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Bundesregierung geht vier Energiegesetze an einem Tag an


In Kürze:

  • Gleich über vier Energiegesetze will der Bundestag am 24. September eine erste Lesung abhalten.
  • Die EEG-Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien optimieren.
  • Das Netzpaket versucht den hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren.
  • Staat und Unternehmen sollen mit dem Energieeffizienzgesetz energieeffizienter werden.
  • Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der CO2-Preis 2027 stabil bleiben.

 
Die parlamentarische Sommerpause des Bundestags ist seit dem 7. September vorbei. Nun startet die Regierungskoalition aus Union und SPD in den „heißen Herbst“, wo sie mehrere Reformen prüfen und beschließen will.
Einige davon betreffen auch die Energiepolitik. Am Donnerstag, 24. September, stehen zugleich vier Energiegesetzen die ersten Lesungen auf dem Programm – an diesem Tag startet somit der energiepolitische Herbst der Reformen. Sie betreffen vor allem den weiteren Verlauf der deutschen Energiewende.
Alle vier Vorhaben sind aktuell noch Regierungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren und kein beschlossenes Recht. Bis zu deren endgültigem Beschluss sind noch Änderungen möglich. Im Folgenden ein Überblick der Reformen und was sie bedeuten.

EEG-Reform: Energiewende bezahlbarer und sicherer machen

Von zentraler Bedeutung ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der entsprechende Entwurf soll „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ garantieren. Somit priorisiert die EEG-Novelle „Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ im Rahmen der Energiewende. Die Reform soll ab Anfang 2027 in Kraft treten.
Die EEG-Novelle 2027 bewirkt einerseits den Wegfall der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber mit einer installierten Anlagenleistung von bis zu 25 Kilowatt (kW) ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter verkaufen.
In einer 36-monatigen Übergangszeit soll es aber noch eine abgesenkte Einspeisevergütung geben, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Ebenso sieht der EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Das betrifft alle Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW. Könnte eine 60-kW-Anlage bei guter Sonneneinstrahlung 45 kW produzieren, darf sie demnach aber nur 30 kW ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das soll Stromspitzen eindämmen.
Eine weitere zentrale Maßnahme des neuen EEG ist die Einführung von Differenzverträgen für größere Anlagen ab 100 Kilowatt. Die Anlagenbetreiber erhalten weiterhin eine Absicherung. Sollten sie am Markt jedoch deutlich mehr verdienen – etwa in Phasen hoher Strompreise – müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll weiter voranschreiten, allerdings künftig netzverträcglicher.

Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images

Netzpaket soll Netzanschlüsse regeln

Eine weitere Reform ist mit dem sogenannten Netzpaket angedacht. Die Bundesregierung bezeichnet es als „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Einfach ausgedrückt: Das Netzpaket soll die Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln. Ziel ist es, den Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen und Stromspeichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau zu synchronisieren. Damit ist beabsichtigt, den um mehrere Jahre hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren. Gleichzeitig soll das Netzpaket die Redispatch-Kosten reduzieren.
Die Bundesregierung will Netzanschlüsse stärker priorisieren. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Dabei reicht das Spektrum der Kriterien von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.
Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom zu Großverbrauchern im Süden gelangen kann. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf.

Energieeffizienzgesetz wird abgeschwächt

Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, soll eine Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland bewirken. Demnach sollen der Staat, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren ihren Energieverbrauch reduzieren, Energieverluste vermeiden und Effizienzpotenziale transparenter machen.
Die aktuelle Novelle sieht allerdings eine gewisse Entlastung, vor allem für bestehende Rechenzentren vor. Für sie sollen gelockerte Grenzwerte gelten. Der Entwurf hebt mehrere Schwellenwerte an. Somit gilt für Unternehmen künftig eine höhere Energieverbrauchsgrenze, ehe sie Energiemanagementsysteme einführen müssen.
Besonders relevant ist hierbei die geplante Erhöhung des Jahresendenergieverbrauchsgrenzwertes bei Unternehmen von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden (GWh).

Brennstoffemissionshandelsgesetz: CO2-Preis bleibt konstant – vorerst

Als viertes Energiegesetz will die Bundesregierung am 24. September auch über die Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entscheiden. Sie regelt den künftigen CO2-Handel für Heizen und Tanken, also den CO2-Preis.
Union und SPD haben im Mai 2026 zuletzt vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 stabil zu halten. Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid soll danach auch im kommenden Jahr – wie bereits im Jahr 2026 – zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.

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