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Neue Regelungen bei Frischmilch, laktosefreien Produkten und Vitaminzusätzen in Deutschland

Was ist wirklich „frisch“? Was bedeutet „laktosefrei“ genau? Und wie sieht es mit dem Zusatz von Vitaminen in Milchprodukten konkret aus? Mit dem Inkrafttreten der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) am 14. Juni 2026 fasst Deutschland mehrere bisher getrennte Regelwerke für Milch und Milcherzeugnisse in einer Verordnung zusammen.

Regeln an EU-Recht angepasst

Die Verordnung enthält neue Definitionen und präzisiert Bezeichnungen für verschiedene Milchprodukte.
So ist erstmals der Begriff „laktosefrei“ einheitlich geregelt. Hersteller dürfen diesen Begriff nur verwenden, wenn das Erzeugnis höchstens 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Das gilt auch bei Trockenmilch und anderen Milcherzeugnissen in Pulverform. Auf der Verpackung muss der Laktosegehalt je 100 Gramm Pulver angegeben sein.
Auch die Bezeichnung „frisch“ erhält eine exaktere rechtliche Definition. Frischmilch muss bestimmte Anforderungen an die Wärmebehandlung erfüllen. Die Haltbarkeit ist auf drei Wochen begrenzt. Ultrahocherhitzte Milch (H-Milch) sowie Kondensmilch fallen nicht unter diese Bezeichnung und dürfen daher nicht als Frischmilch angeboten werden.
Bei den Angaben zur Wärmebehandlung vereinheitlicht die Verordnung die verschiedenen Bezeichnungen. Hersteller verwenden künftig die Begriffe „pasteurisiert“, „ultrahocherhitzt“ oder „sterilisiert“ beziehungsweise die Bezeichnung des tatsächlich angewandten Verfahrens. Bislang waren diese Begriffe auf verschiedene Verordnungen oder Regelungen verteilt.

Einzelne Nährstoffe bislang über empfohlenen Werten

Strengere Regeln gibt es zudem bei der Zusetzung von Vitaminen und Mineralstoffen. So deuteten wissenschaftliche Untersuchungen darauf hin, dass die für eine optimale Gesundheit und ein ausgewogenes Wohlbefinden erforderlichen Zufuhrmengen einzelner Nährstoffe teilweise über den bislang empfohlenen Werten liegen könnten.
Für die Lebensmittelherstellung sieht der EU-Rechtsrahmen vor, dass nur Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, die natürlicherweise in der Ernährung vorkommen oder regelmäßig über die Nahrung aufgenommen werden und als essenzielle Nährstoffe gelten. In der Ende November 2025 aktualisierten Fassung der Verordnung 1925/2006 heißt es dazu:
„Eine mögliche Kontroverse darüber, um welche essenziellen Nährstoffe es sich dabei handelt, sollte vermieden werden. Daher ist es zweckmäßig, eine Positivliste dieser Vitamine und Mineralstoffe zu erstellen.“
Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Entwicklung. „Es ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich, wenn der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen deutlich überschritten wird. Das kann sogar kritisch werden. Insofern ist diese Regelung zu begrüßen“, zitiert sie der „Mitteldeutsche Rundfunk“.
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deutschland

Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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ausland

US-Repräsentantenhaus beschließt Ukraine-Hilfe und Russland-Sanktionen


In Kürze:

  • 8 Milliarden US-Dollar Kredite für Ukraine und NATO-Partner beschlossen
  • Umfassende Sanktionen gegen Russland ausgeweitet
  • Weiteres Verfahren im Senat und mögliche Trump-Vetos

 
Das US-Repräsentantenhaus hat am 4. Juni einen Gesetzentwurf verabschiedet, der 8 Milliarden US-Dollar an Darlehen für die Ukraine und NATO-Verbündete vorsieht. Die Mittel sollen dem Kauf neuer Waffen und militärischer Ausrüstung dienen und werden durch ein umfangreiches Sanktionspaket gegen Russland ergänzt.
Der von den Demokraten eingebrachte „Ukraine Support Act“ wurde mit 226 zu 195 Stimmen angenommen.
Es handelt sich um den ersten größeren Gesetzentwurf zu Ukraine-Hilfen in der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Die republikanische Führung im Repräsentantenhaus hatte sich zuvor gegen den Vorstoß gestellt und stattdessen eine engere Abstimmung mit dem Weißen Haus im Umgang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine gefordert.
Europäische Nato-Staaten finanzieren weitere US-Waffenlieferungen in die Ukraine. (Archivbild)

Europäische NATO-Staaten finanzieren stetig weitere US-Waffenlieferungen in die Ukraine.

Foto: Uncredited/Ukrainian Defense Ministry Press Service/AP/dpa

Einbringung und parlamentarischer Weg

Der demokratische Abgeordnete Gregory Meeks brachte die Gesetzesinitiative erstmals im April 2025 ein. Da die republikanische Führung im Repräsentantenhaus jedoch keine Schritte unternahm, um eine Abstimmung im Plenum zu ermöglichen, reichte Meeks eine sogenannte „Discharge Petition“ ein. Dieses Verfahren erlaubt es Abgeordneten, die Führung zu umgehen und mit einfacher Mehrheit eine Abstimmung zu erzwingen.
Bis Mai dieses Jahres hatte Meeks die dafür notwendigen 218 Unterschriften gesammelt.
„70 Prozent der Amerikaner unterstützen die Ukraine. Dieser Republikaner tut das auch. Es ist Zeit, dass das Repräsentantenhaus die Angelegenheiten des Volkes erledigt und Freiheit gegen einen eindringenden Diktator unterstützt“, schrieb der republikanische Abgeordnete Don Bacon, der die Initiative unterstützte, in einem Beitrag auf X nach der Verfahrensabstimmung am 3. Juni.

Weiterer Gesetzgebungsweg

Auch nach der Zustimmung im Repräsentantenhaus muss der Gesetzentwurf noch den Senat passieren, bevor er in Kraft treten kann. Zudem besteht die Möglichkeit eines Vetos durch Präsident Trump.
Im Wahlkampf 2024 hatte Trump erklärt, er könne den Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der im Februar 2022 begann, durch Verhandlungen rasch beenden. Seit seiner Rückkehr ins Amt im vergangenen Jahr hatte er zwar diplomatische Initiativen vorangetrieben, ein Durchbruch ist jedoch ausgeblieben, während die Kämpfe weiter andauern.
Seit 2022 hat der US-Kongress insgesamt rund 195 Milliarden Dollar für die Ukraine bereitgestellt.
Vor der finalen Abstimmung am 4. Juni erklärte der republikanische Mehrheitsführer im Repräsentantenhaus, Steve Scalise, der Kongress verhandle bereits mit dem Weißen Haus über einen Sanktionsrahmen. Der demokratische Gesetzentwurf gefährde diese laufenden Gespräche.
„Es war ein sehr fehlerhafter Gesetzentwurf, der konstruktive parteiübergreifende Verhandlungen ignoriert, die derzeit stattfinden, um härtere Sanktionen gegen Russland zu erlassen“, so Scalise.
Die vom Kreml verkündete Waffenruhe geht der Ukraine und den USA nicht weit genug. (Archivbild)

Bildkollage mit Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten, Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine. (Archivbild)

Foto: Morissard/Bednyakov/AP/dpa

Inhalt der Sanktionen

Zusätzlich zur Bereitstellung von 8 Milliarden Dollar an Darlehen für militärische Ausrüstungskäufe durch die Ukraine und NATO-Staaten enthält der „Ukraine Support Act“ einen umfassenden neuen Sanktionsrahmen.
Der Gesetzentwurf benennt 13 russische Finanzinstitute und verpflichtet den Präsidenten, innerhalb einer Frist Sanktionen gegen mindestens drei davon zu verhängen. Darüber hinaus richtet sich das Paket gegen die russische staatliche Atomenergiegesellschaft Rosatom sowie gegen den Rohstoff- und Bergbausektor Russlands.

Logo der russischen Atomenergiebehörde Rosatom während der Weltatomausstellung in Le Bourget bei Paris.

Foto: ERIC PIERMONT/AFP via Getty Images

Weitere Maßnahmen zielen auf Personen ab, die am Bau von Tunneln oder Brücken zur Krim beteiligt sind, auf ausländische Schiffsbetreiber, die wissentlich russisches Öl transportieren, auf Akteure der militärischen Zusammenarbeit zwischen Russland und Nordkorea sowie auf Verantwortliche für die Untergrabung der ukrainischen Kontrolle über das Kernkraftwerk Saporischschja.
Nathan Worcester hat zu diesem Bericht beigetragen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „House Passes Bill Authorizing New Ukraine Aid, Russia Sanctions“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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gesellschaft

Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
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Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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22. Mai: Apotheken-Rezept bald nicht mehr nötig? | Sommerurlaub gesichert | Steuererhöhung für Spitzenverdiener

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Apothekenreform

Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das Apothekern mehr Befugnisse gibt. Künftig dürfen sie bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, mehr Impfungen anbieten und Blutabnahmen für Diagnosen durchführen. Zugleich werden Apotheken wirtschaftlich unterstützt, um die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu sichern.

Sommerurlaub gesichert

Die parlamentarische Taskforce zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Kriegs erwartet im Sommer keine Beeinträchtigungen von Flugreisen durch Kerosinmangel. Dies habe die Luftverkehrswirtschaft bei einem Treffen der Arbeitsgruppe eindeutig versichert. „Wer bereits gebucht hat, wird ohne zusätzliche Kosten in den Sommerurlaub fliegen können“, hieß es in der Erklärung.

Steuererhöhungen für Spitzenverdiener

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion distanziert sich immer stärker von der Wirtschaftspolitik der Koalition. Die Vorsitzende Gitta Connemann lehnt Steuererhöhungen strikt ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für den Mittelstand und Unternehmen. Hintergrund sind die laufenden Diskussionen über eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen zur Finanzierung geplanter Entlastungen.

US-Truppen in Polen

Außenminister Johann Wadephul begrüßt die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, 5.000 zusätzliche US-Soldaten nach Polen zu entsenden. Er betonte, dass die Truppenverlegungen mit den NATO-Partnern abgestimmt seien. Gleichzeitig finden weitere Gespräche zwischen Deutschland und den USA über die Stationierung von Langstreckenwaffen statt.

Ebola-Patient in Berlin

Ein mit Ebola infizierter US-Arzt wird weiterhin in der Berliner Charité behandelt. Laut Angaben des Krankenhauses ist der Mann zwar stark geschwächt, aber nicht in kritischem Zustand. Seine Frau und seine vier Kinder befinden sich ebenfalls in Quarantäne in der Charité. Bei ihnen wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen und sie zeigen keine Symptome.
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Trotz Zöllen: Chinesische E-Autobauer planen langfristige US-Strategie


In Kürze:

  • Wegen der hohen Zölle in den USA entwickelt China neue Strategien für den Automarkt.
  • Analysten: China hat Führungsrolle bei E-Fahrzeugen mit vielen Mitteln erzwungen.
  • USA sehen Software in chinesischen Fahrzeugen als Bedrohung an.
  • Chinesische Autohersteller könnten zur Gefahr für die US-Produktion werden.

 
Chinesische Hersteller von Elektrofahrzeugen scheinen aufgrund von Zöllen, politischer Überwachung, Softwarebeschränkungen und Handelsspannungen weitgehend vom US-Markt ausgeschlossen zu sein. Branchenanalysten gehen jedoch davon aus, dass viele von ihnen weiterhin eine langfristige Strategie für einen späteren Markteintritt verfolgen.

Große Unternehmen sind geduldig

Diese Strategie ähnelt dem schrittweisen Aufstieg japanischer und koreanischer Automobilhersteller wie Toyota und Hyundai in den USA. Sie erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Druck auf chinesische Automobilhersteller zunimmt, im Ausland zu expandieren.
„Chinesische Automobilhersteller verfolgen wahrscheinlich eine langfristige Strategie. Große Unternehmen sind geduldig genug, um eine schrittweise Expansion über ein Jahrzehnt oder länger anzustreben“, erklärte Stephanie Brinley, leitende Automobilanalystin bei S&P Global Mobility’s Auto Intelligence Service, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
Die Toyota Motor Corporation kündigte 1985 den Bau eines Werks in Kentucky an. 1988 baute der Automobilhersteller seine Produktion in den USA aus und begann dort mit der Fertigung des Modells Camry. Die Hyundai Motor Manufacturing Alabama nahm 2005 die Produktion auf, nachdem der Mutterkonzern bereits 1986 in den US-Markt eingetreten war und später seine Fertigungspräsenz in den Vereinigten Staaten weiter ausgebaut hatte.
Laut Brinley könnte es bei chinesischen Elektroautoherstellern zwar schneller gehen als bei Toyota oder Hyundai, dennoch werde ein bedeutender Ausbau im US-Markt voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

China exportierte 2025 sieben Millionen Fahrzeuge

Chinesische Marken hätten einen „langfristigen Plan und eine langfristige Strategie zur Expansion auf globalen Märkten“. Doch könnten sie auch „mehr produzieren, als sie auf ihrem Heimatmarkt verkaufen können. Daher müssen sie in andere Märkte exportieren.“
Laut dem globalen Energiebericht der Internationalen Energieagentur vom 20. April 2026 machten Elektrofahrzeuge 2025 erstmals mehr als die Hälfte aller jährlichen Autoverkäufe in China aus.
Wie Daten des chinesischen Automobilherstellerverbands zeigen, exportierte das Land im vergangenen Jahr sieben Millionen Fahrzeuge. Das entspricht einem Plus von fast 21 Prozent gegenüber 2024. Die Exporte von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen haben sich mehr als verdoppelt und erreichten 2,615 Millionen Einheiten.
Peking fördert im Rahmen einer umfassenden Industriestrategie seit Jahren den Fahrzeugexport, insbesondere im Bereich der Elektromobilität. Ein Strategiepapier des chinesischen Handelsministeriums aus dem Jahr 2009 bezeichnete dies als „Schlüsselfaktor für die Transformation des chinesischen Außenhandelsmodells“.
Im Juni 2023 verlängerte China die Steuerbefreiungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 2027. Damit soll das Wachstum des Marktes für Elektrofahrzeuge weiter unterstützt werden.
„China hat sich nicht natürlich zur Führungsnation bei Elektroautos entwickelt. Es hat sich diesen Vorsprung mit staatlicher Steuerung, Größe und Kontrolle der Lieferkette regelrecht erarbeitet und liegt nun deutlich vor den USA“, sagte Lauren Fix, Autoanalystin und Gründerin von Car Coach Reports, gegenüber Epoch Times.

Rasante Entwicklungen

Fix erklärte, chinesische Autohersteller würden sich rasant von günstigen Kleinwagen hin zu SUVs und sogar Pick-ups für Exportmärkte entwickeln, „um höhere Gewinnmargen und eine Nachfrage nach amerikanischem Vorbild zu erzielen“.
Die Beijing Auto Show, die vom 25. April bis 4. Mai 2026 stattfand, präsentierte eine Vielzahl elektrischer SUVs und größerer Modelle chinesischer Hersteller. Der Automobilkonzern Geely stellte den Zeekr 8X vor, einen luxuriösen Plug-in-Hybrid-SUV, der mit dem Porsche Cayenne konkurrieren soll.
Yijing, ein Joint Venture für Elektrofahrzeuge zwischen Dongfeng Motor Corp. und Huawei, präsentierte den sechssitzigen SUV X9. BYD hob in seiner Pressemitteilung vom 24. April die SUV-Varianten Fangchengbao Formula X und Yuan Plus hervor.
Brinley erklärte, der Trend zu größeren SUVs und einem markanteren Fahrzeugdesign spiegele möglicherweise sowohl veränderte Verbraucherpräferenzen in China als auch umfassendere globale Ambitionen wider, anstatt ausschließlich auf den US-Markt ausgerichtet zu sein. Zudem führte sie aus, dass die verbesserte Batteriereichweite den Druck auf stark aerodynamische Designs verringert habe. Dies ermögliche den Herstellern mehr Flexibilität bei der Entwicklung größerer Fahrzeuge und entspreche zugleich den sich wandelnden Kundenwünschen.
Trotz ihrer globalen Expansionsbestrebungen sehen sich chinesische Automobilhersteller in den USA weiterhin erheblichen Hindernissen gegenüber. Die USA erheben derzeit gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes einen 100-prozentigen Zoll auf chinesische Elektrofahrzeuge.

US-Regierung erlässt einschränkende Bestimmungen

Washington hat zudem aus Gründen der nationalen Sicherheit Maßnahmen ergriffen, um chinesische Fahrzeugtechnologie zu blockieren. Im Januar verabschiedete das US-Handelsministerium endgültige Bestimmungen, die die Einfuhr und den Verkauf bestimmter vernetzter Fahrzeuge sowie zugehöriger Software oder Hardware mit Verbindungen zu China oder Russland einschränken.
Offizielle Stellen erklärten, die Technologie könne es ausländischen Unternehmen ermöglichen, sensible Daten zu sammeln oder aus der Ferne auf Fahrzeuge in den USA zuzugreifen. Die Regelungen traten am 17. März 2025 in Kraft.
Der Kongress erwägt zudem weitere Verschärfungen. Am 29. April brachten die Senatoren Bernie Moreno und Elissa Slotkin einen Gesetzentwurf ein, der die Importbestimmungen für chinesische Pkw in den USA weiter verschärfen soll. Slotkin erklärte am selben Tag in einem Facebook-Post, dass chinesische Fahrzeuge sowohl ein wirtschaftliches als auch ein nationales Sicherheitsrisiko darstellten.
„Wir müssen jetzt handeln und die richtigen Entscheidungen treffen“, sagte sie. „Die Strategie der Kommunistischen Partei Chinas, ihre Produkte massiv zu subventionieren, die Konkurrenz zu unterbieten und anschließend ein Monopol in diesem Sektor zu errichten, gefährdet die Automobilindustrie Michigans und Millionen von Arbeitnehmern.“

USA-Mexiko-Kanada-Abkommen wird überprüft

In einer Rede vor dem Detroit Economic Club im Januar erklärte US-Präsident Donald Trump, er sei grundsätzlich offen dafür, dass chinesische Autohersteller Fabriken in den USA errichteten, sofern dadurch amerikanische Arbeitsplätze geschaffen würden. Trump wird am 14. und 15. Mai in Peking erwartet. Dort dürfte er mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping auch über Handels- und Technologiefragen sprechen.
Die Handelsregeln in Nordamerika erschweren den Marktzugang zusätzlich. Nach dem United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) müssen Fahrzeuge strenge regionale Produktionsanforderungen erfüllen, um zollfrei importiert werden zu können. So schreibt das Abkommen vor, dass 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen müssen. Zudem muss ein erheblicher Teil der Produktion von Arbeitnehmern erfolgen, die mindestens 16 US-Dollar pro Stunde verdienen.
Das USMCA steht derzeit zur Überprüfung an. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer geht davon aus, dass sich die Verhandlungen über eine Verlängerung über den 1. Juli hinausziehen könnten. Stephanie Brinley erklärte dazu, dass Washington voraussichtlich strengere Anforderungen an die regionale Wertschöpfung und die Arbeitsbedingungen stellen werde. Noch größere Hürden könnten jedoch die Softwarebeschränkungen darstellen. „Das ist eine Hürde“, sagte sie. „Ich weiß nicht, wie sie diese überwinden wollen.“
Die neuen Vorgaben würden chinesische Autohersteller dazu zwingen, zentrale Softwaresysteme eigens für den US-Markt neu zu entwickeln. Das erhöhe die Kosten und schwäche einen ihrer wichtigsten Wettbewerbsvorteile, erläuterte Brinley. „Um ein Fahrzeug einer chinesischen Marke in den USA zu verkaufen, muss man im Grunde die gesamte Software neu entwickeln. Man kann nicht einfach das autonome Fahrsystem, das derzeit in einem BYD-Fahrzeug eingesetzt wird, in ein Modell für den US-Markt übernehmen“, sagte sie. „Wenn der Vorteil darin besteht, dass chinesische Fahrzeuge günstiger und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden können, wird dieser Preisunterschied deutlich geringer ausfallen.“

Unternehmen ändern ihre Strategie

Obwohl der direkte Zugang zum US-Markt weiterhin eingeschränkt ist, bauen chinesische Autohersteller ihre Aktivitäten in anderen Teilen Nordamerikas aus.
Ein Bericht von Benchmark Mineral Intelligence vom 4. März zeigt, dass chinesische Elektrofahrzeuge in den USA weniger als ein Prozent der Verkäufe ausmachen. In Mexiko stellt sich die Lage jedoch anders dar: Dort entfielen im vergangenen Jahr 89 Prozent der verkauften Elektroautos auf chinesische Hersteller.
Kyle Peacock, Geschäftsführer von Peacock Tariff Consulting, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass Zölle direkte Importe zwar erschwerten, chinesische Unternehmen jedoch nicht zwangsläufig aufhielten. „Sie halten die Autos fern, nicht die Unternehmen“, sagte Peacock. „Die Unternehmen selbst ändern einfach ihre Strategie.“
Auf die Frage, ob Mexiko oder Kanada als Hintertür zum US-Markt dienen könnten, sagte Peacock: „Dasselbe Elektrofahrzeug aus Mexiko wird mit etwa 2,7 Prozent besteuert, aus Kanada hingegen mit null Prozent. Um jedoch von den niedrigen Zollsätzen des USMCA-Abkommens zu profitieren, müssen 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen. Batterien und Teile dürfen nicht nach China zurückverfolgt werden können.“
„Ein chinesischer Autohersteller kann also Mexiko oder Kanada nutzen, aber nur, wenn er tatsächlich den Großteil seiner Lieferkette dorthin verlagert“, so Peacock. „Das ist teuer und zeitaufwendig.“
Lauren Fix erklärte, Kanada könne potenziell als Drehscheibe für chinesische Autohersteller dienen. Sie warnte jedoch, dass der politische Druck aus Washington, D.C. wahrscheinlich zunehmen würde, sollten in China produzierte Fahrzeuge über kanadische Montagewerke in die USA gelangen.
Im Januar unterzeichneten Ottawa und Peking ein Abkommen, das die kanadischen Zölle auf eine begrenzte Zahl chinesischer Elektrofahrzeugimporte von 100 Prozent auf 6,1 Prozent senkte. Zugleich erlaubt Kanada die Einfuhr von bis zu 49.000 Fahrzeugen im ersten Jahr. In den kommenden fünf Jahren soll diese Quote schrittweise auf rund 70.000 Fahrzeuge pro Jahr steigen.

Neue chinesische Marken als Gefahr für den US-Markt

Unabhängig davon haben die kanadischen Behörden am 1. März ein Genehmigungssystem eingeführt, das die Einfuhr von bis zu 24.500 in China hergestellten Elektrofahrzeugen zu einem niedrigeren Zollsatz bis einschließlich August ermöglicht. Die von Global Affairs Canada ausgestellten Genehmigungen sind 60 Tage gültig. Voraussetzung ist, dass die Importeure in Kanada ansässige Automobilhersteller oder autorisierte Vertreter sind und die geltenden Sicherheitsstandards einhalten.
Branchenanalysten warnen, dass chinesische Autohersteller den US-Markt erheblich verändern könnten, falls die Marktzugangsbarrieren sinken. „Wenn chinesische Autohersteller in den US-Markt eintreten, wird sich die Preisgestaltung über Nacht verändern“, sagte Lauren Fix. Sie fügte hinzu, dass chinesische Unternehmen die „Detroit Three“ – Ford Motor Company, General Motors und Stellantis – dazu zwingen könnten, entweder ihre Gewinnmargen zu senken oder ihre Effizienz und Innovationskraft zu steigern.
„Ein solcher Druck würde einen regelrechten technologischen Wettlauf auslösen. Er würde jedoch auch die amerikanische Fertigungsindustrie, Zulieferernetzwerke und gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden. Genau deshalb werden die politischen Entscheidungsträger nicht tatenlos zusehen, wie die Profitabilität der Branche unter Druck gerät.“
Stephanie Brinley warnte zudem davor, chinesische Autohersteller als homogene Gruppe zu betrachten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der US-Markt drei oder vier neue chinesische Marken verkraften könnte“, sagte sie. „Der Markt ist gesättigt. Der Einstieg in den US-Markt ist nichts für schwache Nerven.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Chinese EV Makers Playing Long Game for US Market, Analysts Say“. (deutsche Bearbeitung: os) 
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Euro-7-Norm kommt: Was das für den Gebrauchtwagenmarkt bedeutet


In Kürze:

  • Die neue Euro-7-Norm verschärft die Emissionsvorgaben erneut.
  • Die Deutsche Automobil Treuhand schätzt die Auswirkung auf den Gebrauchtwagenmarkt als eher gering ein.
  • Das Interesse an Fahrzeugen der Euro-6-Norm könnte sogar steigen.
  • Ein weiterer Experte erwartet, dass die Euro‑7‑Norm die Preisunterschiede zwischen Emissionsklassen vergrößert.

Mit der Einführung der Euro‑7‑Norm ab Ende 2026 verschärfen sich die Emissionsvorgaben für den Automobilmarkt erneut. Die neuen Regeln betreffen vorwiegend Neufahrzeuge. Welche Konsequenzen sie für den Gebrauchtwagenmarkt haben, wird von Marktbeobachtern unterschiedlich bewertet.

Gebrauchtwagenkäufer orientieren sich an anderen Kriterien

Nach Einschätzung der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) werde sich die neue Norm kaum auf dieses Segment auswirken. Wie ein Sprecher auf Anfrage von Epoch Times mitteilt, „ist der Einfluss aus unserer Sicht gering, da sich der Gebrauchtwagenkäufer vor allem an anderen Kriterien orientiert.“
Ein Einfluss werde dann spürbar, wenn bereits zugelassene Pkw etwa in Form von Fahrverboten oder anderen Mitteln „sanktioniert“ würden, der Halter also Nachteile habe.
Auch bei der Entwicklung von Angebot und Nachfrage erwartet die DAT keine größeren Verschiebungen. Die ersten E-7-Fahrzeuge würden im Schnitt etwa 36 Monate nach ihrer Erstzulassung in den Gebrauchtwagenmarkt gelangen. Das Angebot nehme damit perspektivisch zu. Inwieweit Käufer bereit seien, für dieses Mehr an Technologie auch höhere Preise zu zahlen, werde sich noch zeigen, so der Sprecher.
Und weiter: „Der Gebrauchtwagenkunde ist sehr preisbewusst, und aufgrund der weiter wirtschaftlich schwierigen Situation sehen wir, dass die Schere von privaten Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenkäufern weiter auseinandergeht. Gekauft wird, wenn es absolut notwendig ist.“
In absehbarer Zeit dürfte die Euro-7-Norm nach Einschätzung der DAT auch kaum Auswirkungen auf den internationalen Gebrauchtwagenhandel haben.
Exportiert würden in der Regel Fahrzeuge, die im Inland keinen Abnehmer mehr fänden, oder Modelle, für die es in anderen Märkten gezielte Nachfrage gebe. Entsprechend seien zunächst keine nennenswerten Effekte durch die neue Norm zu erwarten.
Es könne sogar sein, dass gebrauchte Fahrzeuge der Euro-6-Norm hierzulande interessanter würden, weil sie im Vergleich zu gebrauchten E-7-Fahrzeugen günstiger seien und gegebenenfalls auch mehr Leistung hätten.

Gebrauchte E-Fahrzeuge sind gefragt

Und wie beeinflusst die Einführung der Norm die Preisentwicklung und Änderungen bei der Nachfrage zwischen gebrauchten Verbrennern und gebrauchten E‑Autos?
Nach Angaben der DAT verzeichne der Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge derzeit eine gestiegene Nachfrage. Seit mehr als zwei Jahren würden regelmäßig mehr gebrauchte als neue Elektrofahrzeuge von privaten Endverbrauchern gekauft. Hauptgrund für die Kaufentscheidung sei die private Lademöglichkeit zu Hause.
Daher werde die E-7-Norm zunächst von den Endverbrauchern als eine Weiterentwicklung der Verbrennertechnologie interpretiert, erklärt der Sprecher gegenüber Epoch Times.
Die DAT ist ein unabhängiges Daten- und Dienstleistungsunternehmen der Automobilbranche und besteht seit 1931. Sie gehört den drei großen Branchenverbänden Verband der Automobilindustrie (VDA), Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Doch es gibt auch andere Stimmen, die glauben, dass sich die neuen Regeln – auch wenn sie vor allem Neufahrzeuge betreffen – dennoch indirekt auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken könnten. So wäre es möglich, dass die Preisunterschiede zwischen Fahrzeugen verschiedener Emissionsklassen künftig weiter wachsen.

Strengere Abgasnormen vergrößern Preisunterschiede

In einigen Regionen könnten Autos mit älteren Emissionsklassen zunehmend ins Hintertreffen geraten, während Modelle mit moderner Abgastechnik an Boden gewännen. Gleichzeitig wachse der Druck auf Käufer. Wer heute ein Fahrzeug auswählt, müsse genauer denn je prüfen, wie gut es den kommenden Vorgaben standhalte und ob sein technischer Zustand langfristig trage, schreibt das Portal für betriebliche Mobilität „Flotte.de“.
Dass die Unterschiede beim Kaufpreis zwischen Fahrzeugen unterschiedlicher Emissionsklassen mit der neuen Norm weiter auseinandergehen werden, erwartet Matas Buzelis, Experte für den Gebrauchtwagenmarkt bei carVertical. „Strengere Abgasnormen werden die Preisunterschiede zwischen Fahrzeugen verschiedener Emissionsklassen weiter vergrößern“, etwa durch höhere steuerliche Belastungen.
Hinzu komme, dass solche Fahrzeuge nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern in bestimmten Städten keine Zufahrt zu Umweltzonen erhielten.
„Daher wird es für Käufer immer wichtiger, die technischen Daten und die Fahrzeughistorie sorgfältig zu prüfen“, sagt Buzelis.
Im Gebrauchtwagenmarkt rücke die Vorgeschichte eines Fahrzeugs immer stärker in den Fokus. Wer hier den Überblick verliere, riskiere hohe Kosten. Dies gelte besonders bei manipulierten Kilometerständen, die zu erheblichen Preisverzerrungen führten.
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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china

Sanktionen gegen Täter: US-Senatoren bringen Gesetz gegen Organraub in China ein


In Kürze:

  • Gesetzesentwurf: Sanktionen gegen Täter von Organraub in China
  • Schutzmaßnahmen: Falun-Gong-Praktizierende und andere politische Gefangene stehen im Fokus
  • Berichtspflichten und Kontrolle: US-Behörden prüfen Transplantationspraxis in China und Zusammenarbeit mit den USA

 
Zwei US-Senatoren haben ein Gesetz eingebracht, das darauf abzielt, Zwangsorganentnahmen in China zu bekämpfen und gefährdete Gruppen wie Falun-Gong-Praktizierende zu schützen. Der „Falun Gong and Victims of Forced Organ Harvesting Protection Act“ sieht Sanktionen gegen mutmaßliche Täter vor und verpflichtet den US-Präsidenten, eine Liste von Personen zu erstellen, die an diesen Verbrechen beteiligt sind. Diese Liste soll jährlich oder bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden.

Bis zu 20 Jahren Haft

Das Gesetz, das von dem republikanischen Senator Ted Cruz und dem demokratischen Senator Jeff Merkley eingebracht wurde, würde den Betroffenen die Einreise in die USA verwehren und Geschäfte mit US-Unternehmen unterbinden. Zudem würden sie ihr US-Visum verlieren.
Verstöße gegen die Sanktionen könnten zu zivilrechtlichen Strafen von bis zu 250.000 US-Dollar (rund 216.000 Euro) oder zu maximal 1 Million Dollar (rund 900.000 Euro) und 20 Jahren Haft führen.
Cruz erklärte in einer Stellungnahme: „Die Kommunistische Partei Chinas betreibt eine brutale, staatlich geförderte Organentnahmeindustrie, die Menschen aufgrund ihres Glaubens ins Visier nimmt. Die KPCh hat insbesondere Falun-Gong-Praktizierende verfolgt und fundamentale Menschenrechte verletzt. Die Vereinigten Staaten sollten diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die diese Gräueltaten begangen haben.“
Er lobte Merkley für die gemeinsame Initiative und forderte den Kongress auf, das Gesetz „zügig voranzubringen“.

Falun-Gong-Praktizierende als Hauptopfergruppe

Falun Gong, eine spirituelle Meditationsschule, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert, wird in China seit über 26 Jahren verfolgt. Millionen Praktizierende sind ständiger Polizeiüberwachung, willkürlichen Festnahmen, Haft, Folter, Zwangsarbeit und anderen Misshandlungen ausgesetzt.
2019 stellte das in London ansässige, unabhängige China Tribunal fest, dass in China Organraub in großem Umfang stattgefunden hat und Falun-Gong-Praktizierende die Hauptquelle der Organe sind.
Cruz erklärte: „Diese entnommenen Organe werden für Transplantationen in China verwendet und [auch] ins Ausland exportiert.“ Er bezeichnete diese Praxis am 12. März als „schrecklich und barbarisch“.
„Es ist eine groteske Verletzung der Menschenrechte, der wir mit vereinten Kräften entgegentreten sollten.“
Im Mai 2025 wurde eine frühere Gesetzesversion, der „Falun Gong Protection Act“, im US-Repräsentantenhaus verabschiedet.

Berichtspflichten und Untersuchungen

Der neue Gesetzesentwurf würde den US-Außenminister, in Absprache mit dem Gesundheitsminister und dem Direktor der National Institutes of Health, dazu verpflichten, einen Bericht an den Kongress vorzulegen.
Dieser Bericht soll unter anderem folgende Punkte umfassen:
  • Offizielle und inoffizielle Transplantationsrichtlinien in China
  • Anwendung dieser Richtlinien auf Gewissensgefangene und andere politische Häftlinge, einschließlich Falun-Gong-Praktizierender
  • Geschätzte jährliche Zahl der Transplantationen
  • Quellen der Organe, einschließlich freiwilliger Spender
  • Zeitrahmen für die Organbeschaffung
  • Höhe der Fördermittel von US-Einrichtungen der vergangenen zehn Jahre, die Transplantationsforschung in China unterstützt haben
Ferner soll festgestellt werden, ob Zwangsorganentnahmen in China eine „Atrocity“ (Gräueltat) im Sinne des „Elie Wiesel Genocide and Atrocities Prevention Act“ von 2018 darstellen.
„Damit soll ganz klar signalisiert werden, dass diese Praxis völlig inakzeptabel ist“, sagte Senator Merkley. Er fügte hinzu, dass er hoffe, Präsident Donald Trump werde das Thema bei seinem bevorstehenden Treffen mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping ansprechen. Maßnahmen zur Beendigung dieser Missstände müssten Vorrang haben, bevor Washington mit Peking in Handelsfragen zusammenarbeite.

„Menschliche Körperteile als Handelsware“

Sam Brownback, ehemaliger US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit, bezeichnete Organraub als „diabolisch“. „Dies ist ein Regime, das tatsächlich bereit ist, etwas so Schreckliches zu tun, dass es fast unvorstellbar ist. Das Regime betrachtet menschliche Körperteile als Handelsware.“
Brownback zog einen historischen Vergleich: „Unter der Sowjetunion haben gottlose Kommunisten Juden verfolgt, die ausreisen wollten, und sie zu sozialen Außenseitern gemacht. Was wir hier sehen, ist dieselbe kommunistische, antireligiöse Ideologie und was sie einer religiösen Gruppe, mit der sie nicht übereinstimmen, anzutun bereit sind. Das ist entsetzlich. Es muss angesprochen werden.“
Er betonte die Bedeutung der Verteidigung der Religionsfreiheit: „Dies ist ein Kampf, den wir nicht gesucht haben, aber den wir beenden müssen.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Senators Unveil Bipartisan Bill to Protect Falun Gong, Counter Forced Organ Harvesting“. (deutsche Bearbeitung zk)