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Sammlung von Daten: Was Ihr Auto ohne Ihr Wissen auswertet


In Kürze:

  • Moderne Autos sammeln inzwischen durch Sensoren, Kameras, Mikrofone und GPS riesige Datenmengen.
  • Mehrere Unternehmen haben sich bereits auf die Erfassung und sogar den Weiterverkauf der Daten spezialisiert.
  • Datenschutzbehörden warnen vor möglicherweise unkorrektem Gebrauch personenbezogener Daten.

 
Autofahrer sind sich oft gar nicht über die riesige Datenmenge bewusst, die in ihrem Auto in Echtzeit übermittelt wird. Die Daten speisen ein unscheinbares Ökosystem, in dem Automobilhersteller, spezialisierte Start-ups und Versicherer um eine Ressource konkurrieren, die mittlerweile strategische Bedeutung erlangt hat.
Vom Bremsverhalten über die Standortbestimmung bis hin zu den täglichen Fahrten und bestimmten Nutzungsgewohnheiten des mit dem Auto verbundenen Smartphones zeichnen diese Daten ein äußerst präzises Bild des Fahrers. Dies geht so weit, dass nach Ansicht einiger Experten das moderne Auto manchmal mehr über seinen Besitzer weiß als dessen eigenes Mobiltelefon.

Massive Datenerfassung im Fahrzeuginneren

Laut Studien, auf die sich mehrere Akteure der Branche berufen, kann ein vernetztes Fahrzeug rund 25 GB Daten pro Betriebsstunde erzeugen. Diese allgemeine, nicht auf bestimmte Modelle bezogene Zahl wird immer wieder von verschiedenen Quellen genannt. Je nach Modell kann die Datenmenge niedriger oder höher sein. Auch eine aktuelle Untersuchung der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ nennt diese Größenordnung.
Darin ist die Rede von „einem kolossalen Datenvolumen, das in Echtzeit ohne Ihr Wissen übertragen wird“. Gleichzeitig werde nur ein Bruchteil dieser Informationen tatsächlich genutzt, während der Rest in riesige Datenbanken fließe.
Die Daten sammeln Sensoren, Kameras, GPS, Mikrofone und die Navigationssoftware. Diese Einheiten erfassen Geschwindigkeit, Beschleunigungen, Bremsvorgänge, Lenkwinkel, Temperaturen, aber auch besuchte Orte oder Fahrgewohnheiten.
Die Fahrzeughersteller sind nach wie vor die Hauptinhaber dieser Datenströme. Sie speichern die Informationen auf ihren eigenen Servern, oft außerhalb der direkten Reichweite des Nutzers. Dies geschieht trotz der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der spezifischen europäischen Richtlinien für vernetzte Fahrzeuge.

Start-ups und Versicherer auf der Suche nach neuen Daten

Rund um diese Ressource hat sich ein boomender Markt entwickelt. Start-ups haben sich auf die Erfassung, Aggregation und den Weiterverkauf von Fahrzeugdaten spezialisiert, insbesondere für die Bedürfnisse von Flottenmanagern, Mobilitätsanbietern oder Versicherungsgesellschaften.
In Frankreich bieten Start-ups wie Linkbycar an, Fahrzeuge verschiedener Marken zu vernetzen und deren Daten zu analysieren, um Dienstleistungen anzubieten, die von der vorausschauenden Wartung bis zur Optimierung von Versicherungsverträgen reichen. Auch in Deutschland gibt es solche Unternehmen wie CARUSO Dataplace oder autoaid.
Die Versicherer sehen in diesen Informationen ein leistungsstarkes Instrument zur Risikomodellierung. Frankreichs Versichererverband „France Assureurs“ betont, dass der Zugriff auf Fahrdaten es ermöglicht, Angebote individuell anzupassen, Betrug zu bekämpfen und die Schadenabwicklung zu verbessern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der ausdrücklichen Einwilligung und der Anonymisierung.

Zwischen Sicherheitsversprechen und wirtschaftlichen Herausforderungen

Die Automobilhersteller begründen die Erfassung eines Teils dieser Daten mit Sicherheits- und Komfortanforderungen. Ihren Argumenten zufolge ermöglicht die detaillierte Analyse des Fahrverhaltens, bestimmte Pannen vorherzusehen, Fahrerassistenzsysteme zu verbessern oder Software-Updates einzuspielen, die darauf abzielen, das Unfallrisiko zu verringern.
Diese Informationen dienen auch der Entwicklung neuer kostenpflichtiger Dienste, sei es in Form von vernetzten Abonnements, integrierten Versicherungsangeboten oder Optionen zur individuellen Gestaltung des Fahrerlebnisses. Einige Konzerne haben bereits eigene Versicherungsprodukte auf den Markt gebracht, die zumindest teilweise auf den vom Fahrzeug erfassten Fahrdaten basieren.
Der Hersteller wird dabei zu einem unverzichtbaren Vermittler zwischen dem Fahrer und anderen Akteuren, die an diesen Daten interessiert sind, seien es Versicherer, Autovermieter oder Mobilitätsunternehmen. Das erhöht den strategischen Wert dieser Informationen für die Automobilindustrie noch weiter.

Wachsame Datenschutzbehörden

Angesichts dieser Entwicklung warnen die Datenschutzbehörden immer wieder eindringlich. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) weist in seinen Leitlinien darauf hin, dass alle Fahrzeuginformationen, die direkt oder indirekt einem Fahrer oder Beifahrer zugeordnet werden können – insbesondere Standortdaten –, als personenbezogene Daten gelten.
Diese Leitlinien heben mehrere Grundsätze hervor. Dazu gehören die Beschränkung der Datenerhebung auf das Notwendige, klare rechtliche Voraussetzungen für die Weitergabe an Dritte, eine begrenzte Aufbewahrungsdauer sowie die Verschlüsselung der lokal oder in der Cloud gespeicherten Daten. Sie betonen zudem, dass der Nutzer einfachen Zugriff auf seine Informationen haben und sein Widerspruchs- oder Löschungsrecht ausüben können muss.
Für die Behörden steht viel auf dem Spiel: Es gilt zu verhindern, dass diese Daten, die kontinuierlich von Millionen von Fahrzeugen erzeugt werden, zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung von Bewegungen und Verhaltensweisen werden, ohne dass der betroffene Autofahrer eine echte Kontrolle darüber hat.

Kampf um die Datenkontrolle

Zwischen dem Versprechen einer sichereren Mobilität und der Befürchtung einer verstärkten Überwachung sind Fahrzeugdaten zu einem ständigen Verhandlungsthema geworden. Hersteller, Start-ups und Versicherer verweisen auf die potenziellen Vorteile in Bezug auf Verkehrssicherheit, innovative Dienste und eine differenziertere Preisgestaltung. Die Regulierungsbehörden versuchen hingegen, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre festzulegen.
Da in den kommenden Jahren nahezu alle Neufahrzeuge vernetzt sein werden, bleibt die zentrale Frage: Wer entscheidet über die Nutzung dieser riesigen Datenmengen, die pro Fahrstunde generiert werden? Und zu wessen Gunsten?
Für Autofahrer ist das nicht nur eine technische Frage. Es geht um die Kontrolle über die eigenen Daten sowie um die Transparenz der Akteure, die diese Daten verwerten. Zudem stellt sich die Frage, ob man in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, welche Dienste es wert sind, dafür eine stärkere Einbeziehung des eigenen Alltags in die Algorithmen in Kauf zu nehmen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf epochtimes.fr unter dem Titel „Voiture connectée : jusqu’à 25 Go de données générées par trajet, exploitées à votre insu“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung mf)
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
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Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)