Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin, Elif Eralp (M.), und die Berliner Landesvorsitzende, Kerstin Wolter-Ehling (l.), nehmen am 26. September 2026 in Berlin an einer Demonstration teil. - Foto: Omer Messinger/Getty Images
In Kürze:
Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ausgleich nach Rechenregeln
Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.
Politische Sanktion schwer begründbar
Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.
Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall
Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.
Finanzstarke Länder fordern Reformen
Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.
Kein einfaches Druckmittel
Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
Friedrich Merz auf Monitor bei SPD-Wahlparty in Schwerin am 20.09.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die CDU-Spitze hat Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ihre Unterstützung zugesichert.
Innerhalb der Union werden dennoch Veränderungen bei Kommunikation, Auftreten und politischen Inhalten gefordert.
Auch aus der SPD kommen Forderungen nach Korrekturen bei Renten-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Die Zukunft der Koalition steht vorerst nicht infrage, doch der Druck auf beide Regierungsparteien wächst.
Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag, 20. September, halten Debatten und Spekulationen über die Zukunft der Bundesregierung an. Die CDU erzielte in Berlin weniger als 20 Prozent der Stimmen und verfehlte in Mecklenburg-Vorpommern den Einzug in den Landtag.
Pressestatement der CDU ab 13:30 Uhr:
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Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben. Dafür hat sich Merz am Sonntag die Rückendeckung des Präsidiums seiner Partei geholt.
Mit diesem Ergebnis der Sitzung vom Wahlabend hat die Parteispitze dem Bundeskanzler Unterstützung für eine Weiterführung seines Reformkurses gegeben. Anwesend waren auch die Länderchefs, von denen zwei – Daniel Günther in Schleswig-Holstein und Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen – im Frühjahr CDU-geführte Landesregierungen verteidigen müssen.
Kritik aus der CDU Brandenburg am Erscheinungsbild der Bundespartei
Die Rückendeckung für Merz beinhaltet auch die Ermächtigung, erforderlichenfalls mehr Druck auf den Koalitionspartner SPD auszuüben – und im Gegenzug Zugeständnisse zu machen. Dies betrifft unter anderem die Umsetzung der Rentenreform oder die geplanten Umgestaltungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Inwieweit damit Ruhe in die Bundesregierung einkehren wird, bleibt offen. Trotz der Festlegung des Präsidiums, mit Merz weiterzumachen, regt sich in Teilen der Partei Kritik. Diese bezieht sich sowohl auf das Bild, das die CDU nach außen hin abgibt, als auch auf Inhalte. In Brandenburg fordert der CDU-Landesverband Konsequenzen.
Generalsekretär Julian Brüning erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es könne im Bund nicht mehr weitergehen wie bisher. Er betonte mit Blick auf das Bild, das die Union in der Koalition vermittle:
„Ich bin überzeugt: Wir müssen unsere gesamte Kommunikation und unser Auftreten grundlegend verändern. Das betrifft die Art, wie wir miteinander streiten, Entscheidungen erklären, mit Kritik umgehen und den Menschen begegnen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, sich selbst zu hinterfragen.“
Brandenburg als Vorbild für Stabilität
Als Vorbild nennt der CDU-Generalsekretär die Koalition zwischen SPD und Union in Brandenburg. Diese regiert dort, seit die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zerfallen ist und Mitglieder daraufhin zu den Sozialdemokraten gewechselt hatten. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke vollzog daraufhin einen fliegenden Koalitionswechsel hin zur CDU. Brüning sieht diese mittlerweile als Vorbild an Stabilität.
Aus demselben Landesverband mahnt die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) einen härteren Kurs mit der Linken an. In einem Post auf X fragt sie Kanzler Merz, ob er – wie auch beim Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt – Berlin mit dem Bundeszwang droht, falls dort eine Bürgermeisterin der Linken regieren sollte.
Dieses verfassungsrechtliche Notmittel beinhaltet Maßnahmen, die geeignet sind, um sicherzustellen, dass die betroffene Landesregierung ihren bundesgesetzlichen oder verfassungsmäßigen Spielraum nicht überschreitet. Auf X schreibt Ludwig:
„Herr Bundeskanzler! Wird auch Berlin mit dem Bundeszwang belegt, wenn eine linksextreme Bürgermeisterin regiert? Und werden dann die fünf Milliarden Euro aus dem ‚Hauptstadtvertrag‘ umgehend eingefroren?“
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Die Linke hat in Berlin mit 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Punkten einen triumphalen Wahlsieg erlangt. Eine Koalition der Wahlverlierer vom Sonntag gegen sie und ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp wäre rechnerisch möglich, erscheint aber als wenig wahrscheinlich.
SPD drängt ihrerseits CDU zur Nachjustierung von Reformen
Ein möglicher Konflikt mit Bundesrecht könnte sich im Fall einer links geführten Regierung mit Blick auf die geplante Überführung des Bestands großer privater Wohnungsgesellschaften in Landeseigentum ergeben. Im Juli 2026 hatte die Bundesregierung im Koalitionsausschuss beschlossen, ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Dieses solle bewirken, dass die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ sein wird. In Kraft ist es jedoch bisher nicht.
Unterdessen ist es fraglich, inwieweit die SPD als Koalitionspartner im Bund es zulassen wird, von Merz unter Druck gesetzt zu werden. Anders als die CDU haben die Sozialdemokraten zwar in Berlin verloren, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine massive Aufholjagd geschafft. Am Ende konnten sie einen Rückstand von 19 Prozentpunkten auf die AfD aus Umfragen vor einem Jahr auf 1,5 verringern.
Schwesig hatte sich im Wahlkampf zum einen als Bollwerk gegen die AfD präsentiert. Zum anderen aber übte sie deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin drängte unter anderem als eine der ersten auf staatliche Maßgaben gegen die explodierenden Benzinpreise. Zum anderen kündigte sie entschiedenen Widerstand gegen das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren an.
Auch am Wahlabend machte sie deutlich, dass sie ihren Kurs nicht ändern werde. Stattdessen forderte sie „mehr Demut“ von Bundeskanzler Merz. Politisch seien dringende Änderung erforderlich, da „sonst die AfD immer weiter erstarken wird“.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), die im Frühjahr 2027 eine Landtagswahl zu bestreiten hat, verlangt Kurskorrekturen. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“-Podcast erklärte sie am Montag, ein „bloßes Weiter-so kann es nicht sein“. Die Ergebnisse vom Sonntag hätten ihre Ursache in der Bundespolitik.
Klüssendorf drängt auf Korrekturen bei abschlagsfreier Rente nach 45 Beitragsjahren
Die Bundesregierung müsse sich auf das Wirtschaftswachstum konzentrieren und das Rentenpaket nachschärfen. Außerdem sei eine Pflegereform überfällig. Reformen müssten dabei „sozial gerecht“ sein. Rehlinger sagte:
„Es geht nicht nur darum, dass wir sie besser erklären, sondern sie müssen auch als solches besser sein“.
Ihre eigene Partei müsse dabei auch inhaltlich Farbe bekennen und nicht nur als der „sozialgerechter Reparaturbetrieb gegenüber der Union“ fungieren.
Im ARD-„Morgenmagazin“ drängte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch auf Korrekturen, insbesondere beim Reformkurs. Die Reformen stünden „augenblicklich in erster Linie für Kürzung“, ließen aber nicht erkennen, welche positiven Veränderungen damit verbunden wären. Neben der Rente nach 45 Versicherungsjahren müsse man auch über andere Eckpunkte sprechen. Miersch nannte etwa die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rente oder eine „Facharztgarantie für gesetzlich Versicherte“.
Die Koalition als solche stellte Miersch jedoch nicht infrage. Alle Koalitionspartner hätten „eine große Verantwortung, ein großes Verantwortungsbewusstsein“. Es gelte nun, „auch bei unterschiedlichen Meinungen einen tragfähigen Kompromiss zu finden“.
Am Wahlabend erklärte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, in den Ländern sei auch „über Bundespolitik abgestimmt“ worden. Das Ergebnis sei ein Signal, dass die Regierung nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ und nicht nur „Reformen um der Reform willen“ durchführen dürfe. Vor allem bezüglich der Rente mit 45 Beitragsjahren hätten sich die Menschen „auf uns verlassen“.
Berlin sei "Opfer einer schweren Straftat geworden", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach dem Hackerangriff. (Archivbild) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Rund 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner Landesnetz sind nach Ablauf eines Hacker-Ultimatums im Darknet veröffentlicht worden.
Rhysida forderte 30 Bitcoins, damals etwa zwei Millionen Euro, doch Berlin lehnte eine Lösegeldzahlung ab.
Unter den Daten sollen sich Personalakten, Passwörter sowie Informationen über kritische Infrastruktur und zivile Verteidigungsplanung befinden.
Der jüngste Ransomware-Angriff auf zwei Berliner Senatsverwaltungen gilt als größter Datendiebstahl in der Geschichte der Landesverwaltung in der Landeshauptstadt. Die Verantwortlichen für den Angriff, eigenen Angaben zufolge die Hackergruppe Rhysida, haben rund 1,4 Millionen Dateien erbeutet. Die Datenmenge soll bis zu 5,8 Terabyte betragen.
Die mittlerweile im Darknet aufgetauchten Ordner enthalten offenbar nicht nur personenbezogene Daten und Zugangsdaten. Einem Bericht des „Tagesspiegel“ zufolge sollen die Hacker auch Informationen über kritische Infrastruktur und zivile Verteidigungsplanung offengelegt haben. Der Vorfall wirft Fragen über den Zustand der digitalen Sicherheitsarchitektur der Berliner Verwaltung auf.
Nach dem Hackerangriff hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) eingeräumt, dass nach aktuellem Stand offenbar auch sensible Daten betroffen sind. Während der Senat zunächst erklärt hatte, es gebe keine Hinweise auf den Abfluss sensibler Informationen, sei “der Erkenntnisstand heute ein anderer“, sagte Wegner der „Bild“. Berlin sei „Opfer einer schweren Straftat geworden“, so der CDU-Politiker.
Hacker veröffentlichten entwendete Daten im Darknet
Wie der RBB berichtet, haben die Hacker die Daten nach dem Ablauf eines von ihnen gestellten Ultimatums im Darknet zum Download zur Verfügung gestellt. Rhysida gab dies am Freitagnachmittag, 4. September, auf seiner dort betriebenen Website bekannt. Mittlerweile führe der Link auf mehrere Ordner. Unter diesen befänden sich Arbeitszeugnisse und Beurteilungen von Mitarbeitern sowie deren Personalakten. Auch Informationen zu Ausschreibungen seien abrufbar gewesen.
Eine exakte Überprüfung der Angaben war bislang noch nicht möglich. Es ist auch noch nicht geklärt, ob es sich tatsächlich um die vollständige Menge der abgeflossenen Daten handelt. Der Berliner Senat erklärte, derzeit führten die Sicherheitsbehörden eine „intensive Datenprüfung“ durch. Man habe dazu unter anderem IT-Forensiker beauftragt.
Außerdem wolle man betroffene Personen kontaktieren. In einer Erklärung des Senats heißt es dazu:
„Sofern im Rahmen der Analyse einzelne betroffene Personen identifiziert werden, werden diese risikobasiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von den zuständigen Senatsverwaltungen informiert.“
Bürger, die unabhängig davon Kenntnis erlangten, dass ihre Daten veröffentlicht oder missbraucht wurden, ruft man dazu auf, Strafanzeige zu erstatten.
Berlin soll an Rhysida rund zwei Millionen Euro zahlen
Die Attacke der Hacker richtete sich gegen die Senatsverwaltungen für Bauen und Stadtentwicklung sowie Mobilität und Verkehr. Deren eigenen Angaben zufolge hätten sie vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Systeme gehabt. Die Betroffenen hatten von dem Angriff erst am 14. August Kenntnis erlangt.
Rhysida richtete nach Ende des Angriffs ein Ultimatum an die Senatsverwaltung. Die Gruppe forderte die Zahlung von 30 Bitcoin – zum Zeitpunkt des Erpressungsversuchs entsprach dies etwa zwei Millionen Euro. Das Land Berlin machte mehrfach deutlich, kein Lösegeld bezahlen zu wollen. Am Freitag lief das Ultimatum ab. Daraufhin machten die Erpresser die Drohung wahr.
Unter den erbeuteten Informationen sollen sich auch solche über Einrichtungen befinden, die im Krisen- oder Verteidigungsfall besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen. Genannt seien unter anderem Heizkraftwerke, Notstromanlagen, Wasserwerke, Entsorgungsunternehmen und Umspannwerke. Teilweise seien auch Angaben zu möglichen Schäden bei der Zerstörung bestimmter Anlagen enthalten gewesen.
Hacker haben auch Informationen über kritische Infrastruktur erbeutet
Auch Unterlagen im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“ sind dem „Tagesspiegel“ zufolge im entwendeten Datenbestand enthalten gewesen. Es soll um teilweise als Verschlusssache klassifizierte Informationen zu Liegenschaften und Einrichtungen gehen. Darunter sei auch ein Entwurf des Leitfadens „Zivile Verteidigung im Land Berlin“ vom August 2025.
Die Berliner Senatskanzlei geht laut dem Dokument von höchst sensiblen Daten aus. Nach Rücksprache mit Bundesbehörden geht sie aber nicht von kritischen Informationen für die Sicherheit und Verteidigung aus. Teilweise seien aber auch Informationen über mögliche Gefahrenquellen, Betriebszeiten, Wachschutzeinrichtungen, Notfallverantwortliche oder besonders gefährdete Standorte von Behörden, Rüstungsunternehmen und anderen Einrichtungen abgeflossen.
Im Datensatz soll sich auch eine Datei mit unverschlüsselten Zugangsdaten und Passwörtern befunden haben. Diese soll knapp 6.000 Login-Daten erfasst haben, in einigen Fällen gebe es bei bestimmten Fachverfahren und weiterhin bestehenden VPN-Zugängen auch keine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sogar Daten von Bürgern und Unternehmen sollen in dem Bestand auftauchen. Die forensische Untersuchung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Berlin war nicht das erste Opfer von Rhysida
Einem internen Vermerk aus der Berliner Verwaltung zufolge kommen mit Sicherheitsfragen befasste Beamte zu der Einschätzung, dass ein „digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne)“ in der Berliner öffentlichen Verwaltung „nicht möglich“ sei. So musste man für bestimmte klassifizierte Vorgänge offenbar weiterhin auf Papierform zugreifen.
Einer weiteren Unterlage zufolge seien Teile der IT bei den betroffenen Senatsverwaltungen nicht zur zentral verwalteten und überwachten IT-Struktur migriert worden. Diese sei beim zentralen IT-Dienstleister ITDZ Berlin angesetzt. Das konkrete technische Einfallstor ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Es kämen unter anderem Phishing, eine ungepatchte Software oder ein kompromittierter Fernzugang in Betracht.
Rhysida ist als international agierende Ransomware-Gruppe bekannt, die 2023 erstmals in Erscheinung getreten war. Sie stellt Schadsoftware und Infrastruktur für sogenannte Affiliates bereit, die anschließend selbst damit Angriffe ausführen. Die Gruppe stiehlt Daten und droht anschließend mit Veröffentlichung. Von Hackeraktivitäten von Rhysida betroffen waren bisher unter anderem die British Library, das Lurie Children’s Hospital in Chicago, die Stadt Columbus in Ohio oder der Hafen von Seattle.
Das Rote Rathaus in Berlin. Nach dem Cyberangriff auf das Landesnetz drohen die mutmaßlichen Täter mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. - Foto: Paul Zinken/dpa
In Kürze:
Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.
Daten flossen bereits Anfang August ab
Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt. Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.
5,7 Terabyte sind eine Täterangabe
Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.
Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter
Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.
Berlin will nicht zahlen
Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.
Untersuchungen dauern an
Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
Das Rote Rathaus in Berlin. Nach dem Cyberangriff auf das Landesnetz drohen die mutmaßlichen Täter mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. - Foto: Paul Zinken/dpa
Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.
Daten flossen bereits Anfang August ab
Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt. Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.
5,7 Terabyte sind eine Täterangabe
Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.
Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter
Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.
Berlin will nicht zahlen
Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.
Untersuchungen dauern an
Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Finanzsenator Stefan Evers soll CDU-Spitzenkandidat in Berlin werden. (Archivbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Nach dem Rückzug von Kai Wegner führt Finanz- und Kultursenator Stefan Evers die CDU als Spitzenkandidat in die Berliner Abgeordnetenhauswahl.
Evers setzt auf Haushaltskonsolidierung, Bürokratieabbau sowie mehrSauberkeit in der Hauptstadt.
Seine Vorschläge zu kostenlosem Schulessen und gemeinnützigerArbeit für Leistungsbezieher stoßen auf Kritik der politischen Konkurrenz.
Der Wechsel des Spitzenkandidaten der CDU zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September in Berlin hat ein zusätzliches Spannungsmoment in den Wahlkampf gebracht. Am Freitag, 10. Juli, hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner erklärt, nicht mehr für eine erneute Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
Der für Finanzen und Kultur zuständige Senator Stefan Evers wurde daraufhin vom Landesvorstand als Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl im September bestätigt und hat nun vor, an Wegners Stelle künftig den Wahlkampf für die CDU anzuführen.
CDU durch Wegner-Affäre ins Hintertreffen geraten
Eine infratest-dimap-Umfrage von Ende Juni prognostizierte die CDU einen Absturz auf 17 Prozent, während die Linke und die Grünen sich mit 20 und 19 Prozent absetzten. Die SPD drohte mit 13 Prozent den Anschluss zu verlieren. FDP und BSW hätten danach keine Chance auf einen Einzug. Ein rot-rot-grünes Bündnis, das der aus Niedersachsen zurück nach Berlin gewechselte SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach skeptisch sieht, hätte eine deutliche Mehrheit.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2023 führte die CDU mit 28,2 Prozent der Zweitstimmen, gefolgt von SPD und Grünen mit jeweils 18,4 Prozent.
Dass Wegner die vorherige Wahl klar für sich entschieden hatte, sei Krach zufolge der Hauptgrund für die Sozialdemokraten gewesen, mit der Union zu koalieren. Wegner habe dann aber das Amt des Regierenden Bürgermeisters massiv beschädigt und auch den Ruf Berlins, betonte Krach.
Nach dem Verzicht von Wegner auf eine erneute Spitzenkandidatur schließt Krach eine Zusammenarbeit mit der CDU nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht mehr aus. Mit Evers gebe es eine neue Situation und „eine Möglichkeit für die Zukunft“, sagte Krach im Berlin Playbook Podcast des Nachrichtenmagazins „POLITICO“.
Nachdem der wegen der „Tennis-Affäre“ zur Belastung gewordene Wegner auf seine Wiederkandidatur verzichtet hatte, hofft die CDU nun mit Evers auf einen unbelasteten Neuanfang. Evers, der mittlerweile auch kommissarischer Landesvorsitzender der Union ist, hat am Dienstagmorgen im „RBB Inforadio“ auch einen solchen angekündigt.
Er wolle die Stadt „aus dem Frustmodus“ bringen und erklärt, Berlin solle „ein Zukunftsversprechen sein“. Jeder müsse, egal in welchem Stadtteil er aufgewachsen sei, „spüren, dass man in dieser Stadt alles werden kann“. Zu deutlich will Evers sich jedoch auch von Wegner und dessen Politik nicht abgrenzen – immerhin war er ja dessen Wahlkampfmanager und ist immer noch dessen stellvertretender Bürgermeister.
Stattdessen hebt er die Erfolge des Kabinetts hervor. So habe es der Berliner Senat geschafft, die Terminsituation in den Bürgerämtern deutlich zu verbessern. Dies solle ein Anlass für Optimismus sein, erklärte Evers weiter: „Ich will mal sagen, wenn das in so kurzer Zeit möglich ist, dann ist in den nächsten fünf Jahren noch ganz anderes möglich.“
Evers ist seit 15 Jahren Mitglied des Abgeordnetenhauses, von 2016 bis 2023 war er ehrenamtlicher Generalsekretär der Landes-CDU und seit 2023 ist er deren stellvertretender Vorsitzender.
„Zunehmende Vermüllung stoppen“ – SPD: „Schon vor drei Jahren versprochen“
Kritik übte Evers an Vorschlägen seiner politischen Mitbewerber – auch jenen vom Koalitionspartner SPD. Das kostenlose Schulessen auch für Kinder aus besserverdienenden Haushalten sei sozial nicht gerecht. Man solle „die starken Schultern auch mehr schultern lassen, damit wir für anderes auch den Raum haben“.
Evers beabsichtigt zudem, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und die Schuldenpolitik zu beenden. Um Unternehmen mehr Spielraum zu verschaffen, sollen teure Vorschriften etwa beim Bauen oder beim Datenschutz rückgebaut werden. Generell müsse man in der Ausgabenpolitik wieder Prioritäten setzen.
Auch wenn Berlin „nie steril“ gewesen sei, hält Evers die „zunehmende Vermüllung“ für inakzeptabel. Die bisherige Verschärfung von Kontrollen, mehr Personal zur Durchsetzung der Regeln und drastische Bußgelder seien ein Anfang, es müsse aber noch mehr geschehen.
Konkret schlägt er vor, Empfänger von Sozialleistungen zu Reinigungsdiensten heranzuziehen. So erklärte er gegenüber dem RBB: „Ich finde, wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch etwas zurückgeben – zum Beispiel, indem er dabei hilft, Berlin sauber zu halten.“
Erfahrungen mit kommunaler Arbeitspflicht durchwachsen
In einigen deutschen Kommunen gibt es bereits Modellversuche mit gemeinnützigen Arbeiten. So ziehen der Saale-Orla-Kreis und Greiz in Thüringen Asylbewerber zu Tätigkeiten wie Arbeiten in Unterkünften, bei Kommunen oder sozialen Trägern heran. In Schwerin hat der Stadtrat diese auch auf Bürgergeld-Empfänger ausgeweitet. Die Erfahrungen sind bis heute jedoch durchwachsen.
Der SPD-Spitzenkandidat Krach bezeichnet die Äußerungen zur Stadtreinigung und zum kostenlosen Schulessen als „sehr populistische“ Forderungen. Gegenüber der „WELT“ äußerte er, Berlin sei „deutlich vermüllter“, als es noch vor drei Jahren gewesen sei – und das, obwohl Evers dem Müll schon vor drei Jahren den Kampf angesagt hatte.
Auch die Forderung nach Anschaffung des kostenlosen Schulessens für Kinder aus wohlhabenden Familien halte er für einen „Riesenfehler“. Zudem sei die Forderung nicht stimmig, da die CDU doch sonst zunehmende Belastungen für Besserverdiener ablehne.
Opposition sieht mit Evers keinen Neuanfang
Vertreter von Linken, Grünen und AfD sehen bei Evers ebenfalls keinen Neuanfang, sondern nur einen neuen Akteur im „System CDU“. Grüne und Linke verweisen darauf, dass Evers als Finanzsenator in Bereichen wie Soziales und Kultur massive Kürzungen mitgetragen habe. Die AfD verweist darauf, dass allein schon der Verbleib Wegners bis zum 20. September im Amt dafür sorge, dass sich wenig ändere.
Evers hingegen beschreibt sich als Vertreter eines „modernen Konservatismus“, der eine linksgrüne Regierung in Berlin verhindern wolle. Die Linkspartei, die hofft, mit Elif Eralp erstmals die Regierende Bürgermeisterin stellen zu können, wolle „mit ihrer Enteignungspolitik unsere soziale Marktwirtschaft zerstören“. Zudem habe sie ein Antisemitismusproblem und wolle die Polizei schwächen.