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Streit um Rentenpaket: Kommen Nachbesserungen bei der „Rente mit 63“?


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Rentenpaket wackelt: Widerstand gegen die Reform wächst


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Werden alte Bücher von amerikanischer KI „aufgegessen“?

Der Wettlauf um sogenannte Trainingsdaten veranlasst möglicherweise amerikanische KI-Unternehmen, in großem Umfang antiquarische Bücher in Deutschland aufzukaufen. Auch in Spanien, der Schweiz, den USA, Neuseeland und Australien wurden ähnliche Massenankäufe alter Bücher festgestellt.
Im Januar hat die amerikanische Hauptstadtzeitung „The Washington Post“ zum ersten Mal über das Thema berichtet. In dem Beitrag mit der Überschrift „Ein Einblick in den Plan eines KI-Start-ups, Millionen von Büchern zu scannen und zu entsorgen“ wurde der Verdacht ausgesprochen, KI-Unternehmen wollten ihre Sprachmodelle anhand von Büchern trainieren, ohne für das Urheberrecht zu bezahlen.

Wer dahintersteckt

In Deutschland erregte das Thema erst mit Verzögerung größere Aufmerksamkeit. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezog sich am 29. Juni in seinem Verbandsorgan „Börsenblatt“ auf einen Sendebeitrag des „Südwestdeutschen Rundfunks“ (SWR) vom 26. Juni mit dem Titel „KI frisst Bücher: Gekauft, gescannt, geschreddert?“.
Der SWR wiederum hatte nach eigenen Angaben über die Onlineplattform „literaturcafe.de“ von einer auffallenden Kaufwelle in deutschen Antiquariaten erfahren. Dort wurde am 11. Juni in einem Beitrag die Frage aufgeworfen: „Wer oder was steckt dahinter? Werden die Bücher zerstört, um die KI zu füttern?“

Hohes Interesse an Ladenhütern

Ende April sei es erstmals bei deutschen Antiquariaten zu hohen Bestellungen eines kanadischen Unternehmens gekommen. „Scheinbar wahllos wurden gebrauchte Bücher gekauft, zum Teil pro Händler bis zu 1.000 Exemplare“, berichtete „literaturcafe.de“.
Inzwischen ist bekannt, dass es sich bei dem Unternehmen um Zoom Books handeln soll, das jeweils nachts zwischen 3 und 5 Uhr wahrscheinlich automatisierte Buchkäufe bei deutschen Antiquariaten und auf Onlineplattformen wie AbeBooks und ZVAB tätigte.
Bevorzugt worden seien Sach- und Fachbücher ab den 1970er-Jahren. So seien Ladenhüter wie regionalgeschichtliche Werke, Sprachbücher, Wirtschaftsliteratur, Rechtswerke und generell wissenschaftliche Bücher besonders gefragt, da diese Bücher auf einem Sprachniveau geschrieben seien, das im heutigen Internet fehle und somit noch nicht digitalisiert worden sei, berichtet das „Schweizer Radio und Fernsehen“ (SRF).
Zoom Books hat laut dem SRF die Vorwürfe kategorisch dementiert und auf ein „reguläres Recycling- und Handelsmodell“ hingewiesen.

Juristisches Schlupfloch?

Das SRF vermutet, dass beim Massenankauf antiquarischer Bücher ein „juristisches Schlupfloch“ des amerikanischen Urheberrechts genutzt werde. Wer digitale Texte im Netz kopiere, riskiere Schadensersatzklagen. Würden KI-Unternehmen die Bücher hingegen als Printprodukt kaufen und nach dem Einlesen vernichten, könnten sich die Unternehmen auf das sogenannte Fair-Use-Prinzip berufen.
Das Fair-Use-Prinzip ist Teil des amerikanischen Urheberrechts. Es erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dient.
„Das bedeutet jedoch nicht, dass alle nicht gewinnorientierten Bildungszwecke und nicht kommerziellen Verwendungen fair sind und alle kommerziellen Verwendungen nicht fair sind“, wird auf der US-Regierungswebsite zum Urheberrecht erläutert.

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).

Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images

Urheberrechtsklage als Auslöser?

Wie „The Washington Post“ weiter berichtete, hätten Anfang 2024 „Führungskräfte des KI-Start-ups Anthropic ein ehrgeiziges Projekt vorangetrieben, das sie geheim halten wollten“.
Das Unternehmen sei im Rahmen mehrerer Urheberrechtsklagen von Autoren, Künstlern, Fotografen und Nachrichtenmedien verklagt worden. Vor Gericht eingereichte Dokumente hätten offenbart, dass Anthropic „alle Bücher der Welt destruktiv“ habe scannen wollen.
„Den Unterlagen zufolge hatte das Unternehmen einen zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben, um Millionen von Büchern zu erwerben, deren Buchrücken abgeschnitten wurden, bevor die Seiten gescannt wurden, um das Wissen in die KI-Modelle […] einzuspeisen.“
Ein Richter habe dann entschieden, dass dies unter die „faire Nutzung“ des Urheberrechts falle. Im weiteren Verlauf habe sich Anthropic im August 2025 dann bereit erklärt, 1,5 Milliarden Dollar (rund 1,3 Milliarden Euro) zur Beilegung des Rechtsstreits zu zahlen.

„Fair Use“ und Urheberrecht

Mit der Nutzung des Fair-Use-Prinzips in den USA hat sich besonders Jannis Lennartz, Privatdozent an der Berliner Humboldt-Universität, befasst. Ob eine Nutzung ohne Einwilligung gerechtfertigt sei, hänge von mehreren Faktoren ab, „wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Fragen liegt, inwieweit die Nutzung dem verwerteten Werk ähnelt und ob zwischen beiden eine wirtschaftliche Konkurrenz besteht“, erklärt er auf „Verfassungsblog“.
Die Debatte über die rechtlichen Grenzen der Buchdigitalisierung reiche weiter zurück als die jetzt mit KI verbundene Aufregung. „Sie begann mit Google Books. Google scannte mehr als 40 Millionen Titel ohne Zustimmung der Autoren, obwohl das Unternehmen später eine Opt-out-Klausel einführte. Das Unternehmen scannte sowohl gemeinfreie Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen war, als auch Werke, die noch vollständig urheberrechtlich geschützt waren“, so Lennartz weiter. Diese Praxis sei als „Fair Use“ eingeschätzt worden.

Aktiver Widerspruch nötig

Inzwischen gibt es die EU-Richtlinie 2019/790 zur Reform des Urheberrechts. Darin soll das europäische Urheberrecht an das Zeitalter des Internets angepasst werden. „Wer ein neu gedrucktes Buch aufschlägt, findet am Anfang eine Opt-out-Möglichkeit“, weist Lennartz darauf hin.
Das heißt, ein Autor oder ein Verlag muss aktiv widersprechen, um eine willkürliche Datenverarbeitung zu verhindern. Bei alten Büchern war ein solcher Widerspruch jedoch nicht vorgesehen. Deshalb können KI-Firmen auch nach europäischem Recht „Data-Mining“ vornehmen.

Mario Voigt und die eingescannten Bücher

Der Berliner Wissenschaftler Lennartz mokiert sich über die derzeitige Medienaufgeregtheit in Deutschland zu dem Thema, indem er auf den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) hinweist. Voigt hatte kürzlich die Debatte um die Nutzung von KI neu befeuert.
Die Rechercheplattform „FragDenStaat“ deckte im Juni auf, dass Voigt KI nutzte, um Teile offizieller Reden – darunter wahrscheinlich auch eine Rede zum Holocaust-Gedenken –, Gastbeiträge und Zeitungsartikel zu schreiben. „Das Lesen von Büchern überlässt er amerikanischen Maschinen“, so Lennartz über Voigt. Mit anderen Worten: Ohne das Scannen alter deutscher Bücher durch amerikanische KI-Firmen wären die Reden Voigts gar nicht möglich gewesen.
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KI in der Politik: Warum Mario Voigt in der Kritik steht

Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.

Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck

Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“

Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen

Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
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KI-Einsatz in Merz-Reden weiter unklar

Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)