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Gewerkschaft der Polizei: Ceuta-Migrationsansturm könnte hybrider Angriff gewesen sein

In der vergangenen Woche hatten kurzzeitig rund 72.000 Menschen die Grenze von Marokko zur spanischen Exklave Ceuta überwunden. Rund 70.000 von ihnen sollen inzwischen nach Marokko zurückgekehrt sein. Es wurden bisher 75 Tote unter den Migranten gezählt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus diesem Vorfall. Dazu befragte Epoch Times Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP im Bereich Bundespolizei und Zoll.
Herr Roßkopf, Sie fordern Konsequenzen nach dem Vorfall in Ceuta. Sie warnen als Gewerkschaft vor einem möglichen Zuwachs illegaler Einreise nach Deutschland. Wie hängt das eine mit dem anderen zusammen?
Man darf nicht vergessen: Wir haben an den europäischen Außengrenzen und unter der Beteiligung aller EU-Länder das sogenannte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt – ein System, das zwei Jahre lang vorbereitet wurde und nun in Kraft getreten ist. Das heißt, die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, den europäischen Außengrenzschutz zu verstärken und gemeinschaftlich zu betreiben. Außerdem sollen die Verteilungsschlüssel und die sozialen Kriterien in den Ländern angeglichen werden, damit EU-weit ein einheitlicher Standard für Asylsuchende besteht. Nach dem Vorfall in Ceuta mussten wir jedoch feststellen, dass das GEAS-System noch nicht funktioniert. Denn Spanien schien plötzlich überfordert zu sein. Die EU hat sehr lange gebraucht, um geschlossen zu handeln. Gestern fand daher eine Innenministerkonferenz der EU-Länder statt.

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Die marokkanische Regierung macht Falschinformationen in den sozialen Medien und die Aktivitäten von Schleusern für den Massenzustrom nach Ceuta verantwortlich. Der CDU-Geheimdienstexperte Marc Henrichmann schließt einen hybriden Angriff auf die EU nicht aus. Dies würde Migration zu einer politischen Waffe machen. Zudem steht im Raum, dass Russland den Ansturm durch Social-Media-Bots initiiert hat, um die EU unter Druck zu setzen. Welche Erklärung halten Sie für plausibel?
Aus unserer Sicht sind das bisher nur Spekulationen. Doch wir kennen solche Situationen aus dem Jahr 2015 und den darauffolgenden Jahren. Damals hatten wir bereits eine hybride Kriegsführung aus dem russischen Raum. Damals wurden gezielt Menschen dabei unterstützt, illegal nach Deutschland einzureisen, wobei die Täterstaaten teilweise eigene Grenzkontrollen aufhoben. Es ging sogar so weit, dass den illegalen Einwanderern die Flüge bezahlt wurden, um sie über die Ostgrenze Polens in die EU einzuschleusen. Der Verdacht liegt nahe, dass Ähnliches jetzt in Marokko geschehen ist. Länder versuchen, mithilfe von Migrationsbewegungen Druck auf die EU auszuüben und uns unsere Schwäche im Bereich des EU-Außengrenzschutzes vor Augen zu führen. Wir können davon ausgehen, dass diese Art der hybriden Kriegsführung auch heute noch betrieben wird.
Nun ist es jedoch nicht ohne Weiteres möglich, von Ceuta in den Schengen-Raum einzudringen. Könnte dies jedoch an anderen Stellen der EU-Außengrenze passieren?
In den Jahren von 2015 bis 2021/22 haben wir das in den osteuropäischen Ländern der EU besonders deutlich erlebt. Das kann jederzeit wieder passieren. Deshalb hat die EU das einheitliche GEAS-Asylsystem eingeführt. Man hat sich auch darauf geeinigt, die EU-Grenzschutzagentur Frontex zu verstärken und ihr mehr Einflussmöglichkeiten an den Außengrenzen zu geben. Der erste Test für das neue EU-Asylsystem, der Migrationsansturm in Ceuta, hat jedoch gezeigt, dass die EU-Länder noch viel zu tun haben.
Es hieß nach dem EU-Innenministertreffen, dass die Kommunikation verbessert und die sozialen Medien besser überwacht werden sollen. Wird das ausreichen, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern?
Dafür ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket nötig. Dazu gehört selbstverständlich die Überwachung der Social-Media-Kanäle. Denn darüber wird sehr viel gesteuert. Wir wissen aus den Medien und von den Menschen, die unerlaubt zu uns kommen, dass sie soziale Medien sehr stark als Informationsquelle nutzen. Das funktioniert dann wie ein Lauffeuer. Solche Plattformen müssen überwacht werden. Es geht aber auch darum, Frontex zu verstärken und vieles mehr. Zudem muss die Attraktivität der EU-Länder für illegale Migration gesenkt werden. Wir benötigen menschenwürdige Standards, die völlig in Ordnung sind. Aber wir müssen von diesem Luxusstandard für Migranten und Asylsuchende herunterkommen. Wir benötigen einheitliche Standards in allen EU-Ländern für Menschen, die Asyl suchen. Zudem müssen wir im Bereich der Abschiebungen und Rückführungen viel stärker werden. Das heißt, wir müssen mit Dritt- oder Herkunftsstaaten Aufnahmevereinbarungen treffen, um Menschen schnell wieder abschieben zu können, deren Asylverfahren negativ beschieden wurde oder bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht aufgenommen werden können. GEAS soll helfen die EU-Außengrenze besser zu schützen. Denn die Binnengrenzkontrollen in Deutschland dürfen kein Dauerzustand bleiben. Die Reisefreiheit in unserem Schengenraum, das Überschreiten der Grenzen, ohne dass man es merkt, muss wieder zur Selbstverständlichkeit werden.
Spanien steht wegen seines Umgangs mit der Situation und seiner Migrationspolitik in der Kritik. Der sozialistischen Regierung unter Führung von Pedro Sánchez wird vorgeworfen, mit dem Start eines Programms zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus für illegal eingereiste Migranten Flüchtlinge in Ceuta ermutigt zu haben. Was halten Sie von diesem Vorwurf? Ist solch eine Politik tatsächlich ein Pull-Faktor?
Natürlich sind das Pull-Faktoren. Man muss da aber sehr sensibel und auch sehr genau hinschauen. Diese Dinge, die Sie gerade angesprochen haben, verbreiten sich unter den Menschen, die unerlaubt in die EU kommen wollen, sehr schnell. Wir müssen hier sehr konsequent sein. Das heißt, alle 27 EU-Staaten müssen an einem Strang ziehen. Dann kann es natürlich nicht sein, dass das eine oder andere Land Versprechungen macht oder Hoffnungen weckt, solche Dinge einzuführen. Wir haben einen sozialen Standard. Wir haben klare Regeln für Asyl- und Schutzsuchende. Diese müssen aber überall gleich sein. Da darf auch kein Land ausscheren.
Warum wollen die Menschen immer noch in großen Teilen nach Deutschland, obwohl sich hier schon etwas verändert hat?
Ja, es hat sich etwas verändert. Die Frage ist: Hat sich genug verändert? Ist die Situation hier nicht immer noch um einiges besser als in den EU-Nachbarstaaten? Haben wir einen einheitlichen Standard? Haben wir einen einheitlichen Verteilungsschlüssel? Natürlich zieht Deutschland durch die jahrelange Aufnahme von Migranten immer noch weitere Menschen an. Viele haben schon Verwandte, Bekannte oder Familienangehörige in Deutschland. Das darf aber kein Grund sein. Wir müssen ganz klar über den EU-Verteilungsschlüssel und eine flächendeckende Verteilung der Asylantragsteller sprechen. Wir müssen die Länder, die an den EU-Außengrenzen liegen, wie beispielsweise Italien, Griechenland und Spanien, besser unterstützen. Es darf nicht sein, dass allein der Anspruch und Wille der Menschen, die nach Europa kommen, entscheidend sind. Es muss vielmehr klar sein, dass die EU entscheidet, wer wo untergebracht wird und wo das Asylverfahren letztendlich durchgeführt wird.
Seit über einem Jahr ist die neue schwarz-rote Regierung im Amt. Das Innenministerium wird seitdem von einem CSU-Politiker geführt. Welche Auswirkungen hatte das auf die Arbeit der Bundespolizei?
Unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt es ganz klare Vorgaben, was den Umgang mit illegaler Migration angeht. Wir haben die Grenzkontrollen auf die gesamten Binnengrenzen Deutschlands ausgeweitet. Wir haben jetzt feste taktische und rechtliche Säulen für die Kontrollen und haben sie professionalisiert. Beim Thema Abschiebungen und Rückführungen sind wir wieder klarer und haben jetzt eindeutige Kriterien, um Menschen an den Grenzen abzuweisen. Allerdings müssen wir aufpassen, dass es nicht zu einer dauerhaften Überlastung der Bundespolizei kommt.
Seit 2018 fordern wir den Aufbau einer modernen, flexiblen Grenzpolizei mit moderner Drohnentechnik und schnellen Fahndungsfahrzeugen. Wir benötigen aber auch sogenannte Bürofahrzeuge, in denen wir Grenzübertrittsfälle bereits an den Grenzen selbst bearbeiten können. Außerdem fehlen eine Kennzeichenerfassungstechnik und mobile Kontrollstellen in modularer Bauweise, die wir innerhalb weniger Tage verlegen können, da 80 bis 90 Prozent der illegalen Einwanderer über Schleuser nach Deutschland kommen. Die Schleuserorganisationen sind hochprofessionell und erkennen innerhalb weniger Stunden, wo wir Kontrollstellen betreiben.
Die Grenzkontrollen haben Wirkung gezeigt. Allein schon gegenüber unseren EU-Nachbarn. Diese haben unmittelbar nach der Ausweitung unserer Grenzkontrollen damit begonnen, ihre Außengrenzen Richtung Osten zu verstärken. Auch hat sich damals in den sozialen Medien schnell herumgesprochen, dass Deutschland seine Grenzkontrollen verschärft hat und nicht mehr jeden, der ohne Berechtigung zur Einreise zu uns kommt, einreisen lässt. Nun ist es aber auch an der Zeit, diese stichprobenartigen Kontrollen modern und flexibel zu gestalten, sodass die Belastung für die Bundespolizei sukzessive reduziert werden kann.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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12. Juni: Trackerdaten zum Buckelwal | EU startet neues Asylsystem | Drohung mit Angriffen auf WM

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Trackerdaten zum Buckelwal

Neue Trackerdaten zeigen, dass der unter dem Namen „Timmy“ bekannte Buckelwal nach seiner Freilassung noch mindestens vier Tage gelebt hat. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus heute angab, legte das Tier in dieser Zeit rund 215 Kilometer zurück. Die genaue Todesursache bleibt unklar. Bei der Untersuchung des Kadavers wurden keine offensichtlichen Hinweise darauf gefunden.

Jobcenterchef abgerufen

Nach Kritik an den Kosten für einen sogenannten Kreativraum hat das Jobcenter Bremen seinen Geschäftsführer Thorsten Spinn abberufen. Der Raum mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro und sorgte bundesweit für Kritik. Zudem stand das Bremer Jobcenter wegen Vorwürfen des Bürgergeld-Betrugs im Fokus der Öffentlichkeit.

EU startet neues Asylsystem

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist heute in Kraft getreten. Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Grenzverfahren, schnellere Abschiebungen, die Erfassung von Fingerabdrücken und Grenzlager. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm fordert zudem Sanktionen gegen EU-Staaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.

Drohung mit Angriffen auf WM

Die dem Iran nahestehende Hackergruppe „Handala“ droht mit Angriffen auf die Fußball-Weltmeisterschaft. Sie behauptet, die Kontrolle über FBI-Drohnen zu besitzen, die für die Luftraumüberwachung bei den WM-Stadien in den USA eingesetzt werden. Im März reklamierte Handala auch für sich, das private E-Mail-Konto von FBI-Chef Kash Patel gehackt zu haben.

SpaceX feiert Börsengang

SpaceX von Elon Musk wurde heute um 10 Uhr Ortszeit in New York unter dem Kürzel „SPCX“ an der Nasdaq gehandelt. Dies ist der größte Börsengang der Geschichte. Das Unternehmen plant, durch den Verkauf von 555,6 Millionen Aktien zu je 135 Dollar 75 Milliarden Dollar einzunehmen. Bis zum Ende der Handelssitzung könnte Musk somit der erste Billionär der Welt werden.