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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Reichsbürger-Prozess: Findeisen-Verteidigung hinterfragt Einsatz von Palantir-Software


In Kürze:

  • Verteidigung von Johanna Findeisen hinterfragt Einsatz von HessenDATA
  • Analyseplattform basiert auf der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir
  • Innenministerium bestätigte Einsatz der Software zur Unterstützung der Ermittlungen gegen das Reuß-Netzwerk
  • Bundesverfassungsgericht fordert strenge Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen
  • Mögliche Beweisverwertungsverbote müssten im Einzelfall geprüft werden

 
Einen Hinweis in der „heute-show“ des ZDF vom 8. Mai 2026 plant die Verteidigung der im Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt angeklagten Johanna Findeisen zunutze zu machen. In dieser ging es um den Einsatz von Recherchesoftware des US-Tech-Unternehmens Palantir. Im Zuge der Ermittlungen soll die Analyseplattform HessenDATA eine Rolle gespielt haben. Diese basiert auf der Software „Gotham“ des umstrittenen US-Anbieters.
Zentrales Element der Software ist eine hochkomplexe und leistungsfähige, automatisierte Datenanalyse. Diese soll die Polizeiarbeit deutlich effektiver machen, da sie es ermöglicht, in kurzer Zeit Daten zusammenzuführen, die Polizeibeamte bisher nur mühsam und gar nicht verbinden konnten.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Risiken dieser Technologie für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angesprochen. In seinem Urteil zur automatisierten Datenanalyse vom 16. Februar 2023 forderte es klare gesetzliche Grundlagen, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit bei deren Einsatz.

Innenminister bestätigt „erhebliche“ Bedeutung von Palantir-Software für „Reichsbürger“-Ermittlungen

Die Verteidigung der in Untersuchungshaft sitzenden Findeisen plant nun laut der „Stattzeitung“ überprüfen zu lassen, ob der Softwareeinsatz im Fall ihrer Mandantin diesen Vorgaben entsprach. Die Anwälte hätten einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt.
Es wäre möglich, dass sich einzelne gegen sie erhobene Beweise vor Gericht als nicht verwertbar erweisen könnten.  Dies wäre denkbar, wenn Erkenntnisse auf einer verfassungswidrigen Datenanalyse beruhten, Daten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zusammengeführt oder Grundrechte verletzt worden sein sollten.
Moderator Oliver Welke hat in seiner Sendung am 8. Mai erwähnt, dass bei den Ermittlungen rund um die „Patriotische Union“ von Heinrich XIII. Prinz Reuß auf HessenDATA zurückgegriffen wurde.
Im September des Vorjahres bestätigte dies Innenminister Roman Poseck (CDU) im Plenum des Hessischen Landtages. Hessen sei bei der Verwendung der Plattform bereits 2017 „Vorreiter“ gewesen. Die Polizei habe mithilfe der Analysesoftware 2018 einen geplanten dschihadistischen Terroranschlag in Eschwege verhindern können. Poseck fügte anschließend hinzu:
„Auch im Kontext […] der Aufklärung des Netzwerkes um die mutmaßlich terroristische Vereinigung des Reichsbürgers ,Prinz Reuß‘ hat HessenDATA die polizeilichen Ermittlungen erheblich unterstützt.“

Software in mehreren Bundesländern im Einsatz

In Hessen sieht man sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 in der Verwendung der Software bestärkt. Dieses habe die Nutzungsmöglichkeit von Analyseplattformen ausdrücklich bestätigt. Man habe in Hessen auch Belange der IT-Sicherheit und des Datenschutzes von Beginn der Nutzung von HessenDATA an berücksichtigt. So sei kein „unzulässiger Abfluss von Daten unter Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder einen unautorisierten Zugriff von außen“ möglich.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hingegen befand damals, dass mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für den Einsatz von HessenDATA durch die hessische Polizei „teilweise als verfassungswidrig“ eingestuft wurde.
Mittlerweile ist die Software auch in Bayern und NRW im Einsatz. In Baden-Württemberg hat der Landtag im November des Vorjahres grünes Licht dafür gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass eine automatisierte Auswertung großer Datenmengen immer einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. Der Gesetzgeber müsse die Grenzen solcher Analysen klar festlegen. Je intensiver die Datenanalyse sei, umso höher seien die rechtlichen Anforderungen.

Klagen von Verbänden gegen Palantir-Einsatz in Karlsruhe noch anhängig

Die 55-jährige Johanna Findeisen sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Der Vorwurf gegen sie lautet, zum inneren Kreis der Gruppe gehört zu haben, der die Vorbereitung eines Staatsstreichs zur Last gelegt wird.
Sie soll laut Medienberichten gestanden haben, an mehreren Treffen mit mutmaßlichen Rädelsführern der Vereinigung teilgenommen zu haben. Bei einem davon soll sie einem von ihnen 150.000 Euro in bar übergeben haben.
Außerdem habe sie bei einem der Treffen mögliche Codewörter notiert. So soll „Buntstifte“ für „Waffen“ oder „Abholzen“ für „Personenbeseitigung“ gestanden haben. Die frühere Direktkandidatin bei der Bundestagswahl für die Partei dieBasis bestreitet jedoch, Gewalt befürwortet zu haben.
Was die Grenzen der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von automatisierter Datenauswertung anbelangt, ist noch vieles ungeklärt. Derzeit gehen Verbände wie die Stiftung Datenschutz oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen entsprechende Gesetze vor. Sie verweisen ebenfalls auf Bedenken aus Karlsruhe.
Allerdings würde auch eine rechtswidrige Ermittlung einen Beweis nicht von vornherein unverwertbar machen. Gerichte prüfen stets den Einzelfall. Auch, wenn das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen automatisierter Datenanalysen noch enger fassen sollte, würde dies nicht zwingend das gesamte Verfahren in seinen Grundfesten erschüttern.

Hat Software-Nutzung die Ermittlungen erst ausgelöst – oder diese nur unterstützt?

Von Interesse wären Fragen wie jene, ob die Reuß-Gruppe erst durch automatisierte Datenanalyse identifiziert worden wäre – oder die Systeme lediglich der Auswertung bereits vorhandener Ermittlungsansätze dienten. Nur im erstgenannten Fall könnte eine rechtswidrige Grundlage der Ermittlungen potenziell Relevanz entfalten. Immerhin wäre damit die im Strafrecht relevante Frage der Nachvollziehbarkeit von Ermittlungen berührt.
Hier jedoch stützt sich das Vorgehen der Anklage auf mehrere Ermittlungsgrundlagen und Verdachtsmomente. Neben möglichen Inhalten und Verbindungen, die aufgrund von Datenanalysen gewonnen wurden, ist von Treffen der Beschuldigten, dokumentierten Kommunikationsinhalten, Zeugenaussagen und sichergestellten Dokumenten die Rede. Zudem seien auch Erkenntnisse über Wege zur Beschaffung von Waffen, Geldübergaben oder Organisationsstrukturen vorhanden, die keinen zwingenden Bezug zu Palantir haben müssen.