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AfD oder SPD: In Mecklenburg-Vorpommern wird das Rennen um Platz 1 enger


In Kürze:

  • Die AfD liegt kurz vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern vor der SPD.
  • Im Mittelpunkt des Wahlkampfs stehen Wirtschaft, Bildung, Migration, Energie und soziale Fragen.
  • Auch bei einem AfD-Wahlsieg ist offen, wer anschließend eine Mehrheit bilden und die Landesregierung führen kann.

 
Neun Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich ein enges Rennen um Platz eins ab. Die AfD führt in den Umfragen; die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte zuletzt aufgeholt, in der jüngsten Erhebung aber wieder etwas an Boden verloren. Am 20. September entscheidet sich nicht nur, wer stärkste Kraft wird, sondern auch, wer anschließend eine Mehrheit für eine Landesregierung zusammenbekommt.
An diesem Tag wird der neunte Landtag Mecklenburg-Vorpommerns gewählt. Insgesamt treten 402 Kandidaten an, darunter 124 Frauen und 278 Männer. 19 Parteien sind mit Landeslisten zugelassen, zudem bewerben sich fünf Einzelkandidaten um Direktmandate.
Neu ist dabei, wer seine Stimme abgeben darf: Erstmals dürfen bei einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern auch 16- und 17-Jährige abstimmen. Wählbar bleibt man ab 18 Jahren.

AfD führt, Rennen bleibt offen

Die politische Ausgangslage unterscheidet sich deutlich von der Landtagswahl 2021. Damals wurde die SPD mit Abstand stärkste Kraft.
Seitdem regieren SPD und Linke gemeinsam. Schwesig ist seit 2017 Ministerpräsidentin; die SPD stellt seit 1998 ununterbrochen den Regierungschef des Landes. Bei dieser Wahl steht damit auch die seit fast drei Jahrzehnten bestehende politische Dominanz der Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Spiel.
Die SPD holte 2021 39,6 Prozent. Die AfD erreichte 16,7 Prozent, die CDU 13,3 und die Linke 9,9 Prozent. Grüne und FDP zogen mit 6,3 beziehungsweise 5,8 Prozent ebenfalls in den Landtag ein.
Dieses Mal kämpft die SPD darum, einen Wahlsieg der AfD zu verhindern. Es wäre das erste Mal, dass die blaue Partei in dem norddeutschen Bundesland stärkste Kraft wird.
Nach der jüngsten Wahlumfrage von Infratest dimap im Auftrag der ARD, veröffentlicht am 10. September, kommt die AfD derzeit auf 38 Prozent. Die SPD erreicht 33 Prozent und liegt damit fünf Prozentpunkte zurück – nachdem sich der Abstand in der Vorumfrage bereits auf drei Punkte verringert hatte, ist er in der neuesten Erhebung wieder etwas gewachsen. Die Linke folgt mit 9 Prozent, während die CDU auf 7 Prozent kommt. Die Grünen erreichen 5 Prozent und das BSW 4 Prozent. Die FDP wird weiterhin nur noch unter „Sonstige“ geführt.
Umfragen sind keine Prognosen für den Wahltag. Der Vergleich mit 2021 zeigt dennoch, wie stark sich die politische Landschaft verschoben hat: Die AfD könnte ihren damaligen Stimmenanteil mehr als verdoppeln, während die SPD deutlich verlieren würde. Der CDU droht sogar ein weiteres historisches Tief.

Schwesig gegen Holm

Die SPD geht erneut mit Schwesig in die Wahl. Für die AfD bewirbt sich der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Radiomoderator Leif-Erik Holm um das Amt des Ministerpräsidenten.
Die Partei hat allerdings eine ungewöhnliche Konstruktion gewählt: Holm steht nicht auf der Landesliste und muss deshalb seinen Schweriner Wahlkreis direkt gewinnen, um in den Landtag einzuziehen. In diesem tritt er gegen Schwesig an. Platz eins der AfD-Landesliste nimmt der Fraktionsvorsitzende und Co-Landesvorsitzende Enrico Schult ein.
Für die CDU tritt Landes- und Fraktionschef Daniel Peters an. Die Linke geht mit der Bildungsministerin Simone Oldenburg als Spitzenkandidatin, die Grünen mit der Bundestagsabgeordneten Claudia Müller und das BSW mit Peter Schabbel sowie Sabine Firnhaber in den Wahlkampf.
Für Peters ist die Ausgangslage besonders schwierig. Schon die 13,3 Prozent der CDU von 2021 waren das schlechteste Landtagswahlergebnis der Partei seit 1990. Aktuell liegt sie in Umfragen teilweise nur noch im einstelligen Bereich. Peters versucht deshalb, den Wahlkampf stärker auf Landes- und Wirtschaftsthemen auszurichten und sich zugleich von der Bundespolitik abzusetzen.

Wirtschaft, Bildung und Migration

Wirtschaft und Arbeitsplätze, Bildung, Energiepreise, Wohnen, Migration, innere Sicherheit und die Versorgung im ländlichen Raum gehören zu den Themen, mit denen die Parteien um Stimmen werben.
Die SPD verspricht unter anderem Investitionen in Infrastruktur und Schulen und betont, an der beitragsfreien Kinderbetreuung festzuhalten. Die AfD setzt unter anderem auf eine restriktivere Migrationspolitik, eine eigene Rückführungspolizei, wirtschaftliche Entlastungen und einen Wiedereinstieg in die Kernenergie.
Die CDU stellt Wirtschaft, Bürokratieabbau, Gesundheit, Bildung und innere Sicherheit in den Mittelpunkt. Die Linke setzt vorwiegend auf Sozial- und Bildungspolitik. Die Grünen verbinden Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien mit wirtschaftspolitischen Vorhaben. Das BSW legt einen Schwerpunkt auf Sozial- und Friedenspolitik und lehnt unter anderem Wehrpflicht und weitere Aufrüstung ab.

Wer kann nach der Wahl regieren?

Das Rennen um Platz eins und die Frage nach der künftigen Regierung sind dabei zwei unterschiedliche Dinge. Wie man in Thüringen erlebt hat: Auch wenn die AfD stärkste Kraft wird, folgt daraus nicht automatisch, dass sie den Ministerpräsidenten stellt. Eine Zusammenarbeit mit ihr lehnen die anderen derzeit im Schweriner Landtag vertretenen Parteien ab.
Für Schwesig wiederum könnte auch ein zweiter Platz reichen, um Ministerpräsidentin zu bleiben, vorausgesetzt, sie findet nach der Wahl genügend Partner für eine Mehrheit. Nach der aktuellen Sitzprojektion käme ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen auf 37 von 71 Sitzen und damit auf eine knappe Mehrheit. Rechnerisch möglich wäre auch eine Mehrheit aus AfD, CDU und Grünen (38 von 71 Sitzen) – eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen CDU und Grüne jedoch aus. Ob die SPD-geführte Konstellation tatsächlich zustande kommen könnte, entscheidet sich allerdings erst mit dem Wahlergebnis und den anschließenden Gesprächen der Parteien.
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GRU-Spur: Ermittler sehen Russland hinter Drohnenanschlag auf Flughafen Leipzig

Nach dem Anschlagsversuch auf den Flughafen Leipzig/Halle führen die Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden einem Medienbericht zufolge direkt zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Die „Welt am Sonntag“ berichtet, geheime Ermittlungsunterlagen würden einen mutmaßlichen GRU-Mitarbeiter als Logistiker der Operation benennen. Die Erkenntnisse gelten demnach als Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung, Russland für den versuchten Drohnenanschlag verantwortlich zu machen.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen handelt es sich bei den Verdächtigen um den Russen Oleg L. und den Belarussen Andrei K. Die Vorbereitung und Logistik soll L. organisiert haben. Er werde von Sicherheitsbehörden dem GRU zugerechnet, schreibt die „Welt am Sonntag“.

Ein- und Ausreise ohne Beobachtung

Nach Erkenntnissen der Ermittler reiste L. dem Bericht zufolge über die Türkei nach Deutschland ein und später über den Flughafen Berlin-Brandenburg in Richtung Serbien aus. Nach Informationen von „Welt am Sonntag“ war den Ermittlern bereits bei der Einreise bekannt, dass der Russe dem Umfeld des GRU zugerechnet wird. Nach seiner Einreise wurde er dennoch nicht observiert. Inzwischen soll er sich wieder in Russland aufhalten, schreibt die Zeitung.
Anfang August war am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden, in deren Nähe sich ukrainische Frachtflugzeuge befanden. Der Flughafen ist Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine. Die Spur zu den Verdächtigen führte laut der „Welt am Sonntag“ unter anderem über DNA-Spuren an einer Antennenkonstruktion zur Steuerung der Drohnen.
Die Zeitung schreibt, nach Erkenntnissen der Behörden sei der in Leipzig eingesetzte Sprengstoff möglicherweise über Bulgarien und Serbien nach Deutschland gelangt. Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass er in Hohlräumen von Lastwagen transportiert und anschließend in Erddepots versteckt wurde.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte Moskau Anfang September für den versuchten Sprengstoffanschlag am Leipziger Flughafen verantwortlich gemacht und neue Strafmaßnahmen gegen Russland angekündigt. Moskau weist die Vorwürfe zurück.
Die „Bild“-Zeitung hatte im August berichtet, im Fall der Drohnenattacke von Leipzig gebe eine konkrete DNA-Spur. Diese ist demnach identisch mit einer Spur, die bereits in Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. (afp/red)
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Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt.
Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte – wie auch Vertreter der Münchner Brauereien – hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro – sofern beide Zelte einbezogen werden – zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.

„Schwierige Fragen“ auf hohem juristischem Niveau

„Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf“, die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, „die wir uns nicht leicht machen“. Dennoch folge das Gericht – eben nach vorläufiger Einschätzung – nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe.
Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein „starkes Stück“, den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. „Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“, rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht.

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt „Schottenhamel“ und das „Paulaner“-Festzelt beantragt.
Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.
Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.
Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen – und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.

Egger und die anderen Wirte

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde.
Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (dpa/red)
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11. September: Anthropic stoppt KI-Missbrauch | Rüstungsgüter für Remigration | AfD klagt gegen Merz

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Anthropic stoppt KI-Missbrauch

Das KI-Unternehmen Anthropic hat mehrere missbräuchliche Einsätze seiner Technologie im Zusammenhang mit China und dem Iran gestoppt. Dies geht aus einem 150-seitigen Bericht des KI-Marktführers hervor. Dabei ging es unter anderem um die Ausspähung chinesischer Dissidenten im Ausland sowie iranischer Regierungsgegner, darunter Demokratieaktivisten aus Hongkong, Tibet und Falun-Gong-Praktizierende.

Rüstungsgüter für Remigration

Der AfD-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat die geplante Ansiedlung des Rüstungskonzerns Elbit mit der „Remigration“ verknüpft. Er erklärte, dass Rüstungsgüter bei späteren „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ benötigt würden. Diese Äußerung stieß auf scharfe Kritik. Siegmund stellte anschließend klar, dass er unter Rüstungsproduktion auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik versteht.

AfD klagt gegen Merz

Die AfD-Fraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz erstattet. Anlass ist eine Rede im Bundestag. Darin bezeichnete Merz das Remigrationskonzept der AfD als „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Die AfD sieht darin eine verleumderische Beleidigung. Eine öffentliche Reaktion des Kanzlers liegt bislang nicht vor.

Mehr Unternehmensinsolvenzen

Im Juni registrierten die deutschen Amtsgerichte 2.266 Unternehmensinsolvenzen, was einem Anstieg von 15,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Am stärksten betroffen waren die Branchen Verkehr, Gastgewerbe und Bau. Trotz höherer Fallzahlen sanken die Forderungen der Gläubiger, da weniger große Unternehmen insolvent gingen.

Busunglück in der Schweiz

Ein niederländischer Reisebus kippte im Engadin in der Schweiz um. Fünf der 45 Insassen starben, drei wurden schwer, sieben mittelschwer und 30 leicht verletzt. Der Bus kam in einem Baustellenbereich von der Straße ab. Der Schweizer Präsident Guy Parmelin zeigte sich „zutiefst schockiert und bestürzt“ über das Unglück. Er kündigte eine gründliche Unfalluntersuchung an.
 
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AfD-Chef Siegmund sorgt mit Aussage zu „Remigration“ für Empörung


In Kürze:

  • AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund hat die geplante Ansiedlung von Elbit Systems in Sangerhausen mit der „Remigration“ verknüpft.
  • Siegmund erklärte, Rüstungsgüter würden bei späteren „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ benötigt.
  • Die Äußerung stieß unter anderem beim BSW auf scharfe Kritik.
  • Siegmund stellte anschließend klar, dass er unter Rüstungsproduktion auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik versteht.

 
Mit einer Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz im Magdeburger Landtag hat der kurz zuvor wiedergewählte AfD-Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund am Donnerstag, 10. September, aufhorchen lassen. Anlass war eine Frage nach Ansiedlungsplänen des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Sangerhausen. Daraufhin hat Siegmund von sich aus einen Zusammenhang mit AfD-Forderungen nach einer „Remigration“ hergestellt.

Stadtrat in Sangerhausen für Rüstungsprojekt – BSW dagegen

Im Mai 2026 hat der Stadtrat von Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz, mit deutlicher Mehrheit eine Aufforderung an Oberbürgermeister Torsten Schweiger gerichtet. Die Stadtvertreter haben ihn damit beauftragt, dem Rüstungsunternehmen eine 130 Hektar große Fläche zum Kauf anzubieten. Das Unternehmen stellt Komponenten für die Rüstungsindustrie her – unter anderem Drohnen, Haubitzen und Raketenwerfer.
Die Bewertung des Investitionsvorhabens in der Bevölkerung ist uneinheitlich. Befürworter erhoffen sich etwa 400 Arbeitsplätze, die andernfalls möglicherweise in Westdeutschland oder Polen entstünden. Gegner argumentieren unter anderem, dass Sangerhausen als Rüstungsstandort im Kriegsfall zu einem möglichen Angriffsziel werden könnte.
Die Proteste finden Unterstützung beim BSW, mit dem die AfD demnächst Sondierungsgespräche führen möchte. Um regieren zu können, ist die Partei auf mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen angewiesen. Ulrich Siegmund erklärte, er stehe lediglich als Kandidat für den Posten des Ministerpräsidenten zur Verfügung, wenn er auf eine solide Mehrheit bauen könne.

Siegmund verknüpft Frage mit der Remigrationsagenda der AfD

Am Donnerstag richteten Reporter im Rahmen der Pressekonferenz nach der konstituierenden Sitzung der AfD-Fraktion Fragen an Siegmund. Eine davon bezog sich auf die Position der AfD zu dem in Rede stehenden Investitionsvorhaben von Elbit Systems. Der AfD-Fraktionsvorsitzende antwortete mit der Aussage:
„Unsere Position ist ganz klar. Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen.“
Anschließend fügte er hinzu:
„Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung. Das ist uns bewusst, das fällt nicht vom Himmel. Es ist aber ein großer Unterschied, ob ich Rüstungsgüter in fremde Kriege schicke, auch noch auf unsere Kosten und wir dadurch auch Gefahr laufen, uns an fremden Konflikten zu beteiligen.“
Die Aussage zog harsche Kritik aus mehreren Parteien sowie aus dem BSW und von der AfD nahestehenden Publikationen wie „Compact“ nach sich. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz sieht die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz über den von der AfD verwendeten Begriff der „Remigration“ bestätigt. Auf X äußert er mit Verweis auf die Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke über „wohltemperierte Grausamkeit“ sowie „menschliche Härten und unschöne Szenen“:
„Ethnische Säuberung beschreibt exakt, was die AfD vorhat. Wenn man zur Durchsetzung des Remigrationsprojekts laut Siegmund Rüstungsgüter braucht… Höcke hat aufgeschrieben, wie das ablaufen soll.“

Wagenknecht kündigt „deutlichen Widerstand“ des BSW an

BSW-Chef Fabio De Masi hält die Aussage von Siegmund für ein Indiz, dass die AfD gar keine Regierungsverantwortung anstrebt. Er schrieb auf X:
„Das zeigt, die wollen gar nicht regieren und suchen verzweifelt einen Ausweg durch Provokation.“
Gründerin Sahra Wagenknecht hatte bereits zuvor geäußert, die AfD werde, wenn sie versuchen sollte, ihre Remigrationsagenda durchzusetzen, „unseren deutlichen Widerstand spüren“. Gegenüber RTL und ntv äußerte Wagenknecht:
„Ich finde es ganz schlimm, dass sich Menschen Sorgen machen, dass sie Angst haben.“
Wagenknecht äußerte Zweifel daran, dass Siegmund tatsächlich Ambitionen habe, Ministerpräsident zu werden. Sie erneuerte die Forderung ihrer Partei, eine „überparteilich respektierte Persönlichkeit“ zu wählen, die „die dieses Land auch ein bisschen mehr zusammenführen kann“.
Am Freitag äußerte sich Siegmund gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ und sagte, Rüstungsproduktion sei „ein weites Feld“. Dazu gehörten „nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge, Schutztechnik und weitere Hilfsmittel, auf die Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden angewiesen sind“. Diese seien auch nötig, „um Recht durchzusetzen, Abschiebungen konsequent zu vollziehen und eine echte Remigrationsoffensive zu ermöglichen“. Das sei dann „kein Skandal, sondern staatspolitische Pflicht“.

Lucassen: Siegmund-Position nur auf „Amtshilfe der Bundeswehr“ gemünzt

Zuvor hatte auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen erklärt, es gehe bei der Aussage von Siegmund lediglich um eine mögliche Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen. Diese sei etwa im Kontext von Abschiebeflügen denkbar.
Fabio De Masi zeigt sich nicht überzeugt. Mit Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen habe das geplante Projekt in Sangerhausen nichts zu tun. Elbit Systems sei ein wichtiger Player bei Drohnen. Vielmehr könne es um „Schutzsysteme für Militärfahrzeuge und Systeme zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor unbemannten Flugobjekten“ gehen.
 
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Energiehilfen kosteten Staat mehr als 50 Milliarden Euro

Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 haben die Bundesregierung rund 50,4 Milliarden Euro gekostet.
Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Haushaltspolitikers Sebastian Schäfer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das Geld floss in die Entlastung von Verbrauchern und die Stabilisierung der Märkte.

„Brandmauer“ gegen Preise und „Doppelwumms“

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP reagierte damals auf die massiv gestiegenen Energiepreise. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einer „Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen“, Kanzler Olaf Scholz (SPD) nannte das Paket mit Energiepreisbremsen sowie Unternehmenshilfen einen „Doppelwumms“.
Moskau war lange ein wichtiger Gas- und Öllieferant für Europa gewesen, doch nach dem Überfall auf die Ukraine und der Unterstützung westlicher Politiker für das Land verschlechterten sich die Beziehungen. Russland drosselte die Gaslieferungen über den Sommer immer weiter, bis es im September 2022 zum Lieferstopp über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 kam.

Größter Posten Strompreisbremse

Den größten Posten machte der aktuellen Auskunft zufolge die Ende 2022 beschlossene Strompreisbremse mit 16,3 Milliarden Euro aus. Damit sicherte der Staat Haushalten und kleineren Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse wurde durch eine Abschöpfung der Erlöse etwa von Ökostrom-Produzenten mitfinanziert, die stark von hohen Preisen profitiert hatten.

14,3 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse

Für die Gaspreisbremse gab der Bund 14,3 Milliarden Euro aus. Damit garantierte der Staat Verbrauchern und Wirtschaft eine Preisobergrenze für große Teile ihres Gasverbrauchs. Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen wurde so für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zugesichert.
Für Wärmekunden betrug der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs galt der ganz normale Vertragspreis – das sollte dafür sorgen, dass es weiter einen Anreiz zum Gassparen gab.
Die beiden Bremsen galten für das gesamte Jahr 2023. Der Bundestag verlängerte sie bis Ende März 2024. Doch schon wenige Tage später kassierte die Bundesregierung den Schritt wieder. Grund war ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023, das riesige Lücken in den Bundeshaushalt riss – die Regierung musste kurzfristig sparen.

Ein Dezember ohne Abschlagszahlung

Weitere 8,5 Milliarden Euro kostete die Soforthilfe, mit der die Bundesregierung im Dezember 2022 einmalig die Abschlagszahlungen für Gas übernahm. Gas- und Fernwärmekunden wurden für den Monat Dezember 2022 vollständig von ihrer Abschlagszahlung freigestellt, sie mussten also nichts zahlen. Anspruch auf Soforthilfe hatten vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Insgesamt listet das Finanzministerium 27 Posten auf. Dazu gehören auch mehr als sechs Milliarden Euro für die „Energiepreispauschale“ an Rentner. Nicht berücksichtigt sind unter anderem niedrigere Steuereinnahmen durch die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas.

Warnung vor neuen Energieabhängigkeiten

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Schäfer warnt indes vor neuen einseitigen Abhängigkeiten bei der Energieversorgung. „Wir dürfen uns nie wieder in solch einseitige und riskante Abhängigkeiten begeben“, sagte Schäfer der dpa. Der Import von Öl und Gas habe über Jahre Milliarden in die Kriegskasse des russischen Präsidenten Wladimir Putin gespült und zugleich Europas Sicherheit und politische Handlungsfähigkeit geschwächt.
Aus den Erfahrungen müsse der Staat Konsequenzen ziehen und Risiken frühzeitig erkennen, strategische Abhängigkeiten verringern und die Widerstandsfähigkeit stärken. Eine vorausschauende Haushaltspolitik müsse auch die finanziellen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen unzureichender Vorsorge berücksichtigen, forderte Schäfer. (dpa/red)
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Ziel Neuwahlen: AfD beantragt Auflösung des Thüringer Landtags

Die AfD hat die Auflösung des Thüringer Landtags beantragt, um damit den Weg für Neuwahlen freizumachen. Landtagspräsident Thadäus König (CDU) berief auf den Antrag hin für den 7. Oktober eine Plenarsitzung ein, wie die Parlamentsverwaltung am Freitag in Erfurt mitteilte.
Mit ihrem Antrag auf Auflösung des Landtags dürfte die AfD kaum Erfolg haben. Dies müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden. Die AfD als stärkste Fraktion im Parlament stellt 32 von 88 Abgeordneten.
Außerdem gehören dem Parlament die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD, dem BSW-Nachfolger Thüringen Gerecht sowie die Linke und mehrere fraktionslose Abgeordnete an.
AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte den Schritt bereits angekündigt und dies mit dem Zerfall der BSW-Fraktion begründet, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat.
Das Thüringer BSW um ihre ehemalige Vorsitzende, Finanzministerin Katja Wolf, hatte sich im Streit um die Regierungsbeteiligung im Freistaat endgültig mit der BSW-Bundesspitze überworfen.
In der vergangenen Woche traten fast alle Abgeordneten der Landtagsfraktion aus der Partei aus. Der Gründung einer neuen Partei namens Thüringen Gerecht folgte am Mittwoch die Bildung einer gleichnamigen Fraktion, der zehn frühere BSW-Mitglieder angehören. Die bisherige BSW-Fraktion löste sich auf.
Die Fraktion Thüringen Gerecht trat auch formal in die Regierungskoalition mit CDU und SPD ein. Alle drei Partner bekannten sich zu dem 2024 noch mit dem BSW ausgehandelten Koalitionsvertrag und wollen die gemeinsame Arbeit fortsetzen.
Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD um ihren Landes- und Fraktionschef Höcke drängt bereits seit längerer Zeit auf den Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) und forderte wiederholt Neuwahlen.
Bereits zweimal in diesem Jahr scheiterte die AfD im Landtag zudem damit, Voigt durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt zu drängen. Hintergrund war unter anderem der Entzug von Voigts Doktortitel wegen Plagiatsverdachts durch die Technische Universität Chemnitz.(afp/red)
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Mehr Polizisten und Corona-Aufarbeitung: Schnittstellen zwischen AfD und BSW

Als einzige Partei im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt will das BSW Gespräche mit der Wahlsiegerin AfD führen. Weil ihr die absolute Mehrheit zum Durchregieren fehlt, braucht die AfD Unterstützer.
Das BSW will zwar nicht mit der Partei koalieren, ist aber zur Zusammenarbeit bei Sachthemen bereit. Es gibt zahlreiche Schnittstellen. Einige Beispiele aus den Wahlprogrammen:

Mehr Bürgerbeteiligung

Sowohl AfD als auch BSW wollen in Sachsen-Anhalt Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern und die Hürden dafür senken.

Aufarbeitung der Coronapandemie

Beide Parteien wollen im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Pandemie einrichten.

Innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz

Beide Parteien wollen den Katastrophenschutz ausbauen sowie Feuerwehren und Polizei stärken. Die AfD will die Landespolizei auf mindestens 7500 Vollzugsbeamte aufstocken, das BSW fordert bis 2028 einen Aufbau auf rund 7000 Stellen.
Kritisch sehen beide die Rolle des Verfassungsschutzes und unterstellen diesem, ein politisches Machtinstrument zu sein. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD will die Behörde zu einem Inlandsgeheimdienst umbauen, vorrangig zur Terror- und Spionageabwehr.
Bei der Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollen nach ihrem Willen nur noch „harte, objektiv feststellbare Kriterien“ ausschlaggebend sein – so etwa die Bereitschaft zur Gewalt.
Das BSW fordert unter Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung die Abschaffung der Extremismuskategorie der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats, die einst zur Hochzeit der Querdenkerdemonstrationen eingeführt wurde. Medienberichten zufolge strich das Bundesamt für Verfassungsschutz diese eigenständige Kategorie vor einigen Monaten wieder.

Wirtschaft und Energieversorgung

AfD und BSW wollen die Meisterausbildung fördern, um handwerkliche Berufe aufzuwerten. Einig sind sich beide Parteien auch in dem Ziel, die Strom- und Benzinpreise für Unternehmen und Privathaushalte zu senken. Das ist allerdings keine Ländersache. Die AfD kündigte in ihrem Regierungsprogramm daher eine Bundesratsinitiative zur Absenkung der Stromsteuer an.
Auch Auflagen für Windkraft- und Fotovoltaikanlagen wären in beiderseitigem Interesse. So sollen Solaranlagen bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie Dächer oder Parkplätzen installiert werden. Damit enden aber schon die Gemeinsamkeiten bei erneuerbaren Energien.
Während das BSW diese für „unverzichtbar“ hält und für einen „maßvollen“ Ausbau plädiert, plant die AfD die Kappung jeglicher Subventionen für die Energiewende und ein Windkraftmoratorium.
Gemeinsamkeiten lassen sich hingegen speziell beim Blick auf Russland erkennen. Sowohl AfD als auch BSW fordern ein Ende der Sanktionen und eine Wiederaufnahme der Gasimporte aus Russland nach Deutschland über die Nord-Stream-Pipeline.

Medien

Die Parteien wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mindestens reformieren und werfen ihm zu viel politische Nähe und aufgeblasene Strukturen vor. Die AfD will noch weitergehen und die Rundfunkstaatsverträge umgehend kündigen.

Familie und Bildung

AfD und BSW streben beitragsfreie Kitas und für alle kostenlose Schulbücher an. Übereinstimmendes Ziel ist auch, angesichts des Geburtenrückgangs Grundschulen vor allem auf dem Land zu erhalten – etwa durch niedrigere Vorgaben für Schülerzahlen. Schnittmengen gibt es auch beim Thema Digitalisierung – das BSW will bis Klasse acht keine Smartphones und Tablets im Unterricht, die AfD will Smartphones bis einschließlich Klasse zehn untersagen.
Es gibt aber auch nicht zu vereinbarende Unterschiede zwischen beiden Parteien. Während die AfD das mehrgliedrige Schulsystem ausbauen und sogar die Wiedereinführung von Haupt- und Realschule prüfen will, tritt das BSW für ein längeres gemeinsames Lernen ein und findet, das gegliederte Schulsystem habe sich „überlebt“.

Differenzen bei Asyl, Inklusion und sexueller Orientierung

Auch in anderen zentralen Punkten gibt es zwischen AfD und BSW keine Übereinstimmung. Während die AfD etwa beim Haushalt auf einer Schuldenbremse zum Schutz kommender Generationen besteht, befürwortet das BSW die Aufnahmen von Schulden für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.
Das BSW steht darüber hinaus uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl, während die AfD dieses gern abschaffen würde. Das BSW befürwortet eine gezielte, staatlich gesteuerte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, die AfD will hingegen keine „kulturfremden“ Fachkräfte und möchte das Problem des Fachkräftemangels in erste Linie durch eine „Geburtenwende“ und die Rückholung gut ausgebildeter Deutscher aus dem Ausland lösen.
Die AfD bezeichnet die Ehe aus Mann und Frau als Normalität. Das BSW verweist auf die Rechte aller Bürger – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Nicht zuletzt will die AfD die Inklusion in Schulen beenden, während das BSW die Inklusion Behinderter flächendeckend umsetzen und stärken will.(afp/red)
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Strafanzeige gegen Kanzler Merz: AfD wehrt sich gegen Vorwurf der „ethnischen Säuberung“

„Wir haben Strafanzeige gegen Merz wegen verleumderischer Beleidigung erstattet!“ So steht es auf einem Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf der Social-Media-Plattform 𝕏 von Donnerstagabend, 10. September.
Damit will sich die Oppositionspartei gegen eine Anschuldigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigen. Bei seiner Rede während der Haushaltsberatungen im Bundestag am Mittwoch warf er der AfD vor, dass deren Konzept der sogenannten Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei.

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Seine Rede hielt Merz als Reaktion auf den Wahlausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei dem die AfD 43,8 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt und die mit Abstand stärkste Partei war. Sie hat die dort bisher regierende CDU, die 17,2 Prozent erreichte, auf Platz zwei verwiesen.

AfD: Merz hat Grenze überschritten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, schrieb, dass Merz mit seiner Rede „mal wieder eine Grenze überschritten“ habe. Dieses Mal sei die Anschuldigung jedoch „strafrechtlich relevant“.
Weiter erklärte er: „Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Nach Auffassung der AfD handele es sich dabei „um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger“.

Was „ethnische Säuberung“ und Remigration bedeutet

Mit ethnischer Säuberung ist das Entfernen einer ethnischen oder auch religiösen Gruppe aus einem bestimmten Land oder Gebiet gemeint. Solche Prozeduren erfolgten in der Geschichte meist durch gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Der Begriff „Remigration“ steht in der Migrationsforschung für die freiwillige oder normale Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.
Nach eigenen Angaben will die AfD im Rahmen ihrer geplanten Remigrationskampagne ausreisepflichtige Ausländer konsequent abschieben. Zudem will sie das Aufenthaltsrecht verschärfen. Davon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ (unterstützenden) Schutz betroffen. Wenn in ihrem Heimatland wieder Frieden einkehrt, wolle die AfD durchsetzen, dass ihr Aufenthaltsrecht nicht weiter verlängert wird.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine öffentliche Reaktion des Bundeskanzlers oder der Unionsfraktion auf die Strafanzeige der AfD vor.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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Kassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr mitteilen

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
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Kurz vor Wahl: Ermittlungen gegen CDU-OB-Kandidaten in Hannover

Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?

Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.

Was Karst zu den Ermittlungen sagt

Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.

Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert

Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.

Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf

Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
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10. September: CDU auf historischem Tief | Razzia bei Krach | Haushalt

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CDU auf historischem Tief

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern büßt die CDU einer INSA-Umfrage zufolge drei Prozentpunkte ein und erreicht nur noch 7 Prozent der Stimmen. Ganz vorne liegt weiterhin die AfD mit 36 Prozent. Die SPD legte zu und folgt mit 33 Prozent. Die Linke liegt bei 11 Prozent, das BSW bei 4 Prozent.

Razzia bei Krach

Kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Drei Objekte wurden am Mittwoch im Zuge einer Razzia durchsucht. Die Ermittlungen drehen sich um Unstimmigkeiten bei einem Vergabeverfahren und eine mutmaßlich nicht gemeldete zurückgezahlte Spende über 9.900 Euro. Krach wies bislang alle Vorwürfe zurück und beklagte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haushalt

Der Bundestag hat heute über den Etat des Innenministeriums für 2027 debattiert. Dieser umfasst insgesamt 16,71 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen innere Sicherheit, Migration, Bevölkerungsschutz und der Streit über Grundrechte. Während die Union mehr Maßnahmen für Sicherheit fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

EZB erhöht die Zinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Einlagenzins von 2,25 auf 2,5 Prozent angehoben. Als Grund nennt die Notenbank den Konflikt im Nahen Osten. Der weitere Ausblick sei „nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet“. Die EZB warnt dabei vor steigender Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum.

5.000 Dollar für Wahlsieg

Auf dem republikanischen Parteitag in Dallas versprach US-Präsident Donald Trump jedem Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner nach den Zwischenwahlen ihre Mehrheiten im Kongress behalten. Er hob die Politik seiner zweiten Amtszeit hervor und verwies auf weniger Kriminalität und Steuersenkungen. Gleichzeitig warnte Trump vor einem kommunistisch beeinflussten Kongress, falls die Demokraten gewönnen.
 
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„Spende umgehend zurücküberwiesen“: SPD-Kandidat Krach weist Vorwürfe zurück


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach.
  • Am Mittwoch wurden unter anderem seine Privatwohnung und die Berliner SPD-Zentrale durchsucht.
  • Hintergrund ist offenbar eine zurückgezahlte Spende von 9.900 Euro während eines laufenden Vergabeverfahrens.
  • Krach weist einen persönlichen Zusammenhang mit dem Spender zurück und will den Wahlkampf fortsetzen.

Am Donnerstag, 10. September, hat der Spitzenkandidat der SPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl, Steffen Krach, spontan eine Pressekonferenz einberufen. Anlass waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Im Zuge dieser war es am Mittwoch zu Durchsuchungen an drei Adressen gekommen. Es handelt sich dabei um Krachs Privatwohnung, die Berliner SPD-Zentrale und Büroräume Krachs in Hannover.

Staatsanwaltschaft hält sich mit Aussagen zu möglicher Rolle von Steffen Krach zurück

Krach hatte im November 2021 seinen Posten als Regionspräsident der Region Hannover angetreten. Seit März 2026 ist Krach für seine restliche Amtszeit als Regionspräsident beurlaubt. Grund ist seine Kandidatur für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Seit Mai 2026 ist er zusammen mit Bettina König auch Landesvorsitzender der SPD Berlin.
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht dazu geäußert, in welchem Kontext die Durchsuchung stattfand und was man dort finden wolle. Krach selbst erklärte, von seinem privaten Anwesen seien unter anderem alte Handys, iPads und Festplatten mitgenommen worden. Dort könne man zwar viele Familienfotos finden, aber kaum Sachdienliches aus Sicht der Ermittlungsbehörden. Krach kritisierte auch, dass die Durchsuchung an seiner Privatadresse seine Kinder traumatisiert habe. Gegenüber den Reportern äußerte er über die beteiligten Einsatzkräfte:
„Sie können gerne jederzeit noch einmal vorbeikommen, aber dann bitte in anderer Weise.“
Protokolle und Akten habe er noch nicht im Detail eingesehen. Er bezeichnete es jedoch als „erstaunlich“, dass die Durchsuchung ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt stattfinde. In vier Tagen stehen in Krachs Herkunftsbundesland Niedersachsen Kommunalwahlen an, in elf Tagen die Abgeordnetenhauswahlen in Berlin. Er deutete auf Nachfrage allerdings an, nicht von einer gezielten Schädigungsabsicht auszugehen:
„Ich bin überzeugter Demokrat und glaube an die Unabhängigkeit der Justiz.“

Betrag kurz nach Kenntnisnahme von Anweisung wieder zurücküberwiesen

Bereits am Mittwoch hatte Krach in mehreren Interviews erläutert, dass offenbar der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum stehe. Hintergrund sei ein Vergabeverfahren im Zusammenhang mit einem Klinikum in der Region Hannover. Das Klinikum, in dem er Aufsichtsratsvorsitzender gewesen sei, stand demzufolge zum Verkauf an, weil daraus ein regionales Gesundheitszentrum entstehen solle. Dem NDR zufolge handelte es sich um das Krankenhaus in Lehrte.
Einer der Bieter habe noch während des laufenden Vergabeverfahrens eine Summe im 9.000-Euro-Bereich angewiesen. Daraus konstruiere die Staatsanwaltschaft Hannover nun offenbar einen Bestechungsverdacht. Krach betonte jedoch, dass weder er privat noch die SPD Berlin eine Spende des Bieters angenommen habe. Dieser habe später im Übrigen auch nicht den Zuschlag bekommen. Den Spendenbetrag habe die Partei auch auf sein Drängen hin „innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen“.
Dem RBB zufolge sind 9.900 Euro von einem Unternehmer am 29. Dezember 2025 auf dem Konto der SPD Berlin eingegangen. Am 9. Januar 2026 habe diese Belegen zufolge, die dem Sender vorlägen, den Betrag zurücküberwiesen. Die Landesgeschäftsführung habe eigenen Angaben zufolge erst am 7. Januar Kunde von der angewiesenen Summe erhalten. Schatzmeister Fabian Fischer zufolge wurde „auf Weisung unseres Spitzenkandidaten umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen“.

SPD Berlin hält an Steffen Krach als Spitzenkandidat fest

Krach betonte, er habe „nichts zu verbergen“, und er habe mit dem in Rede stehenden Unternehmer keinen persönlichen Kontakt gehabt. Er werde Transparenz gewährleisten und mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Bei dem Spender habe es bereits im Mai 2026 eine Durchsuchung von Geschäftsräumen gegeben, berichtet der NDR unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Hannover.
Demnach sei der Vorwurf „wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen“ im Raum gestanden. Der Bieter habe erst ein niedrigeres Gebot als ein Mitbewerber abgegeben und kurz vor Ende des Bieterverfahrens ein neues – nur unwesentlich über dem Höchstgebot des Mitbewerbers. Unklar bleibt weiterhin, was konkret Steffen Krach mit diesem Vorgehen zu tun gehabt haben soll und welche Beweismittel wofür man vonseiten der Staatsanwaltschaft an den durchsuchten Adressen sichern wollte.
Krach wolle von der Spitzenkandidatur in Berlin nicht abrücken und den Wahlkampf weiterführen. Eine Sondersitzung der Fraktion und des Landesvorstandes war für Mittwochabend angekündigt. Die Berliner SPD hält an ihrem Spitzenkandidaten fest. Anders als in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Sozialdemokraten im Wahlkampffinish Rückenwind verspüren, liegt die Partei in Berlin laut Umfragen abgeschlagen auf Platz 5.
mit Material der dpa
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Erster Staatsbesuch in Deutschland: Präsident der Emirate – Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan

Es ist der erste Staatsbesuch eines Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland: Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan ist am Donnerstag erst von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und später von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfangen worden.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) stellten im Vorfeld Milliardeninvestitionen in der deutschen Wirtschaft in Aussicht. Neben Wirtschaftsfragen sollte es auch um die Außen- und Sicherheitspolitik gehen.

Gespräche mit Steinmeier

Steinmeier empfing den Scheich am Vormittag in Berlin mit militärischen Ehren an der Villa Borsig. Anschließend kamen die Staatspräsidenten nach Angaben des Bundespräsidialamtes zu einem Vier-Augen-Gespräch sowie zu einem Gespräch mit ihren Delegationen zusammen.
Beide Staatsoberhäupter hätten betont, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit ihrer Länder weiter ausbauen zu wollen. Außerdem sei es um die Konflikte im Nahen Osten und in der Golfregion, im Sudan sowie in der Ukraine gegangen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, in der Villa Borsig in Berlin.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Irankrieg und neue Partnerschaften

Im von den USA und Israel begonnenen Iran-Krieg wurden die Emirate mehrfach vom Iran angegriffen. Die VAE sind ein Verbündeter der USA, die in dem Golfstaat auch Soldaten stationiert haben.
Deutschland und die VAE bemühen sich angesichts der unberechenbaren Außenpolitik der USA darum, ihre Partnerschaften zu diversifizieren.

Beziehungen zu Israel

Die VAE hatten 2020 im Rahmen der Abraham-Abkommen in einem historischen Schritt diplomatische Beziehungen mit Israel aufgenommen. US-Präsident Donald Trump hatte die Abkommen während seiner ersten Amtszeit auf den Weg gebracht und damit die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten ermöglicht.

Streit um den Sudan

Im Sudan-Konflikt wird den Emiraten indes regelmäßig vorgeworfen, die RSF-Miliz zu unterstützen, die für Gräueltaten verantwortlich gemacht wird. Die VAE weisen die Vorwürfe zurück.
Im Sudan, dem drittgrößten Land Afrikas, liefern sich seit April 2023 die Armee von Militärherrscher Fattah al-Burhan und die paramilitärische RSF einen blutigen Machtkampf.

Treffen mit Merz

In Berlin, wo strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschten und die Polizei mit vielen Kräften im Einsatz war, besuchte der Präsident der VAE auch die Neue Wache, die Zentrale Gedenkstätte Deutschlands für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Anschließend begrüßte ihn Merz am Kanzleramt. Dort sollten am Nachmittag auch Erklärungen unterzeichnet werden mit dem Ziel, die Partnerschaft zwischen beiden Ländern zu vertiefen. Eine gemeinsame Pressekonferenz war nicht geplant.

Bundeskanzler Friedrich Merz empfängt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed Al-Nahyan, im Bundeskanzleramt in Berlin.

Foto: Ralf Hirschberger / AFP via Getty Images

Milliarden für Wirtschaft und Technologie

Im Zentrum des Staatsbesuchs in Deutschland stehen nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin neben Wirtschaftsfragen auch außen- und sicherheitspolitische Themen.
Demnach war eine Absichtserklärung zu einer umfassenden Kooperation etwa bei dem Ausbau von KI-Rechenzentren in Vorbereitung. Zudem war unter anderem mit Blick auf die Bereiche Wirtschaft, Energie und Umwelt die Gründung eines deutsch-emiratischen Investitionsrats geplant.
Die Staatsministerin im Außenministerium der VAE, Lana Nusseibeh, sagte, im Rahmen des Besuchs würden eine Reihe von Ankündigungen und milliardenschweren Vereinbarungen in den Bereichen Investitionen, Wirtschaft, Technologie, Künstliche Intelligenz und Energie bekannt gegeben werden.
In der „Welt“ kündigte sie an, es würden „voraussichtlich 40 bis 45 Vereinbarungen zwischen Regierungen und Unternehmen unterzeichnet – mit Investitionen in Milliardenhöhe in die deutsche Wirtschaft und umgekehrt Chancen für deutsche Unternehmen in den Emiraten“.

VAE streben strategische Partnerschaft an

Die Bundesrepublik sei unter anderem führend bei Technologie, Innovation und sauberer Energie, sagte Nusseibeh der Zeitung. Bei dem Besuch wollten die Emirate die Beziehungen zu Deutschland zu einer strategischen Partnerschaft ausbauen.
Zudem halte ihre Regierung den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU für realistisch, sagte Nusseibeh weiter. „Wir sind wechselseitig bedeutende Handelspartner: die VAE als Tor zum Nahen Osten, Europa als riesiger Wirtschaftsraum.“
Berlin hat nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen ein großes Interesse an einem Abschluss eines solchen Abkommens. Die VAE sind demnach der wichtigste Handelspartner für Deutschland am Golf.

Weiterreise nach München

Für Donnerstagabend war ein Staatsbankett vorgesehen. Am Freitag reist der Präsident der Emirate weiter nach München, wo er am Vormittag von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) empfangen wird.
Gegen Mittag nimmt er dann auf Einladung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an einem Wirtschaftsforum teil, danach endet sein Staatsbesuch in der Bundesrepublik. (afp/red)
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Studie: Mehrheit wünscht sich „ernsthaften Dialog“ zwischen Politik und Bürgern

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen wünscht sich einer Studie zufolge einen „ernsthaften Dialog“ zwischen Politik und Bevölkerung, bevor wichtige politische Entscheidungen getroffen werden. Knapp zwei Drittel bevorzugen zwar eine repräsentative Demokratie, wie aus der am Donnerstag, den 10. September, von der Universität Hohenheim veröffentlichten Umfrage für den Demokratie-Monitor 2026 hervorgeht. Sie wollen aber trotzdem, dass gewählte Politiker die Bürger anhören und deren Empfehlungen beachten.
Etwa 30 Prozent der Befragten bevorzugten dagegen direkt-demokratische Entscheidungen, bei denen die Bürger selbst über wichtige politische Fragen abstimmen. Laut Umfrage plädieren dabei 14 bis 16 Prozent dafür, wichtige Entscheidungen direkt von der Bevölkerung treffen zu lassen.
Weitere 13 bis 17 Prozent wollen eine direkt-demokratische Variante, die um einen vorangehenden Dialog ergänzt wird. Nur fünf bis 14 Prozent wünschen eine repräsentative Demokratie ganz ohne vorherigen Dialog.
„Die Bürger wollen gar nicht unbedingt selbst entscheiden. Sie wollen aber transparent und verlässlich informiert werden und mitreden können“, ordnete Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim die Ergebnisse ein. Befragt wurden im August bundesweit 4059 Menschen durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa.

Unterschiede zwischen den Parteien

Über alle Parteien hinweg bevorzugten die Befragten laut Studie dabei eine repräsentative Demokratie mit Dialog-Elementen. Nur AfD-Anhänger zogen zu 60 Prozent direkt-demokratische Varianten vor. Je unzufriedener Menschen mit der Politik seien, desto eher sprächen sie sich für direkt-demokratische Varianten aus, erklärte Brettschneider.

Unzufriedenheit mit Beteiligungsmöglichkeiten

Bislang seien auf Bundesebene allerdings nur zehn Prozent der Befragten mit den Beteiligungsmöglichkeiten zufrieden. 56 Prozent waren dagegen unzufrieden und 34 Prozent geteilter Meinung. Auf Landesebene waren ebenfalls nur 15 Prozent zufrieden, auf kommunaler Ebene waren es 38 Prozent.
Trotz Interesses an mehr Dialogmöglichkeiten gaben nur 40 Prozent der Befragten an, sich aktiv daran beteiligen zu wollen. Weitere 40 Prozent wollten den Verlauf solcher Dialoge lediglich verfolgen, 20 Prozent hatten gar kein Interesse.

Keine „Demokratie-Müdigkeit“

„Damit sich Menschen an Politik beteiligen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein. Sie müssen wollen, sie müssen können und sie müssen gefragt werden“, erklärt Brettschneider. Auf Basis der Ergebnisse könne in Deutschland nicht von einer Demokratie-Müdigkeit die Rede sein.
Zudem gaben 39 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zehn Jahren an einem Beteiligungsverfahren teilgenommen zu haben, meist auf kommunaler Ebene.

Wahlen bleiben wichtigste Form der Beteiligung

Neben der dialogischen Bürgerbeteiligung sieht die Studie vor allem die Wahlteilnahme (72 Prozent) oder politische Äußerungen am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis (69 Prozent) als wesentliche Formen politischen Engagements. 66 Prozent beteiligten sich zudem an Unterschriftensammlungen.
35 Prozent gaben an, in den vergangenen zehn Jahren an einer genehmigten Demonstration teilgenommen zu haben.
Etwa ein Viertel der Befragten bestätigte zudem, bereits einen Politiker in der eigenen Gemeinde kontaktiert zu haben. Jeweils 15 Prozent suchten das Gespräch zu Landtags- oder Bundestagsabgeordneten. (afp/red)
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Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: CDU auf historischem Tief – AfD weiter vorn

Rund anderthalb Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD einer Umfrage zufolge weiter vorn, die SPD folgt aber mit nur wenig Abstand. Die am Donnerstag, den 10. September, veröffentlichte Erhebung des Instituts Insa für den „Nordkurier“ sah die AfD bei 36 Prozent. Im Vergleich zu einer ähnlichen Umfrage von vor vier Wochen blieb ihr Wert damit stabil.
Die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig machte hingegen weiter Boden gut und legte im Vergleich zu Mitte August um vier Punkte auf 33 Prozent zu. Die mit der SPD regierende Linke lag weiter stabil bei elf Prozent.

CDU auf historischem Tief

Die oppositionelle CDU büßte im Vergleich zur vorangegangenen „Nordkurier“-Umfrage drei Punkte ein und erreichte nur noch sieben Prozent – ein historisch niedriger Wert für die Partei.
Die Grünen kamen weiterhin auf fünf Prozent und könnten damit den Wiedereinzug in den Schweriner Landtag knapp schaffen. Das BSW kam unverändert auf vier Prozent und würde damit den Einzug verpassen.
Auch die FDP, die in der aktuellen Umfrage zahlenmäßig nicht mehr aufgelistet wird, würde klar an der Fünfprozenthürde scheitern und aus dem Parlament ausscheiden. Insa befragte vom Dienstag vergangener Woche bis Dienstag 1000 Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern.

Kopf-an-Kopf-Rennen erwartet

Damit deutet derzeit vieles auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen AfD und SPD bei der Wahl am Sonntag kommender Woche hin. Rot-Rot-Grün hätte nach der Umfrage im neuen Landtag eine Mehrheit, weitere denkbare Konstellationen zeichnen sich dagegen nicht ab. Eine Koalition mit der AfD schließen die anderen Parteien aus.

Ergebnis von 2021

Die Wahl vom September 2021 gewann in Mecklenburg-Vorpommern die SPD mit 39,6 Prozent vor der AfD mit 16,7 Prozent, der CDU mit 13,3 Prozent und der Linken mit 9,9 Prozent.
Auch die Grünen und die FDP zogen mit 6,3 Prozent beziehungsweise 5,8 Prozent damals in den Schweriner Landtag ein. Das BSW trat damals noch nicht an. (afp/red)
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16,71 Milliarden Euro für den Innenetat: Streit über Sicherheit und Migration


In Kürze:

  • Der Etat des Innenministeriums steigt 2027 auf rund 16,71 Milliarden Euro.
  • Im Zentrum der Debatte stehen innere Sicherheit, hybride Bedrohungen, Migration und Bevölkerungsschutz.
  • Während die Union mehr Sicherheitsmaßnahmen fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs aus unterschiedlichen Gründen.

 
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September, in erster Lesung über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern im Bundeshaushalt 2027 debattiert. Der Einzelplan 06 umfasst ein Ausgabenvolumen von etwa 16,71 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Jahr ist das ein Plus von 951 Millionen Euro – das entspricht rund drei Prozent des Gesamthaushalts.
Die Koalition würdigt den Etat als Ausdruck der Stärkung der inneren Sicherheit und des Zusammenhalts angesichts mehrerer Bedrohungen. Aufseiten der Opposition gehen der AfD mehrere Maßnahmen nicht weit genug. Grüne und Linksfraktion kritisieren ein Übergewicht von Überwachung und Sicherheitsapparat zulasten von Prävention, Integration und sozialen Leistungen. Nach Ende der Beratungen zu den Einzelplänen des Bundes am 11. September sollen diese an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Dobrindt weist auf Bedrohungslage hin – Zufriedenheit mit Sicherheitsbehörden und Migrationspolitik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte zu Beginn seiner Ausführungen, Deutschland befinde sich zwar nicht im Krieg, sei aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Dazu kämen Terroranschläge wie jener gegen den CSD oder extremistische Angriffe gegen die Stromversorgung. Diese richteten sich nicht allein gegen die kritische Infrastruktur. Ziel sei es vielmehr, das Vertrauen in den Staat und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu untergraben.
Der Etat sei Ausdruck der notwendigen Resilienz des Landes, betonte Dobrindt. Um auf die Bedrohungslage adäquat zu reagieren, wolle die Bundesregierung wirksame Maßnahmen treffen. So werde man digitale Ermittlungsbefugnisse ausweiten, die Nachrichtendienste reformieren, die Cyberabwehr stärken und die Drohnenabwehr ausbauen. Dabei wolle man auch Forschungseinrichtungen stärker einbeziehen.
Dobrindt wies Kritik zurück, die schon im Vorfeld der Debatte aus den Reihen von Grünen und Linksfraktion gekommen war. Eine Reform sei kein Angriff auf die Grundrechte. Sicherheitsbehörden seien vielmehr notwendig, um Freiheit zu schützen. Es sei zu begrüßen, dass der Ausbau der inneren Sicherheit jahrzehntelang politisch umstritten gewesen sei, nun aber innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit vorangetrieben werde.
Ein Schwerpunkt der Rede von Minister Dobrindt lag auch auf der Migrationspolitik. Er sprach von einer gelungenen Migrationswende und verwies darauf, dass die Zahl der Asyl-Erstanträge gegenüber 2024 um 75 Prozent zurückgegangen sei. Deutschland sei zudem nicht mehr das Zielland Nummer eins in der EU für irreguläre Migration.
Nach seinen Angaben haben deutsche Sicherheitsbehörden rund 60.000 irreguläre Einreisen verhindert, 1.700 Schleuser festgenommen, 6.000 Haftbefehle vollstreckt und 42.000 Abschiebungen durchgeführt. Die Bundesregierung wolle zudem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf EU-Ebene stärken und sogenannte Return Hubs in Drittstaaten aufbauen. Dobrindt formulierte dabei eine grundsätzliche politische Linie: Es müsse eine klare Grenze zwischen Sicherheit und Unsicherheit gezogen werden.

AfD: Keine echte Wende in der Migrationspolitik

Der AfD-Abgeordnete Marcus Bühl widersprach dieser Darstellung deutlich. Von einer Migrationswende könne keine Rede sein. Nach wie vor kämen mehr irreguläre Migranten nach Deutschland, als abgeschoben würden. Ausreisepflichtige könnten gleichzeitig weiterhin im Land bleiben.
Bühl kritisierte zudem, dass zahlreiche Abschiebungen beispielsweise daran scheiterten, dass die Betroffenen nicht anzutreffen seien. Auch gegen Missbrauch und gefälschte Sprachzertifikate werde aus seiner Sicht nicht ausreichend vorgegangen.
Auch was Investitionen in technische und personelle Ausstattung anbelangt, äußerte sich Bühl unzufrieden. Bei der Bundespolizei bleibe weiterhin ein erheblicher Überstundenberg, den man abbauen müsse. Neueinstellungen würden laut Bühl lediglich altersbedingte Abgänge ausgleichen. Er forderte eine bessere Ausstattung der Beamten, die Sanierung von Dienstgebäuden und einen stärkeren Einsatz moderner Technik.
Drohnen, Wärmebildkameras und KI-gestützte Aufklärung könnten nach seiner Auffassung insbesondere bei der Grenzüberwachung und der Bekämpfung des Schlepperwesens eingesetzt werden.

SPD: Mehr Geld für Bevölkerungsschutz und Sicherheit

Martin Gerster (SPD) verwies auf eine Reihe von Ereignissen der vergangenen Monate, die Deutschlands heikle Sicherheitslage illustrierten. Dabei benannte er unter anderem den Terroranschlag im Zusammenhang mit dem CSD, Angriffe auf Umspannwerke und den Drohnenvorfall in Leipzig. Allen, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich seien, gebühre Dank.
Die Bundesregierung habe unterdessen gehandelt, um Deutschland an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Ausnahmeregelung für den Bereich Sicherheit bei der Schuldenbremse sei dabei die richtige Entscheidung gewesen.
Gerster verwies auf zusätzliche Investitionen in Warnsysteme, Zivilschutz und Nachrichtendienste. Für 2027 seien in diesen Bereichen nochmals deutlich höhere Mittel vorgesehen. Der Abgeordnete sprach von einem Plus von 75 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Hunderte neue Stellen beim Technischen Hilfswerk (THW), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Polizei sollten die Sicherheitsstrukturen zusätzlich stärken. Auch die Länder sollen profitieren: 160 Millionen Euro seien demnach für neue Löschfahrzeuge vorgesehen, unter anderem zur besseren Bewältigung von Waldbränden.
Gleichzeitig müsse die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation, Hass und Spaltung werden. Dafür seien neben Sicherheitsmaßnahmen auch ausreichende Mittel für Integration notwendig.

Grüne warnen vor Kürzungen bei Prävention

Leon Eckert (Grüne) sah dagegen gerade bei der Prävention Defizite. Der Sommer habe mit Extremwetter, Hitze und Sabotage erneut die unterschiedlichen Gefahren für Deutschland vor Augen geführt.
Der Haushaltsentwurf lasse jedoch Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt vermissen. Eckert kritisierte unter anderem Kürzungen bei Integrationsprogrammen, der Demokratieförderung, der Bundeszentrale für politische Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Zudem müsse hinterfragt werden, ob die geplanten Investitionen in Personal und Technik tatsächlich die effizienteste Form des Bevölkerungsschutzes darstellten. Eckert kritisierte, dass teilweise auch Verwaltungskosten als Investitionen dargestellt würden. Zugleich müsse der Schutz der Freiheit insgesamt daran gemessen werden, inwieweit er die individuelle Freiheit vor einem zu mächtigen Staat schütze.

Linke: „PR-Haushalt“ des Innenministers

Noch schärfer fiel die Kritik von Dietmar Bartsch aus, der für die Linksfraktion das Wort ergriff. Für das Innenministerium seien 16,7 Milliarden Euro vorgesehen – rund eine Milliarde Euro mehr als bisher. Gleichzeitig kürze die Bundesregierung jedoch bei Wohngeld, Familienleistungen und Unterhaltsvorschuss.
Bartsch warf Dobrindt einen Kurswechsel bei der Schuldenbremse vor. Dieser habe die Schuldenbremse früher als Erfolgsmodell bezeichnet und setze nun auf die Bereichsausnahme. Mehr als vier Milliarden Euro würden über diese Ausnahme finanziert.
Die Stärkung von THW und anderen Sicherheitsstrukturen sei zwar sinnvoll, der haushaltspolitische Weg dorthin sei jedoch falsch. Die Regierung reiche Schulden an kommende Generationen weiter.
Bartsch kritisierte zudem die Kürzung der Ausgaben für Demokratieförderung. Er warf der Regierung vor, auf Überwachung und Kontrolle statt auf demokratische Selbstermächtigung zu setzen. Die geplante Drohnenabwehr bezeichnete er als „Flickenteppich“. Auch Abschiebungen nach Afghanistan lehnte er ab, weil dadurch aus seiner Sicht das Taliban-Regime legitimiert werde.

Union fordert weitere Verschärfungen

Alexander Throm verteidigte namens der CDU/CSU-Fraktion hingegen den Haushalt als notwendigen Sicherheitshaushalt. Angesichts der gestiegenen Bedrohungen seien zusätzliche Mittel erforderlich. Dazu gehörten auch die Speicherung von IP-Adressen und vergleichbare Maßnahmen zur Strafverfolgung. Throm verwies darauf, dass auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen gestützt habe.
Bei der Migration warnte er davor, die bisherigen Maßnahmen als Abschluss einer Wende zu betrachten. Entwicklungen etwa in Ceuta und die italienische Migrationspolitik zeigten, dass die Herausforderungen innerhalb des Schengen-Raums fortbestünden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des GEAS müssten deshalb die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden. Die Rückführungen seien verbessert worden und sollten durch ein neues Gesetz weiter erleichtert werden. Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssten nach Ansicht Throms weiterhin und in noch stärkerem Ausmaß stattfinden.
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NATO-Generalsekretär nennt deutsche Reaktion auf Leipziger Drohnenvorfall „ausgewogen“

NATO-Generalsekretär Mark Rutte hat die Reaktion Deutschlands auf den Russland zugeschriebenen Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle begrüßt.
Die Antwort auf den Vorfall von Anfang August sei „entschlossen und ausgewogen“ ausgefallen, sagte Rutte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) in Berlin.
Die NATO stehe solidarisch an der Seite der Bundesrepublik nach dem „rücksichtslosen hybriden Angriff in Leipzig“, fügte Rutte hinzu.

Wadephul dankt Rutte

Wadephul seinerseits dankte Rutte persönlich und der NATO für die „Solidarität“, die das Verteidigungsbündnis nach der Reaktion der Bundesregierung auf den Anschlagsversuch gezeigt habe. „Das war für uns ein sehr wichtiges Signal, für Deutschland, auch für die gesamte Allianz“, sagte der Bundesaußenminister.
Anfang August war am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden, in deren Nähe sich ukrainische Frachtflugzeuge befanden. Die Bundesregierung macht Russland für den Anschlagsversuch verantwortlich.
Sie ordnete die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September an, außerdem die Schließung des russischen Kulturzentrums in Berlin, auch „Russisches Haus“ genannt.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Wadephul: Lage „anspruchsvoller“ geworden

Wadephul sagte bei der Pressekonferenz mit Rutte, durch dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle sei „die Bedrohung durch Russland besonders greifbar“ geworden. Er reihe sich in „zunehmende russische Aggressionen gegen Europa und die NATO“ ein.
Seit dem NATO-Gipfel Anfang Juli im türkischen Ankara sei die sicherheitspolitische Lage „noch einmal anspruchsvoller“ geworden, sagte der Bundesaußenminister. Die NATO müsse ihre Fähigkeiten „weiter ausbauen“.
Wadephul sagte auch, Deutschland leiste einen „sehr substanziellen Beitrag“ innerhalb der NATO für ein stärkeres Europa. „Wir setzen diesen Kurs sehr konsequent fort, auch angesichts der aktuellen innenpolitischen Diskussion hier in Deutschland.“ Es sei „richtig, mit Konsequenz an der Seite der NATO zu stehen“. (afp/red)
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Schrille Handys: Alarmsysteme in Deutschland getestet

In Deutschland sind am Donnerstag wieder die Warnsysteme für den Katastrophenfall getestet worden.
Bund, Länder und Kommunen lösten am sogenannten bundesweiten Warntag über diverse Kanäle einen Probealarm aus – darunter über offizielle Warnapps wie Nina und Katwarn sowie das Cell-Broadcast-System für Mobiltelefone. Einer erste Bilanz des zuständigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zufolge erfolgten die Warnungen „zuverlässig“.
Der Warntag ist als Test für die Kommunikationsabläufe bei Katastrophen und anderen Großschadensereignissen gedacht und soll die Bevölkerung sensibilisieren. Das Thema Bevölkerungsschutz gewinnt zusätzlich wegen der angespannten sicherheitspolitischen Lage an Bedeutung.
Der erste Warntag 2020 war noch von gravierenden Pannen überschattet, spätere Warntage liefen den Behörden zufolge dagegen weitgehend erfolgreich.

Dobrindt: Warnsysteme funktionieren zuverlässig

Gegen 11:00 Uhr verbreiteten die Behörden zunächst einen Probealarm, 45 Minuten später erfolgte planmäßig die testweise Entwarnung. Der Warntag wirbelte unter anderem auch eine Sitzung des Bundestags in Berlin kurz durcheinander. Die Debatte wurde wegen des Lärms schrillender Handys für etwa eine halbe Minute unterbrochen.
Der diesjährige Warntag habe gezeigt, „dass unser Bundeswarnsystem und die daran angeschlossenen Warnkanäle zuverlässig funktionieren und im Ernstfall Millionen von Bürgerinnen und Bürgern warnen“, sagte BBK-Präsidentin Grit Tüngler in Bonn.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: „Unsere Warnsysteme funktionieren zuverlässig, erreichen unsere Bevölkerung auf den unterschiedlichsten Wegen und sind wichtiger Teil unseres leistungsstarken Bevölkerungsschutzes.“
Nach BBK-Angaben erfolgten die Testwarnungen „bundesweit zuverlässig“ unter anderem über Radio, Fernsehen, digitale Stadtinformationstafeln und Warnapps. Örtlich kamen dem Bundesamt zufolge auch Sirenen sowie Lautsprecherwagen bei dem Probedurchlauf zum Einsatz.
Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind. (Archivfoto)

Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind.

Foto: Patrick Pleul/dpa

Umfrage und Analyse

Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Umfrage, deren Ergebnisse das BBK wissenschaftlich auswerten lässt. Jeder kann daran online bis zum 17. September unter www.warntag-umfrage.de teilnehmen. Die Analyse dient dem Bundesamt zufolge dazu, die Abläufe weiter zu optimieren.
Der bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September unter Federführung des BBK statt. Die Behörden lösen eine Probewarnung aus, die genauen Abläufe variieren je nach Ort.
Zudem sind Medien aufgerufen, die Warnmeldungen zu verbreiten – etwa per Durchsage im Radio. Auch Betreiber digitaler Anzeigetafeln sind eingebunden, ebenso die Deutsche Bahn mit ihren bundesweiten Fahrgastinformationssystemen.

Sirenen wieder aufgestellt

Naturkatastrophen wie die verheerende Flut im Ahrtal 2021 rückten die Bedeutung von Alarmsystemen in Notfällen in den vergangenen Jahren wieder stärker ins Bewusstsein.
Das Thema Bevölkerungsschutz gewann aber auch wegen zunehmender internationaler Spannungen mit dem Ukrainekrieg an Bedeutung. So wurden in vielen Städten wieder Sirenen installiert, die nach dem Ende des Kalten Kriegs in den 90er Jahren abgebaut worden waren.
Im vergangenen Jahr erreichte der bundesweite Probealarm des Warntags laut Befragungen für das BBK mehr als 90 Prozent der Bevölkerung. Die größte Reichweite hatten demnach Warnapps, der Mobilfunkdienst Cell Broadcast sowie Sirenen. Sirenen erreichten laut BBK zwei von drei Befragten.
Der diesjährige Warntag war der insgesamt sechste. Nach den Pannen von 2020 hatte es 2021 keinen neuerlichen Durchlauf gegeben. Erst 2022 folgte wieder ein bundesweiter Test der Informationssysteme. (afp/red)
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Ifo-Studie wirft Regierung Zweckentfremdung bei Verteidigungsschulden vor

Das Münchner Ifo-Institut hat der Bundesregierung eine Zweckentfremdung von Mitteln vorgeworfen, die über eine Ausnahme der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vorgesehen seien.
Mehr als ein Drittel (38,5 Prozent) der zusätzlichen Schulden sei im vergangenen Jahr nicht in zusätzliche Ausgaben für den Verteidigungsbereich geflossen, erklärte das Institut am Donnerstag. Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück und warf dem Institut vor, falsche Maßstäbe anzulegen.

Finanzielle Ausnahmen für anderes genutzt als beabsichtigt

Bei der Kritik geht es um die sogenannte Bereichsausnahme für Verteidigung. Durch diese fallen alle Ausgaben in diesem Bereich, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, nicht mehr unter die Schuldenbremse im Grundgesetz.
Dies war im März 2025 durch den scheidenden Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen worden.
„Ein großer Teil der zusätzlichen Schulden hat nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt“, stellte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger fest.
„Stattdessen wurde der freigewordene Ausgabenspielraum im Kernhaushalt für andere Zwecke genutzt.“
Das Ifo vergleicht dabei Ausgaben, die schon 2024 theoretisch unter die im Jahr darauf eingeführte Bereichsausnahme gefallen wären mit denen im Jahr 2025. Hierbei stellt das Institut ein Plus von 17,6 Milliarden Euro fest. Die dafür aufgenommenen Schulden hätten sich 2025 aber auf 28,6 Milliarden Euro belaufen.
„Damit bleiben elf Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht zu zusätzlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt haben“, folgert das Institut. „Daraus ergibt sich, dass 38,5 Prozent der Mittel für andere Zwecke eingesetzt wurden.“

Finanzamt: Ifo verwendet andere Maßstäbe

„Die Ifo-Studie wendet nicht die rechtlichen Maßstäbe an, die von Bundestag und Bundesrat mit der Bereichsausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurden“, sagt das Bundesfinanzministerium dazu. „Die Studie ist deshalb rechtlich und methodisch falsch. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.“
„Entscheidende Größe für den durch die Bereichsausnahme geschaffenen zusätzlichen fiskalischen Spielraum“ sei „nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben im Jahr 2024, sondern die Höhe von ein Prozent des BIP“, hieß es aus dem Finanzressort weiter.
Zudem sehe das Grundgesetz für die Bereichsausnahme anders als für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität „auch kein Kriterium der Zusätzlichkeit vor“.
Ifo-Forscherin Höslinger forderte ihrerseits als Konsequenz aus ihren Berechnungen, mittelfristig den Beginn der Bereichsausnahme auf einen Wert von über ein Prozent des BIP zu erhöhen.
Damit könne vermieden werden, „dass Verteidigungsausgaben langfristig die Staatsverschuldung und Zinskosten erhöhen“. Zudem lasse sich so sicherstellen, „dass Verteidigungsausgaben nicht dauerhaft aus dem regulären steuerfinanzierten Haushalt verdrängt werden“. (afp/red)