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Jobcenter: Interne Revision findet Fehler in fast jedem vierten Verfahren


In Kürze:

  • In vier geprüften Jobcentern war die grundsätzliche Entscheidung in 55 von 240 Verfahren nach Einschätzung der BA-Revision fehlerhaft.
  • Bei 16 von 60 geprüften Bußgeldverfahren lagen die Voraussetzungen für ein Bußgeld nicht vor.
  • In 37 Prozent der Fälle wurde der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt.
  • 86 Prozent der Verdachtsfälle wurden nicht unmittelbar im vorgesehenen IT-System FALKE erfasst.

 
Am Dienstag, 15. September, hat die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihren jüngsten Bericht über die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in den gemeinsamen Jobcentern veröffentlicht. Dafür wertete man 240 Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten in vier solchen Einrichtungen aus, je 60 pro Jobcenter. Geprüft wurden jeweils 15 Verfahren, die ohne Folgen erledigt wurden, 15 Verwarnungen, 15 Bußgeldentscheidungen und 15 Abgaben an andere Behörden. Die Jobcenter werden zusammen von der Bundesagentur und einem kommunalen Träger betrieben.
Die Untersuchung beruht damit auf Daten aus einer Stichprobe. Eine repräsentative Aussage über eine generelle Praxis in der Gesamtheit der deutschen Jobcenter lässt sich daraus nicht gewinnen.

Fehler in fast jedem vierten Verfahren

Im Zuge der Untersuchung stellten die Revisoren in 55 von 240 Verfahren Fehler bei der grundsätzlichen Entscheidungsfindung fest. Das entspricht etwa 23 Prozent der untersuchten Fälle. Dabei ging es nicht um Details wie Rechen- oder Formfehler, sondern um die grundlegende Behandlung und Erledigung eines Verdachtsfalls. Die Verantwortlichen hätten demnach falsch entschieden, etwa über die Einstellung oder Weiterführung eines Verfahrens, eine Verwarnung oder ein Bußgeld oder die Abgabe des Falls an eine andere Stelle.
Am häufigsten waren Fehler bei Verfahren, die ohne Folgen erledigt worden waren: In 25 von 60 Fällen, also 42 Prozent, hätten die Jobcenter den Verdacht nach Einschätzung der Revision verfolgen und ahnden müssen. Bei den Bußgeldverfahren kam die Revision zu dem Ergebnis, dass die Jobcenter in 16 von 60 Fällen ein Bußgeld verhängt hätten, obwohl die Voraussetzungen dafür fehlten. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent.
In zehn dieser Fälle wäre das Verfahren ohne weitere Folgen einzustellen gewesen. Ferner hätte in drei Fällen lediglich eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgereicht. In drei weiteren Fällen habe demgegenüber sogar der Verdacht einer Straftat bestanden. In diesen Fällen wäre eine Weiterleitung an das Hauptzollamt erforderlich gewesen.

Mängel sowohl zugunsten als auch zulasten Betroffener

Die Fehler wirkten sich teils zulasten, teils zugunsten der Betroffenen aus. Während in einigen Fällen Verfahren mit Bußgeldern endeten, die nicht zu verhängen gewesen wären, gab es in anderen Fällen zu milde Sanktionen. Von den 60 geprüften Bußgeldern seien 34, also 57 Prozent, zu niedrig und 2 zu hoch festgesetzt worden.
Zudem hätten die Jobcenter in 21 von 60 Verwarnungsverfahren auf ein Verwarnungsgeld verzichtet, obwohl es geboten gewesen wäre. Eine pauschale Aussage, wonach die untersuchten Jobcenter zu streng oder zu milde vorgingen, trifft die Revision nicht. Vielmehr beanstandet sie generell eine fehleranfällige und uneinheitliche Verfahrenspraxis.
In 89 von 240 Verfahren, also 37 Prozent, bemängelt die Revision eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts. So hätten die Jobcenter die relevanten Tatsachen für eine Entscheidung nicht in ausreichender Weise ermittelt. Dabei sind die Jobcenter verpflichtet, den Sachverhalt sowohl zulasten als auch zugunsten der Betroffenen neutral aufzuklären.

Mängel bei Dokumentation und IT-Erfassung

Weitere Probleme stellte die Revision bei der Dokumentation und Begründung fest. In 187 Fällen hätten die Jobcenter Abschlussverfügungen dokumentiert. Von diesen seien 79 Prozent inhaltlich unzureichend gewesen. In 74 Prozent dieser Fälle hätten die Jobcenter nicht die verpflichtende Textvorlage verwendet. In 22 Prozent der Verfahren habe eine Entscheidungsdokumentation vollständig gefehlt.
Mängel stellte die Revision auch bei der IT-Erfassung der Verdachtsfälle fest. Diese solle unmittelbar im dafür geschaffenen BA-System FALKE erfolgen. In 207 von 240 Verfahren – also 86 Prozent der Fälle – seien die Verdachtsfälle jedoch nicht unmittelbar erfasst worden. Zwischen Eingang und Erfassung vergingen demnach im Schnitt 33, in einem Fall sogar 376 Arbeitstage. In 61 Fällen war die Übertragung der FALKE-Verfahrensnummer in die E-Akte fehlerhaft.
Drei Jobcenter begründeten die verzögerte FALKE-Erfassung mit fehlender Vertretung bei Abwesenheit. Zwei wollten die Bestandskraft von Bescheiden abwarten, eines erfasste Fälle erst, wenn sie „bearbeitungsreif“ waren. Für die Mängel bei der Dokumentation nannten zwei Jobcenter Zeitmangel als Grund.

Eigene Regeln für Verwarnungsgelder weichen von BA-Vorgaben ab

Probleme habe es auch dort gegeben, wo eine Weitergabe an andere Behörden erforderlich war. Einen von 60 geprüften Abgabefällen übergaben die Jobcenter vorschnell, ohne alle erforderlichen Ermittlungen vorgenommen zu haben. Bei 35 der übrigen 59 habe es Defizite in der Informationsübermittlung gegeben. So fehlten häufig Angaben zur Schadensberechnung, die Staatsanwaltschaften und Hauptzollämter für ihre Entscheidung benötigen.
Die Revision beanstandete ebenfalls, dass die vier untersuchten Jobcenter eigene Regelungen für Verwarnungsgelder aufgestellt hatten. Diese wichen von zentralen BA-Vorgaben ab. Zwei Jobcenter staffelten die Verwarnungsgelder nach eigenen Maßstäben, etwa nach der Schadenshöhe oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen. Die beiden anderen erhoben grundsätzlich keine Verwarnungsgelder. Zwei Jobcenter begründeten ihre Abweichungen damit, den Verwaltungsaufwand gering halten zu wollen.
Optimierungsbedarf besteht nach Einschätzung der Revision auch bei der Fachaufsicht für Ordnungswidrigkeiten. Von den vier untersuchten Einrichtungen verfügte nur eine über eine solche in spezifischer und dokumentierter Form. Bei den übrigen drei fehlte eine entsprechende systematische, risikoorientierte Fachaufsicht. Zudem bestehe Qualifizierungsbedarf bei den zuständigen Mitarbeitern.
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Plan von Bas und Dobrindt gegen Sozialbetrug – Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung plant ein schärferes Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, zielt vor allem auf den Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten ab. Durch einen verstärkten Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln soll dieser Missbrauch künftig erschwert werden. Zudem soll die Auszahlung von Grundsicherung an Personen gestoppt werden, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden.

Bundesarbeitsministerin zeigt klare Kante

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Regierung mit dem Aktionsplan klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug zeige.
Sie betonte zwar die hohe Bedeutung ausländischer Beschäftigter für die deutsche Wirtschaft, stellte jedoch klar, dass die Freizügigkeit nicht ausgenutzt werden dürfe, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch zu nutzen. Gegen diesen Missbrauch werde sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen, da er der Gesellschaft schade und das Vertrauen in den Sozialstaat schwäche.

Bessere Kontrollen und Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Um Schlupflöcher zu schließen, soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden, damit man Sozialbetrügern schneller auf die Schliche kommt. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen, und Hintermänner der organisierten Ausbeutung sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Auch Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, werden künftig stärker in Haftung genommen.Zudem will die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv werden, damit bereits über die europäischen Freizügigkeitsregeln dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, soll bereits in den Herkunftsländern klar über deutsche Standards und faire Arbeitsbedingungen informiert werden.

Kriminelle Banden nutzen Notlage aus

Nach Angaben des Bundessozialministeriums berichten immer mehr Kommunen von erheblichen Problemen mit bestimmten Zuwanderergruppen aus EU-Staaten. Das gängige Betrugsmodell läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen.
Sie werden in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen ausgestattet, um unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen wie das Kindergeld zu beanspruchen. Dabei sind sie tatsächlich nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in Scheinarbeitsverhältnissen gemeldet und bringen oft nur wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit.
Das Ministerium betont, dass die Leistungsempfänger dabei häufig selbst Opfer kriminell organisierter und menschenhandelsähnlicher Strukturen sind. Sie werden zu teilweise überteuerten Mieten in den abgenutzten Immobilien untergebracht, wobei die Sozialbehörden oft für diese Kosten aufkommen müssen.
Da dieser Missbrauch das Gerechtigkeitsempfinden verletzt, erhalten die Kommunen neue Instrumente zum Vorgehen gegen diese Immobilien, wie Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht sowie Möglichkeiten zu Enteignung und Nutzungsuntersagung. Zudem werden die Jobcenter über unbewohnbare Wohneinheiten oder Scheinadressen informiert, um die Mietzahlungen einstellen zu können.

Zeitplan und Kritik der Opposition

Ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte ist das Ruhrgebiet. Dies ist auch die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Sie hatte bereits zu Beginn ihrer Amtszeit Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und steht im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Kommunen.
Der Aktionsplan soll noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.
Mit Blick auf den Aktionsplan warf die Linkspartei der Regierung verfehlte Prioritäten vor. Cansin Köktürk, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärte, dass das größte Problem für die Mehrheit der Menschen ein Sozialstaat sei, der ihnen zu wenig Sicherheit gebe. Sie erwarte von der Arbeitsministerin mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. (dpa/(afp/red)
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Wie „Clans“ Deutschland ausplündern

Es vergeht fast keine Woche, kein Monat, ohne dass über sogenannte Clankriminalität in Deutschland berichtet wird. Diese Form von Verbrechen nimmt zu. Jüngster Aufreger in der „BILD“ vom 21. Mai: „Skandal in der JVA Euskirchen: Clanchef im Rolls-Royce geblitzt, als er im Knast sein sollte.“
Den arabischen, türkischen, kurdischen und Roma-„Clans“ wird oft vorgeworfen, dass sie für ihre Hunderte, manchmal auch Tausende an Personen zählenden sogenannten „Großfamilien“ Sozialhilfe beziehen, aber in Luxuslimousinen umherfahren und Villen in teuren Wohngegenden unterhalten.

Roma: Goman-Clan

Seit Jahrzehnten beschäftige der Name Goman zahlreiche Gerichte in Deutschland, berichtete „BILD“ am 22. Mai weiter. Michael Goman werde Teppichbetrug und die sogenannte „Enkeltrick“-Masche bei alten Menschen, mit der er sie um Millionen geprellt haben soll, vorgeworfen.
Der Clanchef Goman lebe mit seiner „Großfamilie“ „in Pomp und Protz“. Zuhause gebe es „goldene Türgriffe“, berichtete vor einem Jahr „SPIEGEL TV“. Dennoch hätten Goman und seine Verwandtschaft stets Sozialhilfe erhalten und damit möglicherweise Sozialbetrug begangen.
2019 war Goman vom Landgericht Köln wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der „Goman-Clan“ ist die Bezeichnung für eine unter anderem in Deutschland, insbesondere in Leverkusen, ansässige Roma-Großfamilie, die ursprünglich aus Osteuropa stamme.

Arabische Clans

Seit Jahren schaffen es Angehörige meist arabischstämmiger Großfamilien mit spektakulären Verbrechen in die Schlagzeilen. Laut „Berliner Morgenpost“ sei neben Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen „Berlin dabei unumstritten eines der großen Clanzentren in Deutschland“. Besonders der Bezirk Neukölln gelte „hier als Revier der primär kurdisch- und arabischstämmigen Großfamilien, deren Mitglieder durch Verbrechen vielfach zu Reichtum, Macht und Einfluss gekommen sind“, so die Zeitung.
Viele Familien kämen aus dem Libanon. Der dortige Bürgerkrieg in den Jahren 1975 bis 1990 habe viele zur Flucht nach Deutschland veranlasst. Obwohl Mitglieder dieser Clans auch dort schon kriminell aktiv gewesen seien, sähen Kritiker deren „Hinwendung zum Verbrechen als Ergebnis verfehlter deutscher Integrationspolitik“, so die Zeitung weiter.
„Seit den großen Flüchtlingswellen seit 2015“ kämen neuere Clans aus Tschetschenien, Afghanistan und Syrien hinzu.

Syrer: Neue Clankriminalität

Am 22. April gab das Landeskriminalamt Sachsen bekannt, dass die Polizei „im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität“ eine Großrazzia in acht Bundesländern durchgeführt habe.
Die fünf Verdächtigen, allesamt Syrer, sollen rund 1,7 Millionen Euro Schaden verursacht haben. Es gehe um Steuerhinterziehung und Hehlerei. Insgesamt seien 52 Immobilien durchsucht worden. Allerdings sei nur ein Haftbefehl vollstreckt worden, teilte das LKA mit.

Libanesen: Remo-Clan

Hierzulande wurde am bekanntesten der Remmo-Clan, von dem zahlreiche Mitglieder in den vergangenen 25 Jahren als Intensivtäter identifiziert wurden. Ursprünglich in Südostanatolien beheimatet, wanderten rund 500 bis 1.000 Familienmitglieder über den Libanon nach Deutschland ein.
Dies berichtete der „SPIEGEL“ im Jahr 2020. In dem Artikel wird zudem angesprochen, dass im Jahr 2017 „ein Staatsanwalt ihrer Sippe über 1.000 Straftaten – vorwiegend Einbrüche und Diebstähle – mit einer Schadenssumme von über 28 Millionen Euro“ zugeschrieben habe. Erstmals auffällig geworden sei der Remmo-Clan 1992, als zwei Mitglieder in Berlin einen jugoslawischen Gastwirt erschossen.
Im Oktober 2008 fuhr der damals 19-jährige Ibrahim Remmo mit einem BMW am Potsdamer Platz in Berlin einen Rentner tot und beging Fahrerflucht. Zwei Monate später brach er mit seinem Bruder Bilal in eine Drogerie ein. Bei der anschließenden Verfolgung durch die Polizei prallten die beiden Brüder mit ihrem Auto gegen einen Baum und starben.
„Die Beerdigung glich einem Prominentenbegräbnis: Intensivtäter aus Neukölln, Clanfreunde aus Schöneberg, Serienräuber aus Wedding“, erinnerte der „Tagesspiegel“ im Jahr 2018 an diesen Vorfall.
Zahlreiche Mitglieder des Remmo-Clans sind in den vergangenen 25 Jahren wegen schwerer Körperverletzung von Polizisten, Drogenhandel, „Schutzgeld“-Erpressung, Raub, Geldtransportüberfall, Geldwäsche, Hehlerei, illegalem Waffenbesitz und Waffenhandel und Terrorisierung ihrer Nachbarschaft angeklagt worden.

„Meisterdiebe“ im Museum

All dies wirkt gemessen an den Jahrhundertdiebstählen jedoch wie Bagatellen. Den ersten spektakulären Diebstahl führte Tofiq Remmo aus. Er brach im Jahr 2014 in eine Sparkasse in Berlin-Mariendorf ein und erbeutete mehr als 9 Millionen Euro.
Am 27. März 2017 wurde im Berliner Bode-Museum die 100 Kilogramm schwere Goldmünze „Big Maple Leaf“ im reinen Metallwert von fast 4 Millionen Euro gestohlen. Vier Verdächtige wurden gefasst – drei von ihnen waren Remmos. Die Münze ist bis heute verschwunden. Im Juli 2021 wurden die Täter zu Haftstrafen und der Clan zur Zahlung von 3,3 Millionen Euro verurteilt.
Dies hielt den Intensivtäter-Clan jedoch nicht davon ab, im November 2019 einen noch spektakuläreren Raubzug im Dresdner „Grünen Gewölbe“ des Residenzschlosses zu begehen. Aus der Staatlichen Kunstsammlungen stahlen sie Teile von drei historischen Juwelengarnituren aus der Zeit August des Starken, deren Wert von Kunstexperten von mindestens Hunderte Millionen bis zu 1 Milliarde eingeschätzt wurde.
Fünf Remmo-Mitglieder, die allesamt die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wurden festgenommen und im Mai 2023 zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Einer der Täter war auch am Raub im Bode-Museum beteiligt und nennt sich laut „Sächsischer Zeitung“ selbst „Meisterdieb“.

Palästinenser: Abou-Chaker

Große Bekanntheit erlangte auch der palästinensische Abou-Chaker-Clan. Vor allem in Verbindung mit dem Rapper Bushido, der in Wahrheit Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt.
Zunächst gründete der Clanchef Arafat Abou-Chaker im Jahr 2004 gemeinsam mit Bushido ein Plattenlabel, 2007 wurde Arafat auch Manager des Rappers. 2018 kam es zum Bruch und es begann ein Rechtsstreit zwischen beiden, der erst im Januar dieses Jahres zum vorerst letzten Urteil zwischen Bushido und Abou-Chaker führte. Arafat muss 1,78 Millionen Euro an den einstigen Rapper zahlen. Ginge es nur um diese Geschichte, läge keine Clankriminalität vor.
Aber: Auch die Abou-Chaker-„Großfamilie“ zog während des libanesischen Bürgerkriegs nach West-Berlin. Eine Reihe von Mitgliedern wurde bald polizeibekannt: durch „Schutzgeld“-Erpressungen, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche, Raubüberfälle, Diebstähle und Zuhälterei sowie durch auffällig viele Körperverletzungsdelikte.
Arafat Abou-Chaker stellt sich gerne in der Öffentlichkeit als „Opfer“ dar. Am 22. Mai etwa stand er dem Podcaster Ben Berndt zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung und behauptete: „Der Staat ist der größte Clan.“
Der Abou-Chaker-Clan löst fast monatlich in Berlin groß angelegte Polizeieinsätze aus. Zum Beispiel am 19. April. Die „BILD“ titelte: „Polizei-Großeinsatz. Clanschlägerei nach Boxkampf in Berlin“ und berichtete über eine öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung des Abou-Chaker-Clans mit dem Miri-Clan.

Kurden: Miri-Clan

Laut „Berliner Morgenpost“ kam der kurdisch-stämmige Miri-Clan ebenfalls infolge des Libanon-Krieges nach Deutschland und sei neben Berlin vor allem in Niedersachsen aktiv.
Clanchef Ibrahim Miri geriet in die Schlagzeilen, „als er nach seiner Abschiebung 2019 medienwirksam wieder nach Deutschland zurückkehrte und Asyl beantragte, berichtete damals der „Deutschlandfunk“, „trotz eines siebenjährigen Einreiseverbots“.
Der Kölner Sender damals weiter: „Miri ist Oberhaupt einer Großfamilie, von denen mehrere Hundert Mitglieder schon im Visier der Justiz standen. Er war Chef des verbotenen Rockerclubs Mongols, wird mit Erpressung, Waffenhandel und anderen Delikten in Verbindung gebracht. 2014 wurde er wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt. Vor einem Jahr kam er auf Bewährung frei.“
Vor drei Jahren berichtete die „tagesschau“ über ein weiteres Clanmitglied: Heisem Miri. „Sein Fall gilt als beispielhaft“, ist in dem Artikel zu lesen: „17 Staatsanwaltschaften hatten den Mann, der in Deutschland mit zahlreichen Aliasnamen agierte, über die Jahre zur Fahndung ausgeschrieben.“
Er wird verdächtigt, 2009 im Auftrag seiner Familie einen sogenannten Ehrenmord bei Bremen begangen zu haben. Danach verschwand er in die Türkei. Doch der türkischen Polizei soll es dreimal nicht gelungen sein, ihn festzunehmen. Rechtshilfeersuchen seitens Deutschlands seien aus der Türkei unbeantwortet geblieben. Laut der „tagesschau“ sei die Türkei ein „Exil für Clankriminelle“.

„Urvater der Clankriminalität“: Al-Zayn

Ins gleiche Profil passt der zweite kurdisch-libanesische Al-Zayn-Clan, auch El-Zein genannt. Beide, der Miri- und der Al-Zayn-Clan, begingen 2014 einen spektakulären Raub im Berliner Luxuskaufhaus „KaDeWe“.
Mahmoud Al-Zayn gilt als Clanchef der Al-Zayns. Nach zahlreichen Haftstrafen reiste er 2021 nicht in den Libanon, den er als Geburtsland angegeben hatte, aus. Vielmehr flog er in die Türkei, plötzlich „ausgestattet mit einem türkischen Pass auf seinen im türkischen Melderegister eingetragenen Namen“, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“.
Ende 2024 setzte er vor einem Berliner Gericht seine Wiedereinreise durch, obwohl laut „Tagesspiegel“ seit 2005 70 Strafverfahren gegen den Clanchef geführt worden seien.
Das Blatt weiter: „El-Zein ist gewissermaßen der Urvater der Clankriminalität in Berlin, hatte in der Unterwelt großen Einfluss und Macht. Er steht zugleich für das jahrzehntelange Versagen der Behörden im Umgang mit kriminellen Clanmitglieder.“ Laut „Berliner Morgenpost“ ist der Al-Zayn-Clan in Berlin „einer der größten“.

Sie sind Deutsche

„Wo liegen die Schwierigkeiten im Kampf gegen die Clans?“, fragte vergangenes Jahr die „Morgenpost“ und gab als Antwort: „In der Regel sind die Clanmitglieder deutsche Staatsbürger, die man schlicht nicht abschieben kann. Viele andere sind außerdem staatenlos, sie können also nach deutschem Recht selbst als verurteilte Straftäter nur ausgewiesen werden, wenn man ihnen ihr Herkunftsland auch zweifelsfrei nachweisen kann – was in der Praxis kaum möglich ist.“
Die „Rheinische Post“ in Düsseldorf recherchierte zu den Hintergründen des Aufstiegs der Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen und kam vor drei Jahren zu dem Schluss: „Der Aufstieg der kriminellen arabischen Clans“ habe mit dem Abstieg des Ruhrgebiets begonnen. Mit den Schließungen von Zechen und Hüttenwerken seien viele Menschen weggezogen. Ganze „Straßenzüge und Wohnungen standen plötzlich leer“, so die Zeitung. Die großen arabischen „Familienverbände“ hätten diese für „einen Spottpreis“ erwerben und dort einziehen können.

Clan – was ist das?

Im August 2023 hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagen, „kriminellen Großfamilien“ Einhalt zu gebieten – und auch Menschen abzuschieben, die nicht straffällig geworden sind. FDP und Grüne hielten das für unrechtmäßig, die Union – heute selbst in Regierungsverantwortung – hielt Faesers Vorschlag für Heuchelei.
Während sich in der Politik, bei der Polizei und bei zahlreichen Medien der Begriff „Clankriminalität“ weitgehend eingebürgert hat, machen nun der „SPIEGEL“ und der „Deutschlandfunk“ darauf aufmerksam, dass diese Bezeichnung umstritten sei, weil sie nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Einwanderungshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisieren und diskriminieren könnte.
Unter dem Begriff „Clankriminalität“ fällt nach Definition des Landeskriminalamts NRW unter anderem folgendes: die „vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird.“
Den Tätern fehle es zudem an der „Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung“. Von einer familiär organisierten Zusammenarbeit bei der Tatausführung könne laut LKA „ausgegangen werden, da sie zum Wohle des Clans begangen“ werde.
Neben den eigentlichen Straftaten fände durch die Clans auch eine „Besetzung des öffentlichen Raumes“ statt. Es fehle an Respekt gegenüber Polizei und Rettungsdienst.
Außerdem: „Im Gegensatz zu Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland neigen kriminelle Clanmitglieder stets dazu, ihren Reichtum zu zeigen und mit Besitztümern zu provozieren“, berichtet das LKA.
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.