Ländliches Wohnen in Peißen bei Bernburg, Sachsen-Anhalt. - Foto: Reinhard Werner/Epoch Times
In Kürze:
Der DStGB fordert, ländliche Regionen attraktiver zu machen, um den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu entlasten.
In ländlichen Regionen stehen nach Angaben des Verbands rund 1,9 Millionen Wohnungen leer, mehr als 700.000 davon könnten kurzfristig bezogen werden.
Dafür seien bessere Verkehrsverbindungen, Gesundheitsversorgung, ÖPNV sowie Kultur- und Freizeitangebote notwendig.
Bereits unter der früheren Bundesbauministerin Klara Geywitz gab es Pläne zur Aktivierung von Leerstand im ländlichen Raum.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Bund und Länder dazu aufgerufen, das Wohnen in ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Dies wäre ein tauglicher Weg, um Wohnungsnot und steigenden Mieten entgegenzuwirken. Diese seien vor allem ein Problem der Ballungsräume.
Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (KStA) äußerte Hauptgeschäftsführer André Berghegger, es sei geboten, sich auf Regionen abseits der Metropolen zu fokussieren. Mietpreisbremsen oder politisch angekündigte Wohnbauoffensiven seien ein „Herumdoktern an den Symptomen“. Derweil stünden in ländlichen Regionen 1,9 Millionen Wohnungen leer, von denen mehr als 700.000 innerhalb der nächsten drei Monate bezugsfertig wären.
Kommunalverband bringt Nutzung von Sondervermögen für ländliches Wohnen ins Spiel
Allerdings wäre ein umfassendes Gesamtkonzept erforderlich, um strukturschwache Regionen aufzuwerten. Dazu gehöre unter anderem eine bessere Anbindung an die Ballungsräume durch neue Verkehrswege, etwa neue und reaktivierte Bahntrassen. Entscheidend seien auch Verbesserungen bei Gesundheitsversorgung, Kultur- und Freizeitangebot sowie der Ausbau des ÖPNV.
Berghegger plädierte dafür, zu diesem Zweck Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu mobilisieren. Ein Gesamtkonzept dieser Art wäre ein „echter Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland“ .
Die Idee, die Wohnungsnot in den Städten zu bekämpfen, indem man das Leben in ländlichen Gebieten attraktiver gestaltet, ist nicht neu. Bereits 2023 ließ die damalige Bundesbauministerin Klara Geywitz die sogenannte Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung erarbeiten. Im Januar 2025 stellte sie diese im Rahmen des Kommunaldialogs „Wohnen in ländlichen Räumen“ vor.
Fokus auf Altbestand und Umwandlung von Gewerbeflächen
Geywitz wies bereits damals auf leerstehenden Wohnraum abseits der großen Städte hin. Um diesen vor allem für junge Familien attraktiver zu machen, schlug sie ebenfalls die Schaffung neuer und Reaktivierung eingestellter Bahnstrecken vor. Neben besseren Verkehrsverbindungen sollten auch Digitalisierung und Homeoffice neue Perspektiven für ein Leben im ländlichen Raum bieten.
Die Ministerin betonte, dass besonders kleine und mittelgroße Städte als Alternative zu den Metropolen ein enormes Potenzial hätten. Dort befänden sich bereits Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte. Bereits 2022 hatte das Ministerium einen ersten Maßnahmenkatalog vorgelegt, der den Kern der späteren Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung bilden sollte.
Im Oktober 2024 stellte Geywitz mehrere Einzelelemente ihrer Strategie vor. Darunter fielen unter anderem das Programm „Jung kauft Alt“ sowie die Initiative „Gewerbe zu Wohnen“. Die Ministerin versprach sich insbesondere durch die Förderung der Renovierung günstiger Altbauten durch junge Familien und den Umbau von Gewerbe- zu Wohnimmobilien bereits kurzfristige Impulse.
Konzept des DStGB für ländliches Wohnen noch breiter angelegt
Um die auf diesem Wege angedachte Aktivierung von Wohnraum in ländlichen Regionen zu unterstützen, rief die Bundesregierung auch eine eigene Plattform ins Leben. Auf dem Informations- und Vernetzungsportal „Potenzial Leerstand“ stellt sie bestehende und geplante Förderoptionen vor.
Neben den Programmen zum Erwerb von Altbauten und zur Umgestaltung früherer Gewerbeobjekte war auch ein Programm „Aus alt mach zwei“ geplant. Dieses sollte die Aufteilung großer Bestandsgebäude erleichtern. Die Strategie war kein neues Regierungsprogramm, sondern eine Sammlung von Instrumenten, die zuvor das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ benannt hatte.
Die Wohnungswirtschaft begrüßte den Grundgedanken hinter dem Vorstoß von Geywitz. GdW-Präsident Axel Gedaschko betrachtete ihn insgesamt aber noch als zu kleinteilig und forderte Nachbesserungen. Dazu sollte es jedoch nicht mehr kommen: Die Ampelkoalition zerbrach, die neue Regierung hat noch nicht damit begonnen, die Impulse der früheren Ministerin auf breiter Ebene aufzugreifen.
Der DStGB drängt nun auf Bewegung in diesem Bereich und bringt ein noch breiteres und ambitionierteres Vorgehen ins Gespräch. Dabei nimmt er Bezug auf das Sondervermögen Infrastruktur – und fordert ein Gesamtkonzept, das ländliches Wohnen mit Mobilität, Daseinsvorsorge und Infrastrukturfinanzierung verbindet.
Im Osten Deutschlands leben die Menschen häufiger zur Miete. - Foto: Soeren Stache/dpa
Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin Mietwohnungsbestände von Konzernen in Gemeineigentum überführt. Für die Linke, die bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag stärkste Kraft wurde, ist die Umsetzung ihres Vergesellschaftungsziels ein zentrales Anliegen.
Das Projekt, von dem sich die Partei günstige Mieten erhofft, dürfte auch bei den von ihr angestrebten Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD eine Rolle spielen.
Ob der Bund ein solches Verbot von Vergesellschaftungen per Gesetz durchsetzen kann, ist umstritten. Ausarbeiten soll den Entwurf dafür nun das Bundesinnenministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was hat die Bundesregierung konkret vor?
Am 2. Juli haben die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschlossen, per Bundesgesetz dafür zu sorgen, „dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von „Enteignung“ die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.
Die Union fürchtet einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach der Berlin-Wahl sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU):
„Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.“
Kann der Bund das überhaupt regeln?
Ja, allerdings sind die Hürden hoch. Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, dass hier weder Bund noch das jeweils betreffende Land über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt.
Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum.
Mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben, sehen verfassungsrechtliche Bedenken, was ein Verbot landesrechtlicher Vergesellschaftungen angeht, wenn solche Verbote „ausdrücklich lediglich dem Zweck dienen, eine landesrechtliche Regelung zu verhindern, ohne einen positiven Regelungsgehalt zu haben“.
Theoretisch könnte die Koalition von Union und SPD auch versuchen, eine Grundgesetzänderung anzustreben, mit dem Ziel, Artikel 15 zu ändern. Diesen Weg will man aber ganz offensichtlich nicht beschreiten, vielleicht auch weil die Chancen, dafür im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne Stimmen der AfD zu erreichen, gering sein dürften.
Warum kümmert sich das Innenministerium um den Entwurf?
Für das Mietrecht trägt das von Stefanie Hubig geleitete Bundesjustizministerium die Verantwortung, um Bau- und Wohnungspolitik kümmert sich Verena Hubertz (beide SPD). Ihre Ministerien sind eingebunden in die regierungsinternen Abstimmungen zu dem Vorhaben, die im Moment laufen.
Den Hut hat das Bundesinnenministerium auf, das, wie das Justizministerium auch, ein sogenanntes Verfassungsressort ist.
Die SPD tritt zwar auf Bundesebene nicht für die Vergesellschaftung von Wohnraum ein, geht das Thema aber nicht mit dem gleichen Furor an wie die CDU und die CSU, die mit Alexander Dobrindt aktuell den Bundesinnenminister stellt. Hubig sagte Ende Juli dem „Handelsblatt“, ein pauschales Verbot durch den Bund sei „sicher nicht möglich“.
Hat es Enteignungen oder ähnliche Eingriffe schon gegeben?
Ja, aber keine Vergesellschaftung.
Schloss und Park Reinhardsbrunn in Thüringen: Das Landesverwaltungsamt erließ 2018 einen Enteignungsbeschluss für die denkmalgeschützte Anlage im Landkreis Gotha. Ziel war, das vom Verfall bedrohte Kulturdenkmal zu sichern.
Kreisstraße K8 in Flensburg: Für den Bau einer Umgehungsstraße benötigte die Stadt Flensburg Grundstücksteile eines Landwirts. Nach gescheiterten Verhandlungen erging 2017 ein Enteignungsbeschluss. Die Straße wurde 2019 fertiggestellt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig den zugrunde liegenden Bebauungsplan 2022 wegen Mängeln für rechtswidrig erklärt hatte, hob die Enteignungsbehörde den Beschluss Ende 2023 auf. Die Flächen fielen an den Eigentümer zurück. Wie der NDR berichtete, dauert der Streit immer noch an und beschäftigt diese Woche die Ratsversammlung.
Seit Gründung der Bundesrepublik ist Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie angewandt worden. Es gab zwar mehrere Rekommunalisierungen und staatliche Übernahmen. Etwa wurde Ende 2022 Uniper in einer milliardenschweren Rettungsaktion durch die Bundesregierung nahezu komplett verstaatlicht.
Andere Beispiele sind der schrittweise Rückkauf der Hamburger Energienetze. Diese Vorgänge beruhten auf Kapitalmaßnahmen oder Kaufverträgen und waren keine Vergesellschaftungen im verfassungsrechtlichen Sinn.
Ziel einer Vergesellschaftung ist insbesondere der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führte 2019 aus: „Da eine staatliche Aneignung von Wohneigentum zur Verhinderung überhöhter Mietpreise das Ziel haben dürfte, den Wohnraum dem freien Markt zu entziehen, wird dafür vorrangig eine Vergesellschaftung in Betracht kommen.“ (dpa/red)
Die Rechtsfrage soll nun auf europäischer Ebene geklärt werden. (Symbolbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) will auf europäischer Ebene klären lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den persönlichen Bereich greift.
Der erste Zivilsenat entschied, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen von zwei Verfahren mehrere Fragen vorzulegen. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)
In dem einen Verfahren hatte eine Mutter gegen ihre Tochter geklagt, weil diese sie mit einer Videokamera zu Hause heimlich überwachte und die Aufnahmen später an die Polizei weiterleitete.
In dem zweiten Fall hatte eine Frau private Whatsapp-Nachrichten einer früheren Freundin nach einem Streit an deren Arbeitgeber weitergegeben. Die Freundin verlor daraufhin ihren Job – und zog für eine Geldentschädigung von 7.500 Euro gegen die Frau vor Gericht.
DSGVO gilt nicht für persönliche Tätigkeit
In den beiden Fällen aus Hessen und Niedersachsen stellte sich in Karlsruhe die Frage, ob die Beklagten gegen die DSGVO verstoßen haben – oder ob die sogenannte Haushaltsausnahme greift.
Die sieht vor, dass die europäischen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten explizit nicht für die Ausübung rein persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gelten. Der BGH will nun vom EuGH wissen, was darunter konkret zu verstehen ist.
Im Fall der Wohnküche starb die Klägerin inzwischen. Ihre Erben führen den Rechtsstreit aber weiter. Die ältere Frau klagte gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Sie gaben an, dass die Mutter Münzen gestohlen habe. Die Mutter sah einen Verstoß gegen den Datenschutz, sie forderte Schmerzensgeld.
Die beiden Verfahren wurden bis zu einem Urteil aus Luxemburg ausgesetzt. Wann der EuGH antwortet, ist noch nicht bekannt. Meist dauert es einige Monate bis zum Urteil in Luxemburg. Nach der Antwort werden die Fälle vom BGH entschieden. Er orientiert sich dabei an der Rechtsauffassung der europäischen Richter. (afp/dpa/red)
Millionen Haushalte in Deutschland können ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen. (Symbolbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Hohe Strom- und Gaspreise übersteigen bei Millionen Haushalten in Deutschland die finanziellen Möglichkeiten. Etwa 3,8 Millionen Menschen hierzulande lebten im Jahr 2025 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Rechnungen von Energieversorgern im Zahlungsverzug waren.
Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 4,6 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil war jedoch erneut niedriger als ein Jahr zuvor (5,0 Prozent). Wer zur Miete wohnt, konnte Rechnungen von Versorgungsbetrieben demnach häufiger nicht bezahlen, als das bei Menschen mit Wohneigentum der Fall war.
Vielfältige Belastungen für Haushalte
Im laufenden Jahr gab es zuletzt etwas Entlastung bei den Preisen für Haushaltsenergie: Im August 2026 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 0,7 Prozent weniger zahlen als ein Jahr zuvor. Die Preise für Strom (minus 5,5 Prozent), Erdgas einschließlich Betriebskosten (minus 2,9 Prozent) und Fernwärme (minus 1,0 Prozent) sanken.
Heizöl war hingegen fast 50 Prozent teurer als im August 2025. Auch andere Energiepreise sind weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau, nachdem sie vor allem im Jahr 2022 nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine rasant in die Höhe geschnellt waren.
Hohe Strom- oder Gasrechnungen sind zudem nicht die einzige Belastung für Privathaushalte: Die Preise für Wohnungsnebenkosten wie Wasserversorgung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung sind zuletzt überdurchschnittlich gestiegen. Sie lagen im August 2026 um 3,1 Prozent höher als im Vorjahresmonat. (dpa/red)
Auch in Deutschland werden viele Wohnung über Plattformen wie etwa Airbnb kurzzeitig vermietet. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.
„Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.
Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen
Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand.
Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.
Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.
Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen
„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg.
Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auch auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034.
Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.“ Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.
Millionen Übernachtungen
2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen. (dpa/red)
Im Osten Deutschlands leben die Menschen häufiger zur Miete. - Foto: Soeren Stache/dpa
Viele Mieter treibt die Sorge um, im Falle eines erforderlichen Umzugs keine angemessene neue Wohnung zu finden. Jeder zweite Mieter in Deutschland (50 Prozent) befürchtet, im Bedarfsfall keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in seinem aktuellen „Mietenreport 2026“ hin.
Eine vom Mieterbund in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa zeigt zudem, dass sich 29 Prozent der Mieter Sorgen machen, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Befragten berichteten, ihre Wohnkosten – Miete beziehungsweise Nebenkosten – seien in den zurückliegenden zwölf Monaten gestiegen.
Es wurden 1.021 Mieter zwischen dem 29. Juni und dem 7. Juli befragt. Die Umfrage ist den Angaben zufolge bezogen auf die Mieter in Deutschland repräsentativ.
Mieterbund: Viele ziehen die Mietpreisbremse gar nicht
Die Mietenkrise habe sich verfestigt, bilanziert DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Viele Mieter lebten in Angst vor Wohnungsverlust, was teils auch dazu führe, dass sie davor zurückschreckten, ihre Rechte geltend zu machen – etwa mit einer Forderung nach Reduzierung der Miete unter Verweis auf die Mietpreisbremse.
Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.
Damit Mieter ihre Wohnkosten stemmen können, sparen sie laut Mieterbund an anderer Stelle.
Gut jeder Zweite (52 Prozent) legt deshalb den Angaben zufolge weniger Geld fürs Alter zurück. Jeder Vierte (25 Prozent) gibt demnach weniger Geld für gesunde Lebensmittel aus.
Zudem hat laut DMB jeder vierte Miethaushalt nur einen sehr begrenzten finanziellen Puffer, um etwa bei Jobverlust, im Falle
einer Trennung oder bei längerer Krankheit weiter genügend Geld für die Miete aufzubringen. Jeder Zehnte (zehn Prozent) könnte die Miete nur weniger als einen Monat aufbringen, falls plötzlich 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens wegbrechen sollten.
Hoher Anteil des Einkommens für Miete und Nebenkosten
Aus der Wohnungskrise sei längst eine „Sozialstaatskrise“ geworden, stellt der Mieterbund fest. 2025 mussten 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen.
Damit liegt Deutschland EU-weit auf Platz drei hinter Griechenland und Dänemark, wo der Anteil noch höher ist. Der Durchschnittswert in der EU lag im vergangenen Jahr bei 7,7 Prozent.
Die vom Kabinett im April beschlossenen Verschärfungen im Mietrecht sieht der DMB zwar positiv. Ausreichend, um Mietern die Angst vor Kostensteigerungen und Wohnungsverlust zu nehmen, sind sie aber aus Sicht des Dachverbands nicht.
Dafür seien unter anderem für eine bestimmte Zeit ein „bundesweiten Mietenstopp“ und Bußgeldzahlungen für Vermieter nötig, die Wuchermieten verlangen beziehungsweise gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen, sagt Weber-Moritz.
Bundestag hat über Vorschläge noch nicht entschieden
Der Entwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag noch entscheiden muss, sieht strengere Vorgaben für die Vermietung möblierter Wohnungen vor.
Wer als Mieter einen Indexmietvertrag unterschrieben hat, soll in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, vor besonders hohen Mietkostensteigerungen bei stark steigender Inflation geschützt werden.
Kurzzeit-Mietverträge sollen im Regelfall für maximal ein halbes Jahr erlaubt sein. Geplant ist zudem eine Regelung, die es Mietern, die mit den Mietzahlungen in Verzug sind, erleichtert, eine Kündigung abzuwenden. Vor allem bei diesem Teil des Entwurfs sehen Fachpolitiker der Union noch Diskussionsbedarf.
Die DMB-Präsidentin dagegen findet, bei der Regulierung des Mietrechts „braucht es einfach deutlich mehr, als das, was in der Bundesregierung derzeit diskutiert wird“.
Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert: „Der Mieterbund beschreibt die Krankheit inzwischen ziemlich genau – verlangt aber immer wieder nach derselben falschen Medizin.“ Mehr Regulierung schaffe keine einzige zusätzliche Wohnung, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Bundesbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum geplant
In Deutschland fehlten aktuell rund 1,4 Millionen Wohnungen, erklärt der Mieterbund. Die Anfang Juli vom Koalitionsausschuss angekündigte Gründung einer Bundesgesellschaft könne bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zumindest teilweise Abhilfe schaffen, sagt Weber-Moritz.
Ein weiterer sinnvoller Schritt wäre es aus ihrer Sicht, dafür zu sorgen, dass Sozialwohnungen mit niedriger Miete für unbegrenzte Zeit nur an Menschen mit geringem Einkommen vermietet werden dürfen.
Nach geltendem Recht darf eine solche geförderte Wohnung normalerweise nach einem bestimmten Zeitraum – beispielsweise nach 30 Jahren – frei vermietet werden. Auf die hohen Baukosten angesprochen, schlägt der Mieterbund vor, die Bodenpreise zu deckeln und kommunale Flächen zu nutzen. (dpa/red)
Die Linke hat die Bezahlbarkeit von Mietwohnungen zum Topthema erklärt. (Archivbild) - Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Mieten einfrieren, Mieten deckeln, Mieten senken: Die Linke will erheblich in den Wohnungsmarkt und die Rechte von Vermietern eingreifen, um Mieter zu entlasten. Ihr Modell für einen „bundesweiten Mietendeckel“ legten Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann und Wohnungsbauexpertin Caren Lay in Berlin vor – zusammen mit einem Rechtsgutachten des Regensburger Juristen Thorsten Kingreen. Der Universitätsprofessor hält die Eingriffe für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Linke hat die Begrenzung der Mieten seit Jahren als Topthema für sich entdeckt. Im Wahlkampf vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September spielt es für die Partei eine entscheidende Rolle. Dort macht sich Spitzenkandidatin Elif Eralp Hoffnungen, Regierende Bürgermeisterin zu werden.
Zweistufiges Modell
In einem Antrag an den Bundestag plädiert die Oppositionspartei für ein zweistufiges Modell: Zuerst soll ein „Mietenstopp“ die bundesweite Mietenentwicklung einfrieren, sowohl im Bestand als auch bei neuen Verträgen. Schritt zwei wäre der „bundesweite Mietendeckel“. Die jeweilige Obergrenze soll nach Plänen der Linken aber lokal unterschiedlich sein und unterschiedlich strengen Maßstäben folgen – nach drei Kategorien: nicht angespannter Wohnungsmarkt, angespannter Wohnungsmarkt und „Wohnungsnotlage“.
Die lokalen Mietobergrenzen sollen dem Konzept zufolge weder bei bestehenden noch bei neuen Verträgen überschritten werden dürfen, es sei denn, der Wohnungsmarkt vor Ort ist entspannt. Mieterhöhungen wären außerhalb von „Wohnungsnotlagen“ weiter möglich, wenn auch begrenzt auf sechs bis zehn Prozent binnen drei Jahren. „Überhöhte Mieten“ sollen in angespannten Märkten auch abgesenkt werden können.
Die Linke will zudem die Berechnung des Mietspiegels ändern: Einbezogen werden sollen demnach Bestands- und Sozialmieten, nicht aber „Wuchermieten“. So soll eine „echte Durchschnittsmiete“ errechnet werden, die laut Linke um sechs Prozent unter dem bisherigen Mietspiegel läge.
Rechenmodell geht von deutliche Effekten aus
Der Stadtsoziologe Andrej Holm von der Humboldt-Universität Berlin hat die möglichen Effekte des Linken-Modells berechnet. In einem Arbeitspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht er davon aus, dass die Angebotsmieten in Berlin halbiert würden von durchschnittlich knapp 16,60 Euro auf 8,07 Euro. In Städten wie Hamburg, München und Frankfurt würden die Angebotsmieten diesen Berechnungen zufolge um ein Drittel sinken.
Die Bestandsmieten würden demnach langsamer steigen. Die Option einer Senkung „überhöhter Mieten“ in Wohnungsnotgebieten auf die neu berechnete „Durchschnittsmiete“ ergäbe sich diesen Berechnungen zufolge zum Beispiel in München eine mittlere Mietsenkung der betroffenen Wohnungen um 5,45 Euro pro Quadratmeter, wie es weiter heißt.
Gutachter: Eigentum unterliegt Sozialbindung
Gutachter Kingreen hält dies alles für zulässig, trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Diese Garantie schütze Vermieter nicht grundsätzlich vor starken Eingriffen in die Mietpreisbildung, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens.
Eigentum unterliege einer Sozialbindung, die bei Wohnraum besonders ins Gewicht falle. „Mietobergrenzen sind daher kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff, sondern grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums“, heißt es weiter.
CDU: Wäre der „Todesstoß“
Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wies das Modell der Linken schon vor der offiziellen Vorstellung zurück und nannte die Forderungen der Partei ignorant und verantwortungslos.
„Ein Mietendeckel wäre der Todesstoß für den Wohnungsbau“, erklärte Luczak. „Ein Mietendeckel hilft den Mietern nicht, er schadet ihnen.“ (dpa/red)
Das Gesetz sieht vor, dass unter Voraussetzungen wieder neue Gasheizungen eingebaut dürfen. (Symbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen
„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“
Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“
Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
Bei den Hauspreisen gibt es in Deutschland riesige Unterschiede: In den großen Metropolen für die Mehrheit unbezahlbar, in strukturschwachen Regionen im Norden und Osten günstig. (Symbolbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Wer in Deutschland ein günstiges Einfamilienhaus sucht, wird nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln quasi nur noch auf dem Land und in strukturschwachen Regionen fündig.
Im Vergleich der sechzehn Bundesländer sind Eigenheime demnach im Saarland, Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt am billigsten. Ein Modellhaushalt muss dort im Schnitt gut ein Viertel des Nettoeinkommens für die monatlich fällige Rate des Immobilienkredits ausgeben.
Am anderen Ende der Skala stehen Berlin, Bayern und Hamburg, wo die Abzahlung des Immobilienkredits im Schnitt an die vierzig Prozent des Nettoeinkommens oder mehr verschlingt. Das teilte der Finanzierungsvermittler Interhyp mit, der die Studie bei den Kölner Ökonomen in Auftrag gegeben hatte.
Gut ein Drittel des Monatseinkommens bei Finanzierung tragbar
IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und seine Mitarbeiter werteten die Einfamilienhauspreise in sämtlichen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands aus.
Dabei gingen die Ökonomen von einer Familie mit zwei Kindern und einem für Eigenheiminteressenten typischem Einkommen im siebzigsten Perzentil aus – also Käufer mit höherem Einkommen als 70 Prozent der deutschen Haushalte.
Als tragbar gelten im „Erschwinglichkeitsindex“ monatliche Ausgaben für die Immobilie von bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens, im Index markiert durch die Zahl 100. Je weiter der Index unter 100 liegt, desto weniger erschwinglich, je höher über 100, desto eher leistbar.
Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 103, doch sind die regionalen Preisunterschiede immens. Wenig überraschend: Neben dem seit Jahrzehnten bekannt teuren München liegen auch die sechs übrigen größten deutschen Städte sowie deren Umland im eher unerschwinglichen Bereich des Indexes.
Anders sieht es in kleineren Großstädten und deren Nachbarlandkreisen aus, wo ein Musterhaushalt laut Studie im Schnitt etwa ein Drittel seines Einkommens für die Abzahlung des Einfamilienhauses ausgeben muss, und damit noch im Rahmen der Erschwinglichkeitsformel liegt.
Immense Unterschiede auch innerhalb der Länder – Beispiel Bayern
Doch auch die Durchschnittspreise in den Ländern verdecken zum Teil große regionale Unterschiede.
Am leichtesten erschwinglich sind Einfamilienhäuser im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein (Indexwert 187) und im Kreis Rhön-Grabfeld, Bayerns nördlichstem Landkreis in Unterfranken (184). Dort verzehrt der Hauskauf weniger als ein Fünftel des Nettoeinkommens des angenommenen Musterhaushalts.
Speerspitze der Unbezahlbarkeit: München und neun Umlandkreise
Für eine Mehrheit unbezahlbar hingegen ist ein Eigenheim am anderen Ende der Republik im Kreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Indexwert von 53. Hier müsste ein Musterhaushalt zwei Drittel seines Nettoeinkommens für die Monatsrate ausgeben.
Garmisch steht nicht allein: Die Top Ten der zehn teuersten Kommunen und Städte werden von München und den Kreisen rund um die bayerische Landeshauptstadt und im Alpenvorland in Beschlag genommen.
Auf dem zehnten Platz liegt Ebersberg im Osten Münchens, auch dort kostet die Monatsrate den Musterhaushalt laut IW noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) des Monatseinkommens.
„Dies sind Werte, die weit jenseits jeder marktüblichen Tragbarkeitsgrenze liegen und den Einfamilienhauserwerb für den betrachteten Musterhaushalt rechnerisch ausschließen“, schreiben Voigtländer und Kollegen.
Auf Platz elf folgt dann eine ostdeutsche Stadt: das bei den Begüterten beliebte Potsdam vor den Toren Berlins (Indexwert 66).
Kleinere Großstädte und Umland noch bezahlbar
Nach Bevölkerungsverteilung betrachtet, wohnt demnach weniger als die Hälfte der Musterhaushalte in Kommunen mit leistbaren Preisen: „Etwa 45 Prozent der betrachteten Modellhaushalte leben in keiner der Top-Sieben-Metropolen oder deren Umland und damit in einer Region, in der der Erwerb eines Einfamilienhauses erschwinglich ist“, sagte Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht.
Auf bessere – beziehungsweise günstigere – Zeiten in näherer Zukunft zu hoffen, könnte demnach vergeblich sein: „Ich rechne weder mit spürbar besseren Finanzierungskonditionen noch mit einem massiven Rückgang bei den Preisen“, wird IW-Ökonom Voigtländer in der Interhyp-Mitteilung zitiert. (dpa/red)
Miete und Nebenkosten verschlingen 30 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens von Privathaushalten. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa
Miete und Nebenkosten überfordern immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der 1.109 Mieter, die YouGov für die Postbank repräsentativ befragt hat, können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Fast jeder achte Mieter (12,2 Prozent) lebt nach eigener Einschätzung über seine finanziellen Verhältnisse.
Nur noch gut ein Drittel (34,1 Prozent) der Anfang Juli befragten Mieter gaben an, sich ihre Wohnkosten „gut leisten“ zu können. Bei der Vergleichsumfrage 2023 sagten dies noch mehr als 44 Prozent.
„Wohnen wird für immer mehr Mieter zu einer finanziellen Zumutung“, sagt Ulrich Stephan, Chefanlagestratege Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, zu der die Postbank gehört.
Die Ergebnisse der Umfrage seien „ein Hinweis darauf, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für unsere Gesellschaft geworden ist und wie stark sich die Lebenswirklichkeit von Mietern und Eigentümern inzwischen auseinanderentwickelt hat“.
Großer Wunsch nach Wohneigentum
Die Mehrheit der Mieter (rund 60 Prozent) muss der Umfrage zufolge 30 Prozent oder mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um ihre Wohnkosten zu bezahlen.
Bei einem knappen Drittel (29,7 Prozent) der 1.109 Mieter sind es nach eigener Schätzung sogar mindestens 40 Prozent. Die übrigen sagten, sie wüssten es nicht oder machten gar keine Angaben.
Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde für den Immobilienkauf: fehlendes Eigenkapital. Fast jeder Zweite (45,8 Prozent) der insgesamt 2.016 Befragten meint, dass Wohneigentum am ehesten durch ein Erbe erreichbar ist. (dpa/red)
Am 26. Juli 2026 in Saint-Jean-d'Illac, etwa 30 km von Bordeaux entfernt: Die 220.000 evakuierten Menschen können „erst dann in ihre Häuser zurückkehren, wenn das Feuer unter Kontrolle gebracht wurde“, sagte der örtliche Präfekt. - Foto: Romain Perrocheau/AFP via Getty Images
HEUTE8:04 Uhr
Waldbrand bei Bordeaux „insgesamt stabil“
Der Waldbrand in der Gironde im Südwesten Frankreichs ist laut Präfektur insgesamt stabil. 42.000 Hektar Land wurden verwüstet, 220.000 Menschen evakuiert. Lösch- und Rettungsarbeiten dauern an. Die Feuerwehr befürchtet eine mögliche Verschärfung der Lage mit höheren Temperaturen am Dienstag.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE7:46 Uhr
Marineschiffbauer will europäische Kräfte bündeln
Der Chef des Marineschiffbauers TKMS, Oliver Burkhard, fordert eine stärkere Bündelung der europäischen Werftenindustrie und schlägt einen „Seabus“ nach Vorbild von Airbus vor. Mit dem spanischen Navantia prüft TKMS den Bau von U-Boot-Teilen in Spanien. Für Indien rechnet er zum Jahresende mit Verträgen über sechs U-Booten.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE7:22 Uhr
Venedig kassiert mehr als fünf Millionen Euro Eintritt
Venedig nahm in diesem Jahr mit dem Eintritt für Tagesgäste mehr als fünf Millionen Euro ein, mehr als 650.000 Besucher zahlten an 60 Tagen meist 10 Euro. Wer als Tourist länger bleibt, ist davon ausgenommen. Bürgermeister Venturini erwägt, künftig 30 bis 50 Euro zu verlangen – dem müsste die italienische Regierung zustimmen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:48 Uhr
Zwei Tote bei Schüssen in Seattle
In der Innenstadt von Seattle sind am Sonntagabend zwei Menschen durch Schüsse getötet und fünf weitere verletzt worden. Ob der oder die Täter gefasst wurden und welche Hintergründe das Gewaltverbrechen hat, war zunächst unklar.
Bewaffnete Einsatzkräfte rückten zum Seattle Center aus.
Foto: Nick Wagner/The Seattle Times/AP/dpa
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE4:42 Uhr
Jeder zweite Mieter kann sich Wohnen kaum noch leisten
Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der 1.109 befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Knapp jeder zweite Mieter (47,9 Prozent) würde lieber in den eigenen vier Wänden wohnen. Die größte Hürde: fehlendes Eigenkapital.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE3:36 Uhr
Großbritanniens neuer Premier Burnham empfängt Selenskyj
Der neue britische Premierminister Andy Burnham empfängt heute den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Großbritannien will der Ukraine die Rechte an einer neuen Technik zur elektronischen Störung russischer Luftabwehrsysteme überlassen. Tausende der Geräte wurden bereits geliefert.
Seit einer Arbeitswoche im Amt: Andy Burnham
Foto: Ben Birchall/PA Wire/dpa
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE1:31 Uhr
Hoffnung auf Entspannung: Ölpreise fallen deutlich
Die Ölpreise sind zu Beginn des asiatischen Handels am Montag um mehr als fünf Prozent gefallen. Händler schöpften nach zwei Nächten ohne neue US-Angriffe auf den Iran Hoffnung auf eine Entspannung und mögliche neue Verhandlungen zwischen Washington und Teheran.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE0:30 Uhr
Linke stellt Fünf-Punkte-Plan gegen Hitzewellen vor
Die Linke will heute ihren „5-Punkte Hitzeschutzplan“ vorstellen. Kernpunkte sind ein Hitze-Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Freien, verbindliche Hitzeschutzregeln für Arbeitsplätze in Innenräumen sowie kühle Schutzräume, die für alle innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein sollen.
Die Waldsiedlung Zehlendorf galt während seiner Entstehung als revolutionär in Sachen sozialer Wohnbau. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein weiteres Kapitel deutscher Architekturgeschichte hat weltweite Anerkennung erfahren: Die Waldsiedlung Zehlendorf im Berliner Südwesten ist in die begehrte Unesco-Welterbeliste aufgenommen worden. Dies beschloss das Unesco-Komitee während seiner Sitzung im südkoreanischen Busan.
Es handelt sich dabei um keinen neuen Eintrag in die Welterbeliste, sondern eine Erweiterung des bereits 2008 anerkannten Welterbestätte „Siedlungen der Berliner Moderne“.
Zu dieser zählen nun insgesamt sieden Siedlungen, darunter die bekannte Hufeisensiedlung im Bezirk Neukölln und die Weiße Siedlung in Reinickendorf.
„Mit ihrer einzigartigen Verbindung von Architektur, Waldlandschaft und urbaner Infrastruktur erweitert die Waldsiedlung Zehlendorf das bestehende Welterbe um eine ganz eigene Facette“, sagte die deutsche Unesco-Botschafterin Kerstin Pürschel über die Entscheidung in Busan.
Die Wohnsiedlung gilt mittlerweile als sehr gut instandgesetzt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Visionäre Wohnkonzepte
Laut Maria Böhmer, Präsidentin der deutschen Unesco-Kommission zeigen die Siedlungen der Berliner Moderne bis heute, worauf es bei gutem, bezahlbarem und gesundem Wohnen ankommt.
„Die Erweiterung um die Waldsiedlung Zehlendorf macht deutlich, wie visionär diese Wohnkonzepte vor hundert Jahren waren – und wie aktuell sie noch immer sind“, sagte Böhmer.
Erbaut wurde die Waldsiedlung Zehlendorf von 1926 bis 1932 unter der federführenden Planung von Architekt Bruno Taut gemeinsam mit Hugo Häring und Otto Rudolf Salvisberg. Die Gebäude im Bauhausstil lösten während ihrer Entstehung heftige Widerstände innerhalb politisch konservativer Kreise aus.
Leitmotiv „Licht, Luft und Sonne“
Unter dem Leitmotiv „Licht, Luft und Sonne“ stellt die Waldsiedlung die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen während einer Zeit in den Mittelpunkt, als dies noch kaum üblich war.
Bruno Tauts Vision verbindet moderne, offene Architektur in einem von Grünflächen und Bäumen geprägten Umfeld. Ebenfalls wollte man bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten schaffen.
Eine Besonderheit der Waldsiedlung ist, dass sie flächenmäßig die größte aller Siedlungen der Berliner Moderne ist. Inmitten der Waldsiedlung befindet sich auch die Ladenstraße im U-Bahnhof Onkel Toms Hütte – das revolutionäre Konzept, ein Einkaufszentrum direkt an einen Bahnhof anzubinden, war damals weltweit einmalig.
Wegen der bunten Fassaden wird die Siedlung auch Papageiensiedlung genannt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Spitzname Papageiensiedlung
Hinzukommen die bunten Wände – gelbe, blaue, grüne oder bordeauxrote Fassaden, dreifarbige Fensterrahmen, farbenfrohe Eingangstüren -, die der Waldsiedlung auch den Spitznamen Papageiensiedlung im Volksmund verliehen haben.
Etliche Prominente haben einst in der Siedlung gewohnt, darunter Schauspieler Theo Lingen oder der SPD-Politiker Julius Leber.
Von den 4.000 Menschen, die heute in der Waldsiedlung Zehlendorf beheimatet sind, freut sich allerdings nur ein Teil über die Entscheidung des Unesco-Komitees.
So sind einige Anwohner besorgt darüber, dass mit der Anerkennung als Unesco-Weltkulturerbe die Mieten steigen könnten sowie die ohnehin bereits hohen Denkmalschutzauflagen noch weiter verschärft werden könnten.
Das Unesco-Welterbekomitee tagt noch bis zum 29. Juli im südkoreanischen Busan, Südkorea. Insgesamt hat das Gremium über rund 30 Nominierungen für die Welterbeliste entschieden.
Ein weiteres Thema ist die Erhaltung von bestehenden Kultur- und Naturstätten, die von kriegerischen Konflikten, Naturkatastrophen und zunehmend von den Folgen des Klimawandels gefährdet werden. Etwa 60 Welterbestätten gelten derzeit als bedroht. In Deutschland befinden sich insgesamt 55 Welterbestätten. (dpa/red)
Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Das alte Heizungsgesetz
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.
Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.
Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung
Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“
Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
Am günstigsten von den acht größten Städten Deutschlands ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.
Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.
Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
In keinem anderen Land der EU leben so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie hierzulande. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Wer sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, ist in Deutschland gegenüber Vermietern laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) steuerlich stark benachteiligt. Kauft man etwa eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro und zieht selbst ein, verliert man gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro, wie aus der Studie hervorgeht.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital liege in diesem Beispiel bei fast neun Prozent für Vermieter, für Selbstnutzer bei sechs Prozent. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Selbstnutzern bleibt das verwehrt. Außerhalb der Metropolen liegt der Steuernachteil bei der beispielhaften Wohnung demnach bei 40.000 bis 50.000 Euro.
Deutschland als Sonderfall in Europa
Die Studie vergleicht die Bundesrepublik mit sechs europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Frankreich und Österreich. In allen Vergleichsländern begünstigt das Steuerrecht demnach die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung.
Anders in Deutschland: Vermieter erzielen der Auswertung zufolge im Durchschnitt mit rund sieben Prozent die höchste Rendite aller untersuchten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.
Wohneigentumsquote in keinem anderen EU-Land so niedrig
Das zeige sich an der Wohneigentumsquote. In keinem anderen Land der Europäischen Union lebten so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. 2022 lag die Quote in Deutschland demnach bei nur 44 Prozent – im EU-Schnitt sind es rund 70 Prozent.
„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, sagte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg.“ (dpa/red)
Bundesbauministerin Verena Hubertz will die Baukosten senken.
Digitale Bauanträge, gebündelte Förderprogramme, schnellere Verfahren, mehr serielles Bauen: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit einem 13-Punkte-Plan die hohen Baukosten dämpfen und den Wohnungsmangel in Deutschland bekämpfen.
Hohe Kosten seien einer der Hauptgründe, warum in Deutschland zu wenig gebaut werde, heißt es in dem Aktionsplan, den Hubertz bei einer Konferenz der Bau- und Immobilienbranche in Frankfurt vorlegte. Es gehe bei der Reduzierung der Baukosten oft nicht mehr nur darum, Bauen attraktiver zu machen, heißt es darin. „Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Bauprojekte überhaupt noch realisiert werden.“ Die Baukosten seien auf ein „unsägliches Niveau“ gestiegen, sagte Hubertz.
„Papieranträge nur in Härtefällen“
In dem Aktionsplan kündigte sie an, dass Bauanträge ab 2028 nur noch digital möglich seien sollen, das werde zum verbindlichen Regelweg. „Papieranträge sollen dann nur noch in begründeten Härtefällen zulässig sein.“ Ziel sei eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung.
Für Bauherren sollen zudem die verschiedenen Fördermöglichkeiten übersichtlicher werden, so Hubertz. Künftig werde die Neubauförderung in einem einzigen Förderprogramm Neubau gebündelt. Der Start des Programms sei für 2027 vorgesehen. „Die Möglichkeit des Aufbaus von Wohneigentum für Familien ist dabei ein zentrales Kriterium.“
Darüber sollen Planungsprozesse mit standardisierten Datenmodellen beschleunigt werden. Ziel sei es, die Dauer von Bauleitplanverfahren auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.
Neubau in der Krise: Tiefstand seit 2012
Der Neubau in Deutschland stockt seit Jahren wegen gestiegener Baukosten, Kreditzinsen und zunehmender Regularien. Dazu wird der Besitz von Immobilien durch verschärfte Besteuerung und für Vermieter benachteiligende Gesetzgebung immer unattraktiver. 2025 wurden dem Statistischen Bundesamt zufolge 206.600 Wohnungen fertiggestellt, gut 45.000 weniger als im Vorjahr und ein Tiefstand seit 2012. Unter Anderem treibt der daraus resultierende Mangel an Wohnraum die Mieten in die Höhe, gerade in Städten. Experten erwarten im laufenden Jahr nur wenig Besserung. Zwar sind die Baugenehmigungen zuletzt stark gestiegen, aber der Einbruch in den Vorjahren wirkt nach. Zudem verteuern die hohen Energiekosten und gestiegene Zinsen erschweren Finanzierungen.
„Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband“
Hubertz will auch mit mehr standardisierten Bauweisen Abhilfe schaffen. Sie kündigte ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten und reduzierte Kosten in der Neubauförderung an. Das schaffe Anreize für serielles und modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen. In Deutschland werde oft teuer und konventionell Stein auf Stein gebaut, kritisierte sie. Serielles und modulares Bauen seien in der Baubranche im Aufwind. „Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband in der Fabrik.“
Der Aktionsplan umfasst aber auch bereits angekündigte Maßnahmen, wie den Gebäudetyp E, der es erleichtern soll, rechtssicher von Standards und technischen Normen abzuweichen, etwa bei Tiefgaragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Hubertz noch dieses Jahr vom Bundesjustizministerium vorgelegt werden. (dpa/tp)
Besonders in städtischen Gebieten werden die Mieten immer teurer (Symbolbild). - Foto: Christian Charisius/dpa
Rund 3,2 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen auf. Das zeigt eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt im Auftrag des Deutschen Mieterbunds.
Weitere 3,4 Millionen Mieterhaushalte geben demnach 30 bis 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Kaltmiete und Heizkosten aus. Insgesamt sei demnach jeder dritte Mieterhaushalt – rund 6,6 Millionen – überlastet.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz, sprach von alarmierenden Zahlen. „Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen.“
Der Studie zufolge gehören von den fast 20 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland 42 Prozent oder 8,3 Millionen zum unteren Einkommensdrittel. Sie haben ein Haushaltsnettoeinkommen von im Schnitt 1.417 Euro pro Monat. Diese Gruppe sei mit ihren Wohnkosten am „finanziellen Limit“.
„Besonders betroffen sind die untersten 10 Prozent der Einkommensverteilung, sie haben eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 60 Prozent“, heißt es in der Studie. Diese basiert auf Daten aus dem jüngsten Mikrozensus 2022 zu Einkommen und Mieten. Die Zahl wurden anhand von Angaben des Statistisches Bundesamts auf den neusten verfügbaren Stand von 2024 fortgeschrieben.
Anders als der Mieterbund sieht das Statistische Bundesamt nur eine relativ kleine Minderheit der Bevölkerung von ihren Wohnkosten überlastet.
2025 waren davon 11,2 Prozent der Menschen in Deutschland oder rund jeder Neunte betroffen. Das ergab eine Berechnung auf Basis früherer europäischer Statistikdaten.
Das Statistische Bundesamt zieht die Grenze strenger und bezeichnet Haushalte erst als überbelastet, wenn sie über 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden.
Neue Mieter zahlen deutlich mehr
Der Mieterbund schreibt, der Anstieg der Mieten treibe die Wohnkostenbelastung vieler Haushalte nach oben, besonders für jene, die kürzlich umgezogen sind.
So seien die Mieten in Verträgen ab 2020 im Schnitt gut ein Fünftel höher und Mieterhaushalte hätten mit 33 Prozent eine deutlich höhere Wohnkostenbelastung als Haushalte, die vor 2020 eingezogen sind.
Besonders betroffen seien Großstädte: In Berlin lägen die Mieten von Haushalten, die nach 2020 eingezogen sind, durchschnittlich 29 Prozent über dem Schnitt aller Mietverträge. In München seien es 26 und in Frankfurt 25 Prozent.
Dahinter steckt, dass viele Menschen, die einen bezahlbaren Mietvertrag haben, einen Umzug scheuen – das friert die Mietmärkte förmlich ein. Die Wohnkostenbelastung in Metropolen liege bei über 30 Prozent und bei neuen Mietverträgen über 35 Prozent, so der Mieterbund.
Um die „Spirale immer stärker steigender Mieten“ zu stoppen müsse die Bundesregierung geplante Regelungen gegen Mietwucher durchsetzen, die Mietpreisbremse verschärfen und Verstöße mit höheren Bußgeldern, fordert Weber-Moritz. Die Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten und bis 2029 gilt, müsse entfristet werden und bundesweit wirken.
Der Mieterbund fordert ferner, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 von zuletzt 1,1 Millionen auf mindestens 2 Millionen Wohnungen steigen soll. Auch müsse es mehr öffentliche Wohnungen geben, um im Mietwohnungsmarkt „ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“. (dpa/red)
Neu gebaute Häuser mit Eigentumswohnungen (r) neben Altbauten in Köln. - Foto: Oliver Berg/dpa/dpa
Viele private Vermieter in Deutschland scheuen die energetische Sanierung ihrer Immobilien. Über die Hälfe (59 Prozent) plant derzeit keine Maßnahmen wie neue Heizungen oder Dämmungen, zeigt eine Umfrage der DI Deutschland.Immobilien AG und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das sind deutlich mehr als in einer Vorgänger-Befragung vor einem Jahr (48 Prozent).
Vermieter sähen sich mit zunehmenden politischen und energetischen Anforderungen konfrontiert, während zentrale Bedingungen oft unklar blieben. Befragt wurden für die Studie im Februar online rund 1.000 private Vermieter.
„Ohne klare Orientierung, realistische Anforderungen und praktikable Förderstrukturen wird die Transformation des Gebäudebestands nicht gelingen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.
In den vergangenen Jahren habe nur rund die Hälfte in energetische Maßnahmen investiert, heißt es im „Deutschland.Immobilien Vermieterreport“. Am häufigsten veränderten private Vermieter die Heizungen (34 Prozent), gefolgt von Fenstern (25 Prozent) und Dämmungen (18 Prozent).
Motivation waren vor allem langfristige Energieeinsparungen (53 Prozent), mehr Zufriedenheit der Mieter (41 Prozent) und Wertsteigerung (38 Prozent). Ökologische Gründe waren die Ausnahme (31 Prozent).
Wer verzichtete, nannte meist fehlende Dringlichkeit (64 Prozent), mangelnde Nachfrage seitens der Mieter (21 Prozent) oder Kosten (17 Prozent).
Wie die Umfrage weiter zeigt, stammt der Immobilienbestand privater Vermieter überwiegend aus den Jahren 1949 bis 1978 sowie 1979 bis 1994 – hier herrscht in aller Regel energetischer Sanierungsbedarf.
Der Gebäudesektor ist zentral, um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, er verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen.
Die große Mehrheit der rund 44 Millionen Wohnungen hierzulande heizt mit Öl und Gas, über 60 Prozent werden von privaten Vermietern vermietet. Die meisten sind laut Studie mindestens zehn Jahren am Mietmarkt aktiv. 58 Prozent vermieten eine Wohnung, weitere 19 Prozent zwei.
Die frühere Ampel-Regierung wollte mit dem Heizungsgesetz mittelfristig die Abkehr von Heizungen mit fossilen Brennstoffen durchsetzen. Die amtierende Bundesregierung hat das Gesetz reformiert und die Vorgabe gestrichen, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Nun soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zum Einsatz kommt. Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. (dpa/red)
Birgit Schattling (rechts) vermittelt ihr Wissen seit Jahren in Online-Kursen, nun auch live. - Foto: Anja Sokolow/dpa /dpa
„Hier sind noch ein paar Quadratzentimeter frei“, freut sich Elke Schmude und setzt Kapuzinerkresse in ein Vertikalbeet. Auf sieben Etagen wachsen dort bereits unter anderem Asiasalate, Schnittlauch, Erdbeeren und Kornblumen. „Man muss sich einfach mal trauen, wenn es nicht wächst, dann eben nicht“, sagt die Berlinerin.
Ein Kurs im Balkongärtnern von Birgit Schattling ist in vollem Gange. Seit Jahren vermittelt sie Balkonbesitzern im deutschsprachigen Raum in Online-Kursen und -Kongressen, wie sich auch kleinste Flächen bepflanzen lassen.
Mit der Balkonschule in Berlin hat sie ihr Angebot nun um einen physischen Ort ergänzt. „Hier kann man fühlen, sehen, kosten“, sagt Schattling.
Auch die Anzucht – hier von Mangold – wird in der Schule von Birgit Schattling geübt.
Foto: Anja Sokolow/dpa /dpa
Hände in die Erde stecken statt vor dem Bildschirm sitzen
Auf dem Gelände der Atelier Gardens, einem historischen Film- und Fernsehcampus, wird das ganze Jahr über gemeinsam gesät, pikiert, gepflanzt und geerntet. Die Teilnehmer schätzen vor allem den direkten Austausch.
„Das ist viel besser als ein Online-Kurs, hier kann ich die Hände in die Erde stecken und muss nicht im dunklen Kämmerlein vor dem Bildschirm sitzen“, sagt Bettina Schäfer.
Mitgärtnerin Bärbel Schäfer hat der Kurs wieder zu neuem Schwung verholfen. Neben einem Balkon hat sie auch einen Garten. Doch zuletzt fehlte der Antrieb. „Ich wollte mich schon gar nicht mehr damit beschäftigen“, sagt die Rentnerin. Doch das gemeinsame Gärtnern in der Balkonschule habe ihr wieder neue Motivation gebracht.
Vertikalbeete bieten viel Platz auf kleinem Raum.
Foto: Anja Sokolow/dpa-Zentralbild/dpa
Obstbäume? Alles geht, außer Walnüsse
In der Balkonschule wächst und gedeiht vieles: Johannisbeeren, Glockenblumen, Kletterrosen und selbst Aprikosen. „Man lernt hier, dass man auch Sträucher gut auf Balkonen pflanzen kann“, sagt Elke Schmude. Auch Obstbäume seien möglich, nur keine Walnüsse, ergänzt Schattling.
Genutzt wird jeder Zentimeter: Neben klassischen Töpfen dienen auch eine Sauciere oder ein Wäschekorb als Pflanzgefäße. Besonders stolz ist Schattling auf die sogenannte Klimaterrasse, eine Kombination aus Vertikalbeeten und begrünter Pergola. Klettererbsen, Feuerbohnen, Kiwis, Passionsblumen und Wein spenden Schatten und liefern Erträge.
„Das ist die Lösung für überhitzte Terrassen und Balkone. Ab Mai bleiben Südlagen oft ungenutzt – Menschen ziehen sich hinter Jalousien in den Innenraum zurück“, sagt Schattling, die auf dem Gelände auch einzelne Workshops, Teamnachmittage und Vorträge anbietet.
Das Gärtnern auf Balkonen habe in der Corona-Zeit einen Boom erlebt, weil alle Zuhause gewesen seien, sagt eine andere Balkon-Gärtnerin, die Journalistin, Podcasterin und Autorin Melanie Öhlenbach aus Bremen. Seit 2020 hat sie fünf Bücher zum Thema veröffentlicht, zuletzt „Klimahelden auf dem Balkon“.
„Inzwischen beschäftigen sich auch viele Menschen mit der Frage, wo die Lebensmittel überhaupt herkommen und wie sie produziert wurden“, so Öhlenbach. Der Wunsch nach Selbstversorgung spiele zunehmend eine Rolle und auch die Preise seien ein Grund, selbst zu gärtnern.
Auch Öhlenbach gibt Kurse. „Wissen und Fertigkeiten gehen verloren, wenn man sie nicht mit anderen teilt und weitergibt“, betont sie. Es sei noch einmal etwas anderes, das unmittelbar, zusammen, vor Ort, also ohne Bildschirm und Smartphone, zu tun.
„Es braucht daher Orte, wo solche Begegnungen möglich sind – sei es selbst organisiert in der Nachbarschaft, im Kleingartenverein, an den Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen generell, in urbanen Stadtgartenprojekten oder eben der Balkonschule“, meint die Bremerin, die neben ihrem Balkon mittlerweile auch einen Garten bewirtschaftet.
Töpfe können auch bepflanzt werden.
Foto: Anja Sokolow/dpa
120 Pflanzen auf neun Quadratmetern
Schattling treibt das Balkongärtnern auf die Spitze: Auf neun Quadratmetern wachsen bei ihr 120 Pflanzen, darunter Sträucher und Obstbäume. Zudem nutzt sie fünf Fensterbretter und schafft Lebensräume für Insekten, Vögel und Eichhörnchen. „Ich bin mitten in Berlin und erlebe die Natur hautnah“, sagt die Buchautorin und Bloggerin.
Stadtgrün-Referentin Janna Einöder vom Naturschutzbund hat Schattling mal als „Balkon-Ultra“ bezeichnet. Aus ihrer Sicht seien die von ihr bepflanzten Balkone ökologisch wertvoll. „Doch nicht jeder muss eine Birgit Schattling sein“, sagt Einöder.
Man könne das Balkongärtnern auch im kleineren Maßstab betreiben, zum Beispiel mit Küchenkräutern. „Wenn viele kleine Flächen genutzt werden, ergibt das ein Mosaik in der ganzen Stadt“, so die Expertin. Und das komme zahlreichen Arten zugute, zum Beispiel Wildbienen, die einen Flugradius von nur wenigen Hundert Metern hätten.
Das Potenzial sei aus Naturschutzsicht noch längst nicht ausgenutzt. Viele Balkone würden leider mit Pflanzen wie Petunien oder Geranien begrünt, die für Insekten nicht nützlich und oft auch noch mit Pestiziden belastet seien. Mehrjährige Stauden oder auch Wildblumen seien viel geeigneter, erklärte Einöder.
Der Nabu hat Pflanzlisten veröffentlicht. Passend zur jeweiligen Ausrichtung eines Balkons werden passende Arten empfohlen. „Geranien gehen gar nicht“, findet auch Schattling. Immerhin gebe es aber Bemühungen, ursprünglichere Varianten zu züchten, die auch attraktiver für Insekten seien. (dpa/red)
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Neuer Gas-Deal mit Kanada
Deutschland hat mit einem kanadischen Unternehmen eine Absichtserklärung zu einem Mega-LNG-Deal unterzeichnet. Geplant ist eine Lieferung, die den Jahresbedarf von bis zu einer Million Haushalten decken kann. Aktuell wird das Erdgas dort hauptsächlich über hydraulisches Fracking gewonnen. Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre starten und 20 Jahre lang erfolgen.
Top-Ökonomen erwarten, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur um 0,5 Prozent wächst. Bisher rechneten sie mit 0,9 Prozent. Die Wirtschaftsweisen empfehlen daher Reformen im Pflege- und Gesundheitssystem, damit die Sozialabgaben nicht auf 50 Prozent steigen.
Um Cyberangriffe abzuwehren, will die Bundesregierung der Polizei und dem Bundesamt für IT-Sicherheit neue Befugnisse erteilen. So soll es beispielsweise erlaubt sein, Datenverkehr umzuleiten oder zu blockieren. Zudem könnten IT-Systeme künftig stillgelegt sowie Daten gelöscht oder verändert werden. Diese Befugnisse dienen allein der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung.
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. Ziel ist, Bauprojekte im Wohnungsbau schneller voranzubringen. Kommunen wird zudem mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben. Auch soll es weniger Umweltprüfungen geben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber die Frist von zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren.
Mercedes-Benz will sein hochautomatisiertes Fahrsystem ab 2027 deutschlandweit anbieten. Es soll bei Geschwindigkeiten von bis zu 95 km/h eingesetzt werden können. Dabei übernimmt das Fahrzeug zeitweilig die Aufgabe vom Fahrer. Dieser soll dann TV schauen, das Handy nutzen oder eine Zeitung lesen können. Seit 2017 gibt es die rechtliche Grundlage zum Betrieb solcher Systeme.