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Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP
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China: Neue Sicherheitsregeln für Roboterautos ab Juli 2027

Chinas Regierung hat Sicherheitsregeln für die wachsende Flotte von Roboterautos im Land angekündigt. Sie sollen ab Juli 2027 in Kraft treten, teilte Peking am Dienstag mit. Vorgeschrieben ist dann vor allem ein Deaktivierungssystem.
Hintergrund ist ein Unfall im vergangenen Jahr mit einem automatisiert fahrenden Auto des Herstellers Xiaomi, bei dem in China drei junge Menschen gestorben waren.

Regeln für automatisiertes Fahren der Stufen 3 und 4

Die neuen Sicherheitsregeln sollen für automatisiertes Fahren auf Niveau 3 und 4 gelten.
Niveau 3 bedeutet, dass ein Auto die Steuerung zeitweilig selbst übernimmt, der Fahrer aber jederzeit bereit zum Eingreifen sein muss.
Niveau 4 steht für vollautomatisiertes Fahren. Das Auto fährt dabei in bestimmten Bereichen, etwa in einem Parkhaus oder einem Stadtviertel, komplett selbst.

Hersteller müssen Grenzen der Technik deutlich machen

Autohersteller müssen künftig nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologien gewährleisten, dass ihre Fahrsysteme ein Sicherheitsniveau erreichen, das auch mit einem Menschen am Steuer erreicht wird.
Sie müssen die Käufer ihrer Autos klar auf die Grenzen der Technologie hinweisen. Außerdem sollen sie eine „unsachgemäße Nutzung“ oder einen Missbrauch der Technik verhindern.
Bei Autos mit Fahrsystemen auf Niveau 3 müssen die Hersteller sicherstellen, dass das System erkennt, ob ein Autofahrer in der Lage ist, das Steuer zu übernehmen.

Internationale Regeln für autonomes Fahren

Anfang Juli hatten sich die Mitgliedsländer der UNO auf künftige Zulassungsregeln für autonom fahrende Autos geeinigt. China hatte den Text unterstützt. (afp/red)
 
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„Genug gearbeitet“ – Vertrauen: Warum KI ohne Kultur Misstrauen verstärkt

Technik verändert nicht nur Arbeit. Sie verändert Vertrauen. Sobald KI im Unternehmen genutzt wird, entstehen neue Fragen: Wer hat was geschrieben? Was wurde geprüft? Welche Daten wurden verwendet? Ist das noch meine Leistung? Kann ich mich auf das Ergebnis verlassen?
Wenn diese Fragen unbeantwortet bleiben, wächst Misstrauen. Nicht unbedingt laut. Eher leise: Menschen nutzen KI heimlich. Andere lehnen sie grundsätzlich ab. Führungskräfte wissen nicht, was passiert. Kunden merken vielleicht, dass Texte glatter, aber unpersönlicher werden. Und plötzlich ist KI nicht Entlastung, sondern ein neues Konfliktfeld.
Die technische Einführung ist oft einfacher als die kulturelle. Ein Zugang ist schnell gekauft. Vertrauen muss erarbeitet werden.
Ein Team berichtete, dass Mitarbeiter KI nutzten, aber niemand darüber sprach. Die einen fühlten sich schlauer, die anderen betrogen. Dann stellte die Führung eine einfache Regel auf: „Wir sprechen offen über KI-Nutzung, wenn sie für Ergebnis, Qualität oder Verantwortung relevant ist.“ Das nahm Druck heraus. Es ging nicht mehr um Erlaubnis oder Verbot, sondern um Professionalität.
Vertrauen braucht drei Klärungen:
  • Transparenz: Wann ist KI beteiligt und wann muss das sichtbar sein?
  • Verantwortung: Wer prüft und entscheidet am Ende?
  • Grenze: Welche Informationen bleiben grundsätzlich draußen?
Genug gearbeitet. Genug so getan, als sei Vertrauen ein weiches Thema, während neue Technik die Zusammenarbeit verändert.
Führungskräfte müssen dabei selbst Vorbild sein. Wer KI nutzt, sollte nicht so tun, als sei alles selbst entstanden. Wer KI ablehnt, sollte nicht aus Angst führen. Beides hilft nicht. Besser ist eine erwachsene Haltung: Wir prüfen Nutzen, Risiken und Wirkung gemeinsam.
Ein guter Teamdialog beginnt mit vier Fragen:
  • Wo hilft uns KI heute schon?
  • Wo macht sie Ergebnisse schlechter oder unzuverlässiger?
  • Was müssen wir prüfen, bevor wir etwas weitergeben?
  • Welche Nutzung fühlt sich für Kunden, Kollegen oder Bewerber nicht mehr stimmig an?
Diese Fragen sind nicht technikfeindlich. Sie sind führungsstark. Denn sie schützen Beziehung, Qualität und Ruf.
In einer Zeit, in der Texte, Bilder, Auswertungen und Vorschläge immer schneller entstehen, wird Vertrauen zur knappen Ressource. Menschen wollen wissen, ob sie sich auf eine Aussage verlassen können. Kunden wollen spüren, dass sie nicht nur durch automatisierte Routinen geschoben werden. Mitarbeiter wollen wissen, ob ihre Erfahrung noch zählt.
KI kann entlasten. Aber ohne Kultur kann sie Misstrauen beschleunigen.
Genug gearbeitet. Welche KI-Regel würde bei Ihnen sofort mehr Vertrauen schaffen?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Kann Deutschland sich selbst ernähren?


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.
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Selbstversorgung in Deutschland begrenzt – Landwirtschaft unter Druck


In Kürze:

  • Der Selbstversorgungsgrad liegt in Deutschland bei maximal 89 Prozent.
  • Bei Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben ist Deutschland innerhalb der EU top.
  • EU-Vorgaben werden hierzulande besonders strikt ausgelegt.

 
Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe können Deutschland nicht vollständig selbst versorgen. Das geht aus dem Situationsbericht 2025/26 hervor, den der Deutsche Bauernverband veröffentlicht hat. Demnach schwankte der Selbstversorgungsgrad ohne den Zukauf von Futtermitteln aus dem Ausland zwischen 2005/06 und 2023/24 zwischen 80 und 84 Prozent. Mit Futtermittelzukäufen lag er in diesem Zeitraum bei 87 bis 89 Prozent. Allerdings gibt es je nach Erzeugnis teils große Unterschiede.

Zuckerrüben und Kartoffeln weit über dem Eigenbedarf

Besonders aufschlussreich ist Kapitel 3.8 „Wandel und Wettbewerb“. Dort ist zu lesen, dass die Selbstversorgungsgrade „bei den meisten landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich rückläufig“ sind. Gleichzeitig weist der Bauernverband darauf hin, dass die Produktion bei einer Reihe von Agrarprodukten den Inlandsbedarf weiterhin übersteigt.
Überschüsse gehen demnach in den Export. Deutschland bleibt zudem der größte Produzent von Milch, Kartoffeln und Zuckerrüben innerhalb der Europäischen Union. Deutlich über 100 Prozent liegt der Selbstversorgungsgrad bei Zuckerrüben (140 Prozent) und Kartoffeln (135 Prozent). Auch bei Weizen liegt der Wert mit 102 Prozent noch im Bereich der Selbstversorgung. Der Ertrag ist allerdings in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. So betrug er 2014 noch 134 Prozent.
Extrem auf Importe angewiesen ist Deutschland bei Gemüse und Obst. Hier betrugen die Selbstversorgungsgrade lediglich 37 beziehungsweise 13 Prozent.
Auch bei der Fleischversorgung verzeichnet Deutschland einen Rückgang. Wie der Bericht im selben Kapitel verdeutlicht, ist der deutsche Anteil am EU-Schweinebestand im Zehnjahresvergleich deutlich gesunken. Lag er 2013 noch bei 19,8 Prozent, fiel er bis 2023 auf 16,0 Prozent. Bei den Zuchtsauen zeigt sich ein ähnlicher Rückgang – von 17,1 auf 13,3 Prozent. Auch beim Rinderbestand verliert Deutschland spürbar an Bedeutung, jedoch weniger stark als in der Schweinehaltung.
Obwohl die deutsche Geflügelerzeugung zwischen 2013 und 2023 gewachsen ist, sank der deutsche Produktionsanteil im selben Zeitraum von 13,4 auf 11,8 Prozent. Der Grund dafür ist, dass andere Mitgliedstaaten wie Polen und Spanien ihre Geflügelfleischproduktion deutlich stärker ausgebaut haben.

Rukwied bemängelt strenge Vorgaben

Die besonders starken Produktionsrückgänge in Deutschland erklärt der Bericht vor allem mit nationalen Rahmenbedingungen. EU-Vorgaben würden besonders strikt ausgelegt, während zugleich viele Fragen zur rechtssicheren Weiterentwicklung der Tierhaltung offenblieben. Den Betrieben fehlten dadurch verlässliche Perspektiven für wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit bei Investitionen.
Auf die strengen politischen Vorgaben geht auch Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in seinem Vorwort ein. Sie seien neben schwachen Marktpreisen, hohem Kostendruck und der demografischen Entwicklung die Hauptgründe für den Strukturwandel. Dieser vollziehe sich in der Landwirtschaft „schleichend“, in der Tierhaltung jedoch „deutlich verstärkt“.
Rukwied spricht zudem von einer spürbaren Zurückhaltung bei der Investitionsbereitschaft der Betriebe. Steigende Anforderungen durch Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen sowie eine nach wie vor hohe Bürokratielast setzten die Landwirte unter Druck. „Politische Korrekturen sind jetzt zwingend notwendig“, fordert der Bauernverbandspräsident.