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18. Juni: Sprechchöre nach Rückführungsvotum | US-Iran-Abkommen | Linke will Gehalt deckeln

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Sprechchöre nach Rückführungsvotum

Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Sie schafft gemeinsame Regeln für Rückkehrentscheidungen und verschärft die Vorgaben für verpflichtende Abschiebungen. Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu gegenseitigen Sprechchören. Befürworter riefen „Schickt sie zurück“, Kritiker antworteten mit „Schämt euch“.

US-Iran-Abkommen

US-Präsident Donald Trump und der iranische Staatschef Massud Peseschkian haben das Rahmenabkommen zum Ende des Irankrieges unterzeichnet. Offene Fragen wie das Atomprogramm sollen binnen 60 Tagen verhandelt werden. Der Iran darf den Ölhandel wieder aufnehmen, während die Straße von Hormus offen bleibt und Sanktionen schrittweise gelockert werden.

Linke will Gehalt deckeln

Vor dem Parteitag der Linken in Potsdam eskaliert der Streit über einen verpflichtenden Gehaltsdeckel für Bundestagsabgeordnete. Mehr als ein Drittel der Fraktion stellt sich gegen die Parteiführung. Diese will Diäten auf Höhe des Durchschnittslohns begrenzen. Was darüber hinausgeht, sollen Abgeordnete in einen Sozialfonds, in politische Projekte oder die Parteiarbeit einzahlen.

Angriff auf Moskau

Die Ukraine hat heute Nacht den umfangreichsten Drohnenangriff auf Moskau seit Jahren gestartet. Mehrere Drohnen trafen die Erdölraffinerie und lösten einen Brand aus. Am Moskauer Flughafen wurden Starts und Landungen eingeschränkt. Laut dem russischen Verteidigungsministerium fing die Luftabwehr mindestens 500 Drohnen ab. Die Angriffe erfolgten wenige Stunden vor dem ASEAN-Treffen in Kasan.

USA überprüfen NATO-Partner

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hat eine sechsmonatige Überprüfung der US-Streitkräftestruktur und -Stationierungen in Europa angekündigt. Ziel sei es, die europäischen NATO-Partner wieder stärker in die Verantwortung für ihre Verteidigung zu nehmen. NATO-Verbündete, die ihre Ziele bei Verteidigungsausgaben nicht erfüllen, müssten mit Konsequenzen rechnen.
 
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Union und Arbeitgeber kritisieren Entwurf zur Arbeitszeitreform

Laut dem Entwurf, der AFP am Donnerstag, 18. Juni, vorlag, soll der Übergang von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden.

Zudem sind strengere Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Das Ministerium bezeichnete das Papier als „interne Arbeitsfassung“, die sich noch in der Hausabstimmung befinde.

Koalitionsvertrag vs. Entwurf

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen Betriebspartner diese Möglichkeit erhalten – allerdings nur, wenn die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Kritik aus Wirtschaft und Union

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und weitere Verbände (Handel, Handwerk, Baugewerbe, Familienunternehmer) monierten, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag, der keine tarifliche Bindung vorsehe.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU sprach von einem „Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag zulasten des Mittelstandes“. Unionspolitiker Marc Biadacz (CDU) erklärte, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.

Auch die geplante Pflicht zur täglichen elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit stieß auf scharfe Ablehnung. Arbeitgeberverbände kritisierten dies als „bürokratisch“ und als „Stechuhr“.

Stellungnahme der SPD

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf. Die Reform müsse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Die elektronische Zeiterfassung sei notwendig, um unbezahlte Überstunden zu verhindern. Tarifverträge seien der richtige Ort für den Interessenausgleich.

Weitere Regelung

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden und öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden öffnen dürfen. (afp/red)

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Verabschiedung der Gesundheitsreform verschoben

Pantazis begründete die Verzögerung mit weiterem Beratungsbedarf. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung“, erklärte er.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auswerten und in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das gemeinsame Ziel bleibe ein Abschluss noch vor der Sommerpause.

Kritik an dem Vorhaben

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) waren bereits bei der ersten Lesung im Bundestag vor einer Woche auf breiten Widerstand gestoßen. Oppositionspolitiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam. Auch die Bundesländer äußerten im Bundesrat massive Kritik.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen vor.
Ziel ist die Stabilisierung der zuletzt stark gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge. (afp/red)
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Unionsfraktion kritisiert Pläne des Arbeitsministeriums zur Arbeitszeitflexibilisierung

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), erklärte am 18. Juni gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Flexibilisierung müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von einer Tarifbindung.
Eine Bindung an Tarifverträge lehnt die Union ab. „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen“, sagte Biadacz.

Kritik an Arbeitszeiterfassung

Biadacz lehnte auch Überlegungen des Ministeriums zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung ab. Die Erfassung müsse unbürokratisch möglich sein. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben weiterhin möglich bleiben.

Interne Arbeitsfassung

Ein Sprecher der Unionsfraktion wies darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf handelt. Das Bundesarbeitsministerium hatte sie als „interne Arbeitsfassung“ bezeichnet. (afp/red)
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Einigungsdruck bei Gesundheits-Sparpaket und viel Skepsis

Beim umkämpften Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge steigt der Einigungsdruck in der schwarz-roten Koalition.
Im Bundestag steht Anfang nächster Woche eine Mammut-Anhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen an, und dafür bringen sich Verbände und Patientenvertreter noch mit Forderungen und Warnungen in Stellung.
Das Gesetz könnte dann nach vorläufiger Planung Ende kommender Woche zur Verabschiedung ins Parlament kommen. Vor der heißen Phase treffen die Pläne in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf viel Skepsis – einzelne Maßnahmen werden aber unterstützt.
Das zentrale Ziel von Ministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.

Lasten gerecht verteilt?

Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden.
Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach 10 Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche kommen.
Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Größere Milliardenlücke 2027

Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands zur Anhörung am Montag.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.

Beitragszahler schon in „Vorleistung“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt noch weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild.
Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend.
Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.

Breites Nein zu höheren Zuzahlungen

Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen laut Umfrage die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent.
Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab. (dpa/red)
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Linke streitet über Gehaltsdeckel: Fraktion rebelliert gegen Parteivorstand


In Kürze:

  • 21 Bundestagsabgeordnete der Linken stellen sich gegen einen verpflichtenden Gehaltsdeckel.
  • Die Parteiführung will Diäten auf Höhe des Durchschnittslohns begrenzen.
  • Kritiker sprechen von Misstrauen gegenüber den Mandatsträgern.
  • Befürworter sehen darin ein Signal für Glaubwürdigkeit und Bodenständigkeit.

 
In den Umfragen steht die Linkspartei kurz vor ihrem Bundesparteitag in Potsdam bei über 10 Prozent. Einzelne Institute sehen sie sogar auf Tuchfühlung mit der SPD. Dazu kommt ein deutliches Plus bei der Mitgliederzahl. Dennoch ist auf dem Parteitag, der am Freitag, 19. Juni, beginnt, keine Harmonie zu erwarten.
Grund dafür ist die anhaltende Debatte über den sogenannten Gehaltsdeckel, den der Parteivorstand den Abgeordneten verordnen möchte.

Reichinnek warnt vor „Jobcenter-Befragungen“ bei Gehaltsdeckel

Die Debatte droht an Schärfe zu gewinnen, nachdem mehr als ein Drittel der Mitglieder der Bundestagsfraktion nun mit einem Brandbrief gegen dieses Ansinnen ankämpft.
Die Abgeordneten fühlen sich bevormundet und nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden. Vor allem die Fraktionsspitze aus Heidi Reichinnek und Sören Pellmann läuft gegen einen verordneten Gehaltsdeckel Sturm.
Was in Fraktionssitzungen an Offenbarungsforderungen an sie herangetragen worden sei, „wirkte wie eine Befragung vom Jobcenter“, so die beiden politischen Schwergewichte der Linkspartei. Nicht weniger als 21 ihrer 62 Fraktionskollegen sehen das genauso. Sie fordern, den entsprechenden Tagesordnungspunkt auf dem Parteitag abzusetzen.
Außerdem verlangen sie, in den Willensbildungsprozess miteinbezogen zu werden, und fragen: „Was wäre denn so schlimm daran, uns als Betroffene zu beteiligen, so wie wir als Partei es für jede landläufige Tarifverhandlung fordern würden?“
Bevor es zu einer Beschlussfassung komme, solle es einen geordneten innerparteilichen Diskussionsprozess geben, heißt es weiter. Man verlange einen „Umgang auf Augenhöhe“. Schließlich seien „nicht wir das Problem, sondern die kapitalistischen Verhältnisse, unter denen die Menschen leiden“.
In dem Schreiben geben die Unterzeichner ihrem Unmut darüber Ausdruck, dass die Parteispitze den gewählten Abgeordneten anscheinend misstraue.

Befürworter fordern 2,5 Millionen für Partei und Sozialfonds

Der Gehaltsdeckel für Bundestagsabgeordnete ist ein Projekt des derzeitigen Sprecherduos aus Ines Schwerdtner und Jan van Aken. Beide begrenzen eigenen Angaben zufolge bereits jetzt ihre Bezüge auf monatlich rund 2.850 Euro netto.
Dies entspricht dem Durchschnittslohn in Deutschland. Die vom Sprecherduo gepflegte Praxis soll nach deren Dafürhalten künftig für alle Abgeordneten der Linkspartei verpflichtend werden.
Was über den deutschen Durchschnittslohn hinausgeht, sollen Mandatsträger demnach in einen Sozialfonds, in politische Projekte oder die Parteiarbeit einzahlen.
Bislang gibt es lediglich eine verbindliche Mandatsträgerabgabe von 15 Prozent der Bezüge an die Partei. Derzeit ist von einem monatlichen Abgeordnetenbezug von 11.833 Euro brutto sowie einer steuerfreien Kostenpauschale von 5.467 Euro auszugehen.
Nach Berücksichtigung der Mandatsträgerabgabe an die Partei verbleibt nach dem Konzept der Befürworter ein Referenzwert von etwa 5.370 Euro brutto. Daneben kursieren weitere Rechenmodelle, die sich in der Grundtendenz jedoch ähneln.
Je nach Modell dürften die Gewählten noch zwischen etwa 3.200 und 3.600 Euro netto für sich behalten. Der Rest soll der Partei oder einem Sozialfonds jährlich zwischen etwa 2 und 2,5 Millionen Euro einbringen.

Gehaltsdeckel als Frage der Glaubwürdigkeit?

Die Parteiführung und die Befürworter des Vorstoßes an der Parteibasis unterstützen den Gehaltsdeckel, da sie darin einen potenziellen Glaubwürdigkeitsbonus für die Linkspartei sehen. Sie kritisieren, dass die Wahl in ein überregionales Parlament die Gewählten „automatisch in die Oberschicht befördert“. Dies sei „der demokratischen Kultur abträglich“.
Hohe Einkommen würden die Abgeordneten von ihren Wählern entfremden und sie von der Lebensrealität der arbeitenden Bevölkerung entfernen, so die Befürworter des Gehaltsdeckels. Der designierte Nachfolger von Jan van Aken, Luigi Pantisano, befürwortet diesen ebenfalls und schlägt vor: „Die Gelder der Abgeordneten sollen in einen Sozialfonds fließen, auf den alle Orts- und Kreisverbände Zugriff haben.“
Mittlerweile haben auch fast 2.500 Mitglieder und Sympathisanten der Linken einen Aufruf zugunsten des Gehaltsdeckels unterschrieben. Sie vertreten die Ansicht, dass nicht das Charisma einzelner Politiker, sondern die kollektive Parteiarbeit der Linken die Aufholjagd vor der Bundestagswahl gesichert habe. Sie sagen: „Die Linke wurde von uns allen gerettet, und zwar neben Beruf, Familie oder Studium und ohne jegliche öffentliche Aufmerksamkeit.“
Auch deshalb sei ein Gehaltsdeckel erforderlich, um die Glaubwürdigkeit der Partei zu wahren.

Ramelow gegen Einmischung der Partei in Entscheidungen der MdBs

Gegner der geplanten Vorgabe wie der frühere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow verweisen auf das freie Mandat. Zudem sei es problematisch, wenn die Partei sich in die persönliche Einkommensgestaltung ihrer Abgeordneten einmische. Zudem würden Abgeordnete bereits freiwillig einen erheblichen Teil ihres Einkommens spenden – allerdings nicht jeder gleich viel.
Sein Kollege Pascal Meiser hält die Debatte für unangemessen in einer Partei, die sonst für hohe Löhne und gegen Lohnverzicht eintrete. Er wirft die Frage auf: „Wollen wir wirklich die Botschaft ausstrahlen, wer mehr als 2.850 Euro verdient, sei abgehoben? Gerade als Partei, die für gute Tarifgehälter streitet?“
Die frühere Parteichefin Janine Wissler plädiert für mehr Transparenz statt einer starren Regelung. Zudem solle man sich beim Umgang mit den Gehältern eher an Tarifverträgen als am Durchschnittslohn orientieren.

Rechtliche Verbindlichkeit auf tönernen Füßen

Selbst wenn der Parteitag den Gehaltsdeckel beschließen sollte, ließe sich dieser gegenüber einzelnen Abgeordneten nicht gerichtlich durchsetzen. Bei den Abgeordnetenbezügen handelt es sich um gesetzlich geregelte Zuwendungen, deren Annahme zugunsten des Staatshaushalts die Begünstigten nicht verweigern können.
In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hieß es erst jüngst, dass freiwillige Begrenzungen der eigenen Bezüge grundsätzlich möglich seien, jedoch müsse die finanzielle Unabhängigkeit der Mandatsträger gewahrt bleiben.
Zwar kann eine Partei Deckelungsregelungen zur Abgeordnetenentschädigung beschließen, diese müssen jedoch mit der Rolle und den Aufgaben vereinbar sein, die Verfassung und Abgeordnetengesetz den gewählten Vertretern zuweisen.
Insbesondere muss ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben. Die einzige Sanktionsmöglichkeit einer Partei gegenüber Abgeordneten, die entsprechende Regeln missachten, besteht darin, sie nicht erneut zur Wahl zu nominieren.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Verdi will am 19. Juni IKEA-Filialen bestreiken

Die Gewerkschaft Ver.di ruft in den laufenden Tarifverhandlungen im Handel erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf. Im Zentrum der Aktionen am 19. Juni steht die Möbelhauskette IKEA.
„In mehr als der Hälfte der IKEA-Einrichtungshäuser in Deutschland werden Beschäftigte in den Arbeitskampf treten“, teilte Ver.di mit. Beschäftigte anderer Handelsunternehmen beteiligen sich nach Angaben einer Sprecherin ebenfalls am Warnstreik.
Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer sagte: „Im Handel werden täglich Milliardenumsätze gemacht, aber bei den Beschäftigten kommt so gut wie nichts davon an – gerade auch bei IKEA.“
Das Unternehmen stehe wirtschaftlich gut da und plane dennoch einen Personalabbau. Statt faire Löhne zu zahlen, werde ein radikaler Sparkurs gefahren. Mitte Mai und Anfang Juni hatte die Gewerkschaft bereits zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen.

Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel waren im April in den ersten Landesbezirken gestartet. In einigen Bundesländern hatte die Arbeitgeberseite zuletzt Tarifangebote vorgelegt, die Ver.di jedoch zurückwies.
IKEA spielt in der aktuellen Tarifrunde auf der Arbeitgeberseite nach Angaben der Gewerkschaft eine einflussreiche Rolle. Das Unternehmen sei an Arbeitgeberkommissionen beteiligt und stelle im Saarland die Verhandlungsführung, so Zimmer.
Die Gewerkschaft fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben zuletzt in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Einzelhandel ab November eine Erhöhung um zwei Prozent angeboten und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent – bei einer Laufzeit von zwei Jahren.
Im Handel arbeiten laut Ver.di hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorangegangenen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin. (dpa/red)
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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der „Spiegel“ berichtet.
Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines der wichtigsten Vorhaben des Wirtschaftsministeriums dieser Legislaturperiode. Es soll das „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Widerspricht das Gesetz dem „Klimabeschluss“?

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen – und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern.
In ihrem „Klimabeschluss“ vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen.
Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.

Europarecht wirkt sich auch aus

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen.
Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf „Spiegel“-Nachfrage unbeantwortet. (dts/red)
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Härter, trinkfester, ostdeutsch? Ostbeauftragte warnt vor neuen Stereotypen

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), warnt vor neuen ostdeutschen Stereotypen bei jungen Menschen und fordert mehr Zuwanderung und eine Reform der Steuern für Vermögende.
„Gefördert durch entsprechende Inhalte in sozialen Medien entstehen neue Stereotypen des Ostdeutschseins“, sagte Kaiser dem Tagesspiegel-Newsletter „Im Osten“.

Ossis sagen über sich: „Nicht so verweichlicht“ wie die Westdeutschen

Zuletzt habe sie bei einer Veranstaltung junge Leute gefragt, was für sie ostdeutsch sei. Einige hätten geantwortet: „Wir sind härter als die Westdeutschen, wir können mehr trinken und sind nicht so verweichlicht.“
Es habe sie nachdenklich gemacht, dass sich ostdeutsche Identität für manche junge Menschen über Vorstellungen von besonderer Härte und Widerstandsfähigkeit ausdrücke.
Hier würden auch Erfahrungen von Eltern und Großeltern nachwirken, deren Lebenswelten nach der Einheit tiefgreifend erschüttert worden seien. „Die Identifikation mit dem Osten hat erst nach der Wiedervereinigung zugenommen“, sagte Kaiser.

Elisabeth Kaiser (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Für mehr Zuwanderung

Für bessere Zukunftsperspektiven in Ostdeutschland forderte Kaiser mehr Zuwanderung und eine Reform der Steuern für Vermögende. „Genauso wichtig, wie junge Menschen hier zu halten, ist es, offen zu sein für neue Menschen“, sagte Kaiser an die Adresse der Ostdeutschen.
Internationale Firmen würden sich nur ansiedeln, wenn auch Fachkräfte aus dem Ausland willkommen seien. Sie habe etwa von ausländischen Ärzten aus dem Klinikum Gera gehört, dass sie auf der Straße diskriminiert worden seien, nachdem sie gerade einen Einheimischen operiert hätten.
„Wir müssen die Menschen nicht nur als Arbeitskraft willkommen heißen, sondern auch als Nachbarn und Mitbürger im Verein. Das gilt für alle Menschen.“

Agenda 2010 wirkt nach

Die SPD-Politikerin, die als Staatsministerin im Bundesfinanzministerium angesiedelt ist, forderte darüber hinaus eine Steuerreform. „Reformen dürfen nicht darin bestehen, einfach den Sozialstaat zu kürzen und alle möglichen Dinge zu deregulieren. So werden wir keinen Wirtschaftsaufschwung erleben“, sagte Kaiser dem Tagesspiegel-Newsletter.
Die Agenda 2010 hätte gerade im Osten hohe gesellschaftliche Kosten verursacht. „Es wurden zwar Arbeitsplätze geschaffen, aber vor allem im Niedriglohnbereich. Wir haben viele Menschen über Jahre in Minijobs gelassen. Das Versprechen der Einheit, eine Wohlstandsgesellschaft für alle zu schaffen, galt für diese Menschen nicht.“
Kaiser bewertete es deshalb als „wichtig und richtig, dass wir über Reichensteuer, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer reden“.
Wenn Menschen trotz Arbeit Angst haben müssten, dass ihre Altersvorsorge nicht ausreiche oder die Pflegekosten unbezahlbar würden, „dann müssen auch die Vermögenden einen größeren Teil beitragen“. (dts/red)
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Neue Waffen: Pistorius kündigt 400 Millionen Dollar für Ukraine an

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat der Ukraine weitere Unterstützung für ihren Verteidigungskampf gegen Russland zugesagt.
Deutschland werde sich über den Purl-Mechanismus mit 200 Millionen Dollar (rund 174 Millionen Euro) an einem neuen US-Waffenpaket für Kiew beteiligen, sagte Pistorius am Rande eines Treffens mit NATO-Kollegen in Brüssel am Donnerstag.
Zusätzlich werde Berlin weitere 200 Millionen Dollar zur Beschaffung von speziellen Lenkflugkörpern für die Luftabwehrsysteme vom Typ Patriot beisteuern.

Berlin beteiligte sich bereits an drei Waffenpaketen

Die NATO-Länder und ihre Verbündeten können über den sogenannten Purl-Mechanismus Waffenpakete im Wert von jeweils 500 Millionen Dollar für die Ukraine in den USA kaufen. Deutschland hatte sich in der Vergangenheit bereits am Kauf von drei Paketen beteiligt.
Auch andere Länder kündigten weitere Waffenkäufe für die Ukraine an, darunter Schweden, Kanada, Norwegen und die Niederlande.
Pistorius sagte, Deutschland gehe mit den neuen Militärhilfen voran. „Wir wollen auf diesem Weg weitere Unterstützer im Kreis der Ukraine Defense Contact Group ermutigen, sich ebenfalls an der Finanzierung für PAC-3-Lenkflugkörper zu beteiligen“, betonte er.

Auch Großbritannien beteiligt

Die sogenannte Ukraine-Kontaktgruppe (UDCG) unter Leitung Großbritanniens und Deutschlands wollte am Nachmittag zusammenkommen. Zu dem Treffen wird der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erwartet.
Die UDCG war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine erstmals im April 2022 auf Einladung der USA auf deren Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein zusammengekommen.
Seitdem trägt das Format als Koordinierungsstelle für die Ukrainehilfen maßgeblich zur Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland bei. Dabei beteiligen sich auch Länder außerhalb der NATO. (afp/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
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Ver.di bestreikt vier ARD-Sender: NDR, WDR, SWR und BR

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des NDR sowie des WDR, SWR und BR zu Warnstreiks aufgerufen.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, laufen die Arbeitsniederlegungen im WDR und SWR bereits seit Mittwoch, im BR und NDR sind sie am Donnerstag gestartet. Grund sind die stockenden Tarifverhandlungen für die rund 37.000 Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim NDR findet um 12 Uhr eine Streikversammlung am Funkhaus in Hannover statt. Der Streik hat bereits erste Auswirkungen gezeigt: Im ARD-Morgenmagazin konnte nur eine Version der Tagesschau ohne Sprecherin im Bild gesendet werden.
Das für den Abend geplante Konzert der NDR-Radiophilharmonie ist nicht betroffen, da die Beschäftigten der Gebäude- und Veranstaltungstechnik ihren Warnstreik um 19 Uhr beenden.

Sieben Prozent mehr Lohn gefordert

Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber, die Senderleitungen von WDR, BR, SWR und NDR, haben eine Laufzeit von 35 Monaten mit jährlichen Steigerungen von ein bis zwei Prozent angeboten.
„Ein Angebot mag man das kaum nennen“, kritisierte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand. Die nächste Verhandlungsrunde für den NDR ist für den 26. Juni angesetzt. (dts/red)
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Wadephul erwägt Kürzungen bei UN-Engagement

Nach der Schlappe bei der Wahl für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwägt Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) Kürzungen bei deutschen Zahlungen an die UNO.
„Es kann nicht sein, dass wir einer der größten Beitragszahler sind und bei manchen Entscheidungen, auch im personellen Bereich, nicht berücksichtigt werden“, sagte Wadephul der „Rheinischen Post“.
Der Bundestag werde sich nun im Zuge der Haushaltsaufstellung „einzelne Engagements genauer anschauen“. Für humanitäre Hilfe wünsche er sich aber mehr deutsche Mittel.

Wadephul fordert mehr Respekt

„Die Vereinten Nationen müssen schon davon ausgehen, dass wir unsere Position in Zukunft etwas deutlicher markieren“, sagte Wadephul. „Wir wollen gehört werden. Deutschland hat Interessen. Und Deutschland möchte auch respektiert werden.“ Das sei „keine Forderung nach einer Dominanz“, fügte er hinzu.
Deutschland hatte vor zwei Wochen in New York für einen der zwei freiwerdenden nicht-ständigen Sitze für westeuropäische Länder im UN-Sicherheitsrat für 2027 und 2028 kandidiert – und war unterlegen.
Bei der geheimen Abstimmung in der UN-Vollversammlung holte Portugal 134 Stimmen, auf Österreich entfielen 131 Stimmen. Deutschland landete mit nur 104 Stimmen abgeschlagen auf dem dritten Platz und ging damit leer aus.

Rund 960 Millionen Euro

Mit Blick auf Einschnitte bei der humanitären Hilfe im Bundeshaushalt sagte Wadephul nun der „Rheinischen Post“: „Die Notwendigkeit, unser humanitäres Engagement in Zukunft eher noch zu verstärken, springt uns doch aus jeder zweiten Nachrichtenmeldung an.“
Darüber wolle er „noch einmal im Kabinett und danach mit dem Parlament diskutieren“, sagte der Minister.
Dies sei „auch in unserem eigenen Interesse“, betonte Wadephul. „Jeder weiß, dass die große Flüchtlingswelle 2015 im Wesentlichen humanitäre Gründe hatte. Und so weit sollten wir es nicht wieder kommen lassen.“
Im aktuellen Bundeshaushalt sind für den Bereich „Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich“ rund 961 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind rund 84 Millionen Euro weniger als im Haushalt für das Vorgängerjahr 2025. (afp/red)
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Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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Bahnstrecke Hannover-Berlin: Lange Umwege ab Oktober

Pendler müssen sich ab Oktober auf bis zu 80 Minuten längere Fahrzeiten im Fernverkehr zwischen Berlin und Hannover einstellen. Grund ist die Generalsanierung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Lehrte bei Hannover, die von Oktober 2026 bis Dezember 2027 dauern wird.
Aktuell brauchen die ICE-Züge von Berlin nach Hannover (Hauptbahnhof bis Hauptbahnhof) planmäßig rund 100 Minuten. Betroffen sind auch Fahrgäste, die zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen unterwegs sind.
Wie die Deutsche Bahn mitteilte, wird der Abschnitt zwischen Berlin-Spandau und Fallersleben (bei Wolfsburg) von Oktober bis Dezember 2026 und erneut im gleichen Zeitraum 2027 komplett gesperrt.
In diesen Zeiträumen fahren der Bahn zufolge die Fernzüge zwischen Hannover und Berlin eine Umleitung. Sie halten abwechselnd in Braunschweig und Magdeburg.

Unterschiedliche Bauabschnitte, unterschiedliche Auswirkungen

„Die Fahrzeit zwischen Hannover und Berlin verlängert sich um 60 bis 80 Minuten“, hieß es in der Mitteilung des bundeseigenen Konzerns. Die Züge zwischen Amsterdam und Berlin werden demnach über Hamburg umgeleitet, was zu einer etwa 70 Minuten längeren Fahrzeit führt.
Zwischen diesen beiden Bauphasen gibt es unter anderem von Februar bis Juli 2027 eine Totalsperrung zwischen Lehrte und Fallersleben. Zwischen Dezember 2026 und Oktober 2027 rollen die Fernzüge in Richtung Hannover über Wolfsburg. In Richtung Berlin fahren sie weiterhin die Umleitung über Magdeburg.

Fahrpläne ab Ende Juni abrufbar

„Nahverkehrszüge werden, wo immer es möglich ist, bis dicht an den gesperrten Streckenabschnitt geführt, sodass den Fahrgästen möglichst die gewohnten Verbindungen auf der Schiene bestehen bleiben“, teilte die Bahn mit. Wo keine Regionalzüge fahren können, werde ein Ersatzverkehr mit purpurfarbenen Bussen eingesetzt.
Ab Ende Juni können Fahrgäste der Bahn zufolge die Fahrpläne für die erste Bauphase, die bis 12. Dezember 2026 andauern soll, im DB Navigator oder den Apps der Verkehrsverbünde einsehen.

Zweitlängste Generalsanierung

Nach Hamburg-Berlin ist die Strecke mit 221 Kilometern die zweitlängste Achse, auf der umfangreiche Bauarbeiten stattfinden sollen, wie die Bahn mitteilte. Auf der Strecke fahren demnach täglich mehr als 400 Züge des Nah- und Fernverkehrs und etwa 90 Güterzüge.
Während der Sanierung sollen unter anderem mehr als 175 Weichen, 260 Kilometer Gleise sowie 13 Kilometer Lärmschutzwände erneuert werden. Entlang der Strecke sollen zudem 25 Bahnhöfe modernisiert und teilweise barrierefrei ausgebaut werden.
Um pünktlicher und zuverlässiger zu werden, modernisiert die Bahn derzeit nach und nach stark befahrene Schienenkorridore. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen rund 40 Strecken grundlegend saniert werden.
Das Konzept der Generalsanierungen mit längeren Sperrungen gilt angesichts des schlechten Zustands der Schieneninfrastruktur als alternativlos. Im Vergleich zu Bauarbeiten während des laufenden Betriebs können so deutlich umfangreichere Modernisierungen umgesetzt werden. (dpa/red)
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Bericht: Klingbeil plant Steuervereinfachungen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einem Bericht zufolge neben einer Reform der Einkommensteuer auch umfangreiche Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Im Finanzministerium werde derzeit an entsprechenden Maßnahmen gearbeitet, berichtete das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 17. Juni, unter Berufung auf Regierungskreise. Die Vereinfachungen könnten demnach Teil des Reformpakets werden, das Union und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli schnüren wollen.
Ziel ist des Vorhabens sei es, sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Auch verschiedene Länderfinanzminister von Union und SPD hätten gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, die in das Paket mit einfließen könnten.
Das Bundesfinanzministerium wie auch die Länder griffen bei ihren Initiativen auf die Vorarbeit zweier Kommissionen zurück, die im Sommer 2024 ihre Empfehlungen an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) übergeben hatten, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete.
Die Ideen des Bundesfinanzministeriums und der Länder würden sich an den Empfehlungen der Kommissionen orientieren.
Dazu gehöre etwa eine neue Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer, meldete die Zeitung. In ihr könnten die Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale sowie die Pendlerpauschale gebündelt werden. Steuererklärungen sollten so einfacher oder sogar überflüssig werden. (afp/red)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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„Doppelte Entwertung“: Warum Wohnungseigentümer ihre Altersvorsorge plötzlich infrage stellen


In Kürze:

  • Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in privater Hand.
  • Viele Eigentümer betrachten vermietete Wohnungen als Baustein ihrer Altersvorsorge.
  • Diskussionen über Mietpreisdeckel, energetische Auflagen und neue gesetzliche Vorgaben sorgen bei Vermietern für Verunsicherung.

 

Als Claudia K. Anfang der 2010er-Jahre ihre erste Eigentumswohnung in Berlin kaufte, sah sie darin in erster Linie eines: Altersvorsorge. Die Berliner Unternehmerin vertraute auf Betongold statt auf Aktien oder Versicherungsprodukte. „Eine Wohnung ist etwas Reales. Kein Finanzprodukt, das morgen verschwinden kann“, so sah sie es damals. Aus einer Wohnung wurden zwei, später vier. Die Kredite wurden bedient, die Mieteinnahmen stiegen langsam. Claudia K. sah sich nicht als Immobilieninvestorin, sondern als jemand, der für das Alter vorsorgt.

Säule des deutschen Mietwohnungsmarktes

Damit ist Claudia K. eine von vielen. Der deutsche Mietwohnungsmarkt wird bis heute maßgeblich von kleinen privaten Eigentümern getragen, auch wenn in der öffentlichen Debatte häufig von großen Wohnungskonzernen die Rede ist. 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands werden laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) von privaten Kleinvermietern angeboten.
Die Gruppe ist dabei deutlich kleinteiliger als die öffentliche Diskussion vermuten lässt. Laut einem aktuellen Gutachten der DI Deutschland.Immobilien AG in Zusammenarbeit mit dem IW besitzen 58 Prozent der 1.002 befragten privaten Vermieter nur eine einzige Mietwohnung.
Die Vermietung erfolgt dabei überwiegend langfristig und stellt für viele Eigentümer eher eine ergänzende Einkommensquelle dar. Bei mehr als der Hälfte der Befragten machen die Mieteinnahmen nur einen „geringen oder sogar vernachlässigbaren Anteil am Gesamteinkommen“ aus.
Viele dieser Eigentümer haben die Objekte geerbt oder über Jahrzehnte finanziert. Eigentümer wie Claudia K. wollen mit Immobilien für ihre Rente vorsorgen. So hat sie in Handarbeit mit ihrem inzwischen 75-jährigen Vater Wohnung für Wohnung vermietungsfähig renoviert.
Das verbreitete Bild des professionellen Immobilienunternehmers trifft daher auf einen großen Teil der privaten Vermieter nur eingeschränkt zu.

Eine „doppelte Entwertung“ der Altersvorsorge

Heute, fünfzehn Jahre später, blickt sie mit deutlich mehr Unsicherheit auf ihre Vermögensplanung. Die Diskussionen um Mietpreisregulierungen, energetische Sanierungspflichten, steigende Grundsteuern und immer neue gesetzliche Anforderungen haben bei vielen privaten Vermietern wie ihr das Gefühl hervorgerufen, dass sich die Spielregeln grundlegend verändert haben.

Für Claudia K. ist die Entwicklung nicht nur eine politische Debatte, sondern eine persönliche Enttäuschung. Jahrzehntelang glaubte sie, mit ihren Wohnungen verantwortungsvoll für das Alter vorzusorgen. Nach ihrem BWL-Abschluss hatte sie sich selbstständig gemacht und führt seitdem ihre eigene Marketing-Agentur.

Nach den Erfahrungen der Finanzkrisen und angesichts der begrenzten Einlagensicherung bei Banken von 100.000 Euro erschien ihr Wohneigentum sicherer als viele andere Anlageformen. Außerdem ging sie davon aus, dass Mieten langfristig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation wachsen würden. Heute sieht sie diese Rechnung kritisch.

„Ich habe das Gefühl, dass mein Einkommen aus den Wohnungen als auch deren Wert durch politische Entscheidungen sinken.“ Für sie eine „doppelte Entwertung“ ihrer Altersvorsorge.

Sichtbar wurde es für Claudia K. „mit den Linken im Senat“ und mit dem Mietendeckel, der Anfang 2020 vom Land Berlin beschlossen wurde. Damals hatte sie eine Mieterin, die sich darauf berief und die Miete kürzte. „Da kam ein Betrag heraus, der nicht einmal die Kreditrate deckte.“

Tatsächlich wurde der Berliner Mietendeckel 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Richter entschieden, dass dem Land Berlin für eine solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

Für Eigentümer wie Claudia K. blieb jedoch weniger die juristische Bewertung in Erinnerung als die Erfahrung, wie schnell politische Eingriffe bestehende Kalkulationen verändern können.

Eine andere Mieterin hat inzwischen angekündigt, die Miete auf Basis der 2019 eingeführten Mietpreisbremse zu kürzen. Sie will 450 Euro statt bisher 850 Euro Nettokaltmiete bezahlen, was im Vergleich zu anderen Mieten im Ortsteil Schöneberg durchaus im üblichen Rahmen liegt. Claudia K. soll rückwirkend auf drei Jahre Mietdauer 12.000 Euro zurückzahlen, sonst gehe der Fall vor Gericht.

„Da habe ich verstanden, wie schnell politische Entscheidungen eine jahrzehntelange Planung auf den Kopf stellen können.“

Zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen

Die politische Logik hinter Mietpreisbremsen und ähnlichen Regulierungen ist vergleichsweise klar: Wohnen gilt als Grundbedürfnis. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden.

Tatsächlich sehen Mieterverbände die Lage vielfach anders als Eigentümer. Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass die Wohnkosten für viele Haushalte inzwischen zur größten finanziellen Belastung geworden sind. Nach Angaben der Interessensvertretung gelten rund 6,6 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland als mit Wohnkosten überlastet. Rund 3,2 Millionen Haushalte wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete und Heizkosten auf.

Ökonomen sind allerdings uneinig darüber, wie wirksam solche Instrumente wie Mietpreisbremsen langfristig sind. Während Mieterverbände sie als notwendiges Schutzinstrument betrachten, warnen zahlreiche Wirtschaftsforscher vor unerwünschten Nebenwirkungen.

Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, argumentiert, dass Mietpreisbremsen zwar kurzfristig einzelne Mieter entlasten können, langfristig aber den Neubau bremsen und die Wohnungsknappheit verschärfen könnten. Wenn Investitionen unattraktiver werden, sinke die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen. Die entscheidende Frage lautet daher: Schützt Regulierung den Wohnungsmarkt oder verschärft sie langfristig seine Probleme?

Veränderte Rahmenbedingungen

Was Claudia K. besonders beschäftigt, ist weniger eine einzelne Maßnahme als die Richtung insgesamt. Mietpreisbremse, Mietspiegelregelungen, Rückforderungsansprüche, Diskussionen über Eigenbedarf, Einschränkungen bei möbliertem Wohnen und energetische Auflagen – für sie ergibt sich daraus das Bild einer immer stärkeren Regulierung.

„Man hat oft das Gefühl, dass einem das Recht abgesprochen wird, mit dem eigenen Kapital überhaupt noch profitabel wirtschaften zu dürfen“, sagt sie. Der Vorwurf trifft sie persönlich. Denn sie sieht sich nicht als Spekulantin oder Großinvestorin, sondern als Selbstständige, die versucht hat, Verantwortung für ihre eigene Altersvorsorge zu übernehmen.

Besonders schmerzt sie die öffentliche Wahrnehmung. „Man wird schnell als unsozialer Kapitalist dargestellt, der nur Profit machen will.“ Dabei habe sie sich selbst nie so gesehen. Privat spendet sie regelmäßig für Obdachlose, den Tierschutz und hat drei Patenkinder im Ausland.

Die Vorstellung, Vermieter seien die Ursache der Wohnungsnot, hält sie für falsch. Man werde hier zum Sündenbock für etwas gemacht, das der Staat verursacht habe. „Vermieter werden für Fehlentwicklungen in der Migrations- und Investitionspolitik verantwortlich gemacht und für hausgemachte Probleme wie Wohnungsnot, lange Genehmigungsverfahren, Wohnungsbedarf und explodierte Kosten für Bau.“ Für die Ergebnisse der aktuellen Politik sollen private Personen aufkommen.

Tatsächlich haben sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben steigenden Zinsen haben sich auch die Baukosten massiv erhöht. Dazu kommen ein Fachkräftemangel, hohe Grundstückspreise und eine schwache Konjunktur.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Wohnungsbauleistungen seit 2020 zeitweise zweistellig. Wohnungsökonomen und Branchenverbände sehen darin einen wesentlichen Grund für den Einbruch beim Wohnungsneubau.

„Trotzdem werden private Eigentümer oft behandelt, als wären sie die Schuldigen.“ Dabei sei der Staat selbst der Preistreiber für die Mieten, unter anderem auch durch hohe Energiepreise und die damit verbundenen, steigenden Nebenkosten, die zum Teil nicht einmal umlagefähig sind.

Streit um die Kosten der Energiewende

Besonders deutlich wird der Konflikt bei den Kosten der energetischen Modernisierung. Eigentümerverbände wie Haus & Grund warnen davor, dass private Kleinvermieter zunehmend zwischen politischen Vorgaben und wirtschaftlicher Realität aufgerieben werden.

Gerade ältere Eigentümer mit wenigen Wohnungen verfügten häufig nicht über die finanziellen Reserven, um umfangreiche Modernisierungen oder Heizungstausche problemlos zu stemmen. Der Eigentümerverband verweist darauf, dass rund zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Vermietern bereitgestellt werden. Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke warnt deshalb davor, dass steigende Kosten die Investitionsfähigkeit vieler Eigentümer beeinträchtigen könnten.

Der Deutsche Mieterbund hält dagegen, dass Klimaschutzmaßnahmen wie das überarbeitete Heizungsgesetz nicht zu einer Überforderung von Mietern führen dürften. Der Verband fordert seit Jahren, die Kosten der energetischen Transformation stärker über staatliche Förderungen zu finanzieren. Modernisierungen dürften nicht automatisch zu höheren Warmmieten führen.
Damit zeigt sich ein grundsätzlicher Zielkonflikt der deutschen Wohnungspolitik: Einerseits sollen Gebäude klimafreundlicher werden, andererseits müssen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Die Frage, wer die Kosten der Energiewende trägt – Vermieter, Mieter, Staat oder Steuerzahler –, dürfte daher zu den zentralen politischen Streitfragen der kommenden Jahre gehören.

Würde sie heute noch einmal beginnen, würde die Unternehmerin Claudia K. vermutlich keine Wohnungen mehr kaufen. „Wahrscheinlich ETFs“, sagt sie. „Da habe ich keine Mieterwechsel, muss nicht für alles geradestehen […] und muss nicht ständig Angst haben, dass die Regeln wieder geändert werden.“

Inzwischen versucht sie, die Wohnungen schrittweise zu verkaufen. Das hätte sie vor einigen Jahren noch ausgeschlossen. „Früher dachte ich, Eigentum bedeutet, dass man selbst entscheiden kann. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.“

Zwei ihrer Immobilien, eine 54 Quadratmeter große Wohnung im Friedrichshain und eine mit knapp 70 Quadratmetern in Pankow, stehen zum Verkauf. Aber es scheint eine Abwärtsspirale zu sein. Den gewünschten Preis kann sie aktuell nicht mehr erzielen. Für die BWLerin ist unter anderem dieser Grund klar: Auch die Käufer werden den gleichen Regularien und Unsicherheiten ausgesetzt – und wer investiert schon in eine Zukunft mit vielen Unwägbarkeiten?

Wenn private Vermieter aufgeben

Für Claudia K. ist das ein Signal, das über ihre persönliche Situation hinausgeht. Wenn selbst langjährige Eigentümer beginnen, Wohnungen zu verkaufen und neue Investitionen meiden, stellt sich für sie eine grundsätzliche Frage: Kann privates Wohneigentum unter den heutigen Rahmenbedingungen noch dieselbe Rolle als Altersvorsorge spielen wie für frühere Generationen?

Die Debatte reicht dabei weit über einzelne Eigentümer hinaus. Sie berührt eine zentrale Frage der deutschen Wohnungspolitik: Was passiert, wenn genau jene Menschen den Markt verlassen, die heute den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen?

Schon heute verfehlt Deutschland seine Neubauziele deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 206.600 Wohnungen in Deutschland gebaut. Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012.

Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum in vielen Städten weiter. Sollte die Zahl privater Investoren sinken, könnte sich dieser Trend weiter verstärken.

Der politische Handlungsdruck bleibt hoch. Zusätzliche Regulierungen können zwar einzelne Mietergruppen entlasten, zugleich beeinflussen sie jedoch die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer. Ob ausreichend neuer Wohnraum entsteht und bestehende Gebäude modernisiert werden, hängt daher wesentlich davon ab, ob Politik und Marktakteure einen tragfähigen Ausgleich zwischen sozialer Verträglichkeit, Klimaschutzzielen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit finden.