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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
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Online-Falle: Wie Fake-Shops Tausende Kunden abzocken

Mit Fake-Shops im Internet nehmen Betrüger mitunter Millionen ein. Sie verkaufen online Waren, die sie nie verschicken – ob Handys, Sneaker oder Fahrräder. Angesichts der Fußball-WM warnen Verbraucherschützer vor betrügerischen Angeboten von Fanartikeln und Tickets. Die Verbraucherschutzminister der Länder befassen sich heute bei ihrer Konferenz in Potsdam mit dem Online-Handel und der Bekämpfung von Fake-Shops.
Fake-Shops seien zu einem gefährlichen Massenphänomen geworden, das Verbraucher immer wieder in die Falle locke und hohe finanzielle Schäden verursache, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Konferenz-Vorsitz innehat, der Deutschen Presse-Agentur.

Was ist ein Fake-Shop?

Laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fake-Shops täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen – teils Kopien real existierender Webseiten. Betreiber, die oft im Ausland sitzen, werben auch unrechtmäßig mit bekannten oder auch frei erfundenen Gütesiegeln.
Mit Künstlicher Intelligenz ist es laut Bundeskriminalamt zudem leichter geworden, einen echt wirkenden Internetauftritt für einen gefälschten Shop zu bauen.
Verbraucher sollten laut Polizei misstrauisch werden, wenn als Zahlungsart oft nur Vorkasse beziehungsweise eine Sofort-Überweisung übrig bleibt. Der Kauf auf Rechnung sei sicherer. Auch fehlende Impressums-Angaben seien ein Warnzeichen.

Wie häufig ist Betrug über Fake-Shops?

Jeder vierte Verbraucher (24 Prozent) in Deutschland ist schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden, wie eine Umfrage im Auftrag der Schufa unter 1.000 Erwachsenen im Februar 2025 ergab. Sechs von zehn Betrugsopfern (61 Prozent) erlitten nach eigenen Angaben einen finanziellen Schaden – etwa, weil ihnen keine oder minderwertige Ware geliefert wurde.
Bei den Verbraucherzentralen gingen 2025 zu Fake-Shops rund 10.000 Beschwerden ein, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei nur „die Spitze des Eisbergs“, sagte die Expertin für Online-Shopping beim Verband, Stefanie Grunert.
Allein Thüringen meldete im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 600.000 Euro durch Fake-Shops.

Wie lässt sich der Betrug erkennen?

Verbraucherzentralen haben Checklisten erstellt, die helfen sollen, Fake-Shops anhand verschiedener Kriterien zu erkennen. Als Fake-Shop-Warnungen werden im Internet auch aktuelle Fälle aufgelistet.
Verbraucherzentralen raten dazu, über einen Fake-Shop-Finder vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein Anbieter seriös ist (www.fakeshopfinder.de). Bei einem Betrug sollte man Beweise wie Bestellbestätigung und andere E-Mails sichern, Screenshots machen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Über die Bank sollte versucht werden, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wo sehen Verbraucherzentralen Möglichkeiten?

Einen Fake-Shop aus dem Netz zu nehmen, scheint rechtlich und organisatorisch nicht einfach. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin kritisierte auch, dass die polizeilichen Zuständigkeiten und das Vorgehen in den Bundesländern unterschiedlich seien.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Online-Plattformen ihrer Verantwortung stärker nachkommen. Denn Verbraucher gelangten immer wieder über Plattformen und Suchmaschinen auf Fake-Shops, so Stefanie Grunert.
„Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, eigenständig systemische Risiken zu erkennen und zu mindern. Dies umfasst auch betrügerische Werbung.“

Was wollen die Minister erreichen?

Für den Verbraucherschutz zuständige Minister fordern wirksamere Maßnahmen gegen Fake-Shops. „Es reicht nicht, punktuell einzelne Anbieter zu sperren – wir brauchen eine umfassende, nationale Strategie zur Bekämpfung von Fake-Shops, die Bund und Länder gemeinsam umsetzen“, so Mittelstädt. „Für eine effektive Bekämpfung von Fake-Shops bedarf es einer strategischen Koordinierung durch den Bund.“
Ein wichtiger Baustein ist aus Ländersicht eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung von Internet-Domains. Auch die Möglichkeiten zur Sperrung betrügerischer Domains sollen verbessert werden, wie Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung (CDU) vor Beginn der Konferenz mitteilte.
Im Mai dieses Jahres ging die Polizei gegen einen mutmaßlich führenden Betreiber von gefälschten Online-Shops vor – nach jahrelangen Ermittlungen. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er wurde auf Mallorca gefasst. (dpa/red)
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wirtschaft

Tankrabatt: Verbraucherschützer gegen Verlängerung, CDU und SPD uneins


In Kürze:

  • Kontroverse Diskussionen um eine Verlängerung des Tankrabatts.
  • Die Verbraucherzentrale hält den Tankrabatt für ineffizient und teuer.
  • ADAC: Spritpreise müssten niedriger sein.
  • Ifo: Vollständiger Rabatt bei Diesel immer noch nicht weitergegeben.

 
Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen. Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

Verbraucherzentrale sieht Vorteile für Ölkonzerne

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin hatte die Regierung Anfang Mai eingeführt, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt rund 17 Cent je Liter.
Zurückhaltend äußerte sich die Union zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sieht den Staat in diesem Zusammenhang „irgendwann an der Grenze seiner Möglichkeiten“. Unionsfraktionsvize Sepp Müller sieht das ebenso: „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus.
Der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke plädiert hingegen für eine Fortsetzung des Tankrabatts. Im Gespräch mit WELT TV betonte der SPD-Politiker, dass Beschäftigte finanziell entlastet werden müssten. Dazu gehöre auch, die Kosten für Kraftstoffe bezahlbar zu halten.

ADAC: Zeitverzögerte Weitergabe des Rabatts

Kritik äußerte Woidke erneut an den Mineralölkonzernen. Die Senkung der Abgaben auf Kraftstoffe sei anfangs nur eingeschränkt bei den Verbrauchern angekommen. Er sieht darin einen Beleg dafür, dass eine strengere Kontrolle der Branche notwendig sei. Die Preisentwicklung müsse weiterhin genauer beobachtet werden.
Der ADAC merkte an, dass die Preise für Diesel und Benzin angesichts der staatlichen Subventionierung niedriger sein müssten. Demnach geben die Ölkonzerne den Tankrabatt nicht vollständig an die Verbraucher weiter, betonte der ADAC und lieferte Zahlen. So habe das Barrel Brent-Öl vor einer Woche noch etwa 111 US-Dollar gekostet, sei mittlerweile aber deutlich unter 100 US-Dollar gefallen.
Erneut zeige sich, dass sinkende Einkaufskosten bei Mineralölunternehmen nur verzögert an die Endkunden weitergegeben werden, während steigende Rohölpreise sich in der Regel deutlich schneller auf den Tankstellenpreis auswirkten.
Der Euro-US-Dollar-Kurs hat sich im Vergleich zur Vorwoche kaum verändert. Da Rohöl international in US-Dollar gehandelt wird, verbessert ein starker Euro grundsätzlich die Einkaufsbedingungen. Angesichts der zuletzt starken Schwankungen am Ölmarkt spielt der Wechselkurs derzeit jedoch nur eine untergeordnete Rolle bei der Preisentwicklung.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) zeigt anhand eines Tankrabatt-Trackers anschaulich, wie schleppend der Verlauf bei der Weitergabe der Subvention verläuft. So ist anhand der Verlaufskurve des Trackers deutlich zu sehen, dass die Konzerne den Rabatt für Super (E5) erstmals um den 10. Mai voll weitergegeben haben. Der Nachlass für E10 kam erst in dieser Woche vollständig zum Tragen, beim Diesel ist er noch nicht vollständig weitergegeben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)