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Werden alte Bücher von amerikanischer KI „aufgegessen“?

Der Wettlauf um sogenannte Trainingsdaten veranlasst möglicherweise amerikanische KI-Unternehmen, in großem Umfang antiquarische Bücher in Deutschland aufzukaufen. Auch in Spanien, der Schweiz, den USA, Neuseeland und Australien wurden ähnliche Massenankäufe alter Bücher festgestellt.
Im Januar hat die amerikanische Hauptstadtzeitung „The Washington Post“ zum ersten Mal über das Thema berichtet. In dem Beitrag mit der Überschrift „Ein Einblick in den Plan eines KI-Start-ups, Millionen von Büchern zu scannen und zu entsorgen“ wurde der Verdacht ausgesprochen, KI-Unternehmen wollten ihre Sprachmodelle anhand von Büchern trainieren, ohne für das Urheberrecht zu bezahlen.

Wer dahintersteckt

In Deutschland erregte das Thema erst mit Verzögerung größere Aufmerksamkeit. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezog sich am 29. Juni in seinem Verbandsorgan „Börsenblatt“ auf einen Sendebeitrag des „Südwestdeutschen Rundfunks“ (SWR) vom 26. Juni mit dem Titel „KI frisst Bücher: Gekauft, gescannt, geschreddert?“.
Der SWR wiederum hatte nach eigenen Angaben über die Onlineplattform „literaturcafe.de“ von einer auffallenden Kaufwelle in deutschen Antiquariaten erfahren. Dort wurde am 11. Juni in einem Beitrag die Frage aufgeworfen: „Wer oder was steckt dahinter? Werden die Bücher zerstört, um die KI zu füttern?“

Hohes Interesse an Ladenhütern

Ende April sei es erstmals bei deutschen Antiquariaten zu hohen Bestellungen eines kanadischen Unternehmens gekommen. „Scheinbar wahllos wurden gebrauchte Bücher gekauft, zum Teil pro Händler bis zu 1.000 Exemplare“, berichtete „literaturcafe.de“.
Inzwischen ist bekannt, dass es sich bei dem Unternehmen um Zoom Books handeln soll, das jeweils nachts zwischen 3 und 5 Uhr wahrscheinlich automatisierte Buchkäufe bei deutschen Antiquariaten und auf Onlineplattformen wie AbeBooks und ZVAB tätigte.
Bevorzugt worden seien Sach- und Fachbücher ab den 1970er-Jahren. So seien Ladenhüter wie regionalgeschichtliche Werke, Sprachbücher, Wirtschaftsliteratur, Rechtswerke und generell wissenschaftliche Bücher besonders gefragt, da diese Bücher auf einem Sprachniveau geschrieben seien, das im heutigen Internet fehle und somit noch nicht digitalisiert worden sei, berichtet das „Schweizer Radio und Fernsehen“ (SRF).
Zoom Books hat laut dem SRF die Vorwürfe kategorisch dementiert und auf ein „reguläres Recycling- und Handelsmodell“ hingewiesen.

Juristisches Schlupfloch?

Das SRF vermutet, dass beim Massenankauf antiquarischer Bücher ein „juristisches Schlupfloch“ des amerikanischen Urheberrechts genutzt werde. Wer digitale Texte im Netz kopiere, riskiere Schadensersatzklagen. Würden KI-Unternehmen die Bücher hingegen als Printprodukt kaufen und nach dem Einlesen vernichten, könnten sich die Unternehmen auf das sogenannte Fair-Use-Prinzip berufen.
Das Fair-Use-Prinzip ist Teil des amerikanischen Urheberrechts. Es erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dient.
„Das bedeutet jedoch nicht, dass alle nicht gewinnorientierten Bildungszwecke und nicht kommerziellen Verwendungen fair sind und alle kommerziellen Verwendungen nicht fair sind“, wird auf der US-Regierungswebsite zum Urheberrecht erläutert.

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).

Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images

Urheberrechtsklage als Auslöser?

Wie „The Washington Post“ weiter berichtete, hätten Anfang 2024 „Führungskräfte des KI-Start-ups Anthropic ein ehrgeiziges Projekt vorangetrieben, das sie geheim halten wollten“.
Das Unternehmen sei im Rahmen mehrerer Urheberrechtsklagen von Autoren, Künstlern, Fotografen und Nachrichtenmedien verklagt worden. Vor Gericht eingereichte Dokumente hätten offenbart, dass Anthropic „alle Bücher der Welt destruktiv“ habe scannen wollen.
„Den Unterlagen zufolge hatte das Unternehmen einen zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben, um Millionen von Büchern zu erwerben, deren Buchrücken abgeschnitten wurden, bevor die Seiten gescannt wurden, um das Wissen in die KI-Modelle […] einzuspeisen.“
Ein Richter habe dann entschieden, dass dies unter die „faire Nutzung“ des Urheberrechts falle. Im weiteren Verlauf habe sich Anthropic im August 2025 dann bereit erklärt, 1,5 Milliarden Dollar (rund 1,3 Milliarden Euro) zur Beilegung des Rechtsstreits zu zahlen.

„Fair Use“ und Urheberrecht

Mit der Nutzung des Fair-Use-Prinzips in den USA hat sich besonders Jannis Lennartz, Privatdozent an der Berliner Humboldt-Universität, befasst. Ob eine Nutzung ohne Einwilligung gerechtfertigt sei, hänge von mehreren Faktoren ab, „wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Fragen liegt, inwieweit die Nutzung dem verwerteten Werk ähnelt und ob zwischen beiden eine wirtschaftliche Konkurrenz besteht“, erklärt er auf „Verfassungsblog“.
Die Debatte über die rechtlichen Grenzen der Buchdigitalisierung reiche weiter zurück als die jetzt mit KI verbundene Aufregung. „Sie begann mit Google Books. Google scannte mehr als 40 Millionen Titel ohne Zustimmung der Autoren, obwohl das Unternehmen später eine Opt-out-Klausel einführte. Das Unternehmen scannte sowohl gemeinfreie Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen war, als auch Werke, die noch vollständig urheberrechtlich geschützt waren“, so Lennartz weiter. Diese Praxis sei als „Fair Use“ eingeschätzt worden.

Aktiver Widerspruch nötig

Inzwischen gibt es die EU-Richtlinie 2019/790 zur Reform des Urheberrechts. Darin soll das europäische Urheberrecht an das Zeitalter des Internets angepasst werden. „Wer ein neu gedrucktes Buch aufschlägt, findet am Anfang eine Opt-out-Möglichkeit“, weist Lennartz darauf hin.
Das heißt, ein Autor oder ein Verlag muss aktiv widersprechen, um eine willkürliche Datenverarbeitung zu verhindern. Bei alten Büchern war ein solcher Widerspruch jedoch nicht vorgesehen. Deshalb können KI-Firmen auch nach europäischem Recht „Data-Mining“ vornehmen.

Mario Voigt und die eingescannten Bücher

Der Berliner Wissenschaftler Lennartz mokiert sich über die derzeitige Medienaufgeregtheit in Deutschland zu dem Thema, indem er auf den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) hinweist. Voigt hatte kürzlich die Debatte um die Nutzung von KI neu befeuert.
Die Rechercheplattform „FragDenStaat“ deckte im Juni auf, dass Voigt KI nutzte, um Teile offizieller Reden – darunter wahrscheinlich auch eine Rede zum Holocaust-Gedenken –, Gastbeiträge und Zeitungsartikel zu schreiben. „Das Lesen von Büchern überlässt er amerikanischen Maschinen“, so Lennartz über Voigt. Mit anderen Worten: Ohne das Scannen alter deutscher Bücher durch amerikanische KI-Firmen wären die Reden Voigts gar nicht möglich gewesen.
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Programmbeschwerden gegen ARD und ZDF auf Rekordhoch – nur eine berechtigt anerkannt


In Kürze:

  • Die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio stieg 2025 auf knapp 5.000.
  • Nach Angaben der Rundfunkgremien wurde lediglich eine Beschwerde als berechtigt anerkannt.
  • Als wesentlicher Grund für den Anstieg gilt unter anderem die Plattform „Rundfunkalarm“, die das Einreichen von Beschwerden erleichtert.
  • Mehrere Sender haben ihre Verfahren angepasst, um auf Massen- und missbräuchliche Beschwerden zu reagieren.

 
Einer Erhebung des „Deutschlandfunk“-Formats „@mediasres“ zufolge hat sich die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ im Vorjahr deutlich erhöht. Habe es 2024 noch etwa 1.100 Beschwerden gegen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben, sei diese Zahl 2025 auf knapp 5.000 gestiegen.
Das Format beruft sich bezüglich der Zahlen auf eine Eigenrecherche unter den Sendern. Die Anzahl von rund 1.100 Beschwerden im Jahr 2024 hatte bereits einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entsprochen.

Plattform erleichtert Programmbeschwerden durch Vorgabemasken

Aus Sicht der zuständigen Gremien sei nur eine der Beschwerden berechtigt gewesen. Dabei sei es um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung des Popsenders „SWR 3“ gegangen. In den Jahren zuvor hätten die Rundfunkräte jeweils fünf Eingaben stattgegeben. Eine Programmbeschwerde kann jeder Bürger einreichen, wenn er mögliche Verstöße gegen Programmgrundsätze, Jugendschutz oder Werbevorschriften wahrnimmt.
Dem auf dieses Thema spezialisierten freien Journalisten Stefan Fries zufolge habe dieser deutliche Anstieg vor allem zwei Gründe. Zum einen hätten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medien mehr konkrete Anlassfälle für Programmbeschwerden gesehen. Zum anderen habe jedoch vor allem die Seite „rundfunkalarm.de“ zu dem deutlichen Anstieg beigetragen. Diese erleichtere das Abfassen und Einbringen von Beschwerden über vorgegebene Eingabemasken.
Fries bezeichnete die Seite im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ als „missbrauchsanfällig“ und „ideologisch getrieben“, was sich auch aus der dort verwendeten Terminologie ableiten lasse. Die Seite wird einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer zugeordnet, der das System des verpflichtenden Rundfunkbeitrags insgesamt zu Fall bringen möchte.

Größter Teil der Eingaben bereits vor Befassung des Rundfunkrats erledigt

In den meisten Fällen einer Programmbeschwerde komme es zu keiner Beschlussfassung, erläuterte Fries. Stattdessen antworte, wo es als angemessen erscheine, der Intendant selbst binnen einer vorgegebenen Frist und räume entweder Fehler ein oder äußere sich in sonstiger Form. Wo dies nicht der Fall sei, könnten Beschwerdeführer eine Befassung des Rundfunkrats verlangen. Real seien von den etwa 5.000 Beschwerden nur 184 in die Räte gegangen.
Nicht jede Rundfunkanstalt gewähre transparent über die Anzahl und Inhalte der Programmbeschwerden Einsicht. Das ZDF sei dabei ein Vorreiter und veröffentliche auch Daten zu Beschwerdeberichten. Daraus sei erkennbar, dass Nachrichtensendungen wie das „heute-journal“ und Formate wie das „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann am häufigsten in Beschwerden angesprochen würden.
Worüber sich die Beschwerdeführenden im Detail genau beschwert hätten, sei im Regelfall nicht erkennbar. Bezögen sich gleich mehrere Beschwerden auf den gleichen Beitrag, würden diese gesammelt und der Intendant stelle dann seine Entgegnung ins Netz. Ein Beispiel aus diesem Jahr sei die Verwendung nicht gekennzeichneter KI-Bilder in einem Beitrag über die ICE-Razzien in den USA.

Sender haben Richtlinien für den Umgang mit Programmbeschwerden verändert

Im konkreten Beispiel dieses KI-Skandals habe der Fernsehrat die Beschwerde im Übrigen nicht anerkannt – weil der Sender zuvor selbst bereits einen Fehler und Verstoß gegen die Programmrichtlinien eingeräumt hatte. Wo Fehler erkannt würden, weise der Sender im Regelfall in eigenen Beiträgen darauf hin oder nehme Sendungen aus Netz oder Mediathek.
Der WDR habe mittlerweile seine Form der Bearbeitung von Beschwerden modifiziert. Es gebe dort mittlerweile nicht mehr nur eine Entweder-Oder-Entscheidung aus Stattgeben oder Ablehnung. Stattdessen könne der Rundfunkrat auch eine begründete „Ermahnung“ aussprechen. Der Intendant müsse in kürzerer Frist antworten, gleichzeitig werde man Beschwerden nicht mehr bearbeiten, die keinen individualisierbaren Absender erkennen lassen.
Dies ziele vor allem auf Plattformen wie „Rundfunkalarm“ ab. Auch weitere Sender haben Stefan Fries zufolge ihre Verfahrensregeln modifiziert. Sie wollen künftig als missbräuchlich angesehene oder als „beleidigend oder erpresserisch“ wahrgenommene Beschwerden nicht mehr bearbeiten. Auch dies ziele auf Kampagnen oder Massenbeschwerden wie jene über „Rundfunkalarm“.

„Rundfunkalarm“ nennt höhere Zahl an Beschwerden

Die Initiatoren von „Rundfunkalarm“ nennen selbst in einem Beitrag auf X andere Zahlen als die Sender selbst. Die Plattform will in zwei Jahren mehr als 80.000 Beschwerden auf den Weg bringen. Dass die Erfolgsquote überschaubar blieb, sieht man dort als Beweis dafür, dass die Programmbeschwerde „kein wirksames Kontrollinstrument, sondern eine Sackgasse“ sei.
Von einem dazu erstellten Gutachten erhofft man sich Rückenwind für noch anhängige Gerichtsverfahren, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bisher haben Gerichte regelmäßig eine behauptete Unausgewogenheit als Rechtfertigung für eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages abgelehnt – und dabei auf die interne Kontrolle durch die Rundfunkräte verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragslast und Nutzen anhand inhaltlicher Kriterien für zulässig erklärt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Es müssen vor allem „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit“ bewiesen werden.
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Große Mehrheit sieht heimliches Filmen im privaten Umfeld kritisch

Eine große Mehrheit der Deutschen hält heimliches Filmen in privaten oder intimen Momenten für ein gesellschaftliches Problem.
85 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage sehen geheime Filmaufnahmen – etwa in der Sauna oder im Bikini am Strand – als „sehr großes Problem“ (47 Prozent) oder als „großes Problem“ (38 Prozent).
Unter den befragten Frauen lag der Gesamtwert bei 89 Prozent.
Für die Umfrage hatte das Institut Infratest Dimap im Auftrag des „team.recherche“ des SWR Ende März insgesamt 1.316 Wahlberechtigte per Telefon und online repräsentativ befragt.
Die Untersuchung ist Teil einer SWR-Dokumentation über digitale Gewalt, mit einem besonderen Fokus auf sogenannte Smart Glasses.
Smart Glasses sind mit einer Kamera und Mikrofon ausgestattete Brillen, die sich optisch kaum von gewöhnlichen Brillen unterscheiden.
In sozialen Netzwerken und Online-Foren haben sich laut SWR inzwischen regelrechte Gemeinschaften von Smart Glasses Nutzern gebildet, die sich gegenseitig Tipps geben, wie sich Frauen unbemerkt etwa beim Sex filmen lassen. (dpa/red)