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Wenn das Mobilfunknetz Menschen erkennt: Datenschützer warnen vor 6G


In Kürze:

  • Um das Jahr 2030 soll die Mobilfunkgeneration 6G starten. Vorbereitung und Forschung laufen weltweit.
  • Der neue Standard soll das Funknetz zugleich zum „Radar“ machen. Potenziell wird damit jedes funkfähige Gerät ein aktives Ortungsgerät.
  • Die deutsche Datenschutzkonferenz vergleicht die Eingriffstiefe mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung.
  • Erfasst würde auch, wer kein Gerät bei sich trägt. Eine wirksame Einwilligung halten die Behörden für ausgeschlossen.

 
Es ist eine der stilleren Weichenstellungen dieser Dekade: In den Gremien, in denen der Mobilfunkstandard der sechsten Generation geformt wird, entscheidet sich gerade, ob das Funknetz der Zukunft nebenbei zum flächendeckenden Sensorapparat wird. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz, hat dazu am 17. Juni 2026 ein Positionspapier beschlossen. Der Ton darin ist für ein behördliches Dokument ungewöhnlich deutlich.
Es geht um Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC. Die Idee: Dieselben Funkwellen, die heute Telefonate und Daten übertragen, sollen künftig zugleich als Radar dienen.

Wie ISAC funktioniert

Radar ist ein altes Prinzip: Funkwellen treffen auf Objekte, werden zurückgeworfen, und aus dem Muster der Echos lässt sich rekonstruieren, was – oder wer – im Raum steht und sich wie bewegt. Bislang erforderte das eigene Geräte. Dasselbe Prinzip nutzen Fledermäuse und Delfine.

Aus winzigen Unterschieden im reflektierten Schall kann eine Fledermaus ermitteln, wo sich ein Hindernis befindet. Radar, ISAC und WLAN-Sensing funktionieren auf ähnliche Art und Weise. Die Unterschiede liegen in Detailtiefe, Durchdringung und von welchen Geräten die Funkwellen ausgehen, aufgefangen und ausgewertet werden.

Foto: Petteri Aimonen, gemeinfrei

Neu an ISAC ist, dass diese Fähigkeit in die alltägliche Funkinfrastruktur einwandern soll – in die Basisstationen der Netzbetreiber und, so die Planung, in jedes angebundene Endgerät. Das Positionspapier formuliert es nüchtern: Künftig werde potenziell jedes funkfähige Gerät auch als Radarsensor fungieren, was einen flächendeckenden Einsatz zur Folge habe.

Wozu die Technik gedacht ist

Entwickelt wird ISAC nicht als Überwachungswerkzeug und das Positionspapier führt die Anwendungsfelder selbst auf. Im Verkehr soll die präzise Ortung dem autonomen Fahren, der Robotik und der Drohnensteuerung dienen – auch als Ergänzung zu optischen Sensoren, die bei schlechtem Wetter an Grenzen stoßen. Genannt werden ferner die Sicherung von Bahnübergängen, die Steuerung von Großveranstaltungen zur Vermeidung gefährlicher Menschenmengen und die Sturzerkennung in der Pflege.
Der Reiz liegt darin, dass all dies ohne zusätzliche Sensor-Hardware auskäme. Stefan Köpsell, Datenschutzexperte am Barkhausen-Institut in Dresden, nennt das Potenzial „enorm – von der intelligenten Mobilität bis zur industriellen Automatisierung“. Das Ziel sei, diese Vorteile zu nutzen, ohne neue Risiken für Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen.

Was sich darüber hinaus erkennen lässt

Genau hier setzen die Aufsichtsbehörden an: Was ein Radarsensor erfasst, lässt sich nicht auf den vorgesehenen Zweck begrenzen. Sie verweisen auf den Forschungsstand – Radardaten ließen sich mit maschinellem Lernen so auswerten, dass sich Personen am Gangbild unterscheiden und Gesten, Geschlecht und Gesichtsmerkmale ableiten lassen, bis hin zu Analysen von Atmung und Herzschlag. Damit fällt ISAC nach Lesart der Behörde unter die besonders schützenswerten Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Präzisierung, die in der aufgeregteren Berichterstattung verloren geht: Die Messung von Vitalwerten wie Puls und Atmung ordnet das Papier vor allem dem verwandten WLAN-Sensing zu. Gemeint ist dasselbe Prinzip im heimischen Funknetz: Ein WLAN-Router sendet permanent Signale, die von Gegenständen und Personen zurückgeworfen werden. Wenn sich jemand im Raum bewegt oder auch nur atmet, verändert das minimal die Art, wie diese Signale reflektiert werden. Aus diesen Schwankungen lässt sich der Brustkorb beim Heben und Senken erkennen – ohne Kamera, ohne am Körper getragenen Sensor.
Für 6G selbst bleiben die Behörden vorsichtiger – es sei noch nicht abschließend abzuschätzen, was damit flächendeckend erreichbar würde. Dass Radar- sowie Mobilfunkwellen Wände durchdringen, gehört allerdings zur Physik des Verfahrens; deshalb könnte, so das Papier, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt sein.

Das eigentliche Problem: Niemand kann zustimmen

Der wunde Punkt ist nicht die Technik, sondern ihre Rechtsgrundlage. Eine flächendeckende Funksensorik erfasst jeden, der sich im Erfassungsbereich aufhält – ob mit oder ohne Handy in der Tasche. Das Papier nennt diese Menschen „Bystander“: Unbeteiligte, die nicht einmal ein Gerät bei sich tragen müssen, um vermessen zu werden.
Damit bricht das Fundament weg, auf dem der europäische Datenschutz ruht. Die Einwilligung nach Artikel 6 der DSGVO erweise sich bei flächendeckender Sensorik als ungeeignet, heißt es; schon die Erreichbarkeit aller Betroffenen sei mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Man kann Millionen Passanten nicht um Erlaubnis fragen, bevor das Netz sie erfasst.
Bleiben schwerwiegendere Rechtfertigungen: das öffentliche Interesse, für das der Gesetzgeber erst Grundlagen schaffen müsste, oder das „berechtigte Interesse“ privater Betreiber. Letzteres betrachtet die Behörde skeptisch – es werde in der Praxis nicht selten überdehnt und einseitig zulasten der Betroffenen ausgelegt. Wo Artikel 9 greift, genügt es ohnehin nicht mehr.
Die Konferenz zieht selbst einen Vergleich: ISAC ähnele in der Eingriffstiefe einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung, die zusätzlich auch nicht sichtbare Bereiche erfassen könne. Der Unterschied zur klassischen Überwachung liegt in der Unauffälligkeit – ein WLAN-Router wird, anders als eine Kamera, von den wenigsten mit Überwachung assoziiert.

Warum jetzt – und warum in Europa?

Der Zeitdruck erklärt die Schärfe des Papiers. Ein verabschiedeter Standard lässt sich kaum nachträglich entschärfen. 6G soll um 2030 in Betrieb gehen; was heute nicht als Schutzmechanismus in die Norm geschrieben wird, fehlt später im ganzen Netz.
Die Debatte ist dabei längst europäisch. Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI), Mitbegründer des globalen Normungsprojekts 3GPP, veröffentlichte im Februar 2026 einen Bericht zu Sicherheit und Privatheit von ISAC. Er benennt 19 Kernprobleme, davon 15 im Bereich Sicherheit und Datenschutz. Sie umfassen unter anderem unbefugtes Sensing, den Umgang mit Rohdaten und die KI-gestützte Auswertung.

USA und China: Wettlauf mit anderen Prioritäten

In den USA treibt die industriegetragene Next G Alliance um Konzerne wie Nokia, Ericsson und Qualcomm die Sensorik-Entwicklung voran; ISAC gilt dort als grundlegende Fähigkeit von 6G, diskutiert werden Verkehrssicherheit, Umweltbeobachtung und Notfalleinsätze.
China wiederum hat 6G zur nationalen Priorität erklärt, baut sein Vorläufernetz 5G-Advanced bereits über Hunderte Städte aus und sammelt damit Messdaten, die den globalen Standard mitprägen.
Beide Seiten arbeiten an derselben Technik – und in beiden steht der Wettlauf um technologische Führung im Vordergrund, nicht die Frage der Einwilligung von Unbeteiligten, die das deutsche Papier ins Zentrum rückt. Der Start ist überall um 2030 vorgesehen. Europa ist damit weniger technischer Vorreiter als die Region, die am lautesten fragt, wer die Sensorik am Ende wieder abschalten kann.

Ein technischer Gegenentwurf aus Dresden

Dass Datenschutz und Technik keine Gegensätze sein müssen, will man am Barkhausen-Institut zeigen. Dort sollen Schutzmechanismen nicht nachträglich angeflanscht, sondern in die Architektur der Netze eingezogen werden.
Zwei Bausteine sind bereits entstanden: ein Schalter, der die Sensorfunktion des eigenen Smartphones abschaltet, während es weiter kommuniziert – und eine prototypische App, die anzeigt, ob am Standort gerade eine Erfassung läuft. Der Schalter verhindert, dass das eigene Gerät zum Sensor wird. Vor fremden Antennen schützt er ebenso wenig wie die App.
Das Institut setzt deshalb eine Ebene höher an und entwickelt Vorgaben für den Bau künftiger Mobilfunknetze: nur die nötigen Daten verarbeiten, Zugriff allein für berechtigte Stellen. Wirksam wird das erst, wenn es in der Norm steht. Ihre Konzepte tragen die Dresdner daher auch in die europäischen Normungsgremien.
Es ist ein Wettlauf. Deutschland hat die 6G-Forschung seit 2021 mit bis zu 700 Millionen Euro vorangetrieben. Ob am Ende ein Werkzeug der Fürsorge steht – Sturzerkennung in der Pflege, Rettung auf Bahngleisen – oder eine Infrastruktur, vor deren Eingriffstiefe die Datenschutzbehörden heute warnen, entscheidet sich nicht auf dem Markt. Es entscheidet sich in den Sitzungssälen der Normungsgremien. Und dort tickt die Uhr.
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
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Europäische X-Alternative „W Social“ startet mit Fokus auf Datenschutz und Werbefreiheit

 

In Kürze:

  • W Social will sich von amerikanischen Plattformen abgrenzen.
  • Der Hauptsitz ist in Schweden.
  • Deutsche Politiker löschen ihre Accounts auf X.
  • Die Plattform soll frei von Werbung und Tracking sein.

 
Eine europäische Alternative zu X (ehemals Twitter) soll am Samstag, 9. Mai, dem „Europatag“, an den Start gehen. Die Plattform trägt den Namen „W Social“ und verfolgt das Ziel, sich bewusst von US-amerikanischen Anbietern abzugrenzen und einen stärker europäisch geprägten, datenschutzorientierten Ansatz umzusetzen.

Ex-Vizekanzler Rösler im Beratungsgremium

W Social ist in Stockholm, der Hauptstadt Schwedens, ansässig. Als Geschäftsführerin tritt Prof. Dr. Anna Zeiter auf. Die deutsche Juristin mit Wohnsitz in Zürich ist vor allem als Datenschutzexpertin sowie für ihr Engagement für digitale Grundrechte bekannt. Zuvor war sie elfeinhalb Jahre beim Internetauktionshaus eBay tätig, unter anderem im Bereich Datenschutz. Sie promovierte in Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und studierte später an der Stanford University. An der Universität Bern ist sie Professorin für Datenschutz und Datenrecht.
Im Beratungsgremium finden sich einige prominente Namen. Hierzulande dürfte der frühere FDP-Politiker und Vizekanzler Philipp Rösler am bekanntesten sein, wie „t-online“ berichtet. Auch die belgische Energieexpertin Sandrine Dixson-Declève, die bis 2024 Präsidentin des Club of Rome war, gehört dazu.
Im Beirat ist zudem die EuroStack Foundation vertreten, angeführt von ihrer Leiterin Cristina Caffarra. EuroStack verfolgt das Ziel, durch koordinierte industriepolitische Initiativen die digitale Souveränität Europas zu stärken, und wird dabei von mehr als 300 europäischen Unternehmenschefs unterstützt. Zeiter betont, dass EuroStack der Plattform den Zugang zur Tech-Szene eröffnen soll, um weitere Mitstreiter zu gewinnen. Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ sagte sie, dass mittlerweile auch Investoren aus Deutschland, Italien, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern beteiligt seien.
Der Großteil der Finanzierung stammt von schwedischen Technologieinvestoren. Dazu gehört Ingmar Rentzhog, Gründer und Geschäftsführer der in Stockholm ansässigen Klimaaktivismusplattform „We Don’t Have Time“. Vom Hauptanteilseigner kommt auch ein großer Teil der Startfinanzierung für W Social. Neben dem Hauptsitz des neuen sozialen Netzwerks in Schweden sind Büros in Berlin, Paris und London geplant. Das Tech-Team sitzt in der Ukraine.

Kampf gegen systematische Desinformation

Zeiter stellte die neue Plattform am 20. Januar 2026 während des Jahrestreffens des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos erstmals öffentlich vor. Sie erklärte, W Social solle eine Plattform sein, die „in Europa entwickelt, reguliert und betrieben wird“ und darauf abzielt, „systematische Desinformation“ zu bekämpfen. „In ganz Europa und darüber hinaus untergräbt systematische Desinformation das Vertrauen der Öffentlichkeit und schwächt die demokratische Entscheidungsfindung. Viele erkennen das Problem, aber nur wenige tragen dazu bei, die Zukunft aktiv zu gestalten“, sagte sie damals.
Gegenüber „heise online“ betonte sie, es gehe „nicht unbedingt darum, Menschen von X wegzuholen, sondern eine europäische Alternative zu schaffen“. In einem Interview mit „t-online“ formulierte sie es noch deutlicher: „Wenn das politische Brüssel auf W postet statt auf X, haben wir schon viel gewonnen.“
Ob deutsche Politiker den Start von W Social aktiv erwarten, ist unklar. In jüngerer Zeit haben mehrere Mandatsträger ihre Aktivitäten auf X reduziert oder ihre Accounts dort deaktiviert. Laut einem Bericht des „Deutschlandfunks“ betrifft das neben SPD und Grünen auch die Linke, wobei einzelne Sozialdemokraten bereits in den vergangenen zwei Jahren ausgestiegen sind.
In der Selbstdarstellung auf der Startseite heißt es, W Social sei ein soziales Netzwerk, das mit einem grundlegenden Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre entwickelt wurde. Jedes Konto soll mit einer verifizierten menschlichen Identität verknüpft sein, um die Integrität und Authentizität der Nutzerbasis sicherzustellen.
Trotz dieser Verifizierung würden keine Daten erhoben oder gespeichert, die eine eindeutige Rückverfolgung der realen Identität ermöglichen. Zudem soll die Plattform werbefrei sein, ohne Tracking und algorithmisch gesteuerte Feeds auskommen und für Nutzer kostenlos bleiben.

Datenschutz und Meinungsfreiheit

W Social ist als zentral betriebenes soziales Netzwerk konzipiert. Im Gegensatz zu dezentralen Alternativen wie Mastodon setzt das Projekt auf eine einheitliche Plattformarchitektur, um eine direkte Alternative zu X zu schaffen. Ein zentrales Merkmal ist die verpflichtende Identitäts- und Fotoverifikation, durch die anonyme Konten und Bots reduziert bzw. ausgeschlossen werden sollen.
Nach Angaben von Anna Zeiter steht der Name „W“ für „We“, „Values“ und „Verified“. Das Logo, bestehend aus zwei sich überlappenden „V“, soll diese Idee visuell symbolisieren.
Für das Projekt sollen die europäischen Digitalregeln gelten, insbesondere der Digital Services Act (DSA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese sollen einen sicheren digitalen Raum schaffen, in dem Nutzerrechte geschützt und illegale Inhalte bekämpft werden. Plattformen sind dabei verpflichtet, Risiken wie Desinformation, Missbrauch und Datenschutzverstöße zu minimieren, transparent zu agieren und klare Melde- und Beschwerdewege bereitzustellen.
Im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ betont Zeiter, dass ihr der Datenschutz „ein zentrales Anliegen“ sei. Sie verweist darauf, dass Datenschutz und Meinungsfreiheit eng miteinander verbunden seien. Nutzer sollten Inhalte teils öffentlich und teils bewusst nur im privaten Rahmen teilen können, ohne dass Unternehmen oder staatliche Stellen mitlesen.
Daher umfasst der Beirat laut Angaben auch Datenschutzexpertise aus verschiedenen Bereichen. Unter anderem sei die Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider beteiligt gewesen, die jedoch im vergangenen März aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt angekündigt hatte und bis zur Nachfolgeentscheidung im Amt bleibt. Ein Termin für die Neubesetzung steht bislang noch aus.

W Social setzt auf menschliche Moderation

Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen verzichtet W Social beim Betrieb bewusst auf bestimmte KI-Technologien. Die Plattform will weder KI-gestützte Empfehlungssysteme noch automatisierte Moderation oder Profilbildung einsetzen. Statt einer algorithmischen Sortierung soll der Feed chronologisch bleiben, um Manipulation und intransparente Steuerungsmechanismen zu reduzieren. Auch für das Training von KI-Modellen sollen keine Nutzerdaten verwendet werden. Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ betonte Zeiter, dass W Social auf „menschliche Moderation“ und die bereits genannten europäischen Datenschutzstandards setze.
Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2026 erklärte sie zudem, dass viele Menschen – insbesondere jüngere – soziale Medien inzwischen als Nachrichtenquelle statt klassischer Medien nutzen. „Deshalb ist es wichtig, vertrauenswürdige soziale Plattformen zu schaffen, die Qualitätsjournalismus und faktenbasierte Berichterstattung fördern und echte menschliche Interaktion statt des Austauschs mit KI-Bots ermöglichen.“
Aus ihrer Sicht sei „Geopolitik der Schlüssel zu allem“, insbesondere in einer Phase erhöhter internationaler Spannungen. Informationen, Desinformation und Medien seien eng miteinander verflochten: „Alles hängt zusammen. Geopolitik, Informationen, Desinformation und Medien – das lässt sich nicht getrennt betrachten. Medienrollen und ihre Akteure kann man nur verstehen, wenn man die geopolitischen Zusammenhänge mitdenkt.“