Eine beleuchtete Toilette am Donauufer von Wien. - Foto: travelview/iStock
Die Ungerechtigkeit fiel Melanie Gradik bei einem Spaziergang auf: „Ich war mit einem Freund im Stadtpark und wir mussten beide auf die Toilette. Er konnte kostenlos urinieren, ich musste 50 Cent bezahlen“, erzählt die Wienerin.
Das verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz der österreichischen Hauptstadt, ist die 27-Jährige überzeugt – und verklagte die Stadtverwaltung von Wien.
Wie auch in vielen deutschen Städten, sind in Wien Pissoirs für Männer oft frei zugänglich, während Frauen die WC-Kabinen nur gegen Gebühr benutzen können.
„Es ist eine Kleinigkeit, aber auch ein Beispiel dafür, wie Frauen im Alltag ungleich behandelt werden“, sagt Gradik beim Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP im Wiener Augarten. „Warum können Toiletten nicht für alle kostenlos sein oder für alle 50 Cent kosten? Das ist ungerecht.“
Möglicher Präzedenzfall für Österreich
Das sieht auch Gradiks Anwältin Petra Laback so: Die Tatsache, dass manche öffentliche Einrichtungen kostenlose Urinale für Männer anbieten, führe zu einer Ungleichbehandlung der Geschlechter.
„Männer haben eine zusätzliche kostenlose Alternative, Frauen nicht“, sagt sie. Sollte Gradik einen Prozess in dem Streit gewinnen, könnte dies einen Präzedenzfall für ganz Österreich schaffen, hofft die Juristin: „Das wird sicherlich Auswirkungen auf andere Gemeinden haben.“
Ein Blick auf Wien, im Vordergrund das Rathaus.
Foto: Dirk Van Geel/iStock
In Wien gibt es derzeit 168 öffentlich betriebene Toilettenanlagen, von denen 139 kostenlos genutzt werden können. Nach Angaben der Stadtverwaltung erheben die 29 kostenpflichtigen Anlagen eine Gebühr, weil dort Toilettenpersonal beschäftigt ist.
Das sei an stark frequentierten Orten mit intensiver Nutzung notwendig, um Sauberkeit und die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen, erklärt Sandra Holzinger von der Wiener Stadtverwaltung.
Doch auch bei diesen Einrichtungen sind die Pissoirs kostenlos zugänglich. Das solle verhindern, dass Männer in der Öffentlichkeit urinieren, begründet die Sprecherin.
Rechtsprofessorin: Benachteiligung für Frauen
Die Rechtsprofessorin Anna Gamper von der Universität Innsbruck hält diese Regelung mit Blick auf die Geschlechter-Gleichstellung für fraglich. Nach österreichischem Recht „darf zwischen Männern und Frauen nur unterschieden werden, wenn dafür eine besondere sachliche Rechtfertigung besteht“, sagt sie.
Bei öffentlichen Toilette scheine eine solche „nicht vorzuliegen“, da die Kosten für den Bau, die Instandhaltung und die Reinigung von Kabinen und Pissoirs letztlich gleich seien.
Selbst wenn die Instandhaltung von Kabinen etwas teurer wäre oder diese mehr Wasser verbrauchten, reiche das nicht unbedingt aus, um einen Preisunterschied gegenüber Urinalen zu rechtfertigen, urteilt die Professorin.
„Frauen dürfen nicht allein deshalb finanziell benachteiligt werden, weil sie eine andere Anatomie haben und auch aus Sicherheitsgründen auf eine Kabine angewiesen sind.“ Das Argument, dass auch Männer für eine Kabine bezahlen müssen, lässt Gamper nicht gelten. Schließlich hätten sie im Gegensatz zu Frauen eine kostenlose Option.
Frauen in Österreich hätten im Alltag im Vergleich zu Männern ohnehin zusätzliche Kosten, beispielsweise für Periodenprodukte, sagt der Sprecher der Wiener Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch, Stefan Hayden.
Koalitionsvertrag: Öffentliche Toiletten prüfen und ausbauen
In ihrem Koalitionsvertrag verpflichteten sich die in Wien regierenden Sozialdemokraten und Liberalen, das Angebot an öffentlichen Toiletten auszubauen und zu prüfen, ob sie für alle Geschlechter kostenlos werden können.
Im Augarten gibt es seit dem vergangenen Jahr neue öffentliche Toiletten – ein Modell ganz im Sinn von Melanie Gradik. Die WC-Häuschen fügen sich mit ihren geschwungenen weißen Keramikfassaden nicht nur harmonisch in den historischen Barockpark ein, sondern sind auch kostenlos – für Männer und Frauen. (afp/red)
Gläubige nehmen in München an einem Gottesdienst teil. (Archivfoto) - Foto: Lennart Preiss/DDP/AFP via Getty Images
Das Café Stay im Leipziger Stadtteil Reudnitz hat Ende Juni nach drei Jahren seinen Betrieb eingestellt. Geleitet wurde es von der christlichen Freikirche Zeal Church.
Nach ihren eigenen Worten will die Zeal Church „Menschen für Gott begeistern und zurüsten, ihm von ganzem Herzen nachzufolgen und dadurch zu der Person zu werden, zu der Gott sie geschaffen hat“. Eine Freikirche ist eine Kirchengemeinde, die von Mitgliedsbeiträgen und Spenden lebt und weder der katholischen noch der evangelischen Landeskirche angehört.
Nach 26 Anschlägen, darunter mit Buttersäure, Farbbeuteln, Fäkalien und Hammerschlägen, gab die Gemeinde „aus Sicherheits- und finanziellen Gründen“ das Café nun auf. Doch das reichte den Tätern nicht. Im Juli kam es zu einem erneuten Anschlag.
„An alle, die zusehen“
Darauf antwortete die Zeal Church mit einer Stellungnahme auf ihrer Website, in der es heißt: „Wir bleiben. Auch ohne Café, auch ohne Angst vor euch.“
Adressiert an die Täter heißt es dort weiter: „Wir haben euer Foto gesehen. Vermummt, mit brennenden Fackeln, mit Transparenten vor der Fassade eines Ortes, den ihr über drei Jahre zerstört habt. Wir haben gelesen, wie ihr die Schließung als Sieg feiert und ankündigt, weiter ‚wachsam‘ zu bleiben.“
Auf der von Linksextremisten genutzten internationalen Plattform „Indymedia“ beschreibt ein anonymer Autor die Zeal Church als „fundamentalistisch“ und wirft ihr vor, „menschenfeindlichen Ideologien in Leipzig zu verbreiten“ und „queerfeindlich“ zu sein.
Zur Schließung des Kirchencafés nach Angriffen von „autonomen Aktivist*innen“ heißt es in dem mutmaßlichen Bekennerschreiben: „Wir werten das als klaren Gewinn für die autonomen Queers und Allies in Leipzig und freuen uns über die Schließung.“ Die Täter bekennen zudem, dass sie „weiterhin widerständig leben“ und sich „Raum nehmen“ wollen.
Das leitende Pastorenehepaar der Zeal Church gibt sich überzeugt: Die Täter würden sich auf ihrer Webseite nur deshalb zeigen, weil sie wüssten, dass ihnen nichts passiert. Nach jedem Aufräumen und nach jeder Anzeige habe die Gemeinde „jedes Mal dasselbe Ergebnis bekommen: nichts“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Die „Ostdeutsche Allgemeine“ war eine der wenigen überregionalen Zeitungen, die über diese Angriffe berichtete, und schrieb: „Die Täter stammen offenkundig aus einem Milieu, das für sich stets Toleranz einfordert, aber Andersdenkende mit aller Härte verfolgt, schikaniert und terrorisiert.“
Stadt Leipzig sieht keinen Angriff auf Religionsfreiheit
Nach dem 24. Anschlag auf das christliche Café veröffentlichte die Stadt Leipzig im Januar dieses Jahres in ihrem Ratsinformationssystem eine Stellungnahme in Form einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage zu den linksextremistischen Angriffen.
Dort betont die Stadt mehrfach, dass die Attacken auf das christliche Café „nicht die Religionsfreiheit“ angreifen würden. „Angegriffen wurde ein kommerziell betriebenes Café, welches zur Finanzierung einer Religionsgemeinschaft dient.“
An anderer Stelle verweist das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport darauf, dass „der thematisierte Angriff […] die im Bekennerschreiben angegriffene Haltung u. a. zu Homosexualität mit einer Haltung“ übereinstimme, „welche auch in anderen Religionsgemeinschaften gelebt“ würde. Und die Stadt räumt ein: „Diese sind in der Tat ebenfalls Ziel unterschiedlichster Angriffe.“
Die Stadt Leipzig kommt in ihrer Erklärung zu dem Schluss: „Im Rahmen von städtischen Förderrichtlinien und der Partnerschaft für Demokratie ‚Leipzig: Ort der Vielfalt‘ werden [bereits] Maßnahmen“ gegen Hass und „jegliche Form von Diskriminierung“ umgesetzt.
Kirchenbrand, zerstörte Orgel, Stahlkugeln während Gottesdienst
Zur ähnlichen Zeit wie die Schließung des Zeal-Church-Cafés in Leipzig kam es im Siegerland im Südosten von Nordrhein-Westfalen zu einem Brandanschlag auf die katholische St.-Marien-Kirche in Freudenberg. Wie die „Siegener Zeitung“ am 29. Juni berichtete, brannte im Eingangsbereich eine Holzbank. Außerdem seien rohe Eier und Mehl sowie Informationsflyer der Kirche auf dem Boden verstreut worden.
Ebenfalls Ende Juni berichtete die „Nordwest-Zeitung“ in Oldenburg von Vandalismus in der katholischen St.-Marien-Kirche von Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. Dort wurden Kunstgegenstände und die Orgel verwüstet. In Verdacht steht ein 25-jähriger Mann, der über ein Baugerüst und eine eingeschlagene Scheibe in das Kirchengebäude eingedrungen sein soll.
Der Täter wurde vor Ort festgenommen und laut NWZ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die historische Sauer-Orgel ist unbespielbar; eine Reparatur würde Hunderttausende Euro kosten. Die Kirche musste zeitweilig schließen.
Mitte Mai wurde laut „hessenschau“ während eines sonntäglichen Gottesdienstes von Unbekannten in Hanau mit Stahl- und Plastikkugeln auf Kirchenfenster der katholischen Heilig-Geist-Kirche geschossen. Ein Gottesdienstteilnehmer wurde leicht verletzt.
„Sämtliche Tabus gefallen“
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat im August 2025 festgestellt, dass die „Qualität der Kirchenvandalismen“ zugenommen habe, wie die „Rheinische Post“ berichtete.
In Altarräumen würde Brandstiftung verübt, würden Exkremente in Beichtstühlen hinterlassen oder Christusfiguren enthauptet. Ein Sprecher der Konferenz sah in den vergangenen Jahren eine „verschärfte Dimension“, bei der „sämtliche Tabus gefallen“ seien.
Nach Angaben der Bischofskonferenz gebe es ein „Dunkelfeld polizeistatistisch nicht erfasster Kirchenvandalismen“, da viele Fälle in den Statistiken lediglich als Sachbeschädigung aufgeführt würden.
Was die Polizeigewerkschaft sagt
„Eine merkliche zahlenmäßige Zunahme von Fällen des Kirchenvandalismus“ sei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) „nicht bekannt“, sagt Tanja Richter, GdP-Geschäftsführerin, gegenüber Epoch Times. „Allerdings ist eine gestiegene Intensität der Vorfälle festzustellen.“
Zu den Motiven der Tatbeteiligten lägen keine statistisch belastbaren Erhebungen vor. Die Fälle von Kirchenvandalismus fügten sich jedoch ihrer Erkenntnis nach „in die allgemeine Tendenz einer Zunahme von Vandalismus- und Sachbeschädigungsdelikten im öffentlichen Raum ein“.
Hierzu nannte die GdP-Vertreterin etwa die Störung der Totenruhe sowie Vandalismus und Diebstähle auf Friedhöfen sowie im öffentlichen Nahverkehr und an Schulen.
Nach Einschätzung der Gewerkschaftsvertreterin sei „davon auszugehen, dass bei Fällen von Kirchenvandalismus weniger (anti-)religiöse Motive als vielmehr Frustration, eine allgemeine Zerstörungswut oder eine geringe Hemmschwelle gegenüber Sachbeschädigungen eine Rolle spielen“.
Kirchen stellten aufgrund ihrer „prägenden und weithin sichtbaren Stellung innerhalb einer Gemeinde“ ein auffälliges und damit „potenziell lohnendes Ziel“ dar. Richter bemerkte, dass Kirchengebäude „vielfach weniger umfassend gegen Vandalismus geschützt“ seien als „andere prominente Einrichtungen“; es fehle etwa an Alarmanlagen oder Videoüberwachung.
Kein Meldeportal für Christenfeindlichkeit
Im Dezember 2024 stellten mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete eine Kleine Anfrage zu dem Thema an die damalige Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD). In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass es seit Juli 2023 ein bundesweites, von der EU gefördertes Online-Meldeportal für Muslimfeindlichkeit gebe. „Ein solches Meldeportal gibt es für Christenfeindlichkeit jedoch nicht“, so die AfD.
So habe sich die Zahl der Angriffe auf christliche Kirchen „innerhalb eines Jahres von 135 Fällen im Jahr 2022 auf 277 Fälle im Jahr 2023 verdoppelt“, schrieb die Fraktion.
In ihrer Antwort bestätigte die Scholz-Regierung im Januar 2025, dass nur politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Datei erfasst würden. Delikte ohne erkennbare politische Motivation seien „nicht Bestandteil dieser Statistik“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2024 bis zum 10. Dezember im Bereich „Christenfeindlich“ insgesamt 228 Straftaten registriert, darunter ein Tötungsdelikt, 14 Körperverletzungen und 52 Sachbeschädigungen. Zudem würden erst seit dem Jahr 2019 für „politisch motivierte Straftaten“ die Unterbegriffe „Christenfeindlich“ (gegen Christen und ihre Einrichtungen gerichtete Delikte) sowie explizit „Kirche“ erfasst.
Was das fehlende Meldeportal für christenfeindliche Angriffe angeht, erklärte die damalige Scholz-Regierung: „Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich keine erhöhte Gefährdung für Christen oder christliche Einrichtungen in Deutschland ableiten.“ Daher sei die Notwendigkeit eines solchen Meldeportals „bislang […] noch nicht gesehen“ worden.
Organisation: Christenfeindlichkeit unterschätzt
Anders sieht dies die Wiener Dokumentationsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christinnen und Christen in Europa (OIDAC Europe). In ihrem Jahresbericht 2025 hat sie für das Jahr 2024 2.211 antichristliche Straftaten aufgelistet und dokumentiert.
Die OIDAC-Leiterin Anja Tang gibt sich davon überzeugt, dass die Christenfeindlichkeit in Deutschland unterschätzt werde. Gegenüber Epoch Times erklärt sie, wie sie überprüfbare Nachrichten von antichristlichen Vorfällen erreicht. OIDAC werte täglich Medien in allen europäischen Sprachen aus. Hinzu kämen Meldungen lokaler Partnerorganisationen und Kirchengemeinden sowie Hinweise von Betroffenen oder Zeugen.
„Unsere Statistik basiert auf drei Datenquellen“, erklärt Tang. Dazu zählen: Fälle, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) registriert werden, offizielle Polizeistatistiken jener europäischen Staaten, die christenfeindliche Hasskriminalität gesondert erfassen, sowie Fälle, „die wir selbst nach den Kriterien der OSZE dokumentieren“. Um Doppelzählungen zu vermeiden, würde sie für jedes Land nur „jeweils den belastbarsten verfügbaren Datensatz“ verwenden.
Gläubige während eines Rosenkranzgebets. (Archivfoto)
Foto: Kerstin Joensson/AFP via Getty Images
Ländervergleiche problematisch
„Frankreich weist seit vielen Jahren die höchste Zahl registrierter christenfeindlicher Straftaten in Europa auf“, erklärt Tang zur Lage in Europa. Sie beobachte dort „sowohl ausgeprägte antikirchliche und antiklerikale Einstellungen als auch islamistisch motivierte Gewalt gegen Christen“. Ein anderer Grund für die hohen Fallzahlen bestehe jedoch auch darin, dass Frankreich „über eine umfassende Polizeistatistik zu christenfeindlichen Hassverbrechen“ verfüge.
Vergleiche man jedoch die von ihrer Organisation erfassten Fälle, „liegt Deutschland auf einem ähnlichen Niveau wie Frankreich“, sagt Tang.
Insgesamt seien Ländervergleiche problematisch. Dies werde etwa am Beispiel Spaniens deutlich. „Dort werden antisemitische und antimuslimische Hassverbrechen gesondert ausgewiesen, christenfeindliche Straftaten dagegen nicht. Sie werden lediglich unter der Sammelkategorie ‚andere religiös motivierte Straftaten‘ erfasst.“
Ein weiteres Beispiel sei Polen. Eine Studie unter rund 1.000 katholischen Priestern habe ergeben, dass etwa die Hälfte der Befragten von verbalen oder körperlichen Aggressionen innerhalb eines Jahres berichtet habe. „Mehr als 80 Prozent der Betroffenen erstatteten jedoch keine Anzeige bei der Polizei. Rund 40 Prozent gaben außerdem an, sich beim Tragen geistlicher Kleidung in der Öffentlichkeit heute deutlich unsicherer zu fühlen.“
Großbritannien: Kirchen als „andere religiöse Stätten“
Ihr geht es jedoch nicht nur darum, Daten zu sammeln, „sondern diese auch politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung zu stellen“, sagt sie. So sei OIDAC beim Menschenrechtsbüro der OSZE als „Mitwirkender aus der Zivilgesellschaft“ anerkannt. „Unsere Daten fließen jährlich in den offiziellen „Hate Crime Report“ der OSZE ein.“
Aber auch bei der UN und beim EU-Parlament finde ihre Beobachtungsstelle Gehör. Aufgrund ihrer Datenerhebung fordere etwa die „Interfraktionelle Arbeitsgruppe für Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit“ des EU-Parlaments „die Einrichtung eines EU-Koordinators zur Bekämpfung christenfeindlicher Hasskriminalität“.
Ein weiterer Erfolg sei, dass die Regierungen Frankreichs und Großbritanniens „in den vergangenen Jahren“ reagiert und „zusätzliche Mittel für den Schutz von Kirchen bereitgestellt“ hätten.
Die britische Regierung hat am 19. Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie „Rekordmittel zum Schutz religiöser Gemeinschaften“ ausgebe. Für die beiden Jahre 2026 und 2027 seien umgerechnet insgesamt 85,6 Millionen Euro „für Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen, muslimischen und anderen religiösen Stätten“ vorgesehen.
„In Großbritannien fällt allerdings auf, dass der weitaus überwiegende Teil der Mittel zum Schutz religiöser Einrichtungen jüdischen (28,4 Millionen Pfund) und muslimischen (40 Millionen Pfund) Einrichtungen zugutekommt, während für Kirchen, hinduistische, Sikh- und andere Religionsgemeinschaften gemeinsam ein viel kleinerer Fördertopf (5 Millionen Pfund) vorgesehen ist“, bedauert Tang.
In der Ankündigung werden dabei christliche Kirchen nur einmal erwähnt; sie fallen sonst unter „andere religiöse Stätten“.
Islamistische Gewalt gegen Christen
Pauschale Aussagen über Tätergruppen könnten nicht getroffen werden, sagt die OIDAC-Chefin. Dort jedoch, „wo Täter identifiziert werden oder sich selbst zu ihren Motiven bekennen“, gäbe es folgende Phänomene:
Zum einen linksextrem motivierte Angriffe auf christliche Einrichtungen, „etwa die Anschläge auf das christliche Café in Leipzig oder eine ganze Reihe von Angriffen auf Kirchen und einen Gottesdienst rund um den Marsch für das Leben vergangenes Jahr in Wien, zu denen sich linksradikale Gruppen öffentlich bekannten“, erklärt Tang.
„Daneben dokumentieren wir islamistisch motivierte Gewalt, insbesondere gegen christliche Konvertiten oder arabischsprachige Christen.“ Ein besonders tragisches Beispiel hierfür sei die Ermordung des assyrischen Christen Ashur Sarnaya in Frankreich im September 2025 gewesen, „der durch ein dschihadistisches Attentat ums Leben kam, während er sein Glaubenszeugnis online teilte“.
Gesamtgesellschaftlicher Ansatz gefordert
Neben den konkreten Straftaten bereite der Beobachtungsstelle „vor allem das gesellschaftliche Klima Sorgen“. Hasskriminalität entstehe „nicht im luftleeren Raum“ und „politische Debatten und gesellschaftliche Narrative“ könnten laut Tang „Einfluss auf das Entstehen von Hassverbrechen haben“.
Sie führt an, dass eine repräsentative Umfrage in Deutschland im vergangenen Jahr offenbart habe, „dass 36 Prozent der Bevölkerung und sogar fast jeder Zweite unter den unter 30-Jährigen christenfeindliche Einstellungen als weit verbreitet wahrnehmen“.
Studien aus Polen und Spanien würden belegen, dass rund 90 Prozent der befragten katholischen Priester den Eindruck hätten, dass einseitige oder stereotype Darstellungen des Christentums in den Medien zu einer christenfeindlichen Entwicklung beitrügen.
Diese Entwicklung betreffe nicht nur Straftaten. „Viele Christen berichten zunehmend von Benachteiligungen im Berufsleben, im Bildungsbereich oder davon, ihren Glauben im öffentlichen Raum nur noch zurückhaltend zu zeigen“, sagt die OIDAC-Direktorin.
Um diesen Formen der Intoleranz „sowie der wachsenden Selbstzensur unter Christen“ im öffentlichen Raum zu begegnen, brauche es ihrer Meinung nach „einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz“. Und sie empfiehlt: „Christenfeindliche Hasskriminalität sollte mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt werden wie jede andere Form religiös motivierter Gewalt.“
Mit COVID-19-Impfstoff gefüllte Spritzen stehen auf einem Tisch in einer COVID-19-Impfklinik. (Archivfoto) - Foto: Justin Sullivan/Getty Images
In Kürze:
Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“
Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage
Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“
Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.
Foto: Joe Raedle/Getty Image
Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde
Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.
Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen
Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Nuctech verkauft weltweit Sicherheitssysteme für Flughäfen. (Symbolbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Europäische Kommission kritisiert staatliche Subventionierung chinesischer Unternehmen.
Peking untersagt chinesischen Unternehmen, bei Untersuchungen mit der Europäischen Kommission zu kooperieren.
Nuctech stattet weltweit Flughäfen mit Sicherheitssystemen aus.
Peking bezeichnet die europäische Verordnung zum Subventionsverbot als Diskriminierung.
China hat inländischen Unternehmen untersagt, mit der Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Union gegen Nuctech zu kooperieren. Bei Nuctech handelt es sich um einen bedeutenden chinesischen Hersteller von Flughafensicherheitstechnik.
China untersagt Kooperation mit EU-Untersuchung zu Nuctech
Wie aus einer Online-Erklärung vom 15. Mai hervorgeht, teilte das chinesische Justizministerium mit, gemeinsam mit dem Handelsministerium und weiteren Behörden festgestellt zu haben, dass die grenzüberschreitende Untersuchung der EU im Fall Nuctech eine „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ darstelle und gegen chinesische Vorschriften verstoße.
Keine juristische oder natürliche Person dürfe den Maßnahmen der EU Folge leisten oder diese unterstützen, erklärte das Ministerium. Die Anordnung gelte ab sofort.
Dieser Schritt markiert die erste Anwendung einer im April in Kraft getretenen neuen Verordnung. Sie soll inländische Unternehmen vor ausländischen Maßnahmen schützen, die von den Behörden als „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ eingestuft werden.
Nuctech ist ein staatliches Unternehmen und stellt weltweit Sicherheitsausrüstung – darunter Röntgenscanner, Sprengstoffdetektoren und Wärmebildkameras – sowie entsprechende Dienstleistungen für Flughäfen, Häfen und Grenzzollstellen bereit.
Angesichts der raschen Expansion des chinesischen Anbieters in Europa und anderen Auslandsmärkten haben sich die Bedenken hinsichtlich seiner Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verstärkt. Zu den Gründern des Unternehmens zählt Hu Haifeng, Sohn von Hu Jintao, der von 2002 bis 2012 Parteichef der KPCh war.
EU-Untersuchung zu Nuctech und Streit über Subventionsregeln
Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission eine „eingehende“ Untersuchung gegen Nuctech auf Grundlage der Verordnung über ausländische Subventionen ein. Die Kommission erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere von Peking ergriffene Maßnahmen zugunsten des staatlichen Unternehmens als ausländische Subventionen einzustufen sein könnten. Dazu zählen Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen sowie bevorzugte Finanzierungsvereinbarungen.
Europäische Regulierungsbehörden äußerten die Sorge, dass staatliche Subventionen aus Peking dem chinesischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber europäischen Wettbewerbern verschaffen könnten.
„Systeme zur Bedrohungserkennung – einschließlich der an Häfen und Flughäfen eingesetzten Sicherheits- und Inspektionsscanner – spielen eine wesentliche Rolle dabei, sicherzustellen, dass Europa offen und zugleich sicher bleibt“, erklärte Teresa Ribera, die Kartellrechtschefin der Europäischen Kommission, im Dezember 2025. „Daher streben wir gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für solche Systeme an, um faire Chancen für Wettbewerber sowie für Kunden wie Grenzschutzbehörden zu gewährleisten.“
In einer Stellungnahme kritisierte das chinesische Handelsministerium, dass europäische Regulierungsbehörden übermäßig viele Informationen von chinesischen Unternehmen anforderten. Zudem warf es ihnen vor, im Nuctech-Fall die Kooperation chinesischer Banken zu verlangen. Die Maßnahmen hätten „erhebliche negative Auswirkungen“ auf den normalen Geschäftsbetrieb sowie die Investitionstätigkeit zahlreicher chinesischer Unternehmen und Banken. Darüber hinaus bekräftigte das Ministerium, dass es die EU-Verordnung über ausländische Subventionen ablehne.
Peking klagt vor dem Gerichtshof in Luxemburg
Seit Inkrafttreten der Verordnung über ausländische Subventionen der EU hat sich Brüssel wiederholt darauf berufen, um gegen chinesische Unternehmen zu ermitteln. Ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums verurteilte dies in einer Stellungnahme vom 15. Mai als diskriminierend.
Unternehmen, die gegen die Verordnung der Europäischen Kommission über ausländische Subventionen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Im April 2024 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Einrichtungen von Nuctech in Polen und den Niederlanden durch. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.
In Europa bestehen Bedenken, dass Kontrollsysteme sensible personenbezogene Daten erfassen könnten. Kritiker verweisen dabei auf das chinesische Gesetz zur nationalen Sicherheit und befürchten, dass solche Daten dem kommunistischen Regime zugänglich werden könnten. Bereits 2021 blockierte Litauen einen Vertrag mit einer Nuctech-Tochtergesellschaft über die Lieferung von Sicherheitsausrüstung für den Flughafen des Landes. In den Vereinigten Staaten setzte das US-Handelsministerium Nuctech im Jahr 2020 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit auf seine Handelssperrliste.
Die kanadische Regierung stornierte im selben Jahr einen Vertrag mit Nuctech über 6,8 Millionen US-Dollar zur Lieferung von Sicherheitsausrüstung für 170 diplomatische Vertretungen weltweit, nachdem öffentliche Proteste aufgekommen waren.