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Hohe Düngekosten: Agrarminister will weitere Hilfen prüfen

Bundesagrarminister Alois Rainer will mögliche weitere Hilfe für deutsche Landwirte wegen gestiegener Kosten prüfen. Er sei froh, dass auf europäischer Ebene ein Paket gegen höhere Düngemittelpreise verabschiedet worden sei, sagte der CSU-Politiker beim Deutschen Bauerntag in Freiburg.
Es werde unter Hochdruck geprüft, was darüber hinaus noch national gemacht werden könne. „Es ist schwierig bei der aktuellen Haushaltssituation“, sagte Rainer. „Aber wir bleiben, was das anbelangt, dran.“
Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Minister Rainer will weitere Hilfen wegen hoher Düngemittelpreise prüfen.

Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Dies könnte wie bei einem früheren anderen Programm national auf 180 Millionen Euro aufgestockt werden. Rukwied appellierte an den Minister: „Machen Sie das auch so.“ Die Versorgungslage werde weiterhin angespannt sein.
Rainer betonte das Ziel, Landwirtschaftsbetriebe von weiteren bürokratischen Vorgaben zu entlasten. Dabei sei es durchaus machbar, hohe deutsche Standards beizubehalten. Dafür brauche es aber nicht „die zweite und dritte Statistik fürs gleiche Thema“. (dpa/red)
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Nach Brand mit 57.000 toten Schweinen: Tierhaltung in Alt Tellin ist Geschichte

Etwas mehr als fünf Jahre nach dem Tod von rund 57.000 Schweinen bei einem verheerenden Brand in einer Ferkelzucht in Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern ist die Betriebsgenehmigung für die Anlage endgültig erloschen – und das Kapitel damit nach Angaben der Landesregierung rechtlich beendet.
Demnach zog die Anlagenbetreiberin einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zurück, das Verfahren wurde eingestellt.

Großfeuer 2021

Bei dem Großfeuer im April 2021 waren nach Betreiberangaben rund 50.000 Ferkel und 7.000 Sauen ums Leben gekommen. Der Brand erfasste insgesamt 18 Ställe der Anlage nahe Anklam.
Das Unglück gilt als einer der schwersten Katastrophen in der deutschen Tierhaltung. Tierschutz- und Umweltverbände forderten anschließend verpflichtende Brandschutzvorschriften für Ställe und ein Ende der Massentierhaltung.
„Die Bilder und das Leid der Tiere haben viele Menschen tief bewegt“, erklärte Mecklenburg-Vorpommers Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) in Schwerin im Rückblick auf die Ereignisse in Alt Tellin.
„Mit dem Erlöschen der Genehmigung endet nun auch rechtlich ein Kapitel, das unser Land nachhaltig geprägt hat.“

Tierzucht wurde nicht wieder aufgenommen

Nach Angaben der Landesregierung wurden in der zerstörten Zuchtanlage bereits seit dem Brand keine Tiere mehr gehalten, umfangreiche Abriss- und Entsorgungsarbeiten im Jahr 2022 beendet.
Allerdings hielt sich die Betreiberin demnach zunächst die Möglichkeit offen, die ursprüngliche immissionsrechtliche Genehmigung für die Tierhaltung noch zu verlängern.
Dies ist inzwischen vom Tisch, Ende Mai zog die Betreiberin die Anträge zurück. Sämtliche Genehmigungen zur Tierhaltung seien daher erloschen, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
Dies sehe die Gesetzeslage bei einer mehr als dreijährigen Betriebsunterbrechung vor, was „nach Auffassung aller Beteiligten“ nunmehr der Fall sei. Bestehen bleibt an dem Standort eine Biogasanlage, die nach dem Brand in Betrieb blieb und als eigenständiger Anlagenteil gilt. (afp/red)
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Europaabgeordneter: Europa riskiert seine Ernährungssicherheit


In Kürze:

  • Hohe Preise für Düngemittel bringen Landwirte in der EU in Schwierigkeiten.
  • Europa ist zu abhängig von Importen geworden.
  • EU muss die Zukunft von Familienbetrieben sichern.
  • Es gibt große Unterschiede zwischen den Standards für Landwirte innerhalb und außerhalb der EU.

 
Europäische Landwirte protestieren regelmäßig gegen steigende Kosten und viele von ihnen haben das Vertrauen in die Entscheidungen aus Brüssel verloren.
Laut dem irischen Europaabgeordneten Ciaran Mullooly von der Fraktion Renew Europe haben die europäischen Institutionen den Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt.
In einem Interview mit der slowakischen Ausgabe der Epoch Times erläutert er, warum die Europäische Kommission unverzüglich in die Düngemittelpreise eingreifen sollte, warum er das Abkommen mit Mercosur als problematisch betrachtet und weshalb er der Meinung ist, dass die Europäische Union ihre eigene Ernährungssicherheit gefährdet.
In einer Sitzung des Europäischen Parlaments im Mai argumentierten Sie, dass die größte Herausforderung für Landwirte nicht die langfristige Planung, sondern die kommende Anbausaison sei. Welche konkreten Maßnahmen sollte die Europäische Kommission vor dem Winter 2026/2027 ergreifen, um Landwirten, die mit hohen Düngemittelkosten konfrontiert sind, sofortige Unterstützung zu bieten? 
Die größte Herausforderung für viele Landwirte ist heute nicht die Zukunft in zehn Jahren, sondern die kommende Anbausaison. Die Düngemittelpreise sind aufgrund der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten um 30 bis 70 Prozent gestiegen. Die meisten Branchen können die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben. Landwirte haben diese Möglichkeit nicht – kurzfristig sind sie Preisnehmer, nicht Preisgestalter.
Die Europäische Kommission muss daher unverzüglich handeln. Wir sollten unnötige Zölle und Abgaben auf Düngemittelimporte aussetzen, Landwirte, die mit außerordentlichen Produktionskosten konfrontiert sind, gezielt unterstützen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Soforthilfeprogrammen einräumen. Dies ist nicht nur ein Problem der Landwirtschaft, sondern auch ein Problem der Ernährungssicherheit. Wenn Düngemittel nicht mehr verfügbar sind, wird die Produktion sinken. Europa kann es sich nicht leisten, dieses Risiko einzugehen. Landwirte benötigen jetzt Planungssicherheit, damit sie weiterhin mit Zuversicht Lebensmittel produzieren können.
Sie haben die Senkung oder Aussetzung von Zöllen und anderen Abgaben auf Düngemittelimporte gefordert. Wie sehen Sie das Gleichgewicht zwischen kurzfristiger Unterstützung der Landwirte und der Sicherstellung der langfristigen strategischen Unabhängigkeit der EU in der Düngemittelproduktion?
Ich empfinde es als erstaunlich, dass die EU in Zeiten der Düngemittelkrise die Kosten für Landwirte durch zusätzliche Gebühren und Abgaben erhöht. Die Senkung ihrer Ausgaben muss oberste Priorität haben. Sollte die Kommission Maßnahmen wie den Klimazoll (CBAM) umsetzen, [welcher zu höheren Kosten für Düngemittel führen könnte,] müssen die erzielten Einnahmen direkt an die Landwirte zurückfließen.
Gleichzeitig müssen wir aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre lernen. Europa ist zu abhängig von externen Lieferanten geworden. Langfristig müssen wir die Düngemittelproduktion in Europa ausbauen und die Lieferketten diversifizieren. Das ist kein Widerspruch. Wir benötigen sowohl kurzfristige Entlastung für die Landwirte als auch langfristige strategische Unabhängigkeit. Tatsächlich benötigen wir beides.
Immer mehr Landwirte in der EU argumentieren, dass die Klima- und Umweltpolitik die europäische Landwirtschaft im Vergleich zu Erzeugern außerhalb der Union weniger wettbewerbsfähig macht. Sehen Sie darin ein Ungleichgewicht zwischen den Umwelt- und Klimazielen einerseits und der Lebensmittelproduktion andererseits? Wenn nicht, warum haben dann so viele Landwirte das Gefühl, unverhältnismäßig viel Last tragen zu müssen? 
Ja, ich denke, dass die Balance zwischen Umweltzielen und landwirtschaftlicher Produktion in einigen Bereichen nicht mehr stimmt. Landwirten liegt die Umwelt sehr am Herzen. Sie leben und arbeiten jeden Tag in ihr. Doch Umweltziele müssen mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang gebracht werden. Allzu oft werden Vorschriften eingeführt, ohne dass deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte, die Lebensmittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit umfassend geprüft werden. Infolgedessen haben viele Landwirte das Gefühl, eine unverhältnismäßig hohe Last zu tragen.
Der jüngste Draghi-Report hat dies deutlich gemacht. Europa hat die höchsten Energiekosten und gleichzeitig die anspruchsvollsten Umweltziele. Es ist kein Zufall, dass dies zu einem Verlust unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit führt.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Ein Landwirt bewirtschaftet sein Feld. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Meine Ansicht ist einfach: Jeder bedeutende Umweltvorschlag sollte an einer grundlegenden Frage gemessen werden: Können Landwirte weiterhin rentabel Lebensmittel produzieren und gleichzeitig diese Anforderungen erfüllen? Falls die Antwort „Nein“ lautet, muss die Politik überdacht werden.
Der Krieg in der Ukraine hat Schwachstellen in der Ernährungssicherheit offengelegt. Welche Lehren sollte die EU aus den vergangenen Jahren ziehen? Welche Schritte sollten unternommen werden, um die europäische Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen künftige geopolitische Krisen zu machen?
Die wichtigste Lehre aus dem Ukrainekonflikt ist, dass Europa zu abhängig von externen Lieferanten wichtiger landwirtschaftlicher Betriebsmittel geworden ist. Vor dem Krieg stammten über 30 Prozent des europäischen Düngemittelbedarfs aus Russland. Das mag effizient gewesen sein, doch mit den veränderten geopolitischen Gegebenheiten gerieten wir in eine verwundbare Lage.
Europa muss seine Strategie zur Sicherung der Grundversorgung mit Nahrungsmitteln künftig überdenken. Wir sollten unsere Bezugsquellen diversifizieren und auf politisch stabilere Regionen zurückgreifen. Die Düngemittelproduktion in Europa muss gesteigert und strategische Düngemittelreserven müssen angelegt werden. Länder wie Finnland haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Ich bin überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat über Notfallreserven verfügen sollte. Die Lebensmittelsicherheit ist zu wichtig, als dass sie geopolitischen Spannungen ausgesetzt sein dürfte.
Mit Blick auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027: Welche Reform wäre Ihrer Meinung nach am wichtigsten, um Familienbetriebe und kleine landwirtschaftliche Erzeuger besser zu unterstützen?
Die wichtigste Reform besteht darin, sicherzustellen, dass Familienbetriebe ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können. Sie sind das Rückgrat der europäischen Landwirtschaft. Sie unterstützen ländliche Gemeinschaften, nutzen die Natur, schützen die Umwelt und gewährleisten die Ernährungssicherheit. Verschwinden die Familienbetriebe, verliert Europa weit mehr als nur die Nahrungsmittelproduktion. Die bisherigen Ergebnisse sind ein vernichtendes Urteil über die EU-Politik: Allein zwischen 2010 und 2020 verschwanden über 3 Millionen Familienbetriebe.
Die künftige GAP muss das landwirtschaftliche Einkommen in den Mittelpunkt stellen. Landwirte sollten für Umweltmaßnahmen angemessen belohnt werden. Doch dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass die Nahrungsmittelproduktion ihre Hauptaufgabe bleibt. Eine erfolgreiche GAP sichert den Fortbestand der Familienbetriebe und gibt der nächsten Generation das Vertrauen, die Landwirtschaft in ihren Gemeinden fortzuführen.
Europäische Landwirte müssen einige der weltweit strengsten Umwelt-, Tierschutz- und Produktionsstandards erfüllen, während die EU weiterhin Lebensmittel aus Ländern importiert, die oft unter ganz anderen Regeln operieren. Führt das nicht zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen? Sollte die EU Importe beschränken, die nicht denselben Standards wie europäische Erzeuger entsprechen, auch wenn dies zu Handelsstreitigkeiten oder höheren Verbraucherpreisen führt?
Definitiv. Das Prinzip sollte ganz einfach sein: eine Regel für alle, die gleich angewendet wird. Europäische Landwirte müssen einige der weltweit höchsten Standards erfüllen, um die EU-Bürger mit Lebensmitteln zu versorgen. Wir importieren jedoch weiterhin Lebensmittel aus Ländern, in denen diese Standards nicht gelten. Das schafft einen klaren Wettbewerbsnachteil für die europäischen Landwirte und untergräbt das Vertrauen in die Fairness des Systems.
Meine Position ist klar: Wenn ein Produkt nicht den von europäischen Landwirten geforderten Standards entspricht, sollte es keinen Zugang zum europäischen Markt haben. Wir können von unseren Landwirten nicht verlangen, mit niedrigeren Standards zu konkurrieren, und gleichzeitig von ihnen erwarten, dass sie die höheren EU-Standards einhalten.
In den vergangenen zwei Jahren kam es in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu flächendeckenden Protesten von Landwirten. Glauben Sie, dass die europäischen Politiker den wirtschaftlichen Druck, der auf den Landwirten lastet, unterschätzt haben? Welche Fehler hat Brüssel in seiner Agrarpolitik begangen?
Ja, ich denke, Politiker haben den Druck, dem Landwirte ausgesetzt sind, unterschätzt und sind in manchen Fällen realitätsfern, was die Bedürfnisse der Landwirtschaft betrifft. Wenn Landwirte nach Brüssel oder Straßburg fahren, um zu protestieren, tun sie das nicht leichtfertig. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Politik immer weiter von der Realität entfernt. Das Mercosur-Abkommen ist ein Beispiel dafür. Viele Landwirte sind überzeugt, dass Politiker ihre berechtigten Anliegen ignoriert haben.
Die geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sind ein weiteres Beispiel. Lebensmittelsicherheit, ländliche Gemeinschaften und landwirtschaftliche Produktion sind [für die EU] politische Prioritäten. Die Politik [der EU] muss diese Realität widerspiegeln.
Die Lehre aus den Protesten ist eindeutig: Politiker müssen den Landwirten mehr zuhören, bevor sie Entscheidungen treffen, die deren Lebensgrundlagen gefährden. Zuerst zuhören und verstehen, dann Politik mit entsprechenden Konsequenzen gestalten.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Ladislav Hribik.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.sk unter dem Titel „Írsky europoslanec Mullooly pre Epoch Times: Dôveru si treba zaslúžiť. EÚ ju u poľnohospodárov narušila (Rozhovor)“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Gefährliche Vogelgrippe erstmals auf Australiens Festland

Das derzeit kursierende Vogelgrippe-Virus H5N1 ist erstmals auf australischem Festland nachgewiesen worden. Tests bestätigten den Fall bei einer Raubmöwe, wie Australiens Regierung am Samstag mitteilte. Damit habe die bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit nun auch den letzten Kontinent erreicht, der bislang von H5N1 verschont geblieben sei.
Der erkrankte Vogel, der auch Subantarktikskua oder Braune Skua genannt wird, ist laut australischen Medien vor wenigen Tagen an einem abgelegenen Strand in einem Nationalpark im Bundesstaat Western Australia entdeckt worden. Der Fundort liegt etwa 700 Kilometer südöstlich von Perth. Das Tier sei zunächst isoliert worden und kurz darauf gestorben.
Zudem werde ein Verdachtsfall geprüft, nachdem in der Region ein weiterer geschwächter Vogel, ein Riesensturmvogel, gefunden worden sei, teilte Australiens Regierung mit. Es handele in beiden Fällen um ziehende Meeresvogelarten, die gelegentlich nach Australien kommen.

Sorge vor Massenausbreitung

Experten warnen in australischen Medien vor Ausbrüchen des Virus in Wildtierpopulationen. Auch einheimische Säugetierarten seien gefährdet. Landwirtschaftsministerin Julie Collins gab aber zunächst Entwarnung: „Ich kann bestätigen, dass es derzeit noch keine Anzeichen für ein Massensterben gibt und auch keine Anzeichen für eine Infektion bei Geflügel vorliegen.“
Die Behörden seien vorbereitet und arbeiteten an der Umsetzung geeigneter Maßnahmen, sagte Australiens oberste Veterinärbeamtin Beth Cookson. Sie bat darum, Kontakt mit kranken oder toten Vögeln zu meiden. Für die Bevölkerung selbst besteht laut australischen Behörden aber ein geringes Gesundheitsrisiko. Weitere Untersuchungen sollen genauere Informationen darüber liefern, wie diese gefährliche Variante der Vogelgrippe nun nach Australien gelangt sei.

Verschiedene Subtypen der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe wird auch Geflügelpest genannt. Seit mehreren Jahren grassiert die größte je dokumentierte Vogelgrippewelle, die sich über mehrere Erdteile erstreckt. Der Erreger befällt vor allem Vögel, wurde aber auch bei mehreren Säugetieren gefunden. Der Subtyp H5N1 kann in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden.

Zugvögel als Überträger der Geflügelpest

Zugvögel sind nach Angaben der Fachleute Überträger der Geflügelpest, die bei vielen Vogel- und Geflügelarten oft tödlich endet. Die Zahl der tot aufgefundenen Tiere spiegele allerdings nicht die tatsächliche Viruslast in der Wildvogel-Population wider. Viele Wasservögel würden das Virus über den Kot ausscheiden, ohne selbst schwer zu erkranken, hieß es. (dpa/red)
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Gentechnik in der EU: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel entfällt

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU hat ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament erneut darüber ab und zu.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU lockert deutlich die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) und führt dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen ein.
In di ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten kann Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel müssen keinen Hinweis mehr tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
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Europa vor dem größten Gentechnik-Umbau seit Jahren – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
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Haushalte geben 335 Euro im Monat für Nahrungsmittel aus

Die Privathaushalte in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel ausgegeben.
Auf Fleisch und Wurst, Fisch und Meeresfrüchte entfielen durchschnittlich rund ein Fünftel oder 22 Prozent der Ausgaben, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.
Für Getreide und Getreideerzeugnisse wie Brot, Reis und Nudeln gaben die Verbraucher rund 17 Prozent aus.
Ein ebenso großer Anteil der Ausgaben entfiel auf Milch, Molkereiprodukte und Eier, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches machten 14 Prozent aus, bei Obst und Nüssen waren es neun Prozent. Im Schnitt acht Prozent der Ausgaben gingen für Zucker und Süßwaren drauf.

Rund 75 Euro für Getränke

Für Getränke zahlten die privaten Haushalte dem Bundesamt zufolge im Schnitt rund 75 Euro im Monat. Gut 40 Euro davon entfielen auf alkoholfreie, knapp 35 Euro auf alkoholische Getränke.
Die Angaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dafür gaben 9.965 Haushalte 14 Tage lang detailliert Auskunft zu ihren Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, wie die Statistiker mitteilten.
Aufwendungen für Restaurants, Cafés, Kantinen und Ähnliches sind in diesen Ausgaben nicht enthalten. (afp/red)
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Marmelade darf ab heute wieder Marmelade heißen

Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.
EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ heißen, alles andere galt als Konfitüre. Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert.
Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun „Zitrusmarmelade“ heißen. Das Wort Zitrus kann auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden.

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird.
Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.
Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe.
Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer stehen, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsländer sind gemäß der jetzt in Kraft getretenen Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils anzugeben, zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden. (dpa/red)
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Hohe Düngerpreise: EU plant 500 Millionen Euro Hilfen für Bauern

Angesichts hoher Düngerpreise infolge des Irankriegs plant die EU-Kommission zusätzliche Hilfen in Höhe von insgesamt rund 500 Millionen Euro für Landwirte.
Mit dem Geld wolle Brüssel „die am stärksten betroffenen Landwirte noch in diesem Jahr unterstützen“, sagte EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin am Mittwoch, 10. Juni, in Brüssel. Die Kommission will dafür eine Notfallreserve im EU-Agrarbudget aufstocken.
In der Notfallreserve verbleiben nach Angaben der Kommission derzeit gut 200 Millionen Euro für das laufende Jahr, sie will das Budget um weitere 300 Millionen Euro aufstocken.
Nach Kommissionsangaben könnte das gesamte Geld in die Hilfen für Düngemittel fließen. Normalerweise ist die Notfallreserve allerdings auch für Hilfen nach Überschwemmungen oder Dürren vorgesehen.
Der Irankrieg hat die Preise für Düngemittel in die Höhe getrieben, weil die Länder der Golfregion wichtige Lieferanten sind. Stickstoffbasierte Düngemittel kosten derzeit rund 460 Euro pro Tonne, im vergangenen Winter waren es noch rund 380 Euro. (afp/red)
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GAP und EU-Agrargelder: Neuer Vorschlag zu Obergrenze pro Landwirt

In den Verhandlungen über die europäischen Milliardensubventionen für die Landwirtschaft dürfte eine Obergrenze für Fördergelder pro Landwirt für Debatten sorgen.
Der Chefverhandler im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), schlug am Mittwoch vor, die Obergrenze deutlich hochzusetzen und an den einzelnen Landwirt zu knüpfen, nicht an den Betrieb. Auch dem deutschen Bauernverband sind bisher geplante Obergrenzen ein Dorn im Auge.
Die Agrargelder sind einer der größten Posten im EU-Haushalt. Jährlich fließen derzeit rund 55 Milliarden Euro an landwirtschaftliche Betriebe und Landeigentümer.

Je größer der Acker, desto mehr Geld

Die Gelder werden zum großen Teil nach der bewirtschafteten Fläche verteilt: Je größer der Acker, desto mehr Geld gibt ist. Zu den wichtigsten Empfängern gehören deshalb auch große Konzerne – und bis zum Brexit jahrelang die britische Königsfamilie.
Die EU-Kommission schlug vor, die Fördergelder im Rahmen der Neuauflage auf maximal 100.000 Euro pro Jahr und Betrieb zu begrenzen. Lins will diese Grenze auf 500.000 Euro anheben und nicht auf den Betrieb, sondern auf natürliche Personen beziehen.
So könnten etwa Mehrfamilienbetriebe deutlich mehr Fördergelder beziehen, argumentierte Lins. Zugleich wolle er verhindern, dass einzelne Investoren mit Anteilen an Betrieben in mehreren EU-Ländern hohe Beträge einstreichen.
Er verwies etwa auf die Königsfamilie der Vereinigten Arabischen Emirate, die Medienberichten zufolge Fördergelder in Millionenhöhe kassiert, weil ihr mehrere Agrarunternehmen in der EU gehören.

Verhandlungen stehen noch am Anfang

„Das Konzept ist noch nicht hundertprozentig ausgereift“, sagte Lins. Er will seine Vorschläge Ende Juni im Agrarausschuss des Europaparlaments vorstellen.
Dazu gehören Lins zufolge auch weitere Änderungen im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission: mehr Umverteilung von großen zu kleinen Betrieben und mehr Geld für junge Landwirte.
Die Verhandlungen stehen noch am Anfang. Auf Lins Vorschläge folgen Beratungen innerhalb des Parlaments und mit den 27 EU-Ländern.
Außerdem laufen die Verhandlungen über den gesamten EU-Haushalt, die erst entscheiden müssen, wie viel Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Derzeit verhandelt die EU über den Haushalt und die Verteilung der Agrargelder für die Jahre 2028 bis 2034. (afp/red)
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Früherer VW-Chef Diess will E-Traktor auf den Markt bringen

Der frühere VW -Chef Herbert Diess will im kommenden Jahr mit einem neuen Unternehmen einen Elektro‑Traktor auf den Markt bringen. Es soll sich um einen Mittelklasse-Traktor für Landwirte und kommunale Dienste handeln, wie der 67-Jährige auf der Plattform LinkedIn schrieb.
Die Landmaschine soll mit einem Wechsel-Akkusystem ausgestattet sein, das einen „24/7-Betrieb“ ermögliche. Außerdem sollen an den Traktor alle gängigen Geräte wie Mähwerke und Schneeschilder angebaut werden können.
Von den ersten Auslieferungen 2027 an will das Unternehmen Diess zufolge mit vergleichbaren Diesel-Fahrzeugen wettbewerbsfähig sein.
„Wir möchten unsere Wettbewerbsfähigkeit schnell an möglichst viele Betriebe weitergeben“, schrieb er. Gelingen solle das durch attraktive Preise, höchste Qualität und die Möglichkeit, den in der Landwirtschaft selbst produzierten Solarstroms für die tägliche Arbeit einzusetzen.
Herbert Diess: Neuer E-Traktor geplant. (Archivbild)

Herbert Diess: Neuer E-Traktor geplant.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Wir sind voll im Zeitplan“

Die Diess E-Agrartechnik AG sei bei der Produktentwicklung „voll im Zeitplan“. Ein kompetentes Kernteam treibe das Unternehmen an.
Die Firma mit Sitz in München arbeitet demzufolge mit einem in Deutschland, Österreich und der Schweiz etablierten Landmaschinenunternehmen sowie Zulieferern zusammen. Die Namen der Partnerfirmen nannte Diess nicht.
Im Unternehmensregister des Bundes ist Diess‘ Firma bislang nicht aufgeführt. Neben Traktoren will das Unternehmen unter anderem auch Ladestationen und elektrische Anbaugeräte anbieten. Perspektivisch seien außerdem autonome Landmaschinen vorgesehen.

Diess nach VW: Aufsichtsratschef und Hotelier

Diess war von 2018 bis 2022 Konzernchef von Volkswagen. Auch nach seiner Absetzung erhielt er ein Vorstandsgehalt in Millionenhöhe.
2025 waren es einschließlich Altersvorsorge und variabler Vergütung gut neun Millionen Euro – mehr als sein Nachfolger Oliver Blume. Endgültig bei den Wolfsburgern in den Ruhestand ging Diess an seinem 67. Geburtstag im Herbst 2025.
Seit 2023 ist der gebürtige Münchner Aufsichtsratschef beim Chiphersteller Infineon. Er engagiert sich überdies bei mehreren Start-ups – und ist nach früheren Angaben oft in Spanien, wo er ein kleines Hotel betreibt, samt Rinderzucht und Birnenplantage. (dpa/red)
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Betrugsskandal um EU-Agrarsubventionen: 39 Festnahmen in Griechenland

Im Zuge der Ermittlungen in einem weitreichenden Korruptionsskandal um EU-Agrarsubventionen in Griechenland haben die Behörden 39 Verdächtige festgenommen.
Wie die Polizei mitteilte, wurden am Dienstag, 26. Mai im Norden des Landes 17 Menschen festgenommen, hauptsächlich in Thessaloniki, der zweitgrößten Stadt des Landes. Am Vortag gab es demnach 22 Festnahmen, die meisten davon auf der beliebten Ferieninsel Insel Kreta.

Beamte und Buchhalter festgenommen

Unter den Festgenommenen sind laut Polizei zwei Buchhalter sowie drei leitende Angestellte, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Agrarsubventionen zuständig waren.
Die Höhe des Betrugs im Zusammenhang mit den Festnahmen wird laut Polizei auf 7,5 Millionen Euro geschätzt.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres waren landesweit dutzende Verdächtige wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den groß angelegten Betrug mit den EU-Agrarhilfen festgenommen worden.

Kreta im Zentrum der Subventionsaffäre

Eine große Zahl der Betrugsfälle betrifft Kreta – wo neben dem Tourismus die Landwirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige ist.
Als Folge der insbesondere von der europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) geführten Ermittlungen wurde mittlerweile die Immunität von elf Abgeordneten im griechischen Parlament aufgehoben.
Den Politikern wird vorgeworfen, Bauern und anderen Bürgern bei Betrügereien mit EU-Beihilfen geholfen zu haben.
Zahlreichen Bauern wird unter anderem vorgeworfen, EU-Agrarhilfen für Land beantragt zu haben, das sie gar nicht besaßen. Oder sie gaben fälschlich einen größeren Viehbestand an, um höhere Zuzahlungen zu erreichen.
Es erhielten demnach sogar Menschen Agrarsubventionen, die überhaupt nichts mit der Landwirtschaft zu tun hatten.

Politische Folgen der Betrugsaffäre

Erleichtert wurde der Betrug dadurch, dass zum Zeitpunkt der Subventionsanträge in Griechenland viele Eigentumsverhältnisse unklar und die Grundbücher lückenhaft waren.
Zu den mutmaßlichen Betrugsfällen zählen Agrarhilfen für angebliche Olivenbäume auf einem Militärflughafen, Weideland auf dem Gelände archäologischer Stätten und Bananenplantagen auf dem Berg Olymp.
Im Zuge der Ermittlungen sind bereits drei Minister und mehrere Staatssekretäre zurückgetreten. Wegen der Affäre verlangt die Opposition den Rücktritt der gesamten Regierung von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und Neuwahlen. (afp/red)
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EU schafft Zölle auf Düngemittel zeitweise ab

Die 27 EU-Staaten haben eine zeitweise Abschaffung der Zölle auf stickstoffbasierte Düngemittel aus allen Ländern mit Ausnahme von Russland und Belarus beschlossen.
Die Abschaffung soll auf ein Jahr ab Inkrafttreten begrenzt sein, außerdem gilt eine Obergrenze für die zollfreie Einfuhr, wie der Rat der Mitgliedsländer am Freitag mitteilte. Die Maßnahme soll auch angesichts der hohen Düngerpreise infolge des Irankriegs Abhilfe schaffen.
Die Zoll-Ausnahme betrifft stickstoffbasierte Düngemittel wie Harnstoff und deren Ausgangsstoffe. Die Preise für diese Düngemittel sind am Weltmarkt in den vergangenen Monaten stark angestiegen, weil ein großer Anteil normalerweise die blockierte Seestraße von Hormus passiert. Europäische Bauern fordern deshalb Erleichterungen.
Zu den wichtigsten Lieferanten der EU zählen derzeit die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Ägypten, für die im Rahmen eines Freihandelsabkommens bereits die Zölle aufgehoben sind.
Die Abschaffung der Zölle für andere Staaten dürfte deshalb einen begrenzten Effekt haben, könnte aber unter anderem den USA zugute kommen. Bislang gilt ein Zollsatz von 6,5 Prozent für stickstoffbasierte Düngemittel und 5,5 Prozent für den Ausgangsstoff Ammoniak.
Die Vorschläge für die Abschaffung stammen noch aus der Zeit vor dem Irankrieg. Sie waren ursprünglich dazu gedacht, die Abhängigkeit von Düngemitteln aus Russland zu verringern.
Das Land gehört traditionell zu den wichtigsten Lieferanten der europäischen Landwirtschaft, seit dem vergangenen Sommer werden aber Strafzölle fällig, die Importe aus Russland auf Dauer unwirtschaftlich machen sollen. Sie steigen in den kommenden Jahren auf 315 Euro pro Tonne. (afp/red)
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Sachsen: AfD und BSW verhelfen Grünen-Antrag zur Mehrheit

Ein Landtagsantrag der oppositionellen sächsischen Grünen zur Unterstützung kleiner Schlachtbetriebe hat unter anderem mit Hilfe der AfD eine Mehrheit bekommen. Die Grünen erklären dies sei unbeabsichtigt geschehen.
Im Antrag beklagte die Ökopartei unter anderem, dass kleine Schlachtbetriebe durch die Gebühren für Fleischuntersuchungen gegenüber Großbetrieben übermäßig belastet seien, und forderte, dass diese sinken sollten. Die schwarz-rote Koalition, die keine eigene Mehrheit hat und mit Hilfe wechselnder Unterstützer regiert, stimmte dagegen.
Üblicherweise lehnen die anderen Parteien in Bund und Ländern eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Dazu gehört auch, keine Anträge einzubringen, die nur mit Hilfe der rechts-konservativen Partei eine Mehrheit bekommen können. Die Grünen pochen dabei besonders mit Blick auf die Union auf die Einhaltung der sogenannten Brandmauer zur AfD.

Grüne „sehr bestürzt“

In Sachsen zeigten sich die Grünen im Anschluss an die Landtagssitzung „sehr bestürzt“, wie es in einer Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Franziska Schubert heißt. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit mit der AfD und dem BSW für diesen Antrag gesucht.“
Bis zum Ende der Debatte hätten sich AfD und BSW beim Tagesordnungspunkt acht mit dem Antrag „Entlastung kleiner Schlachtbetriebe umsetzen – Zukunft der regionalen Fleischverarbeitung sichern“ ablehnend dazu geäußert.
„Eine solche Mehrheit schmerzt uns als demokratische Fraktion zutiefst. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder alles Denkbare dafür getan, dass es in diesem Landtag keine Mehrheiten durch die AfD gibt.“
Da es den „demokratischen Fraktionen“ nicht gelungen sei, durch ausreichend Präsenz eine solche Mehrheitsbildung zu verhindern sei das Ergebnis zustande gekommen.
Die AfD-Fraktion äußerte anschließend in einer Erklärung: „Die Brandmauer ist damit gefallen. (…) Ein herzliches Dankeschön an die Grünen.“ Zugleich betonte die Fraktion, dass es zuvor „in Hinterzimmern keine Absprachen zwischen Grünen und AfD“ gegeben habe.

Pragmatischer Umgang auf Kommunalebene

Der Vorfall ist nicht das erste Mal, dass Ergebnisse mit AfD-Stimmen zustandekommen. Aufgrund der wachsenden Stimmenanteile der AfD – insbesondere in den östlichen Bundesländern –, ist auf Kommunalebene aber auch zunehmend auf Landesebene eine funktionierende politische Arbeit ohne Einbindung der rechts-konservativen Partei immer schwieriger.
In vielen Kommunen praktizieren die Abgeordneten daher bereits seit Jahren einen pragmatischen Umgang mit der AfD trotz „Brandmauer“.
Im Thüringer Landtag verfügt die AfD, nach der Wahl am 1. September 2024 über 32 von 88 Sitzen. Damit hält die Fraktion mehr als ein Drittel der Sitze, was ihr eine Sperrminorität verleiht.

EU-Parlament: EVP nutzt AfD-Stimmen

Im März sorgte im EU-Parlament die Einbindung der AfD durch die mit von der CDU/CSU getragenen EVP-Fraktion in die Abstimmung zu strengeren Abschieberegeln für Aufsehen.
Dadurch konnte die EVP eine neue Rückführungsverordnung durchbringen.
Am 29. Januar 2025 stimmten CDU/CSU und FDP gemeinsam mit der AfD im Bundestag für einen Entschließungsantrag der Unions-Fraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik.
Dies war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Antrag im Bundestag nur mithilfe der AfD-Stimmen eine Mehrheit bekam.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte zuvor erklärt, er wolle die Abstimmung notfalls auch mit AfD-Stimmen gewinnen, obwohl er ansonsten immer wieder das Bestehen der Brandmauer zur AfD betont.

Umfrage: Zustimmung zu Brandmauer schwindet

In Umfragen sprechen sich immer weniger Menschen für den Erhalt einer „Brandmauer“ aus.
So halten in einer aktuellen YouGov Deutschland Umfrage nur noch eine knappe Mehrheit von 46 Prozent die „Brandmauer“ der anderen Parteien gegenüber der AfD für richtig, 41 Prozent finden sie falsch.
Im Februar 2025 lag die Zustimmung noch bei 54 Prozent.
Dabei fällt ein besonders starker Rückgang unter den Unionswählern auf: Nur noch jeder Zweite (50 Prozent) unterstützt die „Brandmauer“ – neun Punkte weniger als im Februar 2025.
Hingegen gestiegen ist sie bei Grünen-Wählern (89 Prozent, +3 Punkte), Wählern der Linken (76 Prozent, +9 Punkte) und SPD-Wählern (74 Prozent, +3 Punkte).
Für die Erhebung befragte YouGov Deutschland zwischen dem 8. und 11. Mai 2026 insgesamt 2.179 Personen in einer repräsentativen Stichprobe.
Vier Monate vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt kommt in einer INSA-Umfrage die AfD auf 42 Prozent und die CDU auf 24 Prozent. Es folgen die Linke (13 %), SPD (6 %), Grüne und BSW (jeweils 4 %) und FDP (3 %). Damit steht die AfD möglicherweise kurz davor erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit zu erreichen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen.
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gesellschaft

Viehdiebe holen Rinder von der Weide – Bande am Werk?

Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen haben Viehdiebe Dutzende Rinder von Weiden in Südbrandenburg gestohlen.
Landesbauernpräsident Henrik Wendorff hält es für wahrscheinlich, dass die Tiere illegal im Ausland geschlachtet werden. „Da muss man davon ausgehen, dass eine Truppe unterwegs ist, die das professionell macht.“

Landwirt: „Das ist ein absoluter Schock“

Am 12. Mai wurde die Polizei informiert, dass in dem kleinen Dorf Grano im Spree-Neiße-Kreis unweit der polnischen Grenze Rinder von der Weide verschwunden seien. Der betroffene Landwirt sagte der dpa, es seien 31 Rinder gestohlen worden.
„Das ist ein absoluter Schock. Es waren richtig hochwertige Zuchttiere.“ Die Tiere seien über Nacht mit einem Laster abtransportiert worden.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nach Angaben der Polizei im sechsstelligen Eurobereich. Nach einer ersten Spurensicherung übernahm die Kriminalpolizei weiterführende Ermittlungen.
Erst vor einigen Tagen meldete die Polizei, dass im Örtchen Raddusch im Kreis Oberspreewald-Lausitz 48 Rinder gestohlen wurden. Der Wert: 75.000 Euro. Im Elbe-Elster-Kreis waren im April sogar 70 Weide-Rinder verschwunden, dort wurde der Schaden mit rund 50.000 Euro angegeben.

Bauernpräsident: Alle Rinder sind registriert

Der Präsident des Landesbauernverbandes, Wendorff, sagte, eine legale Verwertung gestohlener Tiere innerhalb Deutschlands sei nahezu unmöglich: Jedes Rind trage eine Ohrmarke und sei in einer Datenbank erfasst. „Ohne Registrierung ist eine legale Schlachtung nicht möglich.“
Deshalb liege der Verdacht nahe, dass die Tiere ins Ausland gebracht würden, möglicherweise sogar außerhalb der Europäischen Union, meinte Wendorff.

Wendorff: In einer Nacht zu schaffen

Für einen solchen Diebstahl sei ein spezialisierter Lkw für den Tiertransport notwendig. „Wenn man es professionell macht, kriegt man die Tiere in einer Nacht auch verladen“, sagte der Verbandspräsident. Die Preise für Rindfleisch sind derzeit gut. „Eine gute Kuh kann Erlöse von mehr als 2.000 Euro bringen.“
Die Landwirte in Südbrandenburg werden ihm zufolge ihre Weiden nun wahrscheinlich häufiger kontrollieren. Die Überwachung großer Weideflächen mit Videokameras hält Wendorff für schwierig. (dpa/red)
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wirtschaft

Antibiotika-Einsatz: Brasilien fehlt auf EU-Liste zugelassener Fleischimporteure

Knapp zwei Wochen nach dem vorläufigen Inkrafttreten des Mercosur-Handelsabkommens streiten die EU und Brasilien über Fleischimporte.
Brasilien steht wegen mangelnder Informationen zum Einsatz von Antibiotika in der Viehzucht vorerst nicht auf einer Liste der Länder, die Fleisch in die EU verkaufen dürfen. Die Liste gilt ab September, bis dahin kann sie sich noch ändern.
Die EU verbietet den Einsatz von Antibiotika in der Vieh- und Geflügelzucht für schnelleres Wachstum oder reine Ertragssteigerungen. Die Tiere dürfen auch nicht mit Medikamenten behandelt werden, die für die Behandlung von Menschen vorgesehen sind.

Gleiche Bedingungen für die Landwirte

Damit für Landwirte in der EU gleiche Bedingungen gelten wie für Importeure, verlangt Brüssel von Handelspartnern eine Auskunft über den dortigen Einsatz von Antibiotika.
„Unsere Landwirte zählen zu denen, die weltweit die strengsten Gesundheits- und Antimikrobialnormen einhalten. Es ist daher nur folgerichtig, dass Importwaren denselben Anforderungen unterliegen“, betonte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Brasilien hat den Angaben zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass es sich an die EU-Vorgaben hält.
Die Fleischimporte hatten im Zuge der Verhandlungen um das Handelsabkommen der EU mit Brasilien und den anderen drei Mercosur-Ländern Argentinien, Paraguay und Uruguay für massive Bauernproteste gesorgt.
Vor allem französische Landwirte befürchten, die billigere Konkurrenz aus Südamerika könnte ihnen den Rang ablaufen. Das Abkommen trat am 1. Mai vorläufig in Kraft. (afp/red)
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wirtschaft

Bio legt weiter zu: Zuwächse bei Süßwaren, Rückgang bei Kartoffeln

Das Geschäft mit Bio-Lebensmitteln in Deutschland hat nach Branchenangaben weiter angezogen. Von Januar bis Ende März stieg der Umsatz im Vergleich zum ersten Quartal 2025 um sechs Prozent auf 4,91 Milliarden Euro, wie Daten des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft ergeben.
Ein Großteil entfällt auf Discounter und Supermärkte, Drogeriemärkte legten zu. Die Branche wirbt für Anreize, damit mehr Bauern auf Öko umstellen.
Verbandschefin Tina Andres sagte: „Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine Wachstumsbranche.“ Angesichts der Weltlage sei dies nicht nur gut für die Umwelt, sondern trage zur Versorgungssicherheit bei. „Die derzeitige Preisexplosion bei Düngemitteln tangiert Bio-Landwirte nicht.“
Der Bio-Spitzenverband legte in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft erstmals aktuelle Quartalszahlen vor, die auf Daten von vier Marktforschungsinstituten basieren. Grundlage für den Vergleich zum ersten Quartal 2025 sind demnach damalige Marktdaten der Institute.

Zuwächse bei Süßwaren, Rückgang bei Kartoffeln

Deutliche Umsatzzuwächse gab es demnach nun bei Fleischersatzprodukten, Mehl, Süßwaren, Eis, Tiefkühlkost, Feinkost, Fertigprodukten, Heißgetränken und Backwaren. Der Umsatz mit Bier und Spirituosen ging deutlich zurück. Bei frischen Eiern und Fleisch gab es Zuwächse vor allem durch Preiserhöhungen. Bei Butter, Brot und Kartoffeln wurden dagegen Umsatzrückgänge verzeichnet.
Die größten Anteile am Bio-Geschäft haben den Daten zufolge die Discounter mit 30 Prozent und die Supermärkte mit 29 Prozent. Treiber waren erneut die Bio-Eigenmarken des Handels mit plus 12,5 Prozent. Der Naturkostfachhandel legte um 1,1 Prozent auf 840 Millionen Euro zu und kommt auf einen Marktanteil von 17 Prozent. Die Drogeriemärkte kommen auf knapp 13 Prozent, nachdem sie von Januar bis März ein kräftiges Bio-Umsatzplus von 14 Prozent erzielten.
Die restlichen Marktanteile verteilen sich demnach auf E-Commerce-Angebote mit Lieferdiensten und Onlineshops (5 Prozent) sowie auf Hofläden, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen.

Wie robust ist der Trend?

Die Branche knüpft mit dem Plus im ersten Quartal an ihren Wachstumstrend an. Angesichts der angespannteren Wirtschaftslage infolge des Irankriegs mit Preissprüngen nicht nur an den Tankstellen muss sich weiter zeigen, wie robust der Trend ist.
Im Gesamtjahr 2025 war der Bio-Umsatz mit Lebensmitteln und Getränken um 6,7 Prozent auf Rekordhöhe von 18,23 Milliarden Euro gestiegen. Der Bio-Anteil am gesamten Lebensmittelmarkt liegt nun bei 6,5 Prozent.
Der Spitzenverband rief die Politik in Berlin und Brüssel auf, auch bei der EU-Agrarfinanzierung mehr Anreize für die Umstellung auf Ökolandbau zu schaffen. Immer mehr Verbraucher würden sich für eine Lebensmittelwirtschaft entscheiden, die „mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger“, sagte die Vorstandvorsitzende Andres.
Hintergrund ist, dass die Nachfrage nach Bio-Produkten, die meist etwas mehr kosten, bis auf einen Dämpfer 2022 wegen der hohen Inflation kontinuierlich wächst. Die heimische Öko-Produktion auf den Feldern und in den Ställen bleibt dahinter zurück. Die Umstellungsbereitschaft in der Landwirtschaft sei 2025 erneut äußerst verhalten gewesen, sagte der Bauernverband.
Die ökologisch bewirtschaftete Fläche wächst nur langsam. (Archivbild)

Die ökologisch bewirtschaftete Fläche wächst nur langsam. (Archivbild)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bio-Anteil auf dem Feld von 30 Prozent?

Bio bewirtschaftet werden nach jüngsten Daten des Bundesagrarministeriums von 2024 nun 11,5 Prozent der Agrarfläche – nach 11,4 Prozent 2023. Das Ziel eines Bio-Anteils von 30 Prozent bis 2030, das einst die Ampel-Koalition aufstellte, bleibt weit entfernt. Die Zahl der Öko-Betriebe ging 2024 sogar um 2,2 Prozent auf 35.881 zurück, ihr Anteil liegt nunmehr noch bei 14,1 Prozent.
Minister Alois Rainer hebt die wirtschaftlichen Chancen hervor. „Bei aller europäischen Solidarität will ich natürlich, dass vor allem unsere deutschen Landwirte von einem wachsenden Bio-Geschäft profitieren“, sagte der CSU-Politiker zu Jahresbeginn anlässlich der Agrarmesse Grüne Woche. „Wenn sich der Markt gut entwickelt, motiviert das mehr Betriebe, auf Bio umzustellen.“

Höhere Kosten im Ökolandbau

Die Produktion müsse mit dem Markt mitwachsen, erläuterte der Minister. „Wenn sie schneller wächst als der Absatz und man am Markt vorbeiproduziert, dann fallen die Preise.“ Bio-Landwirte hätten höhere Kosten, und die wollten sie am Markt erlösen.
Generell ist es eine Kalkulationsfrage, ob Bauern auf Ökolandbau umstellen. So ist etwa der Aufwand bei der mechanischen Bodenbearbeitung höher, und da schlagen Treibstoffkosten für Traktoren zu Buche. Andererseits sind chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel bei Bio tabu, bei denen es infolge des Irankriegs gerade wieder Preissprünge gab. (dpa/red)
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China verlängert Zölle auf EU-Milchprodukte, senkt aber die Sätze deutlich

Im Handelskonflikt mit der Europäischen Union hat China bislang vorläufige Zölle auf Milchprodukte für fünf Jahre verlängert – die Zollsätze jedoch deutlich gesenkt.
Ab Freitag, 13. Februar, gelten Aufschläge in Höhe von 7,4 bis 11,7 Prozent, wie das Handelsministerium in Peking am Donnerstag mitteilte.
Betroffen sind eine Reihe von Produkten, darunter Frisch- und Schmelzkäse, Blauschimmelkäse sowie bestimmte Milch- und Sahnesorten.

Peking begründet Zölle mit Dumping

Im Dezember hatte Peking zunächst „vorläufige“ Zölle in Höhe von 21,9 bis 42,7 Prozent festgelegt. Die nun reduzierten Sätze gelten den Angaben nach für fünf Jahre.
China begründet die Zölle mit Dumping wegen staatlicher Subventionen – darunter wird in der Regel verstanden, wenn Güter auf einem ausländischen Markt zu einem Preis unterhalb ihrer Herstellungskosten verkauft werden.
„Bestimmte Milchprodukte aus der EU wurden subventioniert, was der Milchwirtschaft in China erheblichen Schaden zugefügt hat“, erklärte das Handelsministerium.

Von Schweinefleisch bis E-Autos: China prüft Anti-Dumping-Maßnahmen

Die entsprechende Anti-Dumping-Untersuchung hatte Peking im August 2024 eingeleitet. Ähnlich waren die chinesischen Behörden auch bei Schweinefleisch vorgegangen, hier wurden im Dezember ebenfalls langfristige Zollsätze festgelegt.
Peking hatte vor dem Hintergrund von Zusatzzöllen der EU auf chinesische Elektroautos mehrere solcher Untersuchungen eingeleitet.
Neben Schweinefleisch und Milchprodukten betraf dies auch Weinbrand wie Cognac und Brandy. In diesem Bereich hatte es im vergangenen Jahr eine Einigung mit der EU auf Mindestpreise gegeben.
Auch bei E-Autos gab es im vergangenen Jahr eine Annäherung: Die EU erklärte im Januar, dass chinesische Elektroautohersteller Mindestimportpreise festlegen könnten, um Zölle zu verhindern. Peking begrüßte dies als „sanfte Landung“. (afp/red)