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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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EU startet Beitrittsverhandlungen mit Ukraine

Die Europäische Union hat die Beitrittsgespräche mit der Ukraine aufgenommen. Bei einem Treffen in Luxemburg eröffneten EU und Kiew am Montag, 15. Juni, offiziell die Verhandlungen über den ersten sogenannten „Cluster“ von EU-Rechtsvorschriften. Dieser umfasst unter anderem die Bereiche Justiz, Grundrechte und Finanzkontrolle.
Die EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sprach mit Blick auf das Voranschreiten der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau von einem „Megamontag“.
Kiew und Chisinau hätten „geliefert“, betonte Kos in Luxemburg. Deshalb sei es für Brüssel „wirklich an der Zeit“ gewesen, diesen nächsten Schritt zu tun. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sprach von einem „wichtigen Meilenstein“.

Ungarn gibt Blockade auf

Die Ukraine hat, ebenso wie Moldau, seit 2022 EU-Beitrittstatus. Die Regierung des pro-russischen Ministerpräsident Viktor Orban verhinderte mit ihrem Veto über Jahre, dass die notwendigen Schritte für den offiziellen Beginn der Verhandlungen unternommen werden konnten.
Nach dem Regierungswechsel in Budapest hob Ungarn die Blockade auf. Zuvor hatte der neue Ministerpräsident Peter Magyar nach eigenen Angaben eine Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine erzielt.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach von einem „besonderen Tag für die Ukraine“. Deutschland setze sich dafür ein, dass „sowohl für die Ukraine als auch für die Republik Moldau jetzt ein kalkulierbarer Verhandlungspfad eröffnet wird“, sagte Wadephul in Luxemburg.
„Wir sind sehr froh darüber, dass jetzt konstruktive Verhandlungen beginnen können und setzen alles daran, dass das mit Konsequenz weiter vorangeführt wird.“

EU-Beitritt bleibt langwieriger Prozess

Die EU-Beitrittsverhandlungen dauern in der Regel mehrere Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte. Sie sind in sechs Verhandlungsblöcke, sogenannte Cluster, mit insgesamt 35 Kapiteln unterteilt. Die Ukraine und Moldau müssen in den kommenden Jahren ihre Gesetze, Institutionen und Standards an die der EU angleichen – von Umwelt und Landwirtschaft bis hin zu Justiz und Sicherheit.
Im Laufe des Verfahrens gibt es unzählige Punkte, an denen jeder Mitgliedstaat Kiew ausbremsen kann. Ungarns Regierungschef Magyar etwa hat ein Referendum über den Beitritt der Ukraine in Aussicht gestellt, falls die Ukraine alle Verhandlungen innerhalb „der nächsten zehn bis 15 Jahre“ abschließe.
Viele EU-Länder sind jedoch nach wie vor skeptisch gegenüber einem EU-Beitritt der Ukraine eingestellt – nicht zuletzt weil das Land sich nach wie im mehr als vier Jahren andauernden russischen Angriffskrieg steckt.
Der estnische Außenminister Margus Tsahkna sagte in Luxemburg, andere erweiterungsskeptische Länder hätten sich bisher hinter Orban versteckt. „Nun werden wir sehen, ob wir diese Einigkeit in der Frage der Erweiterung haben“, gab Tsahkna zu bedenken.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angesichts des langwierigen Beitrittsprozesses vorgeschlagen, die Ukraine zunächst ohne Stimmrechte als „assoziiertes Mitglied“ in die EU aufzunehmen. (afp/red)
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Neue Regelungen bei Frischmilch, laktosefreien Produkten und Vitaminzusätzen in Deutschland

Was ist wirklich „frisch“? Was bedeutet „laktosefrei“ genau? Und wie sieht es mit dem Zusatz von Vitaminen in Milchprodukten konkret aus? Mit dem Inkrafttreten der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) am 14. Juni 2026 fasst Deutschland mehrere bisher getrennte Regelwerke für Milch und Milcherzeugnisse in einer Verordnung zusammen.

Regeln an EU-Recht angepasst

Die Verordnung enthält neue Definitionen und präzisiert Bezeichnungen für verschiedene Milchprodukte.
So ist erstmals der Begriff „laktosefrei“ einheitlich geregelt. Hersteller dürfen diesen Begriff nur verwenden, wenn das Erzeugnis höchstens 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Das gilt auch bei Trockenmilch und anderen Milcherzeugnissen in Pulverform. Auf der Verpackung muss der Laktosegehalt je 100 Gramm Pulver angegeben sein.
Auch die Bezeichnung „frisch“ erhält eine exaktere rechtliche Definition. Frischmilch muss bestimmte Anforderungen an die Wärmebehandlung erfüllen. Die Haltbarkeit ist auf drei Wochen begrenzt. Ultrahocherhitzte Milch (H-Milch) sowie Kondensmilch fallen nicht unter diese Bezeichnung und dürfen daher nicht als Frischmilch angeboten werden.
Bei den Angaben zur Wärmebehandlung vereinheitlicht die Verordnung die verschiedenen Bezeichnungen. Hersteller verwenden künftig die Begriffe „pasteurisiert“, „ultrahocherhitzt“ oder „sterilisiert“ beziehungsweise die Bezeichnung des tatsächlich angewandten Verfahrens. Bislang waren diese Begriffe auf verschiedene Verordnungen oder Regelungen verteilt.

Einzelne Nährstoffe bislang über empfohlenen Werten

Strengere Regeln gibt es zudem bei der Zusetzung von Vitaminen und Mineralstoffen. So deuteten wissenschaftliche Untersuchungen darauf hin, dass die für eine optimale Gesundheit und ein ausgewogenes Wohlbefinden erforderlichen Zufuhrmengen einzelner Nährstoffe teilweise über den bislang empfohlenen Werten liegen könnten.
Für die Lebensmittelherstellung sieht der EU-Rechtsrahmen vor, dass nur Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, die natürlicherweise in der Ernährung vorkommen oder regelmäßig über die Nahrung aufgenommen werden und als essenzielle Nährstoffe gelten. In der Ende November 2025 aktualisierten Fassung der Verordnung 1925/2006 heißt es dazu:
„Eine mögliche Kontroverse darüber, um welche essenziellen Nährstoffe es sich dabei handelt, sollte vermieden werden. Daher ist es zweckmäßig, eine Positivliste dieser Vitamine und Mineralstoffe zu erstellen.“
Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Entwicklung. „Es ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich, wenn der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen deutlich überschritten wird. Das kann sogar kritisch werden. Insofern ist diese Regelung zu begrüßen“, zitiert sie der „Mitteldeutsche Rundfunk“.
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Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission


In Kürze:

  • EuGH-Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission. Er empfiehlt, Urteile für mehr Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen zu bestätigen.
  • Kritik an geschwärzten Vertragsdetails. Namen von Verhandlern und Entschädigungsklauseln seien zu Unrecht zurückgehalten worden.
  • Brüssel droht eine weitere Niederlage. Das endgültige Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

 
Die milliardenschweren Corona-Impfstoffverträge der Europäischen Union beschäftigen erneut die europäische Justiz. Im Kern geht es um die Frage, wie transparent die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit Pharmaunternehmen während der Corona-Pandemie gehandelt hat und welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Privatpersonen werfen der Behörde seit Jahren vor, wichtige Details der Verträge zurückzuhalten. Nun hat die EU-Kommission in dem Verfahren einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten.
Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen, die Rechtsmittel der Kommission gegen frühere Gerichtsentscheidungen zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter des EuGH sind an diese Einschätzung zwar nicht gebunden, folgen den Schlussanträgen ihrer Generalanwälte jedoch häufig. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Milliardenverträge während der Pandemie

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat. Die Europäische Union hatte damals einen zentralisierten Beschaffungsmechanismus eingerichtet, um allen Mitgliedstaaten einen möglichst schnellen und gerechten Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen. Mit den Verhandlungen wurde ein gemeinsames Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Mitgliedstaaten betraut.
Zu den Vertragspartnern gehörten unter anderem Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi-GSK und Novavax. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfstoffdosen zu ermöglichen.
Als die Verträge später veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren insbesondere die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams sowie Vertragsklauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie mit den geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos jedoch nur eingeschränkt. In seinen Schlussanträgen verweist er auf das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Das Gericht der Europäischen Union habe zutreffend festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über COVID-19-Impfstoffabkommen ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Generalanwalts reichen anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam zu überprüfen. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, wer an den Verhandlungen beteiligt war, um mögliche Interessenkonflikte bewerten zu können. Lediglich geschwärzte oder anonymisierte Dokumente würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln stellt sich Rantos gegen die Position der Kommission. Diese habe nicht ausreichend belegt, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Vertragsbestandteile die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Generalanwalt argumentiert zudem, dass die betreffenden Klauseln nicht die Haftungsvoraussetzungen der Unternehmen gegenüber geschädigten Dritten regelten. Sie beträfen vielmehr ausschließlich mögliche Erstattungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Herstellern für den Fall einer festgestellten Haftung. Daher sei die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch eine Offenlegung nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Klagen gegen eingeschränkten Dokumentenzugang

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen und überprüfen, ob das öffentliche Interesse ausreichend gewahrt worden sei.
Die EU-Kommission gewährte den Antragstellern jedoch nur einen Teilzugang zu den Unterlagen. Dagegen zogen die Kläger vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Juli 2024 in wesentlichen Punkten zu ihren Gunsten und erklärte die Entscheidungen der Kommission teilweise für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der gewährte Zugang nicht umfassend genug.
Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwalt Rantos nun, diese Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Er kritisiert dabei, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche.

Zweiter Transparenzstreit um Impfstoffgeschäfte

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung auch deshalb heikel, weil sie an einen weiteren Rechtsstreit über die Transparenz der Corona-Impfstoffbeschaffung anknüpft. Bereits im Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission in einem Urteil für nichtig, den Zugang zu Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern. Die „New York Times“ und die Journalistin Matina Stevis hatten die Herausgabe der Nachrichten beantragt, die im Zusammenhang mit dem Impfstoffvertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen stehen sollen.

Die Kommission hatte erklärt, nicht im Besitz der angeforderten Nachrichten zu sein. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, weshalb die SMS nicht mehr verfügbar seien, und den Verbleib der Nachrichten nicht ausreichend aufgeklärt. Die Entscheidung galt als weiterer Rückschlag für die Kommission im Umgang mit Transparenzanfragen.

Mit den aktuellen Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos gerät die Behörde nun erneut unter Druck. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Kommission weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter erheblichem Zeitdruck gehandelt werden musste.
Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Zum Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.
 
 
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CDU dringt auf harte GEAS-Kontrollen in der EU

Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.

Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig

Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
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11. Juni: Ethikrat gegen Mindestalter | Sozialausgaben bremsen Wachstum | Geheime Hormus-Operation

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Ethikrat gegen Mindestalter

Statt eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien und pauschaler Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Eine wichtige Grundlage dafür sei bereits das EU-Gesetz für digitale Dienste. Zudem empfiehlt der Ethikrat, die private Nutzung digitaler Geräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Das ist in einigen Ländern schon Praxis.

Sozialausgaben bremsen Wachstum

Rente, Gesundheit und Pflege: Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel. Dies hemme das Wachstum, dennoch würden nur mittelmäßige Ergebnisse erzielt. Wenn die Koalition die Sozialsysteme retten wolle, müsse sie noch vor der Sommerpause grundlegende Reformen anstoßen, so das Ergebnis der Wirtschaftsinitiative INSM.

Merz wirbt für weitere Reformen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat zu weiteren Reformen in Deutschland aufgerufen. Das Land müsse seine wirtschaftliche Stärke sichern, die Verteidigungsfähigkeit ausbauen und auf den demografischen Wandel reagieren. Die Aussagen machte er in seiner Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel. Scharfe Kritik kam aus Opposition und Koalition.

Mexiko eröffnet Fußball-WM

Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft im berühmten Aztekenstadion von Mexiko-Stadt. Die Eröffnungszeremonie wird um 19:30 Uhr übertragen, anschließend spielen als erstes Mexiko und Südafrika gegeneinander. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten und die Nationalgarde sichern das Stadion ab. Das zweite Vorrunden-Spiel ist heute Nacht zwischen Südkorea und Tschechien angesetzt.

Geheime Hormus-Operation

US-Präsident Donald Trump hat eine seit dem Vormonat laufende, bislang geheime US-Militärmission öffentlich gemacht. Durch die Operation konnten mehr als 200 Handelsschiffe mit über 100 Millionen Barrel Öl die Straße von Hormus sicher passieren. Dies habe laut Trump zur Stabilisierung der globalen Ölpreise in den vergangenen Wochen beigetragen.
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Merz vor EU-Gipfel: Fokus auf Wachstum, Sicherheit und ein starkes Europa


In Kürze:

  • Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
  • Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
  • EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
  • Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.

 
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.

Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich

Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.

Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern

Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.

Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze

Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.

Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende

In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“

Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs

Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
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Ukraine: Fünf-Punkte-Plan Europas stößt in Russland auf Ablehnung


In Kürze:

  • Wolodymyr Selenskyj hat Wladimir Putin in einem offenen Brief direkte Gespräche und eine Waffenruhe vorgeschlagen.
  • Deutschland, Frankreich und Großbritannien unterstützen den Vorstoß und präsentierten einen Fünf-Punkte-Plan für Friedensverhandlungen.
  • Russland verweist auf Selenskyjs bisheriges Verhandlungsverbot mit Moskau und sieht derzeit keinen Sinn in einem Treffen der Präsidenten.
  • Streitpunkte bleiben insbesondere NATO-Fragen, Sicherheitsgarantien und der künftige Grenzverlauf der Ukraine.

Die Russische Föderation hat distanziert auf das Gesprächsangebot des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj reagiert. Selenskyj hatte sich am Donnerstag, 4. Juni, mit einem offenen Brief an Russlands Präsident Wladimir Putin gewandt. Darin hatte er ein persönliches Gespräch und eine „vollständige Waffenruhe für die Dauer der Verhandlungen“ vorgeschlagen.
Am Sonntag hatten sich Großbritanniens Premier Keir Starmer, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz hinter Selenskyjs Vorstoß gestellt. Dazu präsentierten sie einen Fünf-Punkte-Plan, der nach ihrer Einschätzung eine taugliche Grundlage für Verhandlungen darstelle.

Oberhaussprecherin weist auf Verhandlungsverbot aufseiten der Ukraine hin

Wie die Nachrichtenagentur „TASS“ mitteilt, hat sich Oberhaussprecherin Walentina Matwijenko zu Wort gemeldet. Sie wies darauf hin, dass Selenskyj selbst eine Direktive herausgegeben habe, die jedwede Verhandlungen mit Russland untersage. Angesichts des nunmehrigen offenen Briefes an Präsident Putin wäre es angebracht, diese aufzuheben.
Im Gespräch mit „Vesti“ erklärte Matwijenko, Selenskyj hätte dem Brief, um ernst genommen werden zu können, eine Erklärung voranstellen müssen, dass er sein Verhandlungsverbot mit Russland aufhebe. Der ukrainische Präsident hatte den offenen Brief außerdem auf seiner Website veröffentlicht.
Die Senatorin äußerte zudem, man könne Frieden nur auf der Grundlage eines tatsächlichen Dialogs mit Europa erreichen. Die Europäer hätten hingegen Scheinverhandlungen vorgeschlagen. „Ihr habt euren Plan und euren Vorschlag vorgestellt“, erklärte Matwijenko.

Macron, Starmer und Merz unterstützen „Vorschlag für direkten Dialog“

Präsident Putin hatte auch selbst in der Plenarsitzung des Internationalen Wirtschaftsforums St. Petersburg (SPIEF) das Schreiben Selenskyjs angesprochen. Er sehe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn in einem solchen Treffen. Selenskyj warf Russland daraufhin vor, den Krieg „einfach nicht beenden“ zu wollen.
Die USA versuchen seit dem Amtsantritt der Regierung Trump, proaktiv Gespräche zwischen den Konfliktparteien voranzubringen. Die Bemühungen haben bislang jedoch zu keinem Durchbruch geführt – und der Krieg im Iran hat auch den Fokus der USA von der Vermittlung im Ukrainekrieg weg verschoben.
Starmer, Merz und Macron erklärten am Sonntag in London, sie „unterstützen den Vorschlag für einen direkten Dialog zwischen der Ukraine und Russland“. Dies sähen sie als Weg, „um eine Waffenruhe zu erreichen und weitere Verhandlungen zu fördern“. Der Dialog solle weiter mit „aktiver Beteiligung“ der USA, aber auch Europas erfolgen. Dabei hatte die EU erst jüngst betont, sich nicht als Vermittler zu betrachten – sondern als Unterstützer der Ukraine.

Fünf-Punkte-Plan ohne Zugeständnis an Russland

Entsprechend enthält auch der Fünf-Punkte-Plan keine Positionen, die von den bereits mehrfach zuvor artikulierten substanziell abwichen. So solle zwar die „derzeitige Kontaktlinie der Ausgangspunkt für Verhandlungen“ sein. Gleichzeitig heißt es, internationale Grenzen dürften „nicht gewaltsam verschoben werden“, was ein Festhalten an den Grenzen der Ukraine von 2013 – inklusive der Halbinsel Krim – impliziert.
Ferner müsse das Recht der Ukraine, eigene Sicherheitsvorkehrungen und Bündnisse zu wählen, „uneingeschränkt“ geachtet werden. Damit ist auch ein möglicher Beitritt zur NATO gemeint. Sobald eine Waffenruhe greife, müsse die Ukraine auch „robuste und rechtsverbindliche“ Sicherheitsgarantien bekommen. Dies umfasse auch den Einsatz einer multinationalen Friedenstruppe.
Nach den Vorstellungen der Europäer sollen auch russische Vermögenswerte eingefroren bleiben, bis Russland seinen „Angriffskrieg“ beende und einer Entschädigung für Kriegsschäden zustimme. Darüber hinaus reklamiert der Plan auch „europäische Sicherheitsinteressen“, die in jedem Abkommen gewahrt bleiben müssten. Die Mitgliedstaaten müssten den Verhandlungsergebnissen, die EU und NATO betreffen, zustimmen.

Selenskyj lehnt Verzicht der Ukraine auf Donbass ab

Die bisherigen Verhandlungen unter Leitung der USA hatten in einigen Punkten Annäherung gebracht. So machte Russland deutlich, gegen einen EU-Beitritt der Ukraine keine Einwände zu haben. Eine Ausdehnung der NATO auf ukrainisches Territorium lehnt der Kreml jedoch kategorisch ab. Auch steht Russland einer Beteiligung von EU-Staaten an möglichen Friedenstruppen ablehnend gegenüber.
Eine weitere ungeklärte Frage betrifft den künftigen Grenzverlauf. Im Unterschied zur EU haben die USA bereits angedeutet, dass eine Friedenslösung wahrscheinlich mit territorialen Zugeständnissen an Russland verbunden sein werde. Selenskyj hatte zuletzt mit Blick auf die weitgehend von Russland kontrollierte Donbass-Region erklärt, ein Verzicht der Ukraine darauf komme nicht in Betracht. Dem Sender „Sky News“ zufolge hat Selenskyj den russischen Unternehmer Roman Abramowitsch in Kiew getroffen.
Dem Sender „Sky News“ zufolge hat Selenskyj den russischen Unternehmer Roman Abramowitsch in Kiew getroffen, der als Vermittler agieren könnte. Auch Putin hatte in seiner Rede vor dem SPIEF erklärt, ein russischer Geschäftsmann halte sich zurzeit in Kiew auf. Er nannte den Namen nicht, erklärte jedoch, diesen schon seit Langem zu kennen. Man pflege keine enge Beziehung, Putin halte ihn jedoch für „vertrauenswürdig und ehrlich“.

Russland geht von Hintergedanken der Europäer bei Waffenruhe aus

Zuletzt hatten sich die wechselseitigen Drohnenangriffe zwischen Russland und der Ukraine wieder intensiviert. Es deutet wenig darauf hin, dass Russland der Forderung nach Zustimmung zu einer „sofortigen und vollständigen Waffenruhe“, die ebenfalls Teil des Fünf-Punkte-Plans ist, zustimmen wird. In Moskau ist man davon überzeugt, dass die westlichen Verbündeten der Ukraine eine solche lediglich nutzen würden, um die Ukraine weiter aufzurüsten. In der Forderung nach einem „gerechten“ Frieden, der sich in europäischen Äußerungen immer wieder findet, sieht man im Kreml einen Frieden zu europäischen Bedingungen.
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Kann Deutschland sich selbst ernähren?


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Selbstversorgung in Deutschland begrenzt – Landwirtschaft unter Druck


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Magyar: Keine Migranten übernehmen, keine EU-Strafen zahlen


In Kürze:

  • Ungarns Premier Péter Magyar kündigt eine weiterhin harte Linie gegen illegale Migration an.
  • Die von dem EuGH verhängten Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das EU-Asylrecht will Ungarn nicht akzeptieren.
  • Magyar lehnt politische „Brandmauern“ ab und warnt vor einer Entfremdung der Eliten von den Bürgern.
  • Nach einem Ende des Ukrainekriegs hält er eine teilweise Rückkehr zu russischen Energieimporten für notwendig.

Der ungarische Premierminister Péter Magyar hat sich in einem Zeitungsinterview positiv über die Migrationspolitik seines Amtsvorgängers Viktor Orbán geäußert. Bei aller Kritik, die auch er an dessen politischem Gebaren übe, werde auch er eine „sehr strenge und konsequente Politik bei der illegalen Migration führen“.
Am Mittwoch, 3. Juni, veröffentlichte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Interview mit dem neuen Regierungschef. In diesem kündigte Magyar auch an, die Geldstrafe nicht zu bezahlen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 gegen Ungarn verhängt hatte. Immerhin würden andere Mitgliedstaaten mittlerweile selbst auf Ungarns Linie einschwenken. Mit Blick auf 2015 erklärte er:
„Viele Mitgliedstaaten haben inzwischen erkannt, dass sie damals falsche Entscheidungen getroffen haben.“

Magyar lehnt Zahlung von Zwangsgeld ab

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Ungarn am 13. Juni 2024 dazu verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Millionen Euro wegen Vertragsverletzung zu bezahlen. Zudem werde für jeden Tag des Verzugs ein Zwangsgeld von 1 Million Euro fällig. Ungarn habe es, so die Begründung, mit seiner Politik „darauf angelegt, die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen“.
Ungarn hatte ein bereits 2020 ergangenes Urteil des gleichen Gerichtshofs ignoriert. In diesem wurde dem Land aufgetragen, Asylbewerber einen realistischen Zugang zu einem Verfahren zu ermöglichen. Zudem müsse Ungarn gewährleisten, dass Asylsuchende bis zu einer rechtskräftigen Abweisung ihres Antrags im Land bleiben könnten.
Asylsuchende müssen, um ein Verfahren in Ungarn durchführen lassen zu können, bereits in einer ungarischen Botschaft im Ausland ein Vorverfahren absolvieren. Ungarn verletze damit den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und Vorschriften zur Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Gebaren stelle eine „erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar“.

Ereignisse von 2015 müssen „eine Lehre für Europa sein“

Magyar erklärte dazu, die Entscheidung sei „in einer ganz anderen Zeit in einem anderen rechtlichen Rahmen gefallen“. Heute spiegele sie „nicht mehr die gegenwärtige Realität wider“. Viele andere EU-Mitgliedstaaten gingen einstweilen wie Ungarn vor. Für diese gelte das EuGH-Urteil jedoch nicht.
Man werde nun Gespräche führen und strebe eine Lösung an, „damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen“. Ungarn werde keine irregulären Migranten übernehmen und auch keine Strafen bezahlen, so Magyar. Man werde aber Ländern wie Griechenland, Malta oder Italien helfen, ihre Außengrenzen zu schützen. Im Übrigen geht der ungarische Regierungschef davon aus, dass Ungarns Kurs künftig zum Standard in der EU werde:
„Die Migrationskrise von 2015 muss eine Lehre für Europa sein. Die wichtigste Aufgabe der europäischen Politiker ist es, die Sicherheit der Menschen zu schützen.“
Eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in der EU werde es mit Ungarn weiterhin nicht geben, betonte der Premier. Anders als seinem Vorgänger gehe es ihm jedoch nicht darum, „Brüssel zu besiegen“, erklärte Magyar. Entscheidend sei es, einander zu verstehen und zu überzeugen und so zu Kompromissen zu finden. Die Menschen wollten „eine Europäische Union, die auf starken Mitgliedstaaten beruht, und keine Vereinigten Staaten von Europa“.

Brandmauern nicht zielführend – Eingehen auf Sorgen der Menschen entscheidend

Magyar sprach sich auch gegen sogenannte Brandmauern im Umgang mit extremen Kräften aus. Man mache diese damit nur stärker. In vielen Ländern schütze die politische, mediale und wirtschaftliche Elite ihre eigene Position und gehe nicht immer auf die tatsächlichen Ängste und Probleme der Menschen ein. Dies vergesse man in der Bevölkerung nicht.
Die Menschen, so der Premier, „verdienen mehr als politisch korrekte Reden und dabei das gegenseitige Aufkleben ideologischer Etiketten“. Deshalb sei er gegen „Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem“. Die etablierten Kräfte schadeten sich jedoch selbst, wenn sie eine „Sprache der Political Correctness“ verwendeten und „am Ende die Realität selbst nicht“ verstünden. Es schade nie, miteinander zu reden, betonte Magyar. Was man von den Vorschlägen des anderen annehme, sei eine andere Frage.
Mit Blick auf Russland erklärte Magyar, dass man 1849 und 1956 schlechte Erfahrungen mit russischem Eingreifen gemacht habe. Auch heute dürfe man Sabotage und militärische Angriffe durch Russland nicht hinnehmen. Für Ungarn würden außenpolitisch die USA zu den wichtigsten Partnern zählen.

Magyar fordert Pragmatismus im Umgang mit Russland ein

Man müsse jedoch auch die geografischen und politischen Realitäten akzeptieren, weshalb es unabdingbar sei, mit Russland einen Modus Vivendi zu finden. Sobald der Ukrainekrieg zu Ende sei, werde es notwendig, teilweise wieder auf russische Energiequellen zurückzugreifen und die Sanktionen aufzuheben. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Europas könne auch niemand Interesse haben, nach Kriegsende einen neuen wirtschaftlichen und politischen Kalten Krieg fortzuführen. Die Ukraine müsse, um den Krieg beenden zu können, internationale Sicherheitsgarantien erhalten.
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Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.
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ausland

Ungarns neuer Regierungschef Magyar trifft von der Leyen in Brüssel

Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar trifft am Freitag, 29. Mai, in Brüssel EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Treffen werde am frühen Nachmittag stattfinden, teilte eine Kommissionssprecherin mit.
Magyar wird es darum gehen, die Freigabe mehrerer Milliarden Euro eingefrorener EU-Gelder für sein Land loszueisen.
Magyars konservative Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erobert. Brüssel hält wegen der Politik seines rechtsnationalistischen Vorgängers Viktor Orban nach wie vor EU-Gelder für Ungarn zurück.
Während Orbans Regierung auf EU-Ebene mit ihrem Veto immer wieder wichtige Entscheidungen blockierte, will der pro-europäische Magyar mit seiner Regierung eine konstruktive Rolle in der EU spielen. (afp/red)
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wirtschaft

EU schafft Zölle auf Düngemittel zeitweise ab

Die 27 EU-Staaten haben eine zeitweise Abschaffung der Zölle auf stickstoffbasierte Düngemittel aus allen Ländern mit Ausnahme von Russland und Belarus beschlossen.
Die Abschaffung soll auf ein Jahr ab Inkrafttreten begrenzt sein, außerdem gilt eine Obergrenze für die zollfreie Einfuhr, wie der Rat der Mitgliedsländer am Freitag mitteilte. Die Maßnahme soll auch angesichts der hohen Düngerpreise infolge des Irankriegs Abhilfe schaffen.
Die Zoll-Ausnahme betrifft stickstoffbasierte Düngemittel wie Harnstoff und deren Ausgangsstoffe. Die Preise für diese Düngemittel sind am Weltmarkt in den vergangenen Monaten stark angestiegen, weil ein großer Anteil normalerweise die blockierte Seestraße von Hormus passiert. Europäische Bauern fordern deshalb Erleichterungen.
Zu den wichtigsten Lieferanten der EU zählen derzeit die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Ägypten, für die im Rahmen eines Freihandelsabkommens bereits die Zölle aufgehoben sind.
Die Abschaffung der Zölle für andere Staaten dürfte deshalb einen begrenzten Effekt haben, könnte aber unter anderem den USA zugute kommen. Bislang gilt ein Zollsatz von 6,5 Prozent für stickstoffbasierte Düngemittel und 5,5 Prozent für den Ausgangsstoff Ammoniak.
Die Vorschläge für die Abschaffung stammen noch aus der Zeit vor dem Irankrieg. Sie waren ursprünglich dazu gedacht, die Abhängigkeit von Düngemitteln aus Russland zu verringern.
Das Land gehört traditionell zu den wichtigsten Lieferanten der europäischen Landwirtschaft, seit dem vergangenen Sommer werden aber Strafzölle fällig, die Importe aus Russland auf Dauer unwirtschaftlich machen sollen. Sie steigen in den kommenden Jahren auf 315 Euro pro Tonne. (afp/red)
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wirtschaft

EU und Mexiko unterzeichnen erweitertes Handelsabkommen

Die Europäische Union und Mexiko unterzeichnen am Freitag, 22. Mai (21:00 Uhr MESZ), in Mexiko-Stadt eine erweiterte Fassung ihres bestehenden Handelsabkommens.

Treffen nach mehr als zehn Jahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa werden dafür in der mexikanischen Hauptstadt mit Staatschefin Claudia Sheinbaum zusammentreffen. Es ist der achte EU-Mexiko-Gipfel überhaupt und der erste seit mehr als zehn Jahren.
Beide Seiten bemühen sich angesichts der US-Zollpolitik um den Ausbau ihrer Handelsbeziehungen mit anderen Ländern und Regionen.

Zölle auf EU-Produkte sollen fallen

Schon im Januar des vergangenen Jahres hatten die EU und Mexiko ihre Verhandlungen über eine Neufassung des Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 grundsätzlich abgeschlossen, seitdem wurden noch juristische Details geklärt.
Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass Zölle von bis zu 100 Prozent auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Nudeln und Konfitüren wegfallen. (afp/red)
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ausland

Ungarn: Neuer proeuropäischer Regierungschef Magyar wird vereidigt

In Ungarn wird am Samstag, 9. Mai, der neue Regierungschef Peter Magyar vereidigt, der die Beziehungen seines Landes zur Europäischen Union deutlich verbessern will.
Im neuen Parlament, das zusammenkommt, hat Magyars konservative Tisza-Partei eine Zweidrittelmehrheit. Mit ihrem Wahlsieg Mitte April bereitete sie der langen Regierungszeit des pro-russischen Ministerpräsidenten Viktor Orban ein Ende.
Im Wahlkampf hatte Magyar versprochen, gegen Korruption vorzugehen und öffentliche Dienstleistungen sowie das Gesundheitswesen zu verbessern.
Ende April reiste Magyar bereits nach Brüssel, um bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder für sein Land zu werben.
Brüssel hält wegen Verstößen gegen die Rechte von LGBTQ-Menschen sowie Eingriffen in die Unabhängigkeit der Gerichte unter Orban EU-Gelder in Milliardenhöhe für Ungarn zurück.
Um eine Freigabe zu erreichen, muss Magyar in Budapest Reformen durchsetzen. Die EU hofft außerdem, dass Ungarn unter seinem neuen 45-jährigen Regierungschef Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine unterstützt statt sie zu blockieren. (afp/red)
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ausland gesellschaft

Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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wirtschaft

E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.