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Ver.di bestreikt vier ARD-Sender: NDR, WDR, SWR und BR

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des NDR sowie des WDR, SWR und BR zu Warnstreiks aufgerufen.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, laufen die Arbeitsniederlegungen im WDR und SWR bereits seit Mittwoch, im BR und NDR sind sie am Donnerstag gestartet. Grund sind die stockenden Tarifverhandlungen für die rund 37.000 Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim NDR findet um 12 Uhr eine Streikversammlung am Funkhaus in Hannover statt. Der Streik hat bereits erste Auswirkungen gezeigt: Im ARD-Morgenmagazin konnte nur eine Version der Tagesschau ohne Sprecherin im Bild gesendet werden.
Das für den Abend geplante Konzert der NDR-Radiophilharmonie ist nicht betroffen, da die Beschäftigten der Gebäude- und Veranstaltungstechnik ihren Warnstreik um 19 Uhr beenden.

Sieben Prozent mehr Lohn gefordert

Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber, die Senderleitungen von WDR, BR, SWR und NDR, haben eine Laufzeit von 35 Monaten mit jährlichen Steigerungen von ein bis zwei Prozent angeboten.
„Ein Angebot mag man das kaum nennen“, kritisierte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand. Die nächste Verhandlungsrunde für den NDR ist für den 26. Juni angesetzt. (dts/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)
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Verbraucherzentrale gewinnt gegen Milka: 90-Gramm-Tafel „relative Mogelpackung“

Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen. Die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe.

Verbraucherzentralen fordern Nachbesserung

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ (dts/red)