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Nach Rekordbußgeld: Stuttgarter Influencerin meldet Insolvenz an


In Kürze:

  • Rekordbußgeld: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg verhängte gegen Hanadi Diab ein Bußgeld von 36.000 Euro wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung auf Instagram – nach eigenen Angaben das höchste Bußgeld gegen einen Influencer im Land.
  • Insolvenz eröffnet: Wenige Tage nach Rechtskraft des Bußgelds wurde über das Vermögen der 39-Jährigen ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet.
  • Arbeit geht weiter: Trotz der Insolvenz kann Diab ihre Arbeit als Influencerin fortsetzen. Sie ist nicht die erste Prominente, die wegen Schleichwerbung rechtliche Konsequenzen erfahren hat.

 
Die Stuttgarter Beauty-, Mode- und Lifestyle-Influencerin Hanadi Diab hat ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Das bestätigte das Amtsgericht Stuttgart. Zuvor war bekannt geworden, dass gegen die 39-Jährige wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung auf Instagram ein rechtskräftiges Bußgeld verhängt worden war. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) setzte die Geldbuße auf 36.000 Euro fest. Einschließlich Gebühren und Auslagen beläuft sich die Forderung auf 37.803,50 Euro. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um das bislang höchste Bußgeld, das in Baden-Württemberg gegen eine Influencerin verhängt wurde.
Die LFK teilte mit, dass die Behörde das Internet inzwischen mit einer eigens entwickelten KI nach möglichen Regelverstößen durchsucht. Laut LFK hatte Diab zwischen Mai und Juli 2025 mehrere bezahlte Kooperationen in ihren Instagram-Storys gar nicht oder nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet. Teilweise seien Werbehinweise für Nutzer nicht eindeutig erkennbar gewesen. Die Influencerin wies die Vorwürfe zurück und erklärte in einem TikTok-Video, sie kennzeichne sämtliche Kooperationen.

Strafe nach mehrfacher Ermahnung

Diab war bereits 2020 und 2022 mehrfach auf die gesetzlichen Anforderungen an die Werbekennzeichnung hingewiesen worden. Bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die LFK laut dem Jura-Portal beck-aktuell.de unter anderem die wiederholten Verstöße, die hohe Reichweite des Instagram-Auftritts, den wirtschaftlichen Wert der Kooperationen sowie die früheren Hinweise der Behörde. Auf Instagram folgen der Influencerin mehr als 760.000 Menschen, auf TikTok knapp 139.000.
Trotz des Insolvenzverfahrens kann Diab ihre Tätigkeit als Influencerin fortführen. Der Geschäftsbetrieb wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters aus der Insolvenzmasse freigegeben. Ein Insolvenzverfahren dauert häufig ein bis zwei Jahre, abhängig vom Umfang der Vermögensverhältnisse. Anschließend beginnt die Phase bis zur Restschuldbefreiung. Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 können natürliche Personen bereits nach drei Jahren von ihren restlichen Schulden befreit werden, sofern sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Abführung pfändbarer Einkünfte und die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.

Weitere Influencer betroffen

Der Fall unterscheidet sich von vielen bekannten Verfahren gegen Influencer. Anders als etwa bei Cathy Hummels oder Pamela Reif geht es hier nicht um eine wettbewerbsrechtliche Klage eines Wettbewerbsverbands, sondern um ein Bußgeldverfahren der Medienaufsicht wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung.
Auch andere prominente Influencer mussten sich bereits wegen mutmaßlicher Schleichwerbung rechtlich verantworten.
Im Fall von Cathy Hummels beanstandete der Verband Sozialer Wettbewerb Markenverlinkungen in Instagram-Beiträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2021, dass unbezahlte Beiträge mit reinen Markenverlinkungen grundsätzlich nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Erhält ein Influencer jedoch eine Gegenleistung, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Gemeinsam mit dem Fall Hummels verhandelte der BGH damals auch Verfahren der Influencerinnen Leonie Hanne und Luisa-Maxime Huss.
Als weiterer wichtiger Fall gilt die Fitness-Influencerin Pamela Reif. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte ihr 2019 vorgeworfen, Produkte und Kleidung in Instagram-Beiträgen über sogenannte „Tap Tags“ mit Herstellern zu verlinken, ohne die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen. Reif argumentierte, sie habe dafür keine Bezahlung erhalten, sondern lediglich häufige Fragen ihrer Follower beantwortet.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Mit seinem Grundsatzurteil vom 9. September 2021 stellte das Gericht klar: Erhält ein Influencer keine Gegenleistung für einen Beitrag, besteht grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht. Fließt dagegen Geld oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden. Das Urteil gilt bis heute als wichtiger Maßstab für Gerichte und Medienaufsichtsbehörden.
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Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)