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CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

Spitzensteuersatz soll später greifen

Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

Mittelstand soll geschützt bleiben

Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
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Kubicki knüpft FDP-Erfolg an Fünf-Prozent-Marke

Der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki will seinen Erfolg als Vorsitzender an einer klaren Marke messen: Sollte die FDP in einem Jahr in Umfragen immer noch unter fünf Prozent liegen, sei er gescheitert, sagte Kubicki in dem am Freitag veröffentlichten Podcast „Machtmenschen“ des „Focus“.
Auf die Frage, ob er dann Konsequenzen ziehen würde, antwortete Kubicki: „Ja. Dann kann ich meiner Partei auch nicht mehr weiterhelfen.“
Kubicki sagte, die FDP müsse wieder dauerhaft als ernstzunehmende politische Kraft in Deutschland verankert werden. Das könne aber nicht allein durch ihn gelingen, sondern nur mit einem Team, das er um sich herum bilden wolle.
„Ich bin nicht die Zukunft der FDP, aber ich möchte gerne, dass die Partei Zukunft hat“, sagte der 74-Jährige.

FDP-Parteitag entscheidet über neuen Vorsitz

Mit einer personellen Neuaufstellung will die FDP auf ihrem Bundesparteitag am Samstag in Berlin aus der Krise kommen. Kubicki kandidiert für den Parteivorsitz.
Er will den erst vor einem Jahr zum FDP-Chef gewählten Christian Dürr ablösen, der nach den Niederlagen seiner Partei bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorzeitig abtritt.
Kubicki begründet seine Kandidatur auch mit seiner Bekanntheit, die der FDP wieder zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit verhelfen soll.

Konkretes Reformprogramm angekündigt

Kubicki kündigte in dem „Focus“-Podcast an, nach seiner Wahl an die FDP-Spitze bis spätestens September ein konkretes Reformprogramm vorzulegen.
Dieses dürfe sich nicht „in allgemeinen Phrasen erschöpfen“, sondern brauche „ganz konkrete Vorstellungen, über die man dann auch streiten kann“, sagte Kubicki.

Vorstand soll aktiver werden

Der Bundesvorstand, der auf dem Parteitag am Samstag in Berlin neu gewählt wird, soll nach Kubickis Vorstellung dabei eine aktivere Rolle übernehmen als bisher.
Das Gremium dürfe nicht nur „wie ein Aufsichtsrat“ gelegentlich zusammentreten, sagte der FDP-Politiker. Vielmehr solle jedes Vorstandsmitglied eigene politische Themenfelder übernehmen und dort zur Profilbildung der Partei beitragen. (afp/red)
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28. Mai: „Kanzlerwechsel“ zurückgewiesen | Wählen ohne deutschen Pass | Strafe gegen Temu

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„Kanzlerwechsel“ zurückgewiesen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit für einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland betont. Seine Aussagen gelten als Absage an Spekulationen über einen „Kanzlerwechsel“ durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. Hintergrund sind schwache Umfragewerte für Union und Kanzler. Wüst gilt derzeit als beliebtester Unionspolitiker.

Wählen ohne deutschen Pass

Die Linke fordert ein Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland sollen alle wählen dürfen – dies würde die Demokratie stärken. Während die Grünen den Vorstoß teilweise unterstützen, sprechen Union und AfD von einem Angriff auf das Grundgesetz.

Druck auf Wohnungsmarkt steigt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte die Mieten weiter steigen lassen. Laut dem Verband Haus & Grund könnten bis zu drei Millionen verfügbare Wohnungen verloren gehen. Für Vermieter würden die Heizkosten unkalkulierbar. Auch der Sozialverband sieht die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten.

Strafe gegen Temu

Die EU-Kommission hat gegen Temu eine Strafe von 200 Millionen Euro verhängt. Sie wirft dem chinesischen Online-Marktplatz vor, Risiken durch illegale und unsichere Produkte nicht ausreichend bewertet zu haben. Die EU sieht darin einen schweren Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste. Auch Daten von Zollbehörden zeigten hohe Verstoßquoten. Temu bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig.

Neue Angriffe im Nahen Osten

Zwischen den USA und dem Iran ist es erneut zu Angriffen gekommen. Die USA hatten iranische Drohnen abgeschossen, sowie einen Stützpunkt für Drohnensteuerung. Laut Pentagon seien es defensive Maßnahmen gewesen. Die Drohnen stellten demnach eine Gefahr dar. Einen Raketenangriff des Iran auf Kuwait bezeichnete das US-Regionalkommando Centcom als „eklatanten Verstoß“ gegen die Feuerpause.
 
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.
 
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Kontroverse über Beschleunigung von Infrastrukturausbau und Naturschutz

In Verbindung mit den Regierungsplänen zur Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur gibt es laut einem Bericht des „Spiegel“ eine Kontroverse zwischen den Ressorts für Verkehr und für Umwelt.
Dabei geht es demnach darum, für welche Ziele ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt wird.

Überragendes öffentliches Interesse

Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wolle dies für Infrastrukturprojekte festschreiben lassen, Umweltminister Carsten Schneider (SPD) zudem für die Sicherung von Naturflächen.
Das Vorhaben Schnieders bezieht sich auf das Infrastrukturzukunftsgesetz, mit dem die Regierung Verfahren für Großprojekte deutlich beschleunigen will.
Dafür soll für diese ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt werden. Das Verkehrsministerium dringe darauf, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Schneider will demnach mit einem eigenen Gesetz ebenfalls ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Naturflächen feststellen lassen.

Verkehrsministerium spricht von „Bremsklötzen“

Hintergrund ist die Befürchtung, dass ansonsten bei Interessenkonflikten künftig der Naturschutz automatisch das Nachsehen habe. Dies solle das „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ verhindern.
Aus dem Verkehrsministerium heiße es dazu, der Umweltminister wolle „Bremsklötze“ für den Infrastrukturausbau aufbauen. Beide Minister seien hier „schon allein qua Amt Kontrahenten“.
Das Umweltministerium sieht hingegen keinen Widerspruch zwischen den beiden Vorhaben. „Niemand baut eine Stromtrasse durch einen Nationalpark“, hieß es aus dem Umweltressort.
Dort wurde allerdings eingeräumt, dass es gegen die Gesetzespläne Schneiders Widerstand aus der Union gebe: „Momentan sind die Bedenken gegen das Gesetz noch groß.“

Umweltgesetz soll Prüfverfahren standardisieren

Sowohl die Beschleunigung des Infrastrukturausbaus als auch das Gesetz zur Sicherung der Naturflächen sind im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart.
Sie sollen sich insofern gegenseitig ergänzen, als das Gesetz aus dem Umweltressort dazu beitragen soll, bei Infrastrukturvorhaben die Prüfung von Naturschutzbelangen stärker zu standardisieren sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schneller auszuweisen.
Umweltverbände sehen die Regelungen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus generell mit Skepsis. Sie befürchten ein Senken von Umweltstandards und ein Aufweichen von Naturschutzvorgaben. (afp/red)
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Designierter FDP-Generalsekretär will neuen Umgang mit AfD

Der designierte FDP-Generalsekretär Martin Hagen hat ein Ende der Ausgrenzung der AfD gefordert.
„Wir brauchen eine harte inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD – aber nicht diesen Popanz namens Brandmauer“, sagte Hagen der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Der Versuch, die AfD durch Brandmauer und Ausgrenzung klein zu halten, ist offensichtlich gescheitert. Ich plädiere für einen anderen Umgang.“
Die FDP werde unter ihrer künftigen Führung versuchen, Wähler von der Union, aber auch von der AfD zurückzugewinnen. Zur Strategie gehöre dabei auch die Bereitschaft zur Zuspitzung bei politischen Streitthemen.
„Gerade in der außerparlamentarischen Opposition muss man zuspitzen und manchmal auch ein Stück weit provozieren können“, sagte Hagen, der am Samstag beim FDP-Bundesparteitag auf Vorschlag des designierten Parteichefs Wolfgang Kubicki zum Generalsekretär gewählt werden soll.
„Der Meinungskorridor ist in den letzten zehn Jahren immer enger gezogen worden, etwa bei den Themen Migration, Klima oder Corona.“ Die Kritik an dieser Entwicklung wolle er nicht der AfD überlassen.
In den Parlamenten wolle die FDP zwar nicht mit der AfD zusammenarbeiten, sagte Hagen. Sie sei aber nicht generell dagegen, mit der AfD gemeinsame Mehrheiten zu bilden.
„Aus meiner Sicht ist es absurd, dass man einem Antrag im Parlament nicht zustimmt aus Angst, er könnte dann auch mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit finden“, sagte der 44-Jährige.
„Wir sollten unser Abstimmungsverhalten nicht davon abhängig machen, was die AfD tut.“

Kubicki stellt sich hinter Hagens Aussagen

Der designierte Parteichef Kubicki stellte sich ausdrücklich hinter Hagens Angaben. Das Ende der Brandbauer sei für ihn eine „Selbstverständlichkeit“, entgegnete Kubicki den Sendern RTL und ntv auf eine Frage zu Hagens Interview-Äußerungen.
„Wir werden unsere eigenen Entscheidungen, unsere Anträge in Parlamenten nicht davon abhängig machen, wer zustimmt, weil wir das, was wir wollen, für richtig und gut halten. Die Brandmauer steht auch nicht in der Verfassung.“
Der Kubicki-Vertraute Hagen war von 2021 bis 2025 Landesvorsitzender der Bayern-FDP. Inzwischen ist er Geschäftsführer der Denkfabrik R21, die nach eigenen Angaben Ideen für eine „neue bürgerliche Politik“ entwickelt.
Das Institut kritisiert Themen wie „woke Identitätspolitik“ und eine angebliche Übermacht linker und grüner Ansichten in der öffentlichen Debatte.
Eine Rechtsverschiebung der FDP plane die neue Parteiführung nicht, beteuerte Hagen gegenüber AFP. Die FDP müsse wieder eine „Partei der Meinungsfreiheit und des offenen Diskurses sein“, in der auch Platz für zugespitzte Thesen sei.
„Das galt früher mal als links, heute gilt es als rechts“, sagte Hagen. „Es bleibt aber unverändert richtig.“
Die FDP wolle unter der künftigen Führung als Partei der Marktwirtschaft um Wähler werben und als Verfechterin von Freiheiten gegen einen als übergriffig empfundenen Staat.
„Nicht alle AfD-Wähler sind rechtsextrem“, sagte Hagen. „Diejenigen, die die Partei aus purer Verzweiflung über die Regierungspolitik der letzten Jahre wählen, kann und muss man zurückgewinnen.“ (afp/red)
 
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Neue EU-Regel: Autos ab Juli mit Alkohol-Wegfahrsperre


In Kürze:

  • Ab Juli 2026 müssen neue Fahrzeuge in der EU über eine Schnittstelle für Alkolocks verfügen.
  • Die Alkohol-Wegfahrsperre selbst bleibt freiwillig und muss nicht serienmäßig eingebaut werden.
  • Ziel der EU ist eine deutliche Senkung der Anzahl alkoholbedingter Verkehrstoten bis 2030.
  • Mehrere Länder setzen Alkolocks bereits bei Wiederholungstätern oder freiwillig bei Berufskraftfahrern ein.

 
Ab Juli 2026 wird eine EU-Verordnung von 2019 wirksam, die sich unter anderem auf Einbauverpflichtungen für hochentwickelte Fahrassistenzsysteme bezieht.
In der im Jahr 2024 modifizierten Verordnung ist nicht nur die Rede von intelligenten Geschwindigkeitsassistenten oder Warnsystemen bei Müdigkeit. Auch eine „Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“ muss künftig in alle neuen Kraftfahrzeuge eingebaut sein, die eine Zulassung in der EU anstreben.

Vorrichtung für Alkolocks muss künftig vorhanden sein

Die Autohersteller müssen sicherstellen, dass es im Fahrzeuginnenraum einen geeigneten Einbauplatz für die sogenannten Alcohol-Interlock-Systeme oder Alkolocks gibt. Zudem muss die zu dessen Betrieb erforderliche elektronische Anschlussstelle vorhanden sein. Der Alkolock selbst muss nicht vorhanden sein – aber es muss möglich sein, diesen bei Bedarf schnell und ohne komplexe Modifikationen einzubauen.
Der sogenannte Alkolock selbst kombiniert einen Atemalkoholtester mit einer Wegfahrsperre. Der Fahrer muss vor Antritt seiner Fahrt in ein Röhrchen pusten. Wird eine zu hohe Alkoholkonzentration gemessen, würde das System den Start verweigern.
Jedes Gerät, das an die Schnittstelle gekoppelt wird, muss dabei der Norm EN 50436 entsprechen und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Die Einbaupflicht für die Schnittstelle ist Ausdruck der Ambitionen der EU, die Anzahl alkoholbedingter Verkehrstoter und schwerer Verletzter bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Im Sinne der „Vision Zero“ soll sie bis 2050 im Idealfall komplett auf null sinken.

Mehrere Länder nutzen Option – in Deutschland fehlt die Rechtsgrundlage

Eine Verpflichtung zum Einbau der Alkolocks selbst ist mit der Verordnung nicht verbunden. Es gäbe auch hierzulande keine gesetzliche Grundlage, um Verkehrsteilnehmer selbst dazu zu veranlassen. Dies gilt auch für Fahrer, die bereits in der Vergangenheit durch alkoholbezogenes Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgefallen sind.
In einigen Ländern innerhalb der EU wie Italien gibt es jedoch Gesetze, die es ermöglichen, in Einzelfällen Fahrer zum Einbau eines Alkolocks zu verpflichten. Ähnliche Programme gibt es laut WDR etwa in Dänemark, Schweden, Großbritannien, Finnland, Polen, Österreich, Belgien, Frankreich und den Niederlanden.
Zum Einsatz kommen die Geräte unter anderem als Auflage für notorische Trunkenheitsfahrer. Aber auch in einigen Branchen, wie in Schulbussen oder bei Berufskraftfahrern, statten Unternehmen selbst ihre Fahrzeuge mit Alkolocks aus. Deren Einbau ist auch eine Geldfrage: Ein Gerät dieser Art kostet auf dem Markt derzeit zwischen 1.500 und 2.000 Euro.

Pilotprogramm mit Alkolocks in Österreich fand mehrere Hundert Freiwillige

Schätzungen, über die der österreichische „Standard“ berichtet, gehen davon aus, dass eine breite Nutzung der Wegfahrsperren die Zahl tödlicher Unfälle mit Alkoholbezug um bis zu 65 Prozent senken könnte. In Österreich hatten sich von 2017 bis 2022 insgesamt 655 Männer und 98 Frauen an einem Pilotprogramm beteiligt. D
ie Freiwilligen waren nach Alkoholfahrten von einem Führerscheinentzug bedroht.
In Deutschland gibt es auch in solchen Fällen keine gesetzliche Grundlage, Betroffene einer solchen Auflage zu unterziehen. Überschreitung eines Limits von 1,1 Promille führt hier zwingend zum Führerscheinentzug.
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Für einen Kanzlerwechsel wären Rücktritt oder Vertrauensfrage mögliche Optionen

Angesichts schlechter Umfragewerte für Bundeskanzler Friedrich Merz und auch für die Regierung insgesamt gibt es Spekulationen, wonach der Amtsinhaber durch einen anderen Regierungschef ersetzt werden könnte, beispielsweise durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU).
Führende Unionspolitiker wiesen entsprechende Gerüchte zurück. Rein rechtlich wäre ein solcher Kanzlerwechsel jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Szenario 1: Rücktritt

Durch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers freimachen. Dass er dies vorhat, dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen.
Formal müsste Merz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen, allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung des Amts geschäftsführend im Amt.
Dafür würden dann die normalen Regeln für die Kanzlerwahl nach Grundgesetz-Artikel 63 gelten.

Szenario 2: Vertrauensfrage

Merz könnte auch – mit oder ohne Verbindung mit einer Sachfrage – die Vertrauensfrage stellen. Dies könnte auch dazu dienen, seinen Rückhalt in der Koalition unter Beweis zu stellen.
Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, jedoch nur, wenn Merz ihm dies vorschlägt.
Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum auch einen neuen Kanzler wählen, womit das Recht auf Parlamentsauflösung erlischt. Auch könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage rechtlich gesehen im Amt bleiben.

Szenario 3: Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler zu wählen.
Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat zum Beispiel Wüst – müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich besorgt angesichts des starken Abschneidens der AfD geäußert, aber auch das Abschneiden der CDU gelobt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (Archivbild)

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Option Neuwahlen

Denkbar wären auch Neuwahlen zum Bundestag. Dafür sind die rechtlichen Hürden allerdings hoch. Möglich wäre dies im Fall des Scheiterns einer Kanzlerneuwahl nach einem Rücktritt von Merz oder nach dessen Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung.
Letzteres könnte auch bewusst herbeigeführt werden. Im Fall einer Neuwahl könnten die Unionsparteien einen neuen Spitzenkandidaten aufstellen – oder auch erneut mit Merz antreten.
Das Risiko eines Mehrheitsverlusts für die aktuelle rot-schwarze Koalition wäre aber laut den aktuellen Umfragen bei Neuwahlen sehr hoch.

Entscheidung durch die Kanzlerpartei

Anders als in einigen anderen Ländern, gibt es in Deutschland rechtlich kein Verfahren, bei dem die Kanzlerpartei CDU oder auch die Unionsfraktion sich während einer laufenden Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnten.
Politisch könnten sie aber Merz natürlich zum Rücktritt auffordern, wenn sie dies wollten. Auch dafür gibt es derzeit keine Anzeichen.
Denkbar wäre auch eine Ablösung von Merz als CDU-Chef durch Rücktritt oder Abwahl, letzteres allerdings regulär erst wieder 2028.
Ein Ende seiner Kanzlerschaft wäre damit jedoch rechtlich nicht verbunden und müsste es auch politisch nicht sein. (afp/red)
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Bundesweiter „Klinikaufstand“ gegen Warkens Pläne

Die Proteste von Klinikbeschäftigten gegen die Kürzungspläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung haben Fahrt aufgenommen. Wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte, sind heute und in den kommenden Tagen an über 50 Krankenhäusern im ganzen Bundesgebiet Aktionen geplant.

„Rote Karten für Frau Warken“

Unter anderem fand am Donnerstagmittag in Berlin im Rahmen des „Klinikaufstands“ am Sana-Klinikum Lichtenberg die Aktion „Rote Karten für Frau Warken“ statt, an der sich auch Linken-Chefin Ines Schwerdtner beteiligte.
Diese warf der Bundesregierung vor, die „Kettensäge“ an die Gesundheitsversorgung zu setzen. Eine weitere Aktion in Berlin war für Donnerstag zudem für die Charité angekündigt, bei der auch die DGB-Bundesvorsitzende Yasmin Fahimi auftreten soll.
„Die Beschäftigten der Krankenhäuser sind wütend über die Sparorgie der Bundesgesundheitsministerin, die vor allem auf ihre Kosten gehen soll“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
„Ihre Antwort ist der Klinikaufstand.“ Warken setze sehenden Auges die Qualität der Krankenversorgung aufs Spiel. „Sie will die Erfolge der letzten Jahre zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen zurückdrehen.“
Zudem gefährde die Ministerin hunderttausende Arbeitsplätze in der Branche. „Das alles ist das Gegenteil von guter Gesundheitspolitik und ruft unseren Widerstand hervor“, so Bühler.

Gewerkschaft rechnet mit schlechteren Behandlungen

Laut ver.di würden die Regierungspläne den Krankenhäusern bis 2030 fast 30 Milliarden Euro entziehen und einer Studie des HCB-Instituts zufolge fast die Hälfte der Kliniken in akute Insolvenzgefahr stürzen.
Die Gewerkschaft befürchtet, dass die schlechtere Refinanzierung von Tariferhöhungen und der Pflege am Bett Stellenstreichungen in der Pflege und bei anderen Berufsgruppen nach sich ziehen würde.
Immer noch könnten in vielen Kliniken Patienten nicht „bedarfsgerecht“ versorgt werden, weil das Personal fehle, so Bühler. „Dieser Zustand würde sich infolge des Gesetzes dramatisch verschlimmern – bis hin zur Gefährdung von Menschenleben.“
Tariflöhne nicht mehr vollständig erstatten zu wollen, stehe auch völlig konträr zu dem Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken.
Ver.di kündigte an, in der Sache weiter Druck machen zu wollen. Unter anderem soll bei der Gesundheitsministerkonferenz am 10. Juni 2026 in Hannover eine Großkundgebung stattfinden. (dts/red)
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Ebola: Lauterbach würde weitere US-Patienten aufnehmen

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) würde weitere US-Patienten aufnehmen, die sich mit dem Ebola-Virus infiziert haben. Die USA hatten zuvor erklärt, keine mit Ebola infizierten Personen ins Land zu lassen.
„In Not befindliche amerikanische Patienten sollten wir nicht abweisen“, sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenportal „Politico“.
Falls die USA wirklich ihre eigenen Erkrankten nicht zur Behandlung einreisen ließen, wäre das ein Fehler. Es könne in Zukunft dazu führen, dass Kranke unbehandelt versuchten, zurückzukommen, warnte er.
US-Außenminister Marco Rubio hatte am 27. Mai erklärt: „Wir können und werden nicht zulassen, dass Ebola-Fälle in die Vereinigten Staaten gelangen.“ Ziel sei, „das amerikanische Volk zu schützen“.

USA hat Bundesregierung um Unterstützung gebeten

Aktuell wird bereits ein amerikanischer Arzt in der Berliner Charité behandelt, der sich in der Demokratischen Republik Kongo mit Ebola infiziert hatte. Seine Frau und seine vier Kinder sind ebenfalls in dem Krankenhaus isoliert und werden dort betreut.
Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer bekräftigte, die US-Regierung habe die Bundesregierung bei der Aufnahme des US-Bürgers um Unterstützung gebeten.
„Dieser Bitte haben wir entsprochen. Zum einen verfügt Deutschland über Expertise bei der Behandlung von Ebola-Patienten, zum anderen ist die Flugzeit nach Deutschland deutlich geringer, sodass die Behandlung hier sehr viel schneller aufgenommen werden konnte“, sagte Meyer zu „Politico“. (dts/red)
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Bundeswehr-Sondervermögen wird nicht vom Bundestag kontrolliert

Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, das die Ampelregierung nach dem Beginn des Ukrainekrieges auf den Weg gebracht hat, wird offenbar ohne Aufsicht des Bundestags ausgegeben. Das berichtet der „Spiegel“.
Ein entsprechendes Gremium aus Abgeordneten wurde in dieser Legislaturperiode zwar gewählt, hat sich jedoch bislang weder konstituiert noch getagt.
Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer, selbst ein Mitglied des Gremiums, hat deshalb in einem Brief an die sechs weiteren Mitglieder angemahnt, sich nun „dringend“ zusammenzufinden und sich auf eine zukünftige Arbeitsweise zu verständigen.
„Als Abgeordnete haben wir gerade in diesen Zeiten der großen Herausforderungen einen wichtigen Auftrag, dem wir uneingeschränkt nachkommen müssen“, schreibt der Haushälter.

Die 100 Milliarden Euro sind weitgehend verplant

Der Bundestag hatte nach der „Zeitenwende“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) beschlossen, die 100 Milliarden Euro in Form von Krediten aufzunehmen.
Unter anderem wurden damit Kampfflugzeuge vom Typ F-35 bestellt. Die Mittel sind weitgehend verplant. Inzwischen wurden per Grundgesetzänderung Ausgaben für die Rüstung von der Schuldenbremse ausgenommen.
Schäfer beharrt dennoch auf dem Gremium: „So sind für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von mehr als 25 Milliarden Euro geplant. Im nächsten Jahr sollen sogar mehr als 27 Milliarden Euro verausgabt werden.“
Schäfer fürchtet unter anderem, dass die Rüstungsunternehmen zu viel Geld für ihre Produkte verlangen. (dts/red)
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Sachsen-Anhalt will Krypto-Wertpapier herausbringen

Als erstes Bundesland will Sachsen-Anhalt ein Krypto-Wertpapier herausgeben. Das Land plant die Ausgabe einer digitalen Schuldverschreibung auf Basis des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG), wie das Finanzministerium in Magdeburg mitteilte. Die Anleihe soll im Sommer 2026 platziert werden und richtet sich an institutionelle Investoren. Dann soll auch die finale Preisfestsetzung erfolgen.
Während sich bisher vor allem private Unternehmen oder Fintechs an diese Technologie herangewagt haben, springt nun erstmals ein staatlicher Akteur auf den Zug auf. Das gibt dem gesamten Markt für digitale Wertgegenstände einen gewissen Vertrauens- und Seriositätsschub.
„Wir wollen die Chancen digitaler Technologien frühzeitig nutzen und praktische Erfahrungen mit modernen Emissions- und Registerprozessen sammeln“, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU).

Schnellere Abwicklung, Kostensenkung – aber auch Risiken

Sachsen-Anhalt hat einen Schuldenberg von rund 24 Milliarden Euro und eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen in Deutschland. Das juristische und technische Fundament bildet das eWpG, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist.
Bei diesem Krypto-Wertpapier wird die Papierurkunde komplett abgeschafft. Laut Europäischer Investitionsbank (EIB) ist ein Anleiheverkauf kompliziert und zeitaufwendig.
Neben der Geschwindigkeit sieht die EIB bei der Digitalisierung der Kapitalmärkte weitere Vorteile wie die Senkung der Fixkosten und eine bessere Transparenz. Gleichzeitig gibt es aber auch Risiken, da es sich um eine relativ neue Technologie handelt.
Obwohl die rechtlichen Grundlagen bereits 2021 gelegt wurden, nimmt der Kryptohandel in Deutschland nur langsam Fahrt auf.
In den ersten drei Jahren seit dem Gesetz wurden laut einer Übersicht der Bafin insgesamt rund 155 Krypto-Wertpapiere gelistet. Im vergangenen Jahr nahm der Handel dann aber etwas Fahrt auf und mehr als 120 neue Wertpapiere kamen dazu. (dpa/red)
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Merz kündigt „neuen Aufbruch“ für Deutschland an – Wüst weist Wechselgerüchte zurück


In Kürze:

  • Friedrich Merz betont bei einer CDU-Veranstaltung seine Entschlossenheit, Deutschland zu erneuern.
  • Spekulationen über einen möglichen Kanzlerwechsel weist die Union weitgehend zurück.
  • Hendrik Wüst gilt laut Umfragen als beliebtester Unionspolitiker.
  • Sinkende Umfragewerte erhöhen den Druck auf CDU und CSU.

 
Bei einer Veranstaltung der CDU in Arnsberg im Sauerland hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine persönliche Entschlossenheit bekundet, einen „neuen Aufbruch“ für Deutschland zu ermöglichen. Dafür habe Deutschland die Kraft, und seine Regierung könne dazu beitragen.
Auf Gerüchte über eine mögliche Ablösung durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging er nicht ein. Seine Aussagen in Arnsberg gelten jedoch als Absage an Spekulationen über einen möglichen Rücktritt.

Merz: „Suche nicht nach Alternativen“

Der Kanzler sprach am Mittwoch, 27. Mai, in seiner Heimatstadt anlässlich des 80-jährigen Jubiläums des sogenannten Neheim-Hüstener Programms der CDU. Dieses gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei.
Dabei betonte Merz, er spüre „die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“. Er wandte sich zugleich gegen den Eindruck, Deutschland sei „vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert“.
Merz erklärte, er werde sich „mit aller Kraft“ gegen ein solches Szenario stemmen. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr politische Erfolge von Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr gewünscht hätte. Dennoch sei das Bündnis der traditionellen Volksparteien für ihn die einzig gangbare Option:
„Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen.“
Wüst wies am Mittwochabend in Köln Gerüchte zurück, er könne als Bundeskanzler anstelle von Merz „eingewechselt“ werden. Darauf angesprochen, erklärte er: „Ich bin kein guter Fußballspieler.“

Reise nach Polen als möglicher Ausgangspunkt von Spekulationen

In der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz bezeichnete „Table.Media“- Journalistin Helene Bubrowski die jüngste Polen-Reise von Hendrik Wüst als Ausgangspunkt der Wechselgerüchte ein. Diese sei ein außenpolitischer Gehversuch des Ministerpräsidenten gewesen – der allerdings auch schon 2025 in der Golfregion um Investitionen geworben hatte.
Während der Polen-Reise besuchte Wüst das ehemalige nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz und bemühte sich um die Stärkung der Regionalpartnerschaft zwischen NRW und Schlesien. Journalisten, die ihn begleitet hatten, hätten ihn dabei auch auf mögliche bundespolitische Perspektiven angesprochen.
Wüst habe daraufhin im Wesentlichen gesagt, es könne „natürlich jeder nordrhein-westfälische Ministerpräsident auch potenziell Kanzler werden“. Dies sei offenbar von strategischen Kommunikationsberatern als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung eines möglichen Kanzlerwechsels in Berlin dargestellt worden.

Wüst auf Platz 3 im Politiker-Ranking – Merz bleibt Letzter

Tatsächlich stellen auch aktuelle Umfragen einen möglichen Anknüpfungspunkt für solche Spekulationen dar. Diese sehen CDU und CSU bundesweit zusammen nur noch bei 22 Prozent.
Dies bedeute nicht nur, dass der Abstand auf die AfD damit auf bis zu sieben Punkte angewachsen sei. Die Union hätte damit auch seit der Bundestagswahl über 6 Prozent eingebüßt.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst gewählt wird, liegt die CDU 18 beziehungsweise 26 Prozentpunkte hinter der AfD. Lediglich in Berlin wäre die Union die stärkste Partei – allerdings mit weniger als 20 Prozent der Stimmen.
Aber auch die persönlichen Beliebtheitswerte von Merz sind im Keller. Auch im jüngsten INSA-Meinungstrend für „BILD“ liegt der Kanzler stabil auf dem letzten Platz im Politiker-Ranking – hinter den Spitzen aller anderen Parteien. Demgegenüber ist Wüst der beliebteste Unionspolitiker und auf Platz 3 der Rangliste.
Auch, wenn Wüst die Wechselgerüchte zurückweist, sorgen diese im Umfeld beider Politiker für Unmut. Medienberichten zufolge ist in erster Linie das Umfeld von Merz alarmiert und warnt vor einer Destabilisierung der Partei selbst.
Gegenüber „BILD“ erklärte der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse, er sehe keine persönlichen Ambitionen des NRW-Ministerpräsidenten, zeitnah das Kanzleramt zu übernehmen:
„Wüst, der auf Schwarz-Grün setzt, ist vorsichtig. Er weiß, dass seine Zeit nach Merz kommt.“

„Putsch“ gegen Kanzler wäre „Ende der Union, wie sie besteht“

Der Deutschland-Chefredakteur von „Politico“, Gordon Repinski, erklärte gegenüber „WELT TV“, Merz solle die Gerüchte über einen möglichen Kanzlerwechsel „schon allein deshalb ernst nehmen, weil es sie gibt“. Immerhin berührten diese auch seine eigene Autorität zu einem Zeitpunkt, da er sich mit heiklen Themen befasse, die über seine Wiederwahl entschieden.
Mit einem „Putsch“ eines Landeschefs gegen den Kanzler rechnet Repinski nicht. Dies wäre „das Ende der Regierung und auch das Ende der Union, so wie sie besteht“. Nach den Wahlen im Osten könnten die Karten neu gemischt werden.
Ob allerdings Wüst verkörpern würde, was die Union wolle, sei fraglich. Dieser stünde für eine mögliche Zusammenarbeit mit den Grünen, von denen sich die Union distanzieren wollte. Es wäre ein „Rollback“ in die Merkel-Ära.
(Mit Material der Nachrichtenagentur)
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Hürden bei Arztbesuchen: Flüchtlinge müssen lange warten

Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtere das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Flüchtlinge teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.

Hausärzte und Fachärzte

Jeder dritte Teilnehmer der repräsentativen Befragung (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut.
Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.

Langes Warten auf den Arzttermin

Ukrainer berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Flüchtlinge, die nach 2021 eingereist sind.
Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus. (dpa/red)
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Wählen ohne deutschen Pass: Linke will Wahlrecht nach 5 Jahren Aufenthalt

Die Linke hat ein Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland gefordert.
„Es gibt ein Demokratiedefizit: 14 Millionen Menschen leben hier, zahlen Steuern, ziehen Kinder groß und dürfen trotzdem nicht wählen“, sagte Clara Bünger, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, der „WELT“.

Wahlrecht zur Stärkung der Demokratie

Das Wahlrecht zu liberalisieren, trage zum Frustabbau in der Gesellschaft bei. Wer hier Steuern zahle, lebe und Kinder großziehe, wolle sich auch an politischen Entscheidungen beteiligen, die ihn betreffen, forderte die Linken-Politikerin. Die Demokratie werde stärker, wenn mehr Menschen Rechte bekämen.
Den deutschen Gesetzen unterlägen alle Menschen im Land, auch jene ohne deutschen Pass. Es sei eine „strukturelle Ungleichbehandlung“, dass sie an jenen Gesetzen nicht mitentscheiden dürften.
Ausländern also das Wahlrecht zuzugestehen, sei ein „Nachteilsausgleich“, so Bünger. „Deutschland will ein demokratischer Staat sein und das erfüllt man, wenn man allen Menschen hier die größtmöglichen Rechte einräumt.“
Im Schnitt lebten Menschen ohne deutschen Pass seit 15 Jahren hier, ohne je eine Stimme abgegeben zu haben, erklärte die Bundestagsabgeordnete. Das schüre Entfremdung, keine Teilhabe.
Zudem sei eine Erleichterung der Einbürgerung notwendig. Schon jetzt könnten sich nicht alle einbürgern lassen, die dies wollten. Wer arm sei, alleinerziehend oder pflegend tätig, scheitere oft an bürokratischen Hürden. Das Wahlrecht dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, forderte Bünger. Mit dem geänderten Wahlrecht würde man diese Defizite in der Mitbestimmung beheben.

Grüne unterstützen den Vorstoß

Zuspruch erhält die Linke von den Grünen. „Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, der Zeitung. Das Wahlrecht sei das Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie.
Es gebe allerdings ein „Demokratiedefizit“. Deutschland halte beim kommunalen Wahlrecht für dauerhaft ansässige Nicht-EU-Bürger an einem „vergleichsweise restriktiven und staatsbürgerzentrierten Modell“ fest. Demokratische Mitbestimmung sollte entsprechend „vor allem auf kommunaler Ebene“ geöffnet werden, forderte Polat.
Die Erleichterung bei der Einbürgerung sowie die gestiegenen Einbürgerungszahlen sehe sie als „Erfolg und Ausdruck einer modernen, selbstbestimmten Einwanderungsgesellschaft“. Während die Union vor allem über Begrenzung und Abschreckung spreche, gehe es in Wahrheit um eine grundlegende demokratische Frage, erklärte die Grünen-Politikerin. Wer dauerhaft Teil dieser Gesellschaft sei, müsse auch die Möglichkeit haben, in unserer Demokratie mitzubestimmen.

Union lehnt Forderung ab

Aus der Union kommt Widerspruch. „Dieser absurde Vorschlag zeigt, wie weit die Linkspartei von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entfernt ist: Laut unserer Verfassung wird der Deutsche Bundestag vom deutschen Volke gewählt, das ist Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt“, sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU).
Die deutsche Staatsbürgerschaft komme mit „Rechten und Pflichten“ und nicht mit bloßem Aufenthalt. „Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes `Herrschaft des Volkes` – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind“, so Krings.
Der Befund zu diesem Vorstoß sei ebenso klar wie alarmierend: Mit diesem Vorschlag verlasse die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes.

AfD spricht von „Schnapsidee“

Auch die AfD lehnt den Vorschlag ab. Sie bezeichnete ihn als „linkentypische Schnapsidee“.
Das Wahlrecht sei nicht beliebig an den Aufenthalt in einem Land gebunden, sondern Ausdruck der „Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk“ und der Staatsbürgerschaft, sagte Stephan Brandner, einer der Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, der „WELT“.
Wer über die politischen Geschicke Deutschlands mitentscheiden wolle, müsse deutscher Staatsbürger sein. Das sei gut und richtig so.
Eine Umsetzung im Sinne der Linken würde die Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit „massiv entwerten“, so Brandner. Demokratie basiere nicht allein auf Anwesenheit, sondern auf der Zugehörigkeit zu einem souveränen Staatsvolk mit gemeinsamen Rechten und Pflichten.
Wer Teil Deutschlands werden möchte, könne Staatsbürger werden. „Das Verramschen der Staatsbürgerschaft lehnen wir allerdings genauso ab wie eine beliebige Ausweitung des Wahlrechts.“ (dts/red)
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Deutsche Reallöhne wachsen weiter

Zum Jahresbeginn sind in Deutschland die Löhne erneut schneller gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich im ersten Quartal 2026 eine Steigerung der Reallöhne um 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
Hohe Lohnsteigerungen und eine moderate Inflation steigern die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Diese Entwicklung dauert seit drei Jahren kontinuierlich an, zuletzt war im ersten Quartal 2023 ein Reallohnverlust registriert worden.

Unter dem Strich Stagnation

Nach Einschätzung des Entgeltexperten Malte Lübker von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung könnte sich die Entwicklung im Zuge des Irankriegs wieder umkehren. Das sei besonders bitter, weil die Reallöhne schon in der ersten Hälfte der 2020er Jahre unter dem Strich stagniert hätten.
Für das Startquartal dieses Jahres registrierten die Statistiker eine Steigerung der Nominallöhne um 4,1 Prozent. Gleichzeitig stiegen die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent. Daraus ergibt sich die Reallohnsteigerung von 1,8 Prozent, die damit etwas niedriger ausfällt als im Vorquartal mit 1,9 Prozent.

Höherer Mindestlohn wirkt sich aus

Überdurchschnittliche Lohnsteigerungen gab es im Bergbau (+6,9 Prozent), bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+6,5 Prozent) und bei der Energieversorgung (+5,9 Prozent). Am Bau (+2,9 Prozent) und im Öffentlichen Dienst (+0,1 Prozent) fielen die Steigerungen unterdurchschnittlich aus.
Die Erhöhung des Stundenmindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn kommt vor allem Geringverdienern zugute.
Das unterste Fünftel der Vollzeitbeschäftigten verzeichnete ein Nominallohnwachstum von 7,0 Prozent, während das oberste Fünftel 3,5 Prozent mehr hatte.
Auszubildende legten um 6,8 Prozent zu – hauptsächlich wegen der Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 724 Euro im Januar. Geringfügig Beschäftigte verdienten 4,4 Prozent mehr. (dpa/red)
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Neue Heizregeln könnten Mietmarkt verkleinern

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte nach Einschätzung von Verbänden dazu führen, dass sich die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in Deutschland deutlich verringert.
Der Eigentümerverband Haus und Grund prognostiziert einen Rückgang auf dem Mietmarkt um bis zu drei Millionen Wohnungen, berichtet die „BILD“.

Kostenrisiken unkalkulierbar

Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Zeitung.
Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen.
„Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar“, sagte Warnecke. Man werde vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.

Sozialverband befürchtet steigende Mieten

Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, warnt vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Sie sehe die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten.
Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen und die Mieten weiter nach oben treiben. Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene, sagte Engelmeier der „BILD“.

Bauministerin: Heizungswahl ist flexibel

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen zurück. „Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft“, sagte ihr Sprecher der Zeitung. Im parlamentarischen Verfahren könnten sich noch Änderungen ergeben.
Der Gebäudesektor verpasst aktuell regelmäßig die CO2-Einsparziele im Bundes-Klimaschutzgesetz und der EU-Klimaschutzverordnung. Die Ampel-Regierung hatte daher das Gebäudeenergiegesetz reformiert und für den Einbau neuer Heizungen die Vorgabe aufgestellt, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also beispielsweise durch Wärmepumpen oder Solarthermie.

Neues altes Gesetz

CDU/CSU und SPD will diese Regel nun mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kippen. Stattdessen sollen neue Öl- und Gasheizungen mit einem steigenden Anteil an synthetischen Kraftstoffen und Biogas betrieben werden müssen.
Die Kosten für diese wahrscheinlich teure Beimischung, die steigenden Netzentgelte sowie für den ebenfalls steigenden CO2-Preis beim Heizen soll in diesen Fällen künftig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Fachleute erwarten allerdings, dass diese sogenannte „Biotreppe“ nicht ausreichen wird, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, sodass nach dem Lastenteilungsmechanismus der EU milliardenschwere Zahlungen auf die Steuerzahler zukommen. (dts/red)
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Staat zahlt immer mehr Sozialleistungen

Der deutsche Staat hat im Jahr 2025 mehr für Geldleistungen zur Absicherung sozialer Risiken ausgegeben als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen die monetären Sozialleistungen des Staates 2025 gegenüber 2024 um 5,9 Prozent oder 41,7 Milliarden Euro auf 751,2 Milliarden Euro.
Damit war der Anstieg im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt seit 1991 (+3,4 Prozent) weiter überdurchschnittlich.
Er fiel gleichzeitig geringer aus als in den beiden Jahren zuvor (2024: +7,4 Prozent; 2023: +6,9 Prozent). Da die Verbraucherpreise im Jahr 2025 deutlich schwächer stiegen (+2,2 Prozent), ergibt sich auch real ein Anstieg der monetären Sozialleistungen.

Monetäre Leistungen: Rente, Pensionen, Arbeitslosengeld, Berufsförderung

Die Ausgaben des Staates insgesamt wuchsen im Jahr 2025 mit +5,7 Prozent nur geringfügig schwächer als die monetären Sozialleistungen, sodass deren Anteil an den staatlichen Gesamtausgaben auf Vorjahresniveau bei 33,2 Prozent verharrte.
Bei den monetären Sozialleistungen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um Geldleistungen des Staates, die dazu dienen, soziale Risiken abzusichern.
Im Jahr 2025 entwickelten sich die einzelnen monetären Sozialleistungen unterschiedlich: So stiegen die Geldleistungen der Deutschen Rentenversicherung (+5,9 Prozent oder +23,2 Milliarden Euro auf 417,9 Milliarden Euro) sowie die öffentlichen Pensionen (+5,1 Prozent oder +4,6 Milliarden Euro auf 95,0 Milliarden Euro) spürbar an.
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit sorgte für hohe Zuwächse beim Arbeitslosengeld I (+19,1 Prozent oder +4,5 Milliarden Euro auf 28,2 Milliarden Euro) und bei den staatlichen Zuschüssen für die Berufsförderung (+19,4 Prozent oder +1,2 Milliarden Euro auf 7,2 Milliarden Euro).

Wohngeld, Krankengeld, Pflegegeld, Sozialhilfe, Bürgergeld

Erheblich mehr als im Vorjahr wurde auch für Wohngeld ausgegeben (+26,7 Prozent oder +1,1 Milliarden Euro auf 5,0 Milliarden Euro).
Beim Krankengeld war ein Plus von 5,0 Prozent (+1,1 Milliarden Euro auf 22,3 Milliarden Euro) zu verzeichnen, beim Pflegegeld eine Zunahme um 13,1 Prozent (+3,7 Milliarden Euro auf 31,9 Milliarden Euro) und bei der Sozialhilfe ein Anstieg um 7,8 Prozent (+3,2 Milliarden Euro auf 44,4 Milliarden Euro).
Dagegen war das Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld) leicht rückläufig (-1,5 Prozent oder -0,4 Milliarden Euro auf 29,4 Milliarden Euro).
Die Entwicklung der Sozialleistungen hängt nicht nur von deren gesetzlicher Ausweitung oder Kürzung ab, sondern auch von vielen anderen Faktoren. Dazu zählen etwa die Situation am Arbeitsmarkt, die Erwerbsbeteiligung, die Höhe der Inflationsrate oder die demografische Entwicklung der Bevölkerung einschließlich Zu- und Abwanderung. (dts/red)
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Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen mit einzubeziehen.
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „BILD“. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“
Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro.
Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen. (afp/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)