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Union fordert Fahrplan für Steuerreform bis 2027

Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
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Sparmaßnahme: Bundestag stoppt millionenschweres Bauprojekt

Bei den geplanten Neubauten für den Bundestag soll eines der Bauprojekte zu Sparzwecken gänzlich gestoppt werden.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte einen Bericht des „Spiegels“, wonach Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und ihr Stellvertreter Omid Nouripour (Grüne) angesichts von Kostensteigerungen das Bauprojekt Luisenblock-Ost II gänzlich stoppen wollen. Damit sollen mindestens 600 Millionen Euro an reinen Baukosten gespart werden.
Das Projekt Luisenblock-Ost II befindet sich nördlich der Spree zwischen der Luisenstraße, der S-Bahn-Trasse und dem Bahnhof Friedrichstraße, wie eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung ausführte.

Luisenblick Ost I und II

Kürzlich hatte die Bau- und Raumkommission demnach bereits über Einsparungen beim Projekt Luisenblock-Ost I entschieden, das nun rund 135 Millionen Euro günstiger werde als zuletzt geplant. Dort sollen Büros und Tagungsräume entstehen.
Über die Empfehlung zum Ergänzungsprojekt Luisenblock-Ost II soll nun Ende Mai die Bau- und Raumkommission in einer Sondersitzung entscheiden. Nouripour sitzt der Kommission vor.
Wie die Bundestagsverwaltung ausführte, folgten Klöckner und Nouripour damit Anregungen aus den Fraktionen. Dazu äußerte sich Marja-Liisa Völlers, eine der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der SPD-Fraktion: „Ich begrüße sehr, dass die Verwaltung die Anregungen der SPD-Fraktion zur Einstellung der weiteren Projekte endlich aufgenommen hat“, erklärte sie.

Prioritäten setzen

Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Thema berichtet. „Es geht mir um haushaltspolitische Bundeshaftung“, sagte Klöckner dem Magazin. „Gerade bei knappen Kassen dürfen wir keine teuren Erweiterungen des Parlaments vorantreiben, die wir nicht zwingend brauchen.“
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage müsse auch der Bundestag seine Planungen kritisch prüfen und Prioritäten setzen.
„Wir müssen uns auf das Notwendige konzentrieren“, ergänzte Nouripour. „Unsere Hauptaufgaben sind die Sicherheit und die notwendige Sanierung der bestehenden Gebäude.“ (afp/red)
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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)
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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)