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Millionen Haushalte können Strom und Gas nicht bezahlen

Hohe Strom- und Gaspreise übersteigen bei Millionen Haushalten in Deutschland die finanziellen Möglichkeiten. Etwa 3,8 Millionen Menschen hierzulande lebten im Jahr 2025 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Rechnungen von Energieversorgern im Zahlungsverzug waren.
Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 4,6 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil war jedoch erneut niedriger als ein Jahr zuvor (5,0 Prozent). Wer zur Miete wohnt, konnte Rechnungen von Versorgungsbetrieben demnach häufiger nicht bezahlen, als das bei Menschen mit Wohneigentum der Fall war.

Vielfältige Belastungen für Haushalte

Im laufenden Jahr gab es zuletzt etwas Entlastung bei den Preisen für Haushaltsenergie: Im August 2026 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 0,7 Prozent weniger zahlen als ein Jahr zuvor. Die Preise für Strom (minus 5,5 Prozent), Erdgas einschließlich Betriebskosten (minus 2,9 Prozent) und Fernwärme (minus 1,0 Prozent) sanken.
Heizöl war hingegen fast 50 Prozent teurer als im August 2025. Auch andere Energiepreise sind weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau, nachdem sie vor allem im Jahr 2022 nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine rasant in die Höhe geschnellt waren.
Hohe Strom- oder Gasrechnungen sind zudem nicht die einzige Belastung für Privathaushalte: Die Preise für Wohnungsnebenkosten wie Wasserversorgung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung sind zuletzt überdurchschnittlich gestiegen. Sie lagen im August 2026 um 3,1 Prozent höher als im Vorjahresmonat. (dpa/red)
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Wohnungsnot in Europa: EU nimmt Ferienwohnungen ins Visier

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.
„Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.

Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen

Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand.
Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.
Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.

Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen

„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg.
Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auch auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034.
Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.“ Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.

Millionen Übernachtungen

2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen. (dpa/red)
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Wohnungskrise: Angst vor Mietanstieg und Wohnungsverlust

Viele Mieter treibt die Sorge um, im Falle eines erforderlichen Umzugs keine angemessene neue Wohnung zu finden. Jeder zweite Mieter in Deutschland (50 Prozent) befürchtet, im Bedarfsfall keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in seinem aktuellen „Mietenreport 2026“ hin.
Eine vom Mieterbund in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa zeigt zudem, dass sich 29 Prozent der Mieter Sorgen machen, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Befragten berichteten, ihre Wohnkosten – Miete beziehungsweise Nebenkosten – seien in den zurückliegenden zwölf Monaten gestiegen.
Es wurden 1.021 Mieter zwischen dem 29. Juni und dem 7. Juli befragt. Die Umfrage ist den Angaben zufolge bezogen auf die Mieter in Deutschland repräsentativ.

Mieterbund: Viele ziehen die Mietpreisbremse gar nicht

Die Mietenkrise habe sich verfestigt, bilanziert DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Viele Mieter lebten in Angst vor Wohnungsverlust, was teils auch dazu führe, dass sie davor zurückschreckten, ihre Rechte geltend zu machen – etwa mit einer Forderung nach Reduzierung der Miete unter Verweis auf die Mietpreisbremse.
Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

Woran Mieter sparen

Damit Mieter ihre Wohnkosten stemmen können, sparen sie laut Mieterbund an anderer Stelle.
Gut jeder Zweite (52 Prozent) legt deshalb den Angaben zufolge weniger Geld fürs Alter zurück. Jeder Vierte (25 Prozent) gibt demnach weniger Geld für gesunde Lebensmittel aus.
Zudem hat laut DMB jeder vierte Miethaushalt nur einen sehr begrenzten finanziellen Puffer, um etwa bei Jobverlust, im Falle
einer Trennung oder bei längerer Krankheit weiter genügend Geld für die Miete aufzubringen. Jeder Zehnte (zehn Prozent) könnte die Miete nur weniger als einen Monat aufbringen, falls plötzlich 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens wegbrechen sollten.

Hoher Anteil des Einkommens für Miete und Nebenkosten

Aus der Wohnungskrise sei längst eine „Sozialstaatskrise“ geworden, stellt der Mieterbund fest. 2025 mussten 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen.
Damit liegt Deutschland EU-weit auf Platz drei hinter Griechenland und Dänemark, wo der Anteil noch höher ist. Der Durchschnittswert in der EU lag im vergangenen Jahr bei 7,7 Prozent.
Die vom Kabinett im April beschlossenen Verschärfungen im Mietrecht sieht der DMB zwar positiv. Ausreichend, um Mietern die Angst vor Kostensteigerungen und Wohnungsverlust zu nehmen, sind sie aber aus Sicht des Dachverbands nicht.
Dafür seien unter anderem für eine bestimmte Zeit ein „bundesweiten Mietenstopp“ und Bußgeldzahlungen für Vermieter nötig, die Wuchermieten verlangen beziehungsweise gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen, sagt Weber-Moritz.

Bundestag hat über Vorschläge noch nicht entschieden

Der Entwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag noch entscheiden muss, sieht strengere Vorgaben für die Vermietung möblierter Wohnungen vor.
Wer als Mieter einen Indexmietvertrag unterschrieben hat, soll in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, vor besonders hohen Mietkostensteigerungen bei stark steigender Inflation geschützt werden.
Kurzzeit-Mietverträge sollen im Regelfall für maximal ein halbes Jahr erlaubt sein. Geplant ist zudem eine Regelung, die es Mietern, die mit den Mietzahlungen in Verzug sind, erleichtert, eine Kündigung abzuwenden. Vor allem bei diesem Teil des Entwurfs sehen Fachpolitiker der Union noch Diskussionsbedarf.
Die DMB-Präsidentin dagegen findet, bei der Regulierung des Mietrechts „braucht es einfach deutlich mehr, als das, was in der Bundesregierung derzeit diskutiert wird“.
Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert: „Der Mieterbund beschreibt die Krankheit inzwischen ziemlich genau – verlangt aber immer wieder nach derselben falschen Medizin.“ Mehr Regulierung schaffe keine einzige zusätzliche Wohnung, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Bundesbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum geplant

In Deutschland fehlten aktuell rund 1,4 Millionen Wohnungen, erklärt der Mieterbund. Die Anfang Juli vom Koalitionsausschuss angekündigte Gründung einer Bundesgesellschaft könne bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zumindest teilweise Abhilfe schaffen, sagt Weber-Moritz.
Ein weiterer sinnvoller Schritt wäre es aus ihrer Sicht, dafür zu sorgen, dass Sozialwohnungen mit niedriger Miete für unbegrenzte Zeit nur an Menschen mit geringem Einkommen vermietet werden dürfen.
Nach geltendem Recht darf eine solche geförderte Wohnung normalerweise nach einem bestimmten Zeitraum – beispielsweise nach 30 Jahren – frei vermietet werden. Auf die hohen Baukosten angesprochen, schlägt der Mieterbund vor, die Bodenpreise zu deckeln und kommunale Flächen zu nutzen. (dpa/red)
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Linker Mietendeckel laut Rechtswissenschaftler verfassungsgemäß – CDU: Wäre der „Todesstoß“

Mieten einfrieren, Mieten deckeln, Mieten senken: Die Linke will erheblich in den Wohnungsmarkt und die Rechte von Vermietern eingreifen, um Mieter zu entlasten. Ihr Modell für einen „bundesweiten Mietendeckel“ legten Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann und Wohnungsbauexpertin Caren Lay in Berlin vor – zusammen mit einem Rechtsgutachten des Regensburger Juristen Thorsten Kingreen. Der Universitätsprofessor hält die Eingriffe für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Linke hat die Begrenzung der Mieten seit Jahren als Topthema für sich entdeckt. Im Wahlkampf vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September spielt es für die Partei eine entscheidende Rolle. Dort macht sich Spitzenkandidatin Elif Eralp Hoffnungen, Regierende Bürgermeisterin zu werden.

Zweistufiges Modell

In einem Antrag an den Bundestag plädiert die Oppositionspartei für ein zweistufiges Modell: Zuerst soll ein „Mietenstopp“ die bundesweite Mietenentwicklung einfrieren, sowohl im Bestand als auch bei neuen Verträgen. Schritt zwei wäre der „bundesweite Mietendeckel“. Die jeweilige Obergrenze soll nach Plänen der Linken aber lokal unterschiedlich sein und unterschiedlich strengen Maßstäben folgen – nach drei Kategorien: nicht angespannter Wohnungsmarkt, angespannter Wohnungsmarkt und „Wohnungsnotlage“.
Die lokalen Mietobergrenzen sollen dem Konzept zufolge weder bei bestehenden noch bei neuen Verträgen überschritten werden dürfen, es sei denn, der Wohnungsmarkt vor Ort ist entspannt. Mieterhöhungen wären außerhalb von „Wohnungsnotlagen“ weiter möglich, wenn auch begrenzt auf sechs bis zehn Prozent binnen drei Jahren. „Überhöhte Mieten“ sollen in angespannten Märkten auch abgesenkt werden können.
Die Linke will zudem die Berechnung des Mietspiegels ändern: Einbezogen werden sollen demnach Bestands- und Sozialmieten, nicht aber „Wuchermieten“. So soll eine „echte Durchschnittsmiete“ errechnet werden, die laut Linke um sechs Prozent unter dem bisherigen Mietspiegel läge.

Rechenmodell geht von deutliche Effekten aus

Der Stadtsoziologe Andrej Holm von der Humboldt-Universität Berlin hat die möglichen Effekte des Linken-Modells berechnet. In einem Arbeitspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht er davon aus, dass die Angebotsmieten in Berlin halbiert würden von durchschnittlich knapp 16,60 Euro auf 8,07 Euro. In Städten wie Hamburg, München und Frankfurt würden die Angebotsmieten diesen Berechnungen zufolge um ein Drittel sinken.
Die Bestandsmieten würden demnach langsamer steigen. Die Option einer Senkung „überhöhter Mieten“ in Wohnungsnotgebieten auf die neu berechnete „Durchschnittsmiete“ ergäbe sich diesen Berechnungen zufolge zum Beispiel in München eine mittlere Mietsenkung der betroffenen Wohnungen um 5,45 Euro pro Quadratmeter, wie es weiter heißt.

Gutachter: Eigentum unterliegt Sozialbindung

Gutachter Kingreen hält dies alles für zulässig, trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Diese Garantie schütze Vermieter nicht grundsätzlich vor starken Eingriffen in die Mietpreisbildung, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens.
Eigentum unterliege einer Sozialbindung, die bei Wohnraum besonders ins Gewicht falle. „Mietobergrenzen sind daher kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff, sondern grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums“, heißt es weiter.

CDU: Wäre der „Todesstoß“

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wies das Modell der Linken schon vor der offiziellen Vorstellung zurück und nannte die Forderungen der Partei ignorant und verantwortungslos.
„Ein Mietendeckel wäre der Todesstoß für den Wohnungsbau“, erklärte Luczak. „Ein Mietendeckel hilft den Mietern nicht, er schadet ihnen.“ (dpa/red)
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Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
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Günstige Häuser gibt‘s nur noch auf dem Land

Wer in Deutschland ein günstiges Einfamilienhaus sucht, wird nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln quasi nur noch auf dem Land und in strukturschwachen Regionen fündig.
Im Vergleich der sechzehn Bundesländer sind Eigenheime demnach im Saarland, Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt am billigsten. Ein Modellhaushalt muss dort im Schnitt gut ein Viertel des Nettoeinkommens für die monatlich fällige Rate des Immobilienkredits ausgeben.
Am anderen Ende der Skala stehen Berlin, Bayern und Hamburg, wo die Abzahlung des Immobilienkredits im Schnitt an die vierzig Prozent des Nettoeinkommens oder mehr verschlingt. Das teilte der Finanzierungsvermittler Interhyp mit, der die Studie bei den Kölner Ökonomen in Auftrag gegeben hatte.

Gut ein Drittel des Monatseinkommens bei Finanzierung tragbar

IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und seine Mitarbeiter werteten die Einfamilienhauspreise in sämtlichen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands aus.
Dabei gingen die Ökonomen von einer Familie mit zwei Kindern und einem für Eigenheiminteressenten typischem Einkommen im siebzigsten Perzentil aus – also Käufer mit höherem Einkommen als 70 Prozent der deutschen Haushalte.
Als tragbar gelten im „Erschwinglichkeitsindex“ monatliche Ausgaben für die Immobilie von bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens, im Index markiert durch die Zahl 100. Je weiter der Index unter 100 liegt, desto weniger erschwinglich, je höher über 100, desto eher leistbar.
Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 103, doch sind die regionalen Preisunterschiede immens. Wenig überraschend: Neben dem seit Jahrzehnten bekannt teuren München liegen auch die sechs übrigen größten deutschen Städte sowie deren Umland im eher unerschwinglichen Bereich des Indexes.
Anders sieht es in kleineren Großstädten und deren Nachbarlandkreisen aus, wo ein Musterhaushalt laut Studie im Schnitt etwa ein Drittel seines Einkommens für die Abzahlung des Einfamilienhauses ausgeben muss, und damit noch im Rahmen der Erschwinglichkeitsformel liegt.

Immense Unterschiede auch innerhalb der Länder – Beispiel Bayern

Doch auch die Durchschnittspreise in den Ländern verdecken zum Teil große regionale Unterschiede.
Am leichtesten erschwinglich sind Einfamilienhäuser im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein (Indexwert 187) und im Kreis Rhön-Grabfeld, Bayerns nördlichstem Landkreis in Unterfranken (184). Dort verzehrt der Hauskauf weniger als ein Fünftel des Nettoeinkommens des angenommenen Musterhaushalts.

Speerspitze der Unbezahlbarkeit: München und neun Umlandkreise

Für eine Mehrheit unbezahlbar hingegen ist ein Eigenheim am anderen Ende der Republik im Kreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Indexwert von 53. Hier müsste ein Musterhaushalt zwei Drittel seines Nettoeinkommens für die Monatsrate ausgeben.
Garmisch steht nicht allein: Die Top Ten der zehn teuersten Kommunen und Städte werden von München und den Kreisen rund um die bayerische Landeshauptstadt und im Alpenvorland in Beschlag genommen.

… aber Potsdam nur knapp dahinter

Auf dem zehnten Platz liegt Ebersberg im Osten Münchens, auch dort kostet die Monatsrate den Musterhaushalt laut IW noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) des Monatseinkommens.
„Dies sind Werte, die weit jenseits jeder marktüblichen Tragbarkeitsgrenze liegen und den Einfamilienhauserwerb für den betrachteten Musterhaushalt rechnerisch ausschließen“, schreiben Voigtländer und Kollegen.
Auf Platz elf folgt dann eine ostdeutsche Stadt: das bei den Begüterten beliebte Potsdam vor den Toren Berlins (Indexwert 66).

Kleinere Großstädte und Umland noch bezahlbar

Nach Bevölkerungsverteilung betrachtet, wohnt demnach weniger als die Hälfte der Musterhaushalte in Kommunen mit leistbaren Preisen: „Etwa 45 Prozent der betrachteten Modellhaushalte leben in keiner der Top-Sieben-Metropolen oder deren Umland und damit in einer Region, in der der Erwerb eines Einfamilienhauses erschwinglich ist“, sagte Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht.
Auf bessere – beziehungsweise günstigere – Zeiten in näherer Zukunft zu hoffen, könnte demnach vergeblich sein: „Ich rechne weder mit spürbar besseren Finanzierungskonditionen noch mit einem massiven Rückgang bei den Preisen“, wird IW-Ökonom Voigtländer in der Interhyp-Mitteilung zitiert. (dpa/red)
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Miete für viele schwer bezahlbar – Was vom Kauf abhält

Miete und Nebenkosten überfordern immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der 1.109 Mieter, die YouGov für die Postbank repräsentativ befragt hat, können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Fast jeder achte Mieter (12,2 Prozent) lebt nach eigener Einschätzung über seine finanziellen Verhältnisse.
Nur noch gut ein Drittel (34,1 Prozent) der Anfang Juli befragten Mieter gaben an, sich ihre Wohnkosten „gut leisten“ zu können. Bei der Vergleichsumfrage 2023 sagten dies noch mehr als 44 Prozent.
„Wohnen wird für immer mehr Mieter zu einer finanziellen Zumutung“, sagt Ulrich Stephan, Chefanlagestratege Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, zu der die Postbank gehört.
Die Ergebnisse der Umfrage seien „ein Hinweis darauf, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für unsere Gesellschaft geworden ist und wie stark sich die Lebenswirklichkeit von Mietern und Eigentümern inzwischen auseinanderentwickelt hat“.

Großer Wunsch nach Wohneigentum

Die Mehrheit der Mieter (rund 60 Prozent) muss der Umfrage zufolge 30 Prozent oder mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um ihre Wohnkosten zu bezahlen.
Bei einem knappen Drittel (29,7 Prozent) der 1.109 Mieter sind es nach eigener Schätzung sogar mindestens 40 Prozent. Die übrigen sagten, sie wüssten es nicht oder machten gar keine Angaben.
Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde für den Immobilienkauf: fehlendes Eigenkapital. Fast jeder Zweite (45,8 Prozent) der insgesamt 2.016 Befragten meint, dass Wohneigentum am ehesten durch ein Erbe erreichbar ist. (dpa/red)
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27.07.2026 | Ölpreise fallen deutlich | Miete für viele schwer bezahlbar | Waldbrand bei Bordeaux „insgesamt stabil“

HEUTE8:04 Uhr

Waldbrand bei Bordeaux „insgesamt stabil“

Der Waldbrand in der Gironde im Südwesten Frankreichs ist laut Präfektur insgesamt stabil. 42.000 Hektar Land wurden verwüstet, 220.000 Menschen evakuiert. Lösch- und Rettungsarbeiten dauern an. Die Feuerwehr befürchtet eine mögliche Verschärfung der Lage mit höheren Temperaturen am Dienstag.

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HEUTE7:46 Uhr

Marineschiffbauer will europäische Kräfte bündeln

Der Chef des Marineschiffbauers TKMS, Oliver Burkhard, fordert eine stärkere Bündelung der europäischen Werftenindustrie und schlägt einen „Seabus“ nach Vorbild von Airbus vor. Mit dem spanischen Navantia prüft TKMS den Bau von U-Boot-Teilen in Spanien. Für Indien rechnet er zum Jahresende mit Verträgen über sechs U-Booten.

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HEUTE7:22 Uhr

Venedig kassiert mehr als fünf Millionen Euro Eintritt

Venedig nahm in diesem Jahr mit dem Eintritt für Tagesgäste mehr als fünf Millionen Euro ein, mehr als 650.000 Besucher zahlten an 60 Tagen meist 10 Euro. Wer als Tourist länger bleibt, ist davon ausgenommen. Bürgermeister Venturini erwägt, künftig 30 bis 50 Euro zu verlangen – dem müsste die italienische Regierung zustimmen.

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HEUTE6:48 Uhr

Zwei Tote bei Schüssen in Seattle

In der Innenstadt von Seattle sind am Sonntagabend zwei Menschen durch Schüsse getötet und fünf weitere verletzt worden. Ob der oder die Täter gefasst wurden und welche Hintergründe das Gewaltverbrechen hat, war zunächst unklar.
Bewaffnete Einsatzkräfte rückten zum Seattle Center aus.

Bewaffnete Einsatzkräfte rückten zum Seattle Center aus.

Foto: Nick Wagner/The Seattle Times/AP/dpa

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HEUTE4:42 Uhr

Jeder zweite Mieter kann sich Wohnen kaum noch leisten

Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der 1.109 befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde: fehlendes Eigenkapital.

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HEUTE3:36 Uhr

Großbritanniens neuer Premier Burnham empfängt Selenskyj

Der neue britische Premierminister Andy Burnham empfängt heute den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Großbritannien will der Ukraine die Rechte an einer neuen Technik zur elektronischen Störung russischer Luftabwehrsysteme überlassen. Tausende der Geräte wurden bereits geliefert.
Seit einer Arbeitswoche im Amt: Andy Burnham

Seit einer Arbeitswoche im Amt: Andy Burnham

Foto: Ben Birchall/PA Wire/dpa

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HEUTE1:31 Uhr

Hoffnung auf Entspannung: Ölpreise fallen deutlich

Die Ölpreise sind zu Beginn des asiatischen Handels am Montag um mehr als fünf Prozent gefallen. Händler schöpften nach zwei Nächten ohne neue US-Angriffe auf den Iran Hoffnung auf eine Entspannung und mögliche neue Verhandlungen zwischen Washington und Teheran.

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HEUTE0:30 Uhr

Linke stellt Fünf-Punkte-Plan gegen Hitzewellen vor

Die Linke will heute ihren „5-Punkte Hitzeschutzplan“ vorstellen. Kernpunkte sind ein Hitze-Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Freien, verbindliche Hitzeschutzregeln für Arbeitsplätze in Innenräumen sowie kühle Schutzräume, die für alle innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein sollen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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Waldsiedlung Zehlendorf wird Unesco-Welterbe

Ein weiteres Kapitel deutscher Architekturgeschichte hat weltweite Anerkennung erfahren: Die Waldsiedlung Zehlendorf im Berliner Südwesten ist in die begehrte Unesco-Welterbeliste aufgenommen worden. Dies beschloss das Unesco-Komitee während seiner Sitzung im südkoreanischen Busan.
Es handelt sich dabei um keinen neuen Eintrag in die Welterbeliste, sondern eine Erweiterung des bereits 2008 anerkannten Welterbestätte „Siedlungen der Berliner Moderne“.
Zu dieser zählen nun insgesamt sieden Siedlungen, darunter die bekannte Hufeisensiedlung im Bezirk Neukölln und die Weiße Siedlung in Reinickendorf.
„Mit ihrer einzigartigen Verbindung von Architektur, Waldlandschaft und urbaner Infrastruktur erweitert die Waldsiedlung Zehlendorf das bestehende Welterbe um eine ganz eigene Facette“, sagte die deutsche Unesco-Botschafterin Kerstin Pürschel über die Entscheidung in Busan.
Die Wohnsiedlung gilt mittlerweile als sehr gut instandgesetzt.

Die Wohnsiedlung gilt mittlerweile als sehr gut instandgesetzt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Visionäre Wohnkonzepte

Laut Maria Böhmer, Präsidentin der deutschen Unesco-Kommission zeigen die Siedlungen der Berliner Moderne bis heute, worauf es bei gutem, bezahlbarem und gesundem Wohnen ankommt.
„Die Erweiterung um die Waldsiedlung Zehlendorf macht deutlich, wie visionär diese Wohnkonzepte vor hundert Jahren waren – und wie aktuell sie noch immer sind“, sagte Böhmer.
Erbaut wurde die Waldsiedlung Zehlendorf von 1926 bis 1932 unter der federführenden Planung von Architekt Bruno Taut gemeinsam mit Hugo Häring und Otto Rudolf Salvisberg. Die Gebäude im Bauhausstil lösten während ihrer Entstehung heftige Widerstände innerhalb politisch konservativer Kreise aus.

Leitmotiv „Licht, Luft und Sonne“

Unter dem Leitmotiv „Licht, Luft und Sonne“ stellt die Waldsiedlung die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen während einer Zeit in den Mittelpunkt, als dies noch kaum üblich war.
Bruno Tauts Vision verbindet moderne, offene Architektur in einem von Grünflächen und Bäumen geprägten Umfeld. Ebenfalls wollte man bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten schaffen.
Eine Besonderheit der Waldsiedlung ist, dass sie flächenmäßig die größte aller Siedlungen der Berliner Moderne ist. Inmitten der Waldsiedlung befindet sich auch die Ladenstraße im U-Bahnhof Onkel Toms Hütte – das revolutionäre Konzept, ein Einkaufszentrum direkt an einen Bahnhof anzubinden, war damals weltweit einmalig.
Wegen der bunten Fassaden wird die Siedlung auch Papageiensiedlung genannt.

Wegen der bunten Fassaden wird die Siedlung auch Papageiensiedlung genannt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Spitzname Papageiensiedlung

Hinzukommen die bunten Wände – gelbe, blaue, grüne oder bordeauxrote Fassaden, dreifarbige Fensterrahmen, farbenfrohe Eingangstüren -, die der Waldsiedlung auch den Spitznamen Papageiensiedlung im Volksmund verliehen haben.
Etliche Prominente haben einst in der Siedlung gewohnt, darunter Schauspieler Theo Lingen oder der SPD-Politiker Julius Leber.
Von den 4.000 Menschen, die heute in der Waldsiedlung Zehlendorf beheimatet sind, freut sich allerdings nur ein Teil über die Entscheidung des Unesco-Komitees.
So sind einige Anwohner besorgt darüber, dass mit der Anerkennung als Unesco-Weltkulturerbe die Mieten steigen könnten sowie die ohnehin bereits hohen Denkmalschutzauflagen noch weiter verschärft werden könnten.
Das Unesco-Welterbekomitee tagt noch bis zum 29. Juli im südkoreanischen Busan, Südkorea. Insgesamt hat das Gremium über rund 30 Nominierungen für die Welterbeliste entschieden.
Ein weiteres Thema ist die Erhaltung von bestehenden Kultur- und Naturstätten, die von kriegerischen Konflikten, Naturkatastrophen und zunehmend von den Folgen des Klimawandels gefährdet werden. Etwa 60 Welterbestätten gelten derzeit als bedroht. In Deutschland befinden sich insgesamt 55 Welterbestätten. (dpa/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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Wohnen in Großstädten: Von 10,50 bis 23,70 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter

Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.

Bundesweit kaum noch reales Mietwachstum

Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.

München bleibt mit Abstand teuerster Mietmarkt

Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
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IW-Studie: Selbstnutzer gegenüber Vermietern benachteiligt

Wer sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, ist in Deutschland gegenüber Vermietern laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) steuerlich stark benachteiligt. Kauft man etwa eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro und zieht selbst ein, verliert man gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro, wie aus der Studie hervorgeht.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital liege in diesem Beispiel bei fast neun Prozent für Vermieter, für Selbstnutzer bei sechs Prozent. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Selbstnutzern bleibt das verwehrt. Außerhalb der Metropolen liegt der Steuernachteil bei der beispielhaften Wohnung demnach bei 40.000 bis 50.000 Euro.

Deutschland als Sonderfall in Europa

Die Studie vergleicht die Bundesrepublik mit sechs europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Frankreich und Österreich. In allen Vergleichsländern begünstigt das Steuerrecht demnach die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung.
Anders in Deutschland: Vermieter erzielen der Auswertung zufolge im Durchschnitt mit rund sieben Prozent die höchste Rendite aller untersuchten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.

Wohneigentumsquote in keinem anderen EU-Land so niedrig

Das zeige sich an der Wohneigentumsquote. In keinem anderen Land der Europäischen Union lebten so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. 2022 lag die Quote in Deutschland demnach bei nur 44 Prozent – im EU-Schnitt sind es rund 70 Prozent.
„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, sagte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg.“ (dpa/red)
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Hubertz will Baukosten senken: Anträge ab 2028 nur digital

Digitale Bauanträge, gebündelte Förderprogramme, schnellere Verfahren, mehr serielles Bauen: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit einem 13-Punkte-Plan die hohen Baukosten dämpfen und den Wohnungsmangel in Deutschland bekämpfen.
Hohe Kosten seien einer der Hauptgründe, warum in Deutschland zu wenig gebaut werde, heißt es in dem Aktionsplan, den Hubertz bei einer Konferenz der Bau- und Immobilienbranche in Frankfurt vorlegte. Es gehe bei
der Reduzierung der Baukosten oft nicht mehr nur darum, Bauen attraktiver zu machen, heißt es darin. „Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Bauprojekte überhaupt noch realisiert werden.“ Die Baukosten seien auf ein „unsägliches Niveau“ gestiegen, sagte Hubertz.

„Papieranträge nur in Härtefällen“

In dem Aktionsplan kündigte sie an, dass Bauanträge ab 2028 nur noch digital möglich seien sollen, das werde zum verbindlichen Regelweg. „Papieranträge sollen dann nur noch in begründeten Härtefällen zulässig sein.“ Ziel sei eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung.
Für Bauherren sollen zudem die verschiedenen Fördermöglichkeiten übersichtlicher werden, so Hubertz. Künftig werde die Neubauförderung in einem einzigen Förderprogramm Neubau gebündelt. Der Start des Programms sei für 2027 vorgesehen. „Die Möglichkeit des Aufbaus von Wohneigentum für Familien ist dabei ein zentrales Kriterium.“
Darüber sollen Planungsprozesse mit standardisierten Datenmodellen beschleunigt werden. Ziel sei es, die Dauer von Bauleitplanverfahren
auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.

Neubau in der Krise: Tiefstand seit 2012

Der Neubau in Deutschland stockt seit Jahren wegen gestiegener Baukosten, Kreditzinsen und zunehmender Regularien. Dazu wird der Besitz von Immobilien durch verschärfte Besteuerung und für Vermieter benachteiligende Gesetzgebung immer unattraktiver. 2025 wurden dem Statistischen Bundesamt zufolge 206.600 Wohnungen fertiggestellt, gut 45.000 weniger als im Vorjahr und ein Tiefstand seit 2012. Unter Anderem treibt der daraus resultierende Mangel an Wohnraum die Mieten in die Höhe, gerade in Städten. Experten erwarten im laufenden Jahr nur wenig Besserung. Zwar sind die Baugenehmigungen zuletzt stark gestiegen, aber der Einbruch in den Vorjahren wirkt nach. Zudem verteuern die hohen Energiekosten und gestiegene Zinsen erschweren Finanzierungen.

„Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband“

Hubertz will auch mit mehr standardisierten Bauweisen Abhilfe schaffen. Sie kündigte ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten und reduzierte Kosten in der Neubauförderung an. Das schaffe Anreize für serielles und modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen. In Deutschland werde oft teuer und konventionell Stein auf Stein gebaut, kritisierte sie. Serielles und modulares Bauen seien in der Baubranche im Aufwind. „Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband in der Fabrik.“
Der Aktionsplan umfasst aber auch bereits angekündigte Maßnahmen, wie den Gebäudetyp E, der es erleichtern soll, rechtssicher von Standards und technischen Normen abzuweichen, etwa bei Tiefgaragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Hubertz noch dieses Jahr vom Bundesjustizministerium vorgelegt werden. (dpa/tp)
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Mieterbund warnt: 6,6 Millionen Mieter am Limit

Rund 3,2 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen auf. Das zeigt eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt im Auftrag des Deutschen Mieterbunds.
Weitere 3,4 Millionen Mieterhaushalte geben demnach 30 bis 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Kaltmiete und Heizkosten aus. Insgesamt sei demnach jeder dritte Mieterhaushalt – rund 6,6 Millionen – überlastet.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz, sprach von alarmierenden Zahlen. „Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen.“

Hoher Anteil von Geringverdienern

Der Studie zufolge gehören von den fast 20 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland 42 Prozent oder 8,3 Millionen zum unteren Einkommensdrittel. Sie haben ein Haushaltsnettoeinkommen von im Schnitt 1.417 Euro pro Monat. Diese Gruppe sei mit ihren Wohnkosten am „finanziellen Limit“.
„Besonders betroffen sind die untersten 10 Prozent der Einkommensverteilung, sie haben eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 60 Prozent“, heißt es in der Studie. Diese basiert auf Daten aus dem jüngsten Mikrozensus 2022 zu Einkommen und Mieten. Die Zahl wurden anhand von Angaben des Statistisches Bundesamts auf den neusten verfügbaren Stand von 2024 fortgeschrieben.

Statistiker: Jeder neunte ist betroffen

Anders als der Mieterbund sieht das Statistische Bundesamt nur eine relativ kleine Minderheit der Bevölkerung von ihren Wohnkosten überlastet.
2025 waren davon 11,2 Prozent der Menschen in Deutschland oder rund jeder Neunte betroffen. Das ergab eine Berechnung auf Basis früherer europäischer Statistikdaten.
Das Statistische Bundesamt zieht die Grenze strenger und bezeichnet Haushalte erst als überbelastet, wenn sie über 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden.

Neue Mieter zahlen deutlich mehr

Der Mieterbund schreibt, der Anstieg der Mieten treibe die Wohnkostenbelastung vieler Haushalte nach oben, besonders für jene, die kürzlich umgezogen sind.
So seien die Mieten in Verträgen ab 2020 im Schnitt gut ein Fünftel höher und Mieterhaushalte hätten mit 33 Prozent eine deutlich höhere Wohnkostenbelastung als Haushalte, die vor 2020 eingezogen sind.
Besonders betroffen seien Großstädte: In Berlin lägen die Mieten von Haushalten, die nach 2020 eingezogen sind, durchschnittlich 29 Prozent über dem Schnitt aller Mietverträge. In München seien es 26 und in Frankfurt 25 Prozent.
Dahinter steckt, dass viele Menschen, die einen bezahlbaren Mietvertrag haben, einen Umzug scheuen – das friert die Mietmärkte förmlich ein. Die Wohnkostenbelastung in Metropolen liege bei über 30 Prozent und bei neuen Mietverträgen über 35 Prozent, so der Mieterbund.

Mehr Sozialwohnungen gefordert

Um die „Spirale immer stärker steigender Mieten“ zu stoppen müsse die Bundesregierung geplante Regelungen gegen Mietwucher durchsetzen, die Mietpreisbremse verschärfen und Verstöße mit höheren Bußgeldern, fordert Weber-Moritz. Die Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten und bis 2029 gilt, müsse entfristet werden und bundesweit wirken.
Der Mieterbund fordert ferner, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 von zuletzt 1,1 Millionen auf mindestens 2 Millionen Wohnungen steigen soll. Auch müsse es mehr öffentliche Wohnungen geben, um im Mietwohnungsmarkt „ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“. (dpa/red)
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deutschland

Deutlich mehr Vermieter sagen Nein zur Sanierung

Viele private Vermieter in Deutschland scheuen die energetische Sanierung ihrer Immobilien. Über die Hälfe (59 Prozent) plant derzeit keine Maßnahmen wie neue Heizungen oder Dämmungen, zeigt eine Umfrage der DI Deutschland.Immobilien AG und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das sind deutlich mehr als in einer Vorgänger-Befragung vor einem Jahr (48 Prozent).
Vermieter sähen sich mit zunehmenden politischen und energetischen Anforderungen konfrontiert, während zentrale Bedingungen oft unklar blieben. Befragt wurden für die Studie im Februar online rund 1.000 private Vermieter.
„Ohne klare Orientierung, realistische Anforderungen und praktikable Förderstrukturen wird die Transformation des Gebäudebestands nicht gelingen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Viele sehen Sanierung als weniger dringlich

In den vergangenen Jahren habe nur rund die Hälfte in energetische Maßnahmen investiert, heißt es im „Deutschland.Immobilien Vermieterreport“. Am häufigsten veränderten private Vermieter die Heizungen (34 Prozent), gefolgt von Fenstern (25 Prozent) und Dämmungen (18 Prozent).
Motivation waren vor allem langfristige Energieeinsparungen (53 Prozent), mehr Zufriedenheit der Mieter (41 Prozent) und Wertsteigerung (38 Prozent). Ökologische Gründe waren die Ausnahme (31 Prozent).
Wer verzichtete, nannte meist fehlende Dringlichkeit (64 Prozent), mangelnde Nachfrage seitens der Mieter (21 Prozent) oder Kosten (17 Prozent).
Wie die Umfrage weiter zeigt, stammt der Immobilienbestand privater Vermieter überwiegend aus den Jahren 1949 bis 1978 sowie 1979 bis 1994 – hier herrscht in aller Regel energetischer Sanierungsbedarf.

Schlüssel für Klimaziele

Der Gebäudesektor ist zentral, um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, er verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen.
Die große Mehrheit der rund 44 Millionen Wohnungen hierzulande heizt mit Öl und Gas, über 60 Prozent werden von privaten Vermietern vermietet. Die meisten sind laut Studie mindestens zehn Jahren am Mietmarkt aktiv. 58 Prozent vermieten eine Wohnung, weitere 19 Prozent zwei.
Die frühere Ampel-Regierung wollte mit dem Heizungsgesetz mittelfristig die Abkehr von Heizungen mit fossilen Brennstoffen durchsetzen. Die amtierende Bundesregierung hat das Gesetz reformiert und die Vorgabe gestrichen, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Nun soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zum Einsatz kommt. Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. (dpa/red)
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gesellschaft

Ab in die Balkonschule: Gärtnern auf engstem Raum

„Hier sind noch ein paar Quadratzentimeter frei“, freut sich Elke Schmude und setzt Kapuzinerkresse in ein Vertikalbeet. Auf sieben Etagen wachsen dort bereits unter anderem Asiasalate, Schnittlauch, Erdbeeren und Kornblumen. „Man muss sich einfach mal trauen, wenn es nicht wächst, dann eben nicht“, sagt die Berlinerin.
Ein Kurs im Balkongärtnern von Birgit Schattling ist in vollem Gange. Seit Jahren vermittelt sie Balkonbesitzern im deutschsprachigen Raum in Online-Kursen und -Kongressen, wie sich auch kleinste Flächen bepflanzen lassen.
Mit der Balkonschule in Berlin hat sie ihr Angebot nun um einen physischen Ort ergänzt. „Hier kann man fühlen, sehen, kosten“, sagt Schattling.
Auch die Anzucht - hier von Mangold - wird in der Schule von Birgit Schattling geübt.

Auch die Anzucht – hier von Mangold – wird in der Schule von Birgit Schattling geübt.

Foto: Anja Sokolow/dpa /dpa

Hände in die Erde stecken statt vor dem Bildschirm sitzen

Auf dem Gelände der Atelier Gardens, einem historischen Film- und Fernsehcampus, wird das ganze Jahr über gemeinsam gesät, pikiert, gepflanzt und geerntet. Die Teilnehmer schätzen vor allem den direkten Austausch.
„Das ist viel besser als ein Online-Kurs, hier kann ich die Hände in die Erde stecken und muss nicht im dunklen Kämmerlein vor dem Bildschirm sitzen“, sagt Bettina Schäfer.
Mitgärtnerin Bärbel Schäfer hat der Kurs wieder zu neuem Schwung verholfen. Neben einem Balkon hat sie auch einen Garten. Doch zuletzt fehlte der Antrieb. „Ich wollte mich schon gar nicht mehr damit beschäftigen“, sagt die Rentnerin. Doch das gemeinsame Gärtnern in der Balkonschule habe ihr wieder neue Motivation gebracht.
Vertikalbeete bieten viel Platz auf kleinem Raum.

Vertikalbeete bieten viel Platz auf kleinem Raum.

Foto: Anja Sokolow/dpa-Zentralbild/dpa

Obstbäume? Alles geht, außer Walnüsse

In der Balkonschule wächst und gedeiht vieles: Johannisbeeren, Glockenblumen, Kletterrosen und selbst Aprikosen. „Man lernt hier, dass man auch Sträucher gut auf Balkonen pflanzen kann“, sagt Elke Schmude. Auch Obstbäume seien möglich, nur keine Walnüsse, ergänzt Schattling.
Genutzt wird jeder Zentimeter: Neben klassischen Töpfen dienen auch eine Sauciere oder ein Wäschekorb als Pflanzgefäße. Besonders stolz ist Schattling auf die sogenannte Klimaterrasse, eine Kombination aus Vertikalbeeten und begrünter Pergola. Klettererbsen, Feuerbohnen, Kiwis, Passionsblumen und Wein spenden Schatten und liefern Erträge.
„Das ist die Lösung für überhitzte Terrassen und Balkone. Ab Mai bleiben Südlagen oft ungenutzt – Menschen ziehen sich hinter Jalousien in den Innenraum zurück“, sagt Schattling, die auf dem Gelände auch einzelne Workshops, Teamnachmittage und Vorträge anbietet.

Ein Boom aus Corona-Zeit

Das Gärtnern auf Balkonen habe in der Corona-Zeit einen Boom erlebt, weil alle Zuhause gewesen seien, sagt eine andere Balkon-Gärtnerin, die Journalistin, Podcasterin und Autorin Melanie Öhlenbach aus Bremen. Seit 2020 hat sie fünf Bücher zum Thema veröffentlicht, zuletzt „Klimahelden auf dem Balkon“.
„Inzwischen beschäftigen sich auch viele Menschen mit der Frage, wo die Lebensmittel überhaupt herkommen und wie sie produziert wurden“, so Öhlenbach. Der Wunsch nach Selbstversorgung spiele zunehmend eine Rolle und auch die Preise seien ein Grund, selbst zu gärtnern.
Auch Öhlenbach gibt Kurse. „Wissen und Fertigkeiten gehen verloren, wenn man sie nicht mit anderen teilt und weitergibt“, betont sie. Es sei noch einmal etwas anderes, das unmittelbar, zusammen, vor Ort, also ohne Bildschirm und Smartphone, zu tun.
„Es braucht daher Orte, wo solche Begegnungen möglich sind – sei es selbst organisiert in der Nachbarschaft, im Kleingartenverein, an den Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen generell, in urbanen Stadtgartenprojekten oder eben der Balkonschule“, meint die Bremerin, die neben ihrem Balkon mittlerweile auch einen Garten bewirtschaftet.
Töpfe können auch bepflanzt werden.

Töpfe können auch bepflanzt werden.

Foto: Anja Sokolow/dpa

120 Pflanzen auf neun Quadratmetern

Schattling treibt das Balkongärtnern auf die Spitze: Auf neun Quadratmetern wachsen bei ihr 120 Pflanzen, darunter Sträucher und Obstbäume. Zudem nutzt sie fünf Fensterbretter und schafft Lebensräume für Insekten, Vögel und Eichhörnchen. „Ich bin mitten in Berlin und erlebe die Natur hautnah“, sagt die Buchautorin und Bloggerin.
Stadtgrün-Referentin Janna Einöder vom Naturschutzbund hat Schattling mal als „Balkon-Ultra“ bezeichnet. Aus ihrer Sicht seien die von ihr bepflanzten Balkone ökologisch wertvoll. „Doch nicht jeder muss eine Birgit Schattling sein“, sagt Einöder.
Man könne das Balkongärtnern auch im kleineren Maßstab betreiben, zum Beispiel mit Küchenkräutern. „Wenn viele kleine Flächen genutzt werden, ergibt das ein Mosaik in der ganzen Stadt“, so die Expertin. Und das komme zahlreichen Arten zugute, zum Beispiel Wildbienen, die einen Flugradius von nur wenigen Hundert Metern hätten.

„Geranien gehen gar nicht“

Das Potenzial sei aus Naturschutzsicht noch längst nicht ausgenutzt. Viele Balkone würden leider mit Pflanzen wie Petunien oder Geranien begrünt, die für Insekten nicht nützlich und oft auch noch mit Pestiziden belastet seien. Mehrjährige Stauden oder auch Wildblumen seien viel geeigneter, erklärte Einöder.
Der Nabu hat Pflanzlisten veröffentlicht. Passend zur jeweiligen Ausrichtung eines Balkons werden passende Arten empfohlen. „Geranien gehen gar nicht“, findet auch Schattling. Immerhin gebe es aber Bemühungen, ursprünglichere Varianten zu züchten, die auch attraktiver für Insekten seien. (dpa/red)
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deutschland

27. Mai: Neuer Gas-Deal mit Kanada | Wirtschaftswachstum nimmt ab | Wohnen hat jetzt Vorfahrt

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Neuer Gas-Deal mit Kanada

Deutschland hat mit einem kanadischen Unternehmen eine Absichtserklärung zu einem Mega-LNG-Deal unterzeichnet. Geplant ist eine Lieferung, die den Jahresbedarf von bis zu einer Million Haushalten decken kann. Aktuell wird das Erdgas dort hauptsächlich über hydraulisches Fracking gewonnen. Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre starten und 20 Jahre lang erfolgen.

Wirtschaftswachstum nimmt ab

Top-Ökonomen erwarten, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur um 0,5 Prozent wächst. Bisher rechneten sie mit 0,9 Prozent. Die Wirtschaftsweisen empfehlen daher Reformen im Pflege- und Gesundheitssystem, damit die Sozialabgaben nicht auf 50 Prozent steigen.

Aktive Cyberabwehr

Um Cyberangriffe abzuwehren, will die Bundesregierung der Polizei und dem Bundesamt für IT-Sicherheit neue Befugnisse erteilen. So soll es beispielsweise erlaubt sein, Datenverkehr umzuleiten oder zu blockieren. Zudem könnten IT-Systeme künftig stillgelegt sowie Daten gelöscht oder verändert werden. Diese Befugnisse dienen allein der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung.

Wohnen hat jetzt Vorfahrt

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. Ziel ist, Bauprojekte im Wohnungsbau schneller voranzubringen. Kommunen wird zudem mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben. Auch soll es weniger Umweltprüfungen geben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber die Frist von zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren.

Autonomes Fahren

Mercedes-Benz will sein hochautomatisiertes Fahrsystem ab 2027 deutschlandweit anbieten. Es soll bei Geschwindigkeiten von bis zu 95 km/h eingesetzt werden können. Dabei übernimmt das Fahrzeug zeitweilig die Aufgabe vom Fahrer. Dieser soll dann TV schauen, das Handy nutzen oder eine Zeitung lesen können. Seit 2017 gibt es die rechtliche Grundlage zum Betrieb solcher Systeme.
 
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Zahl neu gebauter Wohnungen erreicht Tiefstand seit 2012

Kräftiger Rückschlag im Kampf gegen Wohnungsmangel und steigende Mieten: 2025 wurden in Deutschland so wenige Wohnungen fertiggestellt wie seit mehr als zehn Jahren nicht.
206.600 gebaute Einheiten bedeuteten einen Rückgang um 18 Prozent oder 45.400 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt berichtete.
Das ist der niedrigste Wert seit 2012. Zudem sank die Zahl fertiggestellter Wohnungen im zweiten Jahr in Folge deutlich, nachdem sie von 2021 bis 2023 jeweils bei rund 294.000 gelegen hatte.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sprach von schlechten Zahlen, sie seien das „Resultat der vergangenen Krisenjahre“. „Rund 206.000 gebaute Wohnungen im letzten Jahr sind zu wenig. Das ist die ehrliche Botschaft an alle, die heute eine Wohnung suchen“, sagte sie der „Rheinischen Post“.
Jedoch zeigten die Baugenehmigungen für 2025 und das erste Quartal nach oben. Der neue Bau-Turbo werde bereits in vielen Kommunen angewendet und Rekordmittel flössen in den sozialen Wohnungsbau.

Bau- und Wohnungswirtschaft sieht Alarmsignal

Ein Bündnis von Verbänden aus Bau- und Wohnungswirtschaft sprachen von einem Alarmsignal und kritisierten die Politik: „Die Fertigstellungszahlen sind kein Schicksal, sondern das Ergebnis jahrelanger, unzureichender Rahmenbedingungen. Auf verschlechterte Finanzierungsbedingungen wurde mit komplexen, kleinteiligen Förderprogrammen, weiter verschärften Anforderungen und damit Kostensteigerungen reagiert.“
Das Bündnis, darunter der Zentrale Immobilien Ausschuss und der Bauindustrieverband HDB, forderte eine Reihe von Maßnahmen, darunter verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, einen Stopp der Verschärfung bei der Mietenregulierung sowie vereinfachte Bauvorschriften.
Zudem sollten Erstkäufer einer Immobilie von der Grunderwerbsteuer ausgenommen werden.
Schon jetzt wohne weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Wohneigentum, damit sei Deutschland Schlusslicht in der EU. „Der Mangel an Wohnraum ist das größte soziale Problem in Deutschland“, sagte HDB-Präsident Olaf Demuth. Kanzler Friedrich Merz müsse das Thema zur Chefsache machen.

Mehr als zwei Jahre von der Genehmigung bis zum Bau

Zwar hatte es zuletzt Hoffnung auf ein Ende der Krise im Wohnungsbau gegeben. So stiegen die Baugenehmigungen 2025 um fast 11 Prozent auf 238.100 Einheiten – das erste Plus seit 2021.
Doch strukturelle Probleme bleiben: Der Bauüberhang aus bereits genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen stagnierte bei 760.700 Einheiten. Davon waren 307.200 Wohnungen bereits im Bau.
Viele Bauprojekte mussten aufgegeben werden, weil die Genehmigungen erloschen. Dies war für 35.700 Wohnungen der Fall – der höchste Wert seit 2002.
Zudem stieg die Zeit von der Genehmigung bis zur Fertigstellung im Neubau auf 27 Monate. 2020 waren es erst 20 Monate.

Irankrieg dämpft Aussichten

Experten fürchten, dass der Wohnungsbau so schnell nicht aus der Krise kommt, auch wenn die Baugenehmigungen im ersten Quartal weiter um 15 Prozent anzogen.
Denn mit dem Irankrieg haben sich Baumaterialien sowie Transportkosten für Baufirmen verteuert, was diese auf die Preise umlegen – etwa für Stahl, Beton, Dämmstoffen und Folien.
Schon im ersten Quartal seien die Baukosten um sechs Prozent gestiegen, sagte HDB-Präsident Demuth. Mit Inflationsängsten im Zuge des Ölpreisschocks haben zudem die Kreditzinsen angezogen, was Projekte für Investoren und Bauherren verteuert.

Verfehlte Ziele und neue Impulse der Politik

Der Wohnungsbau stockt seit Jahren in der Krise, schon mit dem Ukrainekrieg waren die Baukosten hochgeschossen. Geschätzt fehlen rund eine Million Wohnungen in Deutschland, gerade in Städten.
Das treibt die Mieten nach oben, viele Menschen finden hier nur schwer Wohnraum. Die frühere Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich das Ziel von 400.000 neuen Einheiten pro Jahr gesetzt, dieses aber stets verfehlt.
Die amtierende Bundesregierung will mit dem „Bau-Turbo“ über schnellere Genehmigungen den Wohnungsbau voranbringen und hat zudem die Förderung für energieeffizientes Bauen mit dem beliebten Standard EH 55 reaktiviert.
„In Kürze stellen wir das Baugesetzbuch-Upgrade vor, das Planungs- und Genehmigungsprozesse noch einmal deutlich beschleunigen wird“, kündigte Bauministerin Hubertz an.
Zudem arbeite die Bundesregierung unter anderem am Gebäudetyp E für günstiges Bauen, der Bündelung von Förderprogrammen und wolle die Förderung für energieeffizientes Bauen verlängern.
„All das wird helfen, auch in einer weiterhin schwierigen Lage die Fertigstellungszahlen wieder nach oben zu bringen.“ (dpa/red)
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Deko-Kette Depot stellt erneut Insolvenzantrag – Schließungen drohen

Die Deko-Kette Depot ist erneut in finanzielle Schieflage geraten. Die GDC Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Aschaffenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Geschäftsführer Christian Gries will das Unternehmen sanieren. „Wir wollen auf jeden Fall weitermachen und möglichst viele Filialen erhalten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als Gründe für die Insolvenz nannte er neben Zöllen und der wachsenden Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu auch die Kaufzurückhaltung. „Es ist eine schwierige Zeit für den Handel. Viele Kunden schauen stark auf die Preise.“ Preisreduzierungen seien jedoch auf Dauer kein Mittel, um ein rentables Geschäft zu führen.
Gries rechnet mit weiteren Filialschließungen. „Eine genaue Zahl können wir noch nicht sagen.“ Man werde „alles auf den Prüfstand stellen“ und Gespräche mit den Vermietern führen. Zudem soll das Konzept von Depot angepasst werden.

Probleme nach der Pandemie

Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung bereits angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus Frankfurt bestellt. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Die „Lebensmittelzeitung“ hatte zuvor berichtet.
Depot hat seinen Sitz im unterfränkischen Großostheim. Während und nach der Corona-Pandemie kämpfte die Kette mit Schwierigkeiten. Schon 2024 meldete das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung an. Daraufhin wurden bundesweit zahlreiche Filialen geschlossen.
Aktuell betreibt Depot noch mehr als 150 Geschäfte, vor einigen Jahren waren es noch rund 400. Zur Zahl der Beschäftigten machte Gries auf Nachfrage keine Angaben.

Viele Insolvenzen – Mäc Geiz ebenfalls in dieser Woche

Die Branche steht wegen der schwachen Konsumstimmung und des wachsenden Onlinehandels unter Druck. Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
In dieser Woche hatte auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz Insolvenz angemeldet. Die Zahl der Pleiten in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Zahlen.
In den vergangenen Jahren haben bereits Zehntausende Geschäfte in Deutschland geschlossen – nicht nur wegen Insolvenzen. Laut einer Schätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) dürfte die Zahl der Läden in diesem Jahr unter 300.000 sinken. Ende 2015 waren es noch etwa 372.000. (dpa/red)
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Kontrollrat: Heizungsgesetz schwach und praxisfern

Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kritisiert.
NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.
Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“
Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Normenkontrollrat fordert Überarbeitung des Gesetzes

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der Normenkontrollrat. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar.
Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird. (dpa/red)