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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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Hunderte Migranten erreichen Kreta

Innerhalb von 48 Stunden hat die griechische Küstenwache bei mehreren Einsätzen südlich von Kreta und der vorgelagerten Insel Gavdos knapp 550 Migranten aufgegriffen oder aus Seenot gerettet. Aus Kreisen der Behörde heißt es, dass derzeit zahlreiche Boote von Libyen aus in Richtung Kreta unterwegs seien.
Den größten Einsatz gab es am Dienstag südlich von Kreta. 192 Menschen, darunter 42 Minderjährige, wurden aus einem Fischerboot gerettet und an Land gebracht.
Nach ihren Angaben waren sie von der libyschen Küste aufgebrochen und hatten für die Überfahrt jeweils rund 3.000 US-Dollar an Schleuser gezahlt.

Griechenland hat EU-Migrationspakt ratifiziert

Die rund 300 Kilometer lange Route von Libyen nach Kreta wird von Schlepperbanden wieder stärker genutzt. Der griechische Migrationsminister Thanos Plevris hatte erst vor wenigen Tagen erklärt, dass in Libyen derzeit mehr als eine halbe Million Menschen auf eine Gelegenheit zur Weiterreise nach Europa warten.
Derweil ratifizierte das griechische Parlament am Dienstagabend die neuen Migrations- und Asylregeln der EU, wie das Parlamentspräsidium in Athen mitteilte.
Das Gesetz soll ab dem 12. Juni gelten und sieht unter anderem geschlossene Aufnahmezentren in Drittstaaten vor. Man sei mit zwei afrikanischen Staaten im Gespräch, sagte Plevris der halbamtlichen Nachrichtenagentur ANA-MPA. (dpa/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Hürden bei Arztbesuchen: Flüchtlinge müssen lange warten

Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtere das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Flüchtlinge teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.

Hausärzte und Fachärzte

Jeder dritte Teilnehmer der repräsentativen Befragung (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut.
Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.

Langes Warten auf den Arzttermin

Ukrainer berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Flüchtlinge, die nach 2021 eingereist sind.
Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus. (dpa/red)
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Abschiebezentren erlaubt: Neue Asylregeln der EU

Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.

Zeitpunkt noch offen

Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)