In Zukunft könnte die Überwachung der Autofahrer zum Alltag werden. - Foto: Valerii Apetroaiei/iStock
Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.
Zwei Fahrerkontrollsysteme
Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“
Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.
Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.
Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.
Datenschutzbedenken
Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.
Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.
Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.
Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.
Foto: igoriss/iStock
Weitere automatische Systeme
Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
Das Pentagon veröffentlicht die zweite größere Sammlung von UFO-Akten.
Darunter ist ein Video, das den Abschuss eines UFOs belegen soll.
Die Dateien beinhalten Sichtungen in den USA und in anderen Ländern.
Erstmals veröffentlichen die USA ein CIA-Dokument von 1973.
Ebenso gibt es Audioaufnahmen der NASA zu beobachteten Anomalien bei den Mercury- und Apollo-Missionen.
Das US-Pentagon hat am Freitag, 22. Mai, die zweite größere Sammlung geheimer UFO-Akten freigegeben. Darin sind zahlreiche Fotos, Videos und PDF-Dokumente. Die Bildmaterialien zeigen unidentifizierte Flugobjekte (UFOs), die auch als „Unidentified Anomalous Phenomena“ (UAP) bezeichnet werden.
In manchen Aufnahmen ist zu erkennen, wie – laut den Dokumenten F-16-Kampfjets – diese Flugobjekte abgeschossen haben. Ebenfalls hat die US-Regierung Tonaufnahmen von Astronauten veröffentlicht, die eine Reihe unerklärlicher Phänomene beschreiben.
Zusammenschnitt mehrerer Videos, die die US-Regierung am 22. Mai 2026 erstmals zur Sichtung unerklärlicher Flugobjekte veröffentlicht hat. Foto: US-Kriegsministerium
Bereits am 8. Mai hat die US-Regierung den ersten Teil der neuen UFO-Akten freigegeben. Dabei haben die damaligen Apollo-Astronauten mehrfach über ungewöhnliche Lichtphänomene berichtet. Zudem enthielten die Dokumente Untersuchungen des FBI eines zigarrenförmigen Objektes über einer Testanlage in den Vereinigten Staaten.
Ein Video, das den Angaben zufolge am 12. Februar 2023 über dem Huronsee zwischen dem US-Bundesstaat Michigan und Kanada entstand, zeigt ein luftballonförmiges Objekt. Es ist zu erkennen, wie ein anderes Objekt, offenbar eine abgeschossene Rakete der US-Luftwaffe, dieses Flugobjekt zerstört hat.
Laut den Angaben des Verteidigungsministeriums hat ein Infrarotsensor an Bord einer Plattform des US-Militärs diese Aufnahmen gemacht. Das getroffene UFO ist „in einem radialen Muster zersplittert, was auf ein hochenergetisches Ereignis hindeutet“.
Eines der Videos, die die US-Regierung am 22. Mai 2026 erstmals zur Sichtung unerklärlicher Flugobjekte veröffentlicht hat, zeigt den möglichen Abschuss eines UFOs durch die US-Luftwaffe. Foto: US-Kriegsministerium
Das US-Kriegsministerium gab nicht bekannt, was von dem Objekt heruntergefallen war. Die Behörden machten keine Angaben dazu, ob sie versucht haben, die Trümmerteile zu bergen. Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times wandte sich an das Ministerium, um weitere Informationen zu erhalten.
Video zeigt UFO-Formation
Darüber hinaus veröffentlichte das Kriegsministerium ein Video, das „vier kontrastreiche Bereiche“ zeigt, die offenbar eine Formation bilden, wie aus einem Video hervorgeht.
Ein Bildschirmfoto aus einem Video mit dem Titel „UAP USO Formation“. USO steht für „unidentified submerged object“ (unbekanntes Unterwasserobjekt).
Foto: US-Kriegsministerium
Vier unerklärliche Objekte, die sich in einem Videoausschnitt in dieselbe Richtung bewegen.
Foto: US-Kriegsministerium
Das achtminütige Video, das die Behörde bearbeitet und digital verändert hat, zeigte vier Objekte, die sich parallel zueinander bewegten. Laut dem Ministerium wurden sie „im Laufe der Zeit immer undeutlicher, da die Videoqualität nachließ“. Die US-Behörde gab weder das Datum noch den Ort der unerklärlichen Formation bekannt.
Sichtungen auch in anderen Ländern
Die neu veröffentlichten Sichtungen beschränken sich jedoch nicht nur auf Nordamerika. Ein weiteres im August 2022 aufgenommenes Video zeigte ein UFO im Zuständigkeitsbereich des US-Zentralkommandos im Iran. Das Ministerium sprach von „vier kontrastreichen Bereichen“. Bei drei Objekten handelt es sich offenbar um Schiffe, die sich auf dem Wasser fortbewegen. Das vierte Objekt schwebte hingegen knapp über der Wasseroberfläche und raste an den Schiffen vorbei.
Eines der Videos, die die US-Regierung am 22. Mai 2026 erstmals zur Sichtung unerklärlicher Flugobjekte veröffentlicht hat, zeigt ein Objekt, das sich in hohem Tempo nur wenige Meter über der Wasseroberfläche schwebend fortbewegt (links unten). Foto: US-Kriegsministerium
Auf einem weiteren Video ist eine UFO-Sichtung in Syrien aus dem Jahr 2021 dokumentiert. Ein anderes Video, aufgenommen im November 2020, zeigt ein „kugelförmiges UFO [über Afghanistan], das in die Wolken hinein- und wieder herausflog“. Noch ein Video beginnt zunächst in Farbe und zeigt ein helles UFO über dem Wasser vor der Ostküste der USA.
CIA-Bericht von 1973 erstmals veröffentlicht
Die jüngste Veröffentlichung umfasste zudem einen Geheimdienstbericht der CIA aus der Sowjetunion. Dieser entstand im Jahr 1973, also vor 53 Jahren.
Der Bericht enthüllte, dass eine ungenannte Quelle auf dem Waffen-Testgelände Sary Shagan in Kasachstan ein „scharfes, (hell)grünes, kreisförmiges Objekt oder eine Masse am Himmel“ beobachtet hatte.
Die Quelle, bei der es sich um einen ehemaligen sowjetischen Staatsbürger handelte, berichtete, dass sich „der grüne Kreis ausdehnte und sich innerhalb kurzer Zeit mehrere grüne konzentrische Kreise um das Objekt bildeten“. Laut dem Zeugen gingen von dem Phänomen keine Geräusche aus.
NASA-Audio: Kleine weiße Objekte
In Weiteren enthalten die nun veröffentlichten Dateien mehrere Audioausschnitte der NASA von ihren Mercury- und Apollo-Missionen. In einer Aufnahme von der Mercury-Atlas-7-Mission am 24. Mai 1962 beschrieb Pilot Scott Carpenter reflektierende weiße Partikel, die sich „zufällig“ bewegten. Diese sollen „genau wie Schneeflocken ausgesehen“ haben. Dabei berichtete er, dass sich das Phänomen schneller als sein Raumschiff bewegt habe.
Auch im Rahmen der Mercury-Atlas-8-Mission gab es ähnliche Meldungen. Am 3. Oktober 1962 beschrieb der Astronaut Walter Schirra „kleine weiße Objekte, die offenbar aus der Kapsel selbst kommen und davondriften“.
Wenige Minuten später meldete Schirra einen Lichtblitz in seinem Fenster. „Ich sehe einen regelrechten Lichtblitz im Fenster, und ich weiß wirklich nicht, was das ist“, sagte Schirra.
Trump: Versprechen erfüllt
Mit der Veröffentlichung dieser Materialien hat US-Präsident Donald Trump seiner eigenen Aussage zufolge sein zuvor abgegebenes Versprechen erfüllt, zu diesem Thema für „maximale Transparenz“ zu sorgen.
Die Interpretation, ob diese Flugobjekte tatsächlich in Zusammenhang mit außerirdischem Leben stehen, überlässt Trump jedoch den Bürgern. „Die Menschen können mit diesen neuen Dokumenten und Videos selbst entscheiden: ‚Was zum Teufel ist hier los?‘“, schrieb der Präsident.
Steht wiederholt in der Kritik: Israels Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir. - Foto: Ohad Zwigenberg/AP Pool/dpa
In Kürze:
Israel stoppt Flottille mit 54 Booten auf dem Weg nach Gaza
Über 400 Aktivisten aus 39 Ländern festgenommen
Australien reagiert mit diplomatischen Konsequenzen gegen Israel
Die australische Außenministerin Penny Wong hat das Außenministerium (DFAT) angewiesen, den israelischen Botschafter in Australien einzubestellen. Anlass ist die internationale Kritik an einem Video, in dem sich über die Festsetzung propalästinensischer Aktivisten lustig gemacht wird.
Aktivisten gefesselt und zu Boden gezwungen
Israels Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, hatte auf X ein Video veröffentlicht, das mit Kabelbindern gefesselte Aktivisten zeigt, die gezwungen werden, auf dem Boden zu knien. Die Organisatoren geben an, dass die Flottille aus etwa 54 Booten humanitäre Hilfsgüter in den Gazastreifen transportierte. Israel behauptet hingegen, die Gruppe unterhalte Verbindungen zur Hamas, die in Australien als Terrororganisation eingestuft ist.
An Bord der Boote waren mehr als 400 Aktivisten aus 39 Ländern, darunter elf Australier.
In dem Video mit dem Titel „Welcome to Israel“ spricht Ben-Gvir auf Hebräisch direkt in die Kamera: „Mit großem Stolz – große Helden. Seht euch an, wie sie jetzt aussehen: keine Helden, gar nichts.“
Die Aufnahmen zeigen eine festgenommene Frau, die „Freiheit für Palästina!“ ruft, während Einsatzkräfte sie in eine sitzende Position bringen. Anschließend schwenkt die Kamera über eine Gruppe kniender Festgenommener, deren Hände auf dem Rücken gefesselt sind.
Senatorin Wong erklärte, Australiens Botschafter in Israel habe bei der dortigen Regierung formell gegen das Videomaterial protestiert und die sofortige Freilassung aller australischen Staatsbürger gefordert.
„Die Bilder, die der israelische Minister Ben-Gvir veröffentlicht hat, sind schockierend und inakzeptabel“, betonte Wong. Australien habe daher Sanktionen gegen ihn verhängt. „Wir verurteilen sein Handeln sowie das entwürdigende Vorgehen der israelischen Behörden gegenüber den Inhaftierten.“
Die australische Bundesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr Sanktionen gegen Ben-Gvir verhängt. Sie begründete dies damit, dass er Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland geschürt habe, indem er die Ausweitung israelischer Siedlungen in dem umstrittenen Gebiet unterstützte.
Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu kritisierte Ben-Gvirs Vorgehen. „Israel hat jedes Recht, provokante Flottillen von Hamas-Terrorunterstützern daran zu hindern, in unsere Hoheitsgewässer einzudringen und den Gazastreifen zu erreichen“, sagte er. Die Art und Weise, wie Ben-Gvir mit den Aktivisten umgegangen sei, stehe jedoch „nicht im Einklang mit Israels Werten und Normen“. Er habe die zuständigen Behörden angewiesen, „die Provokateure so schnell wie möglich auszuweisen“.
Israel betonte zudem, dass die Mitglieder der Flottille zu keinem Zeitpunkt gefährdet worden seien. Bei der Festnahme sei keine scharfe Munition eingesetzt worden. Ben-Gvir, ein Vertreter der rechtsnationalen Bewegung Israels, verteidigte das Video. Er begründete dies damit, dass sein Land nicht entschieden genug gegen jene vorgehe, die er als „Terrorunterstützer“ bezeichnete. „Vom israelischen Außenminister wird erwartet, dass er begreift: Israel lässt sich nicht länger herumschubsen“, schrieb er auf X. „Jeder, der unser Hoheitsgebiet betritt, um den Terror zu unterstützen und sich mit der Hamas zu solidarisieren, wird eine Ohrfeige kassieren – und wir werden nicht die andere Wange hinhalten“, betonte er.