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3. Juli: Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag | Kritik an Krankschreibungsplänen | Nach Stade-Bluttat

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Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag

Vor dem AfD-Parteitag in Erfurt sind auf einer linksextremen Plattform Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei wertet solche Aufrufe als Straftat. GdP-Chef Jochen Kopelke betont bei Demonstrationen die Pflicht der Versammlungsleiter, gewaltbereite von friedlichen Teilnehmern zu trennen. Zum Protestwochenende werden mindestens 50.000 Teilnehmer erwartet.

Kritik an Krankschreibungsplänen

Die Koalitionspläne zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag könnten Hausarztpraxen zusätzlich belasten. Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben und kündigt eine praxisnahe Umsetzung an.

Chinesen übernehmen Ferrari-Standort

Der chinesische Autobauer BYD hat ein ehemaliges Luxusautohaus in Starnberg übernommen. An diesem Standort wurden bisher Modelle der Marken Ferrari, Maserati und Lamborghini verkauft. Künftig will BYD dort Elektroautos anbieten. Zudem prüft das Unternehmen die Übernahme weiterer Werke in Europa.

Nach Stade-Bluttat

Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku hatte bekannt gegeben, dass seine Schwiegermutter mutmaßlich als Fahrerin des Fluchtwagens an der Bluttat in Stade beteiligt war. Er erhält Rückendeckung von Ministerpräsident Olaf Lies. Der mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.

Neuer Bundestrainer

Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitteilte, hat Julian Nagelsmann bereits am Vortag in einem vertraulichen Gespräch mit der Verbandsspitze um seine Entlassung gebeten. Hinsichtlich der Neubesetzung des Trainerpostens werde der DFB das Gespräch mit Jürgen Klopp suchen. Dieser habe bereits „seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des Postens signalisiert“.
 
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Nach Bluttat von Stade: SPD-Abgeordneter legt Familienbeziehung offen


In Kürze:

  • SPD-Landtagsabgeordneter Deniz Kurku hat offengelegt, dass seine Schwiegermutter eine Person im Umfeld der Ermittlungen zur Bluttat von Stade ist.
  • Gegen die 65-Jährige besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit kein hinreichender Tatverdacht.
  • Die Ermittler prüfen weiterhin die Rolle der Frau sowie die Hintergründe der Bluttat und die Vorgeschichte des Tatverdächtigen.
  • Für die Waisen einer Opferin wurden mehr als 620.000 Euro an Spenden gesammelt.

 
Im Zusammenhang mit dem sechsfachen Mord in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für Delmenhorst, Deniz Kurku, ein verwandtschaftliches Verhältnis zu einer Person von polizeilichem Interesse offengelegt. Wie der NDR mitteilte, hat Kurku erklärt, dass es sich dabei um seine 65-jährige Schwiegermutter handele.
Die Rolle der Frau im Umfeld der Bluttat vom Montag, 29. Juni, bei der sechs Menschen starben, ist noch unklar. Sie soll jedoch am Steuer des Wagens gesessen haben, mit dem sich der dringend tatverdächtige 45-Jährige vom Tatort entfernte. Die Polizei sah sich veranlasst, diesen durch Schüsse in die Reifen zu stoppen.

Patentante soll späteren Verdächtigen zu dem Termin in Stade gefahren haben

Der Verdächtige selbst sitzt in Untersuchungshaft. Er steht im Verdacht, sechs Mitarbeiter des Jugendhauses Stade durch Schüsse aus einer Faustfeuerwaffe getötet zu haben, die er zum Tatort mitgebracht haben soll. Die 65-Jährige soll den mutmaßlichen Täter auch schon zu dem Termin gefahren haben, bei dem es offenbar um das Sorgerecht für die drei Monate alte Tochter des Tatverdächtigen ging.
Die 65-Jährige hat sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen als „Patentante“ des Mädchens vorgestellt. Zu dem sogenannten Hilfeplangespräch waren auch die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens und das Kind selbst erschienen. Seit 26. Mai sollen die Mutter und das Kind im Kinder- und Jugendhaus Stade untergebracht gewesen sein. Beide blieben bei der Bluttat unverletzt.
Kurku, der auch ehrenamtlicher Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe ist, hat seine familiäre Beziehung zu der „Patentante“ am Donnerstagabend offengelegt. Kurku erklärte, er habe die Ermittlungsbehörden ebenso wie Stellen in seinem beruflichen Umfeld, inklusive Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), darüber in Kenntnis gesetzt. Der Abgeordnete sprach allen Opfern, Angehörigen und Zeugen der Bluttat seine „tief empfundene Anteilnahme“ aus.

SPD-Fraktion stellt sich hinter Abgeordneten Kurku

Hinweise auf einen wie auch immer gearteten Bezug Kurkus zu dem Geschehen in Stade gibt es nicht. Dies hat auch Ministerpräsident Lies betont. Ein Sprecher der Landesregierung machte gegenüber dem NDR deutlich, dass die familiäre Verbindung keine unmittelbare Auswirkung auf seine ehrenamtliche Tätigkeit habe. Kurku, so ein Sprecher, führe seine Aufgabe „mit größtem persönlichem Engagement“ aus. Es sei richtig gewesen, von sich aus die familiäre Beziehung offenzulegen.
Auch die SPD-Fraktion im Landtag hat sich am Donnerstagabend in einer Erklärung „klar und uneingeschränkt“ hinter ihren Abgeordneten gestellt. Kurku sei ein „höchst angesehener und seit vielen Jahren außerordentlich engagierter Abgeordneter“. Er habe die familiäre Verbindung transparent offengelegt. Daraus erwachse weder eine politische noch eine persönliche Verantwortung für Handlungen anderer.
Warum die 65-jährige Patentante den späteren Tatverdächtigen zu dem Termin chauffiert hatte, ist derzeit noch offen. Ebenso, inwieweit sie davon Kenntnis hatte, dass dieser eine Waffe besaß und diese mit sich führte. Derzeit besteht der Staatsanwaltschaft zufolge gegen die Frau kein hinreichender Tatverdacht.

Vor der Bluttat von Stade ergriff „Patentante“ Partei für späteren Täter

Sie soll allerdings im Vorfeld des Termins in einem 20-seitigen Schreiben an mehrere Medien zu dem laufenden Sorgerechtsstreit Stellung genommen haben. In diesem stellte sie sich laut NDR auf die Seite des Tatverdächtigen. Anlass für die Inobhutnahme war der Verdacht auf ein Schütteltrauma, das Ärzte bei dem Baby festgestellt hätten.
Dies stellte nach ihrer Ansicht einen hinreichenden Hinweis auf ein Misshandlungsgeschehen dar. Die Patentante schrieb jedoch von einem „unbeabsichtigten […] kräftigen Zusammenstoß“ der Köpfe von Vater und Kind im Bett, wo der Säugling mit den Eltern geschlafen habe. Sie warf auch dem Personal in Klinik und Jugendeinrichtung vor, vor Gericht den Vater zu Unrecht als aggressiv und gewalttätig dargestellt zu haben.
Der Tatverdächtige war den deutschen Behörden zuvor wegen Drohungen bekannt. Als „absolut gewalttätig“ war er laut „BILD“ jedoch nicht eingestuft.
Er soll sich laut NDR die Tatwaffe, eine Beretta Modell 70, eine Woche vor der Tat auf dem Kurfürstendamm in Berlin gekauft haben. Für die Waffe und 21 Schuss Munition habe er etwa 4.000 Euro bezahlt. Über eine waffenrechtliche Erlaubnis soll er nicht verfügt haben.

Spendenaktion mit enormer Resonanz

Unter den Opfern ist eine 32-jährige Mutter zweier kleiner Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Die Geschwister hatten erst wenige Wochen zuvor ihren Vater verloren.
Für die beiden Waisen läuft eine GoFundMe-Spendenaktion, die bisher mehr als 620.000 Euro einbrachte. Über 24.000 Menschen spendeten innerhalb kurzer Zeit. Das Geld soll den Kindern eine sichere Zukunft ermöglichen – von Betreuung und Bildung über therapeutische Hilfe bis zu den Beerdigungskosten.
Die verstorbene Mutter wird im Spendenaufruf als liebevolle, starke Frau beschrieben, für die ihre Kinder „ihr Ein und Alles“ waren. GoFundMe prüft, dass die Spenden an einen Vormund der Kinder gehen.
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Reichsbürger-Prozess: Findeisen-Verteidigung hinterfragt Einsatz von Palantir-Software


In Kürze:

  • Verteidigung von Johanna Findeisen hinterfragt Einsatz von HessenDATA
  • Analyseplattform basiert auf der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir
  • Innenministerium bestätigte Einsatz der Software zur Unterstützung der Ermittlungen gegen das Reuß-Netzwerk
  • Bundesverfassungsgericht fordert strenge Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen
  • Mögliche Beweisverwertungsverbote müssten im Einzelfall geprüft werden

 
Einen Hinweis in der „heute-show“ des ZDF vom 8. Mai 2026 plant die Verteidigung der im Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt angeklagten Johanna Findeisen zunutze zu machen. In dieser ging es um den Einsatz von Recherchesoftware des US-Tech-Unternehmens Palantir. Im Zuge der Ermittlungen soll die Analyseplattform HessenDATA eine Rolle gespielt haben. Diese basiert auf der Software „Gotham“ des umstrittenen US-Anbieters.
Zentrales Element der Software ist eine hochkomplexe und leistungsfähige, automatisierte Datenanalyse. Diese soll die Polizeiarbeit deutlich effektiver machen, da sie es ermöglicht, in kurzer Zeit Daten zusammenzuführen, die Polizeibeamte bisher nur mühsam und gar nicht verbinden konnten.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Risiken dieser Technologie für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angesprochen. In seinem Urteil zur automatisierten Datenanalyse vom 16. Februar 2023 forderte es klare gesetzliche Grundlagen, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit bei deren Einsatz.

Innenminister bestätigt „erhebliche“ Bedeutung von Palantir-Software für „Reichsbürger“-Ermittlungen

Die Verteidigung der in Untersuchungshaft sitzenden Findeisen plant nun laut der „Stattzeitung“ überprüfen zu lassen, ob der Softwareeinsatz im Fall ihrer Mandantin diesen Vorgaben entsprach. Die Anwälte hätten einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt.
Es wäre möglich, dass sich einzelne gegen sie erhobene Beweise vor Gericht als nicht verwertbar erweisen könnten.  Dies wäre denkbar, wenn Erkenntnisse auf einer verfassungswidrigen Datenanalyse beruhten, Daten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zusammengeführt oder Grundrechte verletzt worden sein sollten.
Moderator Oliver Welke hat in seiner Sendung am 8. Mai erwähnt, dass bei den Ermittlungen rund um die „Patriotische Union“ von Heinrich XIII. Prinz Reuß auf HessenDATA zurückgegriffen wurde.
Im September des Vorjahres bestätigte dies Innenminister Roman Poseck (CDU) im Plenum des Hessischen Landtages. Hessen sei bei der Verwendung der Plattform bereits 2017 „Vorreiter“ gewesen. Die Polizei habe mithilfe der Analysesoftware 2018 einen geplanten dschihadistischen Terroranschlag in Eschwege verhindern können. Poseck fügte anschließend hinzu:
„Auch im Kontext […] der Aufklärung des Netzwerkes um die mutmaßlich terroristische Vereinigung des Reichsbürgers ,Prinz Reuß‘ hat HessenDATA die polizeilichen Ermittlungen erheblich unterstützt.“

Software in mehreren Bundesländern im Einsatz

In Hessen sieht man sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 in der Verwendung der Software bestärkt. Dieses habe die Nutzungsmöglichkeit von Analyseplattformen ausdrücklich bestätigt. Man habe in Hessen auch Belange der IT-Sicherheit und des Datenschutzes von Beginn der Nutzung von HessenDATA an berücksichtigt. So sei kein „unzulässiger Abfluss von Daten unter Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder einen unautorisierten Zugriff von außen“ möglich.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hingegen befand damals, dass mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für den Einsatz von HessenDATA durch die hessische Polizei „teilweise als verfassungswidrig“ eingestuft wurde.
Mittlerweile ist die Software auch in Bayern und NRW im Einsatz. In Baden-Württemberg hat der Landtag im November des Vorjahres grünes Licht dafür gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass eine automatisierte Auswertung großer Datenmengen immer einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. Der Gesetzgeber müsse die Grenzen solcher Analysen klar festlegen. Je intensiver die Datenanalyse sei, umso höher seien die rechtlichen Anforderungen.

Klagen von Verbänden gegen Palantir-Einsatz in Karlsruhe noch anhängig

Die 55-jährige Johanna Findeisen sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Der Vorwurf gegen sie lautet, zum inneren Kreis der Gruppe gehört zu haben, der die Vorbereitung eines Staatsstreichs zur Last gelegt wird.
Sie soll laut Medienberichten gestanden haben, an mehreren Treffen mit mutmaßlichen Rädelsführern der Vereinigung teilgenommen zu haben. Bei einem davon soll sie einem von ihnen 150.000 Euro in bar übergeben haben.
Außerdem habe sie bei einem der Treffen mögliche Codewörter notiert. So soll „Buntstifte“ für „Waffen“ oder „Abholzen“ für „Personenbeseitigung“ gestanden haben. Die frühere Direktkandidatin bei der Bundestagswahl für die Partei dieBasis bestreitet jedoch, Gewalt befürwortet zu haben.
Was die Grenzen der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von automatisierter Datenauswertung anbelangt, ist noch vieles ungeklärt. Derzeit gehen Verbände wie die Stiftung Datenschutz oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen entsprechende Gesetze vor. Sie verweisen ebenfalls auf Bedenken aus Karlsruhe.
Allerdings würde auch eine rechtswidrige Ermittlung einen Beweis nicht von vornherein unverwertbar machen. Gerichte prüfen stets den Einzelfall. Auch, wenn das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen automatisierter Datenanalysen noch enger fassen sollte, würde dies nicht zwingend das gesamte Verfahren in seinen Grundfesten erschüttern.

Hat Software-Nutzung die Ermittlungen erst ausgelöst – oder diese nur unterstützt?

Von Interesse wären Fragen wie jene, ob die Reuß-Gruppe erst durch automatisierte Datenanalyse identifiziert worden wäre – oder die Systeme lediglich der Auswertung bereits vorhandener Ermittlungsansätze dienten. Nur im erstgenannten Fall könnte eine rechtswidrige Grundlage der Ermittlungen potenziell Relevanz entfalten. Immerhin wäre damit die im Strafrecht relevante Frage der Nachvollziehbarkeit von Ermittlungen berührt.
Hier jedoch stützt sich das Vorgehen der Anklage auf mehrere Ermittlungsgrundlagen und Verdachtsmomente. Neben möglichen Inhalten und Verbindungen, die aufgrund von Datenanalysen gewonnen wurden, ist von Treffen der Beschuldigten, dokumentierten Kommunikationsinhalten, Zeugenaussagen und sichergestellten Dokumenten die Rede. Zudem seien auch Erkenntnisse über Wege zur Beschaffung von Waffen, Geldübergaben oder Organisationsstrukturen vorhanden, die keinen zwingenden Bezug zu Palantir haben müssen.
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40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger bei einem Streit erstochen worden.
Ein 36-jähriger Verdächtiger wurde unmittelbar nach der Tat am Mittwoch in seinem Wohncontainer in der Unterkunft festgenommen, wie die Polizei in Ingolstadt am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Die Hintergründe des Geschehens waren noch unklar.
Nach Polizeiangaben handelte es sich bei beiden Männern um afghanische Staatsbürger. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der schwerstverletzte 40-Jährige starb nach erfolgloser Reanimation in einem Krankenhaus.
Ein Richter ließ den Verdächtigen am Donnerstag in Untersuchungshaft nehmen, er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft München II ermitteln. (afp/red)
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gesellschaft

Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei

In dem aufsehenerregenden Korruptionsskandal um den ehemaligen ukrainischen Präsidentenberater Andrij Jermak ist der langjährige Vertraute von Staatschef Wolodymyr Selenskyj gegen eine millionenschwere Kaution auf freien Fuß gekommen.
Der 56-Jährige habe eine Kaution von 140 Millionen Hrywnja (umgerechnet etwa 2,7 Millionen Euro) hinterlegt, teilte am Montag, 18. Mai, ein Sprecher des obersten Antikorruptionsgerichts des Landes mit.
Dieses hatte in der vergangenen Woche eine 60-tägige Untersuchungshaft für Jermak angeordnet. Nach der Zahlung der Kaution soll er nun bis zu einem Prozess auf freien Fuß bleiben.
Jermak kündigte an, dass er „meine Position sowie meinen Ruf weiterhin mit rechtlichen Mitteln verteidigen“ wolle. „Ich bin nirgendwohin geflohen und habe dies auch nicht vor“, schrieb er im Onlinedienst Telegram.
Der 56-Jährige hatte nach der Festsetzung der Millionen-Kaution durch das Gericht erklärt: „So viel Geld habe ich nicht.“ Er hoffe aber, dass seine vielen Freunde und Bekannten ihm helfen könnten.
Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts Selenskyjs wichtigster Berater. Er wird verdächtigt, an einem weitreichenden Netzwerk zur Veruntreuung von Geldern beteiligt gewesen zu sein.
Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (Nabu) hatte vor einer Woche mitgeteilt, eine „organisierte Gruppe“ enttarnt zu haben, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.
Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“.
Jermak weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Ende November war er zurückgetreten, nachdem das Antikorruptionsbüro einen großen Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung gilt als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union. (afp/red)
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Kinderarzt wegen 130 sexualisierter Straftaten angeklagt

Ein Kinderarzt an einer Klinik im Havelland in Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt.
Hierzu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte.
Der Kinderarzt sitzt seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Dimension der Vorwürfe war bislang nicht bekannt. Die Straftaten sollen sich laut Anklagebehörde innerhalb von zwölf Jahren ereignet haben.

Justiz: Großteil der Taten im Dienst als Kinderarzt

Im Januar dieses Jahres war zunächst bekanntgeworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll.
Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen der Polizei. Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere mutmaßliche Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.
Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
„Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.“ Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Klinik: Vertrauen von Familien erschüttert

Die Vorwürfe erschütterten das Vertrauen von Patienten und ihren Familien, hatte die Havelland Klinikgruppe nach Bekanntwerden der Ermittlungen gesagt. Es wurde auch ein Hinweistelefon eingerichtet.
Die Staatsanwaltschaft hielt sich in dem Fall seit Monaten bedeckt.
Zu weiteren Fragen machte die Behörde auch nach Bekanntgabe der Anklagehebung am Nachmittag keine Angaben und verwies auf das Landgericht Potsdam. Dort hieß es, die Akte liege der Pressestelle noch nicht vor. Weitere Auskünfte könnten erst nach Durchsicht erteilt werden, so eine Sprecherin des Gerichts.
Laut Staatsanwaltschaft wurde am 6. Mai Anklage gegen den Kinderarzt erhoben.
Der frühere Landesinnenminister René Wilke (SPD) hatte im Januar gesagt, durch sehr zügige polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einer Anzeige sei „jemand dingfest gemacht worden, von dem ansonsten weitere Gefahren auch für Kinder ausgegangen wären“.

Klinikgruppe überprüfte Schutzmechanismen

Die Havelland-Kliniken hatten im Januar bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten.
Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt.
Angesichts des Missbrauchsverdachts gegen den Kinderarzt wollte sich die Landeskrankenhausgesellschaft mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen. (dpa/red)