Bei einer Messerattacke in einem Kloster in Polen ist ein Mann ums Leben gekommen, vier weitere Menschen wurden verletzt. - Foto: Piotr Polak/PAP/dpa
Bei einer Messerattacke in einem Benediktinerinnen-Kloster in Polen ist ein Mann getötet worden. Vier weitere Personen wurden schwer verletzt, wie die örtliche Polizei mitteilte.
Der 31 Jahre alte mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Es handele sich um einen ukrainischen Staatsbürger, der in der Nacht von Deutschland nach Polen eingereist sei, sagte die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Nach Angaben der Ermittler sind unter den Opfern des Angriffs in Jaroslaw im Südosten des Landes vier Männer und eine Frau.
Bei drei der Männer handele es sich um Geistliche. Die Opfer seien mit Stichwunden in Krankenhäuser eingeliefert worden, eine Person sei dort an ihren Verletzungen gestorben. Zwei weitere schweben noch in Lebensgefahr, hieß es. Nach Informationen des Senders TVN24 soll es sich bei dem Toten um einen Geistlichen handeln.
Priester im Beichtstuhl angegriffen
Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte sich der Verdächtige nach seiner Einreise aus Deutschland zunächst an den polnisch-ukrainischen Grenzübergang nach Korczowa begeben. Er überquerte die Grenze aber nicht.
Es sei unklar, wie er auf das Klostergelände gekommen sei. Der Ort Jaroslaw liegt etwa 35 Kilometer von dem Grenzübergang entfernt.
Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, drang der mutmaßliche Täter am Morgen in das Kloster ein und begab sich zunächst in die Küche der Einrichtung. Dort habe er das Küchenmesser entwendet, das als Tatwaffe diente.
Später habe der Mann Menschen in der Kirche angegriffen – einen Priester direkt im Beichtstuhl. Über weitere Einzelheiten des Tathergangs und ein mögliches Motiv gebe es bislang noch keine Erkenntnisse.
Kloster leistete Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Eine Augenzeugin sagte dem Sender TVN24, der mutmaßliche Täter habe vor der Messe plötzlich mehrere Geistliche angegriffen. Danach sei er in ein Café auf dem Klostergelände gelaufen und habe dort weitere Menschen attackiert.
Das Benediktinerinnen-Kloster in Jaroslaw leistet seit Jahren Hilfe für Kriegsflüchtlinge, die aus dem von Russland angegriffenen Nachbarland nach Polen kommen. „Ich habe das Gefühl, das ist ein Angriff auf das Gute, was hier getan wird“, sagte die Leiterin des Klosters TVN24. (dpa/red)
Für Schutzsuchende hat die europäische Asylreform massive Folgen. (Archivbild) - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Seitdem die neuen Asylregeln der Europäischen Union gelten, wird über die Mehrheit der Anträge auf Schutz in Deutschland in Schnellverfahren entschieden.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet.
In 2.013 weiteren Verfahren ging es lediglich darum, festzustellen, welches andere EU-Land womöglich für den Antragsteller zuständig ist.
Asylprüfung darf maximal drei Monate dauern
Die beschleunigten Verfahren müssen gemäß der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Über den sogenannten Spurwechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration wird seit Jahren diskutiert. In Gastronomie, Pflege, Transport und Logistik fehlen Arbeitskräfte. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpaDie neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt.
Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch bei Gericht anhängig ist.
Abschiebung trotz Klageverfahren
Eine drohende Abschiebung zu verhindern, ist in solchen Fällen dann nur noch möglich, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich ist. Vor der Reform wurde vor allem mit Menschen aus Staaten, die in Deutschland als sichere Herkunftsländer eingestuft sind, so verfahren.
Es betraf aber auch Asylbewerber, deren Anträge aus anderen Gründen als offensichtlich unbegründet angesehen wurden – etwa wegen widersprüchlicher Angaben zu Identität, Herkunft und Fluchtgründen.
Eine Verlängerung der Drei-Monats-Frist ist nicht erlaubt. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allerdings im jeweiligen Einzelfall feststellt, dass die Prüfung des Antrags Sach- oder Rechtsfragen umfasst, die zu komplex sind, um im beschleunigten Verfahren abschließend geklärt zu werden, ist ein Wechsel ins reguläre Verfahren möglich, wie die Bundesregierung ausführt.
Wer aufgrund der Einstufung seines Herkunftslandes als sicher im beschleunigten Verfahren ist, unterliegt grundsätzlich einem Beschäftigungsverbot.
Innenpolitikerin rechnet mit mehr falschen Entscheidungen
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, erwartet: „Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen.“ Sie kritisiert zudem, dass die Türkei „trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren“ nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte.
Die Flüchtlingsrechteorganisation Pro Asyl kritisiert: „Die Bundesregierung setzt die neuen europäischen Vorgaben hart und weitreichend um.“
Zu den Herkunftsländern mit einer besonders hohen Schutzquote zählten im ersten Halbjahr dieses Jahres laut Bundesregierung Myanmar, Eritrea, Afghanistan und die Palästinensischen Gebiete.
Außengrenzverfahren sind in Deutschland selten
Neu sind auch die sogenannten Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze festgestellt werden, was in Deutschland nur die Flughäfen und Seehäfen betrifft.
Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, Ausländer, die eine Gefahr darstellen und Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von höchstens 20 Prozent vorliegt, werden dafür in Einrichtungen untergebracht, die sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dürfen.
Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
Vier Standorte für Außengrenzverfahren in Deutschland
Wer sich in einer Außengrenzeinrichtung befindet, wird rechtlich so behandelt, als wäre er oder sie nicht im Inland – es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es derzeit 282 Plätze für Menschen im Grenzverfahren:
• 200 Plätze in Frankfurt am Main
• 27 Plätze in München
• 40 Plätze neben dem Flughafen Berlin/Brandenburg
• 15 Plätze interimsweise in Pforzheim für Ankommende am Flughafen Stuttgart, bis ein anderer Standort gefunden ist.
Weitere Plätze und auch Standorte werden derzeit noch geprüft, hergerichtet beziehungsweise geplant.
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fünf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien.
22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde den Angaben zufolge zudem vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert.
Der Blick geht Richtung EU-Außengrenze
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Grenzverfahren in Staaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien jeweils deutlich höher ist.
Wie viele Asyl-Außengrenzverfahren seit dem 12. Juni in diesen Außengrenzstaaten eingeleitet und abgeschlossen wurden, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Statistiken jedoch nicht verlässlich beziffern.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, Voraussetzung für eine Perspektive zur Beendigung der intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen seien funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen. (dpa/red)
Grace Jo erzählt die Geschichte ihrer Flucht aus Nordkorea. - Foto: theepochtimes.com
Nordkorea, 1998 – Grace, ein kleines Mädchen von gerade einmal sechs Jahren, sitzt im Rucksack ihrer Mutter. Diese hat noch ihre zehnjährige Schwester an der Hand, als sie den Grenzfluss zwischen Nordkorea und China überqueren. Der Tumen bildet hoch im Nordosten über viele Kilometer eine natürliche Grenze zwischen den beiden kommunistischen Staaten.
Es dauerte rund 30 Minuten, in denen sie sich im Grenzgebiet abwechselnd versteckten, liefen und schwammen, bevor sie chinesischen Boden erreichten. „Jedes Mal, wenn wir die Grenze überqueren, ist es, als würde unser Herz auf die Größe einer winzigen Nuss zusammenschrumpfen. An der Grenze müssen wir uns unter Büschen verstecken und uns ständig umsehen, um sicherzugehen, dass uns kein Soldat von hinten erwischt. Erst wenn wir uns sicher fühlen, bewegen wir uns leise, langsam und vorsichtig weiter“, erklärt sie auf ihre Kindheit zurückblickend, während sie heute sicher im Epoch-Times-Studio sitzt. „Denn wenn uns ein Offizier, wer auch immer die Grenze bewacht, beobachtet oder entdeckt, darf er uns jederzeit erschießen…“
Grace Jo erzählt die Geschichte ihrer Flucht aus Nordkorea.
Foto: theepochtimes.com
Die Familientragödie begann 1989
„Meine Erinnerung an die Zeit, als ich sechs Jahre alt war, ist, dass wir jeden Tag froren und Hunger litten. Fast zehn Tage lang hungerten wir und tranken nur kaltes Wasser. Wir konnten Wasser aus dem Bach neben unserem Haus holen. Wir hatten großes Glück, denn viele Menschen hatten damals keinen Zugang zu sauberem Wasser.“
Während ihre Eltern versuchten, Lebensmittel zu besorgen, kümmerte sich die Großmutter um Grace und ihren vierjährigen Bruder. Auch Graces ältere Schwestern – eine war zehn, die andere 17 – versuchten, Nahrung für die Familie heranzuschaffen. Grace erzählte, dass sie jeden Morgen in die Berge gegangen seien. Bereits zur Morgendämmerung hätten sie ihre Füße zuerst in Plastiktüten und dann in Schuhe gesteckt, zum Schutz vor Wasser und Schlangen. „Spät abends kamen sie dann mit Säcken voller Wildgemüse zurück“, so Grace. „Unsere tägliche Ernährung bestand also aus Wildgemüse und Baumrinde. Ich erinnere mich auch an einige Blätter, die wir essen konnten. Wir versuchten, alles Essbare aus der Natur zu sammeln.“
Doch dann geschah etwas Unerwartetes.
Man hatte ihren Vater an der Grenze aufgegriffen „ohne gültigen Pass“, gerade, als er „einen Sack Reis von entfernten Verwandten aus China“ über die Grenze schmuggelte. „Er wurde zum illegalen Einwanderer und zum Kriminellen erklärt. Er wurde gefoltert“, so Grace. Als er dann schließlich von einem Landgefängnis „zur Gerichtsverhandlung in die Stadt verlegt werden sollte, starb er im Zug“.
„Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter gefoltert und brachte ein acht Monate altes Frühchen zur Welt“, erinnert sich Grace an die Umstände der Geburt ihres jüngsten Bruders. Zu dieser Zeit war die Großmutter „sehr alt und kaum noch bewegungsfähig“ und die siebzehnjährige Schwester war „die Alleinverdienerin der Familie. Sie ging ins Dorf und in die Stadt, um nach Essen zu suchen.“ Eines Tages ging sie wieder aus und sagte: „Mama und Schwester, ich komme wieder. Das Essen gibt es spätestens heute oder morgen um Mitternacht.“ Doch sie kam nicht zurück. „Meine Mutter machte sich auf die Suche nach ihr. Diese Suche dauerte fast zwei Monate.“
Der Tod, ein ständiger Begleiter in Nordkorea
Während dieser Zeit zog Graces zehnjährige Schwester – das Baby tragend – durchs Dorf, um um Milch und Essen zu betteln. Zeitweise halfen die beiden Mädchen auch in der Mühle aus. Dort sammelten sie dann Reste von Maisstärke auf und kochten dem Baby Brei. Aber das reichte alles nicht. Nach zwei Monaten starb es an Unterernährung.
„Ende Juni 1998 starb meine Großmutter an Unterernährung. Ihr letzter Wunsch war eine Ofenkartoffel …“ Doch sie konnten ihn ihr nicht erfüllen.
Von der 17-jährigen Schwester hörten sie nie wieder etwas. „Es sind fast 26 Jahre vergangen, und wir wissen immer noch nicht, was mit ihr geschehen ist“, sagte Grace heute. „Wir gehen davon aus, dass sie Opfer von Menschenhandel wurde.“
In diesen schicksalhaften Monaten des Jahres 1998 entschlossen sie sich erstmals zur Flucht über den Fluss nach China. Zu dieser Zeit hatte Grace nur noch ihre Mutter, die ältere Schwester (10) und den kleinen Bruder (4). Die Mutter gab den Jungen zu einer Familie im Dorf in Obhut. Sie versprach, ihn in bald abzuholen.
Doch es kam anders als geplant. „Nachdem wir den Fluss nach China überquert hatten, herrschte dort eine starke Strömung, und aus Sicherheitsgründen und vielen anderen Gründen konnte sie nicht rechtzeitig zurückkehren.“
„Zwei Monate später schickten wir einen Boten – einen kräftigen, gut bezahlten Mann –, um nach meinem Bruder zu suchen“ – und später einen zweiten Boten. Beide kehrten eines Tages mit einer „herzzerreißenden Nachricht“ zurück. Die Familie im Dorf hatte den Jungen fast eineinhalb Monate lang aufgenommen, ihn dann aber wieder ausgesetzt.
„Er irrte im Dorf umher und suchte nach seinen Schwestern und seiner Mutter“, sagte Grace. „Eine der Frauen im Dorf hatte Mitleid mit ihm, nahm ihn mit in ihr Haus und gab ihm eine Schüssel Brei. Doch nachdem er den Brei getrunken hatte, wachte er nicht mehr auf.“
„Zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits unseren Vater und unsere Großmutter verloren, unsere älteste Schwester war verschwunden, unser jüngster Bruder war verhungert und auch unser anderer Bruder war nun gestorben. Es war herzzerreißend für uns, das in China zu hören.“
Nachdem sie aus ihrer Heimat geflohen waren, mussten sie ihre Identität „verbergen und die Leute anlügen“, „weil wir nicht wollten, dass jemand herausfand, dass wir aus Nordkorea stammten“. Sie erzählten, sie kämen aus „verschiedenen Städten in China, aus verschiedenen Ländern oder aus Südkorea“.
Mit der Zeit vermischten sich in den Gedanken von Grace Vergangenheit und Gegenwart zu einer neuen Realität: „Als ich sieben bis zwölf Jahre alt war, glaubte ich tatsächlich, dass ich dasselbe Mädchen oder dieselbe Person war wie andere chinesische Mädchen, weil wir damals dieselbe Sprache sprachen. Wir aßen dasselbe und trugen dieselbe Kleidung. Ich bemerkte den Unterschied nicht wirklich.“ Doch dann wurden sie aufgegriffen. Grace war zwölf Jahre alt, als dies geschah. Man brachte sie alle nach Nordkorea zurück. „Das war das erste Mal, dass ich den Unterschied zwischen Nordkoreanern und Chinesen begriff“, sagte sie.
Nach dieser Rückführung flüchtete die Familie ein weiteres Mal. Aus den Schilderungen von Grace Jo kann hier kein genauer Zeitpunkt bestimmt werden. Er lag aber sehr wahrscheinlich zwischen 2004 und 2006, wobei Grace über die erste Rückführung (offenbar 2004) kaum etwas Genaueres sagt, wohl aber über das zweite Mal, als sie in China erwischt und erneut nach Nordkorea zurückgebracht wurden.
„Für meine Familie war es tatsächlich ganz nah dran, dass wir zu einer lebenslangen Haftstrafe in Nordkorea verurteilt worden wären, und wahrscheinlich wäre mein Leben dann ganz anders verlaufen. Ich hätte vielleicht noch ein paar Jahre in einem politischen Arbeitslager verbracht und wäre aufgrund der Entbehrungen wahrscheinlich schon gestorben. Ein weiterer Weg, der vor uns lag, war die öffentliche Hinrichtung der gesamten Familie, aber wir hatten großes Glück. So weit kam es nicht.“
Die Familie erhielt Hilfe von einem koreanisch-amerikanischen Missionar.
„Sein Name war Phillip Buck, und er konnte damals die sechs nordkoreanischen Offiziere bestechen und unsere Familie im Jahr 2006 retten. Das war damals unser letzter Versuch, aus Nordkorea zu fliehen. Mit den 10.000 Dollar Bestechungsgeld haben wir also die Unterlagen gefälscht und konnten aus dem Gefängnis entlassen werden. Wäre diese Hilfe nicht rechtzeitig gekommen, hätte es unsere Familie wahrscheinlich anders getroffen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, was aus unserer Familie geworden wäre, wenn das passiert wäre.“
Rückblickend auf die Zeit ab 1998 sagte Grace: „Wir irrten zehn Jahre lang in China umher und suchten Hilfe und Zuflucht. Da die chinesische Regierung uns jedoch nicht als Flüchtlinge anerkannte, wurden wir mehrmals zwangsweise nach Nordkorea zurückgeschickt.“
Schließlich hätten die Vereinten Nationen ihre Familie jedoch als Flüchtlinge anerkannt und ihnen den Flüchtlingsstatus gewährt. Mit diesem Hintergrund konnten sie 2008 „mit einem Flug von China in die USA fliehen, wo wir schließlich unsere Freiheit fanden“, erklärte Grace Jo im Epoch-Times-Büro.
Der Reporter fragte Grace, ob sie das Gefühl habe, dass Menschen in den USA manchmal nicht zu schätzen wüssten, was sie hätten. Die aus der kommunistischen Diktatur geflüchtete Frau sagte: „Ich glaube schon. Ich kann nicht für alle Amerikaner sprechen, aber selbst meine Familie und ich – seit ich vor fast 18 Jahren nach Amerika kam – fühlen uns mittlerweile ziemlich verwöhnt. Deshalb vergleiche ich ständig Dinge, und wenn etwas nicht so läuft, wie ich es mir gewünscht habe, fange ich an zu jammern. Wenn meine Mutter das hört, sagt sie: ‚Denk doch an Nordkorea, denk an deine Kindheit, sei dankbar.‘ Und dann wache ich auf und denke: ‚Ja, stimmt. Ich sollte dankbar sein und mich nicht beschweren.’“
Dann erzählt sie, dass ihnen ihr christlicher Glaube Kraft gegeben habe, nicht aufzugeben. „Dreimal erfolgreich fliehen zu können, war ein unglaubliches Glück. Das hat unser Leben verändert, und ich bin Gott unendlich dankbar, dass er uns auf diesen Wegen zu so vielen wunderbaren Menschen geführt hat (…) Sei es in Nordkorea oder in China, wir sind ihnen unendlich dankbar (…). Sie haben uns mit Essen versorgt; manche haben uns Schuhe oder Kleidung geschenkt, und einige haben uns sogar sicher mit dem Auto von A nach B gebracht.“
Sie blickte noch einmal auf einige Erlebnisse an der Grenze zurück: „Von Nordkorea aus ist die Grenze nur sehr schwer zu erreichen. Jemand muss meiner Mutter also geholfen haben, den Weg zu finden.“ An der Grenze hätten sie dann zwei Soldaten gesehen, die im Fluss Krebse fingen. Sie seien gerade dann mit ihrem Fahrzeug um die Flussbiegung gefahren, als sie schon in China waren. Sie hatten sie nicht entdeckt. Beim zweiten Mal musste ihre Mutter in der Nacht Soldaten bestechen. „Jeder Moment war lebensgefährlich für uns“, so Grace. „Und jedes Mal, so sage ich, war es ein Wunder Gottes. Anders kann ich es nicht beschreiben.“
Die Menschen über sozialistische Systeme aufklären
Oft denke sie an ihre Heimat, aber auch an ihre „jüngeren Brüder, die verhungert sind, und an meine verstorbene Großmutter. Mein größter Wunsch ist es, meine Heimat eines Tages zu besuchen und zu erleben, wie sie in Freiheit lebt.“
Als der Reporter aktuelle Umfragen in den USA ansprach, die zeigten, dass „viele junge Menschen in Amerika – ich glaube, es sind mehr als 50 Prozent – eine sehr positive Einstellung zum Sozialismus haben“, sagte sie: „Ich finde, die junge Generation muss mehr über die Folgen sozialistischer Systeme erfahren. Nordkorea ist ein gutes Beispiel“, so Grace Jo. Sie meinte, dass der Sozialismus in den Lehrbüchern ideal erscheinen möge, aber in der Realität unmöglich sei.
Sie erklärte auch, dass sie sich bei einem Projekt einsetze, das Schüler in Schulen aufkläre. „Ich reise zu Highschools in Amerika und teile unsere Familiengeschichte und meine persönlichen Herausforderungen mit ihnen. So können junge Menschen sich mit humanitären Problemen, Menschenrechten und den Gefahren von Sozialismus und Diktatur auseinandersetzen und die richtigen Entscheidungen treffen.“
Wenn sie sich in Amerika Leuten vorstelle und sage, dass sie aus Nordkorea komme, „denken die meisten sofort an Raketen und Atomwaffen, an Kim Jong Un und sein Regime“. Aber: „Wir sind ein Volk. Unser Ziel ist ganz einfach: Wir wollen Freiheit. (…) Aber in Nordkorea haben wir keinerlei Freiheit, daher können wir keine Entscheidungen für unsere Familien treffen. Wir haben keine Freiheit bei der Berufswahl. Wir dürfen nicht reisen und (…) wir haben keine Meinungsfreiheit.“ Sie könnten sich auch bei niemandem über das Regime beschweren. „Sie würden drei Generationen unserer Familie bestrafen, wenn wir so etwas täten.“
Aufgrund der geschlechtsspezifischen Verfolgung durch die islamistischen Taliban erhalten fast alle Afghaninnen einen Schutzstatus. (Archivfoto) - Foto: Fariba Akbari/dpa
Während die Zahl der neuen Asylbewerber sinkt, wächst der Anteil derer unter ihnen, die Schutz in Deutschland erhalten. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lag laut Auskunft der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 hatte sie noch 37,5 Prozent betragen.
Bei der bereinigten Quote werden formelle Entscheidungen, bei denen das Schutzgesuch inhaltlich nicht geprüft wird, herausgerechnet. Das bedeutet, dass Asylverfahren, für die ein anderes EU-Land verantwortlich ist, hier nicht miterfasst sind.
Eine wichtige Rolle spielte zuletzt der Familienschutz: Im ersten Halbjahr 2026 wurde in 21.195 Fällen auf dieser Basis ein Schutzstatus vergeben. Das entsprach 45,6 Prozent der positiven Entscheidungen, wobei hier auch Abschiebungsverbote berücksichtigt sind.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion weiter mitteilt, lag die bereinigte Schutzquote für Menschen aus dem Iran im ersten Halbjahr bei 42,2 Prozent, für Menschen aus Afghanistan sogar bei 89,3 Prozent.
Afghanistan war zugleich das wichtigste Herkunftsland der Menschen, die im ersten Halbjahr einen Asylantrag in Deutschland stellten. Die Zahl der Geflüchteten aus Syrien ist infolge des Machtwechsels in Damaskus gesunken.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen in den Staaten der EU keinen Asylantrag stellen, sondern werden auf Basis der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen.
Entrechtung und Verfolgung von Frauen
Ein Faktor für den Anstieg der Schutzquote ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Darin war festgestellt worden, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban regierten Land grundsätzlich einen Schutzanspruch haben.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die dpa vorliegt, wurde im ersten Halbjahr dieses Jahres bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen über Afghaninnen ein Schutzstatus erteilt.
Kaum praktische Relevanz hat bisher die seit Februar 2024 geltende Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren.
Laut Bundesregierung gab es seit Inkrafttreten der neuen Regelung insgesamt drei Strafanzeigen des BAMF. Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.
„Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger.
Mehr als die Hälfte legt keinen amtlichen Ausweis vor
Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, war im ersten Halbjahr mit 39.646 Erstanträgen deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum (72.818 Erstanträge).
Der Anteil der Antragsteller, die weder einen Pass noch einen Personalausweis oder Passersatzpapiere vorlegten, lag in diesem Zeitraum bei 61,3 Prozent. Besonders hoch war er bei Antragstellern, die nach eigenem Bekunden aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.
Nur relativ selten entscheiden sich die BAMF-Mitarbeiter nach Angaben der Bundesregierung dafür, das Handy eines Antragstellers ohne Ausweis auslesen zu lassen, um so seine Angaben zu Herkunft und Identität zu überprüfen.
Wie das Innenministerium in der Antwort an die Linksfraktion ausführt, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mobile Datenträger von 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Pass oder Passersatz ausgelesen.
Durch dieses Verfahren ließen sich im Einzelfall relevante Informationen gewinnen, erklärt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 853 Handys ausgelesen und letztlich 263 Berichte freigegeben und ausgewertet.
Nur ein Teil der Asylantragsteller reist unerlaubt ein
Die Linksfraktion kritisiert, die Bundesregierung sei zu stark auf unerlaubte Einreisen und Binnengrenzkontrollen fokussiert.
Unter den Asylantragstellern seien jedoch auch zahlreiche Menschen, die entweder mit einem Visum eingereist oder die als Touristen aus Herkunftsländern, bei denen kein Visum verlangt wird, gekommen seien.
Laut Bundesregierung betraf das in den ersten drei Monaten dieses Jahres mehr als 5.500 Asylantragsteller. Die meisten von ihnen stammen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Iran.
Insgesamt 3.290 Asylsuchende kamen im ersten Halbjahr aus Ländern, deren Staatsbürger als Touristen visumfrei einreisen können, wie etwa Georgien, Moldau oder Venezuela.
Weitere 6.962 Asylerstanträge wurden im ersten Halbjahr 2026 für Kinder von Geflüchteten gestellt, die in Deutschland zur Welt kamen. Das waren rund 17,6 Prozent aller Asylerstanträge. (dpa/red)
Auf dem Mittelmeer geraten immer wieder Flüchtlinge in Seenot. - Foto: Maria Giulia Trombini/Sea-Watch/dpa
Italien wird laut Vize-Regierungschef Matteo Salvini trotz neuer EU-Regeln bis auf weiteres keine Migranten aus Deutschland zurücknehmen.
Der Vorsitzende der Partei Lega begründete dies damit, dass deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf ihren Schiffen seit Jahren immer wieder Flüchtlinge an Bord nehmen, die auf dem Mittelmeer in Not sind oder geraten könnten, um sie dann in italienische Häfen zu bringen. Nach Angaben aus Rom waren dies allein seit Beginn des Jahres 2.200 Migranten. Manche davon reisen dann weiter nach Deutschland oder andere Länder.
Die Regierungen in Rom und Berlin streiten darüber, wie mit solchen sogenannten Sekundärmigranten umgegangen wird.
Salvini sagte bei einem Parteitreffen im norditalienischen Trient: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen illegalen Einwanderer zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer unterwegs sind, um Tausende illegaler Einwanderer in Italien und Europa an Land zu bringen.“
Salvini: Deutsche Schiffe bringen „Tausende illegale Einwanderer“
Eigentlich muss jeder Migrant in dem EU-Staat Asyl beantragen, den er zuerst betritt. Darüber gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Streit, auch zwischen Deutschland und Italien, wo wegen der Nähe zu Afrika und Nahem Osten besonders viele Flüchtlinge landen.
Die Hoffnung der EU ruhte eigentlich darauf, dass mit Inkrafttreten des neuen Asyl- und Migrationspakts (Geas) die Meinungsverschiedenheiten beendet sind. Der Streit zwischen Rom und Berlin zieht sich nun jedoch schon den gesamten Sommer hin.
Melonis Vize Salvini verschärfte den Ton jetzt abermals. Bei einem Treffen seiner Partei Lega sagte der Verkehrsminister: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen illegalen Einwanderer zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer unterwegs sind, um Tausende illegaler Einwanderer in Italien und Europa an Land zu bringen.“
Salvini war früher schon als Innenminister äußerst hart gegen Bootsflüchtlinge und Hilfsorganisationen vorgegangen.
Treffen zwischen Innenministern Piantedosi und Dobrindt
Mit seinem Nein zu Rücküberstellungen steht Salvini in Rom jedoch keineswegs allein. Ministerpräsidentin Meloni von der Partei Fratelli d’Italia (Brüder Italiens) und der jetzige Innenminister Matteo Piantedosi (parteilos) bestehen ebenfalls auf einem „Ausgleich“.
Von italienischer Seite wird argumentiert, dass dem Seerecht zufolge auf einem Schiff die Gesetze des Landes gelten, unter dem das Schiff fährt. Damit wäre also gewissermaßen Deutschland Erstaufnahmestaat der Bootsflüchtlinge – und nicht Italien.
Demnächst soll es dazu ein Treffen der beiden Innenminister Piantedosi und Alexander Dobrindt (CSU) geben. Von deutscher Seite wurde in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass man beim Thema Migration eng zusammenarbeite.
Zudem ließ Piantedosi am Wochenende das deutsche Rettungsschiff „Sea-Watch 5“ für 45 Tage festsetzen. Gegen die gleichnamige Hilfsorganisation verhängten die Behörden 4.500 Euro Bußgeld. Solche Strafen treffen deutsche Schiffe immer wieder.
Rom: 80.000 Rücknahmeersuchen zurückgewiesen
Auch andere europäische Staaten wie Österreich, die Schweiz, die Niederlanden, Schweden und Finnland haben inzwischen angekündigt, Migranten nach Italien zurückzuschicken.
Dem italienischen Innenministerium zufolge wurden seit Beginn des Jahres aus europäischen Partnerländern lediglich drei Migranten zurückgenommen. Aus Deutschland war kein einziger dabei.
Zuvor schon hatte Italien nach offiziellen Angaben seit 2023 rund 80.000 sogenannte Rücknahmeersuchen anderer Staaten zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass das nationale Aufnahmesystem komplett überlastet sei.
Meloni hatte mit dem Versprechen eines harten Kurses gegen Migranten erfolgreich Wahlkampf gemacht. Anfang September wird die 49-Jährige so lange ununterbrochen an der Regierung sein wie kein anderer italienischer Ministerpräsident seit Kriegsende.
Nächstes Jahr wird in Italien wieder gewählt. In den Umfragen liegt Meloni mit ihren Fratelli stabil bei etwa 27 Prozent und damit klar vor allen anderen Parteien. (dpa/red)
Ein Mann geht am 12. August 2026 im Vorort Jobar nordöstlich von Damaskus an schwer beschädigten und zerstörten Gebäuden vorbei. - Foto: Louai Beshara/AFP via Getty Images
Die Zahl der Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus.
In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Flüchtlinge mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.
Syrische Kurden, die in Vertriebenenlagern in der Stadt Hasakeh gelebt hatten, kehren am 10. August 2026 nach Jahren der Vertreibung in die nordöstliche Grenzstadt Ras al-Ain zurück – Monate nach dem Abschluss eines Integrationsabkommens zwischen den Kurden und Damaskus.
Foto: Delil Souleiman/AFP via Getty Images
Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert
Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert.
Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.
Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach seinem Sturz kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien.
Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum.
Bewaffnete Soldaten auf der Zitadelle von Damaskus, während ein Militärhubschrauber über ihnen fliegt – aufgenommen während des „Syria Summer Family Festival“ am 9. August 2026 in Damaskus, Syrien.
Foto: Omar Albam / Middle East Images / AFP via Getty Images
Nur wenige Gruppen sind ausgenommen
Zunächst hatte das BAMF lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“.
Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen:
Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist
Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.
Das BAMF hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.
Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich.
Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran.
Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.
Mohammed Ramadan Al-Hamoud gießt am 4. August 2026 in Aleppo, Syrien, Pflanzen.
Foto: Omar Albaw/Middle East Images/AFP via Getty Images
Linke spricht sich für andere Bleiberechtsmöglichkeiten aus
„Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben“, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar.
Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrer finden.
Weniger Asylanträge von Menschen aus Syrien
Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5.000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent.
Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt. (dpa/red)
Während einer Demonstration in Al-Qamischli, Syrien, am 10. August 2026. Der Protest brach aus, nachdem vertriebene kurdische Zivilisten, die nach Ras al-Ain zurückkehrten, angegriffen wurden, als sie versuchten, gemäß der im Januar getroffenen Vereinbarung in ihre Heimatstadt zurückzukehren. Die Rückführungsaktion wurde vorübergehend ausgesetzt.
Foto: Navid Bookani/Middle East Images/AFP via Getty Images
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln dürfen wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren nicht ausreisen. (Archivbild) - Foto: Iryna Rybakova/Ukrainian 93rd Mechanized brigade/AP/dpa
Fast 4,4 Millionen Menschen aus der Ukraine haben bisher in der Europäischen Union Schutz gefunden. Doch die EU erschwert ukrainischen Männern nun die Flucht vor dem Krieg gegen Russland: Wehrfähige Ukrainer profitieren in Deutschland und anderen EU-Staaten künftig nicht mehr von vereinfachten Aufnahmeregeln, wie ein Sprecher nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Mitgliedstaaten sagte.
Die Verordnung wird demnach in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht, einen Tag später treten die neuen Regeln in Kraft.
Ist die Tür für wehrfähige Männer damit komplett geschlossen und für wen gibt es Ausnahmen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Warum wird die Flucht in die EU erschwert?
Das von Russland angegriffene Land braucht weiter viele Soldaten. Nach Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Wegen der hohen Zahl von Fahnenflüchtigen kann die Armee ihre Verluste damit jedoch kaum ausgleichen.
Nach Auskunft des ehemaligen Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.
Die EU-Kommission folgt nach eigenen Aussagen vor allem einer Bitte der Ukraine, die aber auch Deutschland und andere Mitgliedsländer befürworteten. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hatte gesagt, das Thema sei ausführlich mit der ukrainischen Seite besprochen worden.
Wer ist betroffen?
Künftig sollen nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind. Wer in der Ukraine wegen des Krieges hingegen einem Ausreiseverbot unterliegt, soll es in der EU deutlich schwerer haben, Schutz zu bekommen.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Ihnen bleibt künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Ausnahmen von dem ukrainischen Ausreiseverbot – die auch in der EU berücksichtigt werden sollen – gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind.
Was ist mit den Ukrainern, die schon in der EU sind?
Die neuen Regeln sollen nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Wer bereits einen Schutzstatus bekommen hat, verliert ihn also nicht. Abgesehen von den Einschränkungen für wehrpflichtige Männer sind die vereinfachten Aufnahmeregeln bis März 2028 verlängert worden.
Frauen, Kinder oder Männer mit Ausreiseerlaubnis erhalten also auch künftig nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flüchtenden Menschen aus anderen Staaten.
Deutschland hatte sich auf EU-Ebene klar für Einschränkungen beim Schutzstatus für Männer ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Idee bei einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen befürwortet. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland“, sagte Merz.
Was wird an den verschärften Aufnahmeregeln kritisiert?
Besonders Grüne und Linke hatten Kritik an Einschränkungen für Männer geäußert. Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat warnte, für die Mitgliedsstaaten würde ein Ausschluss von Männern im wehrpflichtigen Alter zu einem bürokratischen Mehraufwand führen und mit einem unschönen Prüfaufwand bei den Kommunen verbunden sein.
Die Bundestagsabgeordnete fügte hinzu, es sei schon jetzt erkennbar, dass die Einschränkungen im temporären Schutz viele betroffene Männer in das reguläre Asylverfahren drängen würden. Dieses steht den ukrainischen Männern dem Vorschlag nach weiterhin offen.
Auch das Recht auf subsidiären Schutz bleibt. Der wird in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte, ein „Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter wäre nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei. Deshalb müsse diesen Menschen Schutz gewährt werden.
Wie geht die Ukraine mit Männern um, die nicht kämpfen wollen?
In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt.
Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kürzlicher Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälerei rekrutierter Männer in einer Einheit auf. (dpa/red)
Die Zahl der Asylerstanträge war im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum. (Symbolbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission hervorgeht.
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass sich die genannten Fälle nach hiesiger Kenntnis nicht auf Deutschland, sondern ausschließlich auf andere Mitgliedsstaaten bezögen. In den ersten drei Wochen seit Inkrafttreten der Asylreform habe es keine Fälle zwischen Italien und Deutschland gegeben, auf die die neuen Regeln anzuwenden gewesen wären.
Der EU-Bericht macht aber deutlich, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass sich die italienischen Behörden aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien abstimmten.
Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.
Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln
Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien, Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben.
Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weitergezogen sind. Denn: Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen.
Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen Ausgleich schaffen und den Streit befrieden.
Griechenland, Zypern und Spanien stehen besser da
Während Zypern und Spanien der EU-Kommission keine Sorgen bereiten, ist die Brüsseler Behörde bei Griechenland mit einem Urteil noch zurückhaltend. Die bisherigen griechischen Maßnahmen zeigten die Bereitschaft des Landes, die Umsetzung der neuen Regeln sicherzustellen, heißt es.
Acht Anfragen für die Übernahme von Asylsuchenden hat Griechenland von anderen Mitgliedsländern laut Bericht bisher bekommen. Als der Bericht erstellt wurde, hatten die griechischen Behörden noch Zeit für eine Rückmeldung, da die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen waren.
Da die neuen Regeln seit weniger als einem Monat angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine umfangreichere Analyse soll im Oktober folgen. Sollten sich Länder wie Italien nicht an die Regeln halten, könnten sie den Anspruch auf Solidarität verlieren.
Ein EU-Beamter sagte, die Analyse zeige, dass die EU-Kommission genaustens verfolge, ob die Regeln umgesetzt würden.
Dobrindt verhandelte mit Griechenland und Italien
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende vergangenen Jahres nach eigenen Angaben Vereinbarungen zu den Rückübernahmen mit Italien und auch Griechenland getroffen. Der „Bild“-Zeitung sagte er Anfang Dezember 2025: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“
Aus dem griechischen Migrationsministerium hatte es daraufhin geheißen, Griechenland habe dafür erreicht, dass es bis zum Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber zurücknehmen müsse. Wenn jemand also illegal nach Griechenland und bis zum 12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reiste, wurde die Person nicht zurück nach Griechenland gebracht. Das hatte in der Vergangenheit ohnehin kaum noch funktioniert.
Verzögert sich Ende der Grenzkontrollen deshalb?
Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit eine vollständige Umsetzung der EU-Asylregeln auch mit dem Ende der umstrittenen deutschen Grenzkontrollen verknüpft, die im September 2024 eingeführt worden waren.
Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass die Reformen des Migrationssystems funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen. Die sind im Schengen-Raum den Regeln nach eigentlich nicht dauerhaft vorgesehen.
EU-Kommissar: Ende der Grenzkontrollen an der Zeit
Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bekräftigte daher zuletzt seine Forderung nach einem Ende der deutschen Grenzkontrollen. Es sei jetzt an der Zeit, die innereuropäischen Grenzkontrollen schrittweise abzuschaffen, sagte Magnus Brunner der dpa und anderen Mitgliedern des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) in Brüssel.
Brunner begründete seine Forderung damit, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt würden und die Zahlen der illegalen Grenzübertritte dramatisch zurückgegangen seien. Die EU-Behörde Frontex hatte im ersten Halbjahr etwa ein Drittel weniger irreguläre Grenzübertritte an den Außengrenzen Europas verzeichnet.
Auch der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, sprach sich für die Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen aus. „Diese Kontrollen bringen fast nichts und verstoßen gleichzeitig gegen grundlegendes europäisches Recht“, sagte der frühere SPD-Chef der Deutschen Presse-Agentur.
Leider bleibe ein Aufschrei bisher aus. „Aber ich glaube, wenn jetzt viele Menschen in den Urlaub fahren und dann später bei der Rückreise nach Deutschland im Stau stehen, dann wird da einiger Ärger entstehen.“ (dpa/red)
Für die betroffenen Schutzsuchenden hat Geas massive Folgen. (Archivbild) - Foto: Giannis Angelakis/AP/dpa
Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.
Brüssel dämpft Erwartungen
Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.
Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?
Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“
Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker
Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.
SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts
Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.
Grünen-Chef sieht verpasste Chance
Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
Griechische Küstenwache: Hunderte Migranten wurden binnen 48 Stunden aufgegriffen. - Foto: ---/Griechische Küstenwache/dpa
Innerhalb von 48 Stunden hat die griechische Küstenwache bei mehreren Einsätzen südlich von Kreta und der vorgelagerten Insel Gavdos knapp 550 Migranten aufgegriffen oder aus Seenot gerettet. Aus Kreisen der Behörde heißt es, dass derzeit zahlreiche Boote von Libyen aus in Richtung Kreta unterwegs seien.
Den größten Einsatz gab es am Dienstag südlich von Kreta. 192 Menschen, darunter 42 Minderjährige, wurden aus einem Fischerboot gerettet und an Land gebracht.
Nach ihren Angaben waren sie von der libyschen Küste aufgebrochen und hatten für die Überfahrt jeweils rund 3.000 US-Dollar an Schleuser gezahlt.
Die rund 300 Kilometer lange Route von Libyen nach Kreta wird von Schlepperbanden wieder stärker genutzt. Der griechische Migrationsminister Thanos Plevris hatte erst vor wenigen Tagen erklärt, dass in Libyen derzeit mehr als eine halbe Million Menschen auf eine Gelegenheit zur Weiterreise nach Europa warten.
Derweil ratifizierte das griechische Parlament am Dienstagabend die neuen Migrations- und Asylregeln der EU, wie das Parlamentspräsidium in Athen mitteilte.
Das Gesetz soll ab dem 12. Juni gelten und sieht unter anderem geschlossene Aufnahmezentren in Drittstaaten vor. Man sei mit zwei afrikanischen Staaten im Gespräch, sagte Plevris der halbamtlichen Nachrichtenagentur ANA-MPA. (dpa/red)
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, geht weiter zurück. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.
Dobrindt spricht von „Migrationswende“
Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
Erst zum Hausarzt, dann zum Facharzt? Auch für Deutsche ist es manchmal nicht einfach, schnell die notwendige Behandlung zu erhalten. (Symbolbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtere das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Flüchtlinge teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.
Jeder dritte Teilnehmer der repräsentativen Befragung (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut.
Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.
Ukrainer berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Flüchtlinge, die nach 2021 eingereist sind.
Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus. (dpa/red)
Abschiebezentren sollen kommen: Die EU hat sich weitgehend auf die neue Rückführungsverordnung geeinigt. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.
Zeitpunkt noch offen
Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.
Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen
Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)