Tanklastzug mit Werbung für den Biokraftstoff HVO 100, der aus altem Speiseöl hergestellt wird und die Emissionen des Verkehrs deutlich reduzieren soll. - Foto: Miguel Perfectti
Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, die Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll.
Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen, wie etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.
Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung auf Basis ihrer Kosteneffizienz ausgewählt, wobei die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist.
Die Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren. Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, wobei die Höhe der jährlichen Zahlungen von Marktentwicklungen abhängt.
Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern.
Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt. (dts/red)
Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet für viele Familie in Deutschland einer neuen Umfrage zufolge oft enorme materielle Einbußen.
49 Prozent der Befragten, die jemand anderen pflegen, gaben an, Pflegearmut bei sich selbst oder im näheren Umfeld – etwa bei Verwandten oder Bekannten – erlebt zu haben. Pflegearmut wurde in der Umfrage definiert als Verlust des Hauses oder eines Großteils der Ersparnisse.
In der vom Institut Allensbach im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit erstellten Umfrage sprachen sich zudem zwei Drittel aller Befragten für eine umfassende Pflegereform aus, die eine verlässliche Versorgung garantiert. Kürzungen beim Pflegegeld wurden klar abgelehnt.
DAK: Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Ersparnisse
Die Umfrage zeige, dass Pflegearmut „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sei, erklärte DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn jede zweite Pflegeperson bei sich oder im Umfeld durch Pflege das eigene Haus oder den Großteil der Ersparnisse verliert, dann ist das sozialer Sprengstoff.“
Bund und Länder müssten jetzt eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen. „Ganz wichtig ist dabei eine Lösung zur Begrenzung der explodierenden Heimkosten, damit Pflege hier für Bewohner und Angehörige nicht weiter zur Armutsfalle wird“, betonte Storm.
„Der dramatische Anstieg bei den Ausgaben zur Hilfe zur Pflege verschärft darüber hinaus die Finanzkrise der kommunalen Haushalte massiv.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, bis Mitte Mai einen ersten Entwurf für ein Reform der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Die Mehrheit der Befragten in der Allensbach-Erhebung rechnet bei der Reform mit höheren finanziellen Belastungen. 61 Prozent halten Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen demnach für unvermeidlich.
Die Hälfte der Bevölkerung erwartet laut Umfrage zudem deutlich steigende Pflegebeiträge, weitere 36 Prozent immerhin moderat steigende Beiträge. 51 Prozent der Befragten halten höhere Beiträge für akzeptabel, sofern der Staat die Absicherung von Pflegebedürftigkeit komplett übernimmt. (afp/red)
Eine interfraktionelle Gruppe setzt sich für die Widerspruchsregelung ein. V.l. Julia-Christina Stange (Linke), Armin Grau (Grüne), Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU) und Peter Aumer (CSU). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch . „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung“, fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat – etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis.
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Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Brysch: „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“
Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“.
Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als „Irrglauben“. Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei „ohnehin verfassungswidrig“.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, „unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register“ zu senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, sagte er AFP.
Neue Pläne für Organspende-Reform
Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die heute ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen. Sie werben für die Widerspruchsregelung.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
Dittmar sagte in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.
Widerstand kommt auch fraktionsübergreifend
Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe.
Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Patientenschützer Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. „Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird“, sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen.
Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen. (afp/red)