Union in der Hauptstadt jedoch hinter die Linke zurück und im Nordosten unter die Fünf-Prozent-Hürde, dürfte der Kanzler und CDU-Chef vor dem Aus stehen.
Ihm könnte auch der Umstand helfen, dass es keinen eindeutigen Kandidaten für die Nachfolge gibt. Hendrik Wüst gilt als Favorit und seine Beliebtheitswerte sind deutlich besser. Allerdings stünde er als Bundeskanzler vor denselben Herausforderungen wie Merz. Demgegenüber könnte er als Ministerpräsident in NRW, wo im nächsten Frühjahr gewählt wird, auf eine weitere Amtszeit hoffen.
Über intakte Beliebtheitswerte verfügt auch CSU-Chef Markus Söder, der als eine Art „Kanzlerreserve“ gilt. Allerdings trägt man ihm in der CDU vielfach den unerbittlich geführten Konflikt mit Armin Laschet über die Kanzlerkandidatur 2021 nach. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther gilt nicht in allen Landesverbänden als vermittelbar.

Führende CDU-Funktionäre stellen sich hinter „Reformkanzler“ Merz

Als möglicher Kompromisskandidat wird Hessens Regierungschef Boris Rhein gehandelt. Allerdings ist sein Bekanntheitsgrad gering und seine Ambitionen, an die Parteispitze zu wechseln und Kanzler zu werden, stehen in Frage. Er soll sich vielmehr für eine mögliche Nachfolge von Frank-Walter Steinmeier als Bundespräsident interessieren.
Zudem hat Rhein selbst am Dienstag im „Spiegel“ Personaldebatten eine Absage erteilt. Er äußerte gegenüber dem Magazin:
„Unser Land braucht jetzt keine Personaldiskussionen, sondern entschlossenes Handeln und mutige Reformen.“
Rückendeckung erhielt Merz auch durch die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann. Diese betonte, Reformen seien „nie leicht“, der „Reformkanzler“ Merz kenne jedoch die Herausforderungen und halte den Kurs. Auch Vizechefin Silvia Breher sprach sich gegen „interne Showdebatten“ aus und erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“:
„Die Lage im Land ändert sich nicht dadurch, dass wahllos Köpfe ausgetauscht werden.“
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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11,78 Euro für eine Packung Zigaretten? Tabakbranche warnt vor Folgen

Berliner Steuerpläne machen Deutschlands Tabakfirmen zu schaffen. Sollten die Steuern stark steigen, würden die Preise deutlich anziehen und viele Verbraucher würden in den Schwarzmarkt ausweichen, warnt der Branchenverband BVTE.
„Die erwarteten Steuermehreinnahmen sind reine Luftschlösser und die Steueranhebung wäre ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität“, sagt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Bei der am Dienstag startenden Dortmunder Fachmesse Intertabac sollen die Steuerpläne ein Thema sein.
Auch Gewerkschafter und Zöllner sind besorgt. „Das ist kein seriöser steuerpolitischer Ansatz, sondern der verzweifelte Versuch, Haushaltslöcher zu stopfen“, sagt Thomas Liebel von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ. Die Bundesregierung rechne sich zusätzliche Einnahmen schön und ignoriere dabei die Realität beim Zoll.

Bundesregierung schlug im Juli Anhebung der Tabaksteuer vor

Die Bundesregierung hatte Anfang Juli eine Anhebung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt vorgeschlagen. Wenig später verschärften führende Vertreter der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD das Vorhaben wesentlich, dies mit Hilfe des Bundesfinanzministeriums. Hintergrund dafür sind Haushaltszwänge: Der Bund braucht in Zeiten klammer Kassen dringend Geld.
Dem Koalitionsvorhaben zufolge könnte eine Zigarettenpackung im kommenden Jahr nach einer Steueranhebung 9,10 Euro kosten und damit 33 Cent mehr als bislang im Regierungsvorhaben angepeilt.
Schrittweise soll es nach oben gehen, nach durchschnittlich 8,05 Euro pro Packung 2026 wird 2030 durchschnittlich mit 11,78 Euro gerechnet. Das wäre ein Preisaufschlag von fast 50 Prozent binnen vier Jahren. Bei Markenzigaretten könnte es noch teurer werden, ihr Preis könnte auf bis zu 14 Euro steigen.

Volkswirtschaftler haben Zweifel an Einnahmenprognose

Wird so eine Steueranhebung wirklich zum Geldregen für den Fiskus? Daran haben Tabakfirmen große Zweifel – sie befürchten, dass viele Raucher in Hinterhöfe gehen und sich dort mit deutlich billigeren illegalen Zigaretten eindecken. Das würde Löcher in die Geschäfte legaler Tabakfirmen reißen und der Fiskus bekäme viel weniger als erwartet.
Der Verband BVTE und „Marlboro“-Hersteller Philip Morris gaben beim Beratungsunternehmen DIW Econ eine Studie in Auftrag, die ihre Befürchtungen bestätigt. Die Wirtschaftswissenschaftler prognostizieren, dass dem Fiskus im Jahr 2027 3,3 Milliarden Euro entgehen werden, sollte das Koalitionsvorhaben umgesetzt werden.
Von diesem Betrag entfallen 2,7 Milliarden Euro auf legale Käufe im Ausland, die nach Deutschland mitgenommen werden, und 0,6 Milliarden auf illegale Verkäufe in Deutschland. Bis 2030 steigt dieser jährliche Gesamtwert der Untersuchung zufolge auf 4,9 Milliarden Euro (3,9 und 1,0 Milliarden Euro).

Schwarzmarkt dürfte stark anwachsen

Kommen auf 100 legale, in Deutschland verkaufte Zigaretten derzeit etwa drei Schwarzmarkt-Kippen, so könnten es 2030 schon acht sein. Rechnet man die aus dem Ausland mitgebrachten Zigaretten hinzu, so könnten 2030 insgesamt etwa 40 nicht in Deutschland versteuerte, aber in Deutschland gerauchte Zigaretten auf 100 legale Inlandszigaretten kommen – die nicht versteuerte Menge würde sich verdoppeln, so die Volkswirte.
Gewissermaßen als Negativbeispiele verweisen sie auf drastische Steueranhebungen in Frankreich (2017 bis 2022) und den Niederlanden (2022 bis 2024), die zu einem deutlichen Rückgang legaler Inlandsverkäufe geführt haben.

Mehreinnahmen von 11,5 Milliarden Euro?

Laut dem Vorschlag der Berliner Koalitionsfraktionen darf der Bund in den Jahren 2027 bis 2030 mit insgesamt 11,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen.
Die DIW-Experten kommen in ihrer Modellrechnung zu dem Schluss, dass es wohl nur 5,5 Milliarden Euro werden könnten und damit nicht mal die Hälfte des eigentlich prognostizierten Betrags. Reagieren die Verbraucher ähnlich wie bei der letzten drastischen Tabaksteuererhöhung in Deutschland der Jahre 2002 bis 2005, so wären es sogar nur vergleichsweise mickrige Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro.
Bloß nicht übertreiben bei der Steuererhöhung, sonst geht der Schuss nach hinten los, lautet das Fazit der DIW-Econ-Studie. „Die Politik sucht an jeder Ecke nach Möglichkeiten, um Einnahmen zu generieren“, sagt Studienautor Maximilian Priem. „Aber das sollte auf Grundlage gefestigter empirischer Erkenntnisse geschehen und kein reines Wunschdenken sein.“
Der Vorschlag zur deutlichen Tabaksteuer-Erhöhung sei kein Beitrag zur Lösung von Haushaltsproblemen, sondern er könnte sie verschärfen: „Wenn nächstes Jahr viel weniger Tabaksteuern eingenommen werden als angenommen, dann entsteht das nächste Haushaltsloch, das hektisch gestopft werden muss.“

Führender CDU-Politiker lehnt Anhebung ab

Krebsforscher bewerten die Steuerpläne hingegen positiv. „Regelmäßige spürbare Preiserhöhungen sind die wirksamste Maßnahme, um zum Nichtrauchen zu motivieren“, sagt Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum. „Wenn die Preise für Zigaretten hochgehen, fördert das die Gesundheit der Bevölkerung.“ Steige der Preis für Zigaretten in Industriestaaten um zehn Prozent, so sinke der Konsum um vier Prozent.
Gut möglich, dass sich das Vorhaben der Koalitionsfraktionen gewissermaßen in heiße Luft auflöst. Denn in den Reihen der Koalition regt sich Widerstand.
„Die zusätzliche und drastische Anhebung der Tabaksteuer, die noch über den Regierungsentwurf hinausgeht, geht nicht auf eine Initiative der zuständigen Fachpolitiker der Fraktionen zurück“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser, der als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die Tabaksteuerreform zuständig ist. „Sie folgt einer Vereinbarung aus dem Koalitionsausschuss, die einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro identifiziert hat.“ Er sei gegen diese Anhebung.
Brodesser warnt, dass durch zu stark steigende Preise die Versuchung der Konsumenten vergrößert werde, auf Schwarzmarkt-Produkte oder Produkte aus dem EU-Ausland auszuweichen. „Im Endeffekt erreicht man weder das gewünschte fiskalische Ergebnis noch die Stabilisierung des legalen Tabakmarktes.“ Die moderate Tabaksteuer-Erhöhung der vergangenen Jahre habe sich hingegen bewährt. (dpa/red)
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Bundesregierung geht vier Energiegesetze an einem Tag an


In Kürze:

  • Gleich über vier Energiegesetze will der Bundestag am 24. September eine erste Lesung abhalten.
  • Die EEG-Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien optimieren.
  • Das Netzpaket versucht den hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren.
  • Staat und Unternehmen sollen mit dem Energieeffizienzgesetz energieeffizienter werden.
  • Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der CO2-Preis 2027 stabil bleiben.

 
Die parlamentarische Sommerpause des Bundestags ist seit dem 7. September vorbei. Nun startet die Regierungskoalition aus Union und SPD in den „heißen Herbst“, wo sie mehrere Reformen prüfen und beschließen will.
Einige davon betreffen auch die Energiepolitik. Am Donnerstag, 24. September, stehen zugleich vier Energiegesetzen die ersten Lesungen auf dem Programm – an diesem Tag startet somit der energiepolitische Herbst der Reformen. Sie betreffen vor allem den weiteren Verlauf der deutschen Energiewende.
Alle vier Vorhaben sind aktuell noch Regierungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren und kein beschlossenes Recht. Bis zu deren endgültigem Beschluss sind noch Änderungen möglich. Im Folgenden ein Überblick der Reformen und was sie bedeuten.

EEG-Reform: Energiewende bezahlbarer und sicherer machen

Von zentraler Bedeutung ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der entsprechende Entwurf soll „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ garantieren. Somit priorisiert die EEG-Novelle „Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ im Rahmen der Energiewende. Die Reform soll ab Anfang 2027 in Kraft treten.
Die EEG-Novelle 2027 bewirkt einerseits den Wegfall der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber mit einer installierten Anlagenleistung von bis zu 25 Kilowatt (kW) ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter verkaufen.
In einer 36-monatigen Übergangszeit soll es aber noch eine abgesenkte Einspeisevergütung geben, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Ebenso sieht der EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Das betrifft alle Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW. Könnte eine 60-kW-Anlage bei guter Sonneneinstrahlung 45 kW produzieren, darf sie demnach aber nur 30 kW ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das soll Stromspitzen eindämmen.
Eine weitere zentrale Maßnahme des neuen EEG ist die Einführung von Differenzverträgen für größere Anlagen ab 100 Kilowatt. Die Anlagenbetreiber erhalten weiterhin eine Absicherung. Sollten sie am Markt jedoch deutlich mehr verdienen – etwa in Phasen hoher Strompreise – müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll weiter voranschreiten, allerdings künftig netzverträcglicher.

Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images

Netzpaket soll Netzanschlüsse regeln

Eine weitere Reform ist mit dem sogenannten Netzpaket angedacht. Die Bundesregierung bezeichnet es als „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Einfach ausgedrückt: Das Netzpaket soll die Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln. Ziel ist es, den Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen und Stromspeichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau zu synchronisieren. Damit ist beabsichtigt, den um mehrere Jahre hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren. Gleichzeitig soll das Netzpaket die Redispatch-Kosten reduzieren.
Die Bundesregierung will Netzanschlüsse stärker priorisieren. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Dabei reicht das Spektrum der Kriterien von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.
Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom zu Großverbrauchern im Süden gelangen kann. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf.

Energieeffizienzgesetz wird abgeschwächt

Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, soll eine Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland bewirken. Demnach sollen der Staat, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren ihren Energieverbrauch reduzieren, Energieverluste vermeiden und Effizienzpotenziale transparenter machen.
Die aktuelle Novelle sieht allerdings eine gewisse Entlastung, vor allem für bestehende Rechenzentren vor. Für sie sollen gelockerte Grenzwerte gelten. Der Entwurf hebt mehrere Schwellenwerte an. Somit gilt für Unternehmen künftig eine höhere Energieverbrauchsgrenze, ehe sie Energiemanagementsysteme einführen müssen.
Besonders relevant ist hierbei die geplante Erhöhung des Jahresendenergieverbrauchsgrenzwertes bei Unternehmen von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden (GWh).

Brennstoffemissionshandelsgesetz: CO2-Preis bleibt konstant – vorerst

Als viertes Energiegesetz will die Bundesregierung am 24. September auch über die Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entscheiden. Sie regelt den künftigen CO2-Handel für Heizen und Tanken, also den CO2-Preis.
Union und SPD haben im Mai 2026 zuletzt vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 stabil zu halten. Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid soll danach auch im kommenden Jahr – wie bereits im Jahr 2026 – zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.
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Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
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Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

Weitere Verluste möglich

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Kontrollen werden überprüft

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.

Opposition fordert Konsequenzen

Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
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Bundeshaushalt 2027: Klingbeil verteidigt Milliardeninvestitionen und Schulden


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigt den Haushaltsentwurf 2027 mit geplanten Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro.
  • Die Opposition kritisiert vor allem die hohe Neuverschuldung, steigende Zinslasten und aus ihrer Sicht unzureichende Entlastungen für Bürger.
  • Während die Koalition auf bessere Wachstumsprognosen und Investitionen setzt, streiten Union, Grüne, AfD und Linke über Schulden, Sozialstaat und Klimaschutz.

 
Im Bundestag hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am Dienstag, 8. September, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 vorgestellt. Zudem ging er auf den Finanzplan des Bundes bis 2030 ein. Bis Freitag stehen nun die Einzelpläne im Plenum zur Debatte.
Anschließend soll es zur Überweisung aller Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss kommen. Im Anschluss an die Erklärung des Bundesfinanzministers gab es eine Aussprache.

Klingbeil: Investieren, reformieren, sozialen Zusammenhalt sichern

In seiner Erklärung erklärte Minister Klingbeil, der Haushaltsentwurf 2027 sei die Antwort auf die wirtschaftlichen und geopolitischen Veränderungen, denen Deutschland ausgesetzt sei. Die Menschen seien berechtigterweise verunsichert, zugleich gebe es in Deutschland erhebliche Potenziale und viel an wirtschaftlicher Stärke. In Zeiten von Handelskriegen besinnen sich Klingbeil zufolge Unternehmen auf die Bedeutung des EU-Binnenmarktes. „Made in Germany“ sei wieder gefragt und Wirtschaftsforscher korrigierten ihre Wachstumsprognosen nach oben.
Rückblickend kritisierte Klingbeil die Orientierung früherer Bundesregierungen an der „schwarzen Null“. Dadurch habe Deutschland notwendige Investitionen verschlafen. Nun seien aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen bereits bis Ende Juli mehr als 50 Milliarden investiert worden. Schwerpunkte seien dabei Infrastruktur, Kommunen, Familien, Bildung sowie Zukunftstechnologien und insbesondere KI.
Klingbeil wies Forderungen zurück, angesichts der wirtschaftlichen Lage die Klimaziele der Bundesregierung zu verschieben. Dies sei angesichts des heißen Sommers das falsche Signal. Deutschland müsse zugleich technologisch und wirtschaftlich souveräner werden. Bei der KI dürfe man die Entwicklung nicht anderen, etwa US-Technologieunternehmern wie Peter Thiel oder Elon Musk, überlassen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Klingbeils Rede war die Verteidigung. Die geplante NATO-Quote von 3,5 Prozent des BIP werde erhebliche Mittel erfordern. Die zusätzlichen Ausgaben dienten aber „nicht dazu, Krieg zu führen, sondern dazu, Krieg zu verhindern“. Zugleich sollen die Verteidigungsausgaben nach Klingbeils Vorstellungen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
Das Ausmaß der neuen Schulden rechtfertigte Klingbeil mit dem Hinweis auf die veränderte Gesamtsituation und den Investitionsbedarf. Gleichzeitig kündigte er Einsparungen und einen Abbau von Subventionen an. Durch die Reformpolitik der Bundesregierung gelinge es, Rente und Pflege abzusichern. Ein kapitalgedeckter Bestandteil der Altersvorsorge, die Frühstartrente und Verbesserungen bei der Betriebsrente illustrierten dies. Gleichzeitig sichere man der Wirtschaft Fachwissen durch die Aktivrente.
Einen grundlegenden Abbau des Sozialstaats lehnte Klingbeil ab. Reformen müssten gerecht sein und gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialpartnern entwickelt werden. Sein politisches Leitbild sei es, mehr wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität zu erreichen, damit Deutschland krisenfester werde und das Vertrauen in die politische Mitte zurückkehre.

AfD: Kritik an Schulden, Steuern und Ausgaben

Für die AfD ergriff Michael Espendiller das Wort. Inhaltlich stand seine Rede ganz im Zeichen scharfer Kritik am Haushaltskurs. Als Beispiel für die Belastung der Bürger nannte der Redner einen Dieselpreis von 2,42 Euro je Liter. Energiesteuer und CO₂-Abgabe seien politisch gewollte Belastungen. Gleichzeitig steige die Verschuldung: Fast jeder dritte ausgegebene Euro stamme aus Krediten. Die Zinslast von rund 41 Milliarden Euro übersteige inzwischen die Etats mehrerer Bundesministerien zusammen.
Espendiller warf der Bundesregierung Haushaltstricks und Verschwendung vor. Kritisiert wurden unter anderem Ausgaben für Energiewende, EU, NGOs, Drittstaaten, Bürokratie und den Beamtenapparat sowie die Verteidigungspolitik. Gleichzeitig würden Leistungsträger immer stärker belastet. Die AfD kündigte einen eigenen Haushaltsentwurf an und warf der Bundesregierung vor, die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz für mehr Wohlstand nicht ausreichend zu nutzen.

CDU/CSU: Investitionshaushalt trotz Sparzwang

Unions-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg wies die AfD-Kritik als „100 Prozent Schwarzmalerrede“ zurück. Der Haushaltsentwurf sei vor allem ein Investitionshaushalt. Rund 120 Milliarden Euro will der Bund 2027 in Infrastrukturprojekte stecken – gegenüber 74 Milliarden Euro im Jahr 2024 ein Anstieg um rund 60 Prozent.
Middelberg verwies auch darauf, dass das Ifo seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr von 0,8 auf 1,4 Prozent erhöht habe und auch für die nächsten Jahre ein Plus erwarte. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands könne Deutschland nun drei Jahre Wachstum in Folge erreichen. Auch steigende Exporte und Auslandsinvestitionen am Standort Deutschland wertete er als positive Signale.
Gleichzeitig betonte der Unionspolitiker den Sparzwang. Die Ministerien hätten für den gegenständlichen Haushalt zunächst rund ein Prozent einsparen müssen, in den Folgejahren würden es zwei Prozent sein. Eine Kreditfinanzierungsquote von 32 Prozent könne allerdings kein Dauerzustand sein. Beim Klimaschutz müsse man stärker auf Effizienz und intelligente Lösungen setzen.
Middelberg hob zudem hervor, dass rund 85 Prozent der wirtschaftlichen Entwicklung durch private Investitionen getragen würden. Aufgabe des Staates sei es daher vor allem, diese Investitionen zu ermöglichen.

Grüne: Haushalt schafft Verunsicherung

Die Grünen kritisierten den Entwurf als unzuverlässig. Sebastian Schäfer warf der Bundesregierung vor, vorwiegend bei sozial Schwächeren, Alleinerziehenden, Pflege und Klimaschutz zu kürzen. Die Investitionsausgaben würden aus seiner Sicht teilweise lediglich rechnerisch nach oben gezogen, während tatsächlich gekürzt werde.
Der Haushalt erfülle zudem nicht die Vorgaben des Grundgesetzes, weil man im Kernhaushalt zu wenig investiere. Schäfer kritisierte insbesondere eine Kürzung der Mittel für den Klimaschutz, während man gleichzeitig Geld aus dem Sondervermögen zur Schließung von Steuerlöchern verwende.
Die Union warf Schäfer vor, weiterhin von Steuersenkungen zu sprechen, obwohl bei objektiver Betrachtung nicht einmal mehr die Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form aufrechterhalten werden könne. Deutschland habe einen besseren Haushalt verdient.

SPD: Sachsen-Anhalt als Warnsignal

SPD-Abgeordneter Thorsten Rudolph nahm ausdrücklich Bezug auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. „Augen zu und durch“ sei die falsche Reaktion, betonte er. Politik müsse sich erklären und gegebenenfalls korrigieren. Zugleich warnte er davor, dass die Bundesregierung an den Haushaltsberatungen scheitern könnte.
Die für 2026 bestehende Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro habe man schließen können, dafür seien teilweise bereits schmerzhafte Kürzungen erfolgt. Wer weitere Einsparungen fordere, müsse konkret benennen, wo diese erfolgen sollen. Weitere Einschnitte beim Sozialstaat lehnte Rudolph ab – sie würden das Land weiter spalten.
Die Ausnahmen für Verteidigung und Sicherheit bei der Schuldenbremse seien angesichts der Lage notwendig. Deutschland befinde sich dennoch nicht auf dem Weg in einen „Schuldenstaat“, weil das gesamtstaatliche Defizit nicht stärker steige als die Wirtschaft. Für 2027 seien erneut Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro vorgesehen. Das zurückkehrende Wachstum trage eine sozialdemokratische Handschrift.

Linke: Rekordschulden und Belastung der Mitte

Dietmar Bartsch wertete namens der Linksfraktion das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt als Warnsignal auch für die Bundeskoalition. Die Bundesregierung setze in historisch einmaliger Weise auf neue Kredite. Insgesamt stehe eine zusätzliche Verschuldung von rund einer Billion Euro im Raum, während das Wirtschaftswachstum gering bleibe.
Bartsch kritisierte insbesondere die hohen Zinszahlungen und die Ausgaben für die Bundeswehr. Gleichzeitig würden die Bürger nicht ausreichend entlastet. Er sprach von einer „Belastungskoalition“ und warf der Regierung vor, vor allem die arbeitende Mitte zu belasten.
Während Arbeitseinkommen durchschnittlich mit rund 40 Prozent belastet würden, lägen die Steuern auf Kapitalerträge bei 25 Prozent. Zugleich würden große Vermögen durch Erbschaften geschont. Bartsch forderte daher eine stärkere Belastung großer Vermögen und Entlastungen für die arbeitende Bevölkerung.
Auch die geplanten Rentenreformen griff er scharf an. Diese seien kein „Jahrhundertprojekt“, sondern eine „Jahrhundertdummheit“. Besonders scharf kritisierte er die Infragestellung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
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Merz verweist auf Bundestreue: Wie weit der Bund gegenüber Sachsen-Anhalt gehen kann

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ungewöhnlich grundsätzlich über die Grenzen politischer Macht gesprochen. Zugleich verwies er auf die sogenannte Bundestreue. Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Bei der Landtagswahl am Sonntag erreichte die AfD nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Die AfD wurde damit mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit.
Merz bezeichnete das Ergebnis am Montag, 7. September, nach den Sitzungen von CDU-Präsidium und -Bundesvorstand in einer Pressekonferenz in Berlin als Einschnitt für ganz Deutschland. Die Partei sei davon „zutiefst schockiert“.
Mehrheitsverhältnisse könnten sich in einer Demokratie ändern, Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung. Nicht zur Abstimmung stünden jedoch „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Dann folgte der Satz, der besondere Aufmerksamkeit auslöste: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen. Und die Minderheit ist nicht der Feind der Mehrheit.“ Die Institutionen seien „wehrhaft und stabil“; das Grundgesetz garantiere diese Ordnung.

Historisch aufgeladene Wortwahl

Merz verwendete damit nicht ausdrücklich den Begriff „Machtergreifung“, griff mit der Gegenüberstellung von „erteilt“ und „ergriffen“ jedoch eine historisch aufgeladene Unterscheidung auf.
Der Begriff „Machtergreifung“ ist eng mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der Nationalsozialisten 1933 verbunden. Hitler kam am 30. Januar 1933 allerdings nicht durch einen Staatsstreich ins Amt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn damals zum Reichskanzler. Erst in den folgenden Monaten beseitigten die Nationalsozialisten schrittweise die demokratische Ordnung und errichteten ihre Diktatur.
Die gestrige Formulierung des Kanzlers lässt sich vor diesem Hintergrund als Hinweis darauf verstehen, dass auch ein deutlicher Wahlsieg politische Macht nur innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung vermittelt. Eine demokratische Wahl setzt die darin festgelegten Regeln und garantierten Rechte nicht außer Kraft.

Merz verweist auf „Bundestreue“

Konkreter wurde der Kanzler bei einer Frage eines Pressevertreters, was eine mögliche AfD-geführte Landesregierung für Minderheiten bedeuten könnte. Sollten dabei Grenzen überschritten werden, werde die Bundesregierung „alles tun, um das zu korrigieren“, kündigte Merz an. Das Grundgesetz gelte „auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“.
Anschließend verwies er auf die „Pflicht zur Bundestreue […] in wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt“. Als Beispiel nannte Merz die Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Bei der Umsetzung gebe es Spielräume für die Länder, die Grundzüge würden aber in Berlin und nicht in Magdeburg entschieden.
Die Bundestreue steht nicht als eigener Artikel im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht versteht sie vielmehr als einen Grundsatz, der das Verhältnis zwischen Bund und Ländern insgesamt prägt. Sie verlange „gegenseitige Rücksichtnahme“ und schließe eine „missbräuchliche Wahrnehmung von Gesetzgebungskompetenzen“ aus, stellte der Zweite Senat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2021 fest.
Bremen hatte damals den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen verboten. Das Land wollte damit seine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verfolgen. Für den Transport von Kernbrennstoffen besitzt jedoch der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bremer Regelung deshalb für nichtig.
Die Karlsruher Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern weitgehend abschließend verteilt. „Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd“, heißt es in dem Beschluss. Auch politische Gestaltungsspielräume eines Landes erlauben es demnach nicht, in einen Bereich einzugreifen, den das Grundgesetz dem Bund zuweist. Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung sei „unverfügbar“.
Für die Aussage des Bundeskanzlers scheint diese Einschränkung entscheidend: Bundestreue bedeutet nicht, dass eine Landesregierung die politischen Positionen der Bundesregierung übernehmen muss. Sie kann beispielsweise in der Migrationspolitik andere Ziele verfolgen. Wo das Grundgesetz eine Entscheidung dem Bund zuweist, kann ein Land dessen Zuständigkeit jedoch nicht mit eigenen Regelungen unterlaufen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gilt umgekehrt ebenso für den Bund gegenüber den Ländern.

Bundeszwang als äußerstes Mittel

Für den Fall, dass ein Land seinen verfassungs- oder bundesgesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, sieht das Grundgesetz allerdings ein weitreichendes Instrument vor. Nach Artikel 37 kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen treffen“, um das betreffende Land „zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Zur Durchführung dieses sogenannten Bundeszwangs erhält der Bund ein „Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“.
Der im Grundgesetz vorgesehene Bundeszwang ist damit etwas anderes als die von Merz angesprochene Bundestreue. Voraussetzung wäre ein konkreter Verstoß eines Landes gegen seine bundesrechtlichen Pflichten. In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Bundeszwang bislang nicht angewandt worden.
Merz kündigte am Montag einen Bundeszwang auch nicht an. Seine Äußerungen zielten vielmehr darauf, nach dem Wahlsieg der AfD die verfassungsrechtlichen Grenzen einer möglichen Landesregierung hervorzuheben. Auch wenn die politische Machtfrage mit der Wahl am Sonntag nun neu gestellt wird, ändern sich dadurch nicht die rechtlichen Spielregeln.
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Solar: Gesetzgeber „fördert“ Trend zu immer kleineren Anlagen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung führt eine EEG-Reform sowie neue Rahmenbedingungen für Stromspeicher ein.
  • Dadurch können viele private Solaranlagen kleiner als eigentlich möglich ausfallen.
  • Mit AgNes kommt zusätzlich eine Verteuerung auf Anlagenbesitzer zu.
  • Eine Solaranlage lohnt sich weiterhin für Betreiber – bei Berücksichtigung mehrerer Faktoren wie Eigenverbrauch und Anlagengröße.

 
Vor rund 30 Jahren dominierten einige Dutzend Großkraftwerke, befeuert hauptsächlich mit Kohle-, Gas– und Kernkraft die Stromerzeugung. Die Betreiber konnten sie überwiegend flexibel an den Verbrauch des Landes anpassen.
Die deutsche Energiewende hat unsere Energieversorgung in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verändert. Immer mehr Kleinkraftwerke wie Windkraft- und Solaranlagen ergänzen die großen Stromerzeuger. Vom solaren Balkonkraftwerk bis zum Kohleblock gibt es hierzulande inzwischen mehrere Millionen Stromerzeuger.

Drei Reformen, ein Ziel

Da heute Windkraft und die Photovoltaik einen zunehmenden Anteil des erzeugten Stromes liefern, ist die Stromerzeugung weitaus wetterabhängiger geworden. Immer wieder treten Stromspitzen gefolgt von Mangelphasen im Netz auf. Die Netzbetreiber haben damit heute weitaus mehr Herausforderungen, um die Netzstabilität sicherzustellen als damals. Immer häufiger sind außerplanmäßige Regulierungseingriffe wie Redispatchmaßnahmen nötig.
Solar

Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025. Die Photovoltaik hatte einen Anteil von insgesamt 17,7 Prozent und war damit die zweitwichtigste Energiequelle nach kumulierter Jahreserzeugung.

Die amtierende, schwarz-rote Bundesregierung reagiert darauf gleich mit mehreren Maßnahmen, die Stromspitzen reduzieren sollen. Gleichzeitig gilt es, Stromüberschüsse durch effektiveres Speichern für Mangelphasen bereitzustellen. Die wichtigsten drei anstehenden Reformen sind:
  • Die Reform zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2027,
  • die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL,
  • und die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – kurz AgNes.
Diese drei Regelungen befinden sich momentan noch im Gesetzgebungs- oder Festlegungsprozess und können sich noch ändern.

Je kleiner die Anlage, desto besser?

Besonders das EEG 2027 könnte den Solarzubau deutlich mindern. Mit dieser Reform fällt für neue Solaranlagen die momentan noch gesetzlich garantierte Einspeisevergütung weg. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter, meist ein dafür spezialisiertes Unternehmen, verkaufen.
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt [Nennleistung] sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich. Aus diesem Grund sollten sie grundsätzlich nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden“, erklärte die Bundesregierung beim Kabinettsbeschluss Ende Juli. „Solche Anlagen entlassen wir in den Markt, wobei wir eine Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung des Stroms in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus vorsehen.“
Gleichzeitig schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.
Wem die Direktvermarktung nicht zusagt, kann auch die sogenannte Nulleinspeisung als mögliche Option wählen. Hierbei darf die Anlage praktisch keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser soll nur im eigenen Hausnetz den Verbrauch abdecken, inklusive Stromspeicher. Das vermeidet weitere Stromüberschüsse in den Netzen.
Beide Regelungen machen große Solaranlagen mit Stromüberschuss künftig unwirtschaftlicher. Sprich: je höher der Überschuss desto unrentabler. Bisher galt, für einen maximalen Ertrag möglichst viele Solarmodule auf das Hausdach zu montieren. Doch schon bald müssen sich neue Anlagenbetreiber überlegen, wie viel Direktvermarktung in ihrer Region realistisch ist oder wie hoch ihr Eigenverbrauch ist. Das lässt vermuten, dass künftig vielerorts nur noch ein Teil der verfügbaren Dachfläche mit Solarmodulen bestückt wird.

MiSpeL für Integration von Speichern

Eine zentrale Rolle bei der laufenden Energiewende spielen Stromspeicher, derzeit sind ihre Zahlen aber noch überschaubar. Günstigere Bedingungen für deren Verbreitung soll MiSpeL liefern. Hierbei handelt es sich um eine Festlegung der Bundesnetzagentur, mit der die Behörde Batteriespeicher sowie E-Auto-Ladepunkte flexibler und bidirektional ins öffentliche Stromnetz integrieren möchte. MiSpeL soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Aktuell dürfen Besitzer eines Batteriespeichers diesen nur mit Strom aus der Solaranlage laden. Das Laden mit Netzstrom ist untersagt, andernfalls droht dem Betreiber, die EEG-Förderung zu verlieren.
Nach der neuen MiSpeL-Regelung darf der Betreiber den Speicher künftig auch mit Netzstrom laden, ohne finanzielle Vorteile aufs Spiel zu setzen. Damit kann der Betreiber risikofreier die Preisunterschiede an den Strombörsen nutzen, also günstig laden und für einen deutlich höheren Preis entladen. Das soll einen netzdienlicheren Betrieb ermöglichen. In diesem Rahmen sind drei Modelle vorgesehen. Welches sich lohnt, hängt von individuellen Anlagedaten ab und lässt sich nicht pauschalisieren.

AgNes: Netzentgelte bald auch für Solar

Eine gewisse Verteuerung für Solaranlagenbetreiber stellt hingegen AgNes dar. Nach dieser Netzentgelte-Reform sollen künftig auch Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage diese Abgabe bezahlen. Bis voraussichtlich April 2029 sind sie noch von dieser befreit.
Demnach erhöht sich laut der Bundesnetzagentur die Belastung für sogenannte Prosumer, also Haushalte mit eigener Solaranlage und Eigenverbrauch, um bis zu 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Regionale Unterschiede sind möglich.
Konkret sollen künftig neue Erzeugungsanlagen über 30 kW ab 2029 ein Kapazitäts- oder Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr zahlen. Steckersolaranlagen sind im jetzigen Entwurf ausdrücklich davon ausgenommen.
Solar

Ein Balkonkraftwerk am 1. September 2024 an einem Balkon in Erfurt. Diese Anlagen bestehen meist aus nur 1 bis 4 Solarmodulen und werden über eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Trotz der Reformen gilt für die sogenannten Balkonkraftwerke weiterhin die Einspeisegrenze von maximal 800 Watt. Das bedeutet, selbst wenn die Solarmodule 2 kW Nennleistung besitzen – was hier die Modulleistungsgrenze ist –, sind die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt. Somit bringt eine höhere installierte Modulleistung, zumindest in der Spitze, nicht mehr Leistung ins Haus – und bei Stromüberschuss ins Netz.

Wo gibt es Überlappungen und gemeinsame Wirkungen?

In bestimmten Aspekten überlappen sich die drei Reformen. Bei der Leistung einer Solaranlage setzt das EEG 2027 eine klare Begrenzung von dauerhaft 50 Prozent. AgNes reguliert die Leistungsabgabe bei Anlagen über 30 kW indirekt über den genannten Kapazitätspreis.
Bezüglich Einspeisemengen und -zeiten ist erneut die 50-Prozent-Kappung des EEG 2027 zu nennen sowie die Nulleinspeisungsoption. Eine Begrenzung der förderfähigen Einspeisemenge bewirkt auch MiSpeL. Die Marktintegrationsfestlegung sieht eine gesetzliche Pauschalgrenze von 500 Kilowattstunden pro kW vor.
Bezüglich der Einspeisevergütung: diese fällt mit dem EEG 2027 für künftige Solaranlagen weg. Allerdings kann MiSpeL noch einen Teil der Förderung bei flexibler Speichernutzung erhalten. AgNes wirkt hierbei indirekt über höhere Netzkosten.
Alle drei Reformen legen Wert auf eine verstärkte Nutzung von Stromspeichern, die ihrerseits mit Anschaffungs- und laufenden Kosten verbunden sind. Das EEG 2027 sorgt dafür, dass sie angesichts der Abregelung fast unverzichtbar werden. MiSpeL macht Speicher wirtschaftlich flexibler, während AgNes neue größere Speicher leicht belastet, jedoch kleine Heimspeicher weitgehend unberührt lässt.

Lohnt sich eine Solaranlage noch?

Wer eine Solaranlage errichten möchte, sollte das möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen haben, sofern in den kommenden Monaten noch Solarmonteure mit freien Kapazitäten verfügbar sind. Dann erhalten die Betreiber weiterhin die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, ohne 50-Prozent-Dauerdrosselung. Ab 2027 gewinnt der Eigenverbrauch verstärkt an Bedeutung.
Erlaubt werden auch weiterhin Balkonkraftwerke und Dachsolaranlagen sein, letztere Neuanlagen ab 2027 zu genannten Rahmenbedingungen.
Um den Strom künftig optimal zu nutzen, ist der Stromverbrauch des Anlagenbesitzers relevant. Haushalte mit wenig Verbrauch kommen kaum auf ihre Kosten. Wer über die Mittagszeit wenig Verbrauch hat, weil er unterwegs oder auf der Arbeit ist, sollte über einen Stromspeicher zur Solaranlage nachdenken. So kann der Haushalt den Solarstrom auch in den Abendstunden im Haus verbrauchen.
„Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt“, hat aquu, das Forschungsinstitut für Batteriespeicher, ermittelt. Für heutige und frühere Anlagen mit oder ohne Stromspeicher liegt die Amortisationszeit zwischen 8 und 16 Jahren.

Darauf sollten Sie achten

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Faktoren, die Sie bei Anschaffung einer Solaranlage ab 2027 berücksichtigen sollten.
  • Eigenverbrauch maximieren: Das kann beispielsweise in Kombination mit der Installation einer Wärmepumpe, oder der Anschaffung eines E-Autos gelingen. Wer auch dann mehr Strom verbraucht, wenn die Sonne dunkel und der Speicher leer ist, erhöht seine Stromrechnung.
  • Stromspeicher ausreichend dimensionieren: Generell gilt eine Speicherkapazität von 1 bis 1,5 kWh pro 1.000 kWh Jahresverbrauch als sinnvoll. Für Verbraucher, die sich nachts häufig ihr E-Auto aufladen, empfiehlt sich auch eine größere Speicherkapazität.
  • Größe der Solaranlage anpassen: Lieber kleiner und gut ausgelastet als maximal groß mit hoher Abregelung.
  • Timing: Eine Inbetriebnahme 2026 garantiert Erlöse aus der Einspeisevergütung.
  • Technik: Ab 2027 ist das Energiemanagement deutlich relevanter. Wichtige Komponenten sind Smart Meter und moderne Wechselrichter.
  • Angebote vergleichen: Egal ob 2026 oder 2027 empfiehlt es sich, nicht das erstbeste und unter Umständen teures Angebot zu wählen. Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Zudem gibt es oftmals Förderungen und regionale Programme.
  • Anmeldungen: Eine Solaranlage muss generell im Marktstammdatenregister eingetragen und – im Falle einer Dachanlage – der Netzbetreiber informiert werden. Auch wer in Miete oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lebt, sollte sich die entsprechende Zustimmung einholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Übersicht dient nicht als Ersatz für eine fachkundige Beratung. Regelungen können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern.