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Das Auto als Abonnement – neues Geschäftsmodell in der Krisenbranche


In Kürze:

  • Autohersteller verlagern Einnahmen zunehmend vom Fahrzeugkauf auf digitale Dienste und Abonnements.
  • Vernetzte Fahrzeuge erzeugen umfangreiche Daten, die wirtschaftlich genutzt werden könnten.
  • EU Data Act und Datenschutzregeln bestimmen zunehmend, wer auf Fahrzeugdaten zugreifen und sie nutzen darf.

 
„Die Krise der Autoindustrie ist politisch bedingt“, sagt Johannes Gardelöf von der Auto-Nachrichtenagentur Car News & Pictures (CNP) gegenüber der schwedischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. Gardelöf macht dafür insbesondere politische Vorgaben, steigende regulatorische Anforderungen und den Druck zur Entwicklung von Elektrofahrzeugen verantwortlich.
Er arbeitet seit 35 Jahren in der Autobranche, hat aber noch nie zuvor erlebt, dass die Branche so hart um ihr Überleben kämpfen musste wie jetzt. Seiner Meinung nach haben gestiegene Anforderungen von Politikern und Bürokraten sowie der Druck zur Entwicklung von Elektroautos der europäischen Automobilindustrie große Schwierigkeiten verursacht. Gardelöf sagt:
„Wenn Politiker darüber entscheiden wollen, welche Autos wir kaufen sollen, schaffen sie Probleme.“
Laut Gardelöf entstehen infolge der Krise neue Geschäftsmodelle –  es gibt jedoch eine Reihe von Unsicherheiten, die berücksichtigt werden sollten. Die größte Veränderung liegt seiner Ansicht nach darin, wie die Autohersteller ihre Fahrzeuge verkaufen.
Ein zunehmender Trend besteht darin, dass Hersteller zusätzliche Einnahmen nach dem Fahrzeugkauf erzielen wollen. Bei manchen Fahrzeugen können bestimmte technische Funktionen bereits vorhanden sein, für deren Aktivierung oder Nutzung jedoch zusätzlich bezahlt werden muss. Nach Einschätzung Gardelöfs können zusätzliche Gebühren für Funktionen und digitale Dienste dazu führen, dass die Gesamtkosten eines Fahrzeugs über dessen Nutzungsdauer über dem ursprünglichen Kaufpreis liegen.

„Digital Extras“: Einparkhilfen, Fernsteuerung, Navigation

Da das Auto zunehmend vernetzt und softwaregesteuert ist, nutzen Hersteller Möglichkeiten, auch nach der Auslieferung des Fahrzeugs zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dies kann durch Abonnements für digitale Dienste, Fernsteuerung, Navigation, Wartung, Unterhaltungssysteme und verschiedene Formen der Fahrerassistenz geschehen.
In einigen Fällen handelt es sich auch um Funktionen, bei denen die erforderliche Hardware bereits im Auto installiert ist, der Kunde jedoch für die Aktivierung bezahlen muss.
BMW sorgte für großes Aufsehen, als das Unternehmen in bestimmten Ländern begann, die Sitzheizung als Abonnement anzubieten. Kunden konnten monatlich, jährlich oder für einen längeren Zeitraum bezahlen, um die Funktion zu aktivieren. Das Modell ist ein Beispiel dafür, wie Autohersteller Teile ihrer Einnahmen vom einmaligen Fahrzeugverkauf auf die Nutzungsdauer des Fahrzeugs verlagern können.
Ähnliche Lösungen wurden beispielsweise für fortschrittliche Einparkhilfen, Fernsteuerung, Navigation und verschiedene Systeme zur Fahrerassistenz erprobt. Mercedes-Benz bietet über seinen digitalen Shop sogenannte „Digital Extras“ an, bei denen Kunden Dienste unter anderem in den Bereichen Navigation, Fernfunktionen und Sicherheit erwerben oder verlängern können.

Umbruch in der Autobranche

Für die Hersteller kann dieses Modell einen wiederkehrenden Cashflow schaffen. Eine Funktion wird nicht nur einmalig beim Autokauf verkauft, sondern kann über mehrere Jahre hinweg Einnahmen generieren. Das bedeutet, dass das Auto in höherem Maße zu einer digitalen Plattform wird.
Durch Updates über das Mobilfunknetz kann der Hersteller die Eigenschaften des Autos ändern, ohne dass das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht werden muss. Neue Dienste können nach dem Kauf eingeführt werden, und der Kunde kann in bestimmten Fällen Funktionen nachkaufen, sobald der Bedarf entsteht.
Für die europäische Automobilindustrie eröffnet dieses Modell damit neben dem Fahrzeugverkauf eine weitere Möglichkeit, über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs Einnahmen zu erzielen.
Dieser Wandel vollzieht sich zu einer Zeit, in der die europäische Autoindustrie mit mehreren großen Problemen konfrontiert ist. Der Übergang zu Elektroautos erfordert umfangreiche Investitionen in Batterien, Fabriken, Halbleiter und Software. Gleichzeitig stehen die Unternehmen unter dem Druck hoher Energie- und Arbeitskosten sowie zunehmender Konkurrenz aus China.
Apostolos Tzitzikostas, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, stellte im März 2025 den Aktionsplan der Kommission für die Automobilindustrie vor. Er sagte dabei, dass die Branche „vor großen technischen und wettbewerblichen Herausforderungen steht“. Die Kommission schlug unter anderem einen Innovationsfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vor, der zu einer sichereren Lieferkette für Batterierohstoffe beitragen soll.

Apostolos Tzitzikostas, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, hat sich für eine fossilfreie europäische Fahrzeugflotte eingesetzt. Im Aktionsplan der Kommission für die Automobilindustrie stellte er fest, dass die Branche „vor großen technischen und wettbewerblichen Herausforderungen steht“ (Brüssel, 5. März 2025)

Foto: Martin Bertrand/Hans Lucas/AFP via Getty Images

Fahrzeugdaten als mögliche zusätzliche Einnahmequelle

Gardelöf sieht weitere Möglichkeiten für die Autoindustrie, ihre Einnahmen zu steigern. Eine weitere potenzielle Einnahmequelle könnten die von vernetzten Fahrzeugen erzeugten Daten sein.
So wie digitale Plattformen wie Facebook Informationen über das Nutzerverhalten nutzen können, um gezielte Werbung zu verkaufen, könnten Automobilhersteller in Zukunft versuchen, die durch vernetzte Fahrzeuge gesammelten Informationen zu vermarkten.
Gardelöf sieht in der kommerziellen Nutzung von Fahrzeugdaten ein mögliches langfristiges Geschäftsmodell. Wie groß die daraus erzielbaren Einnahmen tatsächlich sein könnten, lässt sich derzeit jedoch schwer abschätzen.
Vernetzte Fahrzeuge können detaillierte Informationen über den Alltag und die Bewegungsmuster ihrer Nutzer liefern: wo sich das Fahrzeug befindet, welche Strecken gefahren werden, wie häufig es genutzt wird, wann es geladen oder betankt wird und welche Orte besucht werden.
Zusammen mit Informationen aus der App des Autos und dem Kundenkonto kann so ein detailliertes Bild der Gewohnheiten des Kunden entstehen.
Gardelöf ist der Ansicht, dass dieses Geschäftsmodell hervorragend zur Autoindustrie passt.

Ein Montagearbeiter bei Volkswagen am 24. Februar 2026.

Foto: Focke Strangmann/Getty Images

Fahrzeugdaten und Versicherungen

General Motors in den USA hat ebenfalls ein Geschäftsmodell mit vernetzten Autos getestet, die als Plattformen zur Datenerfassung genutzt werden.
Über den Dienst OnStar und die Funktion „Smart Driver“ sammelte General Motors unter anderem Daten über die genaue Position des Fahrzeugs und das Fahrverhalten des Nutzers. Nach Angaben der US-amerikanischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) umfassten diese Informationen unter anderem Geschwindigkeit, starkes Bremsen und Beschleunigen.
Nach Angaben der FTC wurden die erfassten Fahrzeug- und Fahrdaten unter anderem an die Datenunternehmen LexisNexis Risk Solutions und Verisk weitergegeben. Die Daten konnten anschließend unter anderem für versicherungsbezogene Zwecke genutzt werden.
Nach Darstellung der FTC informierten General Motors und OnStar die Kunden nicht ausreichend darüber, wie ihre Fahrzeug- und Fahrdaten erhoben und weitergegeben wurden. Die Behörde beanstandete insbesondere, dass für bestimmte Formen der Datennutzung und Weitergabe keine hinreichend klare und ausdrückliche Einwilligung der Kunden vorgelegen habe.
Am 14. Januar 2026 erließ die FTC eine endgültige Anordnung gegen General Motors und OnStar. Diese untersagt es den Unternehmen für fünf Jahre, bestimmte Daten über die Geolokalisierung und das Fahrverhalten von Verbrauchern an Verbraucherauskunfteien weiterzugeben.
Der EU Data Act schafft für Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu Daten, die durch vernetzte Produkte und damit auch durch bestimmte vernetzte Fahrzeuge erzeugt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können diese Daten mit Dritten geteilt werden. Dies kann neue Möglichkeiten für Werkstätten, Versicherungsgesellschaften und andere Akteure schaffen – aber auch die alleinige Kontrolle der Autohersteller über diese Informationen einschränken.

Wie kann man sich vor unerwünschter Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten schützen?

Besitzer eines Neuwagens können je nach Fahrzeug und Anbieter bestimmte vernetzte Zusatzdienste deaktivieren, beispielsweise Fernsteuerung, Fahrstatistiken, personalisierte Werbung oder Standortfreigabe. Einzelheiten finden sich in der Regel in den Datenschutzeinstellungen und den Datenschutzbestimmungen des Fahrzeugs.
Gastprofil: Verwenden Sie, sofern verfügbar, ein Gastprofil und verweigern Sie die Einwilligung zu Marketing und zur Weitergabe an Partnerunternehmen, um personenbezogene Daten zu schützen. Fragen Sie den Hersteller, welche Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert werden und welche Unternehmen Zugriff darauf erhalten. Gemäß der DSGVO kann der Fahrzeughalter in vielen Fällen Auskunft über personenbezogene Daten, deren Berichtigung und Löschung verlangen, wobei Ausnahmen gelten, wenn die Daten für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsfunktionen benötigt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Datenerhebung: Einige Systeme lassen sich nicht deaktivieren. Die EU schreibt beispielsweise eCall in neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen vor. Das System kann bei einem schweren Unfall automatisch einen Notruf auslösen und eine Verbindung zur Notrufabfragestelle herstellen. Ereignisdatenschreiber können zudem Daten wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge bei einem Unfall speichern. Für diese Daten gelten gesetzliche Vorgaben zur Speicherung, zum Schutz und zum Zugriff. Eine Weitergabe an Behörden ist nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Der Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Bilen blir en prenumeration – ny affärsmodell i krisande industri“. (deutsche Bearbeitung ks)
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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.